Freispruch

Narrenfreiheit - Freispruch, Euer Ehren


 

 

 

 

 

Bahnunfall am 10.01.2008 in Bissendorf/Linne doch fehlgeschlagener Mitnahmesuizid / Freispruch

Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags.

Ein Zug der Westfalenbahn stieß dort mit ca. 140 km/h auf einem Bahnübergang am Bahnkilometer 119,943 mit einem PKW Citroen zusammen, der trotz geschlossener Halbschranke auf die Gleise gefahren und dort stehen geblieben war. Bei dem Zusammenstoß wurde die 36 Jahre alte Fahrerin schwer verletzt. Ihr auf der Rückbank in einem Kindersitz angeschnallter 2 Jahre alter Sohn wurde glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Zugführer erlitt einen Schock. Der PKW wurde weit weg geschleudert und total zerstört, an dem Zug entstand erheblicher Sachschaden.

Zunächst waren die Ermittler der Polizei Melle und der Staatsanwaltschaft Osnabrück von einem Unfallereignis ausgegangen. Äußerungen der Mutter nach dem Unfall und die weiteren Ermittlungen ergaben dann aber den Verdacht, dass es sich hier um ein versuchtes Tötungsdelikt mit anschließenden fehlgeschlagenen Suizid gehandelt haben könnte. Die Mutter wollte offenbar wegen einer nicht überwundenen Trennung vom Kindsvater aus dem Leben scheiden und zuvor ihren Sohn töten.

Gegen die Angeschuldigte hat das Amtsgericht Osnabrück einen Haftbefehl erlassen, dessen Vollzug allerdings zur Zeit ausgesetzt ist. Die Anklage wurde vor dem Landgericht Osnabrück – Schwurgericht – erhoben. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.

Dr. Retemeyer/Staatsanwalt und Pressesprecher

20.06.2008

 

 

 

Nachtrag vom 14.08.2008

Angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück hat am 13.August 2008 die angeklagte Mutter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Dieses Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung war die Angeklagte aufgrund einer schweren Depression zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen. Eine Wiederholungsgefahr ist nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten nicht gegeben. Somit bestand auch für die Staatsanwaltschaft keine Veranlassung, eine Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus zu beantragen.

http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C47935499_N37287533_L20_D0_I3749624

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Na das ist ja mal wieder ein dicker Hund. Eine Mutter versucht ihren Sohn zu töten und die Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück spricht die angeklagte Mutter wegen angeblicher Schuldunfähigkeit frei..

Auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird nicht veranlasst, weil eine Wiederholungsgefahr "nach übereinstimmender Auffassung aller Verfahrensbeteiligten" angeblich nicht gegeben sein. 

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube, heißt es bei Goethe. Eine Wiederholungsgefahr ist schon deshalb gegeben, weil die Mutter mit dem nächsten Partner, mit dem sie zusammenkommt, ein zweites Kind haben könnte. Trennt sich dann auch dieser Mann von ihr, besteht die Gefahr, dass die Mutter wieder in ein Auto einsteigt und sich samt Kind vom nächsten Zug überrollen lässt.

Man darf sicher sein, wäre der Täter ein Vater gewesen, er wäre sicher nicht so sanft behandelt worden.

 

 

 


 

 

 

Fall Darry bleibt ohne Konsequenzen

Psychisch kranke Mutter erstickte ihre fünf Kinder, Staatsanwalt will keine Klage erheben / Amt: Hilfsnetz hat funktioniert

23.2.2008 0:00 Uhr

Von Steffen Kraft, Darry

Dort, wo sie die Kinder gefunden haben, sieht man jetzt zwei dunkle Flecken. Einen kleinen, nicht größer als ein Kinderkopf, und einen längeren, vielleicht einen halben Meter, als hätte jemand ein Glas Wasser verkippt. „Hier hat sie den letzten Schritt getan“, sagt Michael Kitzmuller. Er ist der Vater von drei der fünf Kinder, die Anfang Dezember von ihrer psychisch kranken Mutter Steffi im schleswig-holsteinischen Dorf Darry zuerst mit Schlafmittel betäubt und dann mit Plastiktüten erstickt worden sein sollen. Kitzmuller, 35, besucht das Haus in Darry, den Raum mit dem blauen Teppich, in dem er bis zum 4. Dezember 2007 wohnte – dem Tag, an dem seine Frau ihn hinausbugsierte und dann zur Tat schritt.

Michael Kitzmuller sucht die Nähe der Kleider und Spielsachen, er nimmt einen gelben Stoffbär, drückt ihn an sich. Dann sagt er: „Die Erinnerungen geben mir Kraft.“ Er braucht sie, denn es sieht so aus, als würde der Tod seiner Kinder kaum Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft Kiel wird keine Anklage erheben, wie ein Sprecher am Freitag sagte. Wegen der Schizophrenie der Mutter werde die Behörde lediglich die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt beantragen. Petra Ochel, die Leiterin des sozialpsychiatrischen Dienstes, ist immer noch im Amt – ebenso wie der Psychiater, der Steffi, 31, vor der Tat behandelt hatte.

