Geheimniskrämerei
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Nagold - Bundesland Baden-Württemberg (angefragt am 19.10.2020, Ablehnung am 21.10.2020, seltsame Antwort vom Direktor des Amtsgericht Gawronski vom 27.10.2020, Antwort darauf am 28.10.2020)
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
<info@vaeternotruf.de>
Gesendet: Montag, 19. Oktober 2020 23:21
An:
Amtsgericht Nagold (Poststelle) <Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de>
Betreff:
Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Nagold
Bahnhofstraße 31
72202 Nagold
Telefon: 07452 / 8372 0
Fax: 07452 /
8372 50
E-Mail: Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de
Internet:
www.agnagold.de
Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir informieren im Internet u.a. auch
über das Amtsgericht Nagold
http://www.vaeternotruf.de/nagold.htm
Zur weiteren Verbesserung unseres Informationsangebotes für die Bürgerinnen und
Bürger bitten wir Sie um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden. Offenbar wird nicht einmal der Name des Direktors/der Direktorin
des Amtsgerichtes aufgeführt.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wer an
Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter zuständig ist, auch hierzu konnten wir
Ihrer Internetseite keine Information entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch
einen Informationsfreiheitsbeauftragten?
Eine laufend aktualisierte
Übersicht über die Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne der deutschen
Gerichte finden Sie unter www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Sie finden dort auch Informationen über den Stand der Informationsfreiheit
an Ihrem Gericht. Der aktueller Informationsfreiheitsstand am Amtsgericht
Nagold. wird von uns zur Zeit mit dem Zertifikat "ungenügend" eingestuft.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht
Nagold (Poststelle) [mailto:Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de]
Gesendet:
Mittwoch, 21. Oktober 2020 07:36
An: 'Väternotruf'
Betreff: AW:
Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und
Herren,
aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, Ihre
Anfrage per E-Mail zu beantworten.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage
schriftlich an das Amtsgericht Nagold, Gerichtsplatz 1, 72202 Nagold.
Mit
freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nagold
-Poststelle-
Telefon:
07452/8372-29
Telefax: 07452/8372-50
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 25. Oktober 2020 16:36
An: 'Amtsgericht Nagold (Poststelle)'
Cc:
'Poststelle@LGTuebingen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@jum.bwl.de';
'datenschutz@lgtuebingen.justiz.bwl.de'; 'poststelle@lfdi.bwl.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr
geehrte Damen und Herrn,
das ist wohl ein Witz, den Sie sich hier
erlauben.
Hiermit erhebe ich gegen Sie (Unbekannt)
Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Verweigerung Ihren Namen zu nennen und
Verweigerung den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zuzusenden.
Bitte
leiten Sie meine Dienstaufsichtsbeschwerde und meine unten aufgeführte Bitte
um Zusendung des Geschäftsverteilungsplans an den Direktor des
Amtsgerichtes, so es denn einen gibt und das Amtsgericht nicht führerlos
durch das Weltall trudelt, wie mir scheint.
Mit freundlichen
Grüßen
Anton Schwarz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Amtsgericht Nagold (Poststelle) [mailto:Poststelle@AGNagold.justiz.bwl.de]
Gesendet: Dienstag, 27. Oktober 2020 08:31
An: 'Väternotruf'
Betreff: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter
Herr Schwarz,
auf Ihre E-Mail vom 25.10.2020 teile ich Ihnen mit,
dass Sie - entgegen Ihrer Annahme in Ihrer Mail vom 19.10.2020 - unter
www.amtsgericht-nagold.de unter Amtsgericht, Leitung – Verwaltung über
meinen Namen und den des Herrn Verwaltungsleiters informiert werden. Im
Übrigen verweise ich auf die eindeutige gesetzliche Regelung in § 21e Abs. 9
des Gerichtsverfassungsgesetzes: Nach § 21e Abs. 9 GVG ist der
Geschäftsverteilungsplan des Gerichts grundsätzlich in der von dem
Präsidenten oder aufsichtsführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des
Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es
nicht. Die Vorschrift gewährt damit jedermann das Recht zur Einsichtnahme
des Geschäftsverteilungsplans, eine Veröffentlichung oder die Übersendung
von Kopien oder als Datei ist nicht vorgeschrieben, vgl. BGH, Beschluss vom
25. September 2019 – IV AR (VZ) 4/19 –, juris.
Ich betrachte Ihre
„Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Unbekannt“ damit als erledigt. Etwaige
künftige Korrespondenz werde ich aus Datenschutzgründen nur auf postalischem
Weg mit Ihnen führen, weitere E-Mails lasse ich unbeachtet.
Mit
freundlichen Grüßen
Hans-Georg Gawronski
Direktor des
Amtsgerichts
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. Oktober 2020
14:13
An: 'Amtsgericht Nagold (Poststelle)'
Cc:
'fdp-nagold@t-online.de'; 'andreas.roehm@spd-nagold.de';
'a.fezer-brenner@posteo.de'; 'cw-fds@afd-bw.de';
'kontakt@die-linke-calw.de'; 'Poststelle@LGTuebingen.justiz.bwl.de';
'poststelle@jum.bwl.de'; 'poststelle@lfdi.bwl.de';
'Petra.Krebs@gruene.landtag-bw.de'; 'Norbert.Beck@cdu.landtag-bw.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Nagold - Geschäftsverteilungsplan
Sehr
geehrter Herr Gawronski,
meine Dienstaufsichtsbeschwerde hat sich
nicht erledigt, da Sie bisher keine Stellung dazu bezogen haben, dass von
Ihrem Gericht am 21.10.2020 eine Mail ohne Namensnennung versandt wurde.
Im weiteren wurde behauptet, "aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es
uns nicht möglich, Ihre Anfrage per E-Mail zu beantworten."
Zu beiden
Vorwürfen haben Sie keine Stellung bezogen.
Ihre Antwort per Mail
zeigt aber immerhin, dass es sich bei der Behauptung vom 21.10.2020 "aus
datenschutzrechtlichen Gründen ist es uns nicht möglich, Ihre Anfrage per
E-Mail zu beantworten." um eine Falschnachricht handelt, ich dachte bisher
dass ein solch seltsames Verhalten auf Herrn Trump beschränkt wäre. Aber ich
habe mich wohl geirrt.
Wenn es aber eine Falschnachricht war, dann
haben Sie das in Ihrer Position als Direktor des Amtsgerichtes zu rügen, so
jedenfalls meine bisherige Ansicht über einen funktionierenden Rechtsstaat.
Mir erscheint das ganze sehr befremdlich und unvereinbar mit einer
bürgernahen Arbeitsweise der Mitarbeiter des Amtsgerichtes.
Als
Dienstvorstand des Amtsgerichtes haben Sie für eine bürgernahe und im Rahmen
der Verhältnismäßigkeit transparente Arbeitsweise Ihrer Mitarbeiter zu
sorgen, nicht aber den Gekränkten zu spielen.
Im übrigen konnte ich Ihren Namen und den Ihres
Verwaltungsleiters auf den folgenden Seiten nicht finden:
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/impressum
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/kontakt
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/1202468
Immerhin, nach fleißigem Suchen findet man dann tatsächlich den von
Ihnen genannten Eintrag:
https://amtsgericht-nagold.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/DAS+AMTSGERICHT/Leitung+-+Verwaltung
Wo ist Ihr Problem, dass Sie den Geschäftsverteilungsplan offenbar
nicht auf die Website des Amtsgerichtes stellen wollen?
Sie sollten
sich mal ein Beispiel am Landgericht Tübingen nehmen, dort ist der
Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlicht
https://landgericht-tuebingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Landgericht/Geschaeftsverteilung
statt eine solche Geheimniskrämerei an dem von Ihnen geführten
Amtsgericht zu befördern oder zu tolerieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Schwarz
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 3. November 2016 09:49
An: Amtsgericht Wernigerode
Betreff: Amtsgericht Wernigerode -
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode
Telefon: 03943 / 531-0
Fax: 03943 / 531-140
E-Mail: ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de
Internet:
http://www.ag-wr.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
Amtsgericht
Wernigerode - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Eine laufend aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung
der Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.
Sie finden dort auch
Informationen über den Stand der Informationsfreiheit an Ihrem Gericht.
Bitte
teilen Sie uns auch mit, wer an Ihrem Gericht als Datenschutzbeauftragter
zuständig ist, auch hierzu konnten wir Ihrer Internetseite keine Information
entnehmen. Gibt es an Ihrem Gericht auch einen
Informationsfreiheitsbeauftragten?
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Bollmann,
Sabine [mailto:...]
Gesendet: Dienstag, 8. November 2016 15:36
An:
Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Wernigerode -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
unter
Bezugnahme auf die Anfrage vom 03.11.2016 wird mitgeteilt, dass diese leider
eine konkrete natürliche oder juristische Person des Absenders nicht
erkennen lässt. Daher kann die Anfrage auch nicht beantwortet werden.
Ansonsten wird auf § 21 e Abs. 9 GVG und des dortigen Einsichtsrechts
Bezug genommen. (hier: Verwaltungsgeschäftsstelle zu den üblichen -auch im
Internet veröffentlichten - Sprechzeiten)
Mit freundlichen Grüßen
Baumann
Direktor des Amtsgerichts
--
Amtsgericht
Wernigerode
R.-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode
Tel.: 0 39
43/53 11 02
Fax: 0 39 43/53 11 40
Email:
ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Sonntag, 20. November 2016 18:32
An: 'Bollmann, Sabine'
Betreff: AW: Amtsgericht Wernigerode -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Baumann,
wir
baten in erster Linie nur um eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes,
unsere sonstigen Fragen vergessen Sie einfach, wenn deren Beantwortung zu
schwer sein sollte.
