Familienpartei
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,
nachdem am vergangenen Sonntag auch im letzten noch verbliebenen Wahlkreis gewählt wurde und es dadurch noch Änderungen am Gesamtergebnis gab, erhalten Sie nun die Pressemitteilung der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS zum Ergebnis der Bundestagswahl 2005.
FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS www.familien-partei.de
Der Bundesvorstand
Berlin, den 07.10.2005
Pressemitteilung
Ergebnisse der Bundestagswahl am 18. September 2005
FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS auf der Spitzenposition hinter den Bundestagsparteien
Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS hat bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 18. September 2005 insgesamt 76.064 (0,2 %) der Erststimmen und 191.442 (0,4 %) der Zweitstimmen - eine Versechsfachung gegenüber der Bundestagswahl 2002 - erhalten. Wir möchten uns bei allen Wählerinnen und Wählern, die einmal mehr für die von der FAMILIEN-PARTEI programmatisch vertretene generationengerechte und zukunftsfähige Gesamtpolitik gestimmt haben, herzlich für ihre Unterstützung bedanken.
Auch gilt unser Dank allen Kandidaten und Wahlhelfern der FAMILIEN-PARTEI und unseres Kooperationspartners Ökologisch-demokratische Partei (ödp) für ihre tatkräftige Mitarbeit beim Aufstellen der Kandidaturen, beim Sammeln der Unterstützungsunterschriften, bei der Gestaltung und der Verbreitung des Wahlwerbematerials sowie für das Auftreten im Fernsehen, im Internet und in der Presse. Nur durch diese Mitwirkung wurde der Wahlantritt der FAMILIEN-PARTEI zur Bundestagswahl in dieser Größenordnung ermöglicht.
Die Klage von FAMILIEN-PARTEI und ödp beim Bundesverfassungsgericht zur Reduzierung der Unterstützungsunterschriften (2.000 für jede Landesliste, je 200 pro Direktkandidatur) wegen der durch den vorgezogenen Wahltermin extrem verkürzten Zeit zu deren Einbringen blieb leider erfolglos. Dagegen konnten mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung der Wahlantritt der FAMILIEN-PARTEI mit Landeslisten (Zweitstimme) in den sechs Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein ermöglicht werden. Dadurch war die FAMIIEN-PARTEI für lediglich 60 Prozent der Wahlberechtigen in 176 von 299 Wahlkreisen wählbar. Dazu konnten insgesamt 29 Direktkandidaturen (Erststimme) auch unter Beteiligung der Bundesländer Brandenburg, Hessen und Thüringen aufgestellt werden.
Mit dem Wahlergebnis wird die FAMILIEN-PARTEI dem kürzlich von der Financial Times Deutschlands geprägten Ruf als "Star unter den Kleinstparteien" vollauf gerecht. Sie konnte sich mit einer Beteiligung in nur 10 Prozent der Direktwahlkreise mit ihrer Erststimmenzahl bereits auf den achten Platz von 32 und mit ihrer Zweitstimmenzahl auf Platz 10 von 25 antretenden Parteien und Einzelbewerbern auf eine Spitzenposition als echte nichtextreme Wahlalternative direkt hinter den etablierten Bundestagsparteien platzieren. Unter Berücksichtigung der geringen Anzahl der Bundesländer, in denen die FAMILIEN-PARTEI antreten konnte, ist das Kräfteverhältnis sogar noch stärker. Die detaillierten Ergebnisübersichten gibt es am Ende dieser Pressemitteilung.
Die erstmalige Teilnahme an einer Bundestagswahl in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Schleswig-Holstein erbrachte insgesamt gegenüber der Europawahl 2004 absolute Zweistimmengewinne von über 50 Prozent, in Schleswig-Holstein sogar fast eine Verdoppelung zur diesjährigen Landtagswahl. Nordrhein-Westfalen verzeichnete eine Steigerung von einem Drittel. Im Saarland wurden die Stimmenanzahlen aus der Europawahl und der Landtagswahl 2004 gefestigt bzw. erhöht. Überall dort, wo sie insbesondere mit Direktkandidaten angetreten ist, lässt die FAMILIEN-PARTEI alle anderen Kleinparteien sowohl bei den Erststimmen wie bei den Zweitstimmen, bei denen sie dort weit überdurchschnittliche Stimmenanteile erhielt, zurück.
