Badewanne


 

 

 

 

 

 

 

Fall Anna - Jugendamtsmitarbeiterin glaubte Pflegemutter

Cornelia Färber

am 02.10.2013

Die Angeklagte (Mitte) steht mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal des Bonner Landgerichts.

Zweiter Tag im Verfahren gegen die für das getötete Pflegekind zuständige Sozialpädagogin. Petra W. war der Fachfrau vom Jugendamt nicht sympathisch. Aber sie galt als kompetent. Und auch Annas leibliche Mutter war mit der Lösung einverstanden.

In der zweiten Augustwoche 2010 - Anna ist da 14 Tage tot - bekommt Susanne G. eine SMS von einer Kollegin: „...auch Sie können den Menschen nur vor den Kopf schauen“. Doch trösten kann sie das nicht. Die Sozialpädagogin aus Königswinter macht sich bitterste Vorwürfe, ist suizidgefährdet. Sie soll in eine Klinik eingewiesen werden, schließlich schaffen es Ärzte, sie mit Hilfe von Tabletten zu stabilisieren. Bis zum Sommer 2012 bleibt Susanne G. in therapeutischer Behandlung.

Jetzt ist der zweite Tag des Prozesses vor dem Bonner Landgericht wegen Körperverletzung im Amt gegen die Jugendamtsmitarbeiterin. Sie war zuständig für die Betreuung jener Pflegefamilie, in der die achtjährige Anna von der Pflegemutter in der Badewanne ertränkt wurde.

Es ist der Tag, an dem Susanne G. aussagt - besser: aussagen lässt. Über eine Stunde liest ihre Rechtsanwältin vor, was sich aus Sicht der 46-jährigen Angeklagten in den zwei Jahren, in denen Anna bei der Familie W. lebte, ereignete.

...

https://www.derwesten.de/region/fall-anna-jugendamtsmitarbeiterin-glaubte-pflegemutter-id8518884.html

 

 

 


 

 

 

 

Mutter stieß Tochter von Brücke

Vierjähriges Mädchen starb durch Ertrinken

15. Dezember 2008

Die in der vergangenen Woche von ihrer Mutter in den Neckar gestoßene Vierjährige aus Stuttgart ist durch Ertrinken gestorben. Wie die Polizei am Montag mitteilte, ergab dies die Obduktion des Leichnams. Hinweise auf frühere Misshandlungen oder Vernachlässigungen des Mädchens fanden sich bei den Untersuchungen nicht.

Bekannt wurde, dass die festgenommene Mutter möglicherweise vorhatte, gemeinsam mit ihrer Tochter aus dem Leben zu scheiden. Bei ihrer Vernehmung habe die 33-Jährige Suizidabsichten angegeben, sagte eine Polizeisprecherin auf ddp-Anfrage.

Die Leiche des Mädchens war am Freitagabend von einem Schleusenwärter in Stuttgart-Untertürkheim im Neckar entdeckt worden. Wenige Stunden später stellte sich die Mutter des Kindes der Polizei und gestand, ihre Tochter absichtlich in den Fluss gestoßen zu haben. Als Motiv für die Tat gab die 33-Jährige an, seit der Geburt des Kindes mit der Erziehung überfordert gewesen zu sein. Gegen die verheiratete Frau, die keine weiteren Kinder hat, wurde am Wochenende Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Weil an der Mädchenleiche ältere Brandnarben zu sehen waren, hatten die Ermittler zunächst nicht ausgeschlossen, dass das Kind auch Opfer von Misshandlungen wurde. Bei der Obduktion seien aber keine Anzeichen dafür festgestellt worden, hieß es.

Die Brandnarben stammen der Polizeisprecherin zufolge vermutlich von einem häuslichen Unfall mit heißer Flüssigkeit im Kleinkindalter. Die Überprüfungen dazu dauerten noch an. Fest stehe aber, dass es sich um ein „gepflegtes Kind“ ohne blaue Flecken oder andere Hinweise auf mögliche Gewalt gehandelt habe.

Der Sprecherin zufolge befindet sich die 33-jährige Mutter inzwischen im Frauengefängnis in Schwäbisch Gmünd in Untersuchungshaft. Bei den Ermittlungen würden nun vor allem Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Frau über deren Lebenssituation und mögliche psychische Probleme befragt.