Sie dürfen im Übrigen sicher sein, dass das kein
Automat ist, der Ihnen hier schreibt, so weit ist die Technik noch nicht.
Auch eine "juristische Person" kann Ihnen nicht schreiben oder haben Sie
schon mal eine schreibende GmbH oder eine schreibende Bundesrepublik
Deutschland gesehen, die ja öfter mit einer GmbH gleich gestellt wird. Man
darf zumindest sicher sein, dass das Amtsgericht Wernigerode keine GmbH ist,
denn sonst wäre sie ja im GmbH-Register eingetragen.
Im übrigen gibt
es keine Vorschrift, nach der man sich ausweisen müsste, um einen
Geschäftsverteilungsplan zugesandt zu bekommen. Das mag es in der DDR
gegeben haben, ich weiß nicht ob Sie dort aufgewachsen sind oder Ihre Jugend
im Golden Westen zubringen mussten.
Wir bitten hiermit nochmals um
Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen
konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Eine laufend
aktualisierte Übersicht über die Veröffentlichung der
Geschäftsverteilungspläne der deutschen Gerichte finden Sie unter
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm.
Mit
freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2016 21:47
An:
POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB
Betreff: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Weilheim
Alpenstraße 16
82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon: 0881 / 998-0
Fax: 0881 / 998-100
E-Mail: poststelle@ag-wm.bayern.de
Internet:
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/wm/
Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.
Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit
freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB
[mailto:POSTSTELLE@ag-wm.bayern.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2016
09:48
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter <Anton>,
ich bitte Sie um
Verständnis dafür, dass das Amtsgericht Weilheim - ebenfalls aus
Datenschutzgründen - die personenbezogenen Daten seiner Richterinnen und Richter
nicht allgemein veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Weilheim
Geschäftsleitung
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2016 17:14
An: 'POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB'
Cc: 'vorstand@piraten-oberbayern.de';
'poststelle@stmjv.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte/r <Amtsgericht>,
wir
baten nicht um Veröffentlichung, sondern um Zusendung des
Geschäftsverteilungsplanes.
Der Geschäftsverteilungsplan ist - entgegen
Ihrer fehlerhaften Mitteilung - bereits veröffentlicht, da er frei zugänglich
für alle Bürger/innen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes einsehbar ist.
Von daher ist das eine absurde Mitteilung, die Sie hier machen.
Ihr
Bezug auf den Datenschutz ist im Übrigen unsinnig, weil auf der Internetseite
des Oberlandesgerichtes München der namentliche Geschäftsverteilungsplan
veröffentlicht ist und Sie doch sicher nicht im Ernst behaupten wollen, dass die
dortige Gerichtsleitung gegen den Datenschutz verstoßen würde.
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/daten/#anker_sprungmarke_0_12
Möglicherweise fehlt Ihnen aber die Vollmacht zu der von uns
erbetenen Versendung, bitte legen Sie daher unsere Anfrage der Direktorin des
Amtsgerichtes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB
[mailto:POSTSTELLE@ag-wm.bayern.de]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2016
14:25
An: Väternotruf
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter <Anton>,
zunächst
können Sie davon ausgehen, dass insbesondere die gerichtlichen Behörden die
Datenschutzgesetze korrekt anwenden.
Sodann weise ich Sie auf § 4 des
Bundesdatenschutzgesetzes hin, wonach eine Veröffentlichung
personenbezogener Daten nur mit Einwilligung dieser Personen legitim ist.
Diese Einwilligungen wurden am Amtsgericht Weilheim nicht erteilt.
Eine Zusendung des Geschäftsverteilungsplans an Sie kommt einer
Veröffentlichung gleich.
Geschäftsverteilungspläne werden hier auch auf
den Geschäftsstellen nicht frei zugänglich für alle Bürger aufgelegt.
Die Behördenleitung hat von dieser Nachricht Kenntnis.
Im Übrigen
wird von hier keine weitere Beantwortung Ihrer dahingehenden E-Mails mehr
vorgenommen, soweit Sie Ihren Antrag unverändert wiederholen und solange
Ihre Identität hier nicht nachvollziehbar ist, § 17 der Allgemeinen
Geschäftsordnung (AGO). Ihre Internetseite und Ihre E-Mails weisen Sie
jedenfalls nicht eindeutig aus.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Weilheim
Geschäftsleitung
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. Juli 2016 15:13
An: 'POSTSTELLE, AG Weilheim i.OB'
Cc:
'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'vorstand@piraten-oberbayern.de';
'info@csu-weilheim.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Weilheim -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte/r Herr/Frau <Amtsgericht>,
leider sind Sie offenbar juristisch nicht sehr bewandert, sonst würden
Sie solche Aussagen sicher nicht treffen.
Mit Erscheinen und Auslage
des Geschäftsverteilungsplanes in der Geschäftstelle des Amtsgerichtes sind
die Daten der Richter bereits veröffentlicht, da jede/r Bürger diese Daten
bei persönlichem Erscheinen in der Geschäftsstelle einsehen kann.
Dass dieses - wie suggerieren - einer Erlaubnis seitens der Behörde
bedürfte, ist mir noch nie erzählt worden, Sie selber geben auch kein Gesetz
an, durch das es legitimiert wäre, die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich
einer Einsichtnahme zu selektieren.
"Der Geschäftsverteilungsplan
des Gerichts ist in der vom Gerichtspräsidenten bestimmten Geschäftsstelle
des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen. Dasselbe gilt für die
Geschäftsverteilungspläne der Spruchkörper (Kammer bzw. Senat). Damit ist
grundsätzlich jedermann ohne Darlegung eines besonderen Interesses zur
Einsicht befugt. ..."
https://www.datenschutz-bayern.de/faq/FAQ-Justiz-geschaeftsverteilung.html
Zu Ihrer "Argumentation":
Eine Veröffentlichung
ist nicht erst dann gegeben, wie Sie irrig meinen, wenn der
Geschäftsverteilungsplan - so wie an vielen deutschen Gerichten üblich, im
Internet veröffentlicht ist oder eine Zusendung an anfragende Stellen per
Mail erfolgt.
In so fern ist Ihr Verweis auf § 4
Bundesdatenschutzgesetz irreführend.
§ 4 Zulässigkeit der
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
(1) Die Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz
oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der
Betroffene eingewilligt hat.
Die Richter haben mit Beginn
ihrer Tätigkeit am Amtsgericht konkludent mit der Aufnahme ihres
Familiennamens in den Geschäftsverteilungsplan zugestimmt und damit auch in
die Veröffentlichung, die mit Auslegung des Geschäftsverteilungsplanes in
der Geschäftsstelle erfolgt ist und von jeden Bürger eingesehen werden kann.
Wenn Sie da Zweifel haben, man kann schließlich als einfacher
Mitarbeiter des Amtsgerichtes nicht alles wissen, fragen Sie Ihren Direktor
oder den Datenschutzbeauftragen von Bayern, den wir hier im cc aufgenommen
haben, der kann ja mal eine Weiterbildung für die Mitarbeiter/innen des
Amtsgerichtes Weilheim anbieten.
Von daher würde ich Sie bitten,
zukünftig nicht mehr auf unsere Fragen zu antworten, sondern dies der
Direktorin des Amtsgerichtes Frau Sieh zu überlassen, die dafür sicher
besser qualifiziert ist.
Ich möchte hinsichtlich Ihrer Antwort noch
nicht von politischem Skandal reden, solche Einschätzung überlassen wir
lieber den Politikern, von denen einige hier im cc eingetragen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 28. Mai 2016 13:07
An:
'poststelle@lgef.thueringen.de'
Betreff: Landgericht Erfurt -
Geschäftsverteilungsplan
Landgericht Erfurt
Domplatz 37
99084
Erfurt
E-Mail: poststelle@lgef.thueringen.de
Internet:
http://www.thueringen.de/de/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_erfurt/
Landgericht Erfurt - Geschäftsverteilungsplan
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen
richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer
Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGEF
Poststelle [mailto:Poststelle@lgef.thueringen.de]
Gesendet: Donnerstag,
2. Juni 2016 07:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre Anfrage vom
28.05.2016
Ihre E-Mail vom 28. Mai 2016
Sehr geehrter
Herr Anton,
auf Ihre Anfrage hin teile ich Ihnen mit, dass der
aktuelle richterliche Geschäftsverteilungsplan auf der
Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Erfurt zur Einsicht bereit
liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Becher
Richterin am Landgericht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016 09:26
An: 'LGEF Poststelle'
Betreff: AW: Landgericht Erfurt -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Frau Becher,
Danke
für Ihre Nachricht.
Bitte seien Sie so freundlich uns übersenden uns
den Geschäftsverteilungsplan per Mail. Es ist etwas umständlich 400
Kilometer nach Erfurt anzureisen, nur um den Geschäftsverteilungsplan
einzusehen, wir leben ja nicht mehr 19. Jahrhundert. Das hätte vermutlich
nicht einmal seinerzeit der Geheimrat Goethe gemacht, der immerhin bis nach
Italien gereist ist, allerdings nicht, um den Geschäftsverteilungsplan des
päpstlichen Gerichtes in Rom einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGEF Poststelle
[mailto:Poststelle@lgef.thueringen.de]
Gesendet: Freitag, 10. Juni 2016
10:46
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
leider kann ich Ihrer Bitte,
Ihnen den Geschäftsverteilungsplan per E-Mail zuzusenden, nicht nachkommen.
