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Väter


 

 

 

 

Kindesunterhalt - Lohnsteuer: Staat rupft Trennungsväter 

Seitdem die väterunfreundliche Koalition aus SPD und Grüne den Halbteilungsgrundsatz beim Kindergeld getrenntlebender Eltern vom 1.1.2001 an weitestgehend ersatzlos abgeschafft haben, ist eine skandalöse Situation entstanden, die wir an folgenden Modellfällen beleuchten wollen:.

 

 

"Modellvater" Müller hat zwei Kinder im Alter von 13 und 15 Jahren, die bei ihrer Mutter in Westdeutschland leben. Das Sorgerecht ist dem Vater bei der Scheidung entzogen worden. Herr Müller lebt in Berlin (West). Sein Selbstbehalt liegt bei 1640 DM (West). Für die Aufrecherhaltung der Umgangskontakte entstehen dem Vater monatlich 200 DM Kosten.

 

 

Fall A: Vater Müller hat ein Bruttoeinkommen von nur 2100 DM.. 

 

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 420 DM werden ihm abgezogen (noch einmal die gleiche Summe muss der Arbeitgeber an die Sozialversicherung abführen).

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 40,00 DM. 

Bei Wahrung des Selbstbehaltes müsste er 0,00  DM an die Kinder zahlen. 

Der Vater hat 1640 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Abzüglich 200 DM Umgangskosten bleiben ihm 1440 DM

 

 

Fall B: Vater Müller verdient brutto 3500 DM.

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 700 DM werden ihm abgezogen.

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 450 DM. 

 

Es verbleiben ihm  2350 DM netto. 

Bei Wahrung des Selbstbehaltes müsste er 710 DM an die Kinder zahlen.

Der Vater hat 1640 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Abzüglich 200 DM Umgangskosten bleiben ihm 1440 DM

 

 

Fall C: Vater Müller verdient brutto 4000 DM.

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 800 DM werden ihm abgezogen 

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 600 DM. 

 

Es verbleiben ihm  2400 DM netto. 

Bei Wahrung des Selbstbehaltes müsste er 740 DM an die Kinder zahlen.

Der Vater hat 1640 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. Abzüglich 200 DM Umgangskosten bleiben ihm 1440 DM

 

 

Fall D: Herr Meier, kinderlos, alleinstehend, verdient brutto 4000 DM.

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 800 DM werden ihm abgezogen 

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca. 600 DM. 

 

Es verbleiben ihm  2400 DM netto. Herr Meier hat 2400 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. 

 

 

Fall E: Herr Schulze, verheiratet, seine 2 Kinder sind schon erwachsen, verdient brutto 4000 DM. Lohnsteuerklasse III

Ca. 20 Prozent Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung = 800 DM werden ihm abgezogen 

 

Die vom Arbeitgeber einzubehaltene und an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca.  150 DM. 

 

Es verbleiben ihm  3050 DM netto. Herr Meier hat 3050 DM zur Sicherung seines Lebensunterhaltes zur Verfügung. 

 

 

Fall F - Herr Fischer, verheiratet, 2 Kinder, ist Abteilungsleiter im Bundesfamilienministerium, er verdient brutto 11.340 DM. Lohnsteuerklasse III/1

Da er über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann er sich privat in beliebiger Höhe versichern oder auch nicht. 

 

Die an den Staat abzuführende Lohnsteuer beträgt  ca.  2142 DM. 

 

Wäre Herr Fischer nicht verheiratet, Lohnsteuerklasse I/1, müsste er 3368 DM Lohnsteuer zahlen. Der Staat bestraft also einen nichtverheirateten Abteilungsleiter mit monatlich 1226 DM.

Jetzt dämmert es vielleicht einem auch, warum manche Berufspolitiker sich nach einer Scheidung sofort wieder verheiraten. Wenn sie die von ihren Parteien geforderte Spendenabgabe erfüllen wollen, bleibt ihnen gar nichts anderes übrig.

 

 

 

Fazit für unser Beispiel: 

Man(n) muss kein aus den Geld der Steuerzahler/innen  mit 11.340 DM Bruttomonatsgehalt dotierter Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium sein, um den Irrsinn der Geschichte zu erkennen.

 

Der unterhaltspflichtige Vater (Fall C), der ein Bruttoeinkommen von 4000 DM hat, zahlt nicht nur den Kindesunterhalt in angemessener Höhe, sondern muss, um diesen überhaupt leisten zu können auch noch Lohnsteuerzahlungen in Höhe von 600 DM an den Staat abführen, obwohl ihm real nur soviel Geld zum Leben verbleibt, wie eine Person, die 1640 DM Nettoeinkommen hat und gar keine Lohnsteuer zahlt. Steuerlich kann der Vater aber keine Gutschrift erlangen. Das hälftige Kindergeld hat man ihm bereits weggenommen.

Diejenigen, die keine Kinder betreuen und zusätzlich noch verheiratet sind, kommen in den Genuss der geringsten staatlichen Abgabenlast. 

Von Lohnsteuergerechtigkeit und Familienlastenausgleich ist hier natürlich nichts mehr übriggeblieben. Ganz im Gegenteil muss das ganze als staatliche Lohnsteuerabzocke bezeichnet werden. 

Auch wenn der Irrsinn auch eine Erbe jahrlanger CDU/CSU-Regierung sind, SPD und Grüne haben mit der Kürzung der Kindergeldanrechnung dem noch eins draufgesetzt.

Liebe unterhaltspflichtige Eltern, sprechen Sie vor der nächsten Bundestagswahl mit den Kandidatinnen und Kandidaten ihrer Wahl und fragen Sie sie, ob sie bereit sind solche skandalösen Zustände abzuschaffen. Wenn nicht, sparen sie sich ihre Stimme (und damit auch ihr Geld) für bessere Leute und Parteien auf. Vielleicht wählen Sie aus Protest mal die Familienpartei.

Homepage: http://www.familien-partei.de

 

eMail: bundesverband@familien-partei.de

 

 

Berechnungsstand 24.7.01


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