Betreuung
Betreuungsrecht - Betreuungsgesetz
https://reitschuster.de/post/star-komponistin-darf-vorerst-nicht-zwangsgeimpft-werden/
Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt
Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung
10. Januar 2023
Der Sachverhalt scheint unglaublich, denn Deutschland hat wohl wirklich
überhaupt nichts aus der Geschichte gelernt. Vertraute einer in der Ukraine
geborenen, in ihrer Heimat berühmten Komponistin, wandten sich an Report24. Ein
Gericht in Stuttgart hat ein Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene
Psychiatrie beschlossen. Zunächst soll die alte Dame aber zweifach – ebenso
unter Anwendung von Gewalt – “gegen Covid-19 geimpft” werden. Ein Exklusivvideo
zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat
einfach nur Angst um ihr Leben.
Ihr Name ist Inna Zhvanetskaya. Sie wurde
am 20. Jänner 1937 in Winnyzja in der Ukraine geboren. Als Jüdin zählt sie zu
den Überlebenden des Holocaust. Bis zu ihrem achten Lebensjahr mussten sie und
ihre Familie davor zittern, ob sie abgeholt, deportiert und möglicherweise
ermordet werden. In zehn Tagen könnte sie ihren 86. Geburtstag in ihrer
Wahlheimat Deutschland feiern. Einem Land, das sie noch mehr liebt als ihre
Heimat, wie sie in einem Interview zu Protokoll gab. Dabei galt sie über die
Grenzen ihrer späteren Heimat Russland hinweg als musikalische Berühmtheit. Das
Cambridge Biographical Centre (UK) zeichnete sie 1992 als Frau des Jahres aus.
Doch gerade in Deutschland, das sie so lieb gewonnen hat, wurde ein
richterlicher Beschluss erlassen, welcher die zwangsweise Öffnung ihrer Wohnung
und ihre Abholung mit Gewalt vorsieht. Mit Gewalt soll sie einem Arzt vorgeführt
werden, der sie zweimal “gegen Covid-19 impfen” soll. Danach will man sie in
eine geschlossene psychiatrische Anstalt verbringen. Ohne Menschen, die ihre
Muttersprache russisch sprechen. Ohne ihre Musik, die ihr Leben erfüllt, seit
sie denken kann.
Was macht das mit einer Frau, die den zweiten Weltkrieg
überlebt hat? Wir haben dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt diese Frage
gestellt und darauf keine zufriedenstellende Antwort erhalten, es dürfte den
Verantwortlichen schlichtweg egal sein. Die angeordneten Maßnahmen begründet man
mit den Paragraphen 1906 und 1906a BGB. Das Problem daran: eine Indikation einer
Zwangsimpfung angesichts der offiziell beendeten Pandemie lässt sich weder
medizinisch noch juristisch begründen. Alles riecht nach Willkür und
Rechtsbeugung.
...
Karlsruhe bestätigt Entlassung von impfkritischem Berufsbetreuer
Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines
Berufsbetreuers bestätigt, der eine 93 Jahre alte demente Frau und mindestens
zwei andere Betreute von der Corona-Schutzimpfung abhalten wollte. Die Richter
nahmen die Verfassungsbeschwerde des Mannes nicht zur Entscheidung an, wie aus
dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 1 BvR 1211/21)
Ein Betreuer übernimmt in bestimmten Lebensbereichen die gesetzliche
Vertretung, wenn jemand wegen einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht
in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Hier ging es um die
Gesundheitsfürsorge.
Der Mann, ein Rechtsanwalt, hatte sich in allen drei
Fällen gegen die Impfung gestellt, weil er persönlich die Risiken für größer
hielt als den Nutzen. Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei
das Impfen wie Russisch Roulette. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn
daraufhin Anfang März wegen mangelnder Eignung als Betreuer der Betroffenen
entlassen. Das Landgericht bestätigte die Entlassung.
Dagegen wandte sich
der Mann mit seiner Verfassungsklage – erfolglos. Ein Betreuer sei grundsätzlich
zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet, wenn sonst
Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien, entschieden die Richter. Die
dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht könne die Entlassung rechtfertigen.
02.06.2021
Kommentar:
Was ist "medizinisch angezeigt", dazu äußert sich das Bundesverfassungsgericht vermutlich nicht. Wenn die Regierung morgen beschließt, dass alte und vorerkrankte Leute aus dem Fenster springen sollen, um sich vor einem gefährlichen Virus in Sicherheit zu bringen, dann müssen die Betreuer wohl die Betreuten persönlich vom Balkon werfen, um den Erfolg zu sichern.
Armes Deutschland.
Sorgerechtsstreit
Der unfreie Wille
Vater und Mutter streiten erbittert um das Sorgerecht für ihre Tochter. Die sagt: "Ich will bei meiner Mutter bleiben." Der Fall bringt die Justiz an ihre Grenzen. Er wirft die Frage auf, was der Wunsch einer volljährigen, geistig behinderten Frau zählt. Und ob er frei zustande gekommen ist.
...
