Geheimniskrämerei


 

 

 

Geschäftsverteilungsplan

Amtsgericht Nagold - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 19.10.2020, Ablehnung am 21.10.2020, seltsame Antwort vom Direktor des Amtsgericht Gawronski vom 27.10.2020, Antwort darauf am 28.10.2020) 

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf <info@vaeternotruf.de>
Gesendet: Montag, 19. Oktober 2020 23:21
An: Amtsgericht Nagold (Poststelle) <Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de>
Betreff: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan


Amtsgericht Nagold
Bahnhofstraße 31
72202 Nagold

Telefon: 07452 / 8372 0
Fax: 07452 / 8372 50

E-Mail: Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de
Internet: www.agnagold.de

Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren im Internet u.a. auch über das Amtsgericht Nagold

http://www.vaeternotruf.de/nagold.htm

Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. Offenbar wird nicht einmal der Name des Direktors/der Direktorin des Amtsgerichtes aufgeführt.

Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?

Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht Nagold. wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.


Mit freundlichen Grüßen


Anton

www.vaeternotruf.de




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht Nagold (Poststelle) [mailto:Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de]
Gesendet: Mittwoch, 21. Oktober 2020 07:36
An: 'Väternotruf'
Betreff: AW: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, Ihre Anfrage per E-Mail zu beantworten.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an das Amtsgericht Nagold, Gerichtsplatz 1, 72202 Nagold.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Nagold
-Poststelle-
Telefon: 07452/8372-29
Telefax: 07452/8372-50



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 25. Oktober 2020 16:36
An: 'Amtsgericht Nagold (Poststelle)'
Cc: 'Poststelle@LGTuebingen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@jum.bwl.de'; 'datenschutz@lgtuebingen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@lfdi.bwl.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Damen und Herrn,

das ist wohl ein Witz, den Sie sich hier erlauben.

Hiermit erhebe ich gegen Sie (Unbekannt) Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Verweigerung Ihren Namen zu nennen und Verweigerung den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zuzusenden.

Bitte leiten Sie meine Dienstaufsichtsbeschwerde und meine unten aufgeführte Bitte um Zusendung des Geschäftsverteilungsplans an den Direktor des Amtsgerichtes, so es denn einen gibt und das Amtsgericht nicht führerlos durch das Weltall trudelt, wie mir scheint.


Mit freundlichen Grüßen


Anton Schwarz

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht Nagold (Poststelle) [mailto:Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de]
Gesendet: Dienstag, 27. Oktober 2020 08:31
An: 'Väternotruf'
Betreff: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter Herr Schwarz,

auf Ihre E-Mail vom 25.10.2020 teile ich Ihnen mit, dass Sie - entgegen Ihrer Annahme in Ihrer Mail vom 19.10.2020 - unter www.amtsgericht-nagold.de unter Amtsgericht, Leitung – Verwaltung über meinen Namen und den des Herrn Verwaltungsleiters informiert werden. Im Übrigen verweise ich auf die eindeutige gesetzliche Regelung in § 21e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes: Nach § 21e Abs. 9 GVG ist der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts grundsätzlich in der von dem Präsidenten oder aufsichtsführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht. Die Vorschrift gewährt damit jedermann das Recht zur Einsichtnahme des Geschäftsverteilungsplans, eine Veröffentlichung oder die Übersendung von Kopien oder als Datei ist nicht vorgeschrieben, vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 – IV AR (VZ) 4/19 –, juris.

Ich betrachte Ihre „Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Unbekannt“ damit als erledigt. Etwaige künftige Korrespondenz werde ich aus Datenschutzgründen nur auf postalischem Weg mit Ihnen führen, weitere E-Mails lasse ich unbeachtet.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Gawronski

Direktor des Amtsgerichts





-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. Oktober 2020 14:13
An: 'Amtsgericht Nagold (Poststelle)'
Cc: 'fdp-nagold@t-online.de'; 'andreas.roehm@spd-nagold.de'; 'a.fezer-brenner@posteo.de'; 'cw-fds@afd-bw.de'; 'kontakt@die-linke-calw.de'; 'Poststelle@LGTuebingen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@jum.bwl.de'; 'poststelle@lfdi.bwl.de'; 'Petra.Krebs@gruene.landtag-bw.de'; 'Norbert.Beck@cdu.landtag-bw.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrter Herr Gawronski,

meine Dienstaufsichtsbeschwerde hat sich nicht erledigt, da Sie bisher keine Stellung dazu bezogen haben, dass von Ihrem Gericht am 21.10.2020 eine Mail ohne Namensnennung versandt wurde.

Im weiteren wurde behauptet, "aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, Ihre Anfrage per E-Mail zu beantworten."

Zu beiden Vorwürfen haben Sie keine Stellung bezogen.

Ihre Antwort per Mail zeigt aber immerhin, dass es sich bei der Behauptung vom 21.10.2020 "aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, Ihre Anfrage per E-Mail zu beantworten." um eine Falschnachricht handelt, ich dachte bisher dass ein solch seltsames Verhalten auf Herrn Trump beschränkt wäre. Aber ich habe mich wohl geirrt.

Wenn es aber eine Falschnachricht war, dann haben Sie das in Ihrer Position als Direktor des Amtsgerichtes zu rügen, so jedenfalls meine bisherige Ansicht über einen funktionierenden Rechtsstaat.

Mir erscheint das ganze sehr befremdlich und unvereinbar mit einer bürgernahen Arbeitsweise der Mitarbeiter des Amtsgerichtes.

Als Dienstvorstand des Amtsgerichtes haben Sie für eine bürgernahe und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit transparente Arbeitsweise Ihrer Mitarbeiter zu sorgen, nicht aber den Gekränkten zu spielen.



Im übrigen konnte ich Ihren Namen und den Ihres Verwaltungsleiters auf den folgenden Seiten nicht finden:

https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/impressum

https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/kontakt

https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/1202468

Immerhin, nach fleißigem Suchen findet man dann tatsächlich den von Ihnen genannten Eintrag:

https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/DAS+AMTSGERICHT/Leitung+-+Verwaltung

Wo ist Ihr Problem, dass Sie den Geschäftsverteilungsplan offenbar nicht auf die Website des Amtsgerichtes stellen wollen?

Sie sollten sich mal ein Beispiel am Landgericht Tübingen nehmen, dort ist der Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht

https://landgericht-tuebingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Landgericht/Geschaeftsverteilung

statt eine solche Geheimniskrämerei an dem von Ihnen geführten Amtsgericht zu befördern oder zu tolerieren.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Schwarz




 

 


 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 3. November 2016 09:49
An: Amtsgericht Wernigerode
Betreff: Amtsgericht Wernigerode - Geschäftsverteilungsplan


Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode

Telefon: 03943 / 531-0
Fax: 03943 / 531-140

E-Mail: ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: http://www.ag-wr.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/




Amtsgericht Wernigerode - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.

Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen Informationsfreiheitsbeauftragten?


Mit freundlichen Grüßen


Anton

www.vaeternotruf.de




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bollmann, Sabine [mailto:...]
Gesendet: Dienstag, 8. November 2016 15:36
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Wernigerode - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter Herr Anton,

unter Bezugnahme auf die Anfrage vom 03.11.2016 wird mitgeteilt, dass diese leider eine konkrete natürliche oder juristische Person des Absenders nicht erkennen lässt. Daher kann die Anfrage auch nicht beantwortet werden.

Ansonsten wird auf § 21 e Abs. 9 GVG und des dortigen Einsichtsrechts Bezug genommen. (hier: Verwaltungsgeschäftsstelle zu den üblichen -auch im Internet veröffentlichten - Sprechzeiten)

Mit freundlichen Grüßen

Baumann
Direktor des Amtsgerichts

--

Amtsgericht Wernigerode
R.-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode

Tel.: 0 39 43/53 11 02
Fax: 0 39 43/53 11 40
Email: ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de







-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 20. November 2016 18:32
An: 'Bollmann, Sabine'
Betreff: AW: Amtsgericht Wernigerode - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrter Herr Baumann,

wir baten in erster Linie nur um eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes, unsere sonstigen Fragen vergessen Sie einfach, wenn deren Beantwortung zu schwer sein sollte.

Sie dürfen im Übrigen sicher sein, dass das kein Automat ist, der Ihnen hier schreibt, so weit ist die Technik noch nicht.

Auch eine "juristische Person" kann Ihnen nicht schreiben oder haben Sie schon mal eine schreibende GmbH oder eine schreibende Bundesrepublik Deutschland gesehen, die ja öfter mit einer GmbH gleich gestellt wird. Man darf zumindest sicher sein, dass das Amtsgericht Wernigerode keine GmbH ist, denn sonst wäre sie ja im GmbH-Register eingetragen.

Im übrigen gibt es keine Vorschrift, nach der man sich ausweisen müsste, um einen Geschäftsverteilungsplan zugesandt zu bekommen. Das mag es in der DDR gegeben haben, ich weiß nicht ob Sie dort aufgewachsen sind oder Ihre Jugend im Golden Westen zubringen mussten.