Die Vorschrift des § 21e Abs. 9 S. 1 GVG sieht vor, dass der
Geschäftsverteilungsplan in einer vom Präsidenten oder aufsichtsführenden
Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme auszulegen
ist. Darüber hinaus besteht keine Pflicht zur Mitteilung, Übersendung oder
Auskunft (Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 21e
GVG).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Becher
Richterin am Landgericht
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 11. Juni 2016 15:10
An: 'Poststelle@lgef.thueringen.de'
Cc: 'Poststelle@TJM.thueringen.de';
'poststelle@tholg.thueringen.de'; 'pressestelle@tholg.thueringen.de';
'falko.windisch@piraten-erfurt.de'; 'markus.walloschek@piraten-erfurt.de';
'irmgard.schwenteck@piraten-thueringen.de';
'anthony.richter@piraten-erfurt.de'; 'erik.limburg@piraten-erfurt.de'
Betreff: WG: Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Frau Becher,
bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes vor.
Dieser hat hoffentlich die Größe, uns den Geschäftsverteilungsplan
unbürokratisch zuzusenden und uns nicht mit Plattitüden abzuspeisen.
§ 21e Abs. 9 S. 1 GVG verbietet das in keiner Weise.
Schauen Sie
mal, wie das in Berlin gemacht wird.
http://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-schoeneberg/das-gericht/zustaendigkeiten/geschaeftsverteilung/
Da können sich die Thüringer eine Scheibe abschneiden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 28. Mai 2016 09:22
An: 'poststelle@lgg.thueringen.de'
Betreff: Landgericht Gera -
Geschäftsverteilungsplan
Landgericht Gera
Rudolf-Diener-Str. 2
07545 Gera
Telefon: 0365 / 834-0
Fax: 0365
/ 834-1000
E-Mail: poststelle@lgg.thueringen.de
Internet:
http://www.thueringen.de/de/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_gera/
Landgericht Gera - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des
aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf
Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: LGG Resch, Kati
[mailto:Kati.Resch@lgg.thueringen.de]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2016
11:10
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 28.05.2016,
unser AZ: 145 E1 - 7/16
Sehr geehrter Herr Anton,
in Bezug auf
Ihre Bitte um Übersendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes des Landgerichts Gera vom 28.05.2016 muss ich
Ihnen leider mitteilen, dass ich diese nicht erfüllen kann. Eine
Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplanes ist nach § 21e Abs. 9 GVG
nicht erforderlich. Das Landgericht Gera sieht deshalb auch von einer
Veröffentlichung ab.
Die Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan
ist in der Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichts Gera,
Rudolf-Diener-Straße 2, Haus 6 während der Sprechzeiten oder nach
Vereinbarung möglich (Tel.: 0365 8341210 o. 8341211). Kopien sind auf eigene
Kosten zu fertigen.
Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag
Resch, RinLG
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 8. Juni 2016 00:16
An: 'LGG Resch, Kati'
Cc: 'poststelle@lgg.thueringen.de'
Betreff: AW:
Ihre E-Mail vom 28.05.2016, unser AZ: 145 E1 - 7/16
Liebe Frau Resch,
eine unproblematische Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes lehnen
Sie ab und benutzten dabei noch das Wort "leider".
Ich habe den
Eindruck, dass das "leider" nur eine Floskel ist, mit der Sie Ihr hartes
"Nein" verhüllen wollen.
Sie geben auch keine Mitteilung, warum Sie
die Zusendung verweigern (außer dass Sie das nicht
können. Wenn Sie das nicht können, kann das
ja jemand anderes am Landgericht machen, der das eben kann. Ein
Hochschulabschluss ist dafür ja nicht erforderlich, vielleicht kann das ja
auch der Pförtner erledigen.)
An der Mehrzahl der deutschen
Gerichtes ist es mittlerweile üblich die Geschäftsverteilungspläne im
Internet zu veröffentlichen oder auf Anfrage unbürokratisch per Mail
zuzusenden.
Siehe dazu unsere Übersicht auf
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Legen Sie bitte unsere Anfrage dem Präsidenten des
Landgerichtes Gera vor, dieser hat sicher die Kompetenz, eine Übersendung
per Mail unkompliziert auf dem Weg zu bringen.
Die Bürgerinnen und
Bürger werden es zu Danken wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 28. April 2016 15:43
An: Verwaltung AG-Frankfurt
Betreff: Amtsgericht Frankfurt am Main -
Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Frankfurt am
Main
Gerichtstraße 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069
/ 1367-01
Fax: 069 / 1367-2030
E-Mail:
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de
Internet:
www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de
Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um
Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten
wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
www.vaeternotruf.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Freitag, 29.
April 2016 09:08
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Amtsgericht Frankfurt
am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Frankfurt wird nur per Post
versandt.
Hierzu darf ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift mitzuteilen, damit
ich auch die Kosten i.H.v. 6,00 € vorab von Ihnen anfordern kann.
Mit
freundlichen Grüßen
Angela Löwe
Sachbearbeiterin
Amtsgericht
Frankfurt am Main
- Verwaltung. Abteilung 1 -
Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main
Tel.: ...
Fax: ...
E-Mail: ...
Internet:
www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 29. April 2016 13:56
An:
'Angela.Loewe@AG-Frankfurt.Justiz.Hessen.de'
Betreff: AW: Amtsgericht
Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Liebe Frau Löwe,
Sie machen wohl einen Witz.
Den Geschäftsverteilungsplan können Sie uns per Mail zusenden, da geht auch für
umsonst. Schließlich zahlen die Bürgerinnen und Bürger auch Steuern, ohne die
die Justiz keine drei Monate überleben würde.
Stellen Sie doch
den Geschäftsverteilungsplan einfach auf die Internetseite des Amtsgerichtes, so
wie das bei vielen anderen Amtsgerichten üblich ist, da können die Bürgerinnen
und Bürger den sich unbürokratisch runterladen und der unangenehme Eindruck wird
vermieden, die Justiz wolle sich hier auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger
gesund sanieren.
Im Übrigen legen Sie bitte meine Anfrage dem
Präsidenten des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vor, der hoffentlich in der Lage
ist, das Amtsgericht Frankfurt am Main in das Informationszeitalter zu
befördern.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Kommentar Väternotruf:
29.04.2016: Antwort vom Amtsgericht, die wollen nur per Post versenden und dafür vom Bürger 6,00 € abkassieren. Typisch Frankfurt am Main, Kapitalismus pur, alles dreht sich um Geld - das Informationsinteresse der steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger muss sich hinter der schnöden Kapitalismusfahne brav in Reih und Glied einreihen. Armes Teutschland.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2015 16:46
An:
'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de'
Betreff: Amtsgericht Villingen-Schwennigen - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Strasse 94
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 / 203 - 0
Fax: 07721 / 203 -199
E-Mail:
poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Internet: www.agvillingen-schwenningen.de
Amtsgericht Villingen-Schwenningen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas ...
Gesendet: Montag, 12. Oktober 2015 11:51
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Herren,
hinsichtlich Ihrer Anfrage verweisen wir auf § 21 e
Abs. 9 GVG. Danach ist der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von
dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des
Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.
Es bleibt Ihnen unbenommen den Geschäftsverteilungsplan
des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen auf der Geschäftsstelle der Verwaltung
Zimmer 111, 1. OG, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-Schwenningen einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
...
Lieber Herr Zmuda,
Danke für Ihre Nachricht.
Offenbar haben Sie aber unsere Anfrage nicht
verstanden, wir baten um Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes, nicht aber
um Erläuterung zu § 21 e Abs. 9 GVG, dieser ist uns bereits bekannt und ändert
nichts an unserer Bitte.
Im übrigen gab es auch in der DDR keine Pflicht
freie Wahlen einzuführen, stand ja nicht in der Verfassung. Wohin das geführt
hat, wissen Sie sicherlich.
Falls Ihnen die Befugnis fehlt, uns den Geschäftsverteilungsplan
unbürokratisch zuzusenden, leiten Sie unsere Anfrage bitte an den Direktor des
Amtsgerichts weiter.
Im Übrigen verweisen wir auf die Lektüre von
http://www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
wo wir Ihr Amtsgericht in der Liste der Gerichte
eingeordnet haben, die hinsichtlich der Informationsfreiheit die Rote
Schlusslichtlampe führen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen) [mailto:...]
Gesendet: Montag, 16. November 2015 11:27
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bereits mitgeteilt, werden die Geschäftsverteilungspläne nicht versandt; es bleibt Ihnen unbenommen, auf der Geschäftsstelle Einsicht in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 01:05
An: 'Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)'
Cc: 'poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de';
'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Zmuda,
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle) [mailto:
...]
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:41
Betreff: WG: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Zmuda, Andreas (AG Villingen-Schwenningen)
Gesendet: Dienstag, 17. November 2015 09:15
An: Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entscheidung über Ihre Anfrage wurde mit dem
Direktor des Amtsgerichts abgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Zmuda
-Verwaltungsleiter-
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. November 2015 20:36
An: 'Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Poststelle)'
Cc: 'poststelle@lgkonstanz.justiz.bwl.de'
Betreff: AW: Richterlicher Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Zmuda,
das ist schön, dass Sie oder jemand anderes das
offenbar mit dem Direktor abgesprochen hat.
