Väternotruf informiert zum Thema

Bündnis 90 / Die Grünen

Bündnis 90 / Die GrünInnen

Die Väterdiskriminierungspartei


 

 

 

 

Bündnis 90/Die GrünInnen

Mitunter auch bezeichnet als Bündnis90/Die Vaterlosen - eine Partei, deren Mitglieder in der Mehrzahl ein sehr ambivalenten Verhältnis zum Thema Vater haben. Viele der AltgrünInnen beiderlei Geschlechts scheinen enorme Probleme mit dem eigenen Vater (und etwas versteckter mir ihrer Mutter, mit der sich die GrünInnen aber nicht auseinandersetzen wollen, damit der Lack keinen Schaden nimmt). Die GrünInnen haben ihr Vaterproblem in ihrer "Sturm- und Drangzeit" unreflektiert auf den "Vater Staat" übertragen. Bis heute sind die Grünen eine männer, väter- und kinderunfreundliche Partei und von daher für fortschrittliche Menschen nicht wählbar. Dies wird insbesondere deutlich an ihrer jahrzehntelangen diskriminierenden Haltung gegenüber nichtehelichen Kindern und ihren Vätern.

 

 


 

 

Markus Ausetz (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Richter am Amtsgericht Dortmund / Vizepräsident am Amtsgericht Dortmund (ab , ..., 2021, 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 11.08.2011 als Richter am Landgericht Essen aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 30.11.2006 als Richter am Oberlandesgericht Hamm aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 30.11.2006 als Direktor am Amtsgericht Essen-Steele aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 23.06.2014 als Direktor am Amtsgericht Marl aufgeführt. 15.06.2009 bis 30.06.2010 Abordnung an das Amtsgericht Marl / Familiensachen - Abteilung 10. 2011: Richter am Amtgericht Gelsenkirchen-Buer / Familiensachen - Abteilung 20. Amtsgericht Dortmund - GVP 01.01.2022: Familiensachen - Abteilung 15. 13.08.2015: "Führungswechsel im Amtsgericht Steele" - http://www.derwesten.de/staedte/essen/ost/fuehrungswechsel-im-amtsgericht-steele-id10982565.html. 29.03.2017: "Frank Waab wird neuer Direktor des Amtsgerichts Marl. Bislang war er in gleicher Funktion am Amtsgericht Hattingen tätig. In Marl folgt er auf Markus Ausetz, der schon seit November 2016 ein Referat im Justizministerium leitet. ..." - http://www.lg-essen.nrw.de/behoerde/presse/Presseerklaerungen/10_DAG-Waab/index.php. 15.12.2021: "Markus Ausetz ist neuer Vize-Präsident des Amtsgerichtes Dortmund. Von der Präsidentin des Oberlandesgerichtes Hamm, Gudrun Schäpers, und dem Amtsgerichts-Präsidenten Jörg Heinrichs erhielt der erfahrene Jurist, der seit 1998 Richter ist, seine Ernennungsurkunde." - https://dortmund.lokalpresse24.de/2021/12/15/verstaerkung-fuer-das-amtsgericht/. Ausetz hat schon einige Stationen in seiner Laufbahn gemeistert. Er war an verschiedenen Gerichten im Bezirk Essen im Einsatz und arbeitete in der Staatskanzlei und dem Justizministerium. Als Präsident der Amtsgericht Essen-Steele und Marl hat er Erfahrung in der Leitung gesammelt. In Dortmund wird er sich vor allem um Familienrecht und Verwaltungsangelegenheiten kümmern. 03.02.2022: "Ich habe Jura studiert und arbeite seit 1998 als Richter und in der Justizverwaltung, derzeit am Amtsgericht in Dortmund. In meiner richterlichen Tätigkeit, in der ich überwiegend als Familien- aber auch als Strafrichter tätig war, erlebt man tagtäglich Menschen in extremen Lebens- und Konfliktsituationen. Hieraus erwächst bei mir ein großes Verständnis dafür, dass viele Menschen nicht dieselben Prioritäten und Anforderungen an Politik und Politiker*innen haben, wie sie objektiv gesehen (so das überhaupt möglich ist) vielleicht sinnvoll wären. Was ist Deine grüne Geschichte? Meine grüne Geschichte ist – abgesehen von meiner Begeisterung für die Partei seit ich politisch denken kann – noch recht jung. Ich bin erst seit wenigen Jahren Parteimitglied und habe sehr schnell Gefallen an den Menschen und der Begeisterung, die sie mitbringen, gefunden. So habe ich mich mehr und mehr eingebracht, bis ich im Februar 2021 zum Sprecher des Vorstandes des Essener Kreisverbandes gewählt wurde. ..." - https://gruene-essen.de/kreisverband/person/markus-ausetz/

 

 


 

 

 

Die politischen Schönfärbereien der grünen Familienministerin

27.01.2022

Von Rainer Haubrich
Stv. Ressortleiter Meinung

Kein Scherz: Die grüne Familienministerin Anne Spiegel möchte Stiefväter und -mütter künftig „Bonusväter“ oder „Bonusmütter“ nennen. Nicht der einzige Fall haarsträubender Wortakrobatik der neuen Ministerin. Aber auch manche SPD-Kollegen sind Experten kreativer Kommunikation.

Die neue Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) möchte, dass wir künftig nicht mehr von Stiefeltern reden, sondern von „Bonuseltern“. Kein Scherz! In der Talkshow von Markus Lanz erklärte sie jüngst, dass „Stiefvater“ oder „Stiefmutter“ einen negativen Klang habe, während bei den Begriffen „Bonusvater“ oder „Bonusmutter“ der Mehrwert eines neuen Elternteils zum Ausdruck komme.

Die Idee ist keineswegs neu. Schon vor Jahren brachte der dänische Familientherapeut Jesper Juul eine solche Umbenennung ins Spiel. Er wolle auf die positiven Aspekte so einer Situation hinweisen und spreche daher von „Bonuseltern“.

Außerdem erklärte Spiegel noch einen weiteren Begriff: „Verantwortungsgemeinschaft“. Dabei ging es nicht um die Nato oder die EU, es ging Spiegel um eine Bezeichnung für neue Familienmodelle, bei denen ein Miteinander von Menschen die Verantwortung füreinander übernähmen. Dies könnten zum Beispiel zwei Alleinerziehende mit Kindern sein, die zusammenzögen, oder ein lesbisches Paar und zwei homosexuelle Männer, die die biologischen Väter der Kinder dieser Frauen seien. Entscheidend sei, dass man füreinander einstehe.

Wir erleben einen neuen Höhepunkt in der seit Längerem zu beobachtenden sprachlichen Schönfärberei in der Politik. Wenn es „Bonuspunkte“ und „Bonusmeilen“ gibt, warum nicht auch „Bonuseltern“?

Die Verbalakrobatik steht dabei nicht selten in krassem Gegensatz zu dem, was man politisch ganz konkret bewegen könnte. Wenn ein Stiefvater heute seinen Stiefsohn adoptiert, dann muss der Junge zwingend den Nachnamen seines neuen Vaters annehmen, da gibt es keinerlei Spielraum. Dafür kann der ihn künftig „Bonussohn“ nennen.

Man versteht, warum das Bundesjustizministerium vor vielen Jahren einen „Redaktionsstab Rechtssprache“ eingerichtet hat, der juristische Texte aller Ministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüft – schon während des Gesetzgebungsverfahrens.

Bemerkenswert, dass dieses Gremium Anstoß nahm, als die damalige Ministerin Franziska Giffey (SPD) das „Starke-Familien-Gesetz“ (StaFamG) auf den Weg brachte: Es gehe um konkrete rechtliche Maßnahmen, weniger um „starke Familien“. Aber bei den Sozialdemokraten sollte die politisch-moralische Bewertung eines Vorhabens schon im Titel stehen, etwa beim „Gute-Kita-Gesetz“, ebenfalls aus dem Hause Giffey, oder bei der „Respekt-Rente“ ihres Parteikollegen Hubertus Heil vom Arbeits- und Sozialministerium.

...

https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus236510059/Anne-Spiegel-Gruene-und-die-Bonusvaeter-Schoenfaerbereien-der-Familienministerin.html?source=puerto-reco-2_AAA-V6.A_control

 

 


 





NRW-Landtag beschließt Verbot religiöser Kleidung für Richter

Keine religiösen Symbole mehr

04.03.2021

Der NRW-Landtag beschloss am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU und FDP sowie den Stimmen der AfD ein sogenanntes Justizneutralitätsgesetz. Religiöse oder "weltanschaulich konnotierte Kleidung" ist demnach verboten.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Justizbeschäftigten religiöse und "weltanschauliche konnotierte Kleidung" verbietet. Betroffen sind auch ehrenamtliche Schöffen. Dem Entwurf der Landesregierung stimmten am Mittwochabend die Regierungsfraktionen von CDU und FDP zu. Auch die AfD votierte dafür, während sich die SPD enthielt und die Grünen dagegen stimmten.

Absolute Neutralität

Das Gesetz zielt darauf ab, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität der Justiz zu sichern. Bislang gebe es keine gesetzlichen Regelungen zu religiös und weltanschaulich neutraler Kleidung, heißt es in dem Text. Richterinnen oder Staatsanwältinnen muslimischen Glaubens dürften im Gerichtssaal dann zum Beispiel kein Kopftuch tragen, auch ehrenamtlich tätige Schöffinnen oder Justizbeschäftigte müssten sich an diese Regelung halten.

Besondere Bedeutung im Justizvollzug

In einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft müsse auf die Neutralität der Justiz geachtet werden, sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Justizangehörige des Landes NRW dürften durch ihr Erscheinungsbild nicht den "geringsten Anschein von Voreingenommenheit" erwecken. Es gehe darum, auf die "Wahrung der Neutralität der dritten Staatsgewalt" zu achten, erklärte der NRW-Justizminister im Landtag. Selbst "der geringste Anschein von Voreingenommenheit" im Gerichtssaal oder anderen Einrichtungen der Justiz müsse vermieden werden. Dies gelte nicht nur für die Bediensteten im Gericht, sondern auch für den Justizvollzug. Denn dort erzeuge eine fehlende Neutralität emotionalere Reaktionen als im Gerichtssaal.

Die SPD-Fraktion unterstützte das grundsätzliche Anliegen. Doch dazu hätte es nicht eines eigenen Gesetzes bedurft, sagte Rechtsexpertin Sonja Bongers. Eine Verankerung im bestehenden Justizgesetz hätte genügt.

"Äußerst fragwürdig"

Der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld kritisierte, das Gesetz schieße "eindeutig über sein Ziel hinaus". Auch für die Grünen stehe das Neutralitätsgebot außer Frage. Das Gesetz differenziere aber zu wenig nach den Berufsgruppen, beurteile Menschen nach ihrer "Optik" und grenze bestimmte Bevölkerungsgruppen aus, zum Beispiel Kopftuch tragende Muslima. Damit sei das Gesetz verfassungsrechtlich "äußerst fragwürdig".

Berufsverbot für Muslimas und Juden?

Es bedeute praktisch ein Berufsverbot für muslimische Frauen mit Kopftuch oder jüdische Männer mit Kippa im Bereich der Justiz. Das Verbot weltanschaulicher und religiöser Kleidung sei zu pauschal formuliert. So müssten ehrenamtliche Richter, die die Vielfalt der Bevölkerung repräsentierten, von dem Verbot ausgenommen werden.

Dem widersprach Biesenbach. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar vergangenen Jahres, wonach das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen mit dem Grundgesetz übereinstimmt.

https://www.domradio.de/artikel/keine-religioesen-symbole-mehr-nrw-landtag-beschliesst-verbot-religioeser-kleidung-fuer



Kommentar Väternotruf:

Kann man nur begrüßen dieses Gesetz, einzig die fundamentalreligiöse Partei Bündnis/90Die Grünen stimmen dagegen. Der intellektuelle Niedergang dieser Partei ist beschämend.

Genau so krank die Jusitz in Bayern, dort ist in den Gerichten das christliche Kreuz aufgehängt, da fragt auch kein Richter die Geladenen ob sie Christen, Atheisten, Muslime oder sonstigem Gleubens sind, einfach unverschämt, was man da mit den Menschen macht. Das die bayerischen Grünen gegen diese Praxis Widerstand entwickelt hätten, ist nicht bekannt Kein Wunder, im Geiste sind sich Markus Söder und die Grünen so nah wie Dick und Doof.

