Elterliche Gewalt


 

 

 

"Da die Kinder jedoch zu einer eindeutigen Stellungnahme nicht in der Lage sind - da jede Entscheidung sie in eine affektive Konfliktsituation führen muß - sind tatsächlich beide Lösungen, die Übertragung der elterlichen Gewalt auf den Vater wie auch auf die Mutter diskutabel und möglich."

aus:

"Ich versuchte, so ungezogen wie möglich zu sein." Fallgeschichten mit autobiographischen Niederschriften: die Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil während der Kindheit in der Rückerinnerung von jungen Erwachsenen

Karl-Franz Kaltenborn

in "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 51: 254-280 (2002)

 

 

Was heute mit dem Begriff der Elterlichen Sorge oder Sorgerecht bezeichnet wird, wurde bis ... als Elterliche Gewalt bezeichnet. Selbstredend standen nur eheliche Kinder unter der "elterlichen Gewalt", nichtverheiratete Väter hatten überhaupt keine elterlichen Rechte (Zahlvaterschaft) und die Rechte der nichtverheirateten Mutter waren durften von dieser nur eingeschränkt wahrgenommen werden (staatlich angeordnete Amtspflegschaft).

 

 


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