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Generalbundesanwalt
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
Hier beim Generalbundesanwalt wird hart gearbeitet, wichtigste Aufgabe: Unschädlichmachung der Rollatorbande, die den bewaffneten Umsturz in Deutschland plante. Aber das hat sich ja nun ausgeträumt, die Staatssicherheit schläft nicht und wenn, dann nur in der Nacht.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 8191-0
Fax: 0721 / 819159-0
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Fax: 0341 / 48 73 79 7
Internetauftritt des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (09/2024)
Informationsgehalt: mangelhaft
namentlicher Geschäftsverteilungsplan: fehlt. Wozu zahlen die Leute eigentlich Steuern, wenn die Staatsbürokratie nicht einmal ihrer Informationspflicht nachkommt.
26.04.2012: Steuern. Abgabenlast in Deutschland am zweithöchsten. 49,8 Prozent des Gehalts sind für den Staat - http://www.morgenpost.de/printarchiv/wirtschaft/article106228352/Spitze-in-der-Steuerwelt.html
Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe und in Leipzig. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter und wird auf Vorschlag des Bundesjustizministers vom Bundespräsidenten mit Zustimmung des Bundesrates ernannt. Seit 2015 ist Dr. Peter Frank Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Insgesamt arbeiten rund 110 Bundesanwältinnen und Bundesanwälte, Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte fest bei der Bundesanwaltschaft. Sie werden von rund 50 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und Richterinnen und Richtern aus den Bundesländern unterstützt. Diese wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Regel für drei Jahre abgeordnet.
Unterstützt wird die Arbeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von insgesamt rund 140 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, der Geschäftsstelle, der Fahrbereitschaft und der Wachtmeisterei. Diese übernehmen überwiegend organisatorische Aufgaben im täglichen Ablauf der Bundesanwaltschaft.
Stand 10.12.2022
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Jens Rommel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 04.03.2024, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2014: stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 26.10.2015: Behördenleiter der Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen - http://www.zentrale-stelle.de/pb/,Lde/Startseite/Einrichtung/Gruendung+und+Zustaendigkeit. "Jens Rommel (* 13. September 1972 in Ellwangen) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit März 2024 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er von Februar 2020 bis März 2024 Richter am Bundesgerichtshof. Rommel wuchs in Ravensburg auf. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat in Augsburg. Er trat 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen als Amtsrichter in Biberach und Riedlingen wurde er Staatsanwalt in Ravensburg. In den folgenden Jahren war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt sowie beim Justizministerium Baden-Württemberg tätig und in dieser Funktion unter anderem von Mai 2010 bis Januar 2013 Ressortbeobachter bei der Europäischen Union. Danach war er Oberstaatsanwalt in Ravensburg und dort zunächst Abteilungsleiter und schließlich Stellvertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 2015 bis Anfang 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.[1][2] Im Februar 2020 wurde Rommel zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt.[3][4] Dort gehörte er seither dem 4. Strafsenat an. Rommel wurde Anfang Januar 2024 durch den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen.[5] Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag am 10. Januar 2024 zu;[6] der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 2. Februar 2024.[7] Die Ernennung als Nachfolger von Peter Frank erfolgte am 4. März 2024.[8] Jens Rommel ist eigenem Wissen zufolge mit dem Generalfeldmarschall Erwin Rommel „weder verwandt noch verschwägert“.[9] Rommel ist Mitglied der FDP.[10" - https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Rommel
Stellvertretender Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Dr. Lars Otte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1969) - Ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1998 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.03.2000 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2013 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.11.2020 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 03.03.2024: Die Position ist derzeit unbesetzt. Die Amtsgeschäfte werden von dem Ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Dr. Lars Otte, geführt."
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist in der Bundesrepublik Deutschland das Strafverfolgungsorgan des Bundes und nimmt Aufgaben neben der Justizgewalt der Länder wahr. Oft als „Bundesanwaltschaft“ bezeichnet, leitet der Generalbundesanwalt nicht eine Behörde, er ist vielmehr selbst Behörde.
Ihm sind mehrere Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet. Er verfügt über circa 200 Mitarbeiter, von denen etwa 90 Juristen sind.[1] Auch sind einige wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt, dies sind Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern, die in der Regel für drei Jahre abgeordnet werden.
...
Der Generalbundesanwalt ist nicht vorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften der Länder. Er steht in seiner Funktion als Anklagevertreter bei Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sowie als Ermittlungsbehörde in bestimmten – gesetzlich geregelten – Fällen des strafrechtlichen Staatsschutzes neben den Landesstaatsanwaltschaften.
Der Generalbundesanwalt hat im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
* Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs;
* erstinstanzliche Strafverfolgung von Delikten gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere von terroristischen Gewalttaten, Delikten gegen die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, vor allem von Landesverrat und Spionage, und von Völkermord (originäre Zuständigkeit nach § 120 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz);
http://de.wikipedia.org/wiki/Generalbundesanwalt
Recherchemöglichkeit:
http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/Gerichte/452.html
Bundesanwälte - als Abteilungsleiter:
Thomas Beck (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1956) - Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof (ab 01.07.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1992 ab 01.08.1987 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hof - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 16.11.1993 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 20.12.2004 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2014 als Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dr. Heike Neuhaus (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Bundesanwältin Abteilungsleiterin beim Bundesgerichtshof (ab 29.01.2016, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 02.06.1995 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 02.06.1995 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 18.03.2004 als Ministerialrätin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2006 als Ministerialrätin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 25.11.2015 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.01.2016 als Bundesanwältin Abteilungsleiterin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Frank Wallenta (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1966) - Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof (ab 01.07.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.02.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 27.01.2006 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.06.2007 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 02.06.2015 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 17.07.2021 als Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 2009: Pressesprecher beim Generalbundesanwalt.
Dr. Ralf Wehowsky (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1959) - Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof (ab 01.07.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 29.10.1990 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.12.1996 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 19.12.2000 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 04.05.2011 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 21.12.2018 als Bundesanwalt Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Bundesanwälte:
Ronald Georg (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1957) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.07.2014, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 05.02.1996 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2008 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Sigrid Hegmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1964) - Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 07.11.2013, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.08.2004 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 07.11.2013 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Michael Schaper (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 01.04.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 07.10.1997 als Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft - Dienststelle Leipzig - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.10.2001 als Oberstaatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft - Dienststelle Leipzig - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2008 als Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt.
Prof. Dr. Hartmut Schneider (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.04.2008, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.12.2002 als Oberstaatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.04.2008 als Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt.
Frauke-Katrin Scheuten (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1959) - Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.1998 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.05.2011 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Johann Schmid (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1959) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 26.04.2012, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 02.10.2000 als Oberstaatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 26.04.2012 als Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt.
Alexandra Geilhorn (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1978) - Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2004 als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Rostock aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2009 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 26.09.2012 als Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - abgeordnet, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016, 2018, 2020 und 2022 unter dem Namen Alexandra Geilhorn nicht aufgeführt. 05.04.2023: "Die Bundesanwaltschaft hat für die in Dresden angeklagte mutmaßliche Linksextremistin Lina E. eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. In ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Dresden bezeichnete die Anklage die 28-jährige Leipziger Studentin als Rädelsführerin einer kriminellen Vereinigung. Mit ihrem untergetauchten Verlobten habe sie prägenden Einfluss auf die Gruppierung ausgeübt, sagte Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn. (AZ: 4 St 2/21) ... Auch seien in abgeschlossenen Räumen Tatwerkzeuge ausprobiert worden. Das regelmäßige Training zeuge von einem "außerordentlichen Maß an krimineller Energie", hieß es. Beim Einsatz von Schlagwerkzeugen gegen Kopf und Oberkörper habe die Gruppe "ganz erhebliche, auch lebensbedrohliche Verletzungen" in Kauf genommen. Der Prozess hatte im September 2021 begonnen. Nach 92 Verhandlungstagen hatte die Bundesanwaltschaft bereits vergangene Woche mit ihrem Plädoyer begonnen. Das Urteil soll laut dem Vorsitzenden Richter, Hans Schlüter-Staats, möglichst am 10. oder 11. Mai fallen. Zuvor sollen die Verteidiger am 19. und 20. April plädieren. ..." - https://www.evangelisch.de/inhalte/214379/05-04-2023/anklage-fordert-acht-jahre-haft-fuer-mutmassliche-linksextremistin
Dr. Michael Glaser (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1973) - Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 01.02.2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.06.2005 als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Nürnberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.06.2007 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ansbach - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.06.2007 als Richter am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 und 2016 ab 01.06.2007 als Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.02.2016 als Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt.
Anette Greger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Oberstaatsanwältin bei der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (ab 03.12.2012, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.10.2009 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.12.2012 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 10.05.2013: "Sie trug all das Material zusammen, das speziell Beate Zschäpe belasten soll, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Dessen Auftakt am Montag in München rückte auch Anette Greger ins Rampenlicht. Die 47-Jährige ist eine von vier Vertretern der Bundesanwaltschaft im Gerichtssaal. ... Keine Frage: ein Mammutprozess, der schon jetzt Justizgeschichte schreibt. Und natürlich der bisher größte für Oberstaatsanwältin Greger, deren juristische Karriere in der Max-Reger-Stadt in Fahrt kam. 1993 begann die gebürtige Stiftländerin bei der Staatsanwaltschaft Weiden. Sie kümmerte sich insbesondere Sexualdelikte. "Ich kann schon hart sein", erklärte sie in einem NT-Gespräch. Am 1. Juli 2000 wechselte sie die Seiten: Nun war sie die einzige Richterin des Amtsgerichts, zuständig für Vormundschaften. ... Mitte 2004 zog sie ans Landgericht um, übernahm unter anderem den stellvertretenden Vorsitz der 1. Großen Strafkammer. ... Zunächst brachte sie es 2005 zur Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Regensburg. Seit 2007 ist sie beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Zunächst eingesetzt in der Revisionsabteilung, stieß sie 2008 zum Ermittlungsreferat von Dr. Herbert Diemer. Im Münchner Gerichtssaal tritt die Oberstaatsanwältin mit Bundesanwalt Diemer, Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten und Staatsanwalt Stefan Schmidt auf. ..." - http://www.onetz.de/weiden-in-der-oberpfalz/politik/nsu-prozess-in-weiden-oberstaatsanwaeltin-anette-greger-im-anklaeger-team-gegen-beate-zschaepe-die-begabteste-gegen-zschaepe-d19806.html
Sigrid Hegmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Bundesanwältin bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 07.11.2013, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.07.1994 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2002 als Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.08.2004 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 07.11.2013 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Frauke Köhler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Oberstaatsanwältin bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 07.05.2018, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.12.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.12.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin - abgeordnet, Leerstelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 02.02.2015 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 07.05.2018 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 09.04.2023: "An die Bundesanwaltschaft sind derzeit etwa 50 wissenschaftlich Mitarbeitende abgeordnet. Es handelt sich um qualifizierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus der Justiz der 16 Bundesländer, die für die Dauer von drei Jahren an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet werden. ... Für weitere Fragen im Hinblick auf eine Abordnung an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof können Sie sich gerne an die zuständige Leiterin des Referat Personal höherer Dienst, Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Frauke Koehler (0721/81910), wenden." - https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Wir-ueber-uns/Abordnung-Hiwi/Abordnung-Hiwi-node.html
Kai Lohse (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 13.01.2017, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.02.1995 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 07.01.1999 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.03.2005 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 28.02.2008 als Oberstaatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 13.01.2017 als Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt. Tagesschau - 21.07.2020: "Attentat auf jüdische Synagoge in Halle durch Stefan B. ..."
Dr. Lars Otte (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1969) - Ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.01.1998 als Richter/Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 01.03.2000 als Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Probe bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ohne Angabe Dienstantritt als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richter am Landgericht München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.05.2006 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München II - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2010 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2020 ab 01.01.2013 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 09.11.2020 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 03.03.2024: Die Position ist derzeit unbesetzt. Die Amtsgeschäfte werden von dem Ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof, Dr. Lars Otte, geführt."
Silke Ritzert (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 02.06.2015, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 31.03.1993 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 und 2002 unter dem Namen Silke Ritzert nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 20.02.2003 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 15.09.2005 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 02.06.2015 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 15.12.2022: "Nach der blutigen Messerattacke auf ICE-Reisende vor etwa einem Jahr hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den mutmaßlichen Täter gefordert. Bundesanwältin Silke Ritzert warf ihm in ihrem Schlussplädoyer am Donnerstag unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung aus niedrigen Beweggründen in drei Fällen vor. Zudem gehe sie von einem radikal islamistischen Hintergrund der Tat aus. Am 6. November 2021 soll der damals 27-Jährige in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg unvermittelt vier Männer mit einem Messer angegriffen und drei von ihnen schwer verletzt haben. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article242694719/ICE-Messerstecher-Bundesanwaeltin-fordert-lebenslange-Haft.html
Jens Rommel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1972) - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 04.03.2024, ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 07.05.2009 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 23.11.2010 als Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. 2014: stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2020 ab 06.11.2015 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 15.02.2020 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. Ab 26.10.2015: Behördenleiter der Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen - http://www.zentrale-stelle.de/pb/,Lde/Startseite/Einrichtung/Gruendung+und+Zustaendigkeit. "Jens Rommel (* 13. September 1972 in Ellwangen) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit März 2024 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er von Februar 2020 bis März 2024 Richter am Bundesgerichtshof. Rommel wuchs in Ravensburg auf. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat in Augsburg. Er trat 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen als Amtsrichter in Biberach und Riedlingen wurde er Staatsanwalt in Ravensburg. In den folgenden Jahren war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt sowie beim Justizministerium Baden-Württemberg tätig und in dieser Funktion unter anderem von Mai 2010 bis Januar 2013 Ressortbeobachter bei der Europäischen Union. Danach war er Oberstaatsanwalt in Ravensburg und dort zunächst Abteilungsleiter und schließlich Stellvertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts. Von Oktober 2015 bis Anfang 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.[1][2] Im Februar 2020 wurde Rommel zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt.[3][4] Dort gehörte er seither dem 4. Strafsenat an. Rommel wurde Anfang Januar 2024 durch den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen.[5] Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag am 10. Januar 2024 zu;[6] der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 2. Februar 2024.[7] Die Ernennung als Nachfolger von Peter Frank erfolgte am 4. März 2024.[8] Jens Rommel ist eigenem Wissen zufolge mit dem Generalfeldmarschall Erwin Rommel „weder verwandt noch verschwägert“.[9] Rommel ist Mitglied der FDP.[10" - https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Rommel
# Winfried Heiduschka
# Reinhard Jaeckel
# Bruno Jost
# Dr. Hans-Joachim Kurth
# Joachim Lampe
# Dr. Peter Morre
# Siegfried Müllenbach
# Kay Nehm
# Hans Piesker
# Dr. Peter Pöpperl
# Dr. Wilhelm Schmidt
# Dr. Karl-Heinz Schnarr
# Uwe Schulz
# Ekkehard Schulz
# Lothar Senge
# Volkhard Wache
Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof Karlsruhe:
Dr. Judith Bellay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1976) - Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 04.11.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 und 2008 unter dem Namen Judith Rübenkönig ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Bamberg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Judith Rübenkönig ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Judith Bellay ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2014 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Gemünden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 01.07.2016 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.11.2019 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 2012: Familiensachen. Namensgleichheit mit: Thomas Bellay (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1960) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 01.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 01.01.2004 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.09.2005 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 16.0.1.2009 als Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 04.01.2010 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt.