 

 


 

 

 

Regenbogenfamilien – Scheitern des grünen Gesetzentwurfs zum Abstammungsrecht ist eine gute Nachricht

Veröffentlicht am 14. Februar 2020

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts an die Ehe für alle debattiert und den Gesetzentwurf auch mit den Stimmen der FDP abgelehnt. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), MICHAEL KAUCH:

Gut gemeint, doch fatal gemacht. Hätten die Grünen sich mit ihrem Gesetzentwurf im Bundestag durchgesetzt, wären schwule Väter jetzt entrechtet. Der grüne Entwurf hätte die Chance auf mehr Mehreltern-Familien zunichte gemacht. Das kommt dabei heraus, wenn man die Vielfalt von Regenbogenfamilien ignoriert. Nun gilt es, das berechtigte Anliegen lesbischer Mütter mit Rechtssicherheit für schwule Väter in einem neuen Gesetzentwurf zu verbinden.

Es ist richtig und überfällig, dass die Ehefrau der leiblichen Mutter eines Kindes automatisch bei Geburt seine zweite rechtliche Mutter wird – allerdings nur dann, wenn das Kind mittels einer Samenbank gezeugt wurde oder der leibliche Vater eingewilligt hat. Denn mit der rechtlichen Mutterschaft der Co-Mutter verliert der oft schwule Vater seine Verwandtschaft zum Kind und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Den Grünen sind schwule Väter und Mehreltern-Familien aber erkennbar egal. Einvernehmliche Elternschaftsvereinbarungen kannte der grüne Gesetzentwurf nicht. Er wirkte sogar aktiv gegen rechtliche Mehrelternschaften, indem sich in ihm Vaterschaftsanerkennung und Mutterschaftsanerkennung ausschlossen.

An jeder Stelle ihres Gesetzentwurfes wurde der Vater soweit wie möglich entrechtet. Der Entwurf war rein aus der Sicht lesbischer Zwei-Mütter-Familien geschrieben, in denen der Vater keine Rolle spielen soll.
Immer mehr Regenbogenfamilien sind aber Mehreltern-Familien, in denen neben den Müttern auch Väter aktiv Verantwortung für das Kind übernehmen. Auch für diese Familien muss das Familienrecht passen. Sie haben die gleiche Legitimität wie Zwei-Mütter-Familien.
Hierbei haben die Grünen versagt: statt emanzipatorisch für alle Familienformen zu wirken, bleiben sie in heteronormativen Denkmustern gefangen.

http://www.lisl-deutschland.de/

 

 


 

 

 

LG Berlin: Facebook-Beschimpfungen gegen Künast keine Beleidigungen

zu LG Berlin , Beschluss vom 19.09.2019 - 27 AR 17/19

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse", "Pädophilen-Trulla" und "Geisteskranke" bezeichnet. Andere Bezeichnungen waren noch drastischer, auch sexistische Posts gab es. Die "Berliner Morgenpost" berichtete zuerst darüber (Az.: 27 AR 17/19).

...

Das Berliner Landgericht begründete seinen Beschluss auch damit, dass die Öffentlichkeit Künasts Einwurf als Zustimmung zu dem Beschluss der NRW-Grünen wahrgenommen habe. "Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerung in dem Kontext einer Sachauseinandersetzung steht." ...

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-beschimpfungen-gegen-kuenast-zulaessig

 

 

 


 

 

 

 

Kopftuchverbot für Richterinnen?

Renate Künast von der Lufnummerpartei Bündnis 90/Die GrünInnen hat sich mal wieder eine Luftnummer spendiert. Nein, diesmal nicht den Veggietag mit Fleischverbot für alle nicht MuslimInnen, sondern mit ihrem Plädoyer für das Zurschaustellen von religiösen Bekenntnissen durch Richterinnen. So will uns Frau Künast weismachen:

"Das Kopftuch einer Richterin ist eine persönliche Glaubensbekundung, die durch die Religionsfreiheit geschützt ist. Es ist das Recht, seinen Glauben durch die Ausübung von Kleidungsvorschriften zu bekunden." - Deutsche Richterzeitung, 1/2017, S. 15

Na da kann man ja auch allen anderen RichterInnen erlauben mit Kruzifix um den Hals die Gerichtsverhandlung zu leiten. AtheistInnen können sich ein großes A auf die Richterrobe nähen und somit zur Schau stellen, dass sie nicht religiös sind, das fällt ja auch unter die Meinungsfreiheit. Heterosexuelle nähen sich ein HE auf die Robe, Homosexuelle ein HO. Richter dürfen dann auch ihre Parteizugehörigkeit auf die Robe nähen: AFD, NPD oder auch Bündnis90/Die GrünInnen.

Au weia, das tut weh. Wollen wir hoffen, dass Frau Künast nicht wieder in den Bundestag gewählt wird, damit der Schmerz nicht noch länger andauert.

 

 

 


 

 

 

Ohne Bundeszuschuss

CDU will höhere Mütterrente aus Rentenkasse zahlen

09.06.2013, 15:35 Uhr

Die CDU will auf Rücklagen aus der Rentenversicherung zurückgreifen, um die Mütterrenten anzuheben. Die Opposition kritisiert das Vorhaben und befürchtet, dass die Reserven innerhalb weniger Jahre aufgebraucht sind. 

Berlin

Die CDU will die geplante Anhebung der Mütterrenten aus der Rentenversicherung und nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Finanzminister Wolfgang Schäuble betonten, sie sähen in der Rentenversicherung Spielräume. Die zuständige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (alle CDU) sagte: "Die Rentenkasse ist übervoll." Die Grünen äußerten harsche Kritik an dem Vorhaben.

Man könne die Rentenbezüge für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ohne eine Erhöhung des Bundeszuschusses anheben, sagte Schäuble in einem Video-Interview der "Leipziger Volkszeitung". "Ob das 2014 noch möglich ist, müssen Sie die Arbeitsministerin fragen." Von der Leyen betonte im Deutschlandfunk, dass die Spielräume in der Rentenversicherung durch den Steuerzuschuss des Bundes und die gute Beschäftigungslage vorhanden seien. Dies sei auch mit der Spitze der Rentenversicherung abgeklärt worden.

Auch Merkel hatte am Freitag betont, dass die betroffenen Mütter ein Jahr mehr im Rentenrecht anerkannt bekommen sollten. Dies kostet nach Meinung von Experten bis zu 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. "Das können wir aus den Spielräumen in den sozialen Sicherungssystemen und dem heutigen Bundeszuschuss, der höher ist als das, was wirklich gebraucht wird, finanzieren", sagte die Kanzlerin. Ähnlich hatte sich bereits vor einer Woche Unionsfraktionschef Volker Kauder geäußert. CDU und CSU wollen die Anhebung der Mütterrente in ihr Wahlprogramm aufnehmen, das am 24. Juni beschlossen werden soll.

...

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ohne-bundeszuschuss-cdu-will-hoehere-muetterrente-aus-rentenkasse-zahlen/8322378.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Typische Schnapsidee der CDU, will die Rente für Mütter erhöhen und die für Väter nicht. Die Deppen von den Grünen sind auch nicht besser. Statt die von der CDU beabsichtigte Diskriminierung von Väter bei der Rente zu kritisieren, mäkeln sie an Finanzierungsfragen rum. Gott schütze uns vor diesen blinden Parteien.

 

 


 

 

Monika Ebeling in Goslar

24. Mai 2011 | Autor: Jörg Rupp

Die Männerbewegung Maskulisten haben einen neuen Helden. Ach, was red ich, sogar eine Heldin. Sag noch mal einer, die wären engstirnig. Monika Ebeling heißt sie und sie war Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar.

Kurz zur Geschichte, die ja vielfach im Netz und den Medien kursiert ist: Frau Ebeling hat ihren Job ernst genommen und sich für Frauen und Männer eingesetzt. Von ihrem Amt wurde sie nach einem Antrag der Linksfraktion im Goslaer Gemeinderat abberufen. Denn sie tat etwas, was durchaus ungewöhnlich ist für Gleichstellungsbeauftragte: sie setzte sich auch für Männer ein und widersetzte sich einseitiger Frauenförderung bzw. dem einseitigen Schutz von Frauen vor Disksriminierungen.

So hat sie darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Kinderschutzwoche es durchaus unangebracht ist, Brötchentüten mit dem Text: “Gewalt an Frauen und Kindern kommt nicht in die Tüte” bei den Bäckern zu verwenden und doch die Frauen weglassen sollte oder geschlechtsneutral formulieren sollte. Ich denke auch, dass man bei einer Kinderschutzwoche durchaus den Fokus auf den Kindern lassen kann – denn diese werden durchaus auch Opfer von Frauen – und zwar, wenn man Studien glauben darf, zur Hälfte.

Im Handbuch der Wanderausstellung zu Gewalt in Paarbeziehungen stellte sie fest, dass dort entgegen der Datenlage ausschließlich von Männern als Täter und Frauen als Opfern die Rede war. Dies kritisierte sie.

Zwei Punkte, die ich für unsterstützenswert halte. Sie hat in diesen Punkten recht: Frauen sind TäterInnen auch bei Kindern, da in erheblichem Maße und bei Männern, da nicht so stark. Zum letzten Punkt gibt es differierende Zahlen, ich persönlich beziehe mich dabei in aller Regel auf die Zahlen der Pilotstudie “Gewalt gegen Männer“, die von ca. 5-10% ausgeht. Die Maskus reden davon, dass hier eine Gleichverteilung herrscht – die Realität – Krankenhausbelegungen, keine Männerhäuser – spricht da eine andere Sprache. Und bei Kindern halte ich die pauschale Vereinahmung der Kinder durch Feminstinnen in der Gewaltfrage für Opferverhöhnung.

Was sie allerdings veranlasst hat, auf die völlig dubiose Seite des “Väternotrufs” zu verlinken, verstehe ich nicht. Es gibt sachliche Informationen zu Väterfragen im Internet, vaeter.de bspw. hätte es sicherlich getan.

Erschreckend finde ich, dass die GRÜNEN in Goslar finden Benachteiligung von Männern aufzeigen und „beseitigen“ sei nicht ihr politischer Wille. Ich finde schon, dass man die Benachteiligung jedes Individuums aufzeigen und beseitigen muss, ob ein Mann, eine Frau, ein Kind, ein Junge, ein Mädchen, Transsexuelle und so weiter (sorry fürs “mitmeinen”) betroffen sind.

Ich finde es schade, dass angesichts der richtigen Feststellung, dass die Gleichberechtigung der Frau nach wie vor nicht erreicht wird, fälschlicherweise davon ausgegangen wird, die Gleichberechtigun des Mannes wäre erreicht. Gender Mainstreaming bezeichnet den Versuch, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen (wikipedia). Alle Geschlechter sind in irgendeiner Weise von Benachteiligung betroffen. Man sollte die beiden Problemfelder daher nicht gegeneinander aufrechnen oder zu vergleichen versuchen. Denn es sind grundlegend verschiedene Dinge – wobei manchmal des einen Vorteil des anderen Nachteil bedeutet. Was die Emotionaliät in die Debatte bringt. Leider. Wir grünen Männer haben ja an anderer Stelle versucht, mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bringen – wobei hier auch der nächste Schritt notwendig ist.

Frau Ebeling könnte etwas ungeduldig gewesen sein – wie dieser taz-Artikel aufzeigt. Möglicherweise war sie auch nicht diplomatisch in ihrem Vorgehen. Sicherlich hat sie sich mit Agens und IGAF auf die Seite von Rechtspopulisten geshlagen. Und vermutlich haben einige überreagiert – meine grünen FreundInnen aus Goslar auf jeden Fall schon. Ich kenne das aus eigener Erfahrung – es ist nicht immer leicht mit diesem Thema. Aber es sollte möglich sein, dass beide Seiten – sodenn es denn tatsächlich welche sind, wenn man Extremisten außen vor lässt – Verständnis für die jeweils andere Seite aufbringt. Das scheint mir nach dem Fall Ebeling notwendiger denn je.

http://joergrupp.de/monika-ebeling-in-goslar/

Früher auch unter http://vaetergruen.de/ erreichbar.

 

 

 

Monika Ebeling in Goslar

24. Mai 2011 | Autor: Jörg Rupp

Die Männerbewegung Maskulisten haben einen neuen Helden. Ach, was red ich, sogar eine Heldin. Sag noch mal einer, die wären engstirnig. Monika Ebeling heißt sie und sie war Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goslar.

Kurz zur Geschichte, die ja vielfach im Netz und den Medien kursiert ist: Frau Ebeling hat ihren Job ernst genommen und sich für Frauen und Männer eingesetzt. Von ihrem Amt wurde sie nach einem Antrag der Linksfraktion im Goslaer Gemeinderat abberufen. Denn sie tat etwas, was durchaus ungewöhnlich ist für Gleichstellungsbeauftragte: sie setzte sich auch für Männer ein und widersetzte sich einseitiger Frauenförderung bzw. dem einseitigen Schutz von Frauen vor Disksriminierungen.

