Existenzminimum


 

 

 

Viele Unterhaltspflichtige glauben irrtümlich, der in den Unterhaltsleitlinien angegebene sogenannte Selbstbehalt wäre das gleiche wie das sogenannte Existenzminimum. Dies ist ein Irrtum. Das Existenzminimum ist die Sozialhilfe. Wie viel das für einen persönlich ist, kann man sich im Sozialamt ausrechnen lassen. Es dürfte in den meisten Fällen unterhalt des Selbstbehaltes liegen. Ein weiterer Meinung ist, der Selbstbehalt würde dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall verbleiben. Das ist häufig ein Irrtum. Der Trick dabei. Das Familiengericht setzt ein fiktives Einkommen fest, also ein Einkommen, was der Verpflichtete zwar nicht hat, aber das Gericht so tut, als könnte er es haben, wenn er denn nur wollte. Schade, dass die Gerichte selbst kaum Unterhaltspflichtige einstellen, die mehr verdienen möchten, sonst könnte das ja tatsächlich zutreffen.

Aus alledem folgt häufig die Schwarzarbeit. Unterhaltspflichtige, besonders häufig wahrscheinlich Selbstständige, gehen einer Schwarzarbeit nach, weil sie mit dem, was die Gerichte meinen, was zum Leben ausreichen müsste, eben nicht zum Leben auskommen. Insbesondere selbstständige Arbeitnehmer haben oft unabdingbare Ausgaben, die sie nicht erfüllen könnten, wenn sie nur das Existenzminimum zur Verfügung hätten. Ehe sie fruchtlose Gespräche mit den eintreibenden Jugendämtern und diversen Rechtsanwälten führen, nutzen sie daher die Möglichkeiten der Schwarzarbeit zur Aufstockung des Einkommens.

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:

Gesendet: Dienstag, 19. Oktober 2004 00:16

An: vaeternotruf.de

Betreff: AW: Kindesunterhalt - Selbstbehalt & Co.

 

 

 

Existenzminimum

 

Hallo!

Wieder mal bin ich über Eure Seiten gestolpert und kann den Sarkasmus bzw.

Zynismus (schwarzer Humor) nur teilen - man wird mit der Zeit so, denn wenn man im Netz nach Rechtsentscheidungen bzw. Hilfestellungen in den Punkten in meinem Betreff sucht, dann geh ich jedesmal mit noch schlechterer Laune aus dem Netz raus, weil es nichts gibt, was man tun kann.

Mein Fall ist wie folgt (falls es interessiert):

Ich bin 35 jahre alt und bin Vater von 2 Jungs (9 + 7 Jahre). Geschieden bin ich seit 2001 und laut Vergleich habe ich ca. 730,- DM bzw. 370,00 EUR zu zahlen.

Auch in meiner arbeitslosen Zeit, da ich meinen Job verloren habe, denn, als ich meinen neuen Job angetreten hatte, der besser dotiert gewesen ist, hat mich meine Ex ausm Haus geschmissen und die Scheidung eingereicht. Aber nun ja, das sind alte Kamellen ..

Mittlerweile, nach mehr als 2 Jahren Arbeitslosigkeit und Fortbildungsmaßnahmen habe ich wieder einen Job mit knapp 35 - 37 Stunden/Woche und einem Nettogehalt von knapp 835 EUR monatlich. Davon zahle ich immer noch meinen Kindesunterhalt i.H.v. 370 EUR und hätte ich nicht noch ein kleines Nebengewerbe, was bislang keine Gewinne abwirft, mir aber die Möglichkeit gibt aufgrund von Investitionen Software-Updates bzw. auch mal neue Hardware zu kaufen, überhaupt keine Möglichkeit vorwärts zu kommen - denn fast 50 % meines Gehaltes gehen für den Kindesunterhalt drauf - der Rest für Miete, Telefon, Lebensunterhalt & Co. Ein Auto kann ich mir, seit der Scheidung, noch immer nicht leisten - das Familien-Auto, wie auch den restlichen Güterstand hat alles meine EX behalten, weil ich einfach nervlich fertig gewesen bin zum damaligen Zeitpunkt. Das gemeinsame Konto zu trennen war schon ein Akt für sich gewesen und ich hatte einfach keine Lust mehr und wollte nur noch meine Ruhe ... nun ja ...