Marcel Jean Croissant (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1977) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 16.11.1993 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.06.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 01.07.2017 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 06.05.2021: "Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess wegen des tödlichen Angriffs auf zwei Touristen in Dresden eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gefordert. Staatsanwalt Marcel Croissant plädierte am Donnerstag im Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Dresden auch dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung anzuordnen. Es sei zweifelsfrei erwiesen, dass Abdullah A. am 4. Oktober 2020 die von ihm als homosexuell identifizierten Männer aus „radikal-islamistischer“ Gesinnung und homophober Einstellung heraus hinterrücks niederstach. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article230926607/Dresden-Mordprozess-um-Messerangriff-Anklage-fordert-lebenslang.html. Namensgleichheit mit: Eva Croissant (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 03.03.2005, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 03.03.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Eva Croissant nicht aufgeführt.
Sylvia Frey-Simon (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1969) - Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 29.01.2019, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 1998 unter dem Namen Frey ab 01.01.1997 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 unter dem Namen Sylvia Frey ab 01.10.1999 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München I - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 unter dem Namen Sylvia Frey nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 unter dem Namen Frey ab 08.04.2003 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2016 unter dem Namen Frey-Simon ab 08.04.2003 als Regierungsdirektorin im Bundesjustizministerium aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 07.07.2016 als Minsterialrätin im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 29.01.2019 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Ralph-Peter Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 14.06.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 18.11.1996 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.03.2008 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.06.2011 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Sonja Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 01.05.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.12.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2012 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Mathias Hellmann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1964) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 14.06.2011, ..., 2016) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 23.08.1995 als Regierungsrat im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 06.01.1998 als Regierungsdirektor im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.01.2011 als Ministerialrat im Bundesjustizministerium aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof - abgeordnet - aufgeführt. Namensgleichheit mit: Günter Hellmann (geb. ....) - Ministerialrat im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg (ab , ..., 2020, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 1996, 1998 und 2008 unter dem Namen Günter Hellmann nicht aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2018 ohne Angabe Geburtstdatum und Dienstantritt als Ministerialrat am Ministerium der Justiz Brandenburg aufgeführt.
Gerd Kaiser (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 10.01.2003, ..., 2008) - ab 01.12.2000 bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe tätig.
Dieter Killmer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1970) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 29.12.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 02.11.2004 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 09.08.2011 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Verden - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 13.03.2012 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.12.2014 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Tagesschau 16.06.2020: Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Staatsschutzsenat: Prozessauftakt im Mordfall Lübcke. Tagesschau - 05.08.2020.
Dr. Michael Klemm (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1979) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.01.2007 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 und 2014 ab 01.10.2009 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Passau - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 nicht aufgeführt, doch nicht etwa in den Untergrund abgetaucht? 29.04.2024: "Einer sagte den „Tag X“ der Machtübernahme voraus – doch der kam nicht. Bei Prozessbeginn in Stuttgart geht es um Terrorvorwürfe gegen „Reichsbürger“ und Schüsse auf Polizisten. ... Stuttgart – Innerhalb der „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß gab es Ärger. Für September 2022 hatte der ehemalige Bundeswehr-Soldat Marco von H., der sich mit Kontakten zu einer angeblichen „Allianz“ von Staaten, Geheimdiensten und Militärs brüstete, angekündigt, den „Tag X“ auszurufen, an dem das System der Bundesrepublik gestürzt werden sollte. Doch in der 48-Stunden-Frist geschah – nichts. Das führte zu Unstimmigkeiten, die Beteiligten rückten aber nicht von ihren Umsturz-Plänen ab. So stellte es der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Michael Klemm, am Montag beim Auftakt des Prozesses gegen den 51-jährigen und acht weitere Angeklagte am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart dar. Insgesamt stehen 26 mutmaßliche Mitglieder der „Gruppe Reuß“ vor Gericht, es folgen im Mai und Juni noch Prozesse in Frankfurt und München. ..." - https://www.fr.de/politik/terror-prozess-gegen-reichsbuerger-zoff-unter-umstuerzlern-prinz-reuss-stuttgart-93041760.html. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/prozess-reichsbuerger-102.html
Jasper Klinge (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1972) - Oberstaatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft (ab 29.12.2014, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.01.2004 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.01.2004 als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 03.02.2012 als Staatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.12.2014 als Oberstaatsanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt. 23.04.2020: "Oberlandesgericht Koblenz. Prozessauftakt gegen mutmaßlichen syrischen Folterer. ... Oberstaatsanwalt Jasper Klinge von der Bundesanwaltschaft betont am Rande des Prozesses: "Wir sind es den Opfern, die ja auch teilweise hier bei uns im Landes leben, aber auch unserer historischen Verantwortung schuldig, dass die Verantwortlichen für solche Taten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn dies denn dann in unseren Möglichkeiten steht." ..." - https://www.moz.de/nachrichten/deutschland/artikel-ansicht/dg/0/1/1798892/
Petra Yvonne Kneuer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1966) - Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 15.09.2005, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 30.01.2001 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 15.09.2005 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof - abgeordnet - aufgeführt.
Norbert Kortgen (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 22.12.2003, ..., 2008) - ab 26.06.1995 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier tätig.
Matthias Krauß (Jg. 1961) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 28.10.2003, ..., 2008) - ab 01.08.1996 bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern tätig.
Lothar Maur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 14.06.2007, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 12.06.1996 als Richter am Landgericht Koblenz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 04.03.2005 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 14.06.2007 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Susann Ulbert-Maur (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Richterin am Amtsgericht Brühl / Direktorin am Amtsgericht Brühl (ab 11.06.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 01.06.1993 als Richterin auf Probe im OLG-Bezirk Köln aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.08.1996 als Richterin am Landgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Susann Ulbert ab 01.03.2005 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bonn aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 unter dem Namen Susann Ulbert-Maur ab 01.03.2005 als stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Bonn aufgeführt. ... zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz". Herzlichen Glückwunsch, möge die Liebe niemals enden. Amtsgericht Brühl - GVP 01.01.2013: unter dem Namen Ulbert als Direktorin am Amtsgericht Brühl aufgeführt. Amtsgericht Brühl - GVP 01.01.2014: unter dem Namen Ulbert-Maur als Direktorin am Amtsgericht Brühl aufgeführt.
Dr. Ullrich Schultheis (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 17.10.2006, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.09.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 07.05.2004 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 17.10.2006 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof Karlsruhe:
Heike Becker-Klein ( geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1963) - Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 28.07.2017, ..., 2022) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 22.12.1994 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Koblenz - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 12.05.2004 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof - 3/ 5 Stelle - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 03.11.2006 als Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 28.07.2017 als Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Annette Böringer (Jg. 1962) - Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 05.11.2003, ..., 2008) - ab 30.01.2002 bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Richterin am Oberlandesgericht Koblenz tätig.
Rainer Ettel (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1965) - Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.05.2012, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1997 als Richter am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 20.01.2004 als Regierungsdirektor beim Bundesministerium der Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 25.09.2009 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 unter dem Namen Rainer Ettel nicht aufgeführt. 17.01.2000 - Amtsgericht Schwäbisch Gmünd - 4 F 249/98 - Familiensache M ./. M.
Dr. Tobias Handschell (geb. zensiert
durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz"
1982) - Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2024) - im Handbuch der Justiz 2016 ab 01.02.2012 als Richter/Staatsanwalt
im Beamtenverhältnis auf
Probe im OLG-Bezirk Stuttgart aufgeführt.
Im Handbuch der Justiz 2022 ab 23.03.2016 als Staatsanwalt bei der
Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 04.09.2024: "Am 28.08.2024 fand vor dem
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe die Revisionshauptverhandlung
im Verfahren gegen Richter Christian Dettmar statt. Dass im Revisionsverfahren
eine Hauptverhandlung stattfindet, ist eher selten, war hier aber vom
Generalbundesanwalt, der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, selbst
beantragt worden. Der Autor hat die Verhandlung im Saal verfolgt.1
Zur
Erinnerung: Richter Dettmar war am 23.08.2023 vom Landgericht Erfurt zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte in ihrem
Plädoyer zuvor eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren gefordert, die von Gesetzes
wegen (§ 56 StGB) nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Sie wollte
den Angeklagten im Gefängnis sehen. Gegen das Urteil legte sodann nicht nur der
Angeklagte, sondern auch die Staatsanwaltschaft Erfurt Revision ein.
Fast
genau ein Jahr später nun die Revisionshauptverhandlung. In der
Revisionsinstanz geht es nur um Rechtsfragen, nämlich darum, ob in dem
erstinstanzlichen Prozess Gesetzesnormen über das Verfahren verletzt wurden und
das Urteil auf der Gesetzesverletzung beruht und/oder ob die von dem Gericht
getroffenen Feststellungen zur Tat den Schuldspruch und den Strafausspruch
tragen können, das Gericht also auf den von ihm festgestellten Sachverhalt das
Recht zutreffend angewandt hat. Ersteres wird von der Partei, die Revision
eingelegt hat, dem Revisionsführer, mit der Verfahrensrüge geltend gemacht,
letzteres mit der Sachrüge. Neue Tatsachenerhebung, etwa durch die Vernehmung
weiterer Zeugen oder die Einholung von Sachverständigengutachten, findet dagegen
– anders als in der Berufungsinstanz – in der Revisionsinstanz nicht statt.
Kommt das Revisionsgericht zu der Auffassung, dass weitere Feststellungen
erforderlich sind, um die Schuldfrage zu beantworten, hebt es das Urteil auf und
verweist das Verfahren an das Landgericht zurück, damit dieses in einem – im
Grundsatz wieder bei null beginnenden, aber an die Vorgaben der
Revisionsentscheidung gebundenen – neuen erstinstanzlichen Prozess diese
Tatsachenerhebung nachholt.
In der Revisionshauptverhandlung kann es also für
den oder die Revisionsführer nur darum gehen, rechtliche Argumente vorzutragen,
mit denen der bereits in Schriftsätzen vorgetragene Angriff auf das Urteil
weiter untermauert wird. Das Gericht selbst kann ihm ungeklärt oder strittig
erscheinende Rechtsfragen zur Diskussion stellen und die Auffassung der Parteien
dazu erfragen. Da die Parteien in aller Regel bereits im Vorfeld umfangreich
schriftlich vorgetragen haben, ist in der Verhandlung für die informierten
Beteiligten nicht unbedingt Neues zu erwarten.
Aus diesen Umständen erklärt
sich, dass Revisionshauptverhandlungen meist ruhig, sachlich und sehr
respektvoll ablaufen. Emotionale Auftritte, die man in erstinstanzlichen
Verhandlungen erleben kann, haben hier eher keinen Ort. Auch die
Revisionsverhandlung am 28.08.2024 entsprach diesen Erwartungen. Nach einem
einführenden Bericht des Berichterstatters des Senats, der im Wesentlichen nur
das erstinstanzliche Urteil zusammenfasste, trug Rechtsanwalt Dr. Strate, der
Wahlverteidiger des Angeklagten, etwa eine Viertelstunde lang rechtliche
Überlegungen vor, wobei er sich auf die Frage, ob Behörden Dritte i. S. v. §
1666 Abs. 4 BGB sein können, fokussierte. Der Pflichtverteidiger des
Angeklagten, Rechtsanwalt Tuppat, ergänzte diese Ausführungen mit einem knappen
Hinweis auf die nach dem Urteil des Landgerichts Erfurt zwischenzeitlich
veröffentlichten Protokolle des RKI-Krisenstabes (RKI-Files), die die Bewertung
der Coronamaßnahmen durch den Angeklagten in seinem strittigen Beschluss vom
08.04.2021 bestätigt hätten. Im Anschluss erhielt der Vertreter der
Bundesanwaltschaft, Staatsanwalt beim BGH Dr. Handschell, das Wort. Es folgten
Fragen von mehreren Mitgliedern des Senats an Dr. Strate, die auf dessen
Ausführungen Bezug nahmen und Fragen an Dr. Handschell. Nach einer Stunde war
die Verhandlung auch schon vorbei.
Das Interessanteste war zweifellos der
Antrag und die – in der Verhandlung allerdings nur angedeuteten – rechtlichen
Erwägungen des Generalbundesanwalts. Denn der Generalbundesanwalt vertrat – im
Unterschied zur Staatsanwaltschaft Erfurt – die Auffassung, dass die vom
Landgericht Erfurt in seinem Urteil vom 23.08.2023 getroffenen Feststellungen
den Schuldspruch nicht tragen können, das heißt, dass das Landgericht Erfurt den
Angeklagten aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen nicht hätte
verurteilen dürfen. Das kann man durchaus als Paukenschlag bezeichnen.
Gleichzeitig vertrat der Generalbundesanwalt aber die Auffassung, dass die
Möglichkeit einer Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung nicht ausgeschlossen sei.
Dazu müssten aber weitergehende Feststellungen zum subjektiven Tatbestand, d. h.
zur Frage des Vorsatzes des Angeklagten, getroffen werden, weshalb er Aufhebung
und Rückverweisung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Erfurt
beantragte. ..." -
https://netzwerkkrista.de/2024/09/04/entscheidung-vertagt/
Sonja Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1971) - Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 01.05.2012, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2010 ab 12.12.2005 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Freiburg - abgeordnet - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.05.2012 als Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Namensgleichheit mit: Ralph-Peter Heine (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1968) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 14.06.2011, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 18.11.1996 als Richter/Staatsanwalt auf Probe im OLG-Bezirk Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 25.03.2008 als Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 14.06.2011 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Walter Hemberger - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab , ..., 2010) - siehe Pressemeldung unten
Dr. Andreas Hornick (Jg. 1965) - Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 26.09.2002, ..., 2008) - ab 01.10.1995 bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Richter am Landgericht München II tätig.
Christian Monka (Jg. 1964) - Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 20.09.2002, ..., 2008) - ab 20.08.2001 bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig.
Christian Ritscher (Jg. 1964) - Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 26.09.2002, ..., 2008) - ab ... bis zum Wechsel zum Bundesgerichtshof als Richter am Landgericht München I tätig.
Cornelia Zacharias (Jg. 1964) - Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 14.10.2002, ..., 2009) - siehe Pressemeldung unten
Nicht mehr bei der Generalbundesanwaltschaft tätig:
Gerhard Altvater (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1952) - stellvertretender Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2016, ..., 2018) - im Handbuch der Justiz 2006 ab 19.01.2001 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.10.2007 als Bundesanwalt als Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 und 2018 ab 01.10.2007 als stellvertretender Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Dieter Anders (geb. 12.01.1944 in Ludwigshafen/Rhein) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ab 01.05.2001, ..., 01.02.2009) - ab August 1973 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal. 1981 bis 1984 abgeordnet an die Bundesanwaltschaft beim BGH als wissenschaftlicher Mitarbeiter. 1987 Abordnung an das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz in Mainz. 1987 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Zweibrücken unter Fortbestehen der Abordnung in Mainz. 1988 Abordnung von der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken an die Staatsanwaltschaft in Frankenthal. 1988 ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal. 1990 bis 1991 Abordnung an das Justizministerium in Erfurt zur kommissarischen Leitung und Aufbau der Staatsanwaltschaft Gera. Danach an die Bundesanwaltschaft beim BGH abgeordnet. 1991 Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft beim BGH. Seit 2001 bis 2009 Generalstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Dr. Georg Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1956) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 19.12.2000, ..., 2008) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 19.12.2000 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 19.12.2000 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. Namensgleichheit mit: Georg Bauer (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1961) - Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin (ab 29.03.2010, ..., 2020) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 31.11.2008 als Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2016 ab 29.03.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ab 29.03.2010 als Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Berlin aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft.