So hat sie darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Kinderschutzwoche es durchaus unangebracht ist, Brötchentüten mit dem Text: “Gewalt an Frauen und Kindern kommt nicht in die Tüte” bei den Bäckern zu verwenden und doch die Frauen weglassen sollte oder geschlechtsneutral formulieren sollte. Ich denke auch, dass man bei einer Kinderschutzwoche durchaus den Fokus auf den Kindern lassen kann – denn diese werden durchaus auch Opfer von Frauen – und zwar, wenn man Studien glauben darf, zur Hälfte.

Im Handbuch der Wanderausstellung zu Gewalt in Paarbeziehungen stellte sie fest, dass dort entgegen der Datenlage ausschließlich von Männern als Täter und Frauen als Opfern die Rede war. Dies kritisierte sie.

Zwei Punkte, die ich für unsterstützenswert halte. Sie hat in diesen Punkten recht: Frauen sind TäterInnen auch bei Kindern, da in erheblichem Maße und bei Männern, da nicht so stark. Zum letzten Punkt gibt es differierende Zahlen, ich persönlich beziehe mich dabei in aller Regel auf die Zahlen der Pilotstudie “Gewalt gegen Männer“, die von ca. 5-10% ausgeht. Die Maskus reden davon, dass hier eine Gleichverteilung herrscht – die Realität – Krankenhausbelegungen, keine Männerhäuser – spricht da eine andere Sprache. Und bei Kindern halte ich die pauschale Vereinahmung der Kinder durch Feminstinnen in der Gewaltfrage für Opferverhöhnung.

Was sie allerdings veranlasst hat, auf die völlig dubiose Seite des “Väternotrufs” zu verlinken, verstehe ich nicht. Es gibt sachliche Informationen zu Väterfragen im Internet, vaeter.de bspw. hätte es sicherlich getan.

Erschreckend finde ich, dass die GRÜNEN in Goslar finden Benachteiligung von Männern aufzeigen und „beseitigen“ sei nicht ihr politischer Wille. Ich finde schon, dass man die Benachteiligung jedes Individuums aufzeigen und beseitigen muss, ob ein Mann, eine Frau, ein Kind, ein Junge, ein Mädchen, Transsexuelle und so weiter (sorry fürs “mitmeinen”) betroffen sind.

Ich finde es schade, dass angesichts der richtigen Feststellung, dass die Gleichberechtigung der Frau nach wie vor nicht erreicht wird, fälschlicherweise davon ausgegangen wird, die Gleichberechtigun des Mannes wäre erreicht. Gender Mainstreaming bezeichnet den Versuch, die Gleichstellung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen (wikipedia). Alle Geschlechter sind in irgendeiner Weise von Benachteiligung betroffen. Man sollte die beiden Problemfelder daher nicht gegeneinander aufrechnen oder zu vergleichen versuchen. Denn es sind grundlegend verschiedene Dinge – wobei manchmal des einen Vorteil des anderen Nachteil bedeutet. Was die Emotionaliät in die Debatte bringt. Leider. Wir grünen Männer haben ja an anderer Stelle versucht, mehr Sachlichkeit in die Debatte zu bringen – wobei hier auch der nächste Schritt notwendig ist.

Frau Ebeling könnte etwas ungeduldig gewesen sein – wie dieser taz-Artikel aufzeigt. Möglicherweise war sie auch nicht diplomatisch in ihrem Vorgehen. Sicherlich hat sie sich mit Agens und IGAF auf die Seite von Rechtspopulisten geshlagen. Und vermutlich haben einige überreagiert – meine grünen FreundInnen aus Goslar auf jeden Fall schon. Ich kenne das aus eigener Erfahrung – es ist nicht immer leicht mit diesem Thema. Aber es sollte möglich sein, dass beide Seiten – sodenn es denn tatsächlich welche sind, wenn man Extremisten außen vor lässt – Verständnis für die jeweils andere Seite aufbringt. Das scheint mir nach dem Fall Ebeling notwendiger denn je.

http://joergrupp.de/monika-ebeling-in-goslar/

Früher auch unter http://vaetergruen.de/ erreichbar.

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"auf die völlig dubiose Seite des “Väternotrufs”" wettert Jörg Rupp grünpolitisch korrekt, denn was nicht sein darf, das nicht sein kann. Staatliche Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gegen nichtverheiratete Väter und Kinder, das war und ist grün-politisch so gewollt und seit Jahrzehnten einstudiert und praktiziert. Mensch muss dann nur noch grüne Nebelbomben werden um dies der für dumm gehaltenen Bevölkerung als Geschlechtergerechtigkeit zu verkaufen. 

"auf die völlig dubiose Seite des “Väternotrufs”" wettert Jörg Rupp grünpolitisch korrekt und geht dabei noch über die Hau den Lukas Polemik von Heinz-Georg Breuer in der Goslarer Zeitung 14.04.2011: "Stadt mit dubioser Homepage verlinkt" hinaus. http://www.goslarsche.de/Home/harz/goslar_arid,190983.html

Wollt Ihr Krieg, das klingt nach nichts, wollt Ihr den Totalen Krieg, erst da springen die FanatikerInnen von ihren Sitzen und schreien ohne nach links und rechts zu schauen "Ja".

Völlig dubios, die grüne Partei, so weit würden wir mit unserer Meinung nicht gehen, aber hochneurotisch und männerphobisch, das kann man der Grünen Partei und ihren ProtagonistInnen ganz sicher attestieren.

Was den Maoisten die Maobibel, war den Grünen ihr immanenter Hang zur Ausgrenzung und Abqualifizierung des männlichen und einer Idealisierung der Frau und Mutter. Des Rätsels Lösung für dieses merkwürdige grüne Phänomen, ödipale Fixierung und inzestuös getönte Koalition mit der eigenen Mutter bei gleichzeitiger Ausgrenzung des Vaters und Abwertung alles Männlichen. Geschichtlich ist das alles erklärlich, wollen wir hoffen, dass die GrünInnen noch Heilung finden.

Otto Felix Hanebutt hat sich mit der Männerfeindlichkeit der Grünen aus einer systemischen Sicht auseinandergesetzt, es lohnt sich da einmal nachzulesen.

 

"Die vaterlosen 68er und ihr Erbe"

Otto Felix Hanebutt

ISBN 3-89670-306-4

Carl Auer-Systeme Verlag

€ 24,90

http://www.amazon.de/Die-vaterlosen-68er-ihr-Erbe/dp/3896703064/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1306348768&sr=8-1

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Ein zeitgemäßes Sorgerecht

... für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Schon der Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 hatte die Debatte über die Sorgerechtsregelung für nicht miteinander verheiratete Eltern im Gang gehalten. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und erst recht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August 2010 steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren. Wir fordern ein niedrigschwelliges, unbürokratisches und leicht verständliches Verfahren für Mütter und Väter. Dabei gehen wir davon aus, dass die gemeinsame Sorgetragung in der Regel dem Kindeswohl entspricht. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt. Für uns gilt der Grundsatz, dass alle Kinder die gleichen Rechte haben. Deshalb soll auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern unterscheiden. Eltern haben ein genuines und von der Verfassung geschütztes Recht für ihre Kinder die Verantwortung zu tragen und verantwortungsbewusst Entscheidungen stellvertretend für und im Sinne ihrer Kinder zu treffen. Sie stehen aber auch in dieser Verpflichtung. Und wir meinen, dass Kinder ein Recht darauf haben, dass beide Eltern für sie die Verantwortung übernehmen, die sich eben auch im Sorgerecht ausdrückt. Zentrale Punkte des grünen Vorschlags: Ein Vater soll zukünftig jederzeit ab Anerkennung der Vaterschaft beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen können und sie bekommen, wenn die Mutter dem nicht widerspricht oder dem Jugendamt Kindeswohl gefährdende Aspekte bekannt sind. Die Mutter soll acht Wochen Zeit haben, dem Anliegen des Vaters zu widersprechen. (Dieser Zeitraum kann sich gegebenfalls um den Mutterschutz verlängern.) Wenn die Mutter widerspricht, erhält der Vater die gemeinsame Sorge im "Jugendamtsverfahren" nicht. Er kann dann jedoch einen Antrag beim Familiengericht stellen. Auch die Mutter soll umgekehrt die Möglichkeit bekommen, beim Jugendamt zu beantragen, dass der Vater mit ihr gemeinsam die elterliche Verantwortung wahrnimmt. Das Verfahren soll dann ähnlich gestaltet sein, jedoch muss der Vater innerhalb einer Frist von acht Wochen dem Antrag der Mutter zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt nicht erteilt. Besonders wichtig werden die gesetzlichen Regelungen vor allem dann, wenn es zu Konflikten kommt. Ziel muss es natürlich sein, Konflikte um die elterliche Verantwortung gar nicht erst entstehen zu lassen. Sollten sie jedoch entstehen, muss der gesetzliche Rahmen so gestaltet sein, dass Information, Beratung und gegebenenfalls Mediation deeskalierend wirken. Hier ist uns die Nähe zu den unterstützenden Angeboten der öffentlichen und freien Jugendhilfe besonders wichtig. Mehr Informationen zum unseren Vorstellungen eines zeitgemäßen Regelungskonzepts finden sich in unserem Antrag und im Eckpuntepapier.

http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dok/356/356330.ein_zeitgemaesses_sorgerecht.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mal wieder ein typisch grüner Vorschlag, außen hui und innen pfui.

Was an dem grünen Vorschlag zeitgemäß sein soll wissen die Götter oder Joschka Fischer.

Der nichtverheiratete Vater wird weiterhin zum Bittsteller degradiert. Die Mutter soll weiterhin ein Vetorecht behalten. Wie die Sache in der Praxis ausgehen würde, kann man schon jetzt sehen. Die Anträge nichtverheirateter Väter auf Gemeinsame Sorge werden bei den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten auf der Grundlage des gleichfalls verfassungswidrigen §1671 BGB schon jetzt weiträumig abgebügelt, mit dem Argument die Kommunikation der Eltern wäre nachhaltig gestört.

Da war der Honecker wesentlich ehrlicher, er hat wenigstens nicht behauptet die DDR wäre ein Rechtsstaat. In der Bundesrepublik propagiert man dagegen den Rechtsstaat und praktiziert den Unrechtsstaat. Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.

 

 


 

 

Mit Kind - ohne Trauschein

Mehr Rechte für ledige Väter

Unverheiratete Paare sollen automatisch das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Die FDP will, dass dabei auch gegen den Willen der Mutter entschieden werden kann

VON S. SCHMOLLACK

Geht es nach der FDP, sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt derzeit Eckpunkte für eine Neuregelung des Sorgerechts prüfen. Bislang haben nur verheiratete Paare automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Paare können es aber beantragen, also gemeinsam erklären. Die Mutter muss dem aber ausdrücklich zustimmen.

Genau das hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 kritisiert. Damals hatte in Straßburg ein nichtverheirateter Vater geklagt, weil er jahrelang vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter gekämpft hatte.

Nach dem Urteil des EGMR ist der Gesetzgeber in Deutschland aufgefordert, das bestehende Recht zu reformieren, in Richtung gemeinsames Sorgerecht.

"Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen Kinder", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Notwendig sei ein Sorgerecht, bei dem die "Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und auch die Väter die Chance haben, das Sorgerecht auszuüben", erklärte die Justizministerin.

Eingebaut werden soll dem Vernehmen nach eine Widerspruchslösung: Sofern die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht widerspricht, soll es beiden Eltern automatisch nach der Geburt des Kindes zugesprochen werden. Hat die Mutter jedoch Einwände, soll ein Familiengericht entscheiden, im Notfall auch gegen den Willen der Mutter.

Ute Granold, CDU-Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag, plädierte dafür, die Hürden nicht zu hoch aufzubauen. "Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein", sagte sie.

Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner, sieht in dem FDP-Vorstoß einen Fortschritt. Es müssten jedoch genaue Details des Papiers abgewartet werden, sagte sie zur taz: "Das Vetorecht der Mutter, so wie es jetzt existiert, ist nicht mehr haltbar. Das Kind hat das Recht auf beide Eltern. Daher gibt es keinen Grund, warum verheiratete und unverheiratete Paare beim Sorgerecht unterschiedlich behandelt werden sollten."

Der Verein Väteraufbruch für Kinder begrüßte das Vorhaben. "Die Idee ist richtig, es wird die Elternschaft in den Blick gerückt und nicht die Mutterschaft", sagte Sprecher Rainer Sonnenberger gegenüber der taz. Der Verein plädiert unter anderem dafür, dass Mütter und Väter gemeinsam Eltern bleiben, auch wenn sie sich als Paar trennen.

