Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
BDP
Das Schieds- und Ehrengericht
Das Schieds- und Ehrengericht des BDP dient der Wahrung und Sicherung der Berufsehre und der berufsständischen Verpflichtungen der Mitglieder des BDP. Mitglieder, welche gegen die Berufsehre, die Berufsordnung für Psychologen oder gegen die sich aus ihrer Mitgliedschaft ergebenden Pflichten verstoßen, können ehrengerichtlich belangt werden.
Das Schieds- und Ehrengericht kann außerdem zur Beilegung von innerverbandlichen Streitigkeiten sowie zur Beilegung von zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern (als Schiedsgericht nach § 1025 ZPO) angerufen werden.
Das Schieds- und Ehrengericht ist unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuständig für alle Mitglieder und Organe des BDP. Das Schieds- und Ehrengericht besteht aus einer/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen/Beisitzern. Die/der Vorsitzende soll die Befähigung zum Richteramt haben.
Das Schieds- und Ehrengericht arbeitet nach einer besonderen Schieds- und Ehrengerichtsordnung (PDF). Diese sieht folgende Verbandsstrafen vor: Verwarnung, Verweis, Geldbuße, Aberkennung von Zertifikaten oder Berechtigungen, die vom Verband verliehen bzw. ausgesprochen worden sind, Ausschluss aus dem Verband (vgl. § 8 Abs. 3 der Satzung).
Eingaben an das Schieds- und Ehrengericht:
c/o Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin
RA Jan Frederichs
T (030) 20 91 66-663
E seg@bdp-verband.de
http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/schiedsgericht.shtml
Vorsitzende des Schieds- und Ehrengericht Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. ist Rechtsanwältin Renate Starke (2013).
Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP
Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
(zugleich Berufsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.)
In der von der Mitgliederversammlung der DGPs am 29.09.1998 und von der Delegiertenkonferenz des BDP am 25.4.1999 beschlossenen Fassung mit den Änderungen der auf die Forschung bezogenen Abschnitte lt. Beschlüssen der Mitgliederversammlung der DGPs vom 28.9.2004 und der Delegiertenkonferenz des BDP vom 16.4.2005.
Herausgeber: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Hauptgeschäftsführer: Dipl.-Psych. Armin Traute
A. Präambel
Die Aufgabe von Psychologen ist es, das Wissen über den Menschen zu vermehren und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft einzusetzen. Sie achten die Würde und Integrität des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein. Der Beruf des Psychologen ist seiner Natur nach frei.
Das berufliche Handeln von Psychologen, seien sie nun wissenschaftlich in Lehre und Forschung, in der Diagnostik, Psychotherapie, Supervision, Beratung, als Experten oder in anderen Funktionen tätig, ist geprägt von der besonderen Verantwortung, die Psychologen gegenüber den Menschen tragen, mit denen sie umgehen. Um helfen zu können, benötigen sie ihr Vertrauen. Der Schutz und das Wohl der Menschen, mit denen Psychologen arbeiten, sind das primäre Ziel dieser Richtlinien.
Psychologen sind dazu verpflichtet, in der praktischen Ausübung ihres Berufs zu jeder Zeit ein Höchstmaß an ethisch verantwortlichem Verhalten anzustreben. Sie sind dazu verpflichtet, die Rechte der ihnen beruflich anvertrauten Personen nicht nur zu respektieren, sondern, wann immer erforderlich, auch aktiv Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte zu ergreifen.
Psychologen anerkennen das Recht des Individuums, in eigener Verantwortung und nach eigenen Überzeugungen zu leben. In ihrer beruflichen Tätigkeit bemühen sie sich um Sachlichkeit und Objektivität und sind wachsam gegenüber persönlichen, sozialen, institutionellen, wirtschaftlichen und politischen Einflüssen, die zu einem Missbrauch bzw. zu einer falschen Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten führen könnten.
Psychologen arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen. Ihre psychologischen Kenntnisse finden in einer Vielzahl beruflicher Kontexte Anwendung. Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz. Psychologen sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind. In Tätigkeitsfeldern, in denen es noch keine wissenschaftlich anerkannten Standards gibt, orientieren sich Psychologen am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmäßig den Erfolg ihrer Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen Maßnahmen, um die Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schützen.
Die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. geben verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten von Psychologen vor. Sie finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung, sondern haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Psychologen in allen Lebenssituationen bindenden Charakter.
Im öffentlichen Bewusstsein besitzt der Beruf des Psychologen heute ein hohes Ansehen, dem auch durch ein differenziertes Netz an ethischen und rechtlichen Bestimmungen Rechnung getragen werden muss. Die gemeinsamen Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e. V. und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. sind Ausdruck des Selbstverständnisses des Psychologenberufs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, anhand derer psychologische Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese Weise dienen die im folgenden aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende Sanktionen.