Jedenfalls - wie kann ich meinen Selbstbehalt behalten? Anwälte raten mir zu einer Abänderungsklage, was aber nicht erfolgversprechend ist, da es sonst möglich ist, daß mir fiktive Einkommen angerechnet werden (Meine Meinung:

Eine "Ich-wünsch-mir-was-Sendung" für das Gericht!) - oder auch fiktive Gewinne von meinem Nebengewerbe aus. Das Jugendamt meint, eine Abänderungsklage muss nicht unbedingt sein, weil es nur mit unnötigen Kosten verbunden ist und meinen, ich sollte ein Abänderungsschreiben ans Jugendamt stellen, was aber auch nicht erfolgversprechend ist, wegen fiktiven Einkommen etc. & Co. - also hab ich es seinerzeit gelassen, dieses Thema nur anzurühren und bin froh, daß ich derzeit überhaupt in Ruhe gelassen werde, nicht doch noch mehr zu zahlen, da ich mittlerweile ein sogenannter Mangelfall bin - (erhöhte Erwerbsobliegenheit).

Aber was kann mir passieren, wenn ich einfach die Zahlungen einstelle?

Unterhaltspflicht ... Strafgesetzbuch ... Zwangshaft ... etc. ... etc. ... etc. ... ich habe Angst davor, diesen Schritt zu wagen, obwohl mir zig Leute sagen, daß der und der doch auch nichts zahlt und davonkommt - oder der und der sogar mit einem neuen Wagen herumfährt und auch nichts zahlt ... aber das ist alles Hörensagen und ich weiss einfach nicht mehr weiter. Mein Geld reicht letztendlich hinten und vorne nicht und ich komme gerade so zurecht .. aber mehr auch nicht - wie ich es bezeichne ist es ein ÜBERLEBEN aber kein LEBEN ...

Ich bin mittlerweile auch der Meinung, daß Väter, die einfach nur zahlen und zwar mit existenziellen Einschneidungen ihres Lebens, einfach keine Lobby haben in diesem Staat - es geht immer nur vom Kindeswohl aus, aber obwohl das Grundgesetz sagt, daß jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist, sind scheinbar andere immer noch gleicher bzw. die sind gleicher, wo der Staat für sorgt.

Ich habe sogar mit diesem Thema mit meiner eigenen Anwältin gestritten und habe versucht ihr zu erklären, da sie mir geraten hat doch einen Job in Frankfurt oder München zu suchen, wie ich das bewerkstelligen sollte?

Schliesslich - ich bewerbe mich - Bewerbungsmappen kosten Geld und bei mindestens 1 Bewerbung pro Tag auf Stellen die überhaupt erst einmal da sein müssen, benötige ich also ca. 30 Bewerbungsmappen für den einen Monat und unter Berücksichtigung des Rückgangs nochmal weitere 30 Bewerbungsmappen für den nächsten Monat - also insgesamt 60 Mappen. Meine Unterlagen sind ziemlich umfangreich, was mir pro Mappe Kosten in Höhe von 15 - 20 EUR auferlegt - d.h. mal locker: 1.200 EUR - die ich nicht habe. Ausgehend davon, daß viele Unternehmen die Mappen nicht zurückschicken (mir mit insgesamt 15 Mappen passiert), gibt es auch Verluste.