Wir bitten hiermit nochmals um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.



Mit freundlichen Grüßen


Anton
 

 

 


 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2016 21:47
An: POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB
Betreff: Amtsgericht Weilheim - Geschäftsverteilungsplan


Amtsgericht Weilheim
Alpenstraße 16
82362 Weilheim in Oberbayern

Telefon: 0881 / 998-0
Fax: 0881 / 998-100

E-Mail: poststelle@ag-wm.bayern.de
Internet: www.justiz.bayern.de/gericht/ag/wm/




Amtsgericht Weilheim - Geschäftsverteilungsplan



Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.


Mit freundlichen Grüßen


Anton

www.vaeternotruf.de

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB [mailto:POSTSTELLE@ag-wm.bayern.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2016 09:48
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter <Anton>,

ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass das Amtsgericht Weilheim - ebenfalls aus Datenschutzgründen - die personenbezogenen Daten seiner Richterinnen und Richter nicht allgemein veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


Amtsgericht Weilheim
Geschäftsleitung

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2016 17:14
An: 'POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB'
Cc: 'vorstand@piraten-oberbayern.de'; 'poststelle@stmjv.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim - Geschäftsverteilungsplan



Sehr geehrte/r <Amtsgericht>,

wir baten nicht um Veröffentlichung, sondern um Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes.

Der Geschäftsverteilungsplan ist - entgegen Ihrer fehlerhaften Mitteilung - bereits veröffentlicht, da er frei zugänglich für alle Bürger/innen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes einsehbar ist.

Von daher ist das eine absurde Mitteilung, die Sie hier machen.

Ihr Bezug auf den Datenschutz ist im Übrigen unsinnig, weil auf der Internetseite des Oberlandesgerichtes München der namentliche Geschäftsverteilungsplan veröffentlicht ist und Sie doch sicher nicht im Ernst behaupten wollen, dass die dortige Gerichtsleitung gegen den Datenschutz verstoßen würde.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/daten/#anker_sprungmarke_0_12



Möglicherweise fehlt Ihnen aber die Vollmacht zu der von uns erbetenen Versendung, bitte legen Sie daher unsere Anfrage der Direktorin des Amtsgerichtes vor.



Mit freundlichen Grüßen


Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB [mailto:POSTSTELLE@ag-wm.bayern.de]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2016 14:25
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter <Anton>,

zunächst können Sie davon ausgehen, dass insbesondere die gerichtlichen Behörden die Datenschutzgesetze korrekt anwenden.
Sodann weise ich Sie auf § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes hin, wonach eine Veröffentlichung personenbezogener Daten nur mit Einwilligung dieser Personen legitim ist. Diese Einwilligungen wurden am Amtsgericht Weilheim nicht erteilt.

Eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplans an Sie kommt einer Veröffentlichung gleich.
Geschäftsverteilungspläne werden hier auch auf den Geschäftsstellen nicht frei zugänglich für alle Bürger aufgelegt.

Die Behördenleitung hat von dieser Nachricht Kenntnis.

Im Übrigen wird von hier keine weitere Beantwortung Ihrer dahingehenden E-Mails mehr vorgenommen, soweit Sie Ihren Antrag unverändert wiederholen und solange Ihre Identität hier nicht nachvollziehbar ist, § 17 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO). Ihre Internetseite und Ihre E-Mails weisen Sie jedenfalls nicht eindeutig aus.

Mit freundlichen Grüßen


Amtsgericht Weilheim
Geschäftsleitung




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2016 15:13
An: 'POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'vorstand@piraten-oberbayern.de'; 'info@csu-weilheim.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte/r Herr/Frau <Amtsgericht>,

leider sind Sie offenbar juristisch nicht sehr bewandert, sonst würden Sie solche Aussagen sicher nicht treffen.

Mit Erscheinen und Auslage des Geschäftsverteilungsplanes in der Geschäftstelle des Amtsgerichtes sind die Daten der Richter bereits veröffentlicht, da jede/r Bürger diese Daten bei persönlichem Erscheinen in der Geschäftsstelle einsehen kann.

Dass dieses - wie suggerieren - einer Erlaubnis seitens der Behörde bedürfte, ist mir noch nie erzählt worden, Sie selber geben auch kein Gesetz an, durch das es legitimiert wäre, die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer Einsichtnahme zu selektieren.


"Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der vom Gerichtspräsidenten bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen. Dasselbe gilt für die Geschäftsverteilungspläne der Spruchkörper (Kammer bzw. Senat). Damit ist grundsätzlich jedermann ohne Darlegung eines besonderen Interesses zur Einsicht befugt. ..."

https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-geschaeftsverteilung.html




Zu Ihrer "Argumentation":

Eine Veröffentlichung ist nicht erst dann gegeben, wie Sie irrig meinen, wenn der Geschäftsverteilungsplan - so wie an vielen deutschen Gerichten üblich, im Internet veröffentlicht ist oder eine Zusendung an anfragende Stellen per Mail erfolgt.

In so fern ist Ihr Verweis auf § 4 Bundesdatenschutzgesetz irreführend.

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.



Die Richter haben mit Beginn ihrer Tätigkeit am Amtsgericht konkludent mit der Aufnahme ihres Familiennamens in den Geschäftsverteilungsplan zugestimmt und damit auch in die Veröffentlichung, die mit Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes in der Geschäftsstelle erfolgt ist und von jeden Bürger eingesehen werden kann.

Wenn Sie da Zweifel haben, man kann schließlich als einfacher Mitarbeiter des Amtsgerichtes nicht alles wissen, fragen Sie Ihren Direktor oder den Datenschutzbeauftragen von Bayern, den wir hier im cc aufgenommen haben, der kann ja mal eine Weiterbildung für die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes Weilheim anbieten.

Von daher würde ich Sie bitten, zukünftig nicht mehr auf unsere Fragen zu antworten, sondern dies der Direktorin des Amtsgerichtes Frau Sieh zu überlassen, die dafür sicher besser qualifiziert ist.

Ich möchte hinsichtlich Ihrer Antwort noch nicht von politischem Skandal reden, solche Einschätzung überlassen wir lieber den Politikern, von denen einige hier im cc eingetragen sind.



Mit freundlichen Grüßen


Anton





 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 28. Mai 2016 13:07
An: 'poststelle@lgef.thueringen.de'
Betreff: Landgericht Erfurt - Geschäftsverteilungsplan


Landgericht Erfurt
Domplatz 37
99084 Erfurt


E-Mail: poststelle@lgef.thueringen.de
Internet: http://www.thueringen.de/de/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_erfurt/



Landgericht Erfurt - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.


Mit freundlichen Grüßen


Anton

www.vaeternotruf.de

 

 

 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGEF Poststelle [mailto:Poststelle@lgef.thueringen.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016 07:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre Anfrage vom 28.05.2016


Ihre E-Mail vom 28. Mai 2016


Sehr geehrter Herr Anton,

auf Ihre Anfrage hin teile ich Ihnen mit, dass der aktuelle richterliche Geschäftsverteilungsplan auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Erfurt zur Einsicht bereit liegt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Becher
Richterin am Landgericht






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016 09:26
An: 'LGEF Poststelle'
Betreff: AW: Landgericht Erfurt - Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Frau Becher,

Danke für Ihre Nachricht.

Bitte seien Sie so freundlich uns übersenden uns den Geschäftsverteilungsplan per Mail. Es ist etwas umständlich 400 Kilometer nach Erfurt anzureisen, nur um den Geschäftsverteilungsplan einzusehen, wir leben ja nicht mehr 19. Jahrhundert. Das hätte vermutlich nicht einmal seinerzeit der Geheimrat Goethe gemacht, der immerhin bis nach Italien gereist ist, allerdings nicht, um den Geschäftsverteilungsplan des päpstlichen Gerichtes in Rom einzusehen.


Mit freundlichen Grüßen


Anton



 




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGEF Poststelle [mailto:Poststelle@lgef.thueringen.de]
Gesendet: Freitag, 10. Juni 2016 10:46
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan



Sehr geehrter Herr Anton,

leider kann ich Ihrer Bitte, Ihnen den Geschäftsverteilungsplan per E-Mail zuzusenden, nicht nachkommen. Die Vorschrift des § 21e Abs. 9 S. 1 GVG sieht vor, dass der Geschäftsverteilungsplan in einer vom Präsidenten oder aufsichtsführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme auszulegen ist. Darüber hinaus besteht keine Pflicht zur Mitteilung, Übersendung oder Auskunft (Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 21e GVG).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Becher
Richterin am Landgericht

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 11. Juni 2016 15:10
An: 'Poststelle@lgef.thueringen.de'
Cc: 'Poststelle@TJM.thueringen.de'; 'poststelle@tholg.thueringen.de'; 'pressestelle@tholg.thueringen.de'; 'falko.windisch@piraten-erfurt.de'; 'markus.walloschek@piraten-erfurt.de'; 'irmgard.schwenteck@piraten-thueringen.de'; 'anthony.richter@piraten-erfurt.de'; 'erik.limburg@piraten-erfurt.de'
Betreff: WG: Geschäftsverteilungsplan


Sehr geehrte Frau Becher,

bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes vor.