Die Vernetzung der Behörden habe im „Fall Darry“ funktioniert, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Michael Kitzmuller hatte die Behörden Monate vor der Tat um Hilfe gebeten und den Ärzten sogar ein Tonband gegeben, auf dem Steffi davon sprach, die Kinder seien von Dämonen besessen. Die Ärzte sahen darin offenbar keine Gefahr für die Kinder. Für Michael Dettling, Leiter der sozialpsychiatrischen Abteilung an der Berliner Charité, ist das zumindest fragwürdig: „Der sozialpsychiatrische Dienst und der behandelnde Psychiater hätten die Frau mit ihren Wahnvorstellungen konfrontieren müssen.“

Michael Kitzmuller steigt die Treppen bis in den ersten Stock hinauf. Dort soll seine Frau Steffi die Kinder betäubt haben, bevor sie sie zum Sterben nach unten trug. In dem Raum liegt eine Matratze, davor steht ein Fernseher. Seine Lautsprecher sehen aus wie die Ohren von Mickey Maus, daneben liegt ein Heidi-Zeichentrickfilm. „Vielleicht haben die Kinder das als Letztes gesehen“, sagt Kitzmuller.

Im Nebenzimmer, auf dem Bett, das einst Steffi gehörte, liegt eine Schachtel mit Medikamenten. „Zolpidem“ steht darauf, laut Beipackzettel dient es normalerweise zur „Behandlung von Schlafstörungen“. Im Zimmer findet sich auch die Quittung über eine Anzahlung bei einem Reisebüro im nahen Lütjenburg. „Sie hatte mir für Silvester eine Reise nach Irland gebucht“, sagt Kitzmuller. Er glaubt, dass Steffi die Tat lange geplant hatte.

Auf einer Kommode neben der Tür liegt ein buntes Büchlein. Es ist das Schwangerschaftstagebuch, das Steffi vor der Geburt ihres ersten Kindes führte. Auf Seite 90 steht: „Weißt du, früher hatte ich immer Angst, die Welt könnte irgendwann kaputtgehen und ich müsste sterben – aber jetzt sehe ich es anders.“

 

 

— „Spiegel-TV-Magazin“ zeigt Michael Kitzmullers Besuch in Darry am Sonntag um 22 Uhr 25 auf RTL.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 23.02.2008)

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2481997

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wer nicht angeklagt wird, kann weder frei noch schuldig gesprochen werden, das ist doch ganz praktisch. Man sollte das auf alle Mörder und Totschläger/innen ausdehnen, dann würden sich die Steuerzahler/innen eine Menge Geld für Gefängnisplätze sparen und der Wilde Westen hätte fortan Konjunktur in Deutschland.

Während man im Neuköllner Fall "Vierjähriger mit Gürtel verprügelt" (Berliner Zeitung, 22.02.2008) gegen die Mutter noch ermittelt, sieht es so aus, als ob die Staatsanwaltschaft in Kiel, die fünffache Kindesmörderin nicht weiter strafrechtlich belästigen möchte und daran statt dessen darüber nachdenkt, die Mutter in einer psychiatrischen Anstalt unterzubringen, wobei doch von ihr keine Wiederholungsgefahr ausgehen dürfte, da ja nun alle ihre Kinder schon tot sind.

 

"Die Staatsanwaltschaft Kiel wird "einen Antrag auf Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt stellen", wie der Leitende Oberstaatsanwalt Uwe Wick den Reportern mitteilte. Steffis Anwalt, Hans-Joachim Liebe, wollte sich dazu auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht äußern. Es gelte, das erforderliche Sachverständigengutachten abzuwarten, sagte er."

www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,537147,00.html - 22. Februar 2008

 

Wir meinen, die gute Mutter sollte unverzüglich freigelassen werden und für die Zeit, die sie unschuldig im Gefängnis oder sonstwo sitzen musste, entschädigt werden. Anschließend sollte man ihr eine Stelle im Bundesfamilienministerium Abteilung "Mutterschaft und geistiges Heilen" anbieten. So könnte sie ihre persönlichen Erfahrungen einbringen, wie schwer es in Deutschland ist, Mutter zu sein und wie leicht es ist, die unnützen Blagen wieder loszuwerden.

Die beiden Väter der fünf toten Kinder sollte man aber mal genau unter die Lupe nehmen. Wir wissen ja, Väter sind potentiell Gewalttäter und Kinderschänder und gehören als solche vorsorglich weggesperrt, was ja in Deutschland auch schon ganz gut klappt, wenngleich sich das Bundesfamilienministerium da noch um weitere Verbesserungen bemüht, wie die folgende Broschüre zeigt:

 

 

 

Mehr Mut zum Reden - Von misshandelten Frauen und ihren Kindern

Mi 24.01.2007

Sie richtet sich auch an die anderen Beteiligten am Gewaltgeschehen und an alle, die mit misshandelten Müttern und ihren Kindern in Kontakt kommen. Die Broschüre geht auf einen Text von Barbro Metell zurück, die in Schweden viele Jahre in einer Spezialberatungsstelle für Kinder und Mütter, die misshandelt wurden, gearbeitet hat. Er wurde von BIG e. V. überarbeitet und auf deutsche Verhältnisse zugeschnitten.