Dr. Peter Berard (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 24.10.2001, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 24.10.2001 als Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof aufgeführt. 28.07.2014: "Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Peter Berard tritt mit Wirkung zum 1. August 2014 in den Ruhestand. Generalbundesanwalt Harald Range hat ihn heute (28. Juli 2014) im Rahmen einer Feierstunde in Karlsruhe aus dem aktiven Dienst verabschiedet. ... Bundesanwalt Dr. Berard begann seine Laufbahn 1977 im Landgerichtsbezirk Karlsruhe, wo er als Richter und Staatsanwalt in Ettlingen und Baden-Baden tätig war. Sein weiterer beruflicher Weg führte ihn 1979 zum Bundesministerium der Justiz. Seit 1981 war er beim Generalbundesanwalt tätig, zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit Juni 1989 im Amt eines Oberstaatsanwalts beim Bundesgerichtshof. Im Oktober 2001 folgte seine Ernennung zum Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof. ..." - https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/Pressemitteilung-vom-28-07-2014.html
Manfred Bruns (geb. 17.07.1934 in Linz am Rhein) - Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof (ab 07.08.1978, ..., 1994) - im Handbuch der Justiz 1974 ab 17.07.1969 als Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1980 ab 07.08.1978 als Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 und 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Bruns
Michael Bruns (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1951) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 08.07.2004, ..., 2014) - im Handbuch der Justiz 2008 ab 27.06.1994 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe aufgeführt.
Siegfried Buback (* 3. Januar 1920 in Wilsdruff; † 7. April 1977 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Vom 31. Mai 1974 bis zu seinem gewaltsamen Tod amtierte er als Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof. Seine Ermordung durch Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) wird gemeinhin als Auftakt des Terrorjahres 1977 betrachtet, das im Deutschen Herbst gipfelte. https://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Buback. "Viele ältere Philatelisten werden sich an den Namen Siegfried Buback noch gut erinnern. Geboren am 3. Januar 1920 in Wilsdruff, studierte dieser Jura in Leipzig (1941 erste Staatsprüfung), legte 1950 erfolgreich die 2. Staatsprüfung ab, nachdem er 1947 aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehren und das Studium wieder aufnehmen konnte. 1950 wurde er Assessor in Niedersachsen, 1953 Staatsanwalt, 1959 Erster Staatsanwalt, 1963 Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft und 1971 Bundesanwalt in der Abtl. Landesverrat. Er wurde am 31. Mai 1974 zum Generalbundesanwalt bestellt, eine Aufgabe, die er bis zu seiner Ermordung durch Mitglieder der Roten-Armee-Fraktion wahrnahm. Buback starb am 7. April 1977 in Karlsruhe.All dies ist bekannt. Weniger aber, dass Buback auch ein leidenschaftlicher Sammler und Philatelist war. Vor Jahrzehnten teilte er einmal mit, dass Island sein Spezialgebiet sei, nicht aber, dass er auch eine große und umfangreiche Deutschland-Generalsammlung pflegte. Eben diese Kollektion kommt bei der 203. Rauhut & Kruschel-Auktion Mitte März mit Los 5536 zum Ausruf und wird im Katalog wie folgt beschrieben: ..." https://aphv.de/vorschau-203-rauhut-kruschel-auktion-am-17-18-maerz-2021-in-muelheim-a-d-ruhr-ein-letzter-gruss-des-generalbundesanwalts-siegfried-buback/
Peter Christensen (Jg. 1946) - Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.07.1991, ..., 2008)
Wolf-Dieter Dietrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab , ..., 2008)
Thomas Dittmann (Jg. 1949) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 09.08.2001, ..., 2002)
Gerhard Fieberg (geb. 25.11.1946) - Präsident des Bundesamts für Justiz (ab , ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 16.07.2001 als Bundesanwalt beim Generalbundesanwalt aufgeführt. Vor 1983 als Richter am Landgericht Koblenz und den dortigen Amtsgerichten tätig. 1983 bis 2002 Tätigkeit im Bundesjustizministerium in Bonn. 1988/89 hauptverantwortlich für Konzeption und Inhalt der Ausstellung "Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus" - http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Fieberg
Dr. Peter-Herbert Frank (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz 1968) - Richter am Bundesverfassungsgericht / Zweiter Senat (ab 21.12.2023, ..., 2023) - im Handbuch der Justiz 1996 ab 01.04.1995 als Regierungsrat zur Ausbildung beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 01.10.1997 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.02.2002 als Regierungsdirektor beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. 2005-2006 Landgericht München I. Im Handbuch der Justiz 2008 ab 01.11.2006 als Ministerialrat beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 01.11.2009 als Ministerialrat (B3) beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. 2010-2011 Oberlandesgericht München. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2012 als Ministerialrat (B3) beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2014 ab 01.02.2013 als Leitender Ministerialrat beim Bayerischen Staatsministerium für Justiz aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2022 ab 05.10.2015 als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Oberlandesgericht München - GVP 01.01.2011: Beisitzer 7. Zivilsenat? Ab 01.10.2011 abgeordnet an das Bayerische Staatsministerium für Justiz. https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Wir-ueber-uns/generalbundesanwalt/Dr-Peter-Frank.html. 23.11.2023: "Generalbundesanwalt Peter Frank soll nach dpa-Informationen als Nachfolger von Peter Müller als Richter ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wechseln. Darauf hätten sich CSU und CDU geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag. ..." - https://www.welt.de/vermischtes/article248679924/Karlsruhe-Generalbundesanwalt-Frank-soll-ans-Bundesverfassungsgericht-wechseln.html. 21.12.2023: "Gleich zwei neue Verfassungsrichter sind am Donnerstag in Schloss Bellevue von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt worden. Gleichzeitig übergab er ihren Vorgängern am Bundesverfassungsgericht, Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller, die Entlassungsurkunden. Die beiden neuen Verfassungsrichter Peter Frank – vorher Generalbundesanwalt – und Holger Wöckel waren Ende November beziehungsweise vor sechs Tagen vom Bundesrat gewählt worden. ..." - https://www.welt.de/politik/deutschland/article249176358/Steinmeier-ernennt-zwei-neue-Richter-am-Bundesverfassungsgericht.html
Wolfgang Immerwahr Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz, Böhmen; † 29.
November 2010 in Bad Liebenzell[3]) war ein deutscher Jurist. Er war von März
bis Juli 1962 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, wurde jedoch wegen
seiner NS-Vergangenheit in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Der Sohn eines
evangelischen Pfarrers bestand nach Studien in Berlin, Göttingen und Kiel 1928
und 1932 die beiden juristischen Staatsexamina mit hervorragenden Ergebnissen
(jeweils „gut“). Am 3. März 1933 wurde er vom Preußischen Justizminister zum
Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel
zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai
1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische
Strafsachen als so genannter „Hilfsarbeiter“ und bewährte sich, wie ihm in einem
Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch
politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt,
dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei. In einem Dienstzeugnis der
Gauleitung Kurhessen vom September 1936 wurde er als „überzeugter Anhänger“
bezeichnet, der ohne Einschränkungen politisch zuverlässig sei.
So wurde er,
nachdem er im September 1934 in Kassel zum Staatsanwaltschaftsrat ernannt worden
war, im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig
berufen, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war.
Zwischenzeitlich war er 1939 unter Weiterbeschäftigung bei der
Reichsanwaltschaft zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befördert worden. Bei der
Reichsanwaltschaft war Fränkel als „wissenschaftlicher Hilfsarbeiter“
verantwortlich für die Bearbeitung von Nichtigkeitsbeschwerden, einem nur dem
Oberreichsanwalt zustehenden Rechtsbehelf, bei dem eigentlich rechtskräftige
Urteile von Amts- und Landgerichten einschließlich Sondergerichten überprüft
werden. Fränkel soll dabei in etwa 50 Fällen für die Verhängung der Todesstrafe
votiert haben.[4] Der spätere Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsident Richard
Schmid bezeichnete Fränkel rückblickend als einen „Fanatiker der
Todesstrafe“.Nach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft
im Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 (nach anderer Quelle ggf. schon
1946[6]) beim Amtsgericht in Rendsburg als Amtsgerichtsrat tätig. Ende März 1951
wurde er zur Oberbundesanwaltschaft abgeordnet.
Seine Ernennung zum
Bundesanwalt auf Vorschlag von Bundesjustizminister Thomas Dehler (FDP) im Juni
1951 verzögerte sich jedoch. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hielt Fränkel
den an das Amt eines Bundesanwaltes zu stellenden Anforderungen für nicht
gewachsen, dies jedoch nicht wegen mangelnder juristischer Qualifikation.
Der
Ernennungsvorschlag des Justizministers führte im Bundesrat, der nach § 149 GVG
zustimmen musste, zu einer Diskussion darüber, ob ehemalige Mitglieder des
Reichsgerichts oder – wie im Fall Fränkels – Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft
überhaupt als Bundesanwälte tragbar seien. Diese Frage trat gerade im Bereich
der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf, da diese wegen ihrer
Verfolgungszuständigkeit für die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den
Schutz der Verfassung zu garantieren hatte. Daher sollte das Personal der
Bundesanwaltschaft zumindest ein Gefühl für das Unrecht der Hitler-Diktatur
haben. Trotz dieser Diskussion stimmte der Bundesrat am 26. und 27. Juli 1951
bei drei Enthaltungen der Ernennung Fränkels zum Bundesanwalt zu. Fränkel
arbeitete in der Revisionsabteilung und war Mitarbeiter in der großen
Strafrechtskommission.Die hervorragende Bewertung in dienstlichen Beurteilungen
und seine Position als dienstältester Bundesanwalt machten ihn im März 1962 zum
Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts. Zudem hatte sich sein Vorgänger
Max Güde, der am 26. Oktober 1961 sein Amt aufgegeben hatte, für ihn
ausgesprochen. Außerdem hatte Fränkel die Frage des Justizministers Wolfgang
Stammberger (FDP) verneint, ob der Osten (also die DDR) eventuell etwas gegen
ihn vorbringen könne.[6] Wolfgang Fränkel wurde am 30. März 1962 als dritter
Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz
nach dem Ausscheiden Güdes. Die Problematik der Tätigkeit Fränkels bei der
Reichsanwaltschaft im nationalsozialistischen Deutschen Reich spielte bei dieser
Beförderung keine Rolle. So wurde er vom Bundespräsidenten Heinrich Lübke – mit
einmütiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung (Kabinett Adenauer IV) –
am 23. März 1962 in das Amt des Generalbundesanwalts berufen.
Medien der DDR begannen einige Tage später, Fränkels Vergangenheit zu
thematisieren und zu kritisieren. Seine anstehende Ernennung sei „ein typisches
Beispiel für die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat“. Im
April nahmen die Vorwürfe zu. Erstmals wurden Einzelheiten der Tätigkeit
Fränkels bei der Reichsanwaltschaft verbreitet. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem
Mittel des Rechtsbehelfs der Nichtigkeitsbeschwerde für eine Verschärfung der
Urteile gesorgt zu haben. Die westdeutsche Öffentlichkeit tat diese noch wenig
differenzierenden Vorwürfe als Propaganda der DDR ab, da schon in früheren
Fällen von Seiten der DDR versucht worden war, hochrangige Persönlichkeiten aus
Politik, Justiz und Bundeswehr durch unwahre Vorwürfe und gefälschte Dokumente
zu diskreditieren.
Das Bundesjustizministerium bat Fränkel daraufhin, über
seine damalige Tätigkeit ausführlich zu berichten, um geeignete Informationen zu
erlangen, um den Angriffen begegnen zu können. Fränkel bestritt in seinem
Bericht jede Beteiligung an Todesurteilen, die aufgrund politischer oder
rassistischer Motive verhängt wurden und behauptete, er habe nur an
rechtsstaatlichen Verfahren mitgewirkt. Nach seiner Erinnerung sei er im
Verfahren des außerordentlichen Einspruchs an zwei Fällen beteiligt gewesen, in
denen ein Todesurteil verhängt wurde. Im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde habe in
keinem Fall ein Gericht die Todesstrafe ausgesprochen. Fränkel äußerte auch, er
könne sich bei 500 bis 600 Strafsachen jährlich nicht mit absoluter Sicherheit
an jeden einzelnen Fall erinnern.
Im Juni 1962 gelangten anlässlich eines
Artikels im Neuen Deutschland Beweise an die Öffentlichkeit, die eine
Beteiligung Fränkels an über 30 fragwürdigen Todesurteilen während seiner Zeit
bei der Reichsanwaltschaft nahelegten. Konkretisiert wurden diese durch eine
130-seitige am 23. Juni 1962 durch eine in der DDR auf einer Pressekonferenz des
DDR-eigenen Ausschuß für deutsche Einheit unter Vorsitz von Greta Kuckhoff[7]
veröffentlichte Broschüre mit Titel „Von der Reichsanwaltschaft zur
Bundesanwaltschaft - Wolfgang Fränkel, neuer Generalbundesanwalt“. Darin wurden
anhand von Akten der Reichsanwaltschaft 34 Fälle belegt, in denen Fränkel an der
Verhängung der Todesstrafe beteiligt war. Diese Vorwürfe führten zu Reaktionen:
einige kritisierten den Kampagnencharakter der Vorwürfe und widerlegten Teile
als eindeutig falsch, andere nahmen wahre Vorwürfe auf. Der Spiegel[2]
berichtete, Justizminister Stammberger habe Fränkel die Broschüre vorlegt und
dieser habe die Authentizität der Beweise eingeräumt. Ernst Müller-Meiningen jr.
schrieb in der Süddeutschen Zeitung, Fränkels Karriere sei „eine Schande“.
Fränkel bot nach dem Durchsehen der Broschüre seinen Rücktritt an;[9] er wurde
am 2. Juli 1962 beurlaubt. Vor weiteren Schritten wurden die Ergebnisse einer
Untersuchung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Bundestagsabgeordneten Hans
Wilhelmi (CDU), Gerhard Jahn (SPD) und Thomas Dehler (FDP), abgewartet. Diese
kamen am 9. Juli 1962 zu dem Schluss, Fränkel habe während seiner Zeit bei der
Reichsanwaltschaft keine Amts- oder Dienstpflichten verletzt. Allerdings nehme
diese Tätigkeit Fränkel aus allgemein-politischen und justizpolitischen Gründen
die Eignung, das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden. Am 24. Juli 1962
wurde Wolfgang Fränkel auf Antrag des Bundesjustizministers Stammberger nach §
36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Gleichzeitig wurde ein
Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Fränkel habe vor seiner Ernennung
zum Generalbundesanwalt relevante Vorgänge aus seiner Tätigkeit beim
Oberreichsanwalt dem Justizminister gegenüber fahrlässig verschwiegen und nach
dem Erscheinen der DDR-Publikation zu diesen fahrlässig falsche Angaben gemacht.
...
https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Fr%C3%A4nkel. 17.11.2021:
"Wie war das nun in der Bundesanwaltschaft? Ein Blick zurück in das Jahr 1962
könnte nahelegen, dass die Situation schlechter war als beim BKA. Erst musste im
April der gerade erst ernannte Behördenchef Wolfgang Fränkel zugeben, dass er
1936 bis 1943 bei der Reichsanwaltschaft in Leipzig an Dutzenden Todesurteilen
mitgewirkt hatte, zum Teil trotz geringfügiger Vorwürfe geradezu auf die
Höchststrafe gedrängt hatte. Anfang Juli 1962 musste Fränkel gehen. ..." -
https://www.welt.de/geschichte/article235101478/Aufarbeitung-Zehn-der-elf-Bundesanwaelte-von-1966-zaehlten-zur-NSDAP.html.
Im Handbuch der Justiz 1958 als Bundesanwalt bei der
Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof aufgeführt.