Dieser hat hoffentlich die Größe, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch zuzusenden und uns nicht mit Plattitüden abzuspeisen.

§ 21e Abs. 9 S. 1 GVG verbietet das in keiner Weise.


Schauen Sie mal, wie das in Berlin gemacht wird.

http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-schoeneberg/das-gericht/zustaendigkeiten/geschaeftsverteilung/



Da können sich die Thüringer eine Scheibe abschneiden.



Mit freundlichen Grüßen


Anton


http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm






 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 28. Mai 2016 09:22
An: 'poststelle@lgg.thueringen.de'
Betreff: Landgericht Gera - Geschäftsverteilungsplan



Landgericht Gera
Rudolf-Diener-Str. 2
07545 Gera

Telefon: 0365 / 834-0
Fax: 0365 / 834-1000

E-Mail: poststelle@lgg.thueringen.de
Internet: http://www.thueringen.de/de/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_gera/





Landgericht Gera - Geschäftsverteilungsplan



Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.


Mit freundlichen Grüßen


Anton

www.vaeternotruf.de

 

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGG Resch, Kati [mailto:Kati.Resch@lgg.thueringen.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016 11:10
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 28.05.2016, unser AZ: 145 E1 - 7/16

Sehr geehrter Herr Anton,

in Bezug auf Ihre Bitte um Übersendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes des Landgerichts Gera vom 28.05.2016 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich diese nicht erfüllen kann. Eine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplanes ist nach § 21e Abs. 9 GVG nicht erforderlich. Das Landgericht Gera sieht deshalb auch von einer Veröffentlichung ab.
Die Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan ist in der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Gera, Rudolf-Diener-Straße 2, Haus 6 während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung möglich (Tel.: 0365 8341210 o. 8341211). Kopien sind auf eigene Kosten zu fertigen.


Mit freundliche Grüßen


Im Auftrag


Resch, RinLG

 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Juni 2016 00:16
An: 'LGG Resch, Kati'
Cc: 'poststelle@lgg.thueringen.de'
Betreff: AW: Ihre E-Mail vom 28.05.2016, unser AZ: 145 E1 - 7/16

Liebe Frau Resch,

eine unproblematische Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes lehnen Sie ab und benutzten dabei noch das Wort "leider".

Ich habe den Eindruck, dass das "leider" nur eine Floskel ist, mit der Sie Ihr hartes "Nein" verhüllen wollen.

Sie geben auch keine Mitteilung, warum Sie die Zusendung verweigern (außer dass Sie das nicht können. Wenn Sie das nicht können, kann das ja jemand anderes am Landgericht machen, der das eben kann. Ein Hochschulabschluss ist dafür ja nicht erforderlich, vielleicht kann das ja auch der Pförtner erledigen.)

An der Mehrzahl der deutschen Gerichtes ist es mittlerweile üblich die Geschäftsverteilungspläne im Internet zu veröffentlichen oder auf Anfrage unbürokratisch per Mail zuzusenden.

Siehe dazu unsere Übersicht auf

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm



Legen Sie bitte unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes Gera vor, dieser hat sicher die Kompetenz, eine Übersendung per Mail unkompliziert auf dem Weg zu bringen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden es zu Danken wissen.


Mit freundlichen Grüßen


Anton


 

 


 

 

 

 

 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. April 2016 15:43
An: Verwaltung AG-Frankfurt
Betreff: Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
 
 
Amtsgericht Frankfurt am Main
Gerichtstraße 2
60313 Frankfurt am Main
 
Telefon: 069 / 1367-01
Fax: 069 / 1367-2030
 
E-Mail: verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
Internet: www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de
 
 
 
 
Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
  
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Anton
 
 
www.vaeternotruf.de

 


 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 29. April 2016 09:08
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
 
Sehr geehrter Herr Anton,
 
der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt wird nur per Post versandt.
Hierzu darf ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift mitzuteilen, damit ich auch die Kosten i.H.v. 6,00 € vorab von Ihnen anfordern kann.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Angela Löwe
Sachbearbeiterin
Amtsgericht Frankfurt am Main
- Verwaltung. Abteilung 1 -
Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
 
Tel.: ...
Fax: ...
E-Mail: ...
Internet: www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de
 
 
 

 


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. April 2016 13:56
An: 'Angela.Loewe@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
 
 
Liebe Frau Löwe,
 
Sie machen wohl einen Witz.
 
Den Geschäftsverteilungsplan können Sie uns per Mail zusenden, da geht auch für umsonst. Schließlich zahlen die Bürgerinnen und Bürger auch Steuern, ohne die die Justiz keine drei Monate überleben würde.
 
Stellen Sie doch den Geschäftsverteilungsplan einfach auf die Internetseite des Amtsgerichtes, so wie das bei vielen anderen Amtsgerichten üblich ist, da können die Bürgerinnen und Bürger den sich unbürokratisch runterladen und der unangenehme Eindruck wird vermieden, die Justiz wolle sich hier auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gesund sanieren.
 
Im Übrigen legen Sie bitte meine Anfrage dem Präsidenten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vor, der hoffentlich in der Lage ist, das Amtsgericht Frankfurt am Main in das Informationszeitalter zu befördern.
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 
Anton
 

 

 

Kommentar Väternotruf:

29.04.2016: Antwort vom Amtsgericht, die wollen nur per Post versenden und dafür vom Bürger 6,00 € abkassieren. Typisch Frankfurt am Main, Kapitalismus pur, alles dreht sich um Geld - das Informationsinteresse der steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger muss sich hinter der schnöden Kapitalismusfahne brav in Reih und Glied einreihen. Armes Teutschland.

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 16:46

An: 'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de'

Betreff: Amtsgericht Villingen-Schwennigen - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Niedere Strasse 94

78050 Villingen-Schwenningen

 

Telefon: 07721 / 203 - 0

Fax: 07721 / 203 -199

 

E-Mail: poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de

Internet: www.agvillingen-schwenningen.de

 

     

Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Geschäftsverteilungsplan 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton  

www.vaeternotruf.de

 

 

   

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Zmuda, Andreas ...

Gesendet: Montag, 12. Oktober 2015 11:51

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Herren, 

hinsichtlich Ihrer Anfrage verweisen wir auf § 21 e Abs. 9 GVG. Danach ist der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

Es bleibt Ihnen unbenommen den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen auf der Geschäftsstelle der Verwaltung Zimmer 111, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen einzusehen. 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Zmuda

-Verwaltungsleiter-

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Niedere Straße 94

78050 Villingen-Schwenningen

 ...  

 

 

 

Lieber Herr Zmuda,  

Danke für Ihre Nachricht.  

Offenbar haben Sie aber unsere Anfrage nicht verstanden, wir baten um Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes, nicht aber um Erläuterung zu § 21 e Abs. 9 GVG, dieser ist uns bereits bekannt und ändert nichts an unserer Bitte.  

Im übrigen gab es auch in der DDR keine Pflicht freie Wahlen einzuführen, stand ja nicht in der Verfassung. Wohin das geführt hat, wissen Sie sicherlich.  

Falls Ihnen die Befugnis fehlt, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch zuzusenden, leiten Sie unsere Anfrage bitte an den Direktor des Amtsgerichts weiter.  

Im Übrigen verweisen wir auf die Lektüre von  

http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

wo wir Ihr Amtsgericht in der Liste der Gerichte eingeordnet haben, die hinsichtlich der Informationsfreiheit die Rote Schlusslichtlampe führen.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen) [mailto:...]
Gesendet: Montag, 16. November 2015 11:27
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wie Ihnen bereits mitgeteilt, werden die Geschäftsverteilungspläne nicht versandt; es bleibt Ihnen unbenommen, auf der Geschäftsstelle Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Zmuda

-Verwaltungsleiter-

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

Niedere Straße 94

78050 Villingen-Schwenningen

 ...

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 01:05
An: 'Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)'
Cc: 'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Lieber Herr Zmuda,

das klingt so ein bisschen trotzig, wie damals bei Erich Honecker als er gefragt wurde, wie lange die Mauer noch bleibt.

Bitte legen Sie meine Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes zur Entscheidung vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle) [mailto: ...]

Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:41

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: WG: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan  

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)

Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:15

An: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)

Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

die Entscheidung über Ihre Anfrage wurde mit dem Direktor des Amtsgerichts abgesprochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Zmuda

-Verwaltungsleiter-

 

Amtsgericht Villingen-Schwenningen

...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 20:36
An: 'Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)'
Cc: 'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan

 

 

Lieber Herr Zmuda,  

das ist schön, dass Sie oder jemand anderes das offenbar mit dem Direktor abgesprochen hat.  

Handelt es sich hier um Herrn Kurt Gött, der im Handbuch der Justiz 2014 noch als Direktor angegeben war oder gibt es zwischenzeitlich einen neuen Direktor?  

