Väternotruf

März 2015


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 10:06

An: Poststelle, AG Kulmbach

Betreff: Amtsgericht Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Kulmbach

Kohlenbachstr. 10

95326 Kulmbach

 

Telefon: 09221 / 9210-0

Fax: 09221 / 9210-11

 

E-Mail: poststelle@ag-ku.bayern.de

Internet: www.ag-ku.bayern.de

 

 

Amtsgericht Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Östreicher, Karlheinz [mailto:...]
Gesendet: Mittwoch, 11. März 2015 11:16
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

eine Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplans ist leider nicht möglich. Dieser wird auch nicht auf der Internetseite veröffentlicht.

Bitte richten Sie Ihr Anliegen schriftlich an das Amtsgericht Kulmbach, Kohlenbachstraße 10, 95326 Kulmbach. Es erfolgt dann eine Weiterleitung an den zuständigen Richter.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karlheinz Östreicher

Geschäftsleiter

Tel. 09221-...

 

 

 

Lieber Herr Österreicher,  

wieso sollte eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes per Mail nicht möglich sein? Gibt es da spezielle Gesetze in Kulmbach, die das verbieten oder gibt es an Ihrem Amtsgericht womöglich keinen Geschäftsverteilungsplan und jeder Richter macht wozu er grad lustig ist.  

Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichts vor, dieser hat hoffentlich Vollmacht.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Berner, Christoph [mailto: ...]
Gesendet: Mittwoch, 25. März 2015 15:20
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AG Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

auf die emailanfrage Ihres Mitarbeiters Anton vom 23.03.15 an Herrn Östreicher möchte ich Ihnen mitteilen, dass es gemäss § 21 e Abs. 9 GVG einer Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans des Gerichts nicht bedarf.  

Ihrem Anliegen kann daher nicht entsprochen werden.  

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

Christoph Berner

Direktor des AG Kulmbach

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 25. März 2015 18:59
An: 'Berner, Christoph'
Cc: ...
Betreff: AW: AG Kulmbach - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Lieber Herr Berner,  

Sie begehen hier einen logischen Fehler, das sollte einem Juristen eigentlich nicht passieren.  

Nur weil es keine Pflicht gibt, gibt es noch lange kein Verbot.  

 

Wir respektieren aber Ihren Wunsch nach Geheimhaltung des Geschäftsverteilungsplanes, Sie werden dafür sicher Ihre Gründe haben, und werden uns daher in dieser Sache nicht an das Justizministerium oder den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages wenden.  

Die Zeit wird das schon regeln, darüber hat ja schon Michael Gorbatschow genügend gesagt, Sie erinnern sich sicherlich.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton  

 

 

 

 


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