Die Frau vom Checkpoint Charlie


 

 

 

Die Frau vom Checkpoint Charlie

 

www.arte.tv/de/programm/242,date=28/09/2007.html

 

20:40 Teil 1

22:10 Teil 2

23:40 Dokumentation zum Film

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Der Film zeigt, dass die Mauer in den Köpfen weiterhin existiert. Die Frau ist frisch geschieden und will mit den Kindern ausreisen. Vom Vater ist erst gar nicht die Rede. Die Kinder werden in eine politisch korrekte Pflegefamilie gegeben. Die positiven Rollen sind überwiegend mit Frauen besetzt und die negativen Rollen überwiegend mit Männern.

Der Film ist ein gutes Beispiel für die Heuchelei in Westdeutschland, hier waren Zwangsadoptionen bis 1998 gesetzlich erlaubt und Tausenden nichtverheirateten Vätern wurden durch die Mütter der gemeinsamen Kinder mit staatlicher Beihilfe ihre Kinder wegadoptiert, ohne dass bis heute jemand auf die Idee gekommen ist, dies in einem Spielfilm anzuprangern oder diesen Vätern und ihren Kinder gar Schadensersatzzahlungen zuzubilligen.

Das ganze wurde von den damals Verantwortlichen im Bundesjustizministerium euphemistisch als "Annahme als Kind" bezeichnet, grad so wie die Nazis den Begriff der "Euthanasie" benutzten, um die Ermoderung Tausender geistig und psychisch beeinträchtigter Menschen zu verschleiern. Die geistige Verwandtschaft zwischen den Nazis und der westdeutschen Nachkriegsbürokratie bis in die 90-er Jahre hinein, liegt auf der Hand.

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch hieß es bis zum 31.06.1998:

 

§ 1741 BGB a.F. (Zulässigkeit der Annahme)

(1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.

(2) ...

(3) ...

 

 

 

§ 1747 BGB a.F.

(1) ...

(2) Zur Annahme eines nichtehelichen Kindes ist die Einwilligung der Mutter erforderlich. Die Annahme eines nichtehelichen Kindes durch Dritte ist nicht auszusprechen, wenn der Vater die Ehelicherklärung oder die Annahme des Kindes beantragt, dies gilt nicht, wenn die Mutter ihr nichteheliches Kind annimmt. ...

 

 

§ 1755 BGB a.F. (Erlöschen bisheriger Verwandtschaftsverhältnisse)

(1) Mit der Annahme erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten ...

 

 

 


 

 

 

Jutta Gallus

Fernsehpopularität als Hindernis für den »Freikauf«

 

Jutta Gallus aus Dresden versuchte 1982 vergeblich, über Rumänien aus der DDR zu fliehen. Sie wurde zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, ihre beiden Töchter - die wegen ihrer Mitwirkung in einer Serie des DDR-Fernsehens sehr bekannt waren - kamen in ein staatliches Heim und später zu ihrem mit der Stasi kooperierenden Vater. Erst nach sechs Jahren waren Mutter und Kinder wieder vereint.

 

Schon frühzeitig ging der Vater von Jutta Gallus, die 1946 geboren wurde, nach Westdeutschland; Mutter und Tochter blieben in der DDR zurück. Der Kontakt zum Vater hielt aber an, und mehrfach konnte Jutta Gallus sich mit ihm und anderen Verwandten in West-Berlin treffen. Die »Republikflucht« des Vaters und ihre Westreisen brachten ihr schwerwiegende Nachteile ein: Sie durfte weder die EOS besuchen, noch eine Sportschule. Diese Schikanen und die gleichzeitigen Eindrücke in West-Berlin - die dort erlebte Offenheit, die herzliche Aufnahme bei ihren »Westverwandten« - ließen in ihr den Wunsch immer stärker werden, selbst im Westen Deutschlands zu leben. Der Mauerbau bedeutete vor diesem Hintergrund eine einschneidende Zäsur im Leben des 15jährigen Mädchens.