Handelt es sich hier um Herrn Kurt Gött, der im
Handbuch der Justiz 2014 noch als Direktor angegeben war oder gibt es
zwischenzeitlich einen neuen Direktor?
Auf dem Impressum des Amtsgerichts oder auch sonst
konnte ich das nämlich nicht erkennen.
http://www.amtsgericht-villingen-schwenningen.de/pb/,Lde/Startseite/impressum
Wie hat sich der uns unbekannte Direktor oder die und
unbekannte Direktorin in der Sache geäußert?
Ebenfalls mit einem restriktiven Nein oder stand er
der Sache aufgeschlossen gegenüber und es mangelt derzeit nur an der Technik
den GVP von einer handschriftlichen Aufzeichnung in eine PDF der Worddatei
umzuwandeln und dies uns dann zuzusenden oder auf die Website des Amtsgerichts
zu stellen.
Wie das zu realisieren ist, können Sie auf der
Internetseite des Landgerichts Konstanz nachschauen.
http://landgericht-konstanz.de/pb/,Lde/Geschaeftsverteilung
Ich haben mir dort den Plan runtergeladen und sende
Ihnen diesen als Beweismittel zu, dass das 21. Jahrhundert im Landgerichtsbezirk
Konstanz schon begonnen hat, wenn gleich man in dem einen oder anderen
Gerichtsbezirk noch im 20. Jahrhundert zu leben scheint.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf
[mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Samstag, 31.
Oktober 2015 12:43
An:
'ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de'
Cc:
'lg-os-Poststelle@justiz.niedersachsen.de'
Betreff: WG: Amtsgericht
Nordhorn - Geschäftsverteilungsplan
Seilerbahn 15
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 / 701-0
Fax: 05921 / 701-117
E-Mail:
ag-noh-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Internet:
www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de
Amtsgericht Nordhorn -
Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wir bitten um Zusendung des
aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf
Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Nordhorn
Der Direktor
info@vaeternotruf.de
Bearbeitet von:
JAR`in Grundmann
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben)
Durchwahl (05921) 701-149 Nordhorn,
Ihre Nachricht vom 31.10.2015
Mein Zeichen 313 E
04.11.2015
Sehr geehrter Herr Schwarz,
es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 21 e Abs. 9 GVG
eine Veröffentlichung des Geschäftsverteilungsplans nicht erforderlich ist, so
dass dieser auch nicht auf der Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn
eingestellt sein muss. Vielmehr ist der Geschäftsverteilungsplan gemäß
genannter Vorschrift auf der Verwaltungsgeschäftsstelle ausgelegt und wird dort
bei Interesse eingesehen. Hierauf wird aus Gründen einer einheitlichen
Handhabung verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Rieger, Richter am Amtsgericht
Lieber Herr Rieger,
Danke für Ihre Nachricht.
Wir hatten nicht behauptet, dass es eine Pflicht gäbe,
den Geschäftsverteilungsplan auf die Internetseite des Amtsgerichts Nordhorn zu
stellen, in Ihrer Antwort klingt das aber so.
Es gab ja in der DDR auch keine Pflicht die bürgerliche
Demokratie zu praktizieren, da nahm man halt die sozialistische Demokratie, zu
deren Grundregeln es gehörte, den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu
Informationen möglichst zu erschweren.
Einen solche staatssozialistische Einstellung ist am
Amtsgericht Nordhorn ganz sicher nicht anzutreffen, daher noch einmal meine
Bitte, uns den Geschäftsverteilungsplan unbürokratisch per Mail zu zusenden,
so wie das an hunderten Gerichten in Deutschland üblich ist.
Eine Auflistung finden Sie hier:
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 9. März 2015 23:33
An: Poststelle, AG Forchheim
Betreff: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Forchheim
Kapellenstraße 15
91301 Forchheim
Telefon: 09191 / 710-0
Fax: 09191 / 710-101
E-Mail: poststelle@ag-fo.bayern.de
Internet: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/fo/
Amtsgericht Forchheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Poststelle, AG Forchheim [mailto:poststelle@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 10. März 2015 07:58
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes des
Amtsgerichts Forchheim ist aus Datenschutzgründen
leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Humm
Rechtspflegeamtsrat
Amtsgericht Forchheim
- Geschäftlsleiter -
Tel.: 09191/710-112
Fax: 09191/710-101
e-mail: ...
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Montag, 6. April 2015 20:33
An: 'Poststelle, AG Forchheim'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Humm,
so eine absurde Ausrede haben wir bei noch keinen
deutschen Gericht bekommen, die wir wegen des Geschäftsverteilungsplanes
angeschrieben haben.
Forchheim liegt doch nicht etwa neuerdings in
Nordkorea?
Es gibt keine Datenschutzgründe, die die Versendung
des Geschäftsverteilungsplanes untersagen würden.
Falls man an Ihrem Gericht das noch nicht weiß, kontaktieren Sie bitte den Landesdatenschutzbeauftragten Bayern
https://www.datenschutz-bayern.de
Leiten Sie bitte unsere Anfrage an den Direktor des
Amtsgerichts weiter, vermutlich hat dieser mehr Befugnisse als Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Truppei, Franz [mailto:Franz.Truppei@ag-fo.bayern.de]
Gesendet: Dienstag, 7. April 2015 12:34
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
vielen Dank für Ihr Interesse am Geschäftsverteilungsplan
des Amtsgerichts Forchheim. Dieser kann bei Bedarf beim Amtsgericht Forchheim während
der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Eine anlassunabhängige
Versendung erfolgt generell nicht, wofür ich um Verständnis bitte.
Ich bedaure, Ihnen hier nicht weiter behilflich sein zu
können.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Truppei
Direktor des Amtsgerichts
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Väternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 9. Juli 2015 16:30
An: 'Truppei, Franz'
Cc: 'poststelle@datenschutz-bayern.de'; 'info@piratenpartei-bayern.de';
'poststelle@ag-fo.bayern.de'
Betreff: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
Lieber Herr Truppei,
Ein Verständnis für Ihren Vortrag: "Eine
anlassunabhängige Versendung erfolgt generell nicht,..." können Sie
freilich nicht von uns erwarten, denn wir leben in einer modernen Gesellschaft
und nicht mehr im Mittelalter. Auch Bayern gehört zur Bundesrepublik
Deutschland und ist kein Königreich mehr.
Mitunter spricht man heute auch vom
Informationszeitalter, das auch am Amtsgericht Forchheim zeitnah einziehen
sollte. Von daher bitten wir nochmals um unbürokratische Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes
oder auch um Einstellung des Geschäftsverteilungsplans auf die Internetseite
des Amtsgerichtes, wie es an vielen deutschen Gerichten üblich ist.
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Piratenpartei LV Bayern Vorstand [mailto:vorstand@piratenpartei-bayern.de]
Gesendet: Samstag, 1. August 2015 09:50
An: franz.truppei@ag-fo.bayern.de
Cc: poststelle@ag-fo.bayern.de; info@vaeternotruf.de
Betreff: Re: AW: Amtsgericht Forcheim - Geschäftsverteilungsplan
[PBY#1000000095]
Sehr geehrter Herr Truppei,
können Sie mir bitte mitteilen auf welcher
Rechtsgrundlage Sie bzw. das Amtsgericht die Versendung des Geschäftsverteilungsplans
verweigert?
Wolfgang Grunsky spricht in Zivilprozessrecht 12. (neu
bearbeitete Auflage 2006, Luchterhand Verlag. Rn. 19) davon, dass »Der Zweck
eines Geschäftsverteilungsplans der Gerichte ist der Schutz des Bürgers vor
Manipulation und zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der Gerichte vor
allem gegenüber der Exekutive und der Justizverwaltung.«
Die Weigerung der Versendung - also der Veröffentlichung - des Geschäftsverteilungsplans, würde gerade diesem Zweck widersprechen.
Mit freundlichen Grüßen
David Krcek
stellv. politischer Geschäftsführer
Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern
Schopenhauerstraße 71
80807 München
Tel: 089 / 38 164 693-0
Fax: 089 / 38 164 693-9 od. 089 / 255513-4944 http://piratenpartei-bayern.de/
Sehr geehrter Herr Krcek,
Danke für Ihre Engagement.
Üblicherweise behilft man sich an den
informationsverweigernden Gerichten mit einem billigen Trick und erklärt, der
interessierte Bürger könne ja auf der Geschäftstelle des Amtsgerichts
erscheinen und dort Einblick in den Geschäftsverteilungsplan nehmen. Offenbar
hat die Bayerische Justiz von Bürgernähe noch nichts gehört oder denkt, der Bürger
ist ein Depp, den man den größten Blödsinn zumuten kann.
Leider ist es bei den Bayerisch-Königlichen
Amtsgerichten weit verbreitet, den Geschäftsverteilungsplan wie ein
Geheimpapier zu behandeln. Das es anders geht, zeigt z.B. das Bundesland
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und sogar Mecklenburg-Vorpommern.