Auf dem Impressum des Amtsgerichts oder auch sonst konnte ich das nämlich nicht erkennen.  

http://www.amtsgericht-villingen-schwenningen.de/pb/,Lde/Startseite/impressum

 

Wie hat sich der uns unbekannte Direktor oder die und unbekannte Direktorin in der Sache geäußert?

 

Ebenfalls mit einem restriktiven Nein oder stand er der Sache aufgeschlossen gegenüber und es mangelt derzeit nur an der Technik den GVP von einer handschriftlichen Aufzeichnung in eine PDF der Worddatei umzuwandeln und dies uns dann zuzusenden oder auf die Website des Amtsgerichts zu stellen.

 

Wie das zu realisieren ist, können Sie auf der Internetseite des Landgerichts Konstanz nachschauen.  

http://landgericht-konstanz.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung

 

Ich haben mir dort den Plan runtergeladen und sende Ihnen diesen als Beweismittel zu, dass das 21. Jahrhundert im Landgerichtsbezirk Konstanz schon begonnen hat, wenn gleich man in dem einen oder anderen Gerichtsbezirk noch im 20. Jahrhundert zu leben scheint.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton  

   

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Samstag, 31. Oktober 2015 12:43

An: 'ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de'

Cc: 'lg-os-Poststelle@justiz.niedersachsen.de'

Betreff: WG: Amtsgericht Nordhorn - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Nordhorn

Seilerbahn 15

48529 Nordhorn

 

Telefon: 05921 / 701-0

Fax: 05921 / 701-117

 

E-Mail: ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Internet: www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de

 

 

Amtsgericht Nordhorn - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton  

www.vaeternotruf.de

 

 

Amtsgericht Nordhorn

Der Direktor

 

info@vaeternotruf.de

   

Bearbeitet von:

JAR`in Grundmann

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom  Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (05921) 701-149 Nordhorn,

Ihre Nachricht vom 31.10.2015

Mein Zeichen 313 E

04.11.2015  

 

Sehr geehrter Herr Schwarz,  

es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 e Abs. 9 GVG eine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans nicht erforderlich ist, so dass dieser auch nicht auf der Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn eingestellt sein muss. Vielmehr ist der Geschäftsverteilungsplan gemäß genannter Vorschrift auf der Verwaltungsgeschäftsstelle ausgelegt und wird dort bei Interesse eingesehen. Hierauf wird aus Gründen einer einheitlichen Handhabung verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.V.

Rieger, Richter am Amtsgericht

 

 

 

   

Lieber Herr Rieger,  

Danke für Ihre Nachricht.  

Wir hatten nicht behauptet, dass es eine Pflicht gäbe, den Geschäftsverteilungsplan auf die Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn zu stellen, in Ihrer Antwort klingt das aber so.  

Es gab ja in der DDR auch keine Pflicht die bürgerliche Demokratie zu praktizieren, da nahm man halt die sozialistische Demokratie, zu deren Grundregeln es gehörte, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen möglichst zu erschweren.  

Einen solche staatssozialistische Einstellung ist am Amtsgericht Nordhorn ganz sicher nicht anzutreffen, daher noch einmal meine Bitte, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch per Mail zu zusenden, so wie das an hunderten Gerichten in Deutschland üblich ist.  

Eine Auflistung finden Sie hier:  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Vielen Dank für eine baldige Zusendung und Ihre Mühe.

 

 

Anton

 

   


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Montag, 9. März 2015 23:33

An: Poststelle, AG Forchheim

Betreff: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan  

 

Amtsgericht Forchheim

Kapellenstraße 15

91301 Forchheim

 

Telefon: 09191 / 710-0

Fax: 09191 / 710-101

 

E-Mail: poststelle@ag-fo.bayern.de

Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fo/

     

 

Amtsgericht Forchheim - Geschäftsverteilungsplan  

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle, AG Forchheim [mailto:poststelle@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 07:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts Forchheim ist aus Datenschutzgründen  leider nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Jürgen Humm

Rechtspflegeamtsrat

Amtsgericht Forchheim

- Geschäftlsleiter -

Tel.: 09191/710-112

Fax: 09191/710-101

e-mail: ...

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 6. April 2015 20:33
An: 'Poststelle, AG Forchheim'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan

 

Lieber Herr Humm,  

so eine absurde Ausrede haben wir bei noch keinen deutschen Gericht bekommen, die wir wegen des Geschäftsverteilungsplanes angeschrieben haben.  

Forchheim liegt doch nicht etwa neuerdings in Nordkorea?  

Es gibt keine Datenschutzgründe, die die Versendung des Geschäftsverteilungsplanes untersagen würden.  

Falls man an Ihrem Gericht das noch nicht weiß, kontaktieren Sie bitte den Landesdatenschutzbeauftragten Bayern

https://www.datenschutz-bayern.de

 

Leiten Sie bitte unsere Anfrage an den Direktor des Amtsgerichts weiter, vermutlich hat dieser mehr Befugnisse als Sie.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Truppei, Franz [mailto:Franz.Truppei@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 7. April 2015 12:34
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
 

Sehr geehrter Herr Anton,  

vielen Dank für Ihr Interesse am Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Forchheim. Dieser kann bei Bedarf beim Amtsgericht Forchheim während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht, wofür ich um Verständnis bitte.  

Ich bedaure, Ihnen hier nicht weiter behilflich sein zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen  

Franz Truppei

Direktor des Amtsgerichts

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 9. Juli 2015 16:30
An: 'Truppei, Franz'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'; 'poststelle@ag-fo.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
 

 

Lieber Herr Truppei,

nett, dass Sie uns persönlich Ihre wertvolle Zeit widmen und Ihr Bedauern zum Ausdruck bringen, was sicher nicht ernst gemeint ist.  

Ein Verständnis für Ihren Vortrag: "Eine anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht,..." können Sie freilich nicht von uns erwarten, denn wir leben in einer modernen Gesellschaft und nicht mehr im Mittelalter. Auch Bayern gehört zur Bundesrepublik Deutschland und ist kein Königreich mehr.  

Mitunter spricht man heute auch vom Informationszeitalter, das auch am Amtsgericht Forchheim zeitnah einziehen sollte. Von daher bitten wir nochmals um unbürokratische Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes oder auch um Einstellung des Geschäftsverteilungsplans auf die Internetseite des Amtsgerichtes, wie es an vielen deutschen Gerichten üblich ist.  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton  

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Piratenpartei LV Bayern Vorstand [mailto:vorstand@piratenpartei-bayern.de]
Gesendet: Samstag, 1. August 2015 09:50
An: franz.truppei@ag-fo.bayern.de
Cc: poststelle@ag-fo.bayern.de; info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan [PBY#1000000095]

 

Sehr geehrter Herr Truppei,  

können Sie mir bitte mitteilen auf welcher Rechtsgrundlage Sie bzw. das Amtsgericht die Versendung des Geschäftsverteilungsplans verweigert?  

Wolfgang Grunsky spricht in Zivilprozessrecht 12. (neu bearbeitete Auflage 2006, Luchterhand Verlag. Rn. 19) davon, dass »Der Zweck eines Geschäftsverteilungsplans der Gerichte ist der Schutz des Bürgers vor Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Gerichte vor allem gegenüber der Exekutive und der Justizverwaltung.«  

Die Weigerung der Versendung - also der Veröffentlichung - des Geschäftsverteilungsplans, würde gerade diesem Zweck widersprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

David Krcek

stellv. politischer Geschäftsführer

 

Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern

 

Schopenhauerstraße 71

80807 München

Tel: 089 / 38 164 693-0

Fax: 089 / 38 164 693-9 od. 089 / 255513-4944 http://piratenpartei-bayern.de/ 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Krcek,  

Danke für Ihre Engagement.  

Üblicherweise behilft man sich an den informationsverweigernden Gerichten mit einem billigen Trick und erklärt, der interessierte Bürger könne ja auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts erscheinen und dort Einblick in den Geschäftsverteilungsplan nehmen. Offenbar hat die Bayerische Justiz von Bürgernähe noch nichts gehört oder denkt, der Bürger ist ein Depp, den man den größten Blödsinn zumuten kann.  

Leider ist es bei den Bayerisch-Königlichen Amtsgerichten weit verbreitet, den Geschäftsverteilungsplan wie ein Geheimpapier zu behandeln. Das es anders geht, zeigt z.B. das Bundesland Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und sogar Mecklenburg-Vorpommern.  

Siehe hierzu unsere Übersicht auf  

www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm    

Offenbar gehen jetzt nicht mehr in Mecklenburg die Uhren hundert Jahre nach, sondern in Bayern, so zumindest bei der dortigen Justiz, die vermutlich zu lange unter CSU-Regentschaft gestanden hat, so dass ein politischer Wechsel dringend notwendig scheint.    

 

Mit freundlichen Grüßen  

 

Anton

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan   

 

Sehr geehrte Damen und Herren,  

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.  

