Entbindung

Entbindungskosten


 

 

 

Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG

 

§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge

(1) ...

 

(2) Die Mutter, der die elterliche Sorge nach §1626a Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zusteht, hat Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nach 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

 

 

Diese Regelung bedeutet, der nichtverheiratete Vater hat für die Kosten der Entbindung aufzukommen. Es ist sozusagen sein Privatvergnügen. Es mutet schon paradox an, die Rot-Grüne Bundesregierung gibt Milliarden von Euro für Kriegsmaterial aus, dessen letzter Zweck die Vernichtung von Menschenleben ist und auf der anderen Seite soll ein Mann, der dabei geholfen hat, Leben in die Welt zu setzen, dafür auch noch bezahlen. Konsequenterweise sollte man auch mal darüber nachdenken, ob Väter nicht auch noch die Kosten der Entbindung den Schulbesuch ihrer Kinder bezahlen sollten. Dann hat der Staat mehr Geld zur Verfügung, um Panzer und Raketen zu kaufen.

Hinzu kommen die erheblichen Kosten, die der Staat aufbringen muss, um die Väter in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Es sollte auch einmal betriebswirtschaftlich durchgerechnet werden, ob sich der ganze Aufwand unter wirtschaftlichen Aspekten lohnt. Ein Teil der betreffenden Väter sind finanziell ohnehin nicht in der Lage, die Kosten zu übernehmen.

Ansonsten wäre es ein begrüßenswertes familienpolitisches Signal, wenn der Staat deutlich machen würde, Kinder sind uns erwünscht. So erwünscht, dass der Staat nicht nur die Entbindungskosten übernimmt, sondern auch noch jeder Mutter und jedem (auch dem nichtverheirateten) Vater ein Geburtsgeld in Höhe von 500 Euro zahlt.

 

 


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