Beschleunigtes Verfahren im Familienrecht


 

 

 

 

 

Vernachlässigung

Kindesmissbrauch - Richter können schneller eingreifen

Familienrichter können künftig schneller als bisher in das elterliche Sorgerecht eingreifen, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist. Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen. 

Von Sabine Beikler 

Eine vermüllte Wohnung, vier Kinder darin, und eine Mutter, die sich nur gelegentlich blicken lässt: Dieser Fall von Kindesvernachlässigung machte im vergangenen Jahr Schlagzeilen. 751 Fälle registrierte die Polizei allein 2007 – ein Zuwachs von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und auch die Zahl der angezeigten Kindesmisshandlungen stieg um rund 15 Prozent auf 645 Fälle. Berliner Familienrichter werden durch eine Änderung im Bundesrecht künftig schneller in das Sorgerecht eingreifen können. Eltern können verpflichtet werden, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen oder die Schulpflicht ihrer Kinder einzuhalten. Reagieren sie nicht auf diese Weisungen, werden die Kinder schneller als bisher aus den Familien herausgenommen. Auch drastische Ordnungsgelder bis zu 25000 Euro können verhängt werden.

Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen. Am Donnerstag wird der Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage beschließen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) begrüßt dieses Gesetz, das familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erleichtert. „Wir brauchen beschleunigte Verfahren im Familienrecht und die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen“, sagte von der Aue dem Tagesspiegel. Das Land Berlin hatte bereits vor zwei Jahren eine entsprechende Initiative der Justizminister der Länder unterstützt.

Bisher gibt es in Berlin zwei Familiengerichte in den Gerichtsbezirken Pankow/Weißensee und Tempelhof/Schöneberg. Die Mitarbeiter sind mit der Flut von Anträgen, die allerdings nicht statistisch erfasst sind, schon jetzt überfordert. Bevor an einem der beiden Familiengerichte ein erster Verhandlungstermin angesetzt werden kann, vergehen oft sechs bis neun Monate. Der Bund aber fordert durch die Gesetzesänderung, binnen eines Monats einen ersten Verhandlungstermin festzusetzen und die Entscheidungen nach einer Frist von etwa drei Monaten noch einmal zu überprüfen. „Das wird nur möglich sein, wenn wir mehr Richterstellen erhalten“, sagte Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes dem Tagesspiegel. Offenbar ist sich auch die Justizverwaltung dieses Problems bewusst: „Wir werden das Personal in den Familiengerichten aufstocken“, sagte von der Aue, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Auch ein drittes Familiengericht in Berlin soll laut Justizsenatorin Anfang 2009 seine Arbeit beginnen.

Mussten Familienrichter bisher in fast jedem Fall auf die Stellungnahmen der Jugendämter warten, können sie künftig darauf verzichten: Sie laden die Vertreter der Behörde gleich mit zur Verhandlung ein. Diese „beschleunigten Verfahren“ werden bereits seit einem Jahr in einem Modellversuch in Berlin praktiziert. Vor Gericht wird auch versucht, direkt mit den Eltern die Probleme anzusprechen und Hilfsangebote aufgezeigt.

Anfang des Jahres wurde in Berlin ein Fall bekannt, wo drei Kinder wochenlang nicht zur Schule gekommen waren. Gespräche mit den Eltern und eine polizeiliche Zuführung hatten nichts genützt. Daraufhin hatte erstmals in Berlin ein Familiengericht in einem beschleunigten Verfahren den Eltern mit Entzug des Sorgerechts gedroht. Das hat geholfen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.04.2008)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dass man Eltern einfach so familiengerichtliche Auflagen erteilen kann, ohne dass ein erhebliches Fehlverhalten vorliegt, ist sicher eine falsche Meldung. Andernfalls müsste man Denken, Ex-Volksbildungsministerin Margot Honecker wäre aus dem chilenischen Exil zurückgekehrt und hätte im Bundesjustizministerium die Leitung der Abteilung Kindschaftsrecht übernommen. Das würde uns zwar nicht wundern, wenn man immer wieder erstaunlich unbedarfte Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) liest, doch Genossin Margot Honecker (geb. Feist, * 17. April 1927 in Halle) ist nun schon 81 Jahre alt und scheidet auf Grund des hohen Lebensalters von einem Eintritt in die Beamtenlaufbahn aus. 

Begrüßenswert, die Gerichte müssen bei ihrer Entscheidungsfindung nicht mehr auf bummelnde Jugendamtsmitarbeiter/innen waren, deren gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ohnehin oft nur darauf beschränkt, unter Verletzung des Datenschutzes Informationen aus Beratungsgesprächen im Jugendamt an das Familiengericht weiterzuleiten und mit diversen Plattitüden oder väterfeindlichen Bemerkungen zu versehen.

 

 

 

 


 

"Beschleunigtes Verfahren - Bessere Chancen für Kinder in Sorge- und Umgangssachen"

 

Veranstaltung des Verein Humane Trennung und Scheidung

am 11.03.2008

 

Referent: Prof. Dr. Ernst - Richter am Amtsgericht Pankow/Weißensee 

 

Ort: Fontane Haus, Raum 257, Wilhelmsruher Damm 142c, Berlin

 

siehe auch unter www.vhts.de

 

 


 

 

 

Beschleunigtes Familienverfahren

Fachtagung am 10.10.2007 im Kammergericht Berlin

 

 

 


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