Väternotruf

Juni 2015


 

 

 

 

Rabauken-Affäre: Staatsanwaltschaft unter Druck

Uckermark-Kurier - 12.06.2015: "Rabauken-Affäre: Staatsanwaltschaft unter Druck. Selten hat ein harmloses Wortspiel in enier Überschrift so viel Wirbel ausgelöst: "Rabauken-Jäger". Im Zuge der immer schriller werdenden Affäre könnte sich nun sogar ein Generalstaatsanwalt strafbar gemacht haben. ... Schumacher hattte dem zuständigen Staatsanwalt am Amtsgericht Pasewalk in einem Meinungsbeitrag vorgeworfen, sich mit "Schaum vor dem Mund" über die Presse zu ereifern. Daraufhin leitete MV-Generalsstaatsanwalt Helmut Trost nach Angaben des Justizministeriums umgehend ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung gegen Schumacher ein. ... Die FAZ spekuliert zudem über die Hintergründe der "Rabauken-Jäger"-ASffäre und stellt einen Zusammenhang zu MV-Justizministerin Uta Maria Kunder (CDU) her. Die Ministerin hat die Aufsicht über den Generalsstaatsanwalt. ... . Jäger und Justizministerin sind beide CDU-Mitglieder im Landkreis Vorpommern-Greifswald."

 

Nordkurier-Redakteur vor Gericht

Zum Abschuss freigegeben

Pasewalk · 21.05.2015  

Ein Nordkurier-Redakteur wurde in dieser Woche vom Pasewalker Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Er hat sich angeblich in der Wortwahl vergriffen, als er über den gefühllosen und ethisch verwerflichen Umgang eines Jägers mit einem Tier berichtete.

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Jetzt wurde nicht um die Wahrheit gestritten, sondern mit den Mitteln des Strafrechts gegen unseren Reporter Thomas Krause und eine einzige Formulierung vorgegangen. Es ging um den Begriff „Rabauken-Jäger“, durch den sich der Wildschleifer angeblich aufs Höchste gekränkt fühlte. ...

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Nun also der Prozess vorm Pasewalker Amtsgericht. Und dort staunten die Prozessbeobachter nicht schlecht, als es auch hier nicht um das Verhalten des Wildschleifers ging, sondern der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gegen die Medien allgemein und den Nordkurier speziell zu Felde zog. Da ging es nicht mehr um den „Rabauken-Jäger“, sondern da gab es eine Generalabrechnung mit dem ganzen modernen Medienbetrieb. Zu laut, zu schnell, zu plakativ. Die wahren Rabauken, so klang das unterm Strich, sind die Journalisten. 

 

Die Richterin wollte ebenfalls nicht gelten lassen, dass eine Zeitung die Dinge im Sinne der Meinungsfreiheit auch deutlich benennen darf. Selbst wenn ein Reporter ein Verhalten als unangemessen charakterisieren wolle, dürfe er dazu keine derartigen Formulierungen benutzen. Konkret führte sie aus, dass man ein Kind noch als Rabauke betiteln könne, ein Erwachsener sich eine solche Formulierung aber nicht gefallen lassen müsse. Der Berichtsauftrag rechtfertige eine so „pfeffrige und scharfe“ Wortwahl nicht.

 

Reporter soll 1000 Euro zahlen.

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http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/zum-abschuss-freigegeben-2115021505.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Was soll man zu dieser Provinzposse am Amtsgericht Pasewalk schon sagen. Da sind wohl einen oder anderen Richter und Staatsanwalt die Nerven durchgegangen. Das kann ja mal passieren, Juristen sind auch nur Menschen. Die Beschwerdeinstanz wird das verrückte Urteil sicher wieder an die rechte Stelle rücken und die heißt Pressefreiheit.

Was würde wohl der Honecker dazu sagen, der von Pressefreiheit nicht viel hielt, dafür ein großer Jäger vor dem Herrn war. Dass er allerdings seine kaptitalen Hirsche mit dem Auto über die Straße der Waldsiedlung Wandlitz geschleift hätte, ist nicht überliefert. Den Abtransport der toten Tiere überließ er seinem vortrefflichen Leibwächter, der darüber und über andere Skurrilitäten ein nettes Büchlein geschrieben hat.