Was aber passiert, wenn sich Väter nach einer Trennung aus ihrer Verantwortung stehlen? Wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen? Wenn sie das Umgangsrecht nicht so ausfüllen, wie sie es sollten? Und wenn sie über das gemeinsame Sorgerecht Druck auf die Mutter ausüben? Rainer Sonnenberger: "Wir hoffen, dass mit dem gemeinsamen Sorgerecht Väter nicht nur mehr Rechte bekommen, sondern auch stärker in die Pflicht genommen werden."

25.07.2010

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/mehr-rechte-fuer-ledige-vaeter/

 

 

 


 

Sorgerecht

Schwarz-Gelb will Rechte lediger Väter stärken

Unverheiratete Eltern sollen von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben – außer die Mutter ist dagegen.

Mehr Rechte für Väter? Nach der Sommerpause soll eine Lösung im Sinne des Kindeswohls gefunden werden

Die schwarz-gelbe Koalition will laut einem Zeitungsbericht mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lasse derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten, berichtete die „Passauer Neue Presse“. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung, sagte ihr Familienrechtsexperte Stephan Thomae der Zeitung. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, „es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht“. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Koalition stehe "zu ihrem Wort"

„Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden“, sagte der FDP-Politiker Thomae. Die Koalition stehe „zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung für das Vorhaben. „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung“, sagte sie der „PNP“. Allerdings müsse der Gesetzgeber „ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt“. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. „Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein“, fügte Granold hinzu. Nach der Sommerpause soll demnach eine Lösung im „Sinne des Kindeswohls“ gefunden werden.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article8614607/Schwarz-Gelb-will-Rechte-lediger-Vaeter-staerken.html

 

 

 

Liberale wollen ledige Väter stärken

FDP erarbeitet Eckpunkte für Reform des Sorgerechts

Von Rasmus Buchsteiner

Berlin. Die schwarz-gelbe Koalition will mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt nach PNP-Informationen derzeit entsprechende Eckpunkte erarbeiten.

„Kinder haben einen Anspruch darauf, dass Väter Verantwortung übernehmen und über wichtige Dinge in ihrem Leben mitentscheiden. Die Koalition steht zu ihrem Wort, die Situation lediger Väter verbessern zu wollen“, erklärte Stephan Thomae, Familienrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, der PNP. Die FDP-Bundestagsfraktion plädiere für die sogenannte Widerspruchslösung. Danach würden unverheiratete Eltern von Anfang an das Sorgerecht gemeinsam ausüben, „es sei denn, die Mutter legt Widerspruch ein und erhält beim Familiengericht Recht“. Im Herbst solle ein entsprechender Gesetzentwurf auf den Weg gebracht werden.

Die zuständige Berichterstatterin der Union im Bundestag, Ute Granold (CDU), signalisierte Zustimmung. „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Widerspruchslösung. Aber wir müssen auch ein genaues Verfahren und Fristen für den Fall festlegen, dass die Mutter zum Antrag des Mannes auf gemeinsames Sorgerecht nicht Stellung nimmt“, erklärte Granold der PNP. Es gehe darum, nicht zu hohe Hürden für das gemeinsame Sorgerecht aufzubauen. „Die häusliche Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein“, sagte Granold. Nach der Sommerpause solle eine Lösung gefunden werden.

Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt, erklärte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe im vergangenen Jahr klare Vorgaben für eine Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nichtverheirateten Paaren gemacht. „Was wir nun brauchen, ist eine einfache und der modernen Beziehungsform angepasste Regelung“, sagte Ahrendt. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkenne, solle er auch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten, wenn die Mutter nicht widerspreche. In Streitfällen müsse das Gericht „im Sinne des Kindeswohls entscheiden“.

vom 24.07.2010

http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-28910613&Ressort=pol&Ausgabe=a&RessLang=&BNR=0

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dass was die FDP hier endlich auf den Weg zu bringen scheint, die Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder haben die rotgrünlackierten Familienfaschisten (SPD, PDS - Die Linke, Grüne), die von sich gebetsmühlenartig und pharisäerhaft behaupten, sie wären für die Gleichberechtigung der Geschlechter, jahrzehntelang hintertrieben. Pfui Deibel.

 

 

 

 


 

Grüne Väterpolitik – Abschied vom Alleinernährer

Väter, die sich Erziehung und Haushalt mit ihren Partnerinnen teilen wollen, sind immer noch Exoten. Männer in Teilzeitjobs oder Krabbelgruppen für Kleinkinder sind nach wie vor die Ausnahme. Aber immer mehr Männer wollen anders leben: Sie wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen.

Auf der Väterveranstaltung in Nürnberg mit Robert Habeck (Landesvorsitzender Schleswig-Holstein, Schriftsteller) , Dieter Janecek (Landesvorsitzender Bayern) und Ida Hiller (Frauenbeauftragte Nürnberg) stand daher die Frage im Mittelpunkt: Wie müssen sich die Rahmenbedingungen ändern, so dass Männer aktivere Väter sein können?

Ein zentraler Punkt sind dabei flexiblere und kürzere Arbeitszeiten für Männer und Frauen – Robert Habeck merkte allerdings auch an, dass gleichzeitig mehr anerkannt werden müsste, wenn Männer zugunsten der Familie Arbeit reduzieren. Vorbilder für aktive Vaterschaft müssten bekannt gemacht werden und Firmen für ihr Engagement bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – für Männer und Frauen – belohnt werden. Warum sich im öffentlichen Dienst (z.B. im Schuldienst), der Männern wie Frauen gute Möglichkeiten zur Arbeitszeitreduzierung anbietet, so wenig Männer in Teilzeit finden, bleibt eine offene Frage.

Da sich Männer nach wie vor einem starken Druck ausgesetzt fühlen, für materielle Sicherheit der Familie zu sorgen, halten die Väterpolitiker außerdem weitere finanzielle Entlastungen fürFamilien wichtig. Dass Väter keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes haben, empfindet Markus Ganserer, Bezirksvorsitzender der Grünen in Mittelfranken, richtiggehend antiquiert. Ida Hiller, Frauenbeauftragte von Nürnberg gab allerdings zu bedenken, dass die Rollenvorstellungen von jungen Männern und Frauen heute immer noch sehr unterschiedlich seien. Denn weitaus mehr junge Frauen als Männer wünschten sich Partnerschaften, in denen Beruf, Kindererziehung und Haushalt gleichmäßig verteilt werden. Eine moderne Väterbewegung sehe sie daher nicht.

Nach dieser ersten Veranstaltung zum Thema in Bayern will Dieter Janecek, Landesvorsitzender in Bayern, die Väterpolitik weiter voranbringen. Die Bundestagsfraktion hat vor kurzem ein Positionspapier zum selben Thema verabschiedet:

http://www.ekin-deligoez.de/uploads/media/090526_BeschlussAK5_Vaeterpolitik.pdf

 

 

http://www.bayern.gruene-partei.de/cms/default/dok/292/292765.gruene_vaeterpolitik_abschied_vom_allein.htm

 

Im Internet gefunden am 05.07.2009

 

 

 


 

 

„Generation…kann gerade nicht…“ Väter auf dem Weg in die Familie

 

Datum, Uhrzeit 16.06.2009, 18:30 - 20:30

Ort Kindermuseum

Anschrift Senefelder Straße 5

10437 Berlin

 

VeranstalterInnen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Kontakt Juliana Schiwarov

Referentin Kinder, Jugend, Familie

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

T. 030/227 58968, F. 030/227 56035

 

E-Mail ak5@gruene-bundestag.de

 

 

Um was es geht

Immer mehr Männer, die Väter werden, wollen sich nicht mehr allein auf die Ernährer- und Versorgerrolle festlegen lassen. Auffällig auch, immer mehr beruflich erfolgreiche Männer stecken in der Karriere zurück, um Zeit mit ihren Kindern und aktiv in der Familie zu verbringen. Aus dem Blickwinkel der Kinder ist es wunderbar, beide Eltern so nah zu erleben. Soweit, so gut. Das haben wir Grüne immer so gewollt – faire Aufgabenteilung in der Familie und Karriere für beide Geschlechter.

Doch auch die Stimmen werden lauter, die sagen: Männer werden strukturell benachteiligt, wenn sie aktive Väter sein wollen. Wir brauchen eine Väterpolitik, um es Männern zu ermöglichen, ihre Rolle als engagierter Vater zu leben und nicht mehr bloss der Brotverdiener zu sein.

Auf der anderen Seite sagen aktive Frauen und Mütter, dass die Möglichkeiten für Männer längst da sind, während sie sich die eigene Wahlfreiheit bitter erkämpfen mussten. Für viele junge Frauen ist nicht so klar, dass nun Väter speziell gefördert werden müssten. "Wenn drei Männer in Elternzeit gehen, schreiben sie gleich ein Buch darüber."

Brauchen wir denn eine Väterpolitik? Haben nicht Frauen mit ihrem Kampf um Gleichberechtigung das Feld für die Väter mit geebnet, so dass engagierte Väter eigentlich nur noch zugreifen müssten?

Wo liegen die Schwierigkeiten für Väter – im Beruf, im Familienrecht, in der Gesundheitspolitik? Wie müsste eine Väterpolitik aussehen?

 

Programm

18.30

Begrüßung

 

Ekin Deligöz

Sprecherin für Familien- und Kinderpolitik

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Eingeleitung der Veranstaltung durch eine familienpolitische Grundsatzrede

Renate Künast

Fraktionsvorsitzende

Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

Podiumsdiskussion

 

* Cem Özdemir (MdEP, Bundesvorsitzender Bündnis 90 / Die Grünen)

* Volker Ratzmann (MdA, Fraktionsvorsitzender Berlin)

* Sabine Grüneberg ELTERN (Zeitschrift ELTERN, Redakteurin)

 

Moderation: Claudia Neusüß (Politikberaterin, Moderatorin)

 

 

Kommentar Väternotruf:

In Sachen Väterpolitik und Beendigung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder spielen die Grünen unter den väterdiskriminierenden Blockparteien CDU/CSU, SPD, FDP und Linke derzeit die Rolle des Einäugigern unter den Blinden.

Eine konsequente Beendigung der semifaschistischen staatlichen Diskriminierungspolitik gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern planen allerdings auch die Grünen nicht, so dass man schon jetzt sagen kann, nach der zukünftigen Reform geht der Kampf weiter, bis auch der letzte Vater begriffen hat, dass jede Wählerstimme an die alten Blockparteien mit ihren vernagelten männerpolitischen und väterdiskriminierten Ansichten nicht nur eine verschenkte Wählerstimme ist, sondern das Elend der Väter und ihrer Kinder nur verlängert.

 

 

 

 


 

 

 

Konflikt ums Sorgerecht ohne Trauschein

Grüne streiten für Väterrechte

10 Jahre neues Kindschaftsrecht: Väter ohne Trauschein haben im Fall einer Trennung oft keine Chance, das Sorgerecht zu erhalten, klagen Väterrechtsvereine. Die Grünen wollen das ändern. 

VON NICOLE JANZ

 

Das kann der Papa genauso gut! Foto: ap

"Der Originalton der Mutter war: Warum sollte ich meine Macht aus der Hand geben?", beschreibt ein Vater, warum seine Ex-Partnerin kein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind wollte. Andere Väter erzählen, das Jugendamt habe der Freundin abgeraten, eine gemeinsame Sorgeerklärung zu unterschreiben. So steht es in einer aktuellen Umfrage des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Die Argumentation der Väterlobby mag oft polemisch sein, sie spricht aber ein reales Problem an: Bei unverheirateten Paaren hat im Fall einer Trennung der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht für sein Kind.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bezeichnete diese Woche auf einer Konferenz in ihrem Ministerium das Sorgerecht bei Nichtverheirateten als "Baustelle" des Kindschaftsrechts, das vor zehn Jahren zum letzten Mal grundlegend reformiert wurde. Trotzdem scheuen SPD, Union und FDP vor neuen Veränderungen zurück. Nur die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht. "Im Einzelfall muss es möglich sein, ein 'Nein' der Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht gerichtlich prüfen zu lassen", sagte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Bundestag. Auch die Frauenpolitikerinnen der Grünen, etwa die parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk, unterschrieben den Antrag.

Die derzeitige Rechtslage, die seit 1998 gilt, sieht vor: Bei Eheleuten erhalten Vater und Mutter bei einer Scheidung automatisch das gemeinsame Sorgerecht für Ihre Kinder. Für Unverheiratete gilt das nicht. Wenn die Frau nicht freiwillig mit dem Vater eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht unterschreibt, liegt die Verantwortung für das Kind allein bei ihr.