Siehe hierzu unsere Übersicht auf
www.vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Offenbar gehen jetzt nicht mehr in Mecklenburg die
Uhren hundert Jahre nach, sondern in Bayern, so zumindest bei der dortigen
Justiz, die vermutlich zu lange unter CSU-Regentschaft gestanden hat, so dass
ein politischer Wechsel dringend notwendig scheint.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen
Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider
nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
17.06.2014
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Montag, 23. Juni 2014 09:29
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
der Geschäftsverteilungsplan kann beim Amtsgericht Böblingen
eingesehen werden, verschickt wird er allerdings nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Sehr geehrte Frau Mackert,
bitte teilen Sie uns mit, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan
nicht versenden wollen. An vielen anderen Gerichten in Deutschland ist das
problemlos möglich.
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Sollte Ihnen eine Antwort nicht möglich oder erlaubt
sein, legen Sie unsere Anfrage bitte dem Direktor des Amtsgerichtes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
01.07.2014
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) ...
Gesendet: Mittwoch, 2. Juli 2014 06:59
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
die Mitteilung erfolgte nach Rücksprache mit dem
Direktor.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Liebe Frau Mackert,
bitte teilen Sie uns mit, warum Sie in Rücksprache
mit dem Herrn Brenner, Direktor am Amtsgericht Böblingen den Geschäftsverteilungsplan
nicht versenden wollen, während dies an vielen anderen Gerichten in Deutschland
kein Problem darstellt.
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Möglicherweise gibt es auch gar keinen Geschäftsverteilungsplan,
das würde erklären, dass Sie uns einen solchen nichtvorhandenen Geschäftsverteilungsplan
auch nicht zusenden können. In diesem Fall würden wir eine Reorganisation
Ihrer Geschäftsstelle empfehlen. In Absprache mit dem Jobcenter könnten
arbeitslose Verwaltungsangestellte dem Amtsgericht Böblingen zugewiesen werden,
die sich dann an der Erstellung eines Geschäftsverteilungsplanes ausprobieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
02.07.2014
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Mackert, Britta (AG Böblingen) [mailto:...]
Gesendet: Donnerstag, 3. Juli 2014 09:49
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Böblingen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
wir dürfen Sie um Verständnis bitten, dass ein
Versenden des Geschäftsverteilungsplans leider nicht möglich ist. Wie bereits
mitgeteilt kann der aktuelle Geschäftsverteilungsplan gemäß § 21e Abs. 9 GVG
zu den üblichen Geschäftszeiten beim Amtsgericht Böblingen eingesehen werden.
Sie werden um vorherige telefonische Terminvereinbarung
gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Mackert
Verwaltungsleiterin
Amtsgericht Böblingen
Steinbeisstr. 7
71034 Böblingen
...
Liebe Frau Mackert,
die Antwort kann ich beim besten Willen nicht ernst
nehmen. Natürlich ist eine Versendung möglich. Warum sollte dass, was an der
Mehrzahl der deutschen Gerichte möglich ist, nicht auch am Amtsgericht Böblingen
möglich sein?
Es gibt kein Gesetz, das Ihnen das verbietet, höchstens
einen Direktor, der aus mir unerklärlichen Gründen das Informationszeitalter
verschläft. Womöglich hat er seine Gründe. Mit Informationsfreiheit, wie sie
aus dem Grundgesetz abzuleiten ist, haben diese Gründe sicher nichts zu tun.
Ich wünsche weiterhin geruhsamen Schlaf in Böblingen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
03.07.2014
Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
12.09.2013
Amtsgericht Gelnhausen - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Mail vom 12.09.2013 baten wir um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.
Leider konnten wir bisher noch keine Zusendung verzeichnen. Sicherlich lag das an der Überlastung, der die Mitarbeiter/innen des Amtsgerichtes Gelnhausen tagtäglich ausgesetzt sind. Ständig Bürgerinnen und Bürger die da meinen, am Gericht warte man nur auf sie und ihre kleinlichen Anliegen.
Gleichwohl wollen wir nun abermals um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes bitten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden es Ihnen Danken.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Anfrage vom 11.02.2014, Antwort vom Amtsgericht Gelnhausen am 12.04.2014. Informationsfreiheit scheint am Amtsgericht Gelnhausen ein Fremdwort zu sein. Erich Honecker und Kurt Hager hätten ihre helle Freude.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@AG-Gelnhausen.Justiz.Hessen.de]
Gesendet: Mittwoch, 12. Februar 2014 15:43
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
über Ihren Antrag auf Übersendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes kann entscheiden werden, sobald Sie an das Gericht per Post ein Schreiben mit der Bitte um Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes richten. Das Schreiben muss einen Briefkopf mit Namen und Anschrift Ihres Vereins/ Einrichtung sowie seines Vertreters/Geschäftsführers/Vorstandes sowie eine kurze Begründung, warum Sie den Geschäftsverteilungsplan benötigen, beinhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Lang
Richterin am Amtsgericht als ständige Vertreterin der Direktorin
Amtsgericht Gelnhausen
Philipp-Reis-Straße 9
63571 Gelnhausen
...
Liebe Frau Lang,
wir leben doch nicht im Mittelalter. Nicht, dass wir uns auch noch vor dem Eingang des Amtsgerichtes Gelnhausen unterthänigst verbeugen müssen.
Schauen Sie bitte mal auf
http://vaeternotruf.de/geschaeftsverteilungsplan.htm
Da sehen Sie eine Auswahl der deutschen Gerichte für die es eine Selbstverständlichkeit ist, eine offene Informationspolitik zu betreiben, leider auch eine Auswahl von Gerichten, bei denen man meinen könnte, diese lägen in der DDR.
Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
12.02.2014
Liebe Frau Lang,
wir haben übrigens keinen Antrag gestellt, wie sie schreiben, sondern eine Bitte.
Gleichwohl sind wir keine Bittsteller.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
29.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Freitag, 2. August 2013 07:08
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: WG: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Helmstedt
- Der Direktor -
Geschäftsnummer: E 320c Ri.
Sehr geehrter Herr Anton,
auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass der richterliche Geschäftsverteilungsplan nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Rother
Abs.: Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Helmstedt 38350 Helmstedt, Stobenstr. 5 Tel.:05351/120360
Fax: 05351/120376
Email: mailto: AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Lieber Herr Rother,
wir wollen den Geschäftsverteilungsplan ja nicht veröffentlichen, das käme schon nah an die Informationsfreiheit, die in unserem Land ja keiner wirklich will. Wir wollen den Geschäftsverteilungsplan lediglich zugeschickt bekommen. Beim Zuschicken handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung, dass wissen Sie sicherlich. Falls nicht, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Dienstvorgesetzten, er wird Sie darüber aufklären.
Wir bitten also weiterhin um Zusendung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
02.08.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Donnerstag, 8. August 2013 09:46
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Helmstedt
- Der Direktor -
Geschäftsnummer: E 320c Ri.
Sehr geehrter Herr Anton,
auf Ihre weitere Anfrage wird auf die hiesige Mitteilung vom 02.08.13 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Hauke
Liebe Frau oder Herr Hauke,
wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
12.08.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltungspoststelle (AG Helmstedt) [mailto:AGHE-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Donnerstag, 15. August 2013 14:29
An: vaeternotruf
Betreff: Amtsgericht Helmstedt - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Helmstedt
- Der Direktor -
Geschäftsnummer: E 320c Ri
Sehr geehrter Herr Anton,
auf Ihre Anfrage kann nur auf die bisherigen Mitteilungen verwiesen werden.
Soweit vereinzelt Geschäftsverteilungspläne des richterlichen Dienstes von einigen Gerichten ins Internet gestellt werden,
beruht dies offensichtlich auf „Informationsfreiheitsgesetzen“ einzelner Länder.
Das Land Niedersachsen hat kein Informationsfreiheitsgesetz; mithin besteht auch kein Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen
i.V.Hauke
Liebe Frau oder Herr Hauke,
wir baten um Beantwortung unserer Anfrage durch den Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.
Sind Sie der Direktor, bzw. die Direktorin. Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir - wie schon vorgetragen - um Vorlage unserer Anfrage beim Direktor des Amtsgerichts Helmstedt.
Wenn das Land Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz hat, ist das sehr bedauerlich und zeigt die Rückständigkeit niedersächsischer Politik. Welche Partei hat diesen Missstand eigentlich zu verantworten?
Auch wenn es kein Informationsfreiheitsgesetz geben mag, ist es der Leitung des Amtsgerichts Helmstedt nicht verboten, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen, bzw. zu versenden, grad wie es auch der DDR-Führung nicht verboten war, die DDR-Bürger in die BRD ausreisen zu lassen. Das hat Herrn Honecker aber nicht daran gehindert an seiner geliebten Mauer festzuhalten, an der er schließlich selbst zu Grunde ging. Man merke: Hochmut kommt immer vor dem Fall.
Seien Sie nun bitte so freundlich und legen unsere Anfrage dem Direktor des Amtsgerichtes vor.
Anbei übersenden wir Ihnen den Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Braunschweig - den wir trotz gleichem Bundesland Niedersachsen zugeschickt bekommen haben.
Im Internet zu finden sind überdies:
Landgericht Göttingen - Bundesland Niedersachsen
Landgericht Oldenburg - Bundesland Niedersachsen
http://www.landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C8557696_N8523076_L20_D0_I4799805.html
Landgericht Verden - Bundesland Niedersachsen
vorbildlich mit fortlaufenden Aktualisierungen - http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13891&article_id=58445&_psmand=57
Auch diese Gerichte liegen in Niedersachsen und nicht auf dem Mond.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Anfrage am 06.06.2013. Anfrage wiederholt am 01.07.2013.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2013 07:08
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Achim
Die Direktorin
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage wird erneut mitgeteilt, dass der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan jederzeit von den Beteiligten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Bischoff
___________________________________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Susanne Bischoff
Obernstr. 40, 28832 Achim
Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74
e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Liebe Frau Bischoff,
Danke für Ihre Nachricht. Wir wissen, dass der aktuelle Geschäftsverteilungsplan von den Beteiligten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle eingesehen werden kann.