Die Frau lebte nach außen hin in geordneten Verhältnissen als Mutter und Hausfrau. Seit der Geburt der Tochter war sie nicht mehr berufstätig. Unterstützung für die Erziehung ihrer Tochter soll sie nie beantragt haben. Es habe keinen Kontakt zu Behörden gegeben, sagte die Polizeisprecherin.

http://www.welt.de/vermischtes/article2881536/Vierjaehriges-Maedchen-starb-durch-Ertrinken.html#reqNL

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Das Ertränken von Kindern scheint nicht nur bei Stuttgarter Müttern recht beliebt zu sein (siehe auch den nachfolgenden Fall). Ob das Jugendamt der Stadt Stuttgart einen speziellen Kurs "Wie ertränke ich als Mutter am besten mein Kind" angeboten hat, um überforderten Müttern aus ihrer schwierigen Situation zu helfen, wissen wir nicht. Aber dies würde einiges erklären und man dürfte erwarten, dass in Kürze das nächste von seiner Mutter ermordete Kind in einer Badewanne oder im Neckar aufgefunden wird.

 

 


 

 

 

Schleswig-Holstein

Sohn ertränkt: Sieben Jahre Haft für Mutter

Vor Gericht hatte die 46-Jährige zugegeben, ihren Sohn getötet zu haben.

Das Landgericht Lübeck hat am Donnerstag eine 46 Jahre alte Mutter wegen Totschlags zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihren achtjährigen Sohn im Mai dieses Jahres in ihrer Lübecker Wohnung zunächst mit Beruhigungsmitteln betäubt und dann in der Badewanne ertränkt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung war von einem minderschweren Fall von Totschlag ausgegangen und hatte eine Strafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens gefordert. Für Totschlag im minderschweren Fall sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor. Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen nach eigenen Angaben nun, ob sie in Revision gehen.

Gericht: Angeklagte war nur eingeschränkt entscheidungsfähig

Bei der Festsetzung des Strafmaßes habe die Kammer auf einen minderschweren Fall von Totschlag erkannt, weil bei der Angeklagten von einer verminderten Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt ausgegangen werden musste, sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann. Ein Gutachter hatte der 46-Jährigen ein "präsuizidales Syndrom" bescheinigt, wonach die Mutter ihr gesamtes Handeln einzig dem Wunsch untergeordnet habe, sterben zu wollen. Die unter einer Persönlichkeitsstörung leidende Frau sei zu dem Zeitpunkt eingeschränkt entscheidungsfähig gewesen. Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer vor dem Lübecker Landgericht jedoch gesagt, dass das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt sei, da die Mutter gedacht habe, das Beste für ihren Sohn zu tun.

Urteil gefasst aufgenommen

Die ganz in schwarz gekleidete Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Auch als der Richter in der Urteilsbegründung noch einmal den Tathergang schilderte, weinte sie nicht. Während der Hauptverhandlung hatte die selbstständige Ernährungsberaterin die Tat gestanden. Sie hatte geschildert, dass sie angesichts ihrer immensen Schulden und ihrer Alkoholsucht völlig verzweifelt gewesen sei.

Mutter: "Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen"

"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", so die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai 2008 mit Beruhigungsmitteln betäubt und versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.

Stand: 20.11.2008 12:37

http://www1.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/kindesmordprozess110.html

 

 

 

 

Prozess

Sohn ertränkt - in "guter Absicht"

Erst ertränkt die Mutter ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne, dann will sie sich selbst umbringen - und scheitert. Jetzt soll sie für neun Jahre ins Gefängnis gehen.

14.11.2008

Lübeck - Aus Verzweiflung über ihre schlechte finanzielle Lage hat eine Mutter ihren achtjährigen Jungen in der Badewanne ertränkt. Nun soll sie nach dem Willen der Anklage neun Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwältin forderte am Freitag vor dem Lübecker Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags. Die 46 Jahre alte Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn Ende Oktober gestanden, ihren Sohn wegen Geldsorgen getötet zu haben. Nach Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen leidet die Mutter unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und war zur Tatzeit nur bedingt schuldfähig. Ursprünglich lautete die Anklage auf heimtückischen Mord.

"Ich habe meinem Kind durch meine Tat die Möglichkeit genommen, ein eigenes Leben nach seinen Vorstellungen zu führen. Ich wünschte, ich könnte das Rad zurückdrehen und es ungeschehen machen", sagte die Angeklagte in ihrem Schlusswort. Nach ihren eigenen Aussagen hatte sie ihren Sohn am 26. Mai dieses Jahres mit Beruhigungsmitteln betäubt und zunächst versucht, ihn mit einem Kissen zu ersticken. Als das fehlschlug, legte sie ihn in die gefüllte Badewanne und drückte ihn so lange unter Wasser, bis er kein Lebenszeichen mehr von sich gab. Anschließend versuchte sie, sich mit großen Mengen Schlaf- und Beruhigungsmitteln das Leben zu nehmen, wurde aber noch rechtzeitig gefunden.