Der Antrag der Grünen, der schon im Mai im Bundestag vorgelegt wurde, sieht deswegen vor, dass ein Vater bei einer Trennung von seiner Freundin im Einzelfall das Sorgerecht einklagen kann. Zunächst sind beratende Gespräche zwischen Vater und Mutter vorgesehen, die eine Einigung außergerichtlich ermöglichen sollen. Erst wenn diese scheitern, kann der Vater ein Gericht einschalten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, ist "persönlich reserviert" gegenüber einer Reform. Zwar müsse es auch bei Nicht-Verheirateten eine Regelung geben, die eine gemeinsame Verantwortung für die Kinder möglich mache. "Aber es darf keine gesetzliche Automatik geben, die in Konfliktsituationen eintritt."

Auch die CDU-Expertin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Doch sie fordert, mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben. Die Union sei dem Thema gegenüber "nicht verschlossen, aber auch nicht ganz offen".

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine. Sie sei "extrem reserviert" gegenüber einer Gesetzesreform und fürchte "eine Flut von Rechtsstreitigkeiten".

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab. "Am bestehenden Gesetz sollte nichts geändert werden", sagte Peggi Liebisch, die Geschäftsführerin des Verbands. In der Realität müsse meist die Mutter den Alltag regeln. "Viele Väter versuchen in den Alltag hineinzuregieren, obwohl sie nicht im gleichen Haushalt leben." Das Problem seien vielmehr Väter, die sich nicht kümmern wollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2003 die Brisanz des Themas erkannt. Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Praxis der gemeinsamen Sorgeerklärungen bei Unverheirateten zu beobachten - und zu prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich im Mittelpunkt steht. Im Jahr 2007 wurden rund 211.000 Kinder geboren, deren Eltern nicht verheiratet sind. Davon haben 49 Prozent der Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben, so das Statistische Bundesamt. Die Motive der Eltern, die eine gemeinsame Sorge ablehnen, sind bisher kaum untersucht. Anfang 2009 soll dazu eine Studie starten.

06.12.2008 

http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gruene-streiten-fuer-vaeterrechte/

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Die familienpolitischen Saurier von der CDU, so die CDU-Politikerin Ute Granold hält das Thema für "diskussionswürdig". Sie fordert, "mehr Statistiken über gemeinsame Sorgeerklärungen bei Nicht-Verheirateten zu erheben.", frei nach dem Motto, willst du die Reform verhindern, dann gründe eine Kommission.

Der Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter lehnt jegliche Änderung ab, was kann man von diesem staatlich geförderten Väterausgrenzungsverein auch anderes erwarten. 

Die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bemängelte ein "hohes Aggressionspotential" auf Seiten der Vätervereine, wird Zeit, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger sich mal von betroffenen Vätern berichten lässt, wie es ist, wenn nach einer Trennung der Kontakt zum Kind von der Mutter vereitelt wird und man als Vater aus allen das Kind betreffenden Entscheidungen weggeschossen wird.

Die vaterlosen GrünInnen erweisen sich bei all dem dämlichen Palaver aus den anderen Dumpfbackenparteien als die Einäugigen unter den Blinden. Wenn die GrünInnen sich anstrengen, wird womöglich auch noch ihr blinde Auge sehend, während die Blinden aus den anderen Parteien mit Blindenhund und Blindenstock unheilbar und verloren weiter in Richtung der rechtspolitischen Sackgasse laufen. .

 

 

 


 

 

Fritz Kuhn vom Vater mit Teppichklopfer verdroschen

München (AP) Der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Fritz Kuhn, ist als Jugendlicher von seinem Vater geprügelt worden. «Mein Vater war oft jähzornig und ist ausgerastet, wenn ihm etwas nicht gepasst hat», sagte der 53-Jährige der Illustrierten «Bunte». «Ohrfeigen gab es selten. Ein paarmal verdrosch er uns mit dem Teppichklopfer. Er hörte nur auf, wenn man nicht schrie». 

Seine Frau und er wollten bei der Erziehung ihrer heute 17 und zwölf Jahre alten Söhne «bewusst anders auf unsere Kinder Einfluss nehmen», sagte Kuhn. Sie hätten als Eltern die Kinder von Anfang an als eigene Persönlichkeiten betrachtet: «Der Respekt fängt schon an der Kinderzimmertür an: zuerst anklopfen, dann erst eintreten.» Die Grundhaltung der Eltern sei: «Ich vertraue dir, weise dich aber auf die eine oder andere Gefahr hin», so Kuhn. «Es funktioniert und darauf bin ich schon ein wenig stolz.»

03.12.2008

AP

http://de.news.yahoo.com/1/20081203/ten-fritz-kuhn-vom-vater-mit-teppichklop-45cd332.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

So ähnlich wie Fritz Kuhn ist es wahrscheinlich vielen MitgliederInnen der Grünen ergangen. Dresche vom Vater, die eigentlich dessen Frau galt. Da der Vater sich nicht an die Frau rangewagt hat, wie bei den Grünen üblich, mussten halt oft die von der Mutter auf väterausgrenzende Koalition verpflichtete Kinder ersatzweise herhalten. Die GrünInnen haben diesen einfachen Mechanismus leider nie verstanden und statt dessen aus Rache auf die Väter eingedroschen und die Mütter mystifiziert und idealisiert - kurz gesagt, die GrünInnen sind in der überwiegenden Mehrzahl  die Müttersohne und Müttertöchter geblieben als die sie aufgewachsen sind. Wenn das kein Grund sein sollte, diese Partei nicht zu wählen.

 

 


 

 

Rückzug

Ratzmann wird Vater – Verzicht auf Grünen-Vorsitz

Donnerstag, 4. September 2008

Volker Ratzmann, Chef der Berliner Grünen-Fraktion, verzichtet auf die Kandidatur zum Bundes-Vorsitzenden. Denn Ratzmann wird Vater: "Ich habe mich für mein Kind entschieden", schreibt der Politiker in einem Brief. Jetzt ist der Weg frei für Cem Özdemir, gegen den Ratzmann ursprünglich antreten wollte.

 

Volker Ratzmann will sich die Elternaufgaben mit seiner Lebengefährtin zu gleichen Teilen aufteilen - und daher nicht Bundesvorsitzender werden

Der Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann hat seine Kandidatur für den Bundesvorsitz der Grünen zurückzogen. Der Grund: Der 48-jährige Jurist wird Vater. Mit seiner Lebensgefährtin, der Freiburger Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (Grüne), erwartet er ein Kind.

 

"Ich habe mich dafür entscheiden, dass mein Kind etwas von mir haben soll und umgekehrt", schreibt er auf seiner Internetseite. "Das ist aus meiner Sicht mit dem Amt eines Bundesvorsitzenden jedenfalls dann nicht zu vereinbaren, wenn die Erziehung verantwortlich und gleichberechtigt von zwei berufstätigen Elternteilen zusammen in einer Familie geleistet und gleichzeitig das Amt mit aller Ernsthaftigkeit ausgefüllt werden soll." Er werde sich aber nicht ganz aus der Politik zurückziehen, schreibt Ratzmann weiter. Die Entscheidung sei ihm nicht leicht gefallen, weil er das Amt des Bundesvorsitzenden gerne ausgeübt hätte.

Ratzmann hatte Mitte Juni in Konkurrenz zu dem Europa-Abgeordneten Cem Özdemir seine Kandidatur als Nachfolger des bisherigen Bundesvorsitzenden Reinhard Bütikofer angemeldet. Unterstützt wurde er von der Vorsitzenden der Grünen-Bundestagsfraktion Renate Künast.

Nun unterstützt Ratzmann selbst Özdemir, der neben der amtierenden Vorsitzenden Claudia Roth für die Wahl der Grünen-Doppelspitze beim Parteitag am 14. November in Erfurt antritt. Bütikofer als Vertreter des Realo-Flügels hatte angekündigt, er wolle nicht wieder antreten und sich um einen Sitz im Europaparlament bewerben. "Ich habe immer gesagt, dass wir mit Cem einen guten und fähigen Kandidaten haben", schreibt Ratzmann. "Die Unterstützung, die mir zuteil wurde, sollte nun Cem bekommen, dafür werbe ich an dieser Stelle ausdrücklich."

Respekt von den Parteikollegen

Özdemir reagierte hat mit Respekt auf den Rückzug seines Konkurrenten. Er habe den politischen Wettbewerb mit Ratzmann um den Spitzenposten in den vergangenen Monaten als „außerordentlich fair und für unsere Partei insgesamt sehr fruchtbar“ empfunden, heißt es in einer auf seiner Internetseite veröffentlichten Erklärung Özdemirs. Dafür danke er dem Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus „mit aller Hochachtung“. Er sich darauf, auch künftig gemeinsam mit Ratzmann für Politik und Ideen der Grünen zu kämpfen.

Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Renate Künast, die Ratzmanns Bewerbung unterstützt hatte, nannte seinen Verzicht „eine respektable Entscheidung aus persönlich höchst erfreulichen Gründen“. Jetzt seien „alle Reformer aufgerufen, Cem Özdemir zu unterstützen“.dpa/mim/sh/ddp

www.morgenpost.de/berlin/article873060/Ratzmann_wird_Vater_Verzicht_auf_Gruenen_Vorsitz.html

 

 

 

www.volker-ratzmann.de

 

 

Kerstin Andreae

 

Persönliches

• 1968 geboren in Schramberg im Schwarzwald

• 1979 – 1988 Gymnasium Schramberg

• 2000 Geburt meines Sohnes Mauritz; ein Jahr Elternzeit

Akademisches und Berufliches

• 1990 – 1996 Studium der Politischen Wissenschaft und der

Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg

• 1996 Abschluss als Diplom-Volkswirtin

• 1997 – 1998 Mitarbeit bei mediKUR, Agentur für Gesundheits-

und Kurtechnologie in Hamm

• 1998 Pressereferentin und Wahlkampfkoordinatorin

für Wilfried Telkämper, MdEP

• 1998 – 2000 Projektmanagerin beim Sozialwissenschaftlichen

Frauenforschungsinstitut, Ev. Fachhochschule Freiburg

• 2001 – 2002 Mitarbeit bei „Das Grüne Emissionshaus“,

Projektentwickler und Finanzdienstleister im Bereich Erneuerbarer-Energien

Politisches Engagement

• 1991 – 1993 Landesvorstand der Grün-Alternativen Jugend

Baden-Württemberg

• 1992 – 1999 Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen

Freiburg

• 1999 Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen Baden-

Württemberg

• 1999 – 2002 Gemeinderätin in Freiburg

• ab 2002 Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Freiburg

www.kerstin-andreae.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wie man lesen kann, die grüne Bundestagsabgeordnete hat schon einen im Jahr 200 geborenen Sohn. Man darf annehmen, dass dieser einen anderen Papa hat, der hoffentlich einen guten Kontakt zu seinem Sohn hat oder ihn auch selbst betreut, da ja die Mutter sehr stark beruflich belastet ist.

Man darf weiterhin hoffen, dass der Papa von Mauritz mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht ausübt und nicht so wie viele andere Väter in Deutschland mit staatlicher und grüner Unterstützung entsorgt ist.

Man darf auch hoffen, dass Volker Ratzman bei Kerstin Andreae nicht darum betteln muss, dass er mit ihr gemeinsam das Sorgerecht ausüben "darf", so wie es in Artikel 6 Grundgesetz festgelegt aber von der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht leider missachtet wird.

 

 

 

 


 

 

Nichtverheiratete Väter sollen die Sorge für ihr Kind mit übernehmen können

 

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Nichtverheirateten Vätern soll es nach dem Willen der Bündnisgrünen leichter als bisher gemacht werden, die Sorge für ihr Kind mit zu übernehmen. Dies sieht ein Antrag der Fraktion (16/9361

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609361.pdf

vor.

Die Grünen erläutern, nach bisherigem Recht sei die Erklärung der Eltern, die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung. Weigere sich jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben, habe der Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Nach den Vorstellungen der Grünen soll ihm künftig diese Chance gegeben werden.

Die elterliche Sorge solle immer dann möglich sein, wenn ein Vater Unterhalt für das Kind zahle und die Bereitschaft zur elterlichen Fürsorge zeige. Die Klage soll laut Fraktion erst ab dem zweiten Lebensjahr möglich sein. Bevor die Klage zugelassen werde, habe - zumeist - der Vater des Kindes eine Beratung durch die Jugendhilfe anzunehmen. Ziel sei, den Konflikt zwischen dem Vater und der Mutter des Kindes zu klären. Dazu sei auch die Mutter einzuladen. Ihre Teilnahme sei jedoch nicht verpflichtend. Die Grünen sprechen sich weiterhin dafür aus, diese neue Regelung wissenschaftlich zu begleiten und dem Gesetzgeber nach vier Jahren Bericht zu erstatten. Die Bundesregierung müsse ferner auf die Länder Einfluss nehmen, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe "angemessen sachlich und personell ausgestattet werden" und dass das Personal entsprechend qualifiziert sei.

