Fremdunterbringung


 

 

 

 

 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 13. Oktober 2017 14:38
An: info@vaeternotruf.de
Betreff:

Sehr geehrte Damen und Herrn,

Mein Name ist ... . Ich bin .... Jahre alt, geschieden und bin selbstständig ... .

Wie alles began:

ich habe eine 8 jährige Tochter die ... heisst. Sie wohnte noch zuletzt bei ihrer Mutter in .... auch. Durch eine akute Überforderung hat sie sich an das Jugendamt gewendet und dazu gesagt , dass sie meine Tochter geschlagen hat. Bevor das Jugendamt ins Spiel kam, wurde ausgemacht mit der Mutter , dass meine Tochter zu mir kommt und mit uns zusammenwohnt. Sie hatte bereits ihren Koffer gepackt und ich sollte meine ... am .... abholen.
Dazu kam es leider nie mehr. Das Jugendamt hat mich an dem Tag angerufen und gesagt; Wir haben ihre Tochter jetzt abgeholt und sie ist in Obhut. Sie haben sie 1 Fahrstunde von ... entfernt in einem Kinderheim untergebracht.
Ab dem Tag , bei jedem Treffen mit dem Jugendamt habe ich ganz klar und deutlich gesagt, dass meine Tochter zu mir kommen muss. Sie gehört nicht in einen Kinderheim. Das Jugendamt hat immer wieder behauptet: Sie würden das nicht schaffen. Sie ist ein schwieriges Kind. Ob sie schwierig oder überfordernd ist, das weiss ich schon, sagte ich, nichts desto trotz , ist sie meine Tochter und ich liebe sie so wie sie ist. Meine Tochter durfte dann nicht zu mir kommen. Dann wurde mir noch obendrauf das Telefonat mit ihr plötzlich verboten und ich durfte sie auch nicht sehen. Es vergingen 5 Monate bin ich sie sehen durfte. Danach nur alle paar Wochen. Telefonate und Mails wurden einfach nicht beantwortet. Keiner hatte plötzlich Zeit oder waren ständig im Urlaub. Dann wurde mir am ...  das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht entzogen ohne Grund, ohne gerichtliche Anhörung hat mir der Richter auf der Bitte des Jugendamtes mir das komplette Recht als Vater entzogen. Seitdem habe ich es auch nicht am OLG zurück bekommen.
Die neuen Begründungen waren seitens Jugendamt:
- der Vater hat die Tochter beim wiedersehen zuviel umarmt und gedrückt
- der Vater hatte vor 2 Jahren seine Umgänge nicht regelmässig wahrgenommen
- der Vater hat die Tochter auf dem Boden schlafen lassen, während ihre Freundin auch da war und sie beide nicht im Bett passten und auf der Matratze auf dem Boden schliefen, wie im DDR damals Diese simplen Gründe waren ausreichend um mir meine Tochter wegzunehmen und sie fremd unterzubringen wo sie nicht sein möchte. Meine Tochter hat den grossen Wunsch nach Hause zu kommen. Ich habe inzwischen ( nach 7 Monaten ) unbegleiteten Umgang , meine Tochter erzählt mir als wir endlich ohne Stasi Wächter waren, dass ihr im Kinderheim Kaffee und Zigarette angeboten wurde. sie ist in einer Gruppe mit 15 jährige zusammen. Wie kann so etwas sein. Mein Kind kommt erst dort mit schlimmen Sachen in Berührung. Sie ist nur 8 Jahre alt. Ich habe die Erzieherin sofort drauf angesprochen , sie hat nur geblockt und gesagt, sie wisse von nichts und hat mich regelrecht rausgeschmiessen, weil ich das weiss was ich nicht wissen soll. Meine Tochter hat danach bestimmt Ärger bekommen. Ich hatte ihr noch Sachen geschenkt, darunter eine hochwertige Bettdecke, die man ihr weggenommen hat und darauf hiess es auch, sie wisse nichts davon und kann nichts dazu sagen. Das Spiel geht seit 7 Monaten so. Ich erfahre nichts über meine Tochter, da ich das Sorgerecht nicht habe, ich werde radikal schikaniert, respektlos behandelt und wenn man sich aufregt, dann sind sie gleich pampig und schreien zurück. Was mit meiner Tochter dort passiert ist diese Frauen ( Jugendamt, Kinderheim, Verfahrensbeistand, Umgangspflegerin ) allen so was von egal. Ich möchte so gerne, dass jemand mir hier Beistand gibt und mit mir um meine Tochter bei der Kampf eine Unterstützung gibt.

Ich hoffe von Ihnen zu hören.

Meine Tel Nummer. ...


Mit freundlichen Grüssen

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Richter stärken Eltern

Bundesverfassungsgericht führt Familie zusammen. Ein erneuter Entzug des Sorgerechts ist dennoch möglich

KARLSRUHE dpa Das Bundesverfassungsgericht hat die neun Mitglieder einer per Gerichtsbeschluss getrennten Familie vorerst wieder zusammengeführt. Die Richter gaben am Freitag einem Elternpaar aus dem Raum Münster Recht, dessen sieben Kinder kurz vor Weihnachten von ihm getrennt worden waren. Das Amtsgericht Münster hatte den Eltern in einem Eilverfahren das Sorgerecht entzogen, weil es Hinweise darauf gab, dass die Kinder geschlagen wurden. Ein Gutachter hatte Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten festgestellt. Das Amtsgericht hatte jeden Kontakt mit den Kindern unterbunden und den Eltern sogar deren Aufenthaltsort verschwiegen.

Die Karlsruher Richter sahen darin einen Verstoß gegen das im Grundgesetz geschützte Elternrecht. Denn das Amtsgericht habe den Sachverhalt nicht selbst aufgeklärt, sondern sich im Wesentlichen auf die Angaben des Jugendamts verlassen. Bei einem derart schweren Grundrechtseingriff, so befand Karlsruhe, hätte das Amtsgericht das Ausmaß der Gefährdung der Kinder selbst prüfen müssen.

 

In ihrem Beschluss räumen die Richter ein, dass es Hinweise des Jugendamts auf Medikamentenmissbrauch und auf Gewalthandlungen gegeben habe. Deshalb sei nicht ausgeschlossen, dass das Amtsgericht - nach Aufklärung des Sachverhalts - eine neue Eilentscheidung über die Trennung von Eltern und Kindern treffen könnte.

21.06.2002

 

http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2002/06/22/a0080

 

 

Siehe dazu auch der Fall Haase

17.12.2002 Antrag des Jugendamtes Münster beim Amtsgericht Münster auf Herausnahme der Kinder aus dem Haushalt der Eltern und Fremdunterbringung.

http://www.karin-jaeckel-autorin.de/offenebriefe/muenster.html

 

 

 

 

 


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