Totschlag, nicht Mord

Das für eine Verurteilung wegen Mordes erforderliche Merkmal der Heimtücke sei in diesem Fall nicht gegeben, argumentierte die Staatsanwältin Stefanie Gropp in ihrem Plädoyer. Die Mutter habe aus ihrer Sicht in guter Absicht gehandelt. "Sie sah keinen anderen Ausweg, als sich selbst umzubringen und ihr Kind mit in den Tod zu nehmen, um es nicht unversorgt zurückzulassen", sagte Gropp. Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall und beantragte eine Haftstrafe im unteren Bereich des gesetzlichen Rahmens. Der liegt bei Totschlag im minderschweren Fall zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die schlimmste Strafe habe die Angeklagte schließlich schon bekommen, nämlich das Wissen, dass sie ihren geliebten Sohn getötet habe, sagte der Verteidiger. (bai/dpa) 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kriminalitaet-Totschlag;art1117,2661318

 

 

 

Prozess

Achtjähriger wegen Schulden ertränkt

Mittwoch, 29. Oktober 2008

Mit einem erschütternden Geständnis hat gestern vor dem Lübecker Landgericht der Mordprozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn im Mai in der Badewanne ertränkt hat.

Die 46-Jährige sagte aus, sie habe wegen hoher Schulden keinen Ausweg gesehen. Zunächst habe sie den Jungen mit Schlaftabletten betäubt und mit einem Kissen ersticken wollen. Ihr Sohn habe sich aber gewehrt und das Kissen weggeschoben. Dann trug sie ihn zur Wanne und drückte ihn unter Wasser, bis seine Gegenwehr aufhörte. "Ich habe nur gedacht, ich muss es zu Ende bringen", sagte sie schluchzend. Anschließend versuchte sie, sich mit Schmerz- und Schlafmitteln das Leben zu nehmen.

Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige. Bis dahin hatte sich die alleinerziehende Mutter mit verschiedenen Jobs und befristeten Arbeitsverträgen durchgeschlagen. "Ich war häufig krank, hatte immer wieder psychische Zusammenbrüche", schilderte die Frau. Auch die Lübecker Praxis entwickelte sich nicht wie erhofft. Die Angeklagte machte rund 100 000 Euro Schulden und musste Insolvenz anmelden. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/panorama/article966420/Achtjaehriger_wegen_Schulden_ertraenkt.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Im August 2005 war die Angeklagte mit ihrem Sohn von Stuttgart nach Lübeck gezogen. Sie habe hier einen beruflichen Neuanfang wagen wollen und sich als Ernährungsberaterin selbstständig gemacht, berichtete die 46-Jährige."

Was hat wohl der Vater des von seiner Mutter ermordeten Sohnes dazu gesagt, dass die Mutter von Stuttgart nach Lübeck verzogen ist. Womöglich wurde der Vater vorher gerichtlich entsorgt, auf dass die Mutter unbehelligt ihr gutes Werk an dem Jungen vollziehen konnte.

Pfui Deibel Deutschland!

 

 

 

 

Wegen 100.000 Euro Schulden

Mutter gesteht Ertränken ihres achtjährigen Sohnes

(47)

28. Oktober 2008, 12:58 Uhr

Mit einem erschütternden Geständnis hat am Lübecker Landgericht der Prozess gegen eine Frau begonnen, die ihren achtjährigen Sohn in der Badewanne ertränkt hat. Die 46-Jährige gab als Motiv ihre hohen Schulden an. Irgendwann sei ihr "alles zuviel geworden". Schließlich schmiedete sie ihren Mordplan.

Eine wegen Ertränkens ihres achtjährigen Sohnes angeklagte Lübeckerin hat die Tat zum Prozessauftakt gestanden. Die 46-Jährige schilderte vor dem Lübecker Landgericht mit tränenerstickter Stimme, wie sie den Jungen im Mai in der Badewanne ertränkte. Sie habe ihn unter Wasser gedrückt, bis er sich nicht mehr wehrte. Danach habe sie versucht, sich mit Schlaftabletten und einer Plastiktüte das Leben zu nehmen.

Eine Bekannte von ihr hatte am Tattag, dem 27. Mai, die Polizei angerufen und erklärt, sie befürchte einen Selbstmord der Frau und sehe auch große Gefahr für deren Sohn. Nachdem das Kind am nächsten Tag nicht in der Schule erschienen war, suchten Polizisten die Wohnung auf und fanden den Jungen tot in der Badewanne vor. Dessen Mutter war auf dem Sofa und nicht ansprechbar.