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Kurz nach der Eheschließung mit ihrem damals durchaus systemkritischen Ehemann (1967) begann sie ein Fernstudium der Kybernetik und Informatik (1968 bis 73); ein Direktstudium war ihr wegen der familiären West-Bindungen verweigert worden. Schon 1974 stellte sie - mit ihrem Ehemann - einen ersten Ausreiseantrag, der ohne Begründung abgelehnt wurde, zunächst aber auch noch nicht zu schwererwiegenden Repressalien führte. In den folgenden Jahren wiederholte sie ihren Ausreiseantrag für sich und ihre Kinder - ihr Mann unterschrieb die weiteren Anträge nicht. Vielleicht, so mutmaßt sie, ging das bereits damals auf eine Beeinflussung durch die Stasi zurück.

Im Jahre 1977 war sie dann als Folge ihrer Ausreiseabsicht gezwungen, die Tätigkeit beim VEB Bau- und Montagekombinat aufzugeben. Mit Heimarbeit und Aushilfe in Klubhäusern suchte sie ihren Beitrag zum Unterhalt der Familie zu leisten, bis sie 1979 wieder eine Anstellung bei den Landesbühnen Sachsen fand. Im selben Jahr bot man ihr eine Festanstellung im Standesamt Dresden an. Ganz offensichtlich versuchte die Stasi, die das Standesamt kontrollierte, sie an die DDR zu binden und sie zugleich jederzeit unter Beobachtung zu haben.

Als 1980 ihre Mutter schwer erkrankte und Jutta ihre Pflege übernehmen mußte, war an eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit nicht zu denken. Die Mutter starb im Juli 1982. Jutta Gallus entschloß sich, ihren seit langem feststehenden Beschluß durchzuführen und die DDR so schnell wie möglich zu verlassen. In diesem Staat hielt sie nichts mehr, zumal ihre Ehe gescheitert und die Scheidung nach zweijähriger Wartefrist 1981 ausgesprochen worden war. Jutta Gallus hatte das Sorgerecht für die beiden Töchter erhalten.

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Ihr Fluchtplan, den sie im August 1982 mit Hilfe einer professionellen Fluchthilfeorganisation durchführen wollte, sah vor, mit ihren Töchtern über Rumänien nach Jugoslawien und von dort in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen. In Dresden traf sie sich mit den Fluchthelfern, in der DDR lebenden Jugoslawen, und zahlte ihnen die erste Hälfte des Schleuserpreises - 50.000 Mark, zu entrichten in Devisen. Viele kleine Tauschgeschäfte seien notwendig gewesen, so Jutta Gallus, um diese Summe zu erreichen. Weitere 50.000 DM wären in der Bundesrepublik zu zahlen gewesen.

Jutta Gallus und ihre Töchter sollten in der rumänischen Stadt Severin falsche bundesdeutsche Pässe abholen, um dann mit der Fähre über die Donau nach Jugoslawien überzusetzen. Der Schlüssel zu den Pässen war ein Zettel mit einem Decknamen, abzugeben in einem bestimmten Hotel. Sie konnte nicht ahnen, daß die Stasi auch diese Fluchthilfeorganisation bereits erkannt und unter Kontrolle hatte.

Jutta Gallus gab ihren Zettel ab, und während sie wartete, wurde ihr Auto professionell aufgebrochen; die persönlichen Sachen der Tochter Claudia, vor allem aber die Papiere und das Geld von Jutta Gallus wurden gestohlen. In ihrer Ratlosigkeit gingen sie in das unmittelbar benachbarte Schwimmbad, um möglichst unauffällig ihre Situation zu besprechen. Dort entdeckten sie auf einem Haken die entwendeten Kleidungsstücke Claudias. Mit Hilfe des Schwimmeisters konnten sie einen Jugendlichen ausfindig machen, der behauptete, die Sachen seien ihm geschenkt worden.

Gemeinsam fanden sie sich auf der Milizdienststelle wieder, wo der vermeintliche Dieb brutal mißhandelt wurde und schließlich erklärte, die Papiere der Familie Gallus in die Donau geworfen zu haben. Erst mehrere

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Jahre später sollte Jutta Gallus erfahren, daß alles dies eine Inszenierung war.

