Bundeswehr
Soldat verweigerte Corona-Impfung – Gericht spricht ihn frei
Bundeswehrsoldaten müssen sich gegen verschiedene Krankheiten impfen lassen –
dazu zählt auch das Coronavirus. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im
vergangenen Jahr diese Pflicht. Ein Amtsgericht in Bayern sieht das anders.
19.09.2023
Obwohl er mehrfach die vorgeschriebene Corona-Impfung
verweigerte, hat das Amtsgericht Bad Kissingen einen Bundeswehrsoldaten vom
Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei
ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur
Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekannt gewordener
Nebenwirkungen.
Die schriftlichen Urteilsgründe lägen jedoch noch nicht
vor, teilte ein Amtsgerichtssprecher am Dienstag mit. Daher könne er keine
weiteren Einzelheiten zu dem Urteil vom 12. September nennen. Die Entscheidung
ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem
Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen
das Urteil Berufung ein. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen,
wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören
unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24.
November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als
verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf-
und weitere Prophylaxemaßnahmen“ auf. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss
mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Der 33 Jahre alte Zeitsoldat hatte
demnach mehrere Corona-Impftermine im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht
wahrgenommen. Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der
Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als
Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der
Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es
gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.
Da dies nicht der
Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte
weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang
abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der
Mann laut Anklage die Impfung.
Im Juli vergangenen Jahres hatte der 1.
Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden, dass die
Corona-Impfpflicht für Soldaten bestehen bleibt. Die Lageeinschätzung des
Verteidigungsministeriums zum Zeitpunkt des Erlasses im November 2021 zur
Verpflichtung einer Corona-Impfung sei richtig gewesen, betonte damals der
Vorsitzende des Senats. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in
engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der
Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in
die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen.
Im Mai hatte
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag gesagt, er wolle an der
Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. „Ich schließe nicht aus,
dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt
ist noch nicht gekommen.“
Im Juli hatte das Amtsgericht München einen
Bundeswehrsoldaten zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt, weil er mehrfach
die Corona-Impfung verweigert hatte.
Kommentar:
Als ob es nicht schon reicht, dass sich Bundeswehrsoldaten im Ernstfall totschießen lassen und andere Menschen erschießen müssen, sollen sie sich auch noch mit der Coronagiftspritze impfen lassen. Das ist ein echt trauriger Verein namens Bundeswehr mit Boris Pistorious (SPD) an der Spitze, der hier von der SPD und angrenzenden Panikparteien wie der CDU und den Grünen verschlissen wird. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt leistet Schützenhilfe. Immerhin, anders als am Amtsgericht München, stellt sich ein mutiger Amtssrichter dem organisierten Wahnsinn entgegen. Wann wird endlich eine Impfung entwickelt, mit der man die rot-grün-schwarzen Panikpolitiker:Innen und ihre Anhänger im Staatsapperat gegen Dummheit impfen kann?
Diskriminierung nichtehelicher Väter bei
Wehrdienstausnahmen beenden
Zur Ungleichbehandlung von Vätern ehelicher und Vätern nichtehelicher Kinder
bei der Zurückstellung vom Wehrdienst erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete
Dr. Edith Niehuis, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend:
Am 1. Juli tritt das Kindschaftsreformgesetz in Kraft. Eines der Hauptziele ist
es, die rechtliche Diskriminierung von nichtehelichen Kindern zu beenden. Ab dem
1. Juli können darum auch unverheiratete Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben,
was bisher nur verheirateten Eltern rechtlich möglich war.
Dieses neue Kindschaftsrecht nimmt die Bundesregierung in die Pflicht, auch
selbst für eine Gleichbehandlung der Kinder, unabhängig vom Ehestand ihrer
Eltern, zu sorgen.
Bisher werden nur verheiratete Väter beziehungsweise Väter mit alleinigem
Sorgerecht vom Wehr-oder Zivildienst zurückgestellt.
Es ist nur folgerichtig, daß ab Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform auch
nichteheliche Väter, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben, nicht zum
Wehr-/Zivildienst herangezogen werden.
Bis heute ist die entsprechende Erlaßregelung des Bundesministeriums für
Verteidigung jedoch noch nicht verändert worden, was zur erheblichen
Verunsicherung der Betroffenen führt.
Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, zum 1. Juli für eine Anpassung
von administrativen Regelungen an die dann geltende Rechtslage zu sorgen, damit
auch die Kinder, deren Eltern ohne Trauschein gemeinsam die Verantwortung für
sie tragen wollen, nicht wegen des Wehr-/Zivildienstes auf ihre Väter
verzichten müssen.
26. Juni 1998 - 0831
AG Familie, Senioren, Frauen & Jugend