 

 


 

 

 

Hochstaplerin unterrichtete auch in Berlin und Brandenburg - "Falsche Lehrerin" wegen Betrugs verurteilt  

Sie hatte weder Hochschulabschluss noch Staatsexamina, selbst das Abiturzeugnis war gefälscht. Trotzdem arbeitete eine heute 50-jährige Frau aus Wismar jahrelang als Lehrerin, unter anderem in Berlin und Brandenburg. Wenn es brenzlig wurde, zog sie weiter. Jetzt wurde die Frau verurteilt.  

Eine "falsche Lehrerin", die in mehreren Bundesländern jahrelang mit gefälschten Zeugnissen unterrichtet hat, ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.  

Die Richterin am Amtsgericht Kiel sah es als erwiesen an, dass die 50-Jährige aus Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) zunächst ihr Lehrerdiplom in Deutsch und Staatskunde, das sie noch in der DDR erhalten hatte, manipuliert hatte, um als Lehrerin arbeiten zu können. In den folgenden Jahren hatte sie dann immer wieder Urkunden mit Abschlüssen gefälscht, die sie nie erhalten hatte, um weiter in dem Beruf tätig sein zu können. Die Richterin bescheinigte der 50-Jährigen eine hohe kriminelle Energie.  

Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwalt hatten Bewährungsstrafen gefordert.

Wenn sie aufzufliegen drohte, zog sie weiter  

Die Frau hatte vor Gericht eingeräumt, für ihre Staatsexamina und andere Urkunden über 20 amtliche Stempel gefälscht zu haben, um ihren Papieren den Anschein von Echtheit zu geben. Nach der Wende habe sie ihre Vita aus Angst vor Arbeitslosigkeit geschönt.  

Ihren Aussagen zufolge gab es bereits an ihrer ersten Station als Lehrerin in Wolgast (Mecklenburg-Vorpommern) Verdachtsmomente gegen sie. Daraufhin wechselte sie nach Brandenburg. Von dort zog sie weiter nach Berlin, wo sie im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wurde.  

Das wiederum hinderte die Frau nicht daran, ab 2008 mit falschen Papieren an einem Gymnasium in Mölln (Schleswig-Holstein) als Studienrätin tätig zu werden. 2010 wurde die Schulleitung misstrauisch. Ende 2012 wurde die Hochstaplerin suspendiert, Anfang 2013 aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Danach arbeitete sie noch an zwei weiteren Schulen bei Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern).

Stand vom 17.06.2015  

https://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/06/Bewaehrungsstrafe-fuer-falsche-Lehrerin-Wismar-Berlin-Brandenburg.html

 

 


 

 

 

 

 

Lernen, lernen und nochmals lernen...

Wladimir Iljitsch Lenin

(1870 - 1924), eigentlich Wladimir Iljitsch Uljanow, russischer Revolutionär und sowjetischer Staatsmann

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie gut, dass Lenin keine Kinder hatte und nicht in der BRD gelebt hat, sonst wäre er als Revolutionär schon längst verhaftet und eingesperrt wurde, weil so ein Revolutionär natürlich keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen kann, da er ja ständig mit der Revolution beschäftigt ist. Das deutsche Gericht hätte ihn also zu einem fiktiven Unterhalt verurteilt, den Lenin natürlich nicht gezahlt hätte, denn die Revolution geht vor und frisst im übrigen ihre Kinder (Pierre Victurnien Vergniaud), wie man aus der Geschichte weiß.

Die bundesdeutsche SPD mit ihrem notorischen Vaterproblem und Übermutterkomplex hätte dem Lenin auch noch den Führerschein entzogen. Ja, die SPD würde selbst vor dem Einsatz chemischer oder biologischer  Waffen - im Volksmund auch Blähungen genannt, hervorgerufen durch Faulprozesse und Übergärung im Darm -, auf die die SPD sich bestens versteht, nicht zurückschrecken, um notorische Unterhaltsverweigerer auf SPD Linie zu bringen und die deutsche Mutter in ihr Naturrecht auf Alimentierung zu setzen. Da hätte es also gar nicht der Menschewiki und der Zarentreuen bedurft, die SPD - die Partei der Mittelmäßigkeit und der Unanständigkeit - hätte Lenin allein mit der Waffe des Unterhaltsrechts aus dem Verkehr gezogen.