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

17.06.2014

   

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Montag, 23. Juni 2014 09:29
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Anton,

 

der Geschäftsverteilungsplan kann beim Amtsgericht Böblingen eingesehen werden, verschickt wird er allerdings nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Britta Mackert

Verwaltungsleiterin

Amtsgericht Böblingen

Steinbeisstr. 7

71034  Böblingen

...

 

 

Sehr geehrte Frau Mackert,  

bitte teilen Sie uns mit, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan nicht versenden wollen. An vielen anderen Gerichten in Deutschland ist das problemlos möglich.  

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm  

 

Sollte Ihnen eine Antwort nicht möglich oder erlaubt sein, legen Sie unsere Anfrage bitte dem Direktor des Amtsgerichtes vor.  

Mit freundlichen Grüßen    

Anton

www.vaeternotruf.de

01.07.2014

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Juli 2014 06:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Anton,  

die Mitteilung erfolgte nach Rücksprache mit dem Direktor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Britta Mackert

Verwaltungsleiterin

Amtsgericht Böblingen

Steinbeisstr. 7

71034  Böblingen

...

 

 

Liebe Frau Mackert,  

bitte teilen Sie uns mit, warum Sie in Rücksprache mit dem Herrn Brenner, Direktor am Amtsgericht Böblingen den Geschäftsverteilungsplan nicht versenden wollen, während dies an vielen anderen Gerichten in Deutschland kein Problem darstellt.  

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Möglicherweise gibt es wichtige Geheimhaltungsgründe, die Sie uns freundlicherweise mitteilen wollen. Steht die öffentliche Sicherheit im Landkreis Böblingen auf dem Spiel, wenn Sie uns den Geschäftsverteilungsplan zusenden.  

Möglicherweise gibt es auch gar keinen Geschäftsverteilungsplan, das würde erklären, dass Sie uns einen solchen nichtvorhandenen Geschäftsverteilungsplan auch nicht zusenden können. In diesem Fall würden wir eine Reorganisation Ihrer Geschäftsstelle empfehlen. In Absprache mit dem Jobcenter könnten arbeitslose Verwaltungsangestellte dem Amtsgericht Böblingen zugewiesen werden, die sich dann an der Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes ausprobieren können.  

 

Mit freundlichen Grüßen  

Anton

www.vaeternotruf.de

02.07.2014

 

   

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) [mailto:...]

Gesendet: Donnerstag, 3. Juli 2014 09:49

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrter Herr Anton,  

wir dürfen Sie um Verständnis bitten, dass ein Versenden des Geschäftsverteilungsplans leider nicht möglich ist. Wie bereits mitgeteilt kann der aktuelle Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21e Abs. 9 GVG zu den üblichen Geschäftszeiten beim Amtsgericht Böblingen eingesehen werden.

Sie werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Britta Mackert

Verwaltungsleiterin

Amtsgericht Böblingen

Steinbeisstr. 7

71034  Böblingen

...

 

Liebe Frau Mackert,  

die Antwort kann ich beim besten Willen nicht ernst nehmen. Natürlich ist eine Versendung möglich. Warum sollte dass, was an der Mehrzahl der deutschen Gerichte möglich ist, nicht auch am Amtsgericht Böblingen möglich sein?  

Es gibt kein Gesetz, das Ihnen das verbietet, höchstens einen Direktor, der aus mir unerklärlichen Gründen das Informationszeitalter verschläft. Womöglich hat er seine Gründe. Mit Informationsfreiheit, wie sie aus dem Grundgesetz abzuleiten ist, haben diese Gründe sicher nichts zu tun.  

Ich wünsche weiterhin geruhsamen Schlaf in Böblingen.  

Mit freundlichen Grüßen  

Anton

www.vaeternotruf.de

03.07.2014

 

 


 

 

 

Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

12.09.2013

 

 

 

 

Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Mail vom 12.09.2013 baten wir um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.

Leider konnten wir bisher noch keine Zusendung verzeichnen. Sicherlich lag das an der Überlastung, der die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes Gelnhausen tagtäglich ausgesetzt sind. Ständig Bürgerinnen und Bürger die da meinen, am Gericht warte man nur auf sie und ihre kleinlichen Anliegen.

Gleichwohl wollen wir nun abermals um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes bitten. 

Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen Danken.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Anfrage vom 11.02.2014, Antwort vom Amtsgericht Gelnhausen am 12.04.2014. Informationsfreiheit scheint am Amtsgericht Gelnhausen ein Fremdwort zu sein. Erich Honecker und Kurt Hager hätten ihre helle Freude.

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2014 15:43

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Geschäftsverteilungplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

über Ihren Antrag auf Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes kann entscheiden werden, sobald Sie an das Gericht per Post ein Schreiben mit der Bitte um Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes richten. Das Schreiben muss einen Briefkopf mit Namen und Anschrift Ihres Vereins/ Einrichtung sowie seines Vertreters/Geschäftsführers/Vorstandes sowie eine kurze Begründung, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan benötigen, beinhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karin Lang

Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin der Direktorin

 

Amtsgericht Gelnhausen

Philipp-Reis-Straße 9

63571 Gelnhausen

...

 

 

 

Liebe Frau Lang,

wir leben doch nicht im Mittelalter. Nicht, dass wir uns auch noch vor dem Eingang des Amtsgerichtes Gelnhausen unterthänigst verbeugen müssen.

Schauen Sie bitte mal auf

http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm

 

Da sehen Sie eine Auswahl der deutschen Gerichte für die es eine Selbstverständlichkeit ist, eine offene Informationspolitik zu betreiben, leider auch eine Auswahl von Gerichten, bei denen man meinen könnte, diese lägen in der DDR.

 

Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

12.02.2014

 

 

 

Liebe Frau Lang,

wir haben übrigens keinen Antrag gestellt, wie sie schreiben, sondern eine Bitte.

Gleichwohl sind wir keine Bittsteller.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

 

Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

29.07.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Freitag, 2. August 2013 07:08

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: WG: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

 

 

Amtsgericht Helmstedt

- Der Direktor -

Geschäftsnummer: E 320c Ri.

 

 

Sehr geehrter Herr Anton,

auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Rother

Abs.: Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Helmstedt 38350 Helmstedt, Stobenstr. 5 Tel.:05351/120360

Fax: 05351/120376

Email: mailto: AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

 

 

Lieber Herr Rother,

wir wollen den Geschäftsverteilungsplan ja nicht veröffentlichen, das käme schon nah an die Informationsfreiheit, die in unserem Land ja keiner wirklich will. Wir wollen den Geschäftsverteilungsplan lediglich zugeschickt bekommen. Beim Zuschicken handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung, dass wissen Sie sicherlich. Falls nicht, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Dienstvorgesetzten, er wird Sie darüber aufklären.

Wir bitten also weiterhin um Zusendung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

02.08.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Donnerstag, 8. August 2013 09:46

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

Amtsgericht Helmstedt

- Der Direktor -

Geschäftsnummer: E 320c Ri.

 

Sehr geehrter Herr Anton,

auf Ihre weitere Anfrage wird auf die hiesige Mitteilung vom 02.08.13 verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Hauke

 

 

 

Liebe Frau oder Herr Hauke,

wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

12.08.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Donnerstag, 15. August 2013 14:29

An: vaeternotruf

Betreff: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan

 

 

 

 

 

Amtsgericht Helmstedt

- Der Direktor -

 

Geschäftsnummer: E 320c Ri

 

 

 

Sehr geehrter Herr Anton,

 

auf Ihre Anfrage kann nur auf die bisherigen Mitteilungen verwiesen werden.

Soweit vereinzelt Geschäftsverteilungspläne des richterlichen Dienstes von einigen Gerichten ins Internet gestellt werden,

beruht dies offensichtlich auf Informationsfreiheitsgesetzen“ einzelner Länder.

Das Land Niedersachsen hat kein Informationsfreiheitsgesetz; mithin besteht auch kein Anspruch.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.V.Hauke

 

 

 

 

Liebe Frau oder Herr Hauke,

wir baten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.

Sind Sie der Direktor, bzw. die Direktorin. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir - wie schon vorgetragen - um Vorlage unserer Anfrage beim Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.

Wenn das Land Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz hat, ist das sehr bedauerlich und zeigt die Rückständigkeit niedersächsischer Politik. Welche Partei hat diesen Missstand eigentlich zu verantworten?

 

Auch wenn es kein Informationsfreiheitsgesetz geben mag, ist es der Leitung des Amtsgerichts Helmstedt nicht verboten, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen, bzw. zu versenden, grad wie es auch der DDR-Führung nicht verboten war, die DDR-Bürger in die BRD ausreisen zu lassen. Das hat Herrn Honecker aber nicht daran gehindert an seiner geliebten Mauer festzuhalten, an der er schließlich selbst zu Grunde ging. Man merke: Hochmut kommt immer vor dem Fall.

 

Seien Sie nun bitte so freundlich und legen unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.

 

 

Anbei übersenden wir Ihnen den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Braunschweig - den wir trotz gleichem Bundesland Niedersachsen zugeschickt bekommen haben.

