Amtspflegschaft
"Soll die gesetzliche Amtspflegschaft abgeschafft werden?"
Dr. Gerhard Richter
in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", FamRZ, 1994, Heft 1, S. 5.-9
Kommentar Väternotruf:
Richter spricht sich in dem Aufsatz gegen das damalige Vorhaben der Bundesregierung aus, die im Westen Deutschlands bestehende Amtspflegschaft für Kinder nichtverheirateter Mütter, man könnte auch sagen staatliche Zwangsbefürsorgung für nichtverheiratete Mütter, abzuschaffen. Er begründet das unter anderem mit der angeblich niedrigen Vaterschaftsfeststellungsrate in der DDR begründet, die nur ca. 70 Prozent betragen haben soll. Ob die Zahlen so stimmen, sei mal dahin gestellt.
Angeblich würde jedenfalls der Wegfall der Amtspflegschaft das Recht des Kindes auf einen Vater untergraben und damit "die Zahl vaterloser Kinder in erheblichen Umfang vermehren".
Nun hat sich jedoch schon das Bundesverfassungsgericht zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung geäußert (BVerfG, FamRZ 1989, 255), was läge da also näher, als dass der Gesetzgeber dieses Recht des Kindes im Bürgerlichen Gesetzbuch fixiert und dieses Recht gegebenenfalls auch durch Sanktionsandrohungen gegenüber der Mutter entsprechende Beachtung verschafft. Von alledem bis heute (17.07.2005) nichts zu sehen. Die noch amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) übt sich lieber in Väterkriminalisierung, in dem sie zweifelnde Väter, die sich ohne Zustimmung der Mutter über einen Abstammungstest Gewissheit über ihre Vaterschaft verschaffen wollen, mit 1 Jahr Gefängnis bestrafen will (diese absurden Pläne sind mittlerweile jedoch vom vom Tisch, so viel Polizeistaatsgedanken einer SPD-Ministerin waren dann doch zuviel.
Es bleibt die Frage, was die Bundesregierung unternimmt, um allen Kindern das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und damit auch auf Kenntnis über ihren leiblichen Vater zu ermöglichen und dies möglichst nicht erst, wenn sie volljährig sind und die Mutter dann möglicherweise schon demenz oder gestorben ist und damit die oft einzige Person entfällt, die dem Kind Aufklärung geben könnte.