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Zwillinge noch verschwunden

Richter weist Mitschuld zurück

Im Fall der von ihrem irakischen Vater entführten Zwillinge Abbas und Zaynab (2) aus Delitzsch ist ein Streit um die Rolle der Justiz entbrannt. Von den Kindern fehlt indes weiter jede Spur.

DELITZSCH - Marlen Al-Chaoui (25) hatte im Februar 2006 nach vier Jahren Ehe ihren Mann Yousif (33) verlassen. „Er war gewalttätig zu mir, ich bin mit meinen Kindern regelrecht vor ihm geflüchtet“, berichtet die Medizinstudentin. Nach der Trennung habe der Iraker mehrfach gedroht, die Zwillinge in seine Heimat zu verschleppen. Marlen: „Dies war auch der Grund, weshalb ich ihm den Umgang mit den Kindern nur noch unter Aufsicht im Delitzscher Gemeindezentrum erlaubte.“

Dagegen klagte der gläubige Moslem vor dem Amtsgericht Eilenburg. Und bekam recht. Obwohl die Mutter im Verfahren mehrfach auf die Entführungsdrohungen hinwies, erweiterte das Gericht das Umgangsrecht des Vaters. Zuletzt durfte Yousif die Zwillinge zweimal im Monat jeweils freitags bis montags zu sich nach Leipzig holen.

Auch das Oberlandesgericht, wo das Verfahren nun anhängig ist, schenkte der Mutter keinen Glauben. Die Richter dort schickten die Eltern erst einmal zur Erziehungsberatung. Kurz vor dem ersten Termin entführte der Vater die Kinder. „Niemand hat mir geglaubt und nun sind meine Lieblinge spurlos verschwunden“, sagt Marlen verzweifelt.

Der Eilenburger Familienrichter Klaus Göldner ist sich keiner Schuld bewusst. „Ich habe nichts falsch gemacht - in einem solchen Fall würde ich wieder so entscheiden“, beteuert er. Kinder bräuchten für ihre Entwicklung nun mal den Umgang mit Mutter und Vater. „Herr Al-Chaoui hat ein gutes Verhältnis zu seinen Kindern, es bestand kein Anlass, sein Umgangsrecht einzuschränken“, argumentiert Göldner. Der Verdacht einer Entführung würde in Verfahren um Kinder aus binationalen Ehen mit Arabern zudem häufig von deutschen Frauen geäußert. Göldner: „Über kulturelle Besonderheiten ihrer Partner sollten sich die Frauen halt schon klar sein, bevor sie einen Araber heiraten.“ -bi.-

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1674795

 

Posteingang 01.12.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Recht hat er, der Familienrichter Klaus Göldner. In binationalen Familien ist das Risiko einer internationalen Kindesentführung bedeutend höher als in Familien, wo beide Eltern aus dem selben Land kommen. Man kann ja nicht allen ausländischen Eltern auf Verdacht Fußfesseln und Peilsender anlegen, so wie das beim Bundesverfassungsgericht symbolisch mit nicht verheirateten Vätern gemacht wird, in dem man ihnen das Sorgerecht nur dann erteilen will, wenn dies die Mutter des gemeinsamen Kindes möchte - pfui deibel..

So bedauerlich hier die Entführung der Kinder durch ihren irakischen Vater ist, muss man leider auch feststellen, dass die Entführung von Kindern durch ihre Mutter innerhalb Deutschlands faktisch mehr oder weniger egal ist.

 

Was macht es schließlich für einen Unterschied, wenn eine Mutter die Kinder von Berlin nach Flensburg verschleppt und dann jahrelang unbehindert von den zuständigen Familiengerichten den Kontakt der Kinder zum Vater vereitelt?

Man mag einwenden, hätte doch der Vater eine Geschlechtsumwandlung zur Frau gemacht, dann wäre ihm das nicht passiert. Das ist sicher richtig, nur dann hätte er auch keine Kinder zeugen können, es sei denn er hätte vorher bei der nationalen Samenbank im sogenannten Bundesfamilienministerium, sein Sperma tiefgekühlt lagern lassen.