Rainer Griesbaum (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - stellvertretender Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 01.11.2004, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 1982 ab 06.11.1978 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1988 ab 28.03.1988 als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1998 ab 17.04.1997 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2012 ab 01.11.2004 als stellvertretender Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 15.12.2013: "In der vergangenen Woche wurde der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum in den Ruhestand verabschiedet. Rund 25 Jahre gehörte er der Anklagebehörde beim BGH an. Sein Vorgesetzter, Generalbundesanwalt Harald Range, lobte ihn als "erfahrensten Altmeister der deutschen Terrorbekämpfung". ..." - https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rainer-griesbaum-stellvertretender-generalbundesanwalt-ruhestand-terrorbekaempfung-beweisverwertungsverbote/
Dr. h.c. Max Güde (geb. 06.01.1902) - Generalbundesanwalt (ab 01.04.1956 , ..., 26.10.1961)
Dr. h.c. Max Güde (* 6. Januar 1902 in Donaueschingen, Baden-Württemberg; † 29. Januar 1984 in Werl, Nordrhein-Westfalen) war ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).
1927 trat Max Güde in den Dienst des Landes Baden, zunächst als Gerichtsassessor beim Landgericht Mannheim. Nach einer dreijährigen Tätigkeit als Staatsanwalt in Mosbach a.N. erhielt er 1932 eine Richterplanstelle beim Amtsgericht Bruchsal.
Wenige Wochen nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 äußerte sich Max Güde im engen Kollegenkreis kritisch zur Verhaftung und unwürdigen Behandlung des Reichstagsabgeordneten Ludwig Marum (SPD). Marum war unter Bruch der parlamentarischen Immunität in das KZ Kislau in der Nähe von Bruchsal verbracht worden und wurde später im März 1934 von mehreren SA-Männern durch Erdrosseln ermordet. Einer der Kollegen hinterbrachte diese Äußerung dem badischen Justizministerium. Dieses veranlasste - obwohl noch nicht gleichgeschaltet - die Versetzung von Max Güde an das abgelegene Amtsgericht Wolfach.
In Wolfach trat Max Güde trotz des allgemeinen Drucks des NS-Staates auf Staatsdiener, kirchliche Bindungen zu lösen, auch öffentlich als praktizierender Katholik in Erscheinung. Im Jahre 1941 wehrte er Versuche der örtlichen Kreisleitung der NSDAP, die Kontrolle der Partei auf das Amtsgericht auszudehnen, erfolgreich ab. 1943 wurde er als Soldat eingezogen.
Max Güde trat zwar 1940 der NSDAP bei, nahm dort jedoch keine Ämter wahr. Bereits 1939 wurde er in einer geheimen Beurteilung durch die Partei als „weltanschaulich ungefestigt“ und „konfessionell gebunden“ bezeichnet.
Nach seiner Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft 1945 war Max Güde zunächst bis 1947 als Staatsanwalt, dann als Oberstaatsanwalt beim Landgericht Konstanz tätig. 1950 wurde er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) und leitete seit 1953 die Abteilung für politisches Strafrecht. Nach kurzer Tätigkeit als Präsident des 4. Strafsenats des BGH wurde er am 1. April 1956 mit dem Status eines politischen Beamten zum Oberbundesanwalt beim BGH - ab 1957 mit der neuen Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt - berufen.
In seine bis zum 26. Oktober 1961 dauernde Amtszeit fällt u.a. das gegen Dr.Otto John, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführte Verfahren wegen landesverräterischer Konspiration, in welchem sich Güde um eine abgewogene Beurteilung des Angeklagten bemühte. Sein Bestrafungsantrag wurde vom Gericht um 100% überboten. Daneben hat sich Güde um die Aufarbeitung des von der deutschen Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts verdient gemacht. Er hat noch als Generalbundesanwalt durch den Empfang des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker, den Hauptinitiator der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz, in seinen Karlsruher Amtsräumen ein großes öffentliches Echo hervorgerufen und damit den Prozess der Vergangenheitsbewältigung nachhaltig in Gang gesetzt.
Von 1961 bis 1969 war Max Güde (CDU) als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Stadt Mitglied des Deutschen Bundestages und trat dort insbesondere als Vorsitzender des Sonderausschusses „Große Strafrechtsreform“ (1963-1969) hervor. Bei der Verjährungsdebatte trat Güde 1965 gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist ein und setzte sich in Gegensatz zur Mehrheit seiner Fraktion, die eine Lösung suchte, um noch ungeahndete NS-Taten nicht verjähren zu lassen.
In der Frage der Behandlung von Extremisten im öffentlichen Dienst und des im Jahre 1977 diskutierten Verbots der K-Gruppen vertrat Max Güde eine liberale Position. Sein Sohn Fritz Güde war damals ein aktueller Berufsverbots-Fall.
Werke [Bearbeiten]
* Probleme des politischen Strafrechts Monatsschrift f. Dt. Recht 1957
* Die Rechtsprechung im Schatten von gestern Presse- u. Informationsamt d. Bundesregierung 1958
* Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit. Bachem 1959
* Justiz im Schatten von gestern Furche 1959
* Die Geheimsphäre des Staates und die Pressefreiheit Quadriga 1959
* Erziehung zum Recht Bonn a.Rh.: Dt. Volkshochschulverband, 1961
* Zur Verfassung unserer Demokratie Vier republikanische Reden. (mit Ludwig Raiser und Helmut Simon) Rowohlt 1986 ISBN 3-499-14279-1
Literatur [Bearbeiten]
* Volker Tausch, Max Güde (1902-1984). Nomos 2002 ISBN 3-7890-7687-2
* Michael Kißener, Zwischen Diktatur und Demokratie, Badische Richter 1919-1952, 2003 ISBN 3-89669-760-9
http://de.wikipedia.org/wiki/Max_G%C3%BCde
Rolf Hannrich (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1949) - Bundesanwalt als Abteilungsleiter beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.07.2005, ..., 2010) - im Handbuch der Justiz 2004 ab 26.11.1999 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe aufgeführt.
Monika Harms (geb. 29.09.1946 in Berlin - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst) - Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof (ab 30.05.2006, ..., 2010) - Mai 1974 bis April 1980 Staatsanwaltschaft Hamburg, Schwerpunkt Wirtschaftsstrafsachen. April 1980 bis Oktober 1983 Landgericht Hamburg, Große Jugendstrafkammer, daneben Zivilkammer. Oktober 1983 bis Dezember 1987 Finanzgericht Hamburg, Richterin am Finanzgericht (Ertragsteuern, Zoll- und Verbrauchsteuern/EG-Recht). Ende Dezember 1987 Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (u. a. Staatsschutzsachen und seinerzeit Steuer- und Zollstrafsachen), Karlsruhe. 1. Oktober 1990 Wechsel zum 5. (Berliner) Strafsenat (insbesondere wegen Steuer- und Zollstrafsachen); seitdem auch Mitglied des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen. 1996 Stellvertretende Vorsitzende der vorstehend genannten Senate. Mai 1999 Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof; seitdem Vorsitzende des 5. (Leipziger) Strafsenats, des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen. Seit 01. Juni 2006 Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof. Namensgleichheit mit: Jürgen Harms (Jg. 1945) - Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover (ab 01.04.1977, ..., 2002) - im Handbuch der Justiz 2008 nicht aufgeführt.
Volker Homann (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1948) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 12.06.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 2012 ab 12.06.2002 als Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft aufgeführt.
Almut Kirchner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1958) - Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg (ab ..., 2008, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin/Staatsanwältin auf Probe im OLG-Bezirk Brandenburg aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2000 ab 23.08.1004 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2006 ab 01.09.2002 als Oberstaatsanwältin beim Generalsbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Leipzig - aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2008 und 2012 ab 01.08.2000 als Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg aufgeführt. Angaben im Handbuch der Justiz zum Dienstantritt offenbar fehlerhaft. http://www.gsta.brandenburg.de/media_fast/4140/OLGFestschrDDR.pdf.
Dr. Christoph Krehl (Jg. 1958) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 14.05.2009, ..., ) - ab 16.01.1999 Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof
Joachim Lampe (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1941) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 05.04.1991, ..., 1998) - im Handbuch der Justiz 1998 ab 05.04.1991 als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe aufgeführt. Bundesanwalt Joachim Lampe nahm 1991 Generaloberst a.D. Markus Wolf "in Gewahrsam - "Im September 1991 suchte Wolf erneut Zuflucht in Österreich und beantragte dort politisches Asyl, was abgelehnt wurde. Nach fast genau einem Jahr Exil kehrte er mit seiner Frau, auch auf Anraten ihrer Anwälte, nach Deutschland zurück, um sich den deutschen Bundesbehörden zu stellen.[5] Bundesanwalt Joachim Lampe nahm ihn schon am Grenzübergang Bayerisch Gmain in Gewahrsam. Johann Schwenn übernahm seine Verteidigung. ..https://de.wikipedia.org/wiki/Markus_Wolf
Thomas Pfleiderer (Jg. 1950) - Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hildesheim (ab 01.08.2008, ..., 2009) - ab 1977 Tätigkeit bei der Justiz, ab 1980 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover. 1985 bis 1989 Abordnung zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe. 1991 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, ab 2001 Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Bückeburg. Ab 27.12.2001 Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg.
Klaus Pflieger (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart / Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (ab 01.01.2002, ..., 2012) - im Handbuch der Justiz 1994 ab 30.06.1987 Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.2002 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart aufgeführt. 08.03.2012 - Klaus Pflieger: "Offensive Medienarbeit ist sinnvoll. Schon wegen des Informationsanspruchs der Öffentlichkeit ist es gut, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte ihre Beschlüsse nicht mehr unkommentiert veröffentlichen. Die Pflicht zu Objektivität erfordert freilich einen beachtlichen Spagat." - http://www.vocer.org/de/artikel/do/detail/id/133/offensive-medienarbeit-ist-sinnvoll.html
Alexander Prechtel (geb. 28. 08.1946) - Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Rostock (ab 1991, ..., August 1999) - vorher Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt - http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv//drucksachen/1_Wahlperiode/D01-0000/D01-0641.pdf?PHPSESSID=aa795af7fac9502c6f8a27c7698f9553.
Harald Range (geboren am 16. Februar 1948 in Göttingen, - von der Zensur des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" nicht erfasst, gestorben 02.05.2018) - Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (ab 17.11.2011, ..., 09.2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 17.11.2011 als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof aufgeführt. 1975-1978: Richter am Landgericht in Lüneburg und Richter am Amtsgericht unter anderem in Lüneburg, Northeim und Osterode (Zivil- und Strafsachen). 1978-1986: Staatsanwalt in Göttingen, Wirtschafts- und Umweltstrafsachen, Pressesprecher. 1986-1989: Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. 1989-2001 Niedersächsisches Justizministerium in Hannover, zuletzt als Leiter der Referatsgruppe (Abteilung) für Strafrecht und Strafverfahrensrecht und Gnade. Januar 2001 - November 2011: Generalstaatsanwalt in Celle. Im Handbuch der Justiz 2010 ab 11.07.2001 als Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle aufgeführt. 03.05.2018: Zum Tode von Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D. Harald Range. Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank und die Belegschaft der Bundesanwaltschaft trauern um ihren früheren Behördenleiter Generalbundesanwalt a.D. Harald Range, der am Abend des 2. Mai 2018 plötzlich und unerwartet im Alter von 70 Jahren verstorben ist. Generalbundesanwalt a.D. Harald Range begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 1975 in der niedersächsischen Justiz. Nach Tätigkeiten bei verschiedenen Amts- und Landgerichten sowie Staatsanwaltschaften des Landes wechselte er 1989 in das Niedersächsische Justizministerium nach Hannover. 2001 übernahm Harald Range die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Am 17. November 2011 folgte seine Ernennung zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Im Zuge der Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Verantwortliche des Internet-Blogs „Netzpolitik.org“ wurde er Mitte des Jahres 2015 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Die Amtszeit von Generalbundesanwalt a.D. Harald Range war geprägt von vielschichtigen Herausforderungen. Bereits sein Dienstantritt in der Karlsruher Behörde fiel zeitlich zusammen mit der Übernahme der Ermittlungen im sogenannten NSU-Komplex. Nur kurze Zeit später war die Behörde mit Fragen möglicher elektronischer Angriffe fremder Geheimdienste befasst. Um diesen Herausforderungen für die Strafverfolgungspraxis im Bereich der „Cyberspionage“ gerecht zu werden, richtete Generalbundesanwalt a.D. Range ein neues Ermittlungsreferat ein. In seine Amtszeit als Generalbundesanwalt fiel zudem die spürbare Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konflikt in Syrien und dem Irak. Von 2002 bis Ende 2006 war Harald Range deutscher Vertreter in der Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte des Europarats (CPGE) und des Consultative Council of European Prosecutors (CCPE), deren Präsident er von 2004 bis 2008 war. Von 2013 bis 2014 war er Präsident des Netzwerkes der Generalstaatsanwälte und vergleichbarer Institutionen der obersten Gerichtshöfe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sein Engagement für das Gemeinwohl blieb Harald Range auch im Ruhestand eine Herzensangelegenheit. So war er zuletzt seit 1. November 2016 als Mitglied der FDP-Fraktion Ratsherr des Rates der Stadt Celle. Dort war er unter anderem im Jugendhilfe- und Kulturausschuss vertreten." - https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/Pressemitteilung2-vom-03-05-2018.html?nn=478298. 03.05.2018: "Die Generalstaatsanwaltschaft Celle trauert um den verstorbenen früheren Celler Generalstaatsanwalt und späteren Generalbundesanwalt Harald Range. Range leitete in der Zeit von 2001 bis 2011 die Celler Justizbehörde. Sein Nachfolger Dr. Frank Lüttig zeigte sich tief bestürzt: ..." - https://generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/trauer-um-harald-range-164135.html. Harald Range (* 16. Februar 1948 in Göttingen; † 2. Mai 2018 in Karlsruhe[1]) war ein deutscher Jurist und von November 2011 bis September 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit Anfang der 1970er-Jahre im Justizdienst des Landes Niedersachsen tätig. Er leitete dort von 2001 bis 2011 als Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle und war unter anderem auch als Präsident des Koordinierungsbüros der Konferenz der Europäischen Generalstaatsanwälte des Europarates tätig. Nachdem der Fall der von der Bundesanwaltschaft eröffneten Ermittlungen gegen zwei Journalisten wegen Landesverrats eskaliert war, beantragte der seinerzeitige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) daraufhin am 4. August 2015 beim Bundespräsidenten Ranges Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. - https://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Range. Sein Leben war Kampf, nun ruhe sanft.