Wir sind aber erstens keine Beteiligten und zweitens wollten wir den Geschäftsverteilungsplan nicht auf der Geschäftsstelle einsehen, sondern baten um Zusendung.
Zur Vermeidung weiterer Missverständnisse bitten Sie nun um Zusendung per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
03.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2013 17:08
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrter Herr Anton,
das Amtsgericht Achim versendet keine Geschäftsverteilungspläne (auch nicht per E-Mail). Ihrer Bitte kann ich daher nicht entsprechen.
Es steht Ihnen natürlich frei, den Geschäftsverteilungsplan während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts auf der Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Jörn Saße
_________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Lieber Herr Saße,
sicher haben Sie Verständnis, dass wir nicht mehrere Hundert Kilometer fahren werden, um den Geschäftsverteilungsplan in Ihrer Verwaltungsgeschäftsstelle einzusehen. Wir leben ja nicht zu Zeiten Goethes, wo man solches mangels anderer Alternativen tun musste.
Sie können den Geschäftsverteilungsplan natürlich auch auf Ihre Internetseite stellen, das erspart den Mitarbeiterinnen des Amtsgerichtes sowie unnötigen Bürokratieaufwand. Auch die Bürgerinnen und Bürger würden diese Förderung der Informationsfreiheit gerne genießen. Schließlich leben wir in einer Demokratie die den mündigen Bürger will, wie unlängst unser geschätzter Bundespräsident Gauck wieder sagte. Auch das Amtsgericht Achim liegt im Amtsbereich des Bundespräsidenten, so dass wir davon ausgehen dürfen, dass seine Worte auch für die Informationspraxis am Amtsgericht Achim Geltung hat.
Unsere Bitte auf Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes halten wir aufrecht und bitten um Vorlage unseres Schreibens an die Direktorin des Amtsgerichtes Frau Sabine Reinicke.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
08.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2013 10:28
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Achim
Die Direktorin
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Nachricht des Geschäftsleiters Herrn Saße vom 04.07.2013 war von mir autorisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Reinicke
________________________________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Susanne Bischoff
Obernstr. 40, 28832 Achim
Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74
e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Liebe Frau Reinicke,
Danke für Ihre Nachricht.
Wir bitten um Nachricht bezüglich unseres Vortrages zur Informationsfreiheit.
Auf der Internetseite des Landgerichts Verden ist dem Genüge getan.
Wir denken, das Amtsgericht Achim, sollte nicht päpstlicher als der Papst sein.
Wir bitten um Vorlage unserer Bitte zur Beschlussfassung im Präsidium des Amtsgerichtes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
08.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle (AG Achim) [mailto:AGACH-Poststelle@justiz.niedersachsen.de]
Gesendet: Freitag, 12. Juli 2013 09:25
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: Amtsgericht Achim - Geschäftsverteilungsplan - Ihre Nachricht vom 10.07.2013
Amtsgericht Achim
Die Direktorin
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Präsidium des Amtsgerichts Achim ist mit Ihrem Anliegen nicht zu befassen. Es soll bei dem Ihnen bereits erteilten Bescheiden bleiben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Vorgang hier nunmehr abgeschlossen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Bischoff
________________________________________________
Amtsgericht Achim -Verwaltung-
Susanne Bischoff
Obernstr. 40, 28832 Achim
Tel.: 04202 9158-23 Fax: -74
e-mail: AGACH-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Liebe Frau Bischoff,
wir haben entgegen Ihrer Bitte kein Verständnis dafür, dass an Ihrem Amtsgericht die Informationsfreiheit wenig Freiheiten hat.
Doch wie heißt es bei Brecht so schön:
"Die Nacht hat 12 Stunden, dann kommt schon der Tag."
Bertolt Brecht, Das Lied von der Moldau
In der Hoffnung auf baldige Besserung.
Anton
12.07.2013
Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
13.06.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de [mailto:Poststelle@LG-Kassel.justiz.hessen.de]
Gesendet: Dienstag, 18. Juni 2013 14:57
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Landgericht Kassel - Geschäftsverteilungsplan
Landgericht Kassel
Der Präsident
Az.:320/4E LG
Der Geschäftsverteilungsplan kann hier auf der Geschäftsstelle der Verwaltungsabteilung eingesehen werden.
Eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplans erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Hans Stäbe
Landgericht Kassel
- Verwaltungsabteilung -
Frankfurter Str. 7
34117 Kassel
...
Lieber Herr Stäbe,
das ist keine Antwort, sondern ein Verdikt. Mithin also dem Informationszeitalter höchst unangemessen.
Bitte legen Sie daher unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes zur persönlichen Beantwortung vor.
Wir freuen uns über einen positiven Bescheid im Sinne der Informationsfreiheit und der Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
01.07.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Dienstag, 2. Juli 2013 13:51
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013
Sehr geehrter Herr Schwarz,
anliegendes Schreiben wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt; eine Übersendung in Papierform erfolgt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Eigenbrodt
Justizangestellte
Landgericht Kassel
- Der Präsident -
Frankfurter Straße 7
34117 Kassel
Landgericht Kassel
Der Präsident
34117 Kassel × Frankfurter Straße 7
Telefon: (0561) 912 – 0
Telefax: (0561) 912 – 1010
E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de
Die Einreichung elektronischer Dokumente ist in den
zugelassenen Verfahren möglich, siehe: www.lgkassel.de
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 7.30 Uhr - 16.30 Uhr und
Freitag: 7.30 Uhr - 14.30 Uhr
Besuche möglichst in der Zeit von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Landgericht Kassel × Der Präsident × 34111 Kassel
Elektronische Post
Herrn
Anton Schwarz
Aktenzeichen:
Dst.-Nr.: 0246
Bearbeiter: Herr Liebermann
Durchwahl: (0561) 912 - 1223
Fax: (0561) 912 - 1010
E-Mail: verwaltung@lg-kassel.justiz.hessen.de
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom
Datum: 2. Juli 2013
Ihre Anfrage vom 1. Juli 2013
Sehr geehrter Herr Schwarz,
der jeweils aktuelle Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Kassel ist für jedermann einsehbar zu den üblichen Geschäftszeiten in den Räumen der Verwaltungsabteilung (( 0561/912-1214).
Ein Anspruch auf Übersendung, gleich ob in elektronischer oder in schriftlicher Form, besteht nicht, auf § 21e Abs. 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) weise ich hin.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Liebermann
Liebe Frau Eigenbrodt, lieber Herr Liebermann,
Vielen Dank für Ihre Mühe zur Beschaffung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.
Eine Zusendung in Papierform wollten wir allerdings nicht, wir wollen die Umwelt möglichst wenig belasten und bitten daher um Zusendung per Mail.
Uns ist bekannt, dass es hierzu derzeit noch keinen Rechtsanspruch gibt, es gibt aber die Informationsfreiheit als zentrales gesellschaftliches Prinzip. Zur Informationsfreiheit gehört es auch, die Bürgerinnen und Bürger nicht erst durch die ganze Bundesrepublik reisen zu lassen, um dann in der Geschäftsstelle des Landgerichtes Einblick in den dort ausliegenden Geschäftsverteilungsplan zu nehmen.
Schaun Sie einfach mal auf
http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php
Da sehen Sie, wie kinderleicht das ist. Was aber in Nordrhein-Westfalen möglich ist, dass sollte doch auch in Hessen möglich sein. Hessen liegt ja nicht in der Walachei, wo man meinen könnte, die Zeit der Völkerwanderung wäre grad erst vorbei.
Wir bitten nunmehr unsere Anfrage dem Präsidenten des Landgerichtes Kassel zur persönlichen Beantwortung zuzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
02.07.2013
Landgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
16.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:...
Gesendet: Donnerstag, 16. Mai 2013 11:42
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail teile ich Ihnen mit, daß Sie den Geschäftsverteilungsplan bei dem Landgericht käuflich erwerben können, Zimmer 228 B, Kosten EUR 6,--.
Zuschicken kann ich Ihnen leider keine Geschäftsverteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Liebe Frau Linnemann,
grad haben wir kostenlos vom Landgericht Darmstadt den aktuellen Geschäftsverteilungsplan per Mail zugeschickt bekommen (siehe Anlage) und da wollen Sie uns 6 € für die selbe Dienstleistung abknöpfen und uns den Plan noch nicht einmal per Mail zusenden?
Das scheint doch etwas faul zu sein, im Staate Dänemark zu sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamlet
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine solche Sonderbehandlung seitens Ihres Gerichtes nicht akzeptieren und bitten daher weiterhin um kostenlose Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplans.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
21.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2013 11:53
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Geschäftsverteilungsplan
Hallo Herr Antonn
sorry, aber ich darf Ihnen die Geschäftsverteilung nicht per Mail schicken, habe noch einmal nachgefragt.
Kommen Sie doch bitte bei mir vorbei, Zimmer 228 Gebäude B.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Sehr geehrte Frau Eva Linnemann,
dazu müsste ich mehrere Hundert Kilometer anreisen. Will das Landgericht Frankfurt am Main die Reisekosten übernehmen?