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_160/02.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Auch wenn der Antrag der Grünen die sorgerechtliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder nicht grundsätzlich in Frage stellt, ist der Antrag - gegenüber der männer- und kinderfeindlichen Blockadehaltung der SPD, CDU, PDS - Linkspartei, FDP, der CSU und dem reformunwilligen und väterdiskriminierenden Bundesverfassungsgericht unter seinem Präsidenten Papier - doch ein erster Schritt in die richtige Richtung.

04.06.2008

 

 


 

 

 

heute im Bundestag Nr. 198 - Pressedienst des Deutschen Bundestages

Fr, 20. Juli 2007 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr

 

5. Zahl der nichtehelich geborenen Kinder hat deutlich zugenommen

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Das Bundesjustizministerium (BMJ) prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6078) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/5852) mit. Die Gründe, warum nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ablehnten, untersuche unter anderem derzeit das BMJ. Erste Ergebnisse zeigten ein sehr unterschiedliches Spektrum der Motive für die Ablehnung einer Sorgeerklärung. Unter anderem seien folgende Beweggründe zu nennen: "eine Beziehung der Eltern hat nie bestanden", "eine friedlichen Verständigung der Eltern ist nicht möglich", "die Mutter will praktische Schwierigkeiten vermeiden" oder "hat Angst, im Falle der Trennung von Kindesvater selbst das Sorgerecht zu verlieren". Die Ergebnisse der Studie würden "demnächst vorliegen".

Insgesamt hat sich die Ziel der nichtehelich geborenen Kinder deutlich nach oben entwickelt: Betrug sie im Jahre 1998 noch mehr als 157.000, so waren es 2006 schon fast 202.000 Kinder. Der Regierung ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele von diesen Eltern nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes geheiratet haben. Das Statistische Bundesamt erfasse die Zahl der Eheschließungen von Eltern mit gemeinsamen, vor der Ehe geborenen Kindern insgesamt. Betrug danach die Zahl der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern 1998 fast 50.000 (und fast 60.000 gemeinsame Kinder), so war sie im Jahr 2005 auf mehr als 74.000 angestiegen (mit über 90.000 gemeinsamen Kindern).

Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern hätte sich auch nach oben entwickelt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes hätte 1998 deren Zahl 553.000 betragen; im Jahr 2005 seien es schon 770.000 gewesen.

 

 

http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606078.pdf

 

 


 

 

 

Heute im Bundestag Nr. 184 - Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern

27.06.2007

 

3. Im Bundestag notiert: Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Nach dem gemeinsamen Sorgerecht für Kinder nicht verheirateter Eltern erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/5852).

 

Einzusehen auch unter 

http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605852.pdf

 

 

 

 

Pressemitteilung: Kleine Anfrage zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

04.07.2007

 

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. begrüßt, dass heute im Bundestag eine kleine Anfrage zum Thema "gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern" gestellt wurde und dankt der Fraktion von Bündnis90/Grüne dafür, dass dieses Thema nun auch auf parteipolitischer Ebene angegangen wird. Da inzwischen fast jedes dritte Kind in Deutschland außerehelich geboren wird, gehört das Thema "Sorgerecht" ganz oben auf die familienpolitische Tagesordnung.

Zum gleichen Thema führt der Väteraufbruch für Kinder seit Januar eine Internet-Befragung durch, an der betroffene Väter teilnehmen können. Der Fragebogen ist unter folgendem Link aufrufbar: http://vafk-berlin.de/modules/bmsurvey/survey.php?name=Sorgerecht_070116_ohne_reg

 

Hintergrund der Befragung und der kleinen Anfrage ist das höchst umstrittene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2003. Darin wurden nach Meinung vieler Experten Väter von nichtehelichen Kindern eindeutig benachteiligt, denn diese können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. "Ungerecht", so war vielerorts zu hören.

Die Verfassungsrichter gingen in ihrer Urteilsbegründung davon aus, dass Mütter verantwortungsbewusst im Sinne ihrer Kinder entscheiden würden und dass es bei zusammenlebenden und nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme. Aus Beratungsgesprächen mit Vätern hat der Verein "Väteraufbruch für Kinder e.V." den Eindruck gewonnen, dass diese Annahme falsch ist. Demnach sind viele Mütter, die mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes zusammen leben, nicht bereit, die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Bei Trennungen werden diese Väter dann auf einfache Weise "entsorgt".

Doch ganz sicher mit ihrer Entscheidung scheinen Deutschlands Verfassungsrichter nicht gewesen zu sein, denn sie haben den Gesetzgeber verpflichtet ,,die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird."

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Sommer 2006 eine Fragebogenaktion durchgeführt, um die Praxis bei der Abgabe der gemeinsamen Sorgerechtserklärungen zu beobachten. Allzu viel Engagement hat das BMJ bei der Erfüllung des verfassungsgerichtlichen Beobachtungsauftrages jedoch nicht entwickelt: So fallen Väter, die sich mit ihren Sorgerechtsproblemen nicht an Jugendämter oder Anwälte gewandt haben, aus den Untersuchungen heraus. Die Ergebnisse der Befragung lassen auf sich warten und sollten ursprünglich im Februar oder März dieses Jahres vorliegen - mehr als vier Jahre nach dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts. Angesichts der Dauerdiskussion um den demographischen Wandel und des Anstiegs der nichtehelich geborenen Kinder auf knapp 30% eine kaum hinnehmbare Verzögerung.

Aus diesem Grund ist es nur zu begrüßen, das durch Bundnis 90 / Grüne nun auch parteipolitscher Druck auf das BMJ ausgeübt wird, damit die Zahlen endlich auf den Tisch kommen.

Herzliche Grüße

Rüdiger Meyer-Spelbrink

03691 - 88 09 74 + 0162 - 83 99 123

meyer-spelbrink@vafk.de

 

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Palmental 3, 99817 Eisenach

Tel. 0700-Vaterruf (bzw. 0700 - 82 83 77 83) oder 03691 - 7 33 90 67

Fax 0700-Vaterfax (bzw. 0700 - 82 83 73 29) oder 03691 - 7 33 90 77

eMail bgs@vafk.de

 

 


 

 

 

 

Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

 

Veranstaltungsart Fachgespräch

 

Datum, Uhrzeit 02.05.2007, 11:00 - 15:00

 

Ort

Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E 600

Anschrift

Konrad-Adenauer-Str. 1

10557 Berlin

 

Kontakt Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

AK 5 Koordinationsbüro

11011 Berlin

T. 030-227 51783

F. 030-227 56058

E-Mail ak5@gruene-bundestag.de

 

 

Um was es geht

 

Als das Bundesverfassungsgericht Anfang 2003 über das neue Kindschaftsrecht urteilte, wurden nach Meinung vieler ExpertInnen Väter von nichtehelichen Kindern benachteiligt, denn diese können das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder nur erhalten, wenn die Mutter damit einverstanden ist. Das Verfassungsgericht ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass Mütter verantwortungsbewusst im Sinne ihrer Kinder entscheiden und dass es bei zusammenlebenden, aber nicht miteinander verheirateten Eltern regelmäßig zu gemeinsamen Sorgerechtserklärungen komme.

Nicht zuletzt aufgrund mangelnder Erkenntnisse und Forschungsergebnisse war sich das Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung nicht ganz sicher, denn es hat den Gesetzgeber verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.

Im Fachgespräch soll der Frage nachgegangen werden, ob das bis heute unangetastete Vetorecht der Mutter auf eine Gerechtigkeitslücke verweist, die es im Interesse der betroffenen Kinder zu schließen gilt.

Dabei soll die Polarität von Elterngerechtigkeit und Kindeswohl beleuchtet werden. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine zeitgemäße Lösung im Interesse aller Betroffenen finden und diese in die parlamentarische Beratung einbringen.

Dazu laden wir Sie herzlich ein!

 

 

Programm

 

11.00

Begrüßung und inhaltliche Einführung

*

Ekin Deligöz MdB, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik

 

11.15

Was bedeutet gemeinsame Sorge nach Trennung und Scheidung der Eltern?

Vor- und Nachteile im Vergleich zwischen geschiedenen Eltern und nicht verheirateten Eltern

* Prof. Dr. jur. Roland Proksch, Evangelische Fachhochschule Nürnberg

 

11.45

Worüber wird hier eigentlich gestritten?

* Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., Heidelberg

 

12.15

Mittagspause

 

12.45

Die Bedeutung des Vaters für die Entwicklung des Kindes

* Dipl.-Psych. Dr. Rainer Balloff, Freie Universität Berlin und Vorstandsmitglied des IGF; Institut Gericht & Familie e. V., Berlin

 

13.15

Kinder brauchen Väter, keine Recht(sin)haber, Mütter keinen neuen (Amts)Vormund

* Sabine Heinke, Familienrichterin am Amtsgericht, Bremen

 

13.45

Das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern; Kindeswohl oder/und Kindesleid

* Dr. Angelika Nake, Vorsitzende der djb-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, Memmingen

 

14.15

Diskussion

15.45 Resümee und Ausblick

* Ekin Deligöz MdB

 

 

 

Anmeldung

Eine namentliche Anmeldung mit Angabe des Geburtsdatums ist bis zum 27. April 2007 erforderlich. Um in das Paul-Löbe-Haus zu gelangen, benötigen Sie einen Personalausweis.

 

 

http://www.gruene-bundestag.de/cms/service/dok/176/176871.htm

 

 

 

 


 

 

Grüne wollen Adoptionsrecht für homosexuelle Partnerschaften

Das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen. Dazu legte sie einen Gesetzentwurf (16/5596) vor. In Deutschland lebe nach Informationen des Statistischen Bundesamtes in jeder achten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Kind. Diese Kinder seien im Unterhalts- und Erbrecht gegenüber anderen Kindern benachteiligt. Keine wissenschaftliche Studie habe bisher belegen können, dass Kinder, die mit homosexuellen Eltern aufwachsen, sozial oder psychologisch anders seien als Kinder heterosexueller Eltern. Auch rechtlich gebe es weder im Grundgesetz noch in internationalen Verträgen Verpflichtungen, die Deutschland von einer Änderung des Adoptionsrechts abhielten. Einzelne Homosexuelle dürfen bereits Kinder adoptieren. Für schwule oder lesbische Lebensgemeinschaften ist das noch nicht möglich.

Quelle: Heute im Bundestag vom 21.6.2007

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die Grünen zeigen sich mal wieder von ihrer dümmsten Seite. Zwar sind Edmund Stoiber und seine bayerischen Genossen auch nicht gerade von Weisheit gesegnet, doch die Grünen zeigen immer wieder mal, dass auch sie zu bayerisch anmutenden Exzessen und geistigen Verwirrungen in der Lage sind.

Da wird behauptet, Kinder, die in homosexuellen Partnerschaften leben würden, wären im Unterhalts- und Erbrecht, gegenüber anderen Kindern benachteiligt. So ein Unsinn und überdies eine Lüge. Jedes Kind ist gegenüber beiden Elternteilen (Mutter und Vater) unterhaltsberechtigt), egal ob die Mutter lesbisch oder der Vater schwul oder heterosexuell ist.

die Grünen täten besser daran, die wirklichen Diskriminierungen nichtehelicher Kinder (§1626a) und auch der ehelichen Kinder (§1671 BGB) konsequent abzuschaffen, durch die Kinder geschaffen werden, die nur einen sorgeberechtigten Elternteil (Mutter) haben.

 

29.06.2007

 

 

 


 

 

 

Bündnis 90/Die Grünen: Alle Kinder haben gleiche Rechte (schön wär`s, dann würden Väter in Deutschland nicht so schnell ausgegrenzt werden können - Väternotruf)

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November und zum 17. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention, erklärt Ekin Deligöz, kinder- und familienpolitische Sprecherin:

Die Kinderrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Allerdings gibt es wenig Anlass zu feiern, denn die Bilanz der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland ist weiterhin getrübt.

Trotz mehrfacher Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Rücknahme, hält die Bundesregierung am deutschen Vorbehalt gegen die Konvention fest. Wir haben einen entsprechenden Antrag zur Rücknahme in den Deutschen Bundestag eingebracht, dessen Befassung von der Koalition bis auf weiteres verzögert wird. In Sachen Kinderrechte agiert die große Koalition ausgesprochen unglaubwürdig.

Die Kinderrechtskonvention hat den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder. Die zentrale Botschaft der aus 54 Artikeln bestehenden Kinderrechtskonvention lautet: Alle Kinder haben gleiche Rechte! Diesem Grundsatz widerspricht wohl kaum jemand und dies ist sicher auch einer der Gründe, warum die Kinderrechtskonvention mit 192 Staaten das international am meisten ratifizierte Menschenrechtsabkommen ist. Die Rechte der Kinder wären auch durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz zusätzlich gestärkt. Die Anhörung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages dazu wird einen wichtigen Impuls für dieses Anliegen bringen.