Holger Rothfuß (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1950) - Richter am Bundesgerichtshof (ab 02.05.1996, ..., 2015) - im Handbuch der Justiz 2014 ab 02.05.1996 als Richter am Bundesgerichtshof aufgeführt. "... Rothfuß legte 1969 am humanistischen Reuchlin-Gymnasium in Pforzheim das Abitur ab. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Tübingen sowie dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Karlsruhe begann er 1977 als Zivilrichter am Amtsgericht Rastatt seine Justizlaufbahn. Nach Stationen am Landgericht Baden-Baden und Amtsgericht Gernsbach wurde er von 1980 bis 1982 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesministerium der Justiz in Bonn abgeordnet. Schwerpunkte seiner dortigen Tätigkeit waren das Internationale Zivilprozessrecht und das Internationale Privatrecht sowie die Teilnahme an Ausschüssen, insbesondere in Straßburg und Brüssel. Von 1982 bis 1985 wirkte er am Landgericht Baden-Baden in verschiedenen Strafkammern mit. Anschließend wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Von dort wechselte er 1989 an einen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, wo er 1990 eine Planstelle als Richter am Oberlandesgericht erhielt. 1991 kehrte er zum Generalbundesanwalt zurück und wurde dort zum Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof ernannt. 1996 wurde Rothfuß zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt und zunächst dem 5. Strafsenat, der damals in Berlin saß, zugewiesen.[1] Ab 1997 war er Mitglied des 2. Strafsenats in Karlsruhe.[1] Im Oktober 2009 wechselte er in den 1. Strafsenat.[2] Mit Wirkung zum 1. August 2014 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des Senats ernannt.[3] Als solcher vertrat er den Senat als ordentliches Mitglied im Großen Senat für Strafsachen und wurde zudem in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.[4] Nach Erreichen der Altersgrenze trat Rothfuß mit Ablauf des 30. Septembers 2015 in den Ruhestand.[4] ..." - https://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Rothfu%C3%9F
Dr. Wolfram Schädler (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner Beauftragten für Datenschutz" 1947) - Bundesanwalt bei der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (ab 07.04.2004, ..., 2013) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.01.1995 als Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - abgeordnet - aufgeführt. 2013: http://www.praeventionstag.de/kriminalpraevention/Module/Media/Medias/18-DPT_Download_Endfassung_236.pdf
Alexander von Stahl (* 10. Juni 1938 in Berlin) ist ein deutscher Jurist
und ehemaliger Politiker (FDP). Von Mai 1975 bis Februar 1989 war er
Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, von Juni 1990 bis Juli
1993 Generalbundesanwalt. ...Auf Betreiben des FDP-Vorsitzenden Otto Graf
Lambsdorff wurde er von CDU und FDP zum Generalbundesanwalt vorgeschlagen und am
1. Juni 1990 berufen. Kurt Rebmann, sein Vorgänger seit dem 1. Juli 1977, ging
in den Ruhestand. Von Stahls Amtszeit war von der Strafverfolgung früherer
Agenten des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit und der Bekämpfung
terroristischer Vereinigungen wie der Rote Armee Fraktion (RAF) und insbesondere
der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) geprägt.
Am 6. Juli 1993 versetzte
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von Stahl in den
einstweiligen Ruhestand. Anlass war ein vom Bundeskriminalamt geleiteter
GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen am 27. Juni 1993, bei dem der RAF-Terrorist
Wolfgang Grams Suizid beging, nachdem er den GSG-9-Beamten Michael Newrzella
durch einen Schuss tödlich verletzt hatte. Als bedingt durch die fehlerhafte
Berichterstattung von „Monitor“ und „Spiegel“[2] der Verdacht aufkam, Grams sei
aus Rache von den Kollegen des getöteten Polizisten vorsätzlich erschossen
worden, trat Innenminister Rudolf Seiters (CDU) zurück. Von Stahl wurde für die
Informationspolitik seiner Behörde verantwortlich gemacht. Er selbst habe
mehrere einander widersprechende Erklärungen zu dem Fall abgegeben. Später
wurden die Tathergänge von Bad Kleinen von einer Zivilkammer des Landgerichtes
Bonn als nicht aufklärbar bezeichnet. Im Zuge der Aufarbeitung dieses Falles
verteidigte der Personalratsvorsitzende der Bundesanwaltschaft von Stahl und
forderte seine Rehabilitierung. Grund seiner Entlassung seien keineswegs
fehlerhafte Presseerklärungen gewesen, sondern das Nichtbefolgen eines
„Maulkorb-Erlasses“ von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.[3]
Er war mit seiner Ministerin im Zusammenhang mit dem Mykonos-Attentat bereits
aneinandergeraten.[4] Stahls Nachfolger als Generalbundesanwalt wurde Kay Nehm.
...
https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_von_Stahl
Ernst Wich-Knoten (Jg. 1952) - Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt / Präsident am Landgericht Schweinfurt (ab 01.07.2008, ..., 2010) - zunächst Staatsanwalt und Richter am Landgericht in Würzburg und Schweinfurt. 1993 zum Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ernannt. Zu Beginn der 90er Jahre zum Zwecke der Aufbauhilfe an das Thüringer Justizministerium wechselte. Weitere Stationen waren die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg sowie zuletzt die Leitung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.03.1992 als Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Bamberg aufgeführt. Ab 15.10.2002 stellvertretender Vorsitzender Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg.
Nicht mehr als Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe tätig:
Dirk Fernholz (Jg. 1941) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 5.10.1996, ..., 2002)
Ekkehard Kohlhaas (Jg. 1944) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 15.10.1996, ..., 2002) - Namensvetter von Michael Kohlhaas.
Hermann von Langsdorff (Jg. 1944) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 01.10.1998, ..., 2002) - ab 1973 tätig am Amtsgericht Freiburg und Staatsanwaltschaft Freiburg. Ende 1974 zum Justizministerium in Stuttgart. Ab 1976 Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Anfang 1979 als wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Bundesanwaltschaft. Ab August 1982 Richter am Landgericht Karlsruhe. 1983 Abordnung zum Oberlandesgericht Karlsruhe. Oktober 1988 Ernennung zum Vorsitzender Richter am Landgericht, eingesetzt am Landgericht Baden-Baden und Landgericht Karlsruhe. Anfang 1991 als Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof in den Bundesdienst übernommen. Referatsleiter in der Abteilung für Landesverrats-Strafsachen. Seit 1996 im Nebenamt als ehrenamtlicher Richter im Bundesdisziplinargericht tätig. http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/pressem98/BGH/genanwalt/langsdor.html
Rollatorbande um Prinz Reuß soll Kontakt nach Russland gesucht haben:
"...
14.12.2023
Wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht, muss sich die Reichsbürger-Truppe um Prinz Reuß unter anderem wegen Umsturzversuchen bald vor Gericht verantworten. Aus einer Anklageschrift, die WELT vorliegt, geht nun hervor, dass auch Russland-Verbindungen im Fokus stehen werden.
...
Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Sie wirft 27 Verdächtigen unter anderem die Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Die Verfahren sollen vor den Oberlandesgerichten in Frankfurt/Main, München und Stuttgart geführt werden.
...
Anklage gegen mutmaßliche Mitglieder der Rollator-Bande:
"11.12.2023. ... In dem Verfahren gegen die Reichsbürger-Gruppe um den Adeligen Heinrich XIII. Prinz Reuß werden sich einige der mutmaßlichen Mitglieder vermutlich bald vor Gericht verantworten müssen. Nach Informationen von WELT hat der Generalbundesanwalt gegen zehn mutmaßliche Mitglieder des Führungszirkels der sogenannten „Patriotischen Union“ Anklage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erhoben. ...
Nach Informationen aus dem Umfeld der Angeschuldigten zählen zu den Angeklagten neben Prinz Reuß auch der einstige Mitbegründer der Bundeswehr-Spezialeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK), Maximilian Eder. Sofern die Anklage zugelassen wird, müssen sich auch der einstige Kommandeur eines Fallschirmjäger-Bataillons, Rüdiger von Pescatore, und der Ex-Polizist Michael F. verantworten, bestätigten Strafverteidiger WELT. Angeklagt ist den Informationen zufolge auch die einstige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann. ..."
Kommentar:
In Berlin sichtete man jüngst eine Löwin, die dann als verkleidetes Wildschwein entlarvt wurde und in Frankfurt Main klagt man mutmaßliche Mitglieder der Rollator-Bande an, einer Seniorenselbsthilfegruppe, die - weil es ihnen im Altersheim Deutschland zu langweilig war - angeblich den deutschen Staat mit Gewalt zu Fall bringen wollte. Spielzeugpistolen und Luftgewehre sollen schon gekauft worden sein, munkelt man in gut inormierten Kreisen, nur die Pappkameraden fehlten noch.
Nur gut, dass die deutschen Sicherheitskräfte Tag und Nacht über unsere Staatssicherheit wachen und noch nicht zu Putin übergelaufen sind, sonst wären wir jetzt schon eine Kolonie von Russland und bei der Bundesanwaltstaatsanwaltschaft würde die Moskauer Zeit gelten und Russisch als Amtssprache vorgeschrieben sein.
Ich muss jemanden melden oder: der Fall Nancy F.
Bislang muss der Angeklagte seine Unschuld nicht beweisen. Doch
unser Kolumnist sieht einen bedenklichen Richtungswechsel. Zumindest den
Versuch.
Author - André Mielke
13.12.2022 | 14:35 Uhr
I
Innenministerin Nancy Faeser in der Bundespressekonferenz.Imago Images
Diese Mitteilung wendet sich an die mit dem Schutz der verfassungsmäßigen
Ordnung betrauten Organe. Ich muss jemanden melden. Der Umsturzversuch durch
Heinrich XIII. und seine Spießgesellen hat mich sensibilisiert. Ein mit Krone,
Zepter und Reichsapfel bewaffneter Hochwohlgeborener hätte beinahe den
gütig-gültigen Regenten Frank-Walter I. aus seinem Schloss verjagt.
Schauerlicher noch, die Gefahr für die Demokratie scheint mir nicht gebannt.
Hoffentlich sehe ich Gespenster.
Die Rede ist vom Verdachtsfall Nancy F.
Die F. ist Juristin, dienstwohnhaft in Berlin. Derzeit geht sie einer
befristeten Beschäftigung als Bundesinnenministerin nach. Seitens der Besagten
wurden mir Hervorbringungen bekannt, die auf eine diffuse Einstellung zum
Rechtsstaat hindeuten. Bereits im März äußerte sie, „Extremisten und
Verfassungsfeinde schnell aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ zu wollen.
Daran ist nichts auszusetzen. Allerdings möchte die F. die Feindentfernung
bewerkstelligen, „wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen
muss, dass es eben nicht so ist, anstelle dass der Staat immer nachweisen muss,
sehr kompliziert“.
Derart offenbarte sie sich im März vor dem Bundestag.
Das Plenum zeigte keine Reaktion. Womöglich vermochten die Parlamentarier die
Syntax der F. nicht zu dekodieren. Im Maischberger-Talk vor einer Woche
präzisierte die Verdächtige ihren Plan: Sie hätte „eine gute Idee gefunden“,
wolle „einfach das Disziplinarrecht so umstellen“, dass man „mittels eines
Verwaltungsaktes jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernt und dann eben
auch ihm die Beweislast überlassen muss“.
Derzeit liegt die Beweislast
beim Ankläger. Beschuldigte müssen nicht ihre Unschuld belegen. Dieses Prinzip
regelt seit der Antike das Verhältnis von Rechtsstaaten zu ihren Bürgern. Es
gibt Alternativen, etwa die Wasserprobe bei mutmaßlichen Hexen. Tendenziell
dorthin scheint die F. das Verhältnis des Staates zum Staatsdiener wenden zu
wollen. Reichsbürger wäre, wer nicht das Gegenteil beweist. Gewiss, dass
Oberstudienrat Björn Höcke im Staatsdienst verweilt, sorgt für nachvollziehbare
Ministerialfrustration. Die Verfahren sind langwierig. Aber von Vorteil für die
Wahrheitsfindung. Andernfalls müssten kritische Beamte präventiv jeden ihrer
rechtschaffenen Momente dokumentieren. Als Daseinsvorsorge. Schließlich gerät
schnell in den Ruch des Extremismus, wer sich abweichend zu Migration, Klima
oder Lungenleiden äußert.
Die öffentlich Bedienstete F. dürfte nun von
der durch sie selbst unterminierten Unschuldsvermutung profitieren: Selbstredend
wird diese Person nur aus dem Amt entfernt, wenn ihr niedrige Bestrebungen
handfest nachzuweisen sind. Lieber Gott, lass mich falsch liegen und alles ein
Missverständnis sein. Aber ich erfülle hier nur meine Bürgerpflicht. In diesen
schweren Stunden ist die Wachsamkeit jedes Demokraten gefordert. Und die F., sie
spürt meinen Aufklärungsdruck. Am Sonntag bei Anne Will leugnete sie auf einmal
ihre eben noch posaunten Absichten. Das stinkt nach Verdunklungsgefahr. Ließe
der Generalbundesanwalt deshalb im Morgengrauen ihre Wohnung stürmen, gern mit
Ramme, dann wünsche ich eine Vorabinformation. Exklusiv, versteht sich. Nicht,
dass auch zu dieser Hochrisikorazzia die halbe Medienmischpoke eingeladen wird.
Der Fall Nancy F. ist meine Story.
Seniorengruppe verhaftet, Deutschland gerettet, Nebelkerzen erfolgreich geworfen und von einer unfähigen Bundesregierung abgelenkt, Halbwertszeit 12 Monate:
Haftbefehle gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer
terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt und Auslieferungsverfahren gegen
zwei mutmaßliche Mitglieder einer terroristischen Vereinigung eingeleitet
Ausgabejahr
2022
Datum
09.12.2022
Haftbefehle gegen
23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung in
Vollzug gesetzt und Auslieferungsverfahren gegen zwei mutmaßliche Mitglieder
einer terroristischen Vereinigung eingeleitet
Die Ermittlungsrichter beim
Bundesgerichtshof haben in den vergangenen beiden Tagen (7. und 8. Dezember
2022) die Haftbefehle gegen die deutschen Staatsangehörigen
Michael F.
Paul G.
Norbert G.
Markus H.
Matthias H.
Ruth L.
Birgit M.-W.
Andreas M.
Thomas M.
Harald P.
Heinrich XIII P. R.
Alexander Q.
Frank R.
René R.
Melanie R.
Ralf S.
Wolfram S.
Thomas T.
Marco
v. H.
Rüdiger v. P.
Christian W. und
Peter W.
sowie gegen die
russische Staatsangehörige
Vitalia B.
in Vollzug gesetzt.
Die Beschuldigten waren am 7. Dezember 2022 festgenommen und sodann beim
Bundesgerichtshof vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 66 vom 7.
Dezember 2022).
In diesem Zusammenhang hatte die Bundesanwaltschaft auf
Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die
deutschen Staatsangehörigen
Maximilian E. und
Frank H.
ebenfalls am 7. Dezember 2022 in Italien und Österreich festnehmen lassen.
Auslieferungsverfahren wurden eingeleitet.
Es kreißte die Generalbundesanwaltschaft und gebar
eine Reichsbürger:innenmaus
"Die Zahl der Waffenfunde bei der bundesweiten Razzia gegen eine „Reichsbürger“-Gruppierung in der vergangenen Woche ist deutlich größer als bislang bekannt. Wie mehrere Teilnehmer einer nicht öffentlichen Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestags WELT am Montagabend berichteten, wurden insgesamt 93 Waffen bei den Beschuldigten beschlagnahmt. Darunter sind 19 Faustfeuerwaffen (Kurzwaffen) sowie 25 Langwaffen. Auch Messer, Armbrüste, Dekowaffen und Schreckschusspistolen wurden demnach gefunden. ...
In Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen wurde demnach bereits mit der Bildung von „Heimatschutzkompanien“ begonnen, insgesamt sollten 286 dieser Kompanien aufgebaut werden. ..."
12.12.2022
Ja da ist die Bundesrepublik Deutschland grad noch mal so mit dem Schrecken davon gekommen, Ein Meteorit mit 52 "Reichsbürgerinnen" rast durchs deutsche verwaltete Weltall und hätte beinahe den Deutschen Bundestag mit der Explosionskraft von 1000 oder gar 10.000 Atombomben getroffen. Nur dem entschlossenen Eingreifen der Generalbundesanwaltschaft ist es zu verdanken, dass die größte Katastrophe seit dem Aussterben der Dinosaurier infolge des damaligen Einschlages eines Asteroiden auf der Erde verhindert werden konnte.