An anderen Gerichten ist das kein Problem. Viele Gerichte stellen den Geschäftsverteilungsplan auch ins Internet.
Schauen Sie z.B. hier.
Amtsgericht Künzelsau im Landgerichtsbezirk Heilbronn
http://www.agkuenzelsau.de/servlet/PB/menu/1170340/index.html?ROOT=1170331
Amtsgericht Friedberg im Landgerichtsbezirk Gießen
Amtsgericht Tiergarten in Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/tierg/verkehr.html#gvp
Landgericht Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/taetigkeit/geschaeftsverteilungsplaene/
Amtsgericht Düsseldorf im Landgerichtsbezirk Düsseldorf
http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/wir_ueber_uns/geschaeftsverteilung/index.php
Amtsgerichts Duisburg - vorbildlich mit laufenden Aktualisierungen
http://www.ag-duisburg.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/index.php
Oberlandesgericht Schleswig - laufende Aktualisierungen
Bitte legen Sie unsere Anfrage dem Präsident am Landgericht Frankfurt am Main, Johann Nikolaus (Klaus) Scheuer vor.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
21.05.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Donnerstag, 23. Mai 2013 08:45
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilung_Stand_01.05.2013.pdf
Guten Morgen,
hier die Geschäftsverteilung, aber nur ausnahmsweise.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Linnemann
Vorzimmer Landgerichtspräsident
...
Tel. 069/1367 - 2370
Fax 069/1367 - 6200
Liebe Frau Linnemann,
Danke für die freundliche Zusendung.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
24.05.2013
Ende Gut, alles Gut.
Nun muss nur noch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - das einzige deutsche Oberlandesgericht, an dem man sich weigert, den Geschäftsverteilungsplan zu veröffentlichen oder auf Anfrage als PDF zu versenden - die Informationsfreiheit realisieren. Vielleicht macht des Präsidium des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mal eine Bildungsfahrt in die nahegelegene Frankfurter Paulskirche - http://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Paulskirche. Bisschen Bildung über das Wesen der modernen Demokratie kann sicher auch einem Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht schaden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
24.04.2013
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de [mailto:Verwaltung@OLG.Justiz.Hessen.de]
Gesendet: Donnerstag, 25. April 2013 09:05
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne übersenden wir Ihnen den richterlichen Geschäftsverteilungsplan. Die Kosten dafür betragen 6,- Euro.
Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Rechnungsadresse mit.
Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Der Präsident
Im Auftrag
Steffi Wooden
Geschäftsleitung
-Hauptgeschäftsstelle-
Tel.: 069 / 1367 - 2795
Fax.: 069/1367 - 2976
Postanschrift: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Der Präsident,
60256 Frankfurt am Main
Kommentar Väternotruf:
Da hat man ja am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine tolle Einnahmequelle entdeckt. 1000 Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach Zusendung des Geschäftsverteilungsplanes = 6.000 € für die finanzschwache hessische Justiz. Hieß es in einem Witz aus der DDR: Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr herauszuholen, so heißt es heute: Aus unseren Bürgerinnen und Bürgern ist noch viel mehr herauszuholen. Dieses kapitalistische Geschäftsmodell hat man in Berlin und Nordrhein-Westfalen noch nicht verstanden, dort lädt man die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte einfach auf deren Internetseiten und die Bürgerinnen und Bürger können sich das kostenlos runterladen, Sozialismus pur. Aber zum Glück gibt wenigstens in Frankfurt am Main noch Kapitalismus pur. Da zählt nur der Geldbeutel, alles andere ist humanitärer Schnickschnack, den man sich nicht leisten kann.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:03
An: Verwaltung (AG P)
Betreff: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan
Amtsgericht Potsdam
Hegelallee 8
14467 Potsdam
Telefon: 0331 / 2875-0
Fax: 0331 / 2927 48
E-Mail: verwaltung@agp.brandenburg.de
Internet: www.ag-potsdam.brandenburg.de
Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Verwaltung (AG P) [mailto:Verwaltung@AGP.Brandenburg.de]
Gesendet: Donnerstag, 14. März 2013 13:58
An: inf@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Amtsgericht Potsdam - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Justizverwaltungskostenordnung (JV KostO) betragen die Auslagen gemäß Pkt. 3 III in Justizverwaltungsangelegenheiten, hier die Dokumentenpauschale für die Übersendung elektronisch gespeicherter Daten, pro Datei 2,50 Euro. In Schriftform betragen die ersten 50 Seiten pro Blatt 50 Cent, ab 51. Seite pro Blatt 15 Cent. Wünschen Sie unter diesem Gesichtspunkt eine Geschäftsverteilung der Richter (umfasst 33 Seiten) übersandt zu bekommen, bitte ich Sie um entsprechende Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ebert
Justizbeschäftigte
Amtsgericht Potsdam
Sehr geehrte Frau Ebert,
Vielen Dank für Ihre freundlichen Zeilen und Ihre große Hilfsbereitschaft. Seien Sie aber bitte so nett und stellen den Geschäftsverteilungsplan einfach auf die Internetseite des Amtsgerichtes Potsdam. Dann sparen wir einiges an Arbeit ein und auch die 2,50 €, die dem darbenden Haushalt des Bundeslandes Brandenburg auch nicht weiterhelfen. Gegebenenfalls wird Ihnen dabei sicher die Direktorin des Amtsgerichtes weiterhelfen.
Allein die Mail, die Sie uns hier geschickt haben, belastet den Justizhaushalt ganz sicher mit 5,00 €, das muss aber nicht sein, denn heute gibt es das Internet, das sicher auch vom Amtsgericht Potsdam aus angesteuert werden kann. Falls nicht, würden wir dem Gerichte einige Freiminuten auf einem portablen USB-Stick schenken und auch noch zwei Rollen Toilettenpapier für das darbende Amtsgericht zur Verfügung stellen.
Die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs, die sich noch mit einigem Unbehagen an die Bürokratie in der DDR erinnern, werden es Ihnen danken.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Amtsgericht Frankfurt am Main - Geschäftsverteilungsplan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen richterlichen Geschäftsverteilungsplanes. Diesen konnten wir auf Ihrer Internetseite leider nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
24.04.2013
Kommentar Väternotruf:
Seit einigen Wochen versendet der Väternotruf Schreiben wie das obige an das Amtsgericht Frankfurt am Main, an verschiedene Amts-, Land- und sogar Oberlandesgerichte, die es nicht für nötig halten, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet zu veröffentlichen.
Super unrühmlich dabei die Bayern und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Zustände wie beim Honecker, nur hat der wenigstens nicht behauptet, die DDR wäre ein Rechtsstaat.
Heute dagegen wird man verarscht von oben bis unten, sei es die Bundesregierung oder das Bundesverfassungsgericht, das jahrzehntlang nichtverheiratete Väter auf das übelste diskriminiert hat oder sei es die Abschottungspolitik von Gerichtspräsidenten, die die richterliche Besetzung ihrer Gericht als streng zu hütendes Staatsgeheimnis verstehen.
Dabei geht es auch anders, dies zeigen viele Gerichte, die verstanden haben, dass die Bürgerinnen und Bürger keine dummen Bauern sind, denen man Informationen vorenthalten muss.
Positiv zu nennen dagegen die Justiz in Nordrhein-Westfalen und fast durchgängig auch die in Berlin (Amtsgericht Neukölln bildet eine bedauerliche Ausnahme).
Hier gilt es den Druck auf die abschottenden Gerichte zu verstärken, dies kann durch Dienstaufsichtsbeschwerden oder Petitionen an die Landtage der betreffenden Bundesländer geschehen.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Amtsgericht Wittenberg
ag-wb@justiz.sachsen-anhalt.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
05.12.2012
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Emmrich, Diana ...
Gesendet: Freitag, 7. Dezember 2012 08:52
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: Geschäftsverteilung bei den Amtsgerichten
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegende Datei übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Emmrich, Justizangestellte
Amtsgericht Wittenberg
Dessauer Straße 291, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon: 03491-436136
Telefax: 03491-436138
Antwort wird aus organisatorischen Gründen direkt an die Poststelle ... gebeten.
Die Direktorin
des Amtsgerichts
Wittenberg
Dessauer Straße 291
06886 Luth. Wittenberg
Telefon (03491) 436-0
Telefax (03491) 436-138
Elektronische Post
Amtsgericht Wittenberg · Postfach 10 02 55 · 06886 Luth. Wittenberg
Wittenberg, 06.12.2012
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht:
vom 05.12.2012
Mein Zeichen:
320 E a Bd. 9
Bearbeitet von:
Abteilung 1
Durchwahl (03491) 436-136
e-mail:
ag-wb@justiz.sachsen-anhalt.de
Väternotruf
zu Hd. Herrn oder Frau Anton
Geschäftsverteilung im richterlichen Dienst des Amtsgerichts Wittenberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihre E-Mail vom 05.12.2012 teile ich Ihnen mit, dass eine Übersendung des Geschäftsverteilungsplanes der Richter an Sie nur in Betracht kommen kann, wenn Sie ein entsprechendes berechtigtes Interesse hieran darlegen.
Ein solches kann ich gegenwärtig nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Baumgarten
Sehr geehrte Frau Emmrich,
das ist ja ein Armutszeugnis in Sachen Informationsfreiheit. Man könnte den Eindruck gewinnen, wir lebten noch in der DDR.
