Familiengericht


 

 

 

Das Familiengericht ist eine an das örtliche Amtsgericht angegliederter Abteilung mit dem Wirkungsbereich Familienrecht und Kindschaftsrecht.

An kleineren Amtsgerichten besteht das Familiengericht mitunter nur aus 1 bis 3 Familienrichtern. In Potsdam sind z.B. nur 4 Familienrichter tätig. An den beiden Berliner Familiengerichten gibt es dagegen insgesamt ca. 80 Familienrichter. Die schieben in der Regel einen riesigen Berg Akten vor sich her, weil die Politik es seit Jahren nicht auf die Reihe kriegt, angesichts der Fülle der Fälle für eine ordnungsgemäße Personalausstattung zu sorgen. Dies sei hier mal zur Ehrenrettung der Familiengerichte und der hier mitlesenden Familienrichter/innen gesagt, die ja ansonsten auf unserer Website so manche berechtigte Kritik wegstecken müssen. Stattdessen werden die Steuergelder lieber in Milliardenhöhe in militärische Rüstungsprogramme gesteckt, wo kein Mensch was davon hat, außer die, die dort in Arbeit und Lohn stehen oder die die entsprechenden Aktien besitzen.

Wenn an einem kleineren Amtsgericht ein Richter für  längere Zeit krank wird, bricht die Rechtsversorgung in dem betreffenden Gebiet möglicherweise quasi zusammen.

 

An den Oberlandesgerichten gibt es spezielle Senate, die für Familiensachen zuständig sind.

 

 

Manche Menschen, die unfreiwillig mit einem Familiengericht und den dort tätigen Richtern Bekanntschaft gemacht haben, haben den Eindruck bekommen, dass fachliche Inkompetenz, Selbstherrlichkeit und Arroganz keine Eigenschaft ist, die im speziellen nicht auch auf Richter zutreffen würde, nur dass man sie bei einem Richter im allgemeinen nicht vermuten würde und daher oft an der eigenen Wahrnehmung zweifelt und als guter Staatsbürger auf den Gedanken kommen kann, man selbst wäre derjenige der einen Knall hat und nicht der Richter oder die Richterin in ihren respekteinflössenden schwarzen Roben.

 

 


 

 

Broschüre „Eltern vor dem Familiengericht“ erschienen

Die Broschüre „Eltern vor dem Familiengericht. Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren“ ist neu erschienen. Herausgeber sind die Deutsche Liga für das Kind und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband. Der Druck der Broschüre wurde vom Bundesministerium der Justiz gefördert.

Orientiert am gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang des Kindeswohls führt der Leitfaden Eltern, die sich in der Folge eines Familienkonflikts an das Familiengericht wenden oder die einen solchen Schritt in Erwägung ziehen, Schritt für Schritt durch das kindschaftsrechtliche Verfahren. Kompetent und leicht verständlich werden die wichtigsten Verfahrensschritte und Handlungsmöglichkeiten gemäß dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) dargestellt, von der ersten Antragstellung bei Gericht über die mündliche Verhandlung bis zu den möglichen Ergebnissen. Sowohl die Regelungen eine Trennung oder Scheidung betreffend als auch die im Falle einer Kindeswohlgefährdung vorgesehenen Verfahrensschritte werden erläutert. Neben den rechtlichen Abläufen werden auch die Absichten des Gesetzgebers und die den wichtigsten Bestimmungen zugrunde liegenden psychologischen, soziologischen und pädagogischen Erkenntnisse dargestellt. Ein Anhang enthält Rechtsgrundlagen, Literaturhinweise und nützliche Adressen.

Die Broschüre kann gegen Übernahme der Versandkosten bei der Geschäftsstelle der Deutschen Liga für das Kind bestellt werden.

Deutsche Liga für das Kind, Charlottenstr. 65, 10117 Berlin

Tel.: 030 – 28 59 99 70, Fax: 030 – 28 59 99 71, E-Mail: post@liga-kind.de

 

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Liga für das Kind vom 4.4.2011

 

 


 

 

 

Association of International Family Judges gegründet

Am 16. Januar 2009 wurde in Brüssel die „Association of International Family Judges“ gegründet. Initiator und Vorsitzender ist Lord Justice Mathew Thorpe, Head of International Family Law for England and Wales. Aus der Gründungssitzung:

Specialist family judges in common law systems have a life in clover compared with other systems. In a European context some judges do not have one tenth of advantages we enjoy. On the African continent, judges are really struggling. We should be more conscious of our advantages and share them out... Email newsletter distribution to keep people informed about development, conferences, practice improvements, could be run relatively cheaply.