Selten so einen guten Witz gehört, der könnte glatt von Otto Walkes oder Karl Dall stammen. Wenn nicht grad Vorweihnachtszeit wäre, man könnte denken, die Generalbundesanwaltschaft wäre bemüht, das Sommerloch mit aufshenerregenden Nachrichten zu füllen, auf das der deutsche Michel vergisst, in welchem geistigen Tal er sich zur Zeit in Deutschland befindet..
„Erstürmung des Reichstags“ Propaganda-Show allererster Güte
VERÖFFENTLICHT AM 09. Dez 2022
Auweia. Das war knapp! Gerade noch rechtzeitig haben Innenministerium,
Verfassungsschutz und Polizei eine Machtübernahme durch 25 Rentner verhindert
und so unsere fragile Demokratie geschützt. Bisher wurden bei den Durchsuchungen
laut der WELT eine scharfe Schusswaffe, ein paar Schreckschusspistolen und jede
Menge Konservendosen sichergestellt. Dinge, die einen Staatsstreich und die
Krönung von Heinrich dem XIII. zum König aller Deutschen ermöglicht hätten.
Nicht auszudenken, wenn die Frau mit dem hübschen grünen Doppelnamen
Malsack-Winkemann, bewaffnet mit einer Büchse Sauerkraut und Dosenravioli, den
Reichstag gestürmt hätte. Was hätte da alles passieren können in einem Land,
dessen am besten ausgerüstete Militäreinheit das Heeresmusikkorps ist. Das wäre
ein größeres Blutbad als bei der „Erstürmung des Reichstags“ letztes Jahr durch
den Kegelverein „Alle Neune“ geworden. Gut, dass der Verfassungsschutz unter dem
unbarmherzigen Heidenwang so schnell und entschlossen zugegriffen hat.
Ich will nichts verharmlosen, wo es nichts zu verharmlosen gibt. Presse und
Medien wussten schon vorher Bescheid, wie man das bei Razzien gegen
terroristische Vereinigungen eben so macht und die Nacht- und Nebel-Aktion gegen
irgendwelche Behämmerten wird nun von den linken Medien und ihren Parteigängern
zur Staatsnotwehr hochgejazzt. Man würde sich ein derartiges Vorgehen auch
einmal gegen Islamisten und Libanesenclans wünschen, aber da könnten die Waffen
möglicherweise nicht nur aus Konservendosen mit Kötbulla bestehen.
Ziemlich viel, was der Staat unter der Ampel heute abliefert, kann man nicht
verstehen. Das muss man begreifen. Zu allen Zeiten gab es Leute in
Hinterzimmern, die Staatsstreich gespielt oder von „Nürnberg 2.0“ schwadroniert
haben. Das sind und waren auch die gleichen, die glauben, dass Krebs durch das
Aufstellen von energetischen Pyramiden geheilt werden kann. Passiert ist da nie
etwas, weil die am Donnerstag ja wieder arbeiten mussten und das Wetter am
Umsturztag so miserabel war. Wir wissen es, die Regierung weiß es auch. Und auch
ein Unteroffizier der KSK bringt maximal zehn Mann zusammen, die schon pfiffig
genug sein müssten, den Bundeskanzler zu entführen oder das Bundeskanzleramt zu
stürmen. Am Ende werden ein paar milde Haftstrafen wegen dummem Geschwätz auf
WhatsApp stehen. Sie wissen es, wir wissen es.
Neben einer Propaganda-Show allererster Güte, die von den Ängstlichen eifrig
nachgebetet wird, handelt es sich bei der Aktion eher um ein Signal an alle
liberal-Konservativen, an alle, die die Opposition zur Ampel-Regierung bilden:
Seht her, Ihr könnt morgen die Nächsten sein. Hier wurde keine hochkriminelle
Vereinigung kurz vor dem Putsch gegen die Demokratie gesprengt, hier
kommuniziert die Regierung mit ihren Bürgern. Die ganze Aktion ist nichts
weniger als eine Drohung und ein Warnzeichen speziell an die AfD: Wenn Ihr nicht
spurt, seid Ihr dran. Irgendein willfähriger Richter wird sich heute schon
finden, der gegen ein charmantes Abendessen entsprechende Urteile hart am Rande
der Rechtsbeugung entlang fällt. Dass wenigstens noch Teile der Presse
funktionieren, zeigt die obige kleine Meldung der WELT, aber wenn alle Wölfe
„Putsch“ rufen, wird sich dem kaum ein Schaf entgegenstellen. Sogar die
sogenannten „alternativen Medien“ sind verunsichert. So viel Spaß es macht,
gegen den veröffentlichten Strich zu bürsten, so unwitzig ist es, morgens um
sechs Uhr von der GSG9 aus dem Schlaf gerissen und noch vor dem ersten Kaffee
angeschrien zu werden. Zumindest mir wäre das lästig, zumal die Hauseingangstür
recht neu ist und ich ungern eine neue kaufen will.
Aber vielleicht liegt
es ja auch an mir. Ich glaube dieser Regierung nichts mehr. Ich wurde viel zu
oft angelogen und betrogen und das nicht einmal subtil, sondern in voller
Breitseite und ganz offensichtlich, schamlos meine Intelligenz beleidigend. Ich
sehe das tägliche Framing, die verquasten Meldungen, das Herumdrucksen, wo es um
offensichtliche Tatsachen geht, höre as „Nazi“- und „Rechtspopulist“-Gebrüll bei
ganz normalen, vernünftigen Vorschlägen und sehe, wie eine Partei, die ich
absolut nicht leiden kann, an ihrer demokratischen Parlamentsarbeit gehindert
wird. Nein, die Gefahr für die Demokratie sitzt nicht beim McLonsdales in der
verschwörerischen Seniorenlounge, sie sitzt ganz woanders. Wenn ich das jetzt
aufschriebe, kann ich eventuell morgens vor dem Kaffee von mir noch unbekannten
Spezialeinheitspolizisten angeschrien werden. Was werden da wohl die Nachbarn
sagen? Deswegen lasse ich es lieber. Die Botschaft des Innenministeriums kam bei
mir an. Ich verstehe Warnungen, wenn ich sie bekomme. Ich bin kein Held.
Thilo Schneider, Jahrgang 1966, freier Autor und Kabarettist im Nebenberuf, LKR-Mitglied seit 2021, FDP-Flüchtling und Gewinner diverser Poetry-Slams, lebt, liebt und leidet in der Nähe von Aschaffenburg. Weitere feministische Artikel von Thilo Schneider finden Sie unter www.politticker.de. In der Achgut-Edition ist folgendes Buch erschienen: The Dark Side of the Mittelschicht, Achgut-Edition, 224 Seiten, 22 Euro.
https://reitschuster.de/post/erstuermung-des-reichstags/
Razzia gegen mutmaßliche „Reichsbürger“-Bande - „Eindruck einer
Inszenierung erweckt“
Durch einen großen Schlag gegen eine
Gruppe mutmaßlicher „Reichsbürger“ konnte am Mittwoch ein angeblich
bevorstehender Staatsstreich gerade noch verhindert werden. Aber wie plausibel
sind eigentlich die Vorwürfe gegen die Beschuldigten? Und wie sieht die
juristische Dimension der vermeintlichen Verschwörung aus? Der Strafrechtler
Holm Putzke gibt Antworten.
INTERVIEW MIT HOLM PUTZKE am 8. Dezember 2022
Prof. Dr. Holm Putzke ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau
sowie außerplanmäßiger Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Wirtschaftsstrafrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden.
Zudem ist er bundesweit als Strafverteidiger tätig.
Herr Prof. Putzke, am
Mittwochmorgen wurden 25 mutmaßliche Mitglieder einer wohl im
Reichsbürger-Milieu angesiedelten Gruppe festgenommen, die sich offenbar
vorgenommen hatten, die bestehende Ordnung in Deutschland zu stürzen. Die
Generalbundesanwaltschaft wirft ihnen vor, sich gemäß § 129a Strafgesetzbuch in
einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt
beziehungsweise diese unterstützt zu haben. Was sind denn überhaupt die
Voraussetzungen, um den Tatbestand des § 129a zu erfüllen?
...
Das sagt der Generalbundesanwalt über die »Reichsbürger«-Razzia
Sie planten offenbar einen bewaffneten Angriff auf den Bundestag: Ermittler sind gegen eine Terrorgruppe aus dem »Reichsbürger«-Milieu vorgegangen. Das sagt Generalbundesanwalt Peter Frank zu den Hintergründen.
07.12.2022
"Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Hitlers) zu erklären ist."
Dr. h.c. Max Güde (geb. 06.01.1902) - ehemaliger Generalbundesanwalt
Max Güde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dr. h.c. Max Güde (* 6. Januar 1902 in Donaueschingen, Baden-Württemberg; † 29. Januar 1984 in Werl, Nordrhein-Westfalen) war ein deutscher Jurist und Politiker (CDU).
Leben [Bearbeiten]
1927 trat Max Güde in den Dienst des Landes Baden, zunächst als Gerichtsassessor beim Landgericht Mannheim. Nach einer dreijährigen Tätigkeit als Staatsanwalt in Mosbach a.N. erhielt er 1932 eine Richterplanstelle beim Amtsgericht Bruchsal.
Wenige Wochen nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 äußerte sich Max Güde im engen Kollegenkreis kritisch zur Verhaftung und unwürdigen Behandlung des Reichstagsabgeordneten Ludwig Marum (SPD). Marum war unter Bruch der parlamentarischen Immunität in das KZ Kislau in der Nähe von Bruchsal verbracht worden und wurde später im März 1934 von mehreren SA-Männern durch Erdrosseln ermordet. Einer der Kollegen hinterbrachte diese Äußerung dem badischen Justizministerium. Dieses veranlasste - obwohl noch nicht gleichgeschaltet - die Versetzung von Max Güde an das abgelegene Amtsgericht Wolfach.
In Wolfach trat Max Güde trotz des allgemeinen Drucks des NS-Staates auf Staatsdiener, kirchliche Bindungen zu lösen, auch öffentlich als praktizierender Katholik in Erscheinung. Im Jahre 1941 wehrte er Versuche der örtlichen Kreisleitung der NSDAP, die Kontrolle der Partei auf das Amtsgericht auszudehnen, erfolgreich ab. 1943 wurde er als Soldat eingezogen.
Max Güde trat zwar 1940 der NSDAP bei, nahm dort jedoch keine Ämter wahr. Bereits 1939 wurde er in einer geheimen Beurteilung durch die Partei als „weltanschaulich ungefestigt“ und „konfessionell gebunden“ bezeichnet.
Nach seiner Rückkehr aus Kriegsgefangenschaft 1945 war Max Güde zunächst bis 1947 als Staatsanwalt, dann als Oberstaatsanwalt beim Landgericht Konstanz tätig. 1950 wurde er Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof (BGH) und leitete seit 1953 die Abteilung für politisches Strafrecht. Nach kurzer Tätigkeit als Präsident des 4. Strafsenats des BGH wurde er am 1. April 1956 mit dem Status eines politischen Beamten zum Oberbundesanwalt beim BGH - ab 1957 mit der neuen Amtsbezeichnung Generalbundesanwalt - berufen.
In seine bis zum 26. Oktober 1961 dauernde Amtszeit fällt u.a. das gegen Dr.Otto John, den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz geführte Verfahren wegen landesverräterischer Konspiration, in welchem sich Güde um eine abgewogene Beurteilung des Angeklagten bemühte. Sein Bestrafungsantrag wurde vom Gericht um 100% überboten. Daneben hat sich Güde um die Aufarbeitung des von der deutschen Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts verdient gemacht. Er hat noch als Generalbundesanwalt durch den Empfang des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker, den Hauptinitiator der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz, in seinen Karlsruher Amtsräumen ein großes öffentliches Echo hervorgerufen und damit den Prozess der Vergangenheitsbewältigung nachhaltig in Gang gesetzt.
Von 1961 bis 1969 war Max Güde (CDU) als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe-Stadt Mitglied des Deutschen Bundestages und trat dort insbesondere als Vorsitzender des Sonderausschusses „Große Strafrechtsreform“ (1963-1969) hervor. Bei der Verjährungsdebatte trat Güde 1965 gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist ein und setzte sich in Gegensatz zur Mehrheit seiner Fraktion, die eine Lösung suchte, um noch ungeahndete NS-Taten nicht verjähren zu lassen.
In der Frage der Behandlung von Extremisten im öffentlichen Dienst und des im Jahre 1977 diskutierten Verbots der K-Gruppen vertrat Max Güde eine liberale Position. Sein Sohn Fritz Güde war damals ein aktueller Berufsverbots-Fall.
Harald Range
Persönliche Daten:
geboren am 16. Februar 1948 in Göttingen,
Abitur am 16. September 1966 in Göttingen,
verheiratet, Kinder
Beruflicher Werdegang:
1966 - 1971
Studium der Rechtswissenschaften und Publizistik an der Georg-August Universität in Göttingen und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
1971
1. juristisches Staatsexamen in Göttingen
1971 - 1975
Referendarausbildung in Niedersachsen
1975
2. juristisches Staatsexamen in Hannover
1975 - 1978
Richter am Landgericht in Lüneburg und Richter am Amtsgericht unter anderem in Lüneburg, Northeim und Osterode (Zivil- und Strafsachen)
1978 - 1986
Staatsanwalt in Göttingen,
Wirtschafts- und Umweltstrafsachen, Pressesprecher
1986 - 1989
Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle
1989 - 2001
Niedersächsisches Justizministerium in Hannover,
zuletzt als Leiter der Referatsgruppe (Abteilung) für Strafrecht und Strafverfahrensrecht und Gnade
Januar 2001 - November 2011
Generalstaatsanwalt in Celle
2002 -2006
Deutscher Vertreter in der Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte des Europarats
2004 - 2008
Präsident der Konferenz der europäischen Generalstaatsanwälte und des Consultative Council of European Prosecutors (CCPE) des Europarates
Seit 2006
Vertreter der deutschen Staatsanwaltschaft in der CCPE
November 2011
Ernennung zum Generalbundesanwalt
http://www.generalbundesanwalt.de/de/gba.php
"Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof"
Selbstdarstellung der Behörde:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof werden auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt (§ 149 GVG). Die Ernennung der Oberstaatsanwälte und der Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof bedarf hingegen nicht der Zustimmung der Länderkammer.
Der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sind auf Lebenszeit berufene Beamte. Für sie gelten die allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätze und Regelungen. Die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit richtet sich indes vor allem nach den speziellen Vorschriften der Strafprozessordnung.
Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 36 Abs. 1 Nr. 5 BBG i.V.m. § 31 BRRG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof können wichtige Belange der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland berühren und nachhaltige Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen zu anderen Staaten zeitigen. Als "politischer Beamter" hat der Generalbundesanwalt darauf Bedacht zu nehmen, dass die grundlegenden staatsschutzspezifischen kriminalpolitischen Ansichten der Regierung im Rahmen der strafprozessualen Vorgaben und Handlungsspielräume in die Strafverfolgungstätigkeit einfließen und umgesetzt werden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist nicht Teil der rechtsprechenden ("Dritten") Gewalt. Er gehört organisatorisch zur Exekutive. Der Generalbundesanwalt ist in seinen amtlichen Verrichtungen wie jeder anderer Staatsanwalt auch von den Gerichten unabhängig (§ 150 GVG). Funktional ist die Behörde indes als ein den Gerichten zugeordnetes, notwendiges Organ der Strafrechtspflege in die Justiz eingegliedert. Staatsanwälten und Richtern ist gemeinsam die Aufgabe der Justizgewährung übertragen. Eine strafgerichtliche Untersuchung kann nur auf Anklage der Staatsanwaltschaft erfolgen (Akkusationsprinzip, § 151 StPO).
