Freizeitarrest


 

 

 

 

KITZINGEN

Wenn der Vater nicht der Vater ist

 

Uneidlichen Falschaussage und DNA-Gutachten bringen Mutter in den Arrest

 

Das hätte teuer werden können für einen jungen Mann: Jahrelang Unterhalt zahlen für ein Kind, das nicht von ihm ist. Dass er das nicht muss, hat er einem DNA-Gutachten zu verdanken. Gut für ihn, schlecht für die Mutter des Kindes. Die hatte vor dem Familienrichter falsche Angaben gemacht und wurde jetzt wegen uneidlicher Falschaussage zu Arrest und sozialen Hilfsdiensten verurteilt.

 

Ob die heute 22-Jährige wirklich begriffen hat, um was es in dem Fall oder im Leben überhaupt geht, da hatten alle Beteiligten in der Verhandlung ihre Zweifel. Die Fragen des Jugendrichters nach dem Warum und Wieso wurden jeweils mit „ich weiß nicht“ beantwortet. Die Verhandlung vor dem Jugendrichter verstärkte den Eindruck, die Frau, die seit dem Verlassen der Hauptschule von Arbeitslosengeld II und einem Nebenjob lebt und ihr Kind allein erzieht, handelt nach dem Motto: Kopf in den Sand, dann sehe ich niemanden und niemand sieht mich. Alles ist egal.

 

„Ich bin davon ausgegangen, dass er der Vater sein muss“

Die Angeklagte an die Adresse des Richters

Dass es so nicht geht, versuchte ihr der Richter deutlich zu machen – auch die möglichen und schweren Folgen einer Falschaussage. Die hatte sie eindeutig vor dem Familienrichter gemacht, als es darum ging festzustellen, wer der Vater der Tochter ist. Trotz der deutlichen und vorgeschriebenen Belehrung über ihre Pflichten als Zeugin hatte sie für die entscheidende Zeit ausgeschlossen, neben dem „Vater“ des Kindes noch weitere Partner und Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

„Ich bin einfach davon ausgegangen, dass er der Vater sein muss“, sagte sie dem Richter. Dass der Familienrichter ein DNA-Gutachten anfordern wird, war ihr zwar klar, aber auch egal. Heraus kam, was heraus kommen musste: Der von der Frau vor den Richter gezogene „Vater“ war mit Sicherheit eben nicht der Vater. Was bedeutet, dass die Frau in der fraglichen Zeit noch andere Partner hatte. Wer der Vater tatsächlich ist, steht bis heute nicht fest. Die Frau scheint plötzlich kein Interesse daran zu haben.

Dass die Mutter ihre Tochter erst zum Gutachter brachte, der den DNA-Test machen sollte, als ihr Zwangsmaßnahmen angedroht wurden, zeigt ebenso ihre Einstellung wie die Tatsache, dass sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht beim Jugendamt erschienen ist – Kopf in den Sand halt.

Vor dem Jugendrichter ist sie mit dieser Einstellung nicht durchgekommen. Obwohl der Staatsanwalt mit mindestens 160 Stunden soziale Dienste hätte leben können, langte der Jugendrichter härter zu. Weil keine Einsicht zu erkennen war und weil sie schon mal wegen Betrugs aufgefallen war, hielt er zwei Freizeitarreste für angemessen und nötig. 50 Stunden soziale Hilfsdienste und die Kosten des Verfahrens kommen dazu.

von unserem Redaktionsmitglied Siegfried Sebelka

24.01.2008

http://www.mainpost.de/lokales/kitzingen/Uebersicht;art773,4312526

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Für ihr Verhalten, ihr Kind einem Mann anzudichten, bekommt die Mutter vom Jugendrichter "Freizeitarrest". Das klingt ja ganz nett. Vielleicht kann sie ja auch ihr Kind mit in den Arrest nehmen und wird von einem netten Sozialarbeiter betreut.

Wenn sich das rumspricht, wollen immer mehr Mütter in Freizeitarrest, statt zu Hause stumpfsinnig das RTL-Mittagsmagazin zu gucken oder zu warten, wann der Mann nach Hause kommt und sich um das Kind kümmert.

 

Nach § 90 JGG soll der Jugendarrest im Jugendlichen „das Ehrgefühl wecken und ihm ins Bewusstsein bringen, dass er für das von ihm begangene Unrecht einstehen muss“. Der Jugendarrest wird in Jugendarrestanstalten vollzogen. Abweichend von § 16 JGG kann der Jugendarrest auch gemäß § 11 Abs. 3 JGG verhängt werden, wenn der Jugendliche den Weisungen des Jugendrichters nicht nachkommt. Dies wird als Ungehorsamsarrest bezeichnet.

Der Freizeitarrest, auch "Wochenendarrest" genannt, erstreckt sich auf die wöchentliche Freizeit des Jugendlichen und wird auf eine oder zwei Freizeiten bemessen.

Der Kurzarrest wird statt des Freizeitarrestes verhängt, wenn dies aus Erziehungsgründen zweckmäßig ist und Ausbildung oder Arbeit des Jugendlichen nicht beeinträchtigt werden. Zwei Tage Kurzarrest entsprechen einer Freizeit.

Der nach vollen Tagen oder Wochen zu bemessende Dauerarrest beträgt mindestens eine Woche und höchstens vier Wochen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarrest

 

 

25.01.2008

 

 

 


zurück