The idea of this association was first expressed at the Anglo/German conference in Vienna in September 2008. Universal support then encouraged Mathew Thorpe further, he circulated existing networks, wrote an article in a Commonwealth newsletter which has brought in a lot of positive response.

Die Vereinigung ist insbesondere darauf gerichtet, dass sich Familienrichter(innen) der verschiedensten Staaten über Praxisfragen austauschen können. Außerdem bietet sie den Mitgliedern regelmäßige Informationen über einen Newsletter. Eine eigene Homepage und Verlinkungen zu internationalen Publikationen sind angedacht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich 5,- € im Jahr bzw. 15,- € als Dreijahresbeitrag und kann der Einfachheit halber im Briefumschlag an die nachfolgende Anschrift übersandt werden (eigene E-Mail-Adresse bitte unbedingt mit angeben!):

Mrs D M Daly

18 Ennerdale Close

Horndean

Hampshire

PO8 0EF

United Kingdom

E-mail: Dennydaly2@aol.com

 

Ansprechpartner in Deutschland sind:

Sophie Gräfin von Ballestrem, RiinAG (w.a.Ri) München Tel. 089-5597-2849

Volker Bißmaier, RiOLG Stuttgart Tel. 0711-212-3173

Sabine Brieger, RiinAG Pankow/Weißensee Tel. 030-90245-237

Martina Erb-Klünemann, RiinAG Hamm Tel. 02381-909285

Klaus Reinhold, DirAG Otterndorf Tel: 04751-902319

Mallory Völker, RiAG Saarbrücken Tel. 0681-501-5646

 

 


 

 

 

Vernachlässigung

Kindesmissbrauch - Richter können schneller eingreifen

Familienrichter können künftig schneller als bisher in das elterliche Sorgerecht eingreifen, wenn das Wohl von Kindern gefährdet ist. Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen.

 

Von Sabine Beikler

 

Eine vermüllte Wohnung, vier Kinder darin, und eine Mutter, die sich nur gelegentlich blicken lässt: Dieser Fall von Kindesvernachlässigung machte im vergangenen Jahr Schlagzeilen. 751 Fälle registrierte die Polizei allein 2007 – ein Zuwachs von 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Und auch die Zahl der angezeigten Kindesmisshandlungen stieg um rund 15 Prozent auf 645 Fälle. Berliner Familienrichter werden durch eine Änderung im Bundesrecht künftig schneller in das Sorgerecht eingreifen können. Eltern können verpflichtet werden, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen oder die Schulpflicht ihrer Kinder einzuhalten. Reagieren sie nicht auf diese Weisungen, werden die Kinder schneller als bisher aus den Familien herausgenommen. Auch drastische Ordnungsgelder bis zu 25000 Euro können verhängt werden.

Anders als bisher müssen die 70 Familienrichter in Berlin nicht mehr ein konkretes Fehlverhalten der Eltern nachweisen. Am Donnerstag wird der Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage beschließen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) begrüßt dieses Gesetz, das familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erleichtert. „Wir brauchen beschleunigte Verfahren im Familienrecht und die Möglichkeit, Auflagen zu erteilen“, sagte von der Aue dem Tagesspiegel. Das Land Berlin hatte bereits vor zwei Jahren eine entsprechende Initiative der Justizminister der Länder unterstützt.

Bisher gibt es in Berlin zwei Familiengerichte in den Gerichtsbezirken Pankow/Weißensee und Tempelhof/Schöneberg. Die Mitarbeiter sind mit der Flut von Anträgen, die allerdings nicht statistisch erfasst sind, schon jetzt überfordert. Bevor an einem der beiden Familiengerichte ein erster Verhandlungstermin angesetzt werden kann, vergehen oft sechs bis neun Monate. Der Bund aber fordert durch die Gesetzesänderung, binnen eines Monats einen ersten Verhandlungstermin festzusetzen und die Entscheidungen nach einer Frist von etwa drei Monaten noch einmal zu überprüfen. „Das wird nur möglich sein, wenn wir mehr Richterstellen erhalten“, sagte Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes dem Tagesspiegel. Offenbar ist sich auch die Justizverwaltung dieses Problems bewusst: „Wir werden das Personal in den Familiengerichten aufstocken“, sagte von der Aue, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Auch ein drittes Familiengericht in Berlin soll laut Justizsenatorin Anfang 2009 seine Arbeit beginnen.

Mussten Familienrichter bisher in fast jedem Fall auf die Stellungnahmen der Jugendämter warten, können sie künftig darauf verzichten: Sie laden die Vertreter der Behörde gleich mit zur Verhandlung ein. Diese „beschleunigten Verfahren“ werden bereits seit einem Jahr in einem Modellversuch in Berlin praktiziert. Vor Gericht wird auch versucht, direkt mit den Eltern die Probleme anzusprechen und Hilfsangebote aufgezeigt.