 

 

 

03.06.2015

Vertreter der bayerischen Justiz an der Spitze der Deutschen Richterakademie / Bayerns Justizminister Bausback: "Lebenslanges Lernen ist auch in der Justiz sehr wichtig!"

An der Spitze der Deutschen Richterakademie steht seit 1. Juni 2015 wieder ein Vertreter der bayerischen Justiz. Der aus Würzburg stammende Richter am Landgericht Dr. Stefan Tratz tritt heute in Trier im Rahmen einer Feierstunde offiziell sein neues Amt an. Er folgt dem aus Baden-Württemberg stammenden Ersten Staatsanwalt Dr. Rainer Hornung nach.

In seinem Grußwort anlässlich des feierlichen Amtswechsels unterstreicht der bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback die große Bedeutung der Deutschen Richterakademie für die überregionale Fortbildung aller Richter und Staatsanwälte aus ganz Deutschland. "Lebenslanges Lernen ist auch in der Justiz sehr wichtig", so Bausback. "Keine andere Fortbildungseinrichtung für Justizangehörige bietet so viele Tagungen zu so speziellen Fachthemen an. An der Deutschen Richterakademie kann aber mehr als nur das juristische Wissen aufgefrischt werden. Sie vermittelt vielmehr auch Kenntnisse auf Gebieten wie der Politik und Wirtschaft. Und sie bietet den Justizmitarbeitern ein Forum, sich länderübergreifend auszutauschen."

Bausback freut sich, dass ein bayerischer Kandidat für das Amt des Direktors der Deutschen Richterakademie ausgewählt wurde: "Ich sehe das auch als Vertrauensbeweis gegenüber dem Freistaat Bayern". An Dr. Stefan Tratz gewandt erklärt der Minister: “Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie Ihre neuen Aufgaben mit Bravour erfüllen werden. Ihre bisherigen Leistungen in Ihrer Justizkarriere lassen daran nicht den geringsten Zweifel. Durch Ihren juristischen Sachverstand, Ihr Verantwortungsbewusstsein, Ihr herausragendes Engagement und Ihre besondere Kollegialität haben Sie stets auf ganzer Linie überzeugt. Für Ihre neuen Aufgaben wünschen ich Ihnen viel Glück und Erfolg."

Dr. Stefan Tratz (42 Jahre) begann seine Laufbahn bei der bayerischen Justiz am 1. April 2001 am Amtsgericht Aschaffenburg. Im Januar 2003 wechselte er an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, wo er bis Dezember 2005 tätig war. Anschließend wurde er zum Richter am Landgericht Aschaffenburg ernannt, ehe er im Oktober 2013 an das Landgericht Würzburg wechselte. Als Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare konnte er bereits viel Erfahrung im Bereich der Aus- und Fortbildung sammeln. Seit 1. Juni 2015 steht er als Direktor an der Spitze der Deutschen Richterakademie.

https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2015/80.php

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Bayerns Justizminister Bausback: "Lebenslanges Lernen ist auch in der Justiz sehr wichtig!" - wer hätte das gedacht, gut dass uns ein Mann von der CSU da sagt, sonst würden wir womöglich noch dumm sterben, und das kann ja niemand wollen, wie sollen wir dann in der Zukunft unsere Wahlstimme brav bei der CSU abgeben, damit uns diese Partei mit lehrreichen Allgemeinpläten die Langeweile nimmt, auf dass wir unsere Zeit nicht damit vertun, das GEZ-Staatsfernsehen gucken zu müssen.