Im Internet zu finden sind überdies:

Landgericht Göttingen - Bundesland Niedersachsen

http://www.landgericht-goettingen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17041&article_id=65629&_psmand=102

 

Landgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen

http://www.landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C8557696_N8523076_L20_D0_I4799805.html

Landgericht Verden - Bundesland Niedersachsen

vorbildlich mit fortlaufenden Aktualisierungen -  http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13891&article_id=58445&_psmand=57

 

 

Auch diese Gerichte liegen in Niedersachsen und nicht auf dem Mond.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

 

Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

Anfrage am 06.06.2013. Anfrage wiederholt am 01.07.2013. 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2013 07:08

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan

Amtsgericht Achim

Die Direktorin

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Anfrage wird erneut mitgeteilt, dass der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan jederzeit von den Beteiligten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Bischoff

___________________________________________________

Amtsgericht Achim -Verwaltung-

Susanne Bischoff

Obernstr. 40, 28832 Achim

Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74

e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

 

 

 

Liebe Frau Bischoff,

Danke für Ihre Nachricht. Wir wissen, dass der aktuelle Geschäftsverteilungsplan von den Beteiligten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.

Wir sind aber erstens keine Beteiligten und zweitens wollten wir den Geschäftsverteilungsplan nicht auf der Geschäftsstelle einsehen, sondern baten um Zusendung.

Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse bitten Sie nun um Zusendung per E-Mail.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

03.07.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2013 17:08

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrter Herr Anton,

das Amtsgericht Achim versendet keine Geschäftsverteilungspläne (auch nicht per E-Mail). Ihrer Bitte kann ich daher nicht entsprechen.

Es steht Ihnen natürlich frei, den Geschäftsverteilungsplan während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Jörn Saße

_________________________

Amtsgericht Achim -Verwaltung-

 

 

 

Lieber Herr Saße,

sicher haben Sie Verständnis, dass wir nicht mehrere Hundert Kilometer fahren werden, um den Geschäftsverteilungsplan in Ihrer Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen. Wir leben ja nicht zu Zeiten Goethes, wo man solches mangels anderer Alternativen tun musste.

Sie können den Geschäftsverteilungsplan natürlich auch auf Ihre Internetseite stellen, das erspart den Mitarbeiterinnen des Amtsgerichtes sowie unnötigen Bürokratieaufwand. Auch die Bürgerinnen und Bürger würden diese Förderung der Informationsfreiheit gerne genießen. Schließlich leben wir in einer Demokratie die den mündigen Bürger will, wie unlängst unser geschätzter Bundespräsident Gauck wieder sagte. Auch das Amtsgericht Achim liegt im Amtsbereich des Bundespräsidenten, so dass wir davon ausgehen dürfen, dass seine Worte auch für die Informationspraxis am Amtsgericht Achim Geltung hat.

Unsere Bitte auf Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes halten wir aufrecht und bitten um Vorlage unseres Schreibens an die Direktorin des Amtsgerichtes Frau Sabine Reinicke.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

08.07.2013

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2013 10:28

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan

Amtsgericht Achim

Die Direktorin

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nachricht des Geschäftsleiters Herrn Saße vom 04.07.2013 war von mir autorisiert.

Mit freundlichen Grüßen

Reinicke

________________________________________________

Amtsgericht Achim -Verwaltung-

Susanne Bischoff

Obernstr. 40, 28832 Achim

Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74

e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

 

 

 

Liebe Frau Reinicke,

Danke für Ihre Nachricht.

Wir bitten um Nachricht bezüglich unseres Vortrages zur Informationsfreiheit.

 

Auf der Internetseite des Landgerichts Verden ist dem Genüge getan.

http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13891&article_id=58445&_psmand=57

 

Wir denken, das Amtsgericht Achim, sollte nicht päpstlicher als der Papst sein.

 

Wir bitten um Vorlage unserer Bitte zur Beschlussfassung im Präsidium des Amtsgerichtes.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

08.07.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]

Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 09:25

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan - Ihre Nachricht vom 10.07.2013

Amtsgericht Achim

Die Direktorin

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium des Amtsgerichts Achim ist mit Ihrem Anliegen nicht zu befassen. Es soll bei dem Ihnen bereits erteilten Bescheiden bleiben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Vorgang hier nunmehr abgeschlossen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Bischoff

________________________________________________

Amtsgericht Achim -Verwaltung-

Susanne Bischoff

Obernstr. 40, 28832 Achim

Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74

e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

 

 

 

Liebe Frau Bischoff,

wir haben entgegen Ihrer Bitte kein Verständnis dafür, dass an Ihrem Amtsgericht die Informationsfreiheit wenig Freiheiten hat.

Doch wie heißt es bei Brecht so schön:

"Die Nacht hat 12 Stunden, dann kommt schon der Tag."

Bertolt Brecht, Das Lied von der Moldau

 

 

In der Hoffnung auf baldige Besserung.

 

Anton

www.vaeternotruf.de

12.07.2013

 

 


 

 

 

 

Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden. 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

13.06.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de [mailto:Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de]

Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 14:57

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan

Landgericht Kassel

Der Präsident

Az.:320/4E LG

Der Geschäftsverteilungsplan kann hier auf der Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung eingesehen werden.

Eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplans erfolgt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Hans Stäbe

Landgericht Kassel

- Verwaltungsabteilung -

Frankfurter Str. 7

34117 Kassel

...

 

 

 

 

Lieber Herr Stäbe,

das ist keine Antwort, sondern ein Verdikt. Mithin also dem Informationszeitalter höchst unangemessen.

Bitte legen Sie daher unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes zur persönlichen Beantwortung vor.

Wir freuen uns über einen positiven Bescheid im Sinne der Informationsfreiheit und der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

01.07.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 13:51

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013

Sehr geehrter Herr Schwarz,

 

anliegendes Schreiben wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt; eine Übersendung in Papierform erfolgt nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

Eigenbrodt

Justizangestellte

 

 

Landgericht Kassel

- Der Präsident -

Frankfurter Straße 7

34117 Kassel

 

 

 

 

 

Landgericht Kassel

Der Präsident

34117 Kassel × Frankfurter Straße 7

Telefon: (0561) 912 0

Telefax: (0561) 912 1010

E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de

Die Einreichung elektronischer Dokumente ist in den

zugelassenen Verfahren möglich, siehe: www.lgkassel.de

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr - 16.30 Uhr und

Freitag: 7.30 Uhr - 14.30 Uhr

Besuche möglichst in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Landgericht Kassel × Der Präsident × 34111 Kassel

Elektronische Post

Herrn

Anton Schwarz

Aktenzeichen:

Dst.-Nr.: 0246

Bearbeiter: Herr Liebermann

Durchwahl: (0561) 912 - 1223

Fax: (0561) 912 - 1010

E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht vom

Datum: 2. Juli 2013

Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013

Sehr geehrter Herr Schwarz,

der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Kassel ist für jedermann einsehbar zu den üblichen Geschäftszeiten in den Räumen der Verwaltungsabteilung (( 0561/912-1214).

Ein Anspruch auf Übersendung, gleich ob in elektronischer oder in schriftlicher Form, besteht nicht, auf § 21e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) weise ich hin.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Liebermann

 

 

 

 

Liebe Frau Eigenbrodt, lieber Herr Liebermann,

Vielen Dank für Ihre Mühe zur Beschaffung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.

Eine Zusendung in Papierform wollten wir allerdings nicht, wir wollen die Umwelt möglichst wenig belasten und bitten daher um Zusendung per Mail.

Uns ist bekannt, dass es hierzu derzeit noch keinen Rechtsanspruch gibt, es gibt aber die Informationsfreiheit als zentrales gesellschaftliches Prinzip. Zur Informationsfreiheit gehört es auch, die Bürgerinnen und Bürger nicht erst durch die ganze Bundesrepublik reisen zu lassen, um dann in der Geschäftsstelle des Landgerichtes Einblick in den dort ausliegenden Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.

Schaun Sie einfach mal auf

http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

Da sehen Sie, wie kinderleicht das ist. Was aber in Nordrhein-Westfalen möglich ist, dass sollte doch auch in Hessen möglich sein. Hessen liegt ja nicht in der Walachei, wo man meinen könnte, die Zeit der Völkerwanderung wäre grad erst vorbei.

 

Wir bitten nunmehr unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes Kassel zur persönlichen Beantwortung zuzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

02.07.2013

 

 

 

 


 

 

Landgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen 

Anton 

www.vaeternotruf.de

16.05.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von:...

Gesendet: Donnerstag, 16. Mai 2013 11:42

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezugnehmend auf Ihre E-Mail teile ich Ihnen mit, daß Sie den Geschäftsverteilungsplan bei dem Landgericht käuflich erwerben können, Zimmer 228 B, Kosten EUR 6,--.

 

Zuschicken kann ich Ihnen leider keine Geschäftsverteilung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Eva Linnemann

Vorzimmer Landgerichtspräsident

 

...