Anfang des Jahres wurde in Berlin ein Fall bekannt, wo drei Kinder wochenlang nicht zur Schule gekommen waren. Gespräche mit den Eltern und eine polizeiliche Zuführung hatten nichts genützt. Daraufhin hatte erstmals in Berlin ein Familiengericht in einem beschleunigten Verfahren den Eltern mit Entzug des Sorgerechts gedroht. Das hat geholfen.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 21.04.2008)

 

 

Kommentar Väternotruf:

Dass man Eltern einfach so familiengerichtliche Auflagen erteilen kann, ohne dass ein erhebliches Fehlverhalten vorliegt, ist sicher eine falsche Meldung. Andernfalls müsste man Denken, Ex-Volksbildungsministerin Margot Honecker wäre aus dem chilenischen Exil zurückgekehrt und hätte im Bundesjustizministerium die Leitung der Abteilung Kindschaftsrecht übernommen. Das würde uns zwar nicht wundern, wenn man immer wieder erstaunlich unbedarfte Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) liest, doch Genossin Margot Honecker (geb. Feist, * 17. April 1927 in Halle) ist nun schon 81 Jahre alt und scheidet auf Grund des hohen Lebensalters von einem Eintritt in die Beamtenlaufbahn aus. 

Begrüßenswert, die Gerichte müssen bei ihrer Entscheidungsfindung nicht mehr auf bummelnde Jugendamtsmitarbeiter/innen waren, deren gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren ohnehin oft nur darauf beschränkt, unter Verletzung des Datenschutzes Informationen aus Beratungsgesprächen im Jugendamt an das Familiengericht weiterzuleiten und mit diversen Plattitüden oder väterfeindlichen Bemerkungen zu versehen.

 

 


 

 

 

Drohen statt vermitteln

Die unsensible Vorgehensweise deutscher Familiengerichte

Der Kampf ums Kind oder den Enkel: nicht selten führt er zu endlosen, zutiefst emotionalen Auseinandersetzungen vor deutschen Familiengerichten. Um diese langwierigen Prozesse zu beenden, greifen entnervte oder von der Situation schlichtweg überforderte Gerichte zu fragwürdigen Mitteln: Die Androhung oder die Einleitung sogenannter Entmündigungsverfahren gegen unnachgiebige, aber geistig voll zurechnungsfähige Eltern- oder Großelternteile. report MÜNCHEN mit unglaublichen Fällen von Menschen, die nichts anderes als ihr Recht einklagen wollen.

 

Termin:

Montag, 14.04.2008 | 21.45 Uhr, im Ersten

 

Nach der Fernseh-Ausstrahlung finden Sie im Internet weitere Informationen zu den Themen.

www.report.de

 

Moderation:

Claudia Schick

Wiederholung:

Dienstag, 15.04. | 05.00 Uhr, im Ersten

Dienstag, 15.04. | 09.30 Uhr, RBB

 

 


 

 

Ein und -Ausschaltung des Familiengerichtes durch das Jugendamt 

 

"Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Sorgerechtsmissbrauch

Sachgebiet 52 "Amt für Jugend und Familie"

 

Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Bei Gefährdung des Wohles des Kindes bzw. des Jugendlichen wird eine Beratung und Unterstützung (Kontrolle und Hilfe) der sorgeberechtigten Eltern bzw. Pflegepersonen, ggf. Krisenintervention angeboten. Verändert sich die Gefährdungssituation nicht oder ist sie sehr massiv, wird das Familiengericht eingeschaltet, bzw. das Kind / Jugendliche in Obhut genommen.

..."

www.lra-toelz.de/Gewalt_an_Kindern_Sorgerechts.1011.0.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Wollten Sie schon immer mal das Familiengericht ein- oder ausschalten. Dann machen Sie es doch einfach so wie vom Jugendamt Bad-Tölz-Wolfratshausen beschrieben. 

Gefunden 12.04.2008

 

 


 

 

 

Urteile der Familiengerichte

Jeder Bürger hat das Recht JEDES Urteil bei Gericht anzufordern, wenn er ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. Etwa: " ... ich bin in einer sehr ähnlichen Situation ... ".

Notwendig ist dazu die Angabe des jeweiligen Aktenzeichens.

Das angeforderte Urteil kommt dann relativ schnell - selbstverständlich anonymisiert. Verlangt wird dafür die Übernahme der Kosten.

 


 

 

"Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien"

Janet R. Johnston in: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

 

 


 

 

"Moderator Gericht. Kooperation oder Delegation im gerichtlichen Verfahren"

Lutz Bode, Familienrichter, AG Chemnitz, in "Kind-Prax" 5/2001, S. 139-43.

 

 

 


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