Seit dem legenderen Aufsatz: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?" von Werner Gutdeutsch, Richter am OLG München und Rechtsanwalt Jürgen Rieck, München in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" Heft 23 / 1998, S. 1488-1491 hat sich in Deutschland faktisch nichts verändert. Die "Kindesmitnahme als gutes Recht" (Kindesentführung) wird weiterhin gerichtlich toleriert, wenn es die Mutter ist, die das Kind innerhalb Deutschlands entführt. Warum sollte man bei solchen gesellschaftlichen Verhältnissen da einen irakischen Vater anders beurteilen? Sicher nur deshalb, weil er ein Mann und ein Ausländer ist.

 


 

 

 

Bei Eltern, die aus zwei verschiedenen, möglicherweise sogar sehr weit entfernt liegenden Ländern und Kulturen kommen, wirken sich Trennungen mitunter verheerend aus. Selbst wenn die Trennung einvernehmlich verläuft, kommt es nicht selten vor, dass einer der Partner wieder in seine Heimat zurückkehren möchte. Dies heißt für diesen jedoch, sein Kind nur noch selten oder sogar überhaupt nicht mehr zu sehen. Denn die wenigsten sind so reich wie Boris Becker, der es sich leisten kann, regelmäßig zu seinen beiden Söhnen in die USA zu fliegen. Und auch das Sozialamt hat in der Regel wenig Neigung die Umgangskosten zu übernehmen.

Richtig schlimm wird es jedoch, wenn einer der beiden Elternteile und das ist meistens die Mutter die Kinder ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ihren Herkunftsstaat entführt oder auf Grund katastrophaler deutscher rechtlicher Regelungen legal "mitnimmt".

Leider kann man vor der Zeugung eines Kindes die zukünftigen Eltern nicht über die, hier besonders einschneidenden möglichen Folgen einer Trennung aufmerksam machen. Am ehesten ginge das noch bei heiratswilligen Partnern, die vor der Eheschließung eine standesamtliche Belehrung per Unterschrift bestätigen müssten und so wenigstens nicht später sagen können, sie hätten von nichts gewußt. An die, die ohne Trauschein Kinder zeigen, kann man natürlich auf diese Weise nicht herankommen.

10.06.2002

 

 


 

 

 

Zeitung "20 minutes" vom 23. Januar 2003 :

"Binationale Kinder, Exklusiveigentum von Deutschland ..."

 

Deutsche Übersetzung:

http://www.inf.ethz.ch/~gut/soscag/030123_20minutes_d.txt

 

Französischer Text:

http://www.inf.ethz.ch/~gut/soscag/030123_20minutes.txt

 

Original:

http://www.inf.ethz.ch/~gut/soscag/030123_20minutes.jpg

 

 

Posteingang beim Väternotruf 1.2.03

 

 


 

Boris Becker 

Gut das Boris noch ein wenig Geld im Hintergrund hat. Es möge noch lange reichen. Sonst könnte er den Umgang mit seinen Kindern Noah Gabriel und Elias Balthasar nicht mehr im gewohnten Maße pflegen. Die Sozialämter in Deutschland tun sich nämlich immer noch etwas schwer, wenn es gilt Vätern Flug und Unterkunft zu bezahlen, wenn sie den Umgang mit ihren Kindern in Übersee wahrnehmen wollen. Da kommt ganz schnell was zusammen. 14-tägig rübergeflogen, macht ca. 28 Termine a Billigflug und Unterkunft 2.000 DM gleich 56.000 DM im Jahr. Die muss man erst mal Netto verdienen (Kindesunterhalt vorher abziehen). Dann also doch lieber gleich zum Sozialamt und Kostenübernahme beantragen.

 

 

Kompetenter Ansprechpartner in solchen Fragen ist der

Verband für binationale Familien und Partnerschaften iaf e.V.

 

Tel 0228-6555570

 

In Hamburg:

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