Was aber dann? Man stelle sich vor, es gibt ein Vorstellungsgespräch - man hat Fahrtkosten, zumindest ich, da ich über kein Auto verfüge und müsste mit der Bahn fahren, die nicht gerade billig ist - Hin- & Rückfahrt. Dann evtl. eine Zusage, d.h. ich müsste umziehen. Wer bezahlt mir diese Umzugskosten, geschweige denn mal davon, daß sich da der Teufel in den Schwanz beisst, denn viele Arbeitgeber geben keinen Job, ohne in der Nähe zu wohnen - Vermieter wiederum geben keine Wohnung ohne Arbeitsvertrag bzw. Gehaltsbescheinigungen.

Wie also soll ein Vater, der bereits mehr als 50 % seines Selbstbehaltes an Kindesunterhalt abgibt, einen anderen Job suchen, wenn diese Kosten auf ihn zukommen? Von den laufenden Kosten mal abgesehen ...

Diese Diskussion habe ich mit meiner eigenen Anwältin geführt, die keinem der Argumente zugänglich war, weil sie es aus Sicht der FamilienrichterIn gesehen hat - und das macht einen depressiv, im Ernst.

Aber vielleicht, aber auch nur vielleicht, habt ihr wenigstens einen kleinen Rat, was man vielleicht tun könnte ...

Vielen Dank für die Antwort und auch vielen Dank für die Zeit, die Ihr Euch zum lesen meiner E-Mail genommen habt.

Bis denne ...

 

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Aktualisierung

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1.) Ich habe wieder einen Anwalt um Rat gefragt, diesmal einen Online-Anwalt.

Die Auskunft hat mich 40,- EUR gekostet und endete so, wie ich es gewohnt bin.

Es sollte eine Äbänderungsklage durchgeführt werden, aber die Aussichten auf Erfolg sind, wie üblich, gering. Weiterhin darf ich auf KEINEN FALL die Zahlungen einstellen, da aufgrund des Vergleiches ein Titel vorliegt, aus dem dann unverzüglich gepfändet werden kann. Ich frag mich nur wovon, da ja, soweit mir bekannt ist, das Pfändungsminimum vor "Kindes"Gläubigern (erstrangig) bei (tata) 730,- EUR liegt (wo sind die 840,- EUR geblieben)? Wo ist das Existenzminimum??

Kurzum - wieder kein Erfolg und es bleibt alles beim alten.

Fazit: Es bleibt alles bei dem alten Zustand. Ich verdiene netto knapp 830,- EUR. Zahle davon 370,- EUR KU. Der Rest von 460,- EUR verbleibt, so daß ich davon meine Miete (240,-), Strom (40,-), Gas (27,-), Kabel-TV (14,50) zahlen kann. Von Dingen, die ich beruflich brauche, wie Telefon und Handy mal ganz zu schweigen, hätte ich damit noch so ganze 138,50 EUR übrig. Nach Abzug von Telefon (ca. 60,- EUR), Handy (ca. 15,- EUR),

Online (für die netten preisgünstigeren Online-Bewerbungen und weil ich es beruflich brauche, weil das hab ich gelernt)(27,-) bleiben mir noch satte 36,50 EUR. Naja ... könnte schlimmer sein.

Ich könnte tot sein ...

 

2.) Ich habe mir die Mühe gemacht, mal eine E-Mail an unsere Bundesregierung zu tippen. Es ging nicht nur um HARTZ IV, was ja nach wie vor ein aktuelles Thema ist, sondern auch um Dinge wie Zahnersatzversicherung, flegeversicherung UND Existenz- minimum/Selbstbehalt.

Die E-Mail wurde beantwortet von einem Presse- & Informationsreferenten .... und wurde weitergeleitet an das Bundesministerium für Wirschaft & Arbeit. Das war nun vor knapp 6 Wochen gewesen und es gibt keine Antwort - und ich schätze einmal, daß es auch keine Antwort geben wird.

Mache sich jeder selbst seine Gedanken darüber, aber ich bin mehr und mehr desillusioniert.

 

Frank, 19.10.04

 

 


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