Die Konvention garantiert Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren unter anderem das Recht auf Überleben und bestmögliche Entwicklung, das Recht auf Bildung und einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Beteiligung an allen Kinder betreffenden Maßnahmen, auf Schutz vor Gewalt und Missbrauch.

Wegen der Vorbehalte werden bis heute ausländische und inländische Kinder in Deutschland ungleich behandelt. Insbesondere der Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Für letztere bewirkt dies, dass sie mit 16 in Deutschland schon wie Erwachsene behandelt werden. Ihnen bleibt damit der Zugang zu Jugendhilfemaßnahmen verwehrt. Auch am 17. Jahrestag der UN-KRK wird es sechzehnjährige Jugendliche geben, die mit Erwachsenen gemeinsam in Abschiebehaft sitzen. Sie sind beim Schulbesuch ausgeschlossen und bei der medizinischen Versorgung schlechter gestellt als deutsche Kinder.

Der Deutsche Bundestag hat in der Vergangenheit bereits mehrfach die Rücknahme der Vorbehaltserklärung beschlossen. Im Interesse des Kindeswohls aller in Deutschland lebenden Kinder ist die Aufrechterhaltung der Vorbehaltserklärung nicht vertretbar. Wir haben daher im März dieses Jahres den Antrag „Kinderrechte in Deutschland vorbehaltlos umsetzen - Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen“ (BT-Drs. 16/1064) eingebracht.

Nach 17 Jahren ist die Rücknahme nicht nur mehr als überfällig, die Sache wird langsam faul.

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 20.11.2006

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Die Heuchler von der Partei Bündnis90/Grüne haben sich mal wieder zu Wort gemeldet. Angeblich setzen sie sich für Kinderrechte ein, dabei tritt die Partei Bündnis90/Die Grünen seit ihrer Gründung die Rechte von nichtehelichen Kindern permanent mit den Füßen, in dem sie den nichtehelichen Kinder gegenüber den ehelichen diskriminieren. Früher beim Umgangsrecht und der elterlichen Sorge, heute nachdem die Kindschaftsrechtsreform von 1998 beim Umgangsrecht, die Diskriminierung nichtehelicher Kinder beendet hat, "nur" noch beim Sorgerecht.

Die Mutterrechtspartei Bündnis90/Die Grünen hat sich so bei jedem ehrlichen Vater für unwählbar diskreditiert, da hilft auch kein Tierschutz oder die Abschaltung von Kernkraftwerken. Einmal reaktionär, immer reaktionär.

 

22.11.2006

 

 


 

 

 

 

 

VÄTERGRÜN

 

Grüne Familienpolitik durch die Brille der Väter

 

Die Grundlage jeder Eltern-Kind-Beziehung ist gelebte Nähe.

50% aller Ehen wurden lt. statistischem Bundesamt im Jahr 2001 in Deutschland geschieden. Für 1998 geht man von knapp 200.000 von Scheidung betroffene Kindern aus. Über die Anzahl der Trennungen unverheirateter Paare und deren Kinder gibt es keine verlässlichen Zahlen.

Trennung und Scheidung ist eine gesellschaftliche Realität, eher die Regel denn die Ausnahme. Die Folgen für die Betroffenen erfordern dringend politisches Handeln, denn da, wo es Streit gibt, sind die Folgen eklatant.

Gesetzeslücken werden von streitwilligen, ehemaligen Partnern ausgenutzt, oft mit Hilfe mutwilliger Anwälte. Unzureichend ausgebildete Jugendamtsmitarbeiter und Richter, lange Wartezeiten bei Familiengerichtsverfahren und ein überholtes Rollenverständnis tun ihr Übriges.

Viele Dinge bedürfen der Neuregelung, manche sogar überhaupt der Regelung.

Bisher befindet sich Familienpolitik bei Bündnis90/DIE GRÜNEN fest in Frauenhand. Eine eigenständige Familienpolitik gibt es nicht, in aller Regel ist Familienpolitik ein Anhängsel der Frauenpolitik, die Protagonisten sind Frauen. Eine Mitwirkung von Männern innerhalb dieser Arbeitsgruppen ist nahezu unmöglich, ein männliche Sicht - der Mann als Fordernder - gibt es bisher kaum.

Um das zu ändern, bildete sich nach der Landesdelegiertenkonferenz Baden-Württemberg in Ehingen 2003 diese Gruppierung, um den Männern, die eine väterpolitische Sicht vermissen, eine Stimme zu verleihen.

 

Unsere Vorschläge und Ideen findet Ihr auf den nächsten Seiten. Wenn Ihr Euch als Mann darin oder in Teilen wieder findet, freuen wir uns über Eure Mitarbeit.

Jörg Rupp

 

 

 

 

Elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge ist die Regel bei Scheidungen. Bei nichtehelichen Beziehungen hat die Mutter nach wie vor die alleinige elterliche Sorge - außer sie gibt gemeinsam mit dem Vater beim Jugendamt eine Sorgerechtserklärung ab. Derzeit beraten die Jugendämter in Hinblick auf die gemeinsame Sorge so, als wäre diese Entscheidung dafür etwas Besonderes. Das sollte so nicht sein.

Wir meinen, es muss anders herum ablaufen: Die Regel ist die gemeinsame elterliche Sorge, auch bei nichtehelichen Beziehungen. Ein Elternteil kann nach der Geburt auf Antrag die alleinige Sorge bekommen, allerdings muss dies begründet sein, die Umstände müssen überprüft sein. Alleinige Sorge muss die Ausnahme sein und bleiben.

Verstöße gegen die gemeinsame Sorge sollen zu ahnden sein - auch bei kleineren Verstößen. So ist gewährleistet, dass Versuche, die gemeinsame Sorge zu umgehen, mit Sanktionen behaftet sind - das können kleinere Geldstrafen oder gar Punkte - nach Vorbild der Verkehrssünderkartei- sein.

Auch wünschen wir Parteinahme ausschließlich zugunsten des Kindes - und nicht zuungunsten eines Elternteils.

Wir empfehlen als Richtschnur für Sorgerechtsverfahren das "Cochemer Modell", um ein für alle Beteiligten weitgehend streitfreies Verfahren zu finden.

 

 

 

 

UMGANG

Es kommt leider viel zu oft vor, dass Eltern den Umgang zum weggezogenen Elternteil einschränken oder sogar völlig unterbinden. Leidtragende sind in erster Linie das Kind sowie der entsorgte Elternteil - das ist in Deutschland meist der Vater. Denn noch immer herrscht das Modell: Vater zieht aus, Kinder bleiben bei der Mutter- vor. So kann es passieren, dass einem Elternteil aufgrund willkürlicher Entscheidungen sein Kind jahrelang nicht mehr sieht - oder sogar gar nicht mehr.

Andererseits passiert es immer wieder - auch viel zu oft - dass sich Väter nach der Trennung ausklinken, sich ihrer Umgangspflicht entziehen.

Sanktionsmöglichkeiten gibt es nur in unzureichendem Maße. Im ersten Fall herrscht auch noch innerhalb der Gerichtsbarkeit das Bild der treusorgenden Mutter, die in jedem Fall weiß, was das Richtige für ihr Kind ist. Kindeswohl ist nahezu gleichgesetzt mit dem Willen der Mutter.

Im zweiten Fall sind die Möglichkeiten noch geringer. Das Bild des von Gerichtsvollzieher oder Polizei zum Umgang "getragenen" Vater ist absurd - auch wenn in manchen Fällen genau das angesichts der Öffentlichkeit heilsam wäre. Ein paralleler begleiteter Umgang wäre sicher hilfreich.

Wir plädieren für folgende Regelungen im Umgangsrecht:

bei Trennung und Scheidung soll automatisch vor dem Jugendamt eine gemeinsame Umgangserklärung abgegeben werden, in dem die Eltern gemeinsam eine Umgangsregelung verabreden. Die Erstellung dieser Regelung wird bei Bedarf - Antrag eines Beteiligten - durch Jugendamtsmitarbeiter unterstützt. Die getroffene Regelung ist rechtsverbindlich und vollstreckbar.

bei Ortsnähe soll hälftige Betreuung der Kinder die Regel sein. Einzige Einschränkung sind Stillkinder. Andere Regelungen bedürfen immer einem Antrag und sind nur in Härtefällen zu gewähren.

Wegzugverbot über eine Grenze von 50 km hinaus. Umgangskosten trägt der, der die Entfernung schafft. Wegzug nur bei gemeinsamen Einverständnis, auf Antrag und in Härtefällen möglich, bis zur Volljährigkeit der Kinder.

Umgangsaussetzungen sind nur noch in begründeten Härtefällen möglich. Ansonsten ersetzt begleiteter Umgang die bisherigen Regelungen und Praxis.

Umgangskosten sind in voller Höhe steuerlich absetzbar, dies beinhaltet bei großen Entfernungen auch Übernachtungskosten. Bei geringen Einkünften übernimmt der Staat die Kosten, so dass ein mindestens 14-tägiger Umgang gewährleistet ist.

Bei wiederholten festgestellten Umgangsvereitelungen - auch in geringem Maße - folgt sofortiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der Lebensmittelpunkt muss davon nicht betroffen sein.

Umgangsvereitelung muss zur Straftat und zum Offizialdelikt werden - die Staatsanwaltschaft ist gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihr ein solcher Vorgang bekannt wird.

In strittigen Fällen empfehlen wir, dass keine Gerichtsverhandlung ohne stattgefundene Mediation oder Vermittlung stattfindet.

http://www.vaetergruen.de/

 

 

 

 

 

Impressum

Name Vätergrün

 

Anschrift

Albert-Schweitzer-Str. 17, 76316 Malsch

 

Vertretungsberechtigt Jörg Rupp

Herausgeber Vätergrün

v.i.S.d.P. Jörg Rupp

Tel.: 0 72 46 - 94 12 03

Fax: 0 72 46 - 94 19 300

E-Mail: info@vaetergruen.de

 

13.02.2006

 

 

 


 

 

 

EINLADUNG

Eltern - Schule - Kooperation:

Brücken bauen zwischen Familien mit Migrationshintergrund und Schulen

Eine Veranstaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner

 

Zeit: Donnerstag, 15. Juni 2006, 18.00 Uhr

Ort: DITIB e.V., Moschee, 10997 Berlin, Wiener Straße 12

 

Eine Zunahme von Gewalt mit schweren Delikten und Bedrohung, teils aber auch "nur" Respektlosigkeit und Desinteresse am Lernen zeigt sich an Schulen wie auch im schulischen Umfeld. Besonders betroffen sind Schulen in sozial belasteten Gebieten. Aus den PISA-Studien wissen wir, dass in keinem Land der Leistungsabstand zwischen den Schülern mit und den Schülern ohne Migrationshintergrund so groß ist wie in Deutschland. Wenn soziale Benachteiligung und migrationsbedingte Probleme sich potenzieren, wenn mit Erziehung überforderte Eltern, eine Vielzahl von nur schwer vereinbaren Wertvorstellungen und Perspektivlosigkeit zusammentreffen, dann geht in der Schule häufig kaum noch etwas.

 

Ein gesellschaftliches Problem, kein schulisch verursachtes - ohne Zweifel. Dennoch sind Schule und Elternhaus in der Pflicht. Viele Schulen arbeiten daran, eine Basis für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den Eltern herzustellen: durch Elterncafés, Mütterkurse, Sprachkurse, verpflichtende Elternkurse zur Erziehungsförderung, Lesepatenschaften und vielfältige Partizipationsangebote.

 

Oft allerdings erreichen die Lehrer, die meist keine eigenen Erfahrungen mit Migration haben, die Eltern mit ihrem anderen kulturellen und sozialen Hintergrund nicht. Hier könnten vor allem Bürger/innen mit Migrationshintergrund helfen, die ihren Weg gefunden haben und deren Wort in ihrer Community etwas gilt. Sie können Brücken bauen - und eine ganze Reihe tun es schon.

 

Wir laden Sie ein, mit uns und erfolgreichen "Brückenbauern" einen Blick auf das zu werfen, was bereits heute in Berlin passiert - und daraus weitere Ideen zur politischen Umsetzung zu entwickeln.

 

Begrüßung und Einführung:

Franziska Eichstädt-Bohlig, Spitzenkandidatin der Berliner Grünen

 

mit:

Ali Gülçek, Generalsekretär DITIB e.V. Berlin

Turgut Hüner, Türkischer Elternverein

Nazan Yildirim, Vorsitzende des türkischen Wissenschafts- und Technologiezentrums an der TU Berlin

Peter Scholz, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

Inge Hirschmann, Schulleiterin Heinrich-Zille-Grundschule, Kreuzberg

Özcan Mutlu (MdA), bildungspolitischer Sprecher, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

 

Moderation:

Dorit Grieser, Bildungsbereich Bündnis 90/Die Grünen Berlin

´

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und auf eine fruchtbare Diskussion!