In den nächsten Wochen wird das Landgericht Osnabrück zu einer Entscheidung über die Zukunft ... gelangen. Zu einer Lösung nicht.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 11.07.2008)
www.tagesspiegel.de/zeitung/Die-Dritte-Seite-Sorgerecht;art705,2569834
Der vollständige Artikel liegt dem Väternotruf vor.
Pressemitteilungen 2007
20.03.2007 - Steigende Anzahl an Betreuungsverfahren - zwangsläufige Folge höherer Lebenserwartung?
Menschen, die ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, stellt der Staat einen Betreuer zur Seite. Die Zahl gerichtlicher Betreuungsverfahren in Sachsen steigt seit Jahren u.a. als Folge der höheren Lebenserwartung kontinuierlich an.
Gab es 2004 noch 65.325 Betreuungsverfahren, waren es 2006 schon 69.213. Damit liegt Sachsen im bundesweiten Trend: Seit 1995 haben sich die in der Bundesrepublik eingeleiteten Betreuungsverfahren in etwa verdoppelt. Dementsprechend steigen auch die Aufwendungen für Betreuervergütungen aus der Staatskasse.
Über die Einzelheiten dieser Entwicklung in Sachsen, die konkreten Auswirkungen beim Amtsgericht Pirna und über Möglichkeiten, eine gerichtliches Betreuungsverfahren zu vermeiden, hat heute in der Jahrespressekonferenz des OLG Dresden der Direktor des Amtsgerichts Pirna, Heino Zimmek, berichtet. Danach ist die Zahl der Betreuungsverfahren beim AG Pirna von 2004 bis 2006 von 1.516 auf 1755 Verfahren, d. h. um rund 15 % angestiegen. Damit einher geht ein stetig steigender Personal- und Kostenaufwand. In Sachsen stiegen die aufgrund des Betreuungsgesetzes veranlassten Ausgaben in den vergangenen zwei Jahren um rund ein Drittel: von 26.887.290 € im Jahr 2004 auf 35.545.850 € im Jahr 2006.
So manches Betreuungsverfahren ließe sich vermeiden, wenn der Betroffene rechtzeitig Vorsorge getroffen hätte: Etwa durch eine Vorsorgevollmacht, mit der eine andere Person ermächtigt werden kann, entweder ganz allgemein oder beschränkt auf bestimmte Rechtsgeschäfte, den Aussteller im Rechtsverkehr zu vertreten. Durch eine Betreuungsverfügung kann darüber hinaus auf die Gestaltung des Betreuungsverfahrens - etwa in Bezug auf die Person des Betreuers, die Wahl eines bestimmten Pflegeheims etc. - Einfluss genommen werden. Wer sich schließlich für den Fall, dass er wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr zur Artikulation des eigenen Willens in der Lage ist, nicht auf die Entscheidung anderer Personen verlassen will, ist mit einer Patientenverfügung gut beraten. Damit kann der Betroffene festlegen, welche Art von medizinischen Maßnahmen und ärztlichen Eingriffen genehmigt wird oder eben auch nicht.
www.justiz.sachsen.de/olg/content/781.php
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Samstag, 17. Juli 2004 20:01
Betreff: SOS
Meine heute 19 Jahre alte Tochter wird ständig in die geschlossen Psychatrie gesteckt, ohne daß dort eine Behandlung ( Therapie ) stattfindet.
Wie kann ich meiner Tochter beistehen ?
Wie kann ich sie aus diesen Teufelskreis befreien ?
Hallo Herr ... ,
Sie können die Bestellung eines Betreuers für Ihre Tochter beim Vormundschaftsgericht beantragen.
Der Betreuer muss sich dann um das Wohlergehen Ihrer Tochter kümmern. Gegebenenfalls auch um das Recht ihrer Tochter auf Inanspruchnahme einer Therapie.
Gruß Anton, Väternotruf 22.07.04
"Kostenexplosion im Betreuungssachen"
Dieter Haase, in: "Deutsche Richterzeitung", 11/2003, S. 363-364
Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz sind eine Hilfe an Menschen, denen es nicht möglich ist, bestimmte sie betreffende Angelegenheiten selbst zu regeln. Ob sie diese Hilfe annehmen oder nicht ist prinzipiell ihre freiwillige Entscheidung.
Während aller Ortens Sozialleistungen gekürzt werden, steigen die staatlichen Ausgaben für sogenannte Betreuungen (vor 1992 Rechtsfürsorge in Form von Entmündigungen und Vormundschaften) drastisch an. So alleine in Niedersachsen von 0,5 Mio. Euro (1992) auf 44,5 Mio. Euro (Ende 2002).
Von Betreuungen sind auch viele Väter und Mütter minderjähriger Kinder betroffen. Es wäre interessant zu erfahren, welche Rolle Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht dort spielen.
Interessant auch die Frage ob unbotmäßige Väter und Mütter mit dem Mittel des Betreuungsrechtes in eine Rolle gedrängt werden sollen, die ihnen eine eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung abspricht und sie quasi durch die Hintertür als im psychiatrischen Sinne krank etikettiert.
"Zumutbare Betreuung?
- Verfassungsrechtliche Aspekte einer Betreuung nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 - "
Karl-Dieter Pardey
in: "Beträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen", 1991, Heft 15, S. 25-42