Die Miliz von Severin empfahl ihr, im Bukarester Konsulat der DDR neue Papiere zu beantragen. Jutta Gallus glaubte an eine besondere Chance, fuhr zur Botschaft der Bundesrepublik Deutschland und erklärte, sie sei mit ihren Töchtern vor einem Jahr aus der DDR ausgereist und nun ihrer Papiere beraubt worden. Nachdem ihr in Bad Oeynhausen lebender Onkel die Identität der Familie bestätigt hatte, stellte ihr die Botschaft der Bundesrepublik die gewünschten Ersatzpapiere aus und verwies sie an die rumänische Ausreisevisastelle.

Das Zusammenspiel der östlichen Geheimdienste funktionierte reibungslos: An drei aufeinanderfolgenden Tagen bestellte die rumänische Behörde sie wieder ein -in der Zwischenzeit hatten die Rumänen Kontakt mit DDR-Stellen aufgenommen.

Die anschließende »Festnahme zur Aufklärung eines Sachverhaltes« führte sie zum Flughafen Bukarest, wo Jutta Gallus mit ihren Töchtern für sieben Tage interniert wurde; die Verpflegung hatten sie selbst sicherzustellen. Während ihrer Quasi-Haft auf dem Flughafen schrieb Jutta Gallus einen Brief an den CDU-Politiker Rainer Barzel, den sie einer ebenso mitleidsvollen wie hilfsbereiten Stewardess der Lufthansa zustecken konnte. Erst Jahre später erfuhr sie, daß der Brief seinen Adressaten tatsächlich erreicht hatte.

Der Fall Gallus sorgte bei den Ost-Berliner Stellen für besonderes Aufsehen, weil beide Töchter in einer beliebten Familienserie des DDR-Fernsehens mitspielten. Claudia hatte dort eine Hauptrolle und war republikweit bekannt. Der Fall traf die SED-Gewaltigen an einer besonders empfindlichen Stelle: der Sorge um die Wirkung in der Öffentlichkeit.

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Am 2. September 1982 wurden Jutta Gallus und ihre Töchter in Begleitung von sieben Stasi-Leuten mit einer Sondermaschine der DDR-Linie Interflug von Bukarest nach Berlin-Schönefeld geflogen. Bereits während des Fluges wurde Jutta Gallus von ihren Töchtern getrennt, die Verhöre begannen noch an Bord der Maschine. Das Interesse der Stasi konzentrierte sich auf den vermuteten großen »Menschenschmugglerring«. Unmittelbar nach der Landung brachte man Claudia und Beate Gallus in das Kinderheim Munzig bei Meißen, einer Einrichtung für schwererziehbare Kinder.

In Berlin und Dresden schlössen sich für Jutta Gallus mehrwöchige Verhöre der Stasi an. Sie dauerten ohne Unterbrechung bis zu acht Stunden; es gab weder etwas zu essen noch zu trinken. Sehr genau erinnert sie sich an den MfS-Leutnant Wilfried Pohl, der sie mit Psychodruck zu brechen suchte: »Ihre Kinder sehen Sie nie wieder.« Jutta Gallus konnte zu diesem Zeitpunkt noch kontern: »Wir kommen raus, und Sie bleiben hier.«

Auf Dauer war Jutta Gallus den folterähnlichen Verhören jedoch körperlich nicht gewachsen - sie verlor mehrfach das Bewußtsein und wurde auf die Krankenstation gebracht. Psychisch aber hielt sie stand: Sie weigerte sich, den Ausreiseantrag zurückzuziehen, und auch das bevorstehende Gerichtsverfahren konnte ihre Haltung nicht verändern.

Im Januar 1983 wurde sie wegen versuchter Republikflucht in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Haft verurteilt, ihr in der Bundesrepublik Deutschland lebender Onkel wurde in Abwesenheit wegen Beihilfe gleich mitverurteilt. Mit ihren Töchtern Beate und Claudia, von denen sie monatelang nichts gehört hatte, konnte sie zunächst einmal im Monat Briefe wech-

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sein. Weil die Kinder mehrfach aus dem staatlichen Heim wegliefen, kamen sie 1983 zum Vater.