Die Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist hierarchisch und monokratisch aufgebaut. Der Generalbundesanwalt leitet die Behörde. Seine Mitarbeiter handeln bei Vornahme ihrer Amtsverrichtungen als dessen Vertreter (§ 144 GVG).
Der Generalbundesanwalt kann als Behördenleiter auf die Bearbeitung sämtlicher Vorgänge und Verfahren durch Übernahme der Sachbearbeitung in eigene Regie oder durch Ersetzung eines Sachbearbeiters Einfluss nehmen (§ 145 Abs. 1 GVG). Darüber hinaus kann er generell oder im Einzelfall Weisungen zur Sachbehandlung erteilen (§ 147 Nr. 3 i.V.m. § 146 GVG). In der staatsanwaltschaftlichen Praxis spielt das Weisungsrecht des Behördenleiters allerdings keine nennenswerte Rolle. Lösungen werden in aller Regel konsensual gesucht und gefunden.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat gegenüber den Staatsanwaltschaften der Länder kein Weisungsrecht. Ebenso wenig übt er die Dienstaufsicht über sie aus. Diese steht den Generalstaatsanwälten der Länder und den Landesjustizministerien zu. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof kann jedoch in den gesetzlich geregelten Einzelfällen Verfahren aus seinem Zuständigkeitsbereich an die Landesstaatsanwaltschaften abgeben oder Verfahren aus deren Bereich an sich ziehen.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Dieser trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.
Zum Aufgabenbereich des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gehören im Wesentlichen die Erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten gegen die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie von Straftaten nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch und die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes.
Die innere Sicherheit wird insbesondere durch terroristische Gewalttaten beeinträchtigt, die äußere Sicherheit vor allem durch Spionage, Landesverrat und Proliferation.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist zudem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz ein "Anwalt" des Bundes. Ihm ist die Vertretung in Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren übertragen, die den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesdisziplinargericht sowie die Bundesanwaltschaft selbst betreffen.
Bis zum 31. Dezember 2006 wurden durch die Behörde auch verschiedene Register geführt (Bundeszentralregister, Erziehungsregister, Gewerbezentralregister und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister) und Aufgaben im Bereich des internationalen Familienrechts wahrgenommen. Am 1. Januar 2007 hat das neu errichtete Bundesamt für Justiz in Bonn (www.bundesjustizamt.de) diese Zuständigkeiten übernommen. Durch die Verlagerung dieser Aufgaben, die nicht zu den Kernaufgaben des Generalbundesanwalts als der Strafverfolgungsbehörde des Bundes gehörten, sollen Kapazitäten für die Strafverfolgung im Bereich des Staatsschutzes gewonnen werden.
Bei der Behörde des Generalbundesanwalts sind rund 200 Mitarbeiter beschäftigt. Die Gesamtbehörde hat ihren Sitz in Karlsruhe. Die Dienststelle des Generalbundesanwalts beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit etwa 15 Mitarbeitern, die der Revisionsabteilung eingegliedert ist, und der 5. Strafsenat selbst waren ursprünglich in Berlin ansässig. Nachdem die vom Bundestag berufene Unabhängige Föderalismuskommission am 27. Mai 1992 die Verlegung dieses Strafsenats und der ihm zugeordneten Dienststelle des Generalbundesanwalts nach Leipzig beschlossen hatte, erfolgte im Juli 1997 der Umzug in ein gemeinsames Dienstgebäude.
Die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben üben der Generalbundesanwalt, die Bundesanwälte, die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter aus. Letztere sind Staatsanwälte oder Richter aus den Ländern, die für eine bestimmte Zeit - in der Regel 3 Jahre - an die Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof abgeordnet werden. Insgesamt gehören der Behörde rund 90 Staatsanwälte an.
Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof
Professor Monika Harms
* Geboren am 29. September 1946 in Berlin, aufgewachsen seit 1950 in Frankfurt am Main, dort Abitur am 15. Februar 1966, verheiratet
* 1966/1967
Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg
* 1968 - 1971
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
* April 1971
Erstes Juristisches Staatsexamen in Hamburg
* Mai 1971 - März 1974
Referendarausbildung in Hamburg
* März 1974
Zweites Juristisches Staatsexamen in Hamburg
* Mai 1974 - April 1980
Staatsanwaltschaft Hamburg, Schwerpunkt Wirtschaftsstrafsachen
* April 1980 - Oktober 1983
Landgericht Hamburg, Große Jugendstrafkammer, daneben Zivilkammer
* Oktober 1983 - Dezember 1987
Finanzgericht Hamburg, Richterin am Finanzgericht (Ertragsteuern, Zoll- und Verbrauchsteuern/EG-Recht)
* Ende Dezember 1987
Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (u. a. Staatsschutzsachen und seinerzeit Steuer- und Zollstrafsachen), Karlsruhe
* 1. Oktober 1990
Wechsel zum 5. (Berliner) Strafsenat (insbesondere wegen Steuer- und Zollstrafsachen); seitdem auch Mitglied des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen
* 1996
Stellvertretende Vorsitzende der vorstehend genannten Senate
* Sommer 1997
Umzug des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nach Leipzig
* Mai 1999
Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof; seitdem Vorsitzende des 5. (Leipziger) Strafsenats, des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen sowie des Senats für Wirtschaftsprüfersachen
* seit 01. Juni 2006
Generalbundesanwältin beim Bundesgerichtshof
* seit 1990 Dozentin an der Bundesfinanzakademie in Brühl
Lehraufträge an den Universitäten TU Dresden und Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Mitherausgeberin der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht wistra, der NStZ und der Zeitschrift Praxis Steuerstrafrecht
Vortragstätigkeit im Bereich Steuer- und Zollstrafrecht
* Januar 2008
Ernennung zur Honorarprofessorin für das Fachgebiet Strafrecht, Strafprozessrecht und Steuerstrafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Staatsanwalt macht Michael Buback Vorwürfe
STUTTGART (dpa). Im Prozess um den Mordfall Buback hat Bundesanwalt Walter Hemberger den Sohn des Mordopfers, Michael Buback, am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stammheim direkt angegriffen. Anlass dafür in dem Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ist das kürzlich aufgetauchte Motorrad, von dem aus Terroristen 1977 Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen. Wie nun bekannt wurde, war das Motorrad Michael Buback vor anderthalb Jahren zum Kauf oder zur Besichtigung angeboten worden, worüber er die Bundesanwaltschaft nicht informierte.
15.10.2010
Verschworen gegen die Welt
Hinter Panzerglas sind im Düsseldorfer Gericht vier Angeklagte zu sehen, die sich zum Massenmord verabredet hatten. Wer den Auftritt der jungen Männer verfolgt, fragt sich aber auch, welchen Anteil die Angeberei bei ihrer Terror-Planung hatte
Düsseldorf - In dem Prozess, der merkwürdigerweise wegen des Ortes der Festnahme nur der "Sauerland-Prozess" genannt wird, hat jeder der vier Angeklagten drei Wachleute an der Seite. Der erste Eindruck am Mittwoch: Viel Aufwand für junge Kerle, die sich verrannt haben und jetzt trotzig und ziemlich unsicher dreinschauen.
Die Angeklagten Adem Yilmaz (l-r), Atilla Selek, Fritz Gelowicz und Daniel Schneider am Mittwoch (22.04.2009) in Düsseldorf im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichtes.
Zwei der Islamisten tragen - wie viele Glaubensbrüder - weiße Häkelmützchen, doch das ist an diesem Ort, dem Großen Sitzungssaal des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, keine gute Idee. Der Saarländer Daniel Schneider, 23, merkt es als Erster. Er legt die Mütze ab und grinst verlegen. Fritz Gelowicz, 29, aus Ulm, der angeblich Rädelsführer war, betrachtet derweil die Fingernägel seiner linken Hand. Es heißt ja, wenn jemand unter Anspannung ist, dann weiß er nicht so recht, was er mit den Händen tun soll. Adem Yilmaz, 30, aber behält die Mütze zunächst auf. Provokation! Das könnte ihm leicht drei Tage bis eine Woche zusätzlich Haft einbringen, stellt der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling den Haustarif vor. Yilmaz nimmt die Mütze ab.
Den jungen Männern, die erkennbar noch mit ihrem Erscheinungsbild zu tun haben, wird Mitgliedschaft in einer in- und in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen, die Vorbereitung und Verabredung eines Sprengstoffverbrechens wie des Verdachts der Verabredung eines Mordes. Und als wäre das alles noch nicht gewichtig genug, wird Schneider noch ein versuchter Mord zur Last gelegt, weil er bei der Festnahme einem Beamten die Waffe entrissen und auf einen Polizisten geschossen haben soll.
Die drei saßen in Haft, als Freund Atilla Selek, 24, der den Ermittlern als Mitverschwörer gilt, in der Türkei festgenommen wurde. Er soll Zünder für die Höllenmaschinen besorgt haben. In dem bislang wohl spektakulärsten Prozess gegen islamistische Terrorverdächtige stoßen, am Anfang zumindest, keine Kulturen zusammen, es geht um Ordnungsfragen, Erziehungsfragen vielleicht auch. Also um das, was sich gehört und was nicht. Den Rebellen mimt wieder Yilmaz. Der 30-Jährige will partout nicht aufstehen, als die Dolmetscher, die auch Sachverständige sind, vereidigt werden. Breidling wird grundsätzlich. Yilmaz schaut erst trotzig, murmelt: "Ich stehe nur für Allah auf", und blickt dann nach einer Weile, als ihn kaum noch jemand anschaut, etwas verlegen drein.
Ob es der Wahrheitsfindung dient, wenn Angeklagte sich erheben, ist seit dem Auftritt von Fritz Teufel im Prozess wegen der Schah-Demonstration vor dem Berliner Kammergericht 1967 geflügeltes Wort in deutschen Gerichtssälen. Mit dem strengen Breidling ist nicht zu spaßen. Der 62-Jährige wäre vielleicht sogar mit Teufel fertig geworden.
Fritz Gelowicz, 29, den die Ankläger für den Rädelsführer halten, hat das als Erster gemerkt. Er wird zu biografischen Daten befragt und nickt sehr eifrig. Musterschüler eben. Atilla Selek, dessen Vornamen sich, wie Breidling erklärt, mit einem t und zwei l schreibt, (was nicht einmal die Verteidiger wussten), schaut sehr ernst drein. Wenn man die Vorgeschichte nicht kennen und nur in die Gesichter der Angeklagten schauen würde, könnte man meinen, hier würde ein Schülertheater aufgeführt.
Aber man kennt die Vorgeschichte, und der erste Eindruck täuscht vermutlich wirklich. Das sind die berüchtigten Fanatiker, die monatelang den deutschen Sicherheitsapparat in Atem gehalten und auch die amerikanischen Dienste CIA und NSA sowie den israelischen Mossad beschäftigt haben und sogar den russischen FSB, bis im Herbst 2007 im sauerländischen Medebach-Oberschledorn die Handschellen klickten.
Sie sollen drei fast zeitgleiche Anschläge mit Autobomben geplant haben. Spezialisten haben herausgefunden, dass diese Attentate, bei denen angeblich durch die Umwandlung von Wasserstoffperoxid Sprengstoff mit einer Durchschlagskraft von insgesamt 410 Kilogramm TNT verwendet werden sollte, größere Infernos hätten auslösen können als die Anschläge von London, Djerba oder Casablanca. Auch in der Welt des Terrors gibt es also Rekordlisten.
Die Geschichte, die vor dem Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts abgehandelt wird, ist aber auch eine dunkle, verworrene und manchmal widersprüchliche Geschichte. Sie spielte sich im Unterholz der Terrorszene in Zentralasien und in der manchmal fast öffentlichen Illegalität in Deutschland ab. Die Angeklagten sollen Kämpfer einer geheimnisvollen Organisation namens Islamische Dschihad Union (IJU) gewesen sein, die angeblich in Usbekistan gegründet wurde. Angeblich sollten sie in Deutschland Attentate begehen.
Sie verhielten sich äußerst konspirativ, und gleichzeitig waren sie seltsam geschwätzig. Sie wussten, dass sie observiert wurden; stellten manchmal sogar die Verfolger zur Rede: "Hey, wo ist ihr Chef?", raunzten sie ordentliche Beamte an. Gelowicz gab anderthalb Monate vor der Festnahme einem Magazin in der Rolle des angeblichen Gefährders noch ein Interview. Seltsame Verschwörer. "Deutschland sucht den Super-Terroristen", witzelte einer von ihnen vor der Festnahme.
Dieser Prozess könnte ein lange Reise in eine den meisten Deutschen völlig unbekannte Welt werden. Beteiligte rechnen mit einer Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren. Reserven für den Fall, dass Mitglieder des Gerichts ausscheiden, stehen schon bereit. Allein die Anklage hat 219 Zeugen und Sachverständige benannt. 521 Stehordner haben die Bundesanwälte zusammengetragen, die fein aneinandergereiht im Gerichtssaal stehen.
In dem 560 Quadratmeter großen Sitzungssaal, der Platz für 145 Zuschauer bietet und nur halb gefüllt ist, sind die Prozessbeteiligten und die Beobachter durch drei Meter hohe Wände aus Sicherheitsglas getrennt. Das Publikum erlebt die Sitzung wegen der Sicherheitsscheibe und der Spiegelung auf ihr fast wie ein Hörspiel. Schon kurz nach Beginn der Verhandlung, als viele arabische Internet-Adressen vorgelesen werden, nickt der eine oder andere männliche Zuhörer sanft ein.
Die verwinkelten Lebenswege der jungen Männer sind von Spezialisten mit dem Begriff "homegrown terrorism" versehen worden. Deutsche Staatsbürger und in Deutschland aufgewachsene Türken sollen Anschläge auf das Land geplant haben, in dem sie groß geworden sind. Das wurde bis dahin nur aus England berichtet. Bei den meisten Deutungsversuchen wird gern darauf hingewiesen, dass Schneider und Gelowicz Konvertiten und überdies Scheidungskinder seien. Hilft das wirklich, den Fall zu verstehen? Zwar neigen bekanntermaßen Leute, die zu einem anderen Glauben wechseln, dann zu besonderem Eiferertum, aber die Welt ist voller Scheidungskinder - pro Jahr gibt es in Deutschland etwa 170 000 -, die nie auf die Idee kommen würden, in den Dschihad zu ziehen. Auch liefern die geläufigen Vorstellungen vom Generationenkonflikt keine sachdienlichen Hinweise zum Thema. In Wahrheit ist die Dynamik, in die junge Leute hineingezogen werden, oft viel verwickelter.
Wie also wird ein junger Mann, der Schneider heißt und im Saarland groß geworden ist, zum Kämpfer für den Dschihad? Oder warum wollte jemand wie Gelowicz, der als Jugendlicher HipHop hörte, American Football spielte und für Tiere so stark bremste, dass sein Auto in der Böschung landete, unter allen Umständen möglichst vielen Amerikanern den Garaus machen? Die Karlsruher Generalbundesanwältin hat drei Vertreter an den Rhein entsandt, um auch diese Fragen zu klären: Den Veteranen Volker Brinkmann, 58, der schon viele Anklagen in Islamisten-Verfahren vertreten hat. Außerdem sind da die Strafverfolgerin Cornelia Zacharias, 44, und Ralf Setton, 41, der von der Frankfurter Staatsanwaltschaft abgeordnet worden ist. Ein Hüne von Gestalt, der Spaß hat an der Politik. Setton war SPD-Fraktionschef in der Taunusstadt Kelkheim, bis er nach Karlsruhe wechselte.