Die wichtigste Aufgabe des aus diesem beachtlichen Bundestagswahlergebnis ableitbaren Entwicklungspotentials wird es sein, Strategien für verstärkte Mitgliederwerbung und den weiteren Strukturaufbau der Landesverbände abzuleiten und daraus den Bekanntheitsgrad der FAMILIEN-PARTEI zu erhöhen. Eine aktive konstruktive Mitarbeit aus der Bevölkerung dazu ist jederzeit willkommen. Parallel dazu werden nach der erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Bundestagswahl die begonnenen Verhandlungen mit der ödp zur konkreten Ausgestaltung der gemeinsamen politischen Zukunft fortgeführt. Alle diese Maßnahmen werden dann die tragfähige Ausgangsbasis bilden, das Ziel des Einzugs in die Parlamente bei den nächsten Landtagswahlen sowie bei der 2009 stattfindenden Europawahl und der Bundestagswahl zu erreichen.
gez. Wolfgang B.
Stellvertretender Bundesvorsitzender
Ahornweg 3
Fon: 0 68 81.89 68 74
66571 Eppelborn-Bubach
Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49
eMail: oeffentlichkeit@familien-partei.de
Um das Ergebnis in Ihrem Bundesland oder in Ihrem Wahlkreis nachzusehen oder um sich einen detaillierten Überblick zu verschaffen, ist eine Excel-Datei für die eigene Analyse beigefügt. Die Basisdaten dazu im csv-Format gibt es beim Bundeswahlleiter unter:
www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/ergebnisse/bundesergebnisse/
Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitter ausgedruck an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Wolfgang B.
Stellvertretender Bundesvorsitzender
der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
Ahornweg 3
66571 Eppelborn-Bubach
Fon: 0 68 81.89 68 74
Fax: 0 18 05.060 33 44 98 49
eMail: newsletter@familien-partei.de
FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
Der Bundesvorstand
Bubach, den 20.09.2004
Pressemitteilung
Ergebnis der Landtagswahl in Brandenburg am 19. September 2004
Bei ihrer ersten Teilnahme an einer Landtagswahl in Brandenburg erreichte die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS mit 30.700 Stimmen auf Anhieb ein Ergebnis von 2,6 %. Damit lag sie im Landesergebnis nur knapp hinter den etablierten Parteien FDP und Bündnis90/Die Grünen, deren Ergebnisse in vielen Wahlkreisen deutlich übertroffen werden konnte. Mit 4,7 % der Stimmen wurde in der Landeshauptstadt Potsdam das beste Einzelergebnis erreicht.
Den Wählern und Helfern in Brandenburg möchten wir für die Unterstützung der von der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANS programmatisch vertretenen zukunftsfähigen und generationengerechten Gesamtpolitik herzlich danken. Mit diesem Ergebnis hat sie nach dem Erfolg bei der Landtagswahl im Saarland auch in Brandenburg gezeigt, dass sie eine nicht-extremistische Wahlalternative zu den großen Parteien darstellt.
Zudem waren in einigen Statements zur Wahlanalyse aus den Reihen der Mandatsträger der in den Landtag gewählten Parteien Anklänge von zukunftsorientierten Handlungsplanungen zu vernehmen, die künftige Generationen mit einschliessen sollen. Die FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS sieht dies auch als einen Wahlerfolg mit ihrer Strategie des "Stachels, der den Elefant auf Trab bringt" an.
gez. Wolfgang B.