Doch wie steht es mit der Umsetzung des Lebenslangen Lernens in der Justiz? Uns würde es schon reichen, wenn in der Justiz gelernt wird, so lange die dortigen Beamten noch im Amt sind. Zum Beispiel die Rechtspfleger, die wie im Mittelalter noch Briefpost versenden, grad so als ob das Internet noch nicht erfunden wäre. Oder die vielen Gerichte in Bayern, die es nicht schaffen oder schaffen wollen, die aktuell gültigen richterlichen Geschäftsverteilungspläne auf die Website ihres Gerichtes zu stellen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger wie im Mittelalter nötigen, sich persönlich in der Geschäftsstelle des Gerichtes einzufinden und dabei wertvolle vom Steuerzahler bezahlte Arbeitsressourcen von Justizbeschäftigen in Anspruch nehmen müssen und die selbige mittelalterlich agierende Justiz dann rumjammert, sie wäre unterbesetzt. Das ganze erinnert an die DDR, wo ja auch alles unterbesetzt war aber auch sehr unterbelichtet. Der staatsbürokratische Sozialismus ist, wie man sieht nicht auf die DDR beschränkt, sondern ein Phänomen das auch der BRD einen Schleier von Grauschimmel verleiht.

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. Mai 2015 13:14
An: 'lgkh@ko.jm.rlp.de'
Betreff: Landgericht Bad Kreuznach - Geschäftsverteilungsplan
 

 

Landgericht Bad Kreuznach

Ringstraße 79

55543 Bad Kreuznach

 

Telefon: 0671 / 708-0

Fax: 0671 / 708-213

 

E-Mail: lgkh@ko.jm.rlp.de

Internet: www.lgkh.justiz.rlp.de  

 

 

Landgericht Bad Kreuznach - Geschäftsverteilungsplan  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 

 

Landgericht Bad Kreuznach| Postfach | 55506 Bad Kreuznach

       

Per E-Mail

 

Väternotruf      Ringstraße 79

55543 Bad Kreuznach

Telefon 0671 708-0

Telefax 0671 708-213

Mail: lgkh@ko.mjv.rlp.de

www.mjv.rlp.de

 

08.06.2015

Mein Aktenzeichen

145 E-40/15

Bitte immer angeben! Ihr Schreiben vom

29.05.2015   Ansprechpartner/-in / E-Mail

Frau Voltz

lgkh@ko.mjv.rlp.de   Telefon / Fax

0671 708-224

0671 708-635         

         

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

der aktuelle richterliche Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Bad Kreuznach kann auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Bad Kreuznach, Ringstraße 79, 55543 Bad Kreuznach, Zimmer Nr. 107 eingesehen werden.  Dort ist der Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21e Abs. 9 Gerichtsverfassungsgesetz zur Einsichtnahme ausgelegt. Eine telefonische Terminsvereinbarung unter der Rufnummer 0671/704-309 ist empfehlenswert.  

Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Übersendung von Kopien des Geschäftsverteilungsplans besteht grundsätzlich nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag  

Tanja Voltz  

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gundal, Karin (LG Bad Kreuznach) [mailto:Karin.Gundal@ko.mjv.rlp.de]
Gesendet: Dienstag, 9. Juni 2015 09:06
An: ifo@vaeternotruf.de
Betreff: Landgericht Bad Keruznach - Geschäftsverteilungsplan

 

Bitte richten Sie Ihre Antwort an:  

lgkh@ko.mjv.rlp.de <mailto:lgkh@ko.mjv.rlp.de>

   

Mit freundlichen Grüßen

 

Karin Gundal

 

Justizbeschäftigte

 

Vorzimmer des Präsidenten

...

 

 

 

Sehr geehrte Frau Gundal, sehr geehrte Frau Voltz,  

dass es keinen Anspruch auf Übersendung per E-Mail gibt war uns bereits bekannt. Gleichfalls ist uns bekannt, dass es keinen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf eine bürgernahe Justiz gibt.  

Wir wollen aber nicht bei der Vergangenheit stehen bleiben, sondern in die Zukunft schauen. Nicht das Mittelalter ist unser Ziel, sondern die demokratische Gesellschaft, in der es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Verwaltung und die Justiz für die Bürgerinnen und Bürger da ist und nicht umgekehrt die Bürgerinnen und Bürger für die Verwaltung.  

Sollten Sie keine Vollmacht haben uns den Geschäftsverteilungsplan zuzusenden, so legen Sie unsere Bitte dem Präsidenten des Landgerichts Herrn Eisert vor.    

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

  

 

 

 


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