Richten Sie dies bitte der Direktorin des Amtsgerichts Baumgarten aus.
Warum sollte, was am Amtsgericht Halle möglich ist
http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=33334
nicht auch am Amtsgericht Wittenberg möglich sein. Martin Luther, der sich nicht gescheut hat, seine 95 Thesen an das Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg anzuschlagen, würde sich wohl im Grabe umdrehen, wenn er davon wüsste.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
Väternotruf
Geschäftsverteilungsplan - öffentliche Einsichtnahme unerwünscht?
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: vaeternotruf [mailto:info@vaeternotruf.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. November 2012 14:32
An: AGEF Poststelle
Betreff: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Postanschrift: Amtsgericht Erfurt
Postfach 90 04 33
99107 Erfurt
Zentrale
Telefonvermittlung:
0361 / 37 800
Telefonzentrale
Justizzentrum:
0361 / 3 77 60 01
FAX: 0361 / 3 77 60 00
Email: Poststelle@agef.thueringen.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bitten um die Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
29.11.2012
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: AGEF von Schmettau, Georg ...
Gesendet: Freitag, 30. November 2012 11:33
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: AW: Zusendung des aktuellen Geschäftsverteilungsplanes
Sehr geehrter Herr Anton,
ich beziehe mich auf Ihre heutige E-Mail. Nach § 21 e Abs. 9 GVG ist der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zur Einsichtnahme auszulegen. Insofern bitte ich Sie, den Geschäftsverteilungsplan auf der Verwaltungsgeschäftsstelle im Justizzentrum in Erfurt einzusehen. Eine Versendung bzw. anderweitige Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Ich bitte um Verständnis für diese Maßnahme, da insoweit Gründe des Datenschutzes und ein Sicherheitsinteresse der Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Erfurt von Bedeutung sind. Deswegen ist der Geschäftsverteilungsplan auch nicht im Internet einsehbar. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Drohungen und Bloßstellungen im Internet ausgesprochen und dass die Namen der Richterinnen und Richter dazu verwandt wurden, Werbung für verschiedene Zwecke, die nicht mit einem gerichtlichen Verfahren in Zusammenhang standen, an sie zu versenden.
Sofern Sie die Zuständigkeitsregelung in Bezug ein bestimmtes Verfahren in Erfahrung bringen wollen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung des entsprechenden Verfahrens mit Aktenzeichen. Die entsprechende Regelung des Geschäftsverteilungsplans der Abteilung würde ich Ihnen dann - in anonymisierter Form - schriftlich – nicht per E-Mail – mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Georg von Schmettau
________________________________
Amtsgericht Erfurt - Die Direktorin -
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Tel: ...
E-Mail: ...
________________________________
Sehr geehrter Herr von Schmettau,
Danke für Ihre Nachricht.
Richter sind doch Personen des öffentlichen Lebens, insofern können wir Ihren Standpunkt zwar nachvollziehen, aber nicht teilen.
Wir würden dann mühseligerweise gelegentlich jemanden darum bitten, sich den aktuellen Geschäftsverteilungsplan in der Geschäftsstelle kopieren zu lassen. Wenn auch dies nicht geht, würde der Geschäftsverteilungsplan während der Öffnungszeit abgeschrieben. Das wäre zwar mühselig, aber es war auch schon mühselig als Martin Luther auf der Wartburg die Bibel übersetzte. Als gute Christen werden wir hinter der Leistung Luthers nicht zurückstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton
§ 21e
(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, welche richterlichen Aufgaben er wahrnimmt. Jeder Richter kann mehreren Spruchkörpern angehören.
(2) Vor der Geschäftsverteilung ist den Richtern, die nicht Mitglied des Präsidiums sind, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Die Anordnungen nach Absatz 1 dürfen im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen Überlastung oder ungenügender Auslastung eines Richters oder Spruchkörpers oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Richter nötig wird. Vor der Änderung ist den Vorsitzenden Richtern, deren Spruchkörper von der Änderung der Geschäftsverteilung berührt wird, Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.
(4) Das Präsidium kann anordnen, daß ein Richter oder Spruchkörper, der in einer Sache tätig geworden ist, für diese nach einer Änderung der Geschäftsverteilung zuständig bleibt.
(5) Soll ein Richter einem anderen Spruchkörper zugeteilt oder soll sein Zuständigkeitsbereich geändert werden, so ist ihm, außer in Eilfällen, vorher Gelegenheit zu einer Äußerung zu geben.
(6) Soll ein Richter für Aufgaben der Justizverwaltung ganz oder teilweise freigestellt werden, so ist das Präsidium vorher zu hören.
(7) Das Präsidium entscheidet mit Stimmenmehrheit. § 21i Abs. 2 gilt entsprechend.
(8) Das Präsidium kann beschließen, dass Richter des Gerichts bei den Beratungen und Abstimmungen des Präsidiums für die gesamte Dauer oder zeitweise zugegen sein können. § 171b gilt entsprechend.
(9) Der Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist in der von dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufzulegen; einer Veröffentlichung bedarf es nicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJNR005130950.html#BJNR005130950BJNG000200666
Was Justiz leisten kann ... und was nicht
...
Viele Menschen werden nicht besonders erfreut darüber sein, unsere "Kunden" zu sein. Wer hätte als Prozesspartei seine rechtlichen Belange nicht lieber ohne Gericht gelöst anstatt in mühsame und kostspielige Prozesse verwickelt zu sein? Wer sieht sich als Zeuge schon gern bohrenden Fragen ausgesetzt? Wer steht gern als Angeklagter vor Gericht oder ist als Opfer einer Straftat in einen Strafprozess involviert?
Alles nur unangenehme Dinge, die den Bürger mehr oder weniger unfreiwillig zu uns führen.
Und so wollen wir hier auch nicht das Bild einer "Wohlfühljustiz" zeichnen. Unsere Aufgabe ist es nun einmal, Konflikte zu lösen und uns mit Streitigkeiten zu befassen. Der eine oder andere wird schon einen Unterschied zwischen dem von ihm subjektiv empfundenen "gefühlten" Recht und dem, was im Urteil herauskommt, spüren. Das kann am Urteil liegen - auch ein Gericht ist nicht unfehlbar - oder eben auch am Rechtsgefühl des unzufriedenen "Kunden".
Wir können es also nicht jedem Recht machen.
Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. Das fängt an mit einer angemessenen baulichen Gestaltung des Gerichtsgebäudes und der Sitzungssäle, übersichtlichen Wegweisern im Gebäude, Schaffung einer Atmosphäre, die dem rechtssuchenden Bürger Beklemmungen nimmt sowie freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern.
...
gefunden 14.01.202
Kommentar Väternotruf:
"Gleichwohl soll Justiz nach unserem Verständnis auch Dienst am Bürger leisten. ..." - das wäre schön, dann gleich mal den aktuellen Geschäftsverteilungsplan ins Internet stellen. Kostet nix und der Bürger freut sich.
Deggendorf | 12.01.2012 | 18:14 Uhr
Gerichte bekommen Sicherheitsschleuse
Für Landgerichtspräsident Dr. Franz Kilger steht fest: eine hundertprozentige Sicherheit für die Mitarbeiter an den Gerichten wird es nie geben. Die Gerichte in Deggendorf - Amtsgericht und Landgericht - machen aber einen Quantensprung in Sachen Sicherheit, wenn die Sanierung des bisherigen Landgerichtsgebäudes heuer abgeschlossen wird. Dann gibt es nämlich nur noch einen gemeinsamen Eingang mit einer Sicherheitsschleuse, die permanent in Betrieb ist.
"Die Besucher müssen dann durch eine Detektorschleuse. Die Bediensteten der Wachtmeisterei werden dies überwachen", erklärt der Landgerichtspräsident. Falls es erforderlich sein sollte, werden die Gepäckstücke der Besucher oder von Prozessbeteiligten durchleuchtet. Die dafür erforderlichen Geräte werden angeschafft. "Wir haben am Gericht dann den gleichen Sicherheitsstandard wie am Flughafen", stellt Dr. Kilger fest. Dazu ist es aber notwendig, dass aus? den drei Wachtmeistern am Amtsgericht Deggendorf und den beiden Wachtmeisterkollegen am Landgericht eine gemeinsame Wachtmeisterei gebildet wird. Außerdem muss die Wachtmeisterei um weibliches Personal aufgestockt werden, um Frauen durchsuchen zu können, falls es erforderlich sein sollte. Die dafür erforderlichen Räume sind bei der Sanierung errichtet worden. Der gemeinsame? Eingang von Amts- und Landgericht wird ständig von einem Wachtmeister besetzt sein, teilte Dr. Kilger weiter mit. Dieser könne auch per Video den weiteren Weg von Besuchern im Landgericht überwachen. "Dies alles ist ein erhebliches Plus an Sicherheit für unsere Beschäftigten nach Abschluss der Sanierungsarbeiten", bekräftigt Dr. Kilger
http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_deggendorf/deggendorf/316555_Gerichte-bekommen-Sicherheitsschleuse.html
Kommentar Väternotruf:
Kein Geschäftsverteilungsplan im Internet, aber eine Sicherheitsschleuse im Amts- und Landgericht Deggendorf. Ja so lieben wir sie, unsere Bayern. Am besten noch einen Nacktscanner anschaffen, dann wird der Dienst für die Wachtmeister nicht so langweilig.