Auf Anraten ihres Anwaltes Wolfgang Vogel erklärte sie sich mit der Pflegschaft durch den Vater einverstanden, da sie ja ihr Erziehungsrecht aus der Haft nicht ausüben konnte. Bei einem Pflegschaftstermin erklärte sie im November 1983 in Dresden, sie bleibe bei ihrer Absicht, mit den Kindern in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie elf Monate Haft im Zuchthaus Hoheneck/Stollberg hinter sich. Trotz anfänglicher Weigerung kam sie schließlich in ein Arbeitskommando, das im 3-Schichten-Betrieb Bettwäsche für ein westdeutsches Versandhaus fertigte. Aus Westdeutschland kamen auch die Stoffe; die Sache rechnete sich angesichts der unschlagbar niedrigen, weil auf Ausbeutung politischer Häftlinge beruhenden Löhne.

Jutta Gallus hat die schlimmen Haftbedingungen besser verarbeiten können als andere Betroffene. Sie wußte, daß ihre Kinder zu ihr und ihrem festen Entschluß standen, den Ausreiseantrag aufrechtzuerhalten. In täglichen Briefen, die sie in der Folgezeit ihrer Mutter in die Haft schrieben, machten sie das immer wieder deutlich.

Auch mit kleinen Vergünstigungen der Stasi, die manche Häftlinge gefügig machten, ließ Jutta Gallus sich nicht »bestechen«. Auf der einen Seite gab es diese Bestechungsversuche, auf der anderen Seite mußte sie die ganze Bandbreite menschenverachtender Mißhandlungen und kleiner Gehässigkeiten erfahren, denen politische Häftlinge ausgesetzt waren.

Bereits bei der Ankunft in Hoheneck wurde ihr aus einem Familienfoto der eigene Kopf herausgeschnitten, weil die Gefangenen kein Foto von sich selbst besitzen durften - sie waren nur noch »Nummern«. Als sie und drei weitere Gefangene sich weigerten, an einem

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Wiedereingliederungsseminar in die DDR teilzunehmen, wurden sie mitten im Winter zu viert in einen ungeheizten Duschraum gesperrt. Zwei Stunden mußten sie dort zubringen; um die Situation der Gefangenen weiter zu verschlechtern, wurden die kalten Duschen aufgedreht. Jutta Gallus gab nicht nach.

Aus der Haftanstalt Hoheneck kam sie Mitte Januar 1984 in die Abschiebehaft nach Karl-Marx-Stadt (heute wieder Chemnitz) und stellte dort auch für ihre Kinder einen »Antrag auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland«.

Ihr Anwalt Vogel sprach daraufhin von angeblichen Schwierigkeiten, Verzögerungen der eigenen Ausreise und konfrontierte sie mit drei fragwürdigen Alternativen: Sie könne in die DDR zurück entlassen werden und von dort für sich und ihre Kinder einen neuen Ausreiseantrag stellen, ihre Reststrafe absitzen - mit ungewissem weiteren Verlauf des Falles - oder ihr Einverständnis damit erklären, daß die Kinder in die Obhut des geschiedenen Ehemannes gegeben würden und sie aus der DDR ausreisen könne.

Jutta Gallus, die den Fall Gisela Mauritz kannte, wollte nicht in der DDR bleiben und schon gar nicht zurück nach Hoheneck. Sie akzeptierte daraufhin wenigstens die letzte Alternative Vogels. In den noch verbleibenden Wochen bis zur Ausreise versuchte sie, eine günstigere Regelung mit Vogel zu treffen - vergeblich. Am 18. April 1984 konnte sie in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen.

Unmittelbar vor Verlassen der DDR erlebte sie noch eine Überraschung besonderer Art: Vogel übergab ihr die Papiere, die angeblich im August 1982 in Rumänien in die Donau geworfen worden waren. Jutta Gallus erkannte, daß sie mit ihrer versuchten Flucht in eine umfassend organisierte Stasi-Falle geraten war.

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Der West-Berliner Rechtsanwalt Naumann eröffnete Jutta Gallus, daß das Erziehungsrecht für die Töchter bereits am 29. Februar 1984 gerichtlich ihrem geschiedenen Ehemann zugesprochen worden sei. Naumann war von Vogel entsprechend unterrichtet worden - seiner eigenen Mandantin hatte Vogel, so Jutta Gallus, nicht die geringste Andeutung darüber gemacht. Erst jetzt konnte sie erkennen, welches Spiel mit ihr in der DDR bis zur letzten Minute getrieben worden war.

