Väternotruf informiert zum Thema

Arbeitsgericht Krefeld


 

 

Arbeitsgericht Krefeld

Preußenring 49

47798 Krefeld

 

Postanschrift

Postfach 10 01 41

47701 Krefeld

 

 

Telefon: 02151 847-0

Fax: 02151 847-682

 

E-Mail: poststelle@arbg-krefeld.nrw.de

Internet: http://www.arbg-krefeld.nrw.de/

 

 

Internetauftritt des Arbeitsgerichts Krefeld (01/2016)

Informationsgehalt: akzeptabel

Richterlicher Geschäftsverteilungsplan: vorhanden - mit Stand vom 01.01.2014 - http://www.arbg-krefeld.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung_lagd/index.php

 

 

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Bundesarbeitsgericht - in Erfurt

 

 

 

Direktor am Arbeitsgericht Krefeld: Olaf Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Arbeitsgericht Krefeld / Direktor am Arbeitsgericht Krefeld (ab 14.07.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.2002 als Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.07.2009 als Direktor am Arbeitsgericht Krefeld aufgeführt. Mitautor: "Das Rechtsformularbuch", Verlag Dr. Otto Schmidt.

Stellvertretender Direktor am Arbeitsgericht Krefeld: 

 

 

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen beschäftigen am Arbeitsgericht Krefeld eine uns zur Zeit unbekannte Anzahl von Richter/innen, Rechtspfleger/innen und sonstigen Angestellten.

 

 

Väternotruf Deutschland - allgemeine Erreichbarkeit: info@vaeternotruf.de

 


 

Haben Sie interessante Gerichtsbeschlüsse zum Familien- und Kindschaftsrecht? Bei Interesse können wir diese hier veröffentlichen.

Haben Sie Informationen über kompetente und inkompetente Richter, Ergänzungspfleger, Verfahrensbeistände, Gutachter, Rechtsanwälte, Familienberater, Jugendamtsmitarbeiter/innen und andere Fachkräfte? 

Bitte informieren Sie uns: info@vaeternotruf.de

 


 

Fachkräfte im Amtsgerichtsbezirk

Mit der Benennung der hier angegebenen Fachkräfte treffen wir, wenn nicht gesondert angegeben, keine Aussage über deren fachliche Kompetenzen oder Inkompetenzen. Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de

 

Richter:

Olaf Klein (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1969) - Richter am Arbeitsgericht Krefeld / Direktor am Arbeitsgericht Krefeld (ab 14.07.2009, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 10.05.2002 als Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 14.07.2009 als Direktor am Arbeitsgericht Krefeld aufgeführt. Mitautor: "Das Rechtsformularbuch", Verlag Dr. Otto Schmidt.

 

 

Nicht mehr als Richter am Arbeitsgericht Krefeld tätig:

Sabine Dauch (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1960) - Richterin am Arbeitsgericht Düsseldorf / Direktorin am Arbeitsgericht Düsseldorf (ab 16.12.2005, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.07.1993 als Richterin am Arbeitsgericht Krefeld aufgeführt. 

 

 

Rechtspfleger:

 

 

Rechtsanwälte: 

 

 

Gutachter:

 

  

Sonstige:

 

 


 

 

Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Anfechtung und fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Jugendamtsleiters

28.10.2011

Verhandlung am 03.11.2011 um 12.00 Uhr im Saal 107 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf

Der Kläger ist seit Juli 2009 bei dem beklagten Kreis als Jugendamtsleiter beschäftigt. Er war zuvor seit dem Jahre 1993 bei den Jugendämtern anderer Städte tätig. Mit Schreiben vom 18.01.2011 erklärte der beklagte Kreis die Anfechtung des Arbeitsvertrages. Mit Schreiben vom 19.01.2011 kündigte er zusätzlich fristlos. Nachfolgend sprach der beklagte Kreis eine weitere Anfechtung und mehrere neuerliche Kündigungen aus. Er wirft dem Kläger vor, aufgrund von Sexismus und Pädophilie für das Amt des Jugendamtsleiters charakterlich ungeeignet zu sein. Der Kläger weist die Vorwürfe als pauschal und unzutreffend zurück. Er hat zudem die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragt.

Das Arbeitsgericht Krefeld hat am 03.05.2011 durch Teilurteil über die Anfechtung vom 18.01.2011 und die Kündigung vom 19.01.2011 entschieden. Es hat sowohl die Anfechtung als auch die Kündigung für unwirksam erachtet. Eine mangelnde Eignung des Klägers für das Amt des Jugendamtsleiters habe der beklagte Kreis nicht nachweisen können. Das Arbeitsgericht hat zugleich das Arbeitsverhältnis auf den Antrag des Klägers zum 19.01.2011 gegen Zahlung einer Abfindung von 43.851,44 Euro aufgelöst. Dem Kläger sei aufgrund des Vorgehens des beklagten Kreises die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar.

Mit seiner Berufung wendet der beklagte Kreis sich gegen das Urteil des Arbeitsgerichts und begehrt die Abweisung der Klage.

Arbeitsgericht Krefeld, 4 Ca 186/10, Urteil vom 03.05.2011

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 5 Sa 684/11

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@lag-duesseldorf.nrw.de

 

http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/28_10_2011/index.php

 

 


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