Soweit Gesetze oder Rechtsnormen diese Ethischen Richtlinien für einzelne psychologische Tätigkeiten weiter einschränken, sind sie vorrangig.
http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml
Gefunden am 01.07.2010
Wer`s glaubt, was da steht, wird selig
Über Psychologen und Wirtschaftspsychologen – wer darf
welchen Titel führen?
Muss man Psychologie studiert haben, um
sich Psychologe zu nennen? FOCUS-Online-Experte Jack Nasher erklärt, wer sich
als Psychologe oder Wirtschaftspsychologe bezeichnen darf - und wer nicht.
Die Berufsbezeichnung Psychologe ist in Deutschland nicht geschützt.
Der
Bundesgerichtshof hat in einem Urteil rechtliche Rahmenbedingungen für den
Berufstitel festgesetzt.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und
Psychologen vertritt eine andere Position.
15.05.2015
...
Wer darf sich „Psychologe“ nennen?
Die Berufsbezeichnung
Psychologe/Psychologin ist in Deutschland – anders als etwa in Österreich – gar
nicht durch ein Berufsgesetz geschützt und wird auch nicht von einer Hochschule
verliehen.
Bis in die 1980er-Jahre konnte sich also jeder Schamane so
nennen. Und so ähnlich kam es auch: Ein Heilpraktiker ohne jegliche
psychologische Ausbildung bezeichnete sich als „prakt. Psychologe“ (was unter
dem „prakt.“ zu verstehen war, wurde nie ganz geklärt – vielleicht ‚praktisch’
oder ‚praktizierend’?).
Da wurde es dem BDP e.V. (dem Berufsverband
Deutscher Psychologinnen und Psychologen) zu bunt und er zerrte den Herrn
‘prakt. Psychologen’ vor Gericht und schließlich entschied der
Bundesgerichtshof.
...
Pikant: der besagte Welt-Artikel wurde von
der eingangs erwähnten aufgebrachten Dame verfasst, die ‚Diplom-Psychologin’ und
Chefredakteurin einer BDP-Vereinspostille ist – willkommen in der Matrix. (Der
Artikel wurde mittlerweile von der Welt-Redaktion entfernt...)
...
Zur Person
Prof. Dr. Jack Nasher MSc (Oxford) bekleidet den Lehrstuhl
für Leadership & Organizational Behavior an der Munich Business School. Er ist
Autor des internationalen Bestsellers „Deal!: Du gibst mir, was ich will“und
leitet das führende deutsche Institut für Verhandlungstrainings. Über seine
Arbeit sind bereits unzählige Beträge in Printmedien, in Radio und TV
erschienen. Für FOCUS Online berichtet er selbst über seine Erkenntnisse.
Nachtrag August 2017: Mit Urteil vom 20. Juli 2017 bestätigte das OLG
München (AZ 6 U 4436/16) die Auffassung von Jack Nasher. Gekippt wurde dagegen
die im Artikel geschilderte Ansicht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen
und Psychologen (BDP), nach welcher die Bezeichnung 'Wirtschaftspsychologe' nur
verwenden durfte, wer über ein Diplom oder einen Bachelor- mit zusätzlichem
Masterabschluss in Psychologie verfügte. Wer Wirtschaft mit Psychologie studiert
hat, darf sich von nun an also Wirtschaftspsychologe nennen.
http://www.focus.de/wissen/experten/nasher/titel-und-welche-rolle-sie-spielen-wer-darf-sich-eigentlich-psychologe-nennen_id_4616430.html
Rechtsprechung
OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
Volltextveröffentlichungen
jacknasher.com PDF
In
Nachschlagewerken
Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur
Entscheidung)
Jack Nasher
Sonstiges
jacknasher.com
(Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Stellungnahme: Nasher vs. BDP-Lobby
Verfahrensgang
LG München I, 27.10.2016 - 17 HKO 19533/15
OLG
München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20M%FCnchen&Datum=20.07.2017&Aktenzeichen=6%20U%204436%2F16
Für die Kompetenz aller nachfolgend genannten Landesbeauftragten der Sektion Rechtspsychologie im BDP übernimmt vaeternotruf.de keine Haftung.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder ihren Psychiater.
Zum Lesen empfohlen:
"Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"
Friedmann Pfäfflin und Horst Köchele
in: "Persönlichkeitsstörung. Theorie und Praxis", PTT 2/2000, S. 88-93
Schieds- und Ehrengerichts des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Renate Starke (Jg. 1966) - Richterin am Sozialgericht Koblenz / Mediendezernentin (ab , ..., 2009) - ab 01.12.2000 Richterin am Sozialgericht Trier - Vorsitzende des Schieds- und Ehrengerichts des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. BDP - Interview in "Report Psychologie 9/2008, S. 444-45
Christa Seeliger (Jg. 1942) - Richterin am Amtsgericht Siegburg / Familiengericht (ab 01.07.1977, ab 1990 Familienrichterin, ... , 2007) - war Vorsitzende der 1. Kammer des Schieds- und Ehrengerichts des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen.