Jutta Gallus reiste nach Bad Oeynhausen zu ihrem Onkel. Ihr ganzer Kampf galt der Ausreise ihrer Töchter, die einen eigenen Ausreiseantrag an die DDR-Behörden und schließlich an SED-Generalsekretär und Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker richteten. Über Dritte schrieben die Kinder auch an den bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß und an das Innerdeutsche Ministerium. Alle diese Briefe sollte sie später auch in der Stasi-Akte finden.

Jutta Gallus wandte sich ebenfalls an Strauß und das Ministerium und bat um Unterstützung. Aus dem Briefwechsel erfuhr sie von den Aktivitäten der Initiative >Hilferufe von drüben< und der internationalen Gesellschaft für Menschenrechten Sie kam zu der Einsicht, daß sie entgegen dem ministeriellen Rat die Öffentlichkeit suchen müsse und startete eine Serie von Aktivitäten.

Im Oktober 1984 unternahm sie erstmals eine Protestaktion vor der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn-Bad Godesberg. Eine halbjährige Dauerdemonstration mit Spruchtafeln am Berliner Checkpoint Charlie folgte, die Ernsthaftigkeit ihrer Aktion unterstrich sie mit einem zweiwöchigen Hungerstreik. Im April 1985 reiste sie nach Rom, wo sie vor dem Italien-Besuch Honeckers demonstrierte und Papst Johannes Paul II. eine Petition

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übergeben konnte, die nicht nur den eigenen, sondern auch andere Menschenrechtsfälle umfaßte.

Im darauffolgenden Monat, im Mai 1985, sprach sie auf einer Menschenrechtskonferenz in Ottawa/Kanada. Schließlich folgte im Juli 1985 eine weitere aufsehenerregende Aktion, als sie sich in Helsinki nicht abdrängen ließ und den Außenministern der Bundesrepublik, Genscher, und der DDR, Fischer, Briefe zu ihrem Fall übergab und sich öffentlich ankettete. Sie konnte im österreichischen Fernsehen sprechen, startete durch Vermittlung der IGFM eine Aktion in Bern/Schweiz und aus Anlaß des 25. Jahrestages des Mauerbaus am Berliner Reichstag. Sie baute Kontakte zu Einzelpersönlichkeiten auf, zu den Kirchen, nach Frankreich, in die USA und nach Österreich.

Einen absolut spektakulären Höhepunkt plante Jutta Gallus anläßlich des Besuches von Erich Honecker in der Bundesrepublik im September 1987. Mit Hilfe sympathisierender amerikanischer Journalisten hatte sie Zugang zum Rollfeld - und hätte vor den Augen der Weltöffentlichkeit auf ihr Anliegen aufmerksam machen können. Aus Bonn wurde sie gewarnt: Sie würde damit alle Bemühungen »verpfuschen«. Jutta Gallus nahm von dieser Aktion Abstand, aber sie ließ sich in ihrem Anliegen nicht beirren.

Anläßlich einer Preisverleihung der >Deutschland-Stiftung< sprach sie den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Alfred Dregger an. Der massive politische Druck aus der Bundesrepublik und die Furcht vor weiterem öffentlichen Schaden veranlaßten das Ministerium für Staatssicherheit der DDR, in der ersten Jahreshälfte 1988, im Fall Gallus nachzugeben. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen konnte Jutta Gallus am 5. Juni 1988 mitteilen, daß ihre Kinder ausreisen dürften. Sie

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trafen schließlich am 25. August 1988 in West-Berlin ein. Ihr früherer Rechtsanwalt Vogel brachte sie mit seinem Privat-Pkw in die Kanzlei des West-Berliner Anwaltes Naumann. Fast genau auf den Tag sechs Jahre nach dem gescheiterten Fluchtversuch konnte Jutta Gallus ihre Kinder wieder in die Arme schließen.

Die jahrelange Stasi-Überwachung ging für Jutta Gallus, die von der Stasi seit Jahren unter dem Decknamen >Galle< observiert wurde, noch in der Bundesrepublik weiter: Ein letzter Stasi-Bericht zum »OV >Galle<, Reg.-Nr.: 2230/85« ist in den Akten mit Datum 30. Dezember 1988 nachweisbar.

Jutta Gallus und ihre Töchter leben heute in Bayern.

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http://stasi-in-zwickau.de/A/Aretz-Stock/s184.htm

 

 


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