 

Broschüre des Bundesfamilienministerium

www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23602-Broschure-Mehr-Mut-zum-Reden,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf

 

 


 

 

 

Doppelmord bleibt ungestraft

Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt

Von Ulf B. Christen

Lübeck/Geesthacht -

Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wird nicht bestraft. "Wir haben das Verfahren wegen Totschlags eingestellt", sagte der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz dem Hamburger Abendblatt. Die Rechtslage lasse nicht zu, dass die Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.

Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter im Hoogezand-Sappemeer-Ring ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Ihr Bruder kam Minuten später in die Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.

Wie es zum Familiendrama kam, wurde erst acht Wochen später klar, als die Polizei die Täterin in der Klinik vernehmen konnte. Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern "krankhafte Züge". Psychologen halten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen.

Die psychiatrischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.

"Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen", sagte Schultz. Die Angehörigen der Kinder können aber Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen und so möglicherweise doch noch einen Prozess erzwingen. Die Täterin lässt sich derzeit psychiatrisch behandeln - ambulant und freiwillig.

erschienen am 3. September 2004

http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Eine Frau ersticht ihre beiden Kinder, ein Gutachter, der die Frau zum Tatzeitpunkt gar nicht kennen gelernt hat, behauptet, die Frau hätte "zur zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung" gehabt. Woher will der Gutachter das wissen, wenn er, wie gesagt, zum Tatzeitpunkt gar nicht bei ihr war? Oder ist d er Gutachter etwa der Ehemann der tötenden Mutter und hat dabei zugesehen, als sie die Kinder abstach?

" Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr." - Das ist ja nun der größte Unsinn. Eine Frau, die ihre beiden Kinder absticht und die ihre Persönlichkeitsstruktur beibehält, ist immer in Gefahr der Wiederholungstat. Bekanntlich geht das bei einer Frau recht leicht, sie muss nur schwanger werden und dann das nächste Kind abstechen. Was sind denn dass für inkompetente Gutachter, die einen solch einfachen Zusammenhang nicht erkennen können. Oder ist die Mutter gleich nach der Tat sterilisiert worden, so dass eine Wiederholungsgefahr an den eigenen Kindern ausgeschlossen ist?

Die ganze Sache stinkt zum Himmel. Jeder andere, der weniger Tötungsabsicht als diese Mutter hatte, wird angeklagt, so etwa wegen fahrlässiger Tötung:

 

 

Strafprozess um Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat begonnen

Traunstein (dpa) - Zwei Jahre nach dem Eishalleneinsturz in Bad Reichenhall hat vor dem Landgericht Traunstein der Strafprozess um die Schuldfrage begonnen. Bei dem Unfall waren 15 Menschen ums Leben gekommen. Zwei Architekten und zwei Bauingenieure sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, der Prozess gegen einen Angeklagten wurde aber abgetrennt. Die Ermittlungen ergaben, dass Luftfeuchtigkeit und Regenwasser die fehlerhaft geplante Dachkonstruktion aus Holz beschädigt hatten.

"Die Welt", 28.01.2008

 

Wenn sogar "Zwei Architekten und zwei Bauingenieure" angeklagt werden können, die im Gegensatz zu der Mutter mit Sicherheit nicht die Absicht hatten, andere Menschen zu töten, dann fragt man sich, warum das nicht auch bei der tötenden Mutter der Fall ist. Wenigstens eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung wäre zu erheben, hat es doch die Mutter mit Sicherheit unterlassen, sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei der Bewältigung ihrer Lebensprobleme zu holen, durch die der Tötung der zwei Kinder hätte verhindert werden können.

Aber das hieße ja, eine Frau als verantwortlich anzusehen und gerade das ist gesellschaftlich bis hin in die männlich dominierten Staatsanwaltschaften noch lange keine Selbstverständlichkeit. Dort geht man häufig noch immer unausgesprochen davon aus, dass Frauen eigentlich doch nicht so recht bei Verstand wären, von daher wären sie - so wie Kinder - logischerweise auch nicht strafmündig.

Vielleicht hat man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auch gedacht, die Mutter wäre schon genug damit gestraft, dass sie ihre eigenen Kinder abgestochen hat. Wenn dem so wäre, müsste man nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch tötende Väter nach vollzogener Tat in die Freiheit entlassen. Uns ist aber kein einziger Fall bekannt, wo dies einmal geschehen ist, denn welcher Staatsanwalt will schon eine Demonstration vom örtlichen Frauenhaus vor seinem Fenster haben.

 

 


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