Sektion Rechtspsychologie
Adressen der Landesbeauftragten der Sektion Rechtspsychologie :
Baden-Württemberg
Dipl.-Psych. Ralf Rieser
Hornusstraße 16, 79108 Freiburg, Tel.: (0761) 500037 oder 33133
Bayern
Dipl.-Psych. Dr. Marianne Schwabe-Hoellein
Rotbuehlstraße 5, 92253 Schnaittenbach, Tel.: (0941) 55103
Berlin
Dipl.-Psych. Hans Treplin
Mittenwalder Straße 18, 10961 Berlin, Tel.: (030) 6937642 oder (Fax) 283391162
Brandenburg
Dipl.-Psych. Heinz-Ronald Möller
Hopfengarten 31, 03044 Cottbus, Tel.: (0355) 874645
Bremen
Dipl.-Psych. Jürgen Nowack
Wätjenstraße 23, 28213 Bremen, Tel.: (0421) 210322 oder 533875
Hamburg
Dipl.-Psych. Prof. Dr. Frank Baumgärtel
Höpen 53, 22415 Hamburg, Tel.: (040) 4317411 oder (0421) 218-3081
Hessen
Dipl.-Psych. Lutz Gretenkord
Ernst-Lämmer-Straße 30, 35041 Marburg, Tel.: (06456) 91503
Lutz.Gretenkord@psych-haina.de
Mecklenburg-Vorpommern
Dipl.-Psych. Reinhard Doberenz
Beginenberg 25-26, 18055 Rostock, Tel.: (0381) 2016404 oder (Fax) 2016402
Niedersachsen
Dipl.-Psych. Hartmut Böhm
Herder Straße 21, 49078 Osnabrück, Tel.: (0541) 434108
Nordrhein-Westfalen
Dipl.-Psych. Dr. Susanne Offe
Marktstraße 33, 33602 Bielefeld, Tel.: (0521) 66147
Rheinland-Pfalz
Dipl.-Psych. Karin Schneider-Wolber
Kannenbäckerstraße 4, 56235 Ransbach-Baumbach, Tel.: (02623) 3813
Saarland
Dipl.-Psych. Michael Antes
Viktoria-Luisen-Straße 9, 66740 Saarlouis, Tel.: (06831) 43666 oder 48681
Hans-Wilhelm.Becker@t-online.de
Sachsen
Dipl.-Psych. Dr. Christine Herbig
HufelandstraBe 15, 01477 Amsdorf, Tel.: (035200) 26412 oder 26249
Sachsen-Anhalt
Dipl.-Psych. Dr. Steffen Dauer
Kleine Ulrichstraße 12, 06108 Halle, Tel.: (0345) 2033566
rechtspsychologie.halle@iname.com
Schleswig-Holstein
Dipl.-Psych, Georg J. Huwer
Wiesenhof 18 b, 23730 Neustadt/Holstein, Tel.: (0451) 41531 oder (04561) 6111-294
Thüringen
Dipl.-Psych. Volker Schmidt
Thomas-Mann-Str. 5, 99310 Arnstadt, Tel.: (03628) 602799, Fax: (03628) 602798
BDP.Thuer.V.Schmidt@t-online.de
Adressen der Delegierten der Sektion Rechtspsychologie:
Dipl.-Psych. Cornelia Orth
Ehrenhainstraße 87, 42329 Wuppertal, Tel.: (0202) 732332
Dipl.-Psych. Uwe Wetter
Köner Straße 73, 53879 Euskirchen, Tel.: (02251) 58885
Adressen der Mitglieder des Akkreditierungsausschusses Weiterbildung in Rechtspsychologie:
Prof. Dr. Thomas Fabian (Vorsitzender)
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig,
Fachbereich Sozialwesen, Postfach 300066, 04251 Leipzig
Tel. (0341) 5804-346, Fax: (0341) 5804-402
Prof. Dr. Friedrich Lösel (stellvertretender Vorsitzender)
Universität Erlangen, Institut für Psychologie 1, Bismarckstraße 1, 91054 Erlangen
Tel.: (09131) 852330, Fax: (09131) 852646
Dipl.-Psych. Dr. Christine Herbig
HufelandstraBe 15, 01477 Amsdorf
Tel.: (035200) 26249, Fax: (035200) 26469
Prof. Dr. Günter Köhnken
Universität Kiel, Institut für Psychologie, Olshausenstraße 40, 24098 Kiel
Tel.: (043 1) 880-7317, Fax: (0431) 880-3237
koehnken@psychologie.uni-kiel.de
Dipl.-Psych. Karin Schneider-Wolber
Kannenbäckerstraße 4, 56235 Ransbach-Baumbach
Tel.: (02623) 3813, Fax: (02623) 3895
Prof. Dr. Max Steller
Freie Universität Berlin, Institut für Forensische Psychiatrie, Limonenstraße 27, 12203 Berlin
Tel.: (030) 8327014, Fax: (030) 8328506
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Stand 04.09.2001