Tel. 069/1367 - 2370

Fax 069/1367 - 6200

 

 

 

Liebe Frau Linnemann,

grad haben wir kostenlos vom Landgericht Darmstadt den aktuellen Geschäftsverteilungsplan per Mail zugeschickt bekommen (siehe Anlage) und da wollen Sie uns 6 € für die selbe Dienstleistung abknöpfen und uns den Plan noch nicht einmal per Mail zusenden?

Das scheint doch etwas faul zu sein, im Staate Dänemark zu sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hamlet

 

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine solche Sonderbehandlung seitens Ihres Gerichtes nicht akzeptieren und bitten daher weiterhin um kostenlose Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

21.05.2013

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2013 11:53

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Geschäftsverteilungsplan

Hallo Herr Antonn

sorry, aber ich darf Ihnen die Geschäftsverteilung nicht per Mail schicken, habe noch einmal nachgefragt.

Kommen Sie doch bitte bei mir vorbei, Zimmer 228 Gebäude B.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eva Linnemann

Vorzimmer Landgerichtspräsident

...

Tel. 069/1367 - 2370

Fax 069/1367 - 6200

 

 

 

Sehr geehrte Frau Eva Linnemann,

dazu müsste ich mehrere Hundert Kilometer anreisen. Will das Landgericht Frankfurt am Main die Reisekosten übernehmen?

An anderen Gerichten ist das kein Problem. Viele Gerichte stellen den Geschäftsverteilungsplan auch ins Internet.

Schauen Sie z.B. hier.

 

Amtsgericht Künzelsau im Landgerichtsbezirk Heilbronn

http://www.agkuenzelsau.de/servlet/PB/menu/1170340/index.html?ROOT=1170331

Amtsgericht Friedberg im Landgerichtsbezirk Gießen

http://www.ag-friedberg.justiz.hessen.de/irj/AMG_Friedberg_Internet?cid=5ad21e4a59ce73d05b10035efdb2a4c1

 

Amtsgericht Tiergarten in Berlin

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/verkehr.html#gvp

Landgericht Berlin

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/taetigkeit/geschaeftsverteilungsplaene/

Amtsgericht Düsseldorf im Landgerichtsbezirk Düsseldorf

http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsverteilung/index.php

 

Amtsgerichts Duisburg - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen

http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php

Oberlandesgericht Schleswig - laufende Aktualisierungen

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Oberlandesgericht/Zustaendigkeiten/geschaeftsverteilungsplaene.html

 

 

Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsident am Landgericht Frankfurt am Main, Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

www.vaeternotruf.de

21.05.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2013 08:45

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Geschäftsverteilung_Stand_01.05.2013.pdf

 

Guten Morgen,

 

hier die Geschäftsverteilung, aber nur ausnahmsweise.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Eva Linnemann

Vorzimmer Landgerichtspräsident

 

...

Tel. 069/1367 - 2370

Fax 069/1367 - 6200

 

 

 

Liebe Frau Linnemann,

Danke für die freundliche Zusendung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

24.05.2013

 

 

Ende Gut, alles Gut.

Nun muss nur noch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - das einzige deutsche Oberlandesgericht, an dem man sich weigert, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen oder auf Anfrage als PDF zu versenden - die Informationsfreiheit realisieren. Vielleicht macht des Präsidium des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mal eine Bildungsfahrt in die nahegelegene Frankfurter Paulskirche - http://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Paulskirche. Bisschen Bildung über das Wesen der modernen Demokratie kann sicher auch einem Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht schaden.

 

 

 


 

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

24.04.2013

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de]

Gesendet: Donnerstag, 25. April 2013 09:05

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne übersenden wir Ihnen den richterlichen Geschäftsverteilungsplan. Die Kosten dafür betragen 6,- Euro.

Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Rechnungsadresse mit.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Der Präsident

Im Auftrag

Steffi Wooden

Geschäftsleitung

-Hauptgeschäftsstelle-

Tel.: 069 / 1367 - 2795

Fax.: 069/1367 - 2976

Postanschrift: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Der Präsident,

60256 Frankfurt am Main

 

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Da hat man ja am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine tolle Einnahmequelle entdeckt. 1000 Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes = 6.000 € für die finanzschwache hessische Justiz. Hieß es in einem Witz aus der DDR: Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr herauszuholen, so heißt es heute: Aus unseren Bürgerinnen und Bürgern ist noch viel mehr herauszuholen. Dieses kapitalistische Geschäftsmodell hat man in Berlin und Nordrhein-Westfalen noch nicht verstanden, dort lädt man die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte einfach auf deren Internetseiten und die Bürgerinnen und Bürger können sich das kostenlos runterladen, Sozialismus pur. Aber zum Glück gibt wenigstens in Frankfurt am Main noch Kapitalismus pur. Da zählt nur der Geldbeutel, alles andere ist humanitärer Schnickschnack, den man sich nicht leisten kann.

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:03

An: Verwaltung (AG P)

Betreff: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan

 

Amtsgericht Potsdam

Hegelallee 8

14467 Potsdam

 

Telefon: 0331 / 2875-0

Fax: 0331 / 2927 48

E-Mail: verwaltung@agp.brandenburg.de

Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de

 

 

Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Verwaltung (AG P) [mailto:Verwaltung@AGP.Brandenburg.de]

Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:58

An: inf@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Justizverwaltungskostenordnung (JV KostO) betragen die Auslagen gemäß Pkt. 3 III in Justizverwaltungsangelegenheiten, hier die Dokumentenpauschale für die Übersendung elektronisch gespeicherter Daten, pro Datei 2,50 Euro. In Schriftform betragen die ersten 50 Seiten pro Blatt 50 Cent, ab 51. Seite pro Blatt 15 Cent. Wünschen Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Geschäftsverteilung der Richter (umfasst 33 Seiten) übersandt zu bekommen, bitte ich Sie um entsprechende Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Ebert

Justizbeschäftigte

Amtsgericht Potsdam

 

 

 

Sehr geehrte Frau Ebert,

Vielen Dank für Ihre freundlichen Zeilen und Ihre große Hilfsbereitschaft. Seien Sie aber bitte so nett und stellen den Geschäftsverteilungsplan einfach auf die Internetseite des Amtsgerichtes Potsdam. Dann sparen wir einiges an Arbeit ein und auch die 2,50 €, die dem darbenden Haushalt des Bundeslandes Brandenburg auch nicht weiterhelfen. Gegebenenfalls wird Ihnen dabei sicher die Direktorin des Amtsgerichtes weiterhelfen.

Allein die Mail, die Sie uns hier geschickt haben, belastet den Justizhaushalt ganz sicher mit 5,00 €, das muss aber nicht sein, denn heute gibt es das Internet, das sicher auch vom Amtsgericht Potsdam aus angesteuert werden kann. Falls nicht, würden wir dem Gerichte einige Freiminuten auf einem portablen USB-Stick schenken und auch noch zwei Rollen Toilettenpapier für das darbende Amtsgericht zur Verfügung stellen.

Die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, die sich noch mit einigem Unbehagen an die Bürokratie in der DDR erinnern, werden es Ihnen danken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 


 

 

 

Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Anton

www.vaeternotruf.de

24.04.2013

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Seit einigen Wochen versendet der Väternotruf Schreiben wie das obige an das Amtsgericht Frankfurt am Main, an verschiedene Amts-, Land- und sogar Oberlandesgerichte, die es nicht für nötig halten, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet zu veröffentlichen.

Super unrühmlich dabei die Bayern und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Zustände wie beim Honecker, nur hat der wenigstens nicht behauptet, die DDR wäre ein Rechtsstaat.

Heute dagegen wird man verarscht von oben bis unten, sei es die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht, das jahrzehntlang nichtverheiratete Väter auf das übelste diskriminiert hat oder sei es die Abschottungspolitik von Gerichtspräsidenten, die die richterliche Besetzung ihrer Gericht als streng zu hütendes Staatsgeheimnis verstehen.

Dabei geht es auch anders, dies zeigen viele Gerichte, die verstanden haben, dass die Bürgerinnen und Bürger keine dummen Bauern sind, denen man Informationen vorenthalten muss.

Positiv zu nennen dagegen die Justiz in Nordrhein-Westfalen und fast durchgängig auch die in Berlin (Amtsgericht Neukölln bildet eine bedauerliche Ausnahme).

Hier gilt es den Druck auf die abschottenden Gerichte zu verstärken, dies kann durch Dienstaufsichtsbeschwerden oder Petitionen an die Landtage der betreffenden Bundesländer geschehen.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

 

 

 


 

 

 

Amtsgericht Wittenberg

ag-wb@justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anton

www.vaeternotruf.de

05.12.2012

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: Emmrich, Diana ...

Gesendet: Freitag, 7. Dezember 2012 08:52

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Geschäftsverteilung bei den Amtsgerichten

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegende Datei übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Auf Anordnung

Emmrich, Justizangestellte

Amtsgericht Wittenberg

Dessauer Straße 291, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefon: 03491-436136

Telefax: 03491-436138

Antwort wird aus organisatorischen Gründen direkt an die Poststelle ...  gebeten.

