Väternotruf
August 2015
Ihr Schreiben vom 24.07.2015 - 521.7820.6
Sehr geehrte Frau ...,
in meiner Eigenschaft als ... habe ich Ihre Anfrage
erhalten. Auch wenn ich in meiner Eigenschaft als ... für die Einstellung
von Inhalten auf die Website www.vaeternotruf.de
nicht verantwortlich bin - ... - kann ich
Ihnen folgendes mitteilen.
Die auf www.vaeternotruf.de/jugendamt-ammerland.htm
Die von uns veröffentlichte Information befand sich
frei zugänglich auf der Website des Landkreises Ammerland.
Mit freundlichen Grüßen
...
Erweiterter Suizid
Vor Sprung von Brücke: Vater stach seine Kinder
nieder
03.08.2015
Bei den drei Toten, die unter der 95 Meter hohen
Rombachtalbrücke in Osthessen gefunden wurden, handelt es sich um einen Vater
und zwei Kinder. Jetzt werden immer grausamere Details der Tat bekannt.
Gießen/Fulda - Die drei Toten, die unter der 95 Meter
hohen Rombachtalbrücke in Osthessen gefunden wurden, sind inzwischen
identifiziert. Die Staatsanwaltschaft Gießen geht davon aus, dass es sich um
einen 37 Jahre alten Mann und seine beiden neun und zehn Jahre alten Kinder aus
Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) handelt.
Ein in der Nähe der Brücke geparktes Auto sei dem Mann
zuzuordnen, sagte Staatsanwalt Thomas Hauburger am Montag. Der Mann habe von
seiner Frau getrennt gelebt. Offensichtlich hatte er Angst, in einem
Sorgerechtstreit die Kinder an die Mutter zu verlieren. Die Leichen, die am
Sonntag entdeckt worden waren, wurden obduziert. Laut "Bild" soll der
Vater seine Kinder niedergestochen haben, bevor er mit ihnen von der Brücke
sprang.
Kommentar Väternotruf:
Wie immer in solchen Fällen, wird die Öffentlichkeit nie erfahren, welchen Anteil an der Tragödie das zuständige Familiengericht, das Jugendamt und sonstige fachlich Beteiligte wie Gutachter, Verfahrensbeistände und Rechtsanwälte haben. Hier herrscht strengste Geheimhaltung, denn niemand soll auf die Idee kommen, dass solche Tragödien womöglich auf Fehlern im System beruhen. Da könnte es dann womöglich passieren, dass der unselige §1671 BGB mit dem in Deutschland Eltern entsorgt werden können, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung besteht, ins gesellschaftspolitische Abseits gerät, denn wer will schon Gesetze haben, durch die Kinder und ihre Eltern in den Tod getrieben werden.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 9. März 2015 23:33
An: Poststelle, AG Forchheim
Betreff: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Forchheim
Kapellenstraße 15
91301 Forchheim
Telefon: 09191 / 710-0
Fax: 09191 / 710-101
E-Mail: poststelle@ag-fo.bayern.de
Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fo/
Amtsgericht Forchheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Poststelle, AG Forchheim [mailto:poststelle@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 07:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes des
Amtsgerichts Forchheim ist aus Datenschutzgründen
leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Humm
Rechtspflegeamtsrat
Amtsgericht Forchheim
- Geschäftlsleiter -
Tel.: 09191/710-112
Fax: 09191/710-101
e-mail: ...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 6. April 2015 20:33
An: 'Poststelle, AG Forchheim'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Humm,
so eine absurde Ausrede haben wir bei noch keinen
deutschen Gericht bekommen, die wir wegen des Geschäftsverteilungsplanes
angeschrieben haben.
Forchheim liegt doch nicht etwa neuerdings in
Nordkorea?
Es gibt keine Datenschutzgründe, die die Versendung
des Geschäftsverteilungsplanes untersagen würden.
Falls man an Ihrem Gericht das noch nicht weiß, kontaktieren Sie bitte den Landesdatenschutzbeauftragten Bayern
https://www.datenschutz-bayern.de
Leiten Sie bitte unsere Anfrage an den Direktor des
Amtsgerichts weiter, vermutlich hat dieser mehr Befugnisse als Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Truppei, Franz [mailto:Franz.Truppei@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 7. April 2015 12:34
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
vielen Dank für Ihr Interesse am Geschäftsverteilungsplan
des Amtsgerichts Forchheim. Dieser kann bei Bedarf beim Amtsgericht Forchheim während
der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine anlassunabhängige
Versendung erfolgt generell nicht, wofür ich um Verständnis bitte.
Ich bedaure, Ihnen hier nicht weiter behilflich sein zu
können.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Truppei
Direktor des Amtsgerichts
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 9. Juli 2015 16:30
An: 'Truppei, Franz'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de';
'poststelle@ag-fo.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Truppei,
Ein Verständnis für Ihren Vortrag: "Eine
anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht,..." können Sie
freilich nicht von uns erwarten, denn wir leben in einer modernen Gesellschaft
und nicht mehr im Mittelalter. Auch Bayern gehört zur Bundesrepublik
Deutschland und ist kein Königreich mehr.
Mitunter spricht man heute auch vom
Informationszeitalter, das auch am Amtsgericht Forchheim zeitnah einziehen
sollte. Von daher bitten wir nochmals um unbürokratische Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes
oder auch um Einstellung des Geschäftsverteilungsplans auf die Internetseite
des Amtsgerichtes, wie es an vielen deutschen Gerichten üblich ist.