Insgesamt acht Anwälte verteidigen die vier Angeklagten. Sie können mit ihren Mandanten nur über jeweils 24 Luftlöcher kommunizieren. Man mag über den Sinn solcher Maßnahmen diskutieren; klar ist auch, dass rundum die unumgängliche, vernünftig abwehrende Vorsorge mit Risiken gelebt werden muss. Einen absoluten Schutz vor dem absoluten Terror gibt es draußen nicht.
Aber was war bei den Angeklagten Angeberei? Was war Ernst? Auch die Anklage, die sich unter anderem auf zahlreiche Abhörprotokolle stützt, gibt darauf keine letzte Antwort. Zwei Tage vor der Festnahme erörterten einige der Männer in einem Auto mögliche Anschlagsziele - Gelowicz: "Kennst Du vielleicht ein Pub oder so. So ein Café, wo Amerikaner sind?" Yilmaz: "Wir brauchen drei große Ziele." Gelowicz: "Die Deutschen kriegen eine auf die Fresse, das glauben die nicht." Yilmaz: ". . . und Flughafen, einfach zünden, einfach so Schreck, weißt Du." Gelowicz: "Flughafen, packen wir irgendwo eine Bombe hin." Yilmaz: "So Prestige, damit die den Flugverkehr. Was?"
Für hundert Amerikaner reichten 150 Kilo Sprengstoff rechnet Yilmaz bei anderer Gelegenheit vor. Viele Amerikaner sollten sterben, Deutsche auch, keine Kinder - wenn möglich. Eines der meistdiskutierten Ziele war die Usbekische Botschaft zu Berlin. "Die Welt wird brennen", sagte einer von ihnen.
Selek und Yilmaz sind in der Türkei geboren und in Deutschland aufgewachsen. Schneider und Gelowicz sind gebürtige Deutsche. Sie nennen sich seit einer Weile Abd-Allah. Das meint Knecht oder Diener Gottes und ist nicht sonderlich originell, weil viele Männer, die zum Islam konvertieren, ihrem Namen ein Abd-Allah hinzufügen.
Beide sollen sich, so hat es Brinkmann in seiner Anklage vorgetragen, im Sommer 2006 in einem Terrorcamp im pakistanischen Nord-Waziristan, das ist an der Grenze zu Afghanistan, kennengelernt haben. Yilmaz soll damals auch im Lager gewesen sein. Die jungen Männer aus Deutschland wollten angeblich in Afghanistan kämpfen, doch ihre Ausbilder sollen etwas anderes mit ihnen vorgehabt haben: Den Dschihad in Deutschland.
Die Schuld der Angeklagten, die unter spektakulären Sicherheitsmaßnahmen vor Gericht stehen, ist noch nicht erwiesen. Auch daran ist zu erinnern. Ihre Verteidiger haben zu Beginn des Prozesses die "Herkunft und Qualität der Ermittlungsergebnisse" angezweifelt. Das gesamte Verfahren kranke "an der Vermischung von Geheimdienst- und Verfassungsschutzinformationen, die unter Missachtung des verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebotes an die Polizei weitergegeben wurde. Die Verteidiger bezweifeln sogar, dass es die Islamische Dschihad-Union wirklich gibt.
Der Nachmittag des ersten Tages verlief normal, wie es in solchen Terror-Verfahren üblich ist. Es gab heftige Besetzungsrügen, und Richter Breidling war mittenmang in der Schlacht und verlangte streng anwaltliche Erklärungen. Die vier Angeklagten schauten derweil interessiert drein. Yilmaz hat wieder gefeixt, Gelowicz hatte den linken Arm des Pullis hochgeschoben.
Jetzt war die Situation da, über die sie früher manchmal gesprochen hatten, denn als sie über Bombenpläne redeten, machten sie sich schon Gedanken darüber, was passierte, wenn sie festgenommen würden. Yilmaz: "Wenn wir erwischt werden, Knast sowieso, Guantanamo sowieso". Gelowicz: "Nicht in Guantanamo, in Deutschland. Eine Ewigkeit, ewig".
Vor der Ewigkeit kann ein ewiglanger Prozess stehen.
22.04.2009
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/473140/-1
Ulrike Marie Meinhof
Ulrike Marie Meinhof (* 7. Oktober 1934 in Oldenburg (Oldb); † 9. Mai 1976 in
Stuttgart-Stammheim) war eine deutsche Journalistin und radikale Linke, die
später zur Linksterroristin wurde.
In den 1950er Jahren war sie in der
Bewegung Kampf dem Atomtod engagiert, seit 1959 als Redakteurin der Zeitschrift
konkret, ab 1965 in der Außerparlamentarischen Opposition (APO). 1970 nahm sie
an der Baader-Befreiung teil, gründete die Rote Armee Fraktion (RAF) mit und
verfasste deren ideologisches Konzept.
Sie nahm 1972 an der Mai-Offensive
der Rote Armee Fraktion teil, wurde im Juni 1972 festgenommen und verbrachte den
Rest ihres Lebens in Untersuchungshaft, weitgehend isoliert von Außenkontakten.
Im November 1974 wurde sie wegen Mordversuchs bei der Baader-Befreiung zu acht
Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ab 1975 war sie im Stammheim-Prozess mit den
übrigen RAF-Führungsmitgliedern des vierfachen Mordes und 54-fachen Mordversuchs
angeklagt. Vor dem Prozessende wurde sie in ihrer Zelle in der
Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim erhängt aufgefunden. Zwei Obduktionen
schlossen Fremdeinwirkung aus.
...
Seit Januar 1973 hatte der
Generalbundesanwalt geplant, Meinhof für ein Gutachten über ihren Geisteszustand
in eine psychiatrische Anstalt einzuweisen. Als sie davon erfuhr, versuchte sie,
eine Zwangseinweisung mit Rechtsmitteln zu verhindern. Im Mai warf sie den
Psychiater Hermann Witter aus ihrer Zelle, der im Auftrag des BGH ihre
Zurechnungsfähigkeit untersuchen wollte. Grund war ein seit ihrer Hirnoperation
1962 angeblich eingetretener „Persönlichkeitsbruch“. Während des zweiten
Hungerstreiks der RAF (8. Mai bis 7. Juli 1973) besuchte Witter sie erneut,
wieder erfolglos. Dann wollte er Meinhof mit einer riskanten Szintigrafie auf
einen Gehirntumor untersuchen lassen und eventuell mit dem Neurochirurgen
Friedrich Loew einen Zwangseingriff durchführen, um vermutete psychische
Veränderungen zu beheben. 30 Universitätsärzte erklärten, dies wäre bei
fehlender akuter Gesundheitsgefahr grundgesetzwidrig. Am 13. Juli 1973 erlaubte
der BGH dennoch den Eingriff. Viele Prominente beteiligten sich nun an den
Protesten. Der Spiegel erinnerte am 27. August 1973 an eine seit 1968
zugängliche Krankenakte Meinhofs. Danach hatte man keine Nachwirkungen der
Operation von 1962 festgestellt und ihr volle Gesundheit bescheinigt. Witter
erklärte am selben Tag, aufgrund des nun bekannten Befunds sei eine
Szintigraphie ungeeignet zum Nachweis psychischer Veränderungen. In einem
Interview stellte er den Eingriff weiterhin als harmlos und durch RAF-Anhänger
aufgebauscht dar, denn Unzurechnungsfähigkeit Meinhofs „wäre ja tödlich für die
Chefideologin und ihre Bande“. Meinhofs Strafanzeige vom Juni gegen
Körperverletzung im Amt wurde im Februar 1974 abgewiesen.[91]
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrike_Meinhof
Hermann Witter
Hermann Witter (* 12. April 1916 in Diedenhofen; † 18. Juni 1991) war ein
deutscher forensischer Psychiater.
Hermann Witter studierte Medizin in
Göttingen, Freiburg im Breisgau und München, wo er 1940 promoviert wurde. Im
Jahr 1936 trat er der NSDAP bei, er war Sturmmann im Nationalsozialistischen
Kraftfahrkorps (NSKK) und wurde Mitglied im Nationalsozialistischen Deutschen
Ärztebund.[1]
Nach dem Staatsexamen 1940 arbeitete er als Amtsarzt in
Wien, Gmünd und Oberpullendorf. Über seine Entnazifizierung ist nichts bekannt.
Witter wurde 1953 habilitiert und war ab 1959 außerplanmäßiger Professor in
Saarbrücken. Ab 1966 war er Professor für gerichtliche Psychiatrie und
Kriminologie an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes in
Homburg, wo er 1968 das seinerzeit neuartige Institut für Gerichtliche
Psychologie und Psychiatrie gründete.
Witter wurde wiederholt in
Strafprozessen als Gerichtspsychiater hinzugezogen und wurde dadurch auch in der
Öffentlichkeit bekannt. Witter trat für die Kastration von Sexualstraftätern ein
und wandte sich gegen eine zu großzügige Diagnose der verminderten
Zurechnungsfähigkeit. Aus Protest gegen eine Politisierung von Forschung und
Lehre trat er 1969 demonstrativ als Dekan der Medizinischen Fakultät der
Universität zurück.
In der Begutachtung von Spätschäden bei NS-Opfern
stellte sich Witter gegen die von Eissler[2], Baeyer und Niederland bereits
Anfang der 1960er Jahre entwickelte Theorie des Überlebenden-Syndroms[3] und
behinderte so die Anerkennung der Opfer.[4]
Die „Südwestdeutsche Akademie
für Forensische Psychiatrie“ verleiht den Hermann-Witter-Preis.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Witter
Wolfgang Immerwahr Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz; † 29. November 2010 in Bad Liebenzell) - am 03.03.1933 vom Preußischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische Strafsachen und bewährte sich, wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt, dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei. So wurde er nach der Ernennung zum Staatanwaltschaftsrat im September 1934 in Kassel im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig berufen, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war. Zwischenzeitlich 1939 war er zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befördert worden unter Weiterbeschäftigung bei der Reichsanwaltschaft. Beteiligung an Todesurteilen für geringe Delikte im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde. Nach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 beim Amtsgericht in Rendsburg tätig. Ende März 1951 wurde er zur Bundesanwaltschaft abgeordnet. Am 30.03.1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Güdes. Am 24.07.1962 nach § 36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Im Handbuch der Justiz 1958 als Bundesanwalt bei der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof aufgeführt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Fr%C3%A4nkel
Wolfgang Immerwahr Fränkel
Wolfgang Immerwahr Fränkel (* 4. Januar 1905 in Gablonz; † 29. November 2010 in Bad Liebenzell) war ein deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
* 1 Als Mitarbeiter bei der Reichsanwaltschaft
* 2 Karriere in der Nachkriegsjustiz
o 2.1 Ernennung zum Generalbundesanwalt
o 2.2 Vorwürfe wegen der Tätigkeit in der NS-Justiz
o 2.3 Einzelheiten
* 3 Strafrechtliche Aufarbeitung
* 4 Literatur
* 5 Weblinks
* 6 Quellen
Als Mitarbeiter bei der Reichsanwaltschaft [Bearbeiten]
Der Sohn eines evangelischen Pfarrers bestand nach Studien in Berlin, Göttingen und Kiel 1928 und 1932 die beiden juristischen Staatsexamina mit hervorragenden Ergebnissen (jeweils "gut"). Am 3. März 1933 wurde er vom Preußischen Justizminister zum Gerichtsassessor ernannt und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zugeordnet. Bei der dortigen Generalstaatsanwaltschaft war er, der am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden war, zuständig für Presse und politische Strafsachen und bewährte sich, wie ihm in einem Dienstzeugnis 1935 bescheinigt wurde, mit ganz ungewöhnlichen Leistungen. Auch politisch wurde ihm in einem Zeugnis der Gauleitung Kiel von 1936 bestätigt, dass er ohne Einschränkung zuverlässig sei.
So wurde er nach der Ernennung zum Staatanwaltschaftsrat im September 1934 in Kassel im November 1936 als Mitarbeiter zur Reichsanwaltschaft nach Leipzig berufen, wo er bis zu seiner Einberufung zur Wehrmacht 1943 tätig war. Zwischenzeitlich 1939 war er zum Landgerichtsdirektor in Leipzig befördert worden unter Weiterbeschäftigung bei der Reichsanwaltschaft.
Karriere in der Nachkriegsjustiz [Bearbeiten]
Nach Krieg und Entlassung aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft Juli 1946 war Fränkel ab Februar 1947 beim Amtsgericht in Rendsburg tätig. Ende März 1951 wurde er zur Bundesanwaltschaft abgeordnet.
Seine Ernennung zum Bundesanwalt auf Vorschlag von Bundesjustizminister Thomas Dehler im Jahre 1951 verzögerte sich jedoch. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hielt Fränkel den an das Amt eines Bundesanwaltes zu stellenden Anforderungen für nicht gewachsen, dies jedoch nicht wegen mangelnder juristischer Qualifikation.
Der Ernennungsvorschlag des Justizministers führte im Bundesrat, der nach § 149 GVG zustimmen musste, zu einer Diskussion darüber, ob ehemalige Mitglieder des Reichsgerichts oder – wie im Fall Fränkels – Mitarbeiter der Reichsanwaltschaft überhaupt als Bundesanwälte tragbar seien. Diese Frage trat gerade im Bereich der personellen Besetzung der Bundesanwaltschaft auf, da diese wegen ihrer Verfolgungszuständigkeit für die Staatsschutzdelikte in besonderer Weise den Schutz der Verfassung zu garantieren hatte. Daher sollte das Personal der Bundesanwaltschaft zumindest ein Gefühl für das Unrecht der Hitler-Diktatur haben. Trotz dieser Diskussion stimmte der Bundesrat am 26. und 27. Juli 1951 bei drei Enthaltungen der Ernennung Fränkels zum Bundesanwalt zu.
Ernennung zum Generalbundesanwalt [Bearbeiten]
Die hervorragende Bewertung in dienstlichen Beurteilungen und seine Position als dienstältester Bundesanwalt machten ihn im März 1962 zum Kandidaten für das Amt des Generalbundesanwalts. Zudem hatte sich sein Vorgänger Max Güde, der am 26. Oktober 1961 sein Amt aufgegeben hatte, für ihn ausgesprochen. Wolfgang Fränkel wurde am 30. März 1962 als dritter Leiter der Bundesanwaltschaft eingeführt und beendete damit die lange Vakanz nach dem Ausscheiden Güdes. Die Problematik der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft im nationalsozialistischen Deutschen Reich spielte bei dieser Beförderung keine Rolle. So erfolgte die Berufung durch den Bundespräsidenten Heinrich Lübke am 23. März 1962 in das Amt des Generalbundesanwalts mit einmütiger Zustimmung von Bundesrat und Bundesregierung.
Vorwürfe wegen der Tätigkeit in der NS-Justiz [Bearbeiten]
Noch im gleichen Monat war die Vergangenheit Fränkels zum ersten Mal Gegenstand der Kritik der Medien der DDR. Seine anstehende Ernennung wurde als „ein typisches Beispiel für die Wiederverwendung von Nazis im westdeutschen Justizapparat“ angesehen. Im April nahmen die Vorwürfe zu. Erstmals wurden Einzelheiten der Tätigkeit Fränkels bei der Reichsanwaltschaft verbreitet. Ihm wurde vorgeworfen, mit dem Mittel des Rechtsbehelfs der Nichtigkeitsbeschwerde für eine Verschärfung der Urteile gesorgt zu haben. Diese noch wenig differenzierenden