 

 

 

Die Direktorin

des Amtsgerichts

Wittenberg

Dessauer Straße 291

06886 Luth. Wittenberg

Telefon (03491) 436-0

Telefax (03491) 436-138

 

 

 

Elektronische Post

Amtsgericht Wittenberg · Postfach 10 02 55 · 06886 Luth. Wittenberg

 

Wittenberg, 06.12.2012

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht:

vom 05.12.2012

Mein Zeichen:

320 E a Bd. 9

Bearbeitet von:

Abteilung 1

Durchwahl (03491) 436-136

e-mail:

ag-wb@justiz.sachsen-anhalt.de

Väternotruf

zu Hd. Herrn oder Frau Anton

 

 

 

 

Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Wittenberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihre E-Mail vom 05.12.2012 teile ich Ihnen mit, dass eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes der Richter an Sie nur in Betracht kommen kann, wenn Sie ein entsprechendes berechtigtes Interesse hieran darlegen.

Ein solches kann ich gegenwärtig nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Baumgarten

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Emmrich,

das ist ja ein Armutszeugnis in Sachen Informationsfreiheit. Man könnte den Eindruck gewinnen, wir lebten noch in der DDR.

 

Richten Sie dies bitte der Direktorin des Amtsgerichts Baumgarten aus.

 

Warum sollte, was am Amtsgericht Halle möglich ist

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=33334

 

 

nicht auch am Amtsgericht Wittenberg möglich sein. Martin Luther, der sich nicht gescheut hat, seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg anzuschlagen, würde sich wohl im Grabe umdrehen, wenn er davon wüsste.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

Väternotruf

 

 

 

 

 

Geschäftsverteilungsplan - öffentliche Einsichtnahme unerwünscht?

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]

Gesendet: Donnerstag, 29. November 2012 14:32

An: AGEF Poststelle

Betreff: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes

 

Amtsgericht Erfurt

Rudolfstraße 46

99092 Erfurt

Postanschrift: Amtsgericht Erfurt

Postfach 90 04 33

99107 Erfurt

Zentrale

Telefonvermittlung:

0361 / 37 800

Telefonzentrale

Justizzentrum:

0361 / 3 77 60 01

FAX: 0361 / 3 77 60 00

 

Email: Poststelle@agef.thueringen.de

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Wir bitten um die Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Anton

www.vaeternotruf.de

 

29.11.2012

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: AGEF von Schmettau, Georg ...

Gesendet: Freitag, 30. November 2012 11:33

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: AW: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes

Sehr geehrter Herr Anton,

ich beziehe mich auf Ihre heutige E-Mail. Nach § 21 e Abs. 9 GVG ist der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zur Einsichtnahme auszulegen. Insofern bitte ich Sie, den Geschäftsverteilungsplan auf der Verwaltungsgeschäftsstelle im Justizzentrum in Erfurt einzusehen. Eine Versendung bzw. anderweitige Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, da insoweit Gründe des Datenschutzes und ein Sicherheitsinteresse der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Erfurt von Bedeutung sind. Deswegen ist der Geschäftsverteilungsplan auch nicht im Internet einsehbar. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Drohungen und Bloßstellungen im Internet ausgesprochen und dass die Namen der Richterinnen und Richter dazu verwandt wurden, Werbung für verschiedene Zwecke, die nicht mit einem gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang standen, an sie zu versenden.

Sofern Sie die Zuständigkeitsregelung in Bezug ein bestimmtes Verfahren in Erfahrung bringen wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung des entsprechenden Verfahrens mit Aktenzeichen. Die entsprechende Regelung des Geschäftsverteilungsplans der Abteilung würde ich Ihnen dann - in anonymisierter Form - schriftlich nicht per E-Mail mitteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

 

Georg von Schmettau

________________________________

Amtsgericht Erfurt - Die Direktorin -

Rudolfstraße 46

99092 Erfurt

Tel: ... 

E-Mail: ...

________________________________

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr von Schmettau,

Danke für Ihre Nachricht.

Richter sind doch Personen des öffentlichen Lebens, insofern können wir Ihren Standpunkt zwar nachvollziehen, aber nicht teilen.

Wir würden dann mühseligerweise gelegentlich jemanden darum bitten, sich den aktuellen Geschäftsverteilungsplan in der Geschäftsstelle kopieren zu lassen. Wenn auch dies nicht geht, würde der Geschäftsverteilungsplan während der Öffnungszeit abgeschrieben. Das wäre zwar mühselig, aber es war auch schon mühselig als Martin Luther auf der Wartburg die Bibel übersetzte. Als gute Christen werden wir hinter der Leistung Luthers nicht zurückstehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Anton

 

 

§ 21e

(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.

(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.

(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.

(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.

(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.

(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.

(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG000200666

 

 

 

 


 

 

 

Was Justiz leisten kann ... und was nicht

...

Viele Menschen werden nicht besonders erfreut darüber sein, unsere "Kunden" zu sein. Wer hätte als Prozesspartei seine rechtlichen Belange nicht lieber ohne Gericht gelöst anstatt in mühsame und kostspielige Prozesse verwickelt zu sein? Wer sieht sich als Zeuge schon gern bohrenden Fragen ausgesetzt? Wer steht gern als Angeklagter vor Gericht oder ist als Opfer einer Straftat in einen Strafprozess involviert?

Alles nur unangenehme Dinge, die den Bürger mehr oder weniger unfreiwillig zu uns führen.

Und so wollen wir hier auch nicht das Bild einer "Wohlfühljustiz" zeichnen. Unsere Aufgabe ist es nun einmal, Konflikte zu lösen und uns mit Streitigkeiten zu befassen. Der eine oder andere wird schon einen Unterschied zwischen dem von ihm subjektiv empfundenen "gefühlten" Recht und dem, was im Urteil herauskommt, spüren. Das kann am Urteil liegen - auch ein Gericht ist nicht unfehlbar - oder eben auch am Rechtsgefühl des unzufriedenen "Kunden".

Wir können es also nicht jedem Recht machen.

Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. Das fängt an mit einer angemessenen baulichen Gestaltung des Gerichtsgebäudes und der Sitzungssäle, übersichtlichen Wegweisern im Gebäude, Schaffung einer Atmosphäre, die dem rechtssuchenden Bürger Beklemmungen nimmt sowie freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern.

 

...

 

http://www.schleswig-holstein.de/LGKIEL/DE/AllgemeineInformationen/ErwartungJustiz/ErwartungJustiz.html

 

 

gefunden 14.01.202

 

Kommentar Väternotruf:

"Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. ..." - das wäre schön, dann gleich mal den aktuellen Geschäftsverteilungsplan ins Internet stellen. Kostet nix und der Bürger freut sich.

 

 

 


 

 

 

Deggendorf | 12.01.2012 | 18:14 Uhr

Gerichte bekommen Sicherheitsschleuse

Für Landgerichtspräsident Dr. Franz Kilger steht fest: eine hundertprozentige Sicherheit für die Mitarbeiter an den Gerichten wird es nie geben. Die Gerichte in Deggendorf - Amtsgericht und Landgericht - machen aber einen Quantensprung in Sachen Sicherheit, wenn die Sanierung des bisherigen Landgerichtsgebäudes heuer abgeschlossen wird. Dann gibt es nämlich nur noch einen gemeinsamen Eingang mit einer Sicherheitsschleuse, die permanent in Betrieb ist. 

"Die Besucher müssen dann durch eine Detektorschleuse. Die Bediensteten der Wachtmeisterei werden dies überwachen", erklärt der Landgerichtspräsident. Falls es erforderlich sein sollte, werden die Gepäckstücke der Besucher oder von Prozessbeteiligten durchleuchtet. Die dafür erforderlichen Geräte werden angeschafft. "Wir haben am Gericht dann den gleichen Sicherheitsstandard wie am Flughafen", stellt Dr. Kilger fest. Dazu ist es aber notwendig, dass aus? den drei Wachtmeistern am Amtsgericht Deggendorf und den beiden Wachtmeisterkollegen am Landgericht eine gemeinsame Wachtmeisterei gebildet wird. Außerdem muss die Wachtmeisterei um weibliches Personal aufgestockt werden, um Frauen durchsuchen zu können, falls es erforderlich sein sollte. Die dafür erforderlichen Räume sind bei der Sanierung errichtet worden. Der gemeinsame? Eingang von Amts- und Landgericht wird ständig von einem Wachtmeister besetzt sein, teilte Dr. Kilger weiter mit. Dieser könne auch per Video den weiteren Weg von Besuchern im Landgericht überwachen. "Dies alles ist ein erhebliches Plus an Sicherheit für unsere Beschäftigten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten", bekräftigt Dr. Kilger

http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/deggendorf/316555_Gerichte-bekommen-Sicherheitsschleuse.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Kein Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber eine Sicherheitsschleuse im Amts- und Landgericht Deggendorf. Ja so lieben wir sie, unsere Bayern. Am besten noch einen Nacktscanner anschaffen, dann wird der Dienst für die Wachtmeister nicht so langweilig.

 

 

 


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