Franziska Eichstädt-Bohlig Özcan Mutlu (MdA)

Dorit Grieser

 

___________________________________________________________

Rückfragen? Franziska Törring: Tel: 2325-2434 oder

franziska.toerring@gruene-fraktion-berlin.de

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Warum sich Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und dem Bildungsbereich von Bündnis 90/Die Grünen Berlin nur für Mütterkurse und nicht auch für Väterkurse stark machen, kann man wohl nur mit deren zwanghafter Väterneurose erklären. doch allein die Erklärung bringt noch keine Heilung der vatergeschädigten und mutterabhängigen GrünInnen.

Dass die GrünInnen sich dann aber hinterher ganz unverschämt zu Zementierung von Geschlechterrollen äußern und dies dann auf die böse Männerwelt schieben, anstatt sich an die eigene Nase zu fassen und zu merken wie diese glüht, ist wahrhaftig schon recht dreist.

 

13.06.2006

 

 

 

 


 

 

 

 

Biggi Bender - Big green mama ist watching you

 

"... Die Grünen-Gesundheitsexpertin Biggi Bender meldete sich mit der Bemerkung, es dürfe keinen "Bonus für männliche Feigheit geben". Derartige Tests seien gegen die Interessen von Frauen und Kindern gerichtet und müssten bestraft werden. Bislang gilt jedes Kind als ehelich, das in einer Ehe geboren wird - unabhängig davon, ob der biologische Vater der Ehemann ist oder nicht. Nach Schätzungen sind in Deutschland bis zu zehn Prozent der Kinder nicht vom angenommenen Vater."

09.01.2005

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/10/0,3672,2246666,00.html

 

 

 


 

 

PRESSEMITTEILUNG

 

NR. 011 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 15. Januar 2003

Fraktion beschließt neue Arbeitsgruppen und benennt SprecherInnen

Der Pressesprecher Dietmar Huber teilt mit:

Auf der gestrigen Fraktionssitzung wurde beschlossen, eine arbeitskreisübergreifende Arbeitsgruppe "Arbeit und Wirtschaft" einzurichten, die folgende Themen koordiniert:

- Arbeit und Wirtschaft

- Wirtschaft und Technik

- Globalisierung

- Ausbildung und Schlüsselqualifikation im Bildungswesen

- Europäische Wirtschaftspolitik und Osterweiterung

- Aufbau Ost

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Ausschüsse zusammen.

Die Federführung für diese Arbeitsgruppe liegt beim Vorstand; Sprecher der Arbeitsgruppe ist Fritz Kuhn.

Es wird eine weitere arbeitskreisübergreifene Arbeitsgruppe "Kinder und Familie" eingerichtet, deren Federführung beim Arbeitskreis III liegt. Mitglieder sind: Kerstin Andreae, Marieluise Beck, Birgitt Bender, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Jutta Dümpe-Krüger, Antje Volgel-Sperl, Petra Selg, Irmingard Schewe-Gerigk, Thilo Hoppe, Ulrike Höfken und Josef Winkler.

Als Sprecherin der Arbeitsgruppe wurde Ekin Deligöz benannt.

Hubert Ulrich gibt seinen Sitz im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft ab und wird Mitglied im Finanzausschuss. Er wird zum Sprecher für finanzpolitische Rahmenbedingungen des Mittelstandes benannt.

Fritz Kuhn wechselt vom Finanzausschuss zum Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft.

Zusätzlich zu Antje Vollmer wird Claudia Roth als kulturpolitische Sprecherin benannt.

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Von den 12 Mitgliedern der Arbeitsgruppe sind gerade mal zwei Männer. Da braucht man nicht lange nachzuweisen, dass bei den Grünen trotz rhetorischer Worthülsen von Gleichberechtigung und Gendermainstraeming, in den Kernbereichen Männer nicht zu sagen haben oder nichts sagen wollen.

 

 


 

 

Grüne "Familienpolitik"

Wie die heutigen Nachrichten melden, haben die Grünen gegenüber der SPD eine stärkere Förderung "Alleinerziehender" durchgesetzt. Im Gegenzug haben die Grünen gegenüber der SPD auf Milliardenforderung zur Arbeitsmarktpolitik verzichtet.

Nun heißt es also wieder mehr Geld für "Alleinerziehende". Anstatt die Übernahme von Betreuung und Versorgung von Kindern zu fördern, also alle Eltern zu entlasten, z.B. durch die Erhöhung des Kindergeldes wollen die Grünen ihre klassische Klientel bedienen - alleinerziehende Mütter, von denen sich in der Partei viele auf einflussreichen Posten befinden. Dies ist auch ein deutliches Signal gegen das Zusammenleben von Vater und Mutter. Wenn der Staat des "Alleinerziehen" als Lebensform fördert, wird dies auch verstärkt genutzt werden. Dies  steht in deutlichen Gegensatz zu den Zielen der SPD, die angeblich Familien stärken will. Kann natürlich sein, dass inzwischen auch bei der SPD eine Familie nur noch aus Mutter und Kind besteht.

Gute Nacht Deutschland, kann man da nur sagen.

14.1.02

 


 

 

Familienstudie bei Bündnis90/Die Grünen

 

Kürschner Volkshandbuch Deutscher Bundestag

Stand 15.5.2000

stellt alle Abgeordneten vor.

 

 

Die Fraktion B90/Grüne hat bei 47 Abgeordneten, davon 27 Frauen, angeblich 4, die keine Angaben zum Familienstand gemacht haben.

 

Bei der Einzelvorstellung geben dann aber eigenartigerweise 14 keine Angaben zum Familienstand an. Das heißt, 10 der Abgeordneten haben in der persönlichen Vorstellung ihren Familienstand wissentlich oder unwissentlich verschwiegen. Schämen die sich plötzlich?

Konkrete Erwähnung:

14 ohne Angabe des Familienstandes

8 ledig

22 verheiratet

1 schwule Lebensgemeinschaft

2 geschieden

 

 

Klar ist, die Mehrfachgeschiedenen und wiederverheirateten sind nicht zu erkennen.

Joseph Fischer hat keine Kinder angegeben, obwohl er welche haben soll und deswegen sogar sogar schon mal Zahlungsschwierigkeiten gehabt haben soll.

Christian Simmert und Jürgen Trittin sollen nichtverheiratete Väter sein. Was sagen die eigentlich zur Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter?

16 verheiratete Abgeordnete haben Kinder, wobei nicht darüber informiert wird, ob sie diese mit dem Ehepartner gemeinsam oder aus einer vorherigen Beziehung haben.

 

9 Frauen, die offenbar nicht verheiratet sind, haben Kinder. In wievielen Fällen die Mütter das alleinige Sorgerecht haben, ist nicht bekannt.

(Hallo liebe dazugehörigen Väter, meldet Euch doch bitte mal bei webmaster@vaeternotruf.de)

 

1 männlicher Abgeordneter ist geschieden, war sogar Richter am Landgericht. Er hat 1 Kind. Wäre mal interessant was über die Scheidung zu erfahren.

 

Vorname Name Stand 1 2 3
Antje Hermenau g
Helmut Wilhelm g x
Grietje Bettin l
Annelie Buntenbach l
Ekin Döligez l
Winfried Herrmann l
Kerstin Müller l
Claudia Roth l
Christian Simmert l x
Jürgen Trittin l x
Volker Beck s
Gisela Altmann v x
Matthias Berninger v x
Thea Dückert v x
Franziska Eichstäd-Bohlig v x
Uschi Eid v
Hans-Josef Fell v x
Joseph Fischer v
Katrin Dagmar Göring-Eckhardt v x
Rita Griesshaber v x
Angelike Köster-Loßack v x
Helmut Lippelt v
Reinhard Loske v x
Oswald Metzger v
Winfried Nachtwei v
Christa Nickels v x
Simone Probst v x
Irmingard Schewe-Gerigk v x
Albert Schmidt v x
Werner Schulz v x
Hans-Christian Ströbele v
Ludger Volmer v x
Sylvia Voß v x
Marielusise Beck x
Angelika Beer
Andrea Fischer
Kristin Heyne x
Ulrike Höfken x
Michaele Hustedt x
Monika Knoche x
Steffie Lemke x
Cem Ödzdemir
Christine Scheel x
Rezzo Schlauch
Christian Sterzing x
Antje Volmer x
Margareta Wolf x

 

 


 

 

 

Vaterschaftsurlaub

PRESSEMITTEILUNG

NR. 0342/2001

Datum: 11.06.2001

Baby-Urlaub für Väter

Zu dem französischen Gesetzentwurf, der Vätern eine zweiwöchige Baby-Pause ermöglicht, erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, familienpolitische Sprecherin:

Wir begrüßen die in Frankreich ab 1. Januar 2002 beschlossene Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs direkt nach der Geburt des Kindes. Dies ist ein deutliches Signal, dass Väter mehr Verantwortung in der Familie übernehmen können. In einem immer enger zusammenwachsenden Europa sollte diese Regelung, die es in allen skandinavischen Ländern gibt, auch eine Vorbildfunktion für Deutschland haben.

In einer kürzlich veröffentlichten Studie der Forschungsgruppe Wahlen haben sich 65 % der Befragten dafür ausgesprochen, dass mehr dafür getan wird, dass Väter den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Bei den Anhängerinnen und Anhänger der Bündnisgrünen waren es sogar über 80%.

Also geben wir doch den Vätern die Chance, ihr Kind einmal zur Chefsache zu machen.

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Pressestelle

11011 Berlin

T: 030 / 227-5 72 12

F: 030 / 227-5 72 13

http://www.gruene-fraktion.de

eMail: presse@gruene-fraktion.de

 

Bei technischen Fragen und Anregungen:

webmaster@gruene-fraktion.de

 

Nun sollten den frommen Worten von Frau Schewe-Gerigk aber auch Taten folgen.

Väternotruf ,13.6.2001

 

 

 


 

 

 

Grüne Männer gegen "neue Väter" - Christian Ströbele: Väter müssen sich erst bewähren! 

 

Heute fuhr ich in optimistischer Stimmung zur Abgeordnetensprechstunde des Bundestagsabgeordneten der Grünen, Christian Ströbele in seinem Kreuzberger Wahlkreisbüro. Hatte er doch bei mir bisher den Nimbus, des unkonventionellen, 68-er bewegten und Friedensbewegten aus Berlin-Kreuzberg. Das Ergebnis der Begegnung vorweg, ich bin um eine Illusion ärmer und seine Mitarbeiterin war mir sympathisch.

Mein vorgebrachtes Anliegen, inwieweit er die Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder im deutschen Kindschaftsrecht aufgreifen könnte, beantwortete er körpersprachlich mit vor der Brust verschränkten Armen. Er verwies dann auf die zukünftig anvisierte gesetzliche Möglichkeit, dass Väter so wie auch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerin der Mutter, bei einem hinreichend langem Zusammenleben mit der Mutter das Sorgerecht sich auf diese Weise "erdienen" können. Ansonsten sehe er keinen Grund zu weiteren gesetzlichen Veränderungen.

Als ich ihn auf Artikel 3 Satz 2 Grundgesetz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ansprach, meinte er nur, Männer bekämen ja keine Kinder, deshalb könne hier auch keine Gleichstellung erfolgen. Auch mein Nachhaken, dass sich die "neuen Väter", die häufig unverheiratet sind, nicht auf Jahre diese Diskriminierung gefallen lassen werden und "dass das weiche Wasser den Stein besiegen wird" - eine absichtliche Anspielung von mir auf einen Slogan der Friedensbewegung der 80er Jahre, konnte bei ihm den Stein nicht zum Schmelzen bringen.

Noch immer rätsel ich herum, warum Männer, auch solche die dafür bekannt sind, sich gegen Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit eingesetzt haben und einsetzen, sich in Fragen der Väter so männerfeindlich verhalten?

Meine vorläufige Antwort, weil sie vermutlich selber ein massives Problem mit ihrem eigenem Vater haben und sich im Rebellentum von ihm abgegrenzt haben. Und andererseits liegt mit Pilgrim die Vermutung nahe, dass sie gleichzeitig eine starke Muttersohnprägung haben. Dies exakt nachzuweisen wird Aufgabe der Biografen sein.

Fragt sich nur, warum die "neuen Väter" und ihre Kinder unter den Sünden der "alten Väter" der "alten Männer" leiden müssen?

Paul

17.07.2000 

Nachtrag: Im aktuellen Handbuch "Deutscher Bundestag" finden sich keine Angaben zu eventuellen Kinder von Christian Ströbele, da wird vielleicht verständlich, warum Ströbele mit dem Thema Vaterschaft außer mit Abwehr nicht viel anfangen kann.

 

 


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