„Ich hatte schon in der Vergangenheit immer mal wieder Selbstmordgedanken, doch am 26. Mai dieses Jahres war mir klar, dass ich nur noch sterben wollte“, sagte sie unter Tränen. Bis zuletzt sei sie unentschlossen gewesen, was mit ihrem Sohn geschehen sollte, habe noch eine Bekannte um Hilfe gebeten, die sie aber recht rüde „runtergeputzt“ habe. „Als er dann aus der Schule nach Hause kam, habe ich ihn umarmt und beschlossen, ihn mit in den Tod zu nehmen“, sagte sie. „Es war einfach nichts mehr da. Nur noch der Gedanke, uns beide aus dieser Welt aus diesem Leben zu erlösen“, schilderte sie ihren Gefühlszustand.

Sie habe ihrem Sohn an jenem Montagabend ein Glas Cola mit darin aufgelösten Beruhigungsmitteln gegeben und zunächst versucht, den Schlafenden mit einem Kissen zu ersticken. Er habe das Kissen aber weggestoßen. Danach habe sie Wasser in die Badewanne einlaufen lassen und ihren Sohn hineingelegt. Er sei aber aufgewacht und habe sich mit Armen und Beinen gewehrt. Da habe sie ihn mit aller Kraft an den Schultern unter Wasser gedrückt.

„Ich weiß nicht, woher die ganze Gewalt in mir kam“, sagte die Angeklagte sichtlich bewegt. Sie habe nur einen Gedanken gehabt: „Ich muss es für ihn zu Ende bringen. Ich muss durchhalten.“

Die Mutter wurde nach ihrer Festnahme in einer Fachklinik untergebracht. Sie hatte keine Angaben zum Motiv gemacht. Vor Gericht sprach sie nun zum einen von wirtschaftlichen Problemen: Die diplomierte Ernährungswissenschaftlerin war mit einer eigenen Praxis gescheitert und hatte ihrer Aussage zufolge rund 100.000 Euro Schulden. Zum anderen habe sie in der Zeit vor der Tat wieder häufiger Alkohol getrunken: „Es war einfach alles weggebrochen.“ 

Zu ihrem Lebenslauf sagte sie, ihre Mutter sei mit den sechs Kindern überfordert gewesen, der Vater sei Alkoholiker gewesen und habe Frau und Kinder geschlagen. Sie selbst sei als Kind von einem alten Mann aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht worden. Es folgten mehrere Therapien. Der Vater ihres Sohnes sei eine Silvesterbekanntschaft gewesen, der sich nicht gekümmert habe. Sie habe ihren Sohn immer gewollt, aber zeitweise „ist mir alles zu viel geworden“, sagte sie.

Für den Prozess wurden zunächst fünf Verhandlungstermine bis Mitte November angesetzt. Eine Bekannte der Frau hat nach der Tat schwere Vorwürfe gegen eine Polizistin erhoben, die ihren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung des Jungen nicht nachgegangen sein soll. Gegen die Beamtin wird wegen Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung ermittelt. Der Prozess wird an diesem Donnerstag fortgesetzt.

http://www.welt.de/vermischtes/article2638906/Mutter-gesteht-Ertraenken-ihres-achtjaehrigen-Sohnes.html#reqNL

 

 


 

 

 

Tötung eines Säuglings in Morbach; Haftbefehl erlassen

Die Staatsanwaltschaft Trier führt wegen der Tötung eines etwa 4 ½ Monate alten Säuglings am Vormittag des 06.02.2007 ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags.

Dringend tatverdächtig ist allein die 26-jährige Mutter des Kindes. Nach ihrer auch vor der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier bestätigten Einlassung hat sie das Kind in der Badewanne der ehelichen Wohnung ertränkt. Dies entspricht auch dem Ergebnis der inzwischen durchgeführten Obduktion. Die Tatverdächtige hatte selbst noch die Rettungswache verständigt. Wiederbelebungsversuche des herbeigerufenen Rettungsdienstes waren jedoch erfolglos. Nach Angaben der Tatverdächtigen liegt das Tatmotiv in einer schwierigen familiären Situation.

Das Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Die Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.

gez. ( Bewernick )

Oberstaatsanwalt

Datum: 07.02.2007

Herausgeber: Staatsanwaltschaft Trier

 

http://cms.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav/634/634b8378-d698-11d4-a73d-0050045687ab,2d011f43-e2c9-0113-3e2d-c6169740b3ca,,,aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

 

 

 


zurück