Familienkasse


 

 

Die Familienkasse bei der Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt)  ist unter anderem zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes.

 

Adressen erfahren Sie unter

www.arbeitsagentur.de

 

 


 

 

 

An den

Vorsitzenden des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Herrn Dr. rer. pol. h. c. Frank-Jürgen Weise 

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg 

Telefax: 0911/179-2123

 

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre/n Mitarbeiter/in, Frau/Herrn …….. bei der

Familienkasse …..

 

Sehr geehrter Herr Dr. Weise,

hiermit erhebe ich

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen ihre/n Mitarbeiter/in, Frau/Herrn …... bei der Familienkasse Oberhausen. Ihr/e Mitarbeiter/in beleidigt mich (meine geschiedene Ehefrau, und wahrscheinlich viele weitere Bürger) mit der Verwendung von meine Persönlichkeit herabwürdigender Sprache, die aus der unseligen Zeit des Dritten Reiches stammt. Außerdem stellt ihr/e Mitarbeiter/in wahrheitswidrige Behauptungen auf und macht diese durch Hinzufügen von Aktenvermerken zum Bestandteil von Behördenakten; er/sie täuscht damit wahrheitswidrige Sachverhalte vor.

Dies braucht sich niemand – schon gar nicht von Behördenmitarbeitern – gefallen zu lassen, wie sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 1, 2 1 GG sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt. Denn gerade Behörden sind gem. Art. 1 111, 20 III GG verpflichtet, insbesondere die Grundrechte des Bürgers und das Rechtsstaatsprinzip zu achten.

Die Beleidigung und persönliche Herabwürdigung sowie die wahrheitswidrige Tatsachenbehauptung ergeben sich wie folgt:

In der mich betreffenden Kindergeldakte (KG-Nr. 371 FK180201) findet sich ein Aktenvermerk (BI. 131 der Behördenakte) ihrer/s Mitarbeiters/-arbeiterin ……. vom 8.3.2010 mit folgendem Inhalt:

„KV hat die Kinder trotz Sperrvermerk beim EMA umgemeldet. Die leben bei der Kindesmutter. Sie hat das alleinige Sorgerecht. KV leistet keinen Unterhalt, da er arbeitslos ist.”

Wie nicht zuletzt aus der Behördenakte ersichtlich ist (siehe o.a. Zitat), benutzen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, hier ihr/e Mitarbeiter/in ....................., beleidigende Bezeichnungen für den Bürger (hier für den Unterzeichner), nämlich die – aus dem nationalsozialistischen Sprachgebrauch stammenden – die so bezeichnete Person herabwürdigenden Bezeichnungen „Kindesvater”, oder in Kurzform „KV”, oder auch „Kindesmutter”. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitarbeiter der Behörde den Unterzeichner nun vorsätzlich beleidigen und in seiner Persönlichkeit herabwürdigen wollten, oder ob sie lediglich ohne nachzudenken Nazi-Sprache nachgeplappert haben.

Nirgendwo in einem geltenden deutschen Gesetz wird diese Nazi-Sprache – aus gutem Grund - als Terminologie verwendet. Die für den Sachverhalt „Elternschaft” einschlägigen Bestimmungen des Familienrechts kennen dafür ausschließlich die Begriffe „Eltern” (Art. 6 II GG; § 1626 BGB), „Vater” (§ 1592 BGB), „Mutter” (Art 6 IV GG; § 1591 BGB). Auch in den gesetzlichen Bestimmungen, die für das Kindergeld einschlägig sind, spricht der Gesetzgeber klar und deutlich von „Eltern” (§ 64 EStG). Es ist also weder nachvollziehbar, warum die Mitarbeiter einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland von diesen, vom bundesdeutschen Verfassungs- und Gesetzgeber legal definierten Begrifflichkeiten abgeht und stattdessen eine Nazi-Sprache pflegt, noch ist diese Beleidigung und persönliche Herabwürdigung hinnehmbar.

Zur sprachlichen Fortbildung der Mitarbeiter der Bundesagentur sei ein Artikel eines Fachmanns beigefügt, des ehemaligen Leiters des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises, Ferdinand Kaufmann (KindPrax 1999, 20, Anlage 1).

Im Übrigen sind – neben der Verwendung einer beleidigen Sprache – die in dem o.a. Aktenvermerk getroffenen Aussagen wahrheitswidrig; sie täuschen lediglich eine – tatsächlich unterbliebene –Amtsermittlung eines Sachverhalts (die angebliche Nicht-Haushaltsaufnahme der Kinder in – auch – meinem Haushalt) vor. Vor allem aber widersprechen sie dem amtlichen Melderegister der Stadt Essen, die im Übrigen ausweislich der amtlichen Bescheinigung vom 4.11.2009 (BI. 136 der Behördenakten) ausdrücklich bescheinigt hat, daß die betroffenen Kinder zu meinem Haushalt gehören, und dies übrigens seit ihrer Geburt.

Ich bitte nunmehr darum, dafür zu sorgen, daß zukünftig nicht mehr Mitarbeiter bundesdeutscher Behörden, hier also ihrer Mitarbeiter, Bürger im allgemeinen, und mich im speziellen durch Verwendung von solch menschenverachtender Nazi-Sprache herabwürdigen und beleidigen, sondern sich besser sowohl befleißigen, die Sprache des Gesetzgebers zu verwenden wie auch ihrer Amtsermittlungspflicht wirklich nachzukommen, statt wahrheitswidrige Behauptungen über Aktenvermerke in die Behördenakten zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

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(Posteingang 21.10.2010 - M. H.)

 

 


 

 

Elisabeth Winkelmeier-Becker (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1962) - Richterin am Amtsgericht Siegburg (ab 31.08.1998, ..., 2016) - Bonn und Königswinter. Seit 2001 am Amtsgericht-Familiengericht Siegburg. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Siegburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 ab 31.08.1998 als Richterin am Amtsgericht Siegburg - beurlaubt - aufgeführt. 2012: Familiensachen. Ab 2005 Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion - http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36580399_wege_politik_winkelmeier_becker/index.html. http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/biografien/W/winkelmeier_becker_elisabeth.html. Siehe auch Abgeordnetenwatch unten. http://www.institut-verfahrensbeistand.de/3.html. 12.02.2019: gegen Wechselmodell als Leitbild - https://www.tagesspiegel.de/politik/fdp-vorstoss-kinder-sollen-nach-scheidung-bei-beiden-eltern-leben/23977846.html

 

(22.12.2006)

„Wir brauchen eine Familienkasse“

Die CDU-Sozialpolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker will Leistungen weiter ausbauen

Die Arbeitsgruppe Familienförderung Ihrer Fraktion will staatliche Leistungen für Familien neu ausrichten. Wird es danach mehr Geld für Familien geben?

Für mich steht im Vordergrund, die staatlichen Leistungen für Familien zu sichern und – wenn möglich – auszubauen. Deutschland unterstützt Familien mit dreistelligen Milliardenbeträgen. Wenn man aber ganz genau hinsieht, dann ist vieles von dem, was als Familienpolitik bezeichnet wird, eigentlich nichts anderes als eine Leistung, die auch jedem anderen in Deutschland zusteht. Zweifellos erhalten Familien mit Kindern in besonderen Lebenslagen vielfältige Unterstützung, ob als Zuschuss oder Beratungsleistung oder Subvention, wie etwa beim verbilligten Besuch von Kindertagesstätten. Für die ganz normale Familie aber, die von ihrem eigenen Einkommen lebt und Kinder großzieht, sind die Leistungen sehr gering. Wer keine Kinder hat, macht sich überhaupt keine Vorstellung davon, wie teuer etwa die tägliche Betreuung von Kindern ist. Von Schwimm- oder Musikkursen will ich da gar nicht sprechen. Das Kindergeld allein oder alternativ der Steuerfreibetrag decken dann nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

Sie wollen diesen sogenannten normalen Familien mehr Unterstützung geben?

Ja. Auch wenn ein Schwerpunkt der Familienpolitik sicher weiterhin bei der Förderung von Familien mit geringem Einkommen liegen wird, am besten indem wir Rahmenbedingungen schaffen, dass diese Familien ihren Bedarf aus eigenem Erwerbseinkommen bestreiten können. Daneben darf die Familienpolitik aber nicht nur als Sozialpolitik für besonders Bedürftige gesehen werden. Nicht nur die Kinder armer Eltern, sondern auch die Kinder von Durchschnittsverdienern bedürfen unserer Unterstützung. Die Debatte darf nicht weiter so geführt werden, dass Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft gegeneinander ausgespielt werden.

Der Finanzminister will mehr Geld für Kinderbetreuung ausgeben und dafür das Kindergeld nicht erhöhen – und spricht von zielgerichteterem Einsatz des Geldes.

Genau das meine ich. Es ist richtig, dass wir mehr Geld für die Kinderbetreuung ausgeben müssen, aber wieso sollte eine Familie, in der sich ein Elternteil entschieden hat, die Kinder zu Hause zu betreuen, oder die ältere Kinder hat und für den Unterhalt studierender Kinder aufkommen muss, dafür bestraft werden, dass andere Kinder einen Kita-Platz bekommen? Von 2002 bis 2010 spart der Finanzminister im Bundeshaushalt rund zwei Milliarden Euro Kindergeld ein, weil weniger Kinder geboren werden als zuvor. Da ist die um zwei Jahre verkürzte Zahldauer des Kindergeldes noch nicht mal eingerechnet. Und wo ist das Geld hin, das Bund und Länder durch die Abschaffung des Kinderzuschlags bei der Eigenheimzulage oder den Gehältern im öffentlichen Dienst eingespart haben? Das waren Milliardenbeträge, die für die Familien ersatzlos gestrichen wurden. Ich denke, es muss mehr Transparenz in die Familienförderung kommen, dann wird man auch sehen, dass wir weit davon entfernt sind, Familien üppig mit Steuergeld zu versorgen.

Sie wollen eine Familienkasse einrichten. Was ist das eigentlich?

Zuerst einmal bietet die Familienkasse die Möglichkeit, sehr transparent zu machen, wie viel Geld Bund, Länder und Kommunen wirklich für Familien ausgeben. Vom Kindergeld bis hin zum Steuerzuschuss für Kinder-Krankenversicherung wird die Familienkasse diese Leistungen konzentrieren. Hätten wir diese Familienkasse bereits gehabt, wäre etwa der Kinderzuschuss bei der Eigenheimzulage nicht so leicht im Gesamthaushalt des Bundes verschwunden, sondern stünde heute für andere Familienleistungen zur Verfügung.

Eine große Bundesbehörde also?

Nein, eine neue Bundesbehörde wird es nicht geben. Wie beim Elterngeld kann ich mir vorstellen, dass das Management von den Ländern im Auftrag des Bundes mit jeweils eigenen Behörden abgewickelt wird. Eltern werden dann in ihrem Land einen einfachen Zugang zu den familienpolitischen Leistungen des Staates haben. Und es wird damit auch möglich werden, neue Formen der Finanzierung anzuwenden. Etwa beim Aufbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Grundgesetz versagt dem Bund hier zweckgebundene Zuschüsse, weil das Aufgabe der Kommunen ist. Mit der Familienkasse wird vorstellbar, solch föderale Barrieren zu überwinden, indem wir nicht bestimmte Institutionen, sondern unmittelbar die Familien zum Adressaten der Förderung machen. Wenn der Bund finanzielle Mittel für Kinderbetreuung zur Verfügung stellen will, könnten Eltern sich dann einen Wertgutschein über einen bestimmten Betrag zur Kinderbetreuung bei der Familienkasse abholen und eine Betreuung ihrer Wahl, ob bei der Kommune, einem freien Träger oder einer Tagesmutter, wählen.

 

Das Gespräch führte Antje Sirleschtov.

Elisabeth Winkelmeier-Becker ist

Mutter dreier Kinder und arbeitete als Familienrichterin in Siegburg, bevor sie im vorigen Jahr für die CDU in den Bundestag einzog.

 

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/22.12.2006/2968291.asp

 

"Der Tagesspiegel", 22.12.2006, S. 4

 

 

 


 

 

 

 

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für Familienkasse

Eine Familienkasse, die die verstreuten Geldleistungen für Familien neu ordnet, hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vorgeschlagen. Die Familien müssten Gewinner des zurzeit laufenden Parteienwettbewerbs zur Familienfinanzierung werden. Die Diskussion um die Betreuungskosten solle für eine Umstrukturierung der Familien- und Bildungsfinanzierung genutzt werden. „Es geht um 150 Milliarden Euro Familienleistungen“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am 18. Januar in Frankfurt a.M. Das bisherige System habe die Familienarmut nicht beseitigt, den Zugang zum Bildungswesen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gefördert. „Ehegattensplitting, Steuerfreibeträge, Baukindergeld, Kindergeld und BAföG. Dieser Finanzdschungel ist nicht mehr zu durchschauen und hilft den Familien nicht. Wer 150 Euro Kindergeld bekommt, aber 300 Euro Kita-Gebühren für einen Ganztagsplatz zahlen muss, der hat wenig vom bisherigen System der Familienunterstützung“, unterstrich Thöne. Desh

alb müssten die Familienleistungen neu verteilt werden.

Schon mit dem Abschmelzen des Ehegattensplittings und des Baukindergelds sowie den Mitteln aus der gestrichenen Eigenheimzulage ließen sich gebührenfreie Kitas finanzieren. „Die Mittel sind da. Wenn die Parteien Kinder und Familien wirklich fördern wollen, können sie noch heute damit anfangen“, sagte der GEW-Vorsitzende.

Eine Familienkasse solle das Gewirr aus Steuerfreistellungen, Transferleistungen und Direktzahlungen neu zusammenfassen. Dabei müssten die ersten Lebensjahre der Kinder stärker in den Blick genommen werden, um mehr Bildungschancen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. „Hier brauchen wir einen radikalen Wechsel in der Familienfinanzierung“, hob Thöne hervor. Der 12. Kinder- und Jugendbericht sowie der 7. Familienbericht der Bundesregierung hätten erste Vorschläge gemacht. Fachleute müssten nun die Ausgestaltung dieser Familienkasse vornehmen.

Ziel sei, Familienarmut zu beseitigen, Randgruppen besser zu integrieren und den Zugang zu Bildungsinstitutionen zu erleichtern. Deshalb müsse ein Teil der bisherigen Leistungen direkt in die Bildungsinstitutionen geführt werden. „Die skandinavischen Länder haben gezeigt, dass dieser Weg erfolgreich ist“, sagte der GEW-Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 18.1.2006

 

 


 

 

 

Bundesagentur für Arbeit baut Kindergeldbereich um

Die Bundesagentur für Arbeit baut die für die Auszahlung des Kindergeldes zuständigen Familienkassen um. Die derzeit 179 örtlichen Familienkassen werden auf 102 verringert und einer eigenen Direktion in Nürnberg unterstellt. Die mittelinstanzlichen Aufsichtsstellen bei den zehn Regionaldirektionen werden aufgelöst.

Die neue zweistufige Familienkassenorganisation bleibt unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit, gewinnt aber mehr Eigenständigkeit, Effizienz und Effektivität. Hierarchieebenen werden abgebaut, Arbeitsabläufe verbessert und kleinere Familienkassen zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Größeneinheiten zusammengefasst. Außerdem sollen neue Service Center eine bessere telefonische

Erreichbarkeit und Beratung für Familien mit Kindern bieten.

Der Umbau soll im März beginnen und Ende des Jahres abgeschlossen sein. Durch die Neuorganisation spart die BA Personal- und Sachkosten. Diese Effizienzgewinne werden für Bearbeitung und Auszahlung des neu eingeführten Kinderzuschlags benötigt.

Die BA zahlt seit 1961 im Auftrag des Bundes Kindergeld aus. Im Jahr 2004 haben monatlich rund 9,1 Millionen Berechtigte Kindergeld für 15,2 Millionen Kinder von den Familienkassen der BA erhalten.

Insgesamt wurden 29 Milliarden Euro ausgezahlt. Neben dem Kindergeld zahlen die Familienkassen seit Januar auch noch die neue Leistung Kinderzuschlag an gering verdienende Familien mit Kindern unter 18 Jahren aus. Bundesweit arbeiten rund 3200 Mitarbeiter in den Familienkassen der BA.

Quelle: ots-Originaltext vom 28.1.2005

 

 

 


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