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Piratenpartei LV Bayern Vorstand [mailto:vorstand@piratenpartei-bayern.de]
Gesendet: Samstag, 1. August 2015 09:50
An: franz.truppei@ag-fo.bayern.de
Cc: poststelle@ag-fo.bayern.de; info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
[PBY#1000000095]
Sehr geehrter Herr Truppei,
können Sie mir bitte mitteilen auf welcher
Rechtsgrundlage Sie bzw. das Amtsgericht die Versendung des Geschäftsverteilungsplans
verweigert?
Wolfgang Grunsky spricht in Zivilprozessrecht 12. (neu
bearbeitete Auflage 2006, Luchterhand Verlag. Rn. 19) davon, dass »Der Zweck
eines Geschäftsverteilungsplans der Gerichte ist der Schutz des Bürgers vor
Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Gerichte vor
allem gegenüber der Exekutive und der Justizverwaltung.«
Die Weigerung der Versendung - also der Veröffentlichung - des Geschäftsverteilungsplans, würde gerade diesem Zweck widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
David Krcek
stellv. politischer Geschäftsführer
Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern
Schopenhauerstraße 71
80807 München
Tel: 089 / 38 164 693-0
Fax: 089 / 38 164 693-9 od. 089 / 255513-4944 http://piratenpartei-bayern.de/
Sehr geehrter Herr Krcek,
Danke für Ihre Engagement.
Üblicherweise behilft man sich an den
informationsverweigernden Gerichten mit einem billigen Trick und erklärt, der
interessierte Bürger könne ja auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts
erscheinen und dort Einblick in den Geschäftsverteilungsplan nehmen. Offenbar
hat die Bayerische Justiz von Bürgernähe noch nichts gehört oder denkt, der Bürger
ist ein Depp, den man den größten Blödsinn zumuten kann.
Leider ist es bei den Bayerisch-Königlichen
Amtsgerichten weit verbreitet, den Geschäftsverteilungsplan wie ein
Geheimpapier zu behandeln. Das es anders geht, zeigt z.B. das Bundesland
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und sogar Mecklenburg-Vorpommern.
Siehe hierzu unsere Übersicht auf
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Offenbar gehen jetzt nicht mehr in Mecklenburg die
Uhren hundert Jahre nach, sondern in Bayern, so zumindest bei der dortigen
Justiz, die vermutlich zu lange unter CSU-Regentschaft gestanden hat, so dass
ein politischer Wechsel dringend notwendig scheint.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Nr. 11/2015 Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab
01. August 2015 Pressekonferenz am 28. Juli 2015, 10.00 Uhr
23.07.2015 Pressemitteilung Nr. 11/2015
Zum 01. August 2015 wird die "Düsseldorfer
Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden
erhöht. Die ab dem 01. August 2015 geltende neue Düsseldorfer Tabelle sowie
die ab diesem Zeitpunkt geltenden, aktualisierten unterhaltsrechtlichen
Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf werden auf einer Pressekonferenz
im Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag, 28. Juli 2015, 10.00 Uhr,
Plenarsaal des Oberlandesgerichts, vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an
die Pressekonferenz werden die neue Düsseldorfer Tabelle und die aktualisierten
Leitlinien auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht.
Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter
Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des
Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche
Kinderfreibetrag für das Jahr 2015
steigt von bisher 4.368,00 € um 144,00 € auf 4.512,00 €.
Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von
4.512,00 € steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des
sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 € auf mtl.
328,00 €, eines Kindes vom siebten bis zur Vollendung des zwölften
Lebensjahres (2. Altersstufe) von mtl. 364,00 € auf mtl. 376,00 € und der
eines Kindes ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit (3. Altersstufe) von
bisher mtl. 426,00 € auf mtl. 440,00 €. Der Unterhalt volljähriger Kinder
berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz
zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er steigt daher von mtl. 488,00 € auf mtl.
504,00 €.
Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend
zum 01. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 01.
August 2015.
Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um
jeweils 4,00 € erhöht und zwar von monatlich 184,00 € auf 188,00 € für
ein erstes und zweites Kind, von 190,00 € auf 194,00 € für ein drittes Kind
und von 215,00 € auf 219,00 € für das vierte und jedes weitere Kind. Das
Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der
Berechnung des Zahlbetrages jedoch nicht von den erhöhten, sondern von den
bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 €, 190,00 € und 215,00 €)
auszugehen.
Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden
sich voraussichtlich zum 1. Januar 2016 weiter erhöhen, da der steuerliche
Kinderfreibetrag zu diesem Zeitpunkt von 4.512,00 € auf 4.608,00 € steigen
wird. Da deshalb die ab dem 01.08.2015 gültige Tabelle zum 01.01.2016 aufgrund
dieses höheren Kinderfreibetrages wohl erneut eine Änderung zugunsten der
unterhaltsberechtigten Kinder erfahren wird, sind mit der Neufassung der Tabelle
zum 01. August 2015 nur die Bedarfssätze angepasst und von weiteren Änderungen
– etwa Erhöhung des Bedarfs für Studenten von derzeit 670,00 € - zunächst
abgesehen worden. Diese bleiben der Änderung der Tabelle zum 01.01.2016
vorbehalten.
Medienvertreter, die an der Pressekonferenz teilnehmen möchten,
werden gebeten, sich per E-Mail (pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de) bis zum
27. Juli 2015, 12.00 Uhr, anzumelden.
Düsseldorf, 23.07.2015
Andreas Vitek
Pressedezernent
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4971-411
Fax: 0211 4971-641
E-Mail: pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de