Deutscher Familienverband


 

 

 

Deutscher Familienverband begrüßt Gesetzesinitiative zum Familienwahlrecht

Als Chance für einen familienpolitischen Neuanfang wertet der Deutsche Familienverband (DFV) den fraktionsübergreifenden Initiativantrag zur Einführung eines Wahlrechts von Geburt an: „Das Familienwahlrecht holt Familien aus der Defensive und gibt der nächsten Generation eine Stimme“, so Verbandspräsident Dr. Albin Nees.

Der Initiativantrag wird von 47 Abgeordneten aller Bundestagsfraktionen unterstützt – darunter Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und die Vizepräsidenten Dr. Antje Vollmer und Dr. Hermann Otto Solms. Für ein Familienwahlrecht plädieren auch Ex-Bundespräsident Roman Herzog, der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof und die Bundesfamilienministerin Renate Schmidt.

Für den Deutschen Familienverband, der das Familienwahlrecht zum diesjährigen Schwerpunktthema seiner Verbandsarbeit gemacht hat, ist diese hochrangige Unterstützung ein wichtiger Erfolg seiner Arbeit: „Wir freuen uns, dass die Diskussion im Parlament angelangt ist und ohne Scheuklappen geführt werden kann. Solange ein Fünftel der Bevölkerung von den Wahlen ausgeschlossen ist, gibt es kein allgemeines Wahlrecht. Ein Wahlrecht von Geburt an, stellvertretend wahrgenommen durch die Eltern im Interesse ihrer

Kinder, stärkt die politische Bedeutung der Kinder und der Eltern. Das wird Politikern endlich den Mut zu den unerlässlichen familienpolitischen Reformen geben“, hofft DFV-Präsident Dr. Nees.

Um praktische Erfahrungen mit dem Familienwahlrecht zu sammeln, schlägt der Deutsche Familienverband vor, das Wahlrecht von Geburt an bei Kommunalwahlen in einzelnen Städten und Gemeinden zu erproben. Dies könne beispielsweise im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 21.10.2003

 

 

 

Väternotruf:

Frage sich nur, wie das gehen soll, wenn die Eltern getrennt leben und möglicherweise einem Elternteil das Sorgerecht entzogen ist oder staatlich vorenthalten wird (nichtverheiratete Väter).

 

Selbst wenn beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge hätten, die Mutter in München und der Vater in Hannover wohnt, wer soll dann bei einer Kommunalwahl für sein Kind wo abstimmen?

Bevor in scheinbar kinderfreundlicher Weise über Kinderwahlrechte, ausgeübt durch deren Eltern nachgedacht wird, sollte man erst mal allen Eltern, insbesondere den nichtverheirateten Vätern die ihnen zustehenden vollen staatsbürgerlichen Rechte einräumen.

 

 

Links

 

www.deutscher-familienverband.de

 

 


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