Stellvertretender Bundesvorsitzender
Ahornweg 366571 Eppelborn-Bubach
Fon: 0 68 81.89 68 74
Fax: 040.36 03 60 90 58
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde der FAMILIEN-PARTEI,
der Landesverband Brandenburg hat seinen Internetauftritt komplett neu gestaltet. Neben aktuellen Informationen zum Landesverband finden Sie unter
www.familienpartei-brandenburg.de
insbesondere alle relevanten Daten (Wahlwerbe-Flyer, Plakate-Bilder usw.) zur am nächsten Sonntag, dem 19. September 2004, in Brandenburg stattfindenden Landtagswahl.
Bitte senden Sie diese Information über Ihren eMail-Verteiler bzw. geben Sie sie bitte ausgedruckt an vorhandene bzw. potentielle Unterstützer unserer politischen Ziele weiter. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Wolfgang B.
Stellvertretender Bundesvorsitzender
der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
Ahornweg 3
66571 Eppelborn-Bubach
Fon: 0 68 81.89 68 74
Fax: 040.36 03 60 90 58
Europawahl 2004
Die Familienpartei, die sich als einzige der teilnehmenden Parteien für die Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder ausspricht, erreichte aus dem Stand heraus in Berlin1,2 % und in Brandenburg 1,7 % der Stimmen. Herzlichen Glückwunsch und weiter so.
11.420 Stimmen in Berlin und damit neunstärkste Partei nach CDU, Grüne, SPD, PDS, FDP, Graue, Tierschutz und REP
Europawahl 2004
- Väterdiskriminierung in Deutschland beenden kann diesmal nur heißen: Familienpartei wählen
Europawahl 2004: 21 Parteien treten deutschlandweit an
Wem die Beendigung der Diskriminierung nichtverheirateter Väter wichtig ist, kann von all den Parteien derzeit wohl nur einer einzigen ruhigen Gewissens seine Stimme geben.
FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS – FAMILIE –
Die anderen Parteien kann man unter Aspekten der Gleichberechtigung von Müttern und Vätern schlicht gesagt in den Skat drücken. Ob Neonazis oder Sozialisten, grün, rot, schwarz oder gelb, in dieser Frage nehmen sich die muttifixierten Altparteien nichts.
Traurig aber wahr. Oder wie meine sozialdemokratisch geprägte Oma zu sagen pflegte "Armes Deutschland"
Anton, Väternotruf 19.05.04
Berlin, 19.04.2004. An der Europawahl nehmen deutschlandweit 21 Parteien und politische Vereinigungen teil. Dies teilte der Bundeswahlleiter nach einer Sitzung des Bundeswahlausschusses am 16. April in Berlin mit. Neben den Bundestagsparteien SPD, FDP und Grünen stellen sich am 13. Juni unter anderem auch die PDS, die Republikaner, die Grauen Panther, die Feministische Partei und die Partei Bibeltreuer Christen zur Wahl.
Über die Listen der Parteien, die sich ausschließlich auf Landesebene an der Europawahl beteiligen, entscheiden nach Auskunft des Bundeswahlleiters die Landeswahlausschüsse. Danach tritt die CDU in allen Bundesländern außer Bayern an, die CSU und die Bayernpartei ausschließlich in Bayern. Deshalb werden auf den Stimmzetteln zur Europawahl in Bayern 23 Wahlvorschläge aufgelistet, in allen anderen Ländern 22.
Vom Bundeswahlausschuss wurden am 16. April folgende Parteien und sonstige politische Vereinigungen zur Europawahl am 13. Juni zugelassen:
Ab jetzt ··· Bündnis für Deutschland Liste: Gegen Zuwanderung ins "Soziale Netz" – Deutschland –
CHRISTLICHE MITTE – Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten – CM –
Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit – AUFBRUCH –
Partei Bibeltreuer Christen – PBC –
Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD –
Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale – PSG –
Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –
Ökologisch-Demokratische Partei – ödp –
FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS – FAMILIE –
Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD –
DIE REPUBLIKANER – REP –
Deutsche Kommunistische Partei – DKP –
DIE GRAUEN – Graue Panther – GRAUE –
Feministische Partei DIE FRAUEN – DIE FRAUEN –
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE –
Aktion unabhängige Kandidaten – Unabhängige Kandidaten –
DEUTSCHE PARTEI – DP –
Bürgerrechtsbewegung Solidarität – BüSo –
Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 – ZENTRUM –
Partei des Demokratischen Sozialismus – PDS –
Freie Demokratische Partei – FDP –
Familienpartei
Das Parteiprogramm kann als PDF Datei im Internet heruntergeladen werden.
Bitte senden Sie Ihre Wünsche nach Informationsmaterial zur FAMILIEN-PARTEI DEUSCHLANDS an die jeweiligen Landesverbände.
Landesverbände
LV Brandenburg
Dieter Gohlke, Potsdam
Frank Jährling, Potsdam
Christoph Gohlke, Potsdam
Wiebke Gohlke, Potsdam
LV Baden-Württemberg
Bernhard Knöfel, Karlsbad
Johann Wittal, Kuppenheim
Renate Wittal, Kuppenheim
Karl-Heinrich Noffz, Waldbronn
Monika Knöfel, Karlsbad
LV Bayern
Danziger-Straße 37
90556 Cadolzburg
Fax 09103 / 796567
Erich Raatz, Cadolzburg
N.N.
Dr.Wolfgang Künzer, Regensburg Kosima Sikora, Münchsteinach
LV Niedersachsen
Vorstand wird demnächst neu gewählt
Anschrift über Bundesverband
Joachim Schulze, Westerstede
Jörg Palm, Oldenburg
Heinz Eckhardt, Westerstede
Andreas Gertje, Westerstede
Christina Schulze, Westerstede
LV Hessen
Höhenstrasse 1
35647 Waldsolms
Dr. Albert-Franz Otten, Waldsolms
Michaela Berger, Darmstadt
Peter Baumeister, Frankfurt
Helena Frütel, Lützelbach
Dr. Susanna Noll, Frankfurt
Ellen Sommer, Darmstadt
LV Nordrhein-Westfalen
Alleinsteiner Straße 102
48157 Münster
Fax 0251-2639695
Christian Blümel, Münster
Maria Hartmann, Kaarst
Hans-Joachim Knillmann, Paderborn
Gerd Honsel, Warburg
Ingrid Hüllen, Marsberg
Heinrich Oldenburg, Minden
Eva Gockel, Lichtenau-Holtheim
Axel Strube, Winterberg
Dagmar Feldmann, Warsburg
LV Rheinland-Pfalz
Schlittweg 10
67283 Obrigheim
Fax 06359-840424
Margarete Nickel, Obrigheim
Stefan Glaß, Haßloch
Eva-Maria Corr, Kaiserslautern
LV Saarland
Postfach 4122
66376 St.Ingbert
Fax 06894 / 38 23 62
Vorsitz
Stellvertretung
Heinz Dabrock, St.Ingbert
Ilona Grub, Saarbrücken
Wolfgang B., Eppelborn
Werner Fromm, St.Ingbert
Petra Baltes, St.Ingbert
Theresia Gulentz-Wörner, St.Ingbert
Hanspeter Bauer, St.Ingbert
Alexander Haas, St.Ingbert
Dr.Franz-Josef Breyer, St.Ingbert
Ursula Dabrock, St.Ingbert
Dr.Klaus Kühn, Saarbrücken
Otto Bischof, St.Ingbert
Dieter Henne, Blieskastel
LV Schleswig-Holstein
Raiffeisenstraße 13
23816 Leezen
Tel. 04552 / 1301
Werner Lahann, Leezen
Matthias Kortüm, Wilster
Wolfgang Klapproth, Geestnacht
Bettina Wolter, Wilster
LV Sachsen-Anhalt
An den Steinkuhlen 9
39448 Westeregeln
Lars Hildebrandt, Westeregeln
Conny Annecke, Westeregeln
Lutz Korthals, Dessau
Simone Hildebrandt, Westeregeln
Hartmut Witzke, Westeregeln
LV Berlin
Kloster-Zinna-Str.9
12309 Berlin
Tel. 030 / 76586032
Fax 030 / 74004060
Tanja Adamek
Ansgar Stober
Andreas Freitag-Adamek
Pietschkerstrasse 30
14480 Potsdam
Fax 0331 / 6005938
Johannesstrasse 4
76307 Karlsbad
PC-Fax 07202 / 1441
LV Sachsen
Friedrichswalde 13
01819 Bahretal
Tel. 0176-23148024
Heidrun Jäckel, Bahretal
Christina Jeschke, Berggießhübel
Linda Jäckel, Bahretal
Das am 24.6.2001 verabschiedete Programm umfässt 68 Seiten. Das ganze Programm ist in digitalisierter Form zu erhalten:
Homepage: http://www.familien-partei.de
eMail: bundesverband@familien-partei.de
Das Parteiprogramm der Familien-Partei Deutschlands kann man auch über den Bundeswahlleiter, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65180 Wiesbaden anfordern.
Auszug aus dem Programm
...
4.2 Familienrecht
Ein moderner Staat, der es mit der Gleichberechtigung der Geschlechter ernst meint, muss über die an Schwangerschaft und Geburt gebundene Sonderstellung der Frauen hinaus den Vätern denselben besonderen Schutz und die Fürsorge wie den Müttern garantieren. Der Artikel 6 des Grundgesetzes ist entsprechend zu erweitern.
Die derzeitige Familienpolitik macht es den Eltern schwer, ihren zuvörderst obliegenden Pflichten gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Kinder kosten Geld, Kraft und Zeit. Vernachlässigung von Kindern und familiären Beziehungen sind nicht selten eine Folge des wirtschaftlich zunehmenden Zwangs zur Erwerbstätigkeit beider Elternteile.
Krisenfamilien, insbesondere Familien, die von Scheidungsfolgen betroffen sind, erhalten nach Beobachtung der FAMILIEN-PARTEI häufig nicht den grundgesetzlich festgeschriebenen Schutz des Staates, sie werden vielmehr oft an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Die FAMILIEN-PARTEI sieht mit Sorge, dass aufgrund der schlecht gelösten Rechts- und Steuerproblematik eine sehr hohe Zahl der von Scheidung betroffenen Erwachsenen wegen absoluter Staatsverdrossenheit die Wahlen boykottiert. Damit begibt sich ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung in eine selbstgewählte, gleichwohl jedoch bedenkliche demokratische Isolation.
Die FAMILIEN-PARTEI will dieser Bevölkerungsgruppe durch eine Reform wichtiger Teile des Familienrechts die Lebensbedingungen erleichtern und Ihnen so zeigen, dass der Staat ihre Probleme ernst nimmt.
Die Regelung des Kindesunterhaltes und der Erziehung von Kindern wäre im Trennungsfall kein grundsätzliches Problem mehr, wenn es das von der FAMILIEN-PARTEI geforderte staatliche „Kindergeld“ in Höhe des Existenzminimums gäbe. Erst darüber hinaus gehende Förderungen hätten sich aus der Finanzlage der Eltern zu errechnen.
Dem entgegen ist das seit 2001 geltende Unterhaltsrecht vollständig unsozial und verstößt nach Meinung der FAMILIEN-PARTEI gegen Gleichheitsgrundsatz und Gleichbehandlungspflicht des Grundgesetzes. Es hat zur Folge, dass arme Unterhaltspflichtige mehr zahlen müssen, während vermögende Unterhaltspflichtige „Kindergeld“ auf den Unterhalt anrechnen können.
Weitere Ungleichbehandlung ist in jenen Fällen zu sehen, wo getrennte oder geschiedene Unterhaltspflichtige wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht leistungsfähig sind. Während die Kinder leistungsfähiger Eltern mehr Unterhalt erhalten, erhöht sich die Leistung der Unterhaltsvorschusskassen nicht, weil diese wegen der unsozialen Rechtslage das „Kindergeld“ voll anrechnen müssen.
„Kindergeld“ zum heutigen Stand ist zum weitaus überwiegenden Teil die Rückerstattung verfassungswidrig bei den Eltern erhobenen Steuern und eben keine wirkliche staatliche Förderung. Daher ist das „Kindergeld“ generell auf private Unterhaltsleistungen, aber nicht auf kind-bezogene Sozialleistungen des Staates anzurechnen.
Ein existenzsicherndes staatliches „Kindergeld“ würde auch Probleme bei den Unterhaltspflichtigen mindern. Diese reichen bis hin zu Zahlungsunfähigkeit und oftmals damit verbundenen Folgeerscheinungen wie etwa psycho-somatischen Erkrankungen oder dem Aufbau einer leistungsfeindlichen Grundhaltung.
Geschiedene und nichteheliche Unterhaltspflichtige müssen nach Auffassung der FAMILIEN-PARTEI steuerlich wie Ehepaare mit Kindern gestellt werden. Es ist sinnvoller, nach entsprechender steuerlicher Anpassung an die Kinder höheren Unterhalt zu zahlen, als den Staat mit hohen Steuern zu begünstigen.
Neben den wirtschaftlichen Problemen treten in Scheidungsfamilien spezifische Probleme in Erziehungs-, Sorgerechts- und Kommunikationsangelegenheiten auf.
Es ist erwiesen, dass gerade Kinder, die in einer Scheidungssituation und damit häufig mit nur einem Elternteil aufwachsen, signifikant oft Erziehungsprobleme bereiten, in Cliquenbildungen Familienersatz suchen oder in gesellschaftlichen Randgruppen auffällig werden. Als Erwachsene unterliegen sie einem erhöhten Scheidungsrisiko und laufen damit Gefahr, den individuellen und zugleich gesellschaftsrelevanten „psychischen Verelendungsprozess“ weiter zu verstärken. Nach Auffassung der FAMILIEN-PARTEI müsse n die Kapazitäten der Erziehungsberatungsstellen sowie der Präventivarbeit an Schulen mit Hilfe staatlicher Gelder ausgebaut werden.
Auch bei der nach Trennung oder Scheidung vom Gesetzgeber erwünschten gemeinsamen Sorge als Regelfall übernimmt heute einer der Erziehungspartner den Lebensmittelpunkt und die damit verbundene Betreuung der Kinder ganz, während der andere Erziehungspartner ein umfassendes Umgangsrecht erhält und den Erziehungspartner in dieser Zeit vollständig entlastet. Da diese Regelung dem Wohl des Kindes am besten dient, fordert die FAMILIEN-PARTEI, die Kosten des Besuchsrechtes per Gesetz den Erziehungspartnern anteilig aufzuerlegen und auch steuerlich berücksichtigungsfähig zu machen.
Die Politik der Regierungsparteien hat es bisher stets versäumt, das Wohl des Kindes erstens zu definieren und zweitens den Erkenntnissen anzupassen, welche in zahlreichen Studien ermittelt wurden.
Vor und nach der Kindschaftsrechtsreform von 1998 werden Rechte der Kinder denen der Eltern untergeordnet. Durch Gerichtsbeschluss werden Kinder weiterhin zu Scheidungswaisen gemacht oder zu Umgangsregelungen gezwungen, die vom Umfang und Intervall her die kindlichen emotionalen Bedürfnisse unberücksichtigt lassen. Seriöse Erkenntnisse der Kinderpsychologie besagen eindeutig, dass bis zu einem Drittel der Jahreszeit mit dem außerhalb der Familie lebenden Elternteil verbracht werden sollte und hinsichtlich
der Intervalle „Je jünger, desto häufiger der Kontakt“ gelten müsse. Abweichungen von dieser Regel widersprechen nach Auffassung der FAMILIEN-PARTEI dem Kindeswohl und sind daher im Einzelfall ausführlich und logisch nachvollziehbar zu begründen und gerichtlich festzuschreiben.
Gerichtsentscheidungen stützen sich auch bei Urteilen im Bereich des Kindschaftsrechts in aller Regel auf Gutachten. Die FAMLIEN-PARTEI strebt die Erstellung einer psycho-logischen Begutachtungsnorm an, deren Anwendung rechtsverbindlich und somit überprüfbar wird.
Insbesondere bei Respektlosigkeit oder gar Feindschaft zwischen den sich trennenden Eltern sind das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht besonders sorgfältig zu prüfen. Die mitbestimmenden Jugendämter sind durch eine politische Behördeninstanz zu begleiten und zu kontrollieren, damit die bisherige Alleinverantwortlichkeit „nach bestem Wissen und Gewissen“ aufgehoben wird. Amtsmissbrauch zu Lasten grundlegender Menschenrechte muss mit allen Mitteln vermieden werden.
Das seit 1998 geltende neue Kindschaftsrecht hebt Beratung und Vermittlung in das Zentrum aller Auseinandersetzungen um die Kinder. Dieser gesetzliche Auftrag muss um des Kindeswohles willen wesentlich stärker in die Rechtspraxis Eingang finden. Beide Eltern müssen durch vermittelnde Fachberatung alle die Kinder betreffenden Fragen erörtern (und möglichst einvernehmlich) klären. Eltern oder Elternteile, die diese Kooperation verweigern, widersetzen sich der Weisung des Gesetzgebers zur grundsätzlichen gemeinsamen elterlichen Sorge. Die gegenwärtige gerichtliche Praxis, dem sich widersetzenden Elternteil die Alleinsorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für gemeinsame Kinder zu übertragen, ist abzulehnen.
In allen Fällen, in denen ohne Verschulden der / des Umgangsberechtigten kein Umgang stattfindet, sollte ein Verfahrenspfleger zwecks Wahrnehmung berechtigter Kindesinteressen zum Einsatz kommen und den Umgang zwischen Kind und Eltern sicher stellen. Funktioniert der Umgang trotz einer solchen Umgangsbeistandschaft nicht, ist das Familiengericht erneut von Amts wegen mit dem Fall zu befassen.
Umgangsvereitelung entgegen dem Kindeswillen oder durch dessen Manipulation muss als strafbarer Kindesmissbrauch geahndet werden, wie es zum Beispiel in Frankreich und Teilen der USA schon lange üblich ist. Auch das umgangsunwillige Kind ist ausdrücklich vor selbst-schädigenden Verhaltensweisen zu schützen und zu einer Wahrnehmung seines Umgangsrechts zu bewegen.
Bei vielen Verfahren hinsichtlich des Aufenthaltes der Kinder oder der Wahrnehmung des Umgangsrechtes vergehen Monate und nur zu oft sogar Jahre, bevor das Gericht zu einer Anhörung oder gar zu einer Entscheidung findet. Die FAMILIEN-PARTEI fordert Fristen für die Erstellung der Gutachten sowie eine hinreichende personelle Ausstattung der beteiligten Institutionen. Juristische Konsequenzen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen sind zu ziehen.
Das reformierte Kindschaftsrecht hat die Diskriminierung der nichtehelichen Kinder bezüglich des väterlichen Sorgerechtes nicht beseitigt. Kinder dürfen nicht zum Besitz eines Elternteils herabgewürdigt werden. Die FAMILIEN-PARTEI tritt im Sinne des Gleichheitsprinzips des Grundgesetzes dafür ein, dass zukünftig auch dem nichtehelichen Vater innerhalb einer gewissen Erklärungsfrist und auf Antrag auch gegen den Willen der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht gewährt werden kann. Besondere Regelungen sind im Falle des Todes der Mutter zu treffen.
Im Falle des Zusammenlebens von nichtehelichen Eltern und Kindern, sollen nichteheliche Eltern grundsätzlich und ohne besonderen Antrag das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Bei Tod der nichtehelichen Mutter ist das elterliche Sorgerecht auf den nichtehelichen Vater zu übertragen, sofern dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.
Psychische Gewalt ist auch innerhalb der Familie als Erziehungs- und Machtmittel untauglich und muss genau wie physische Gewalt gesetzlich unter Strafe gestellt werden. Die jetzige Regelung des Verbotes von Gewalt in der Familie ohne jede Strafandrohung greift nicht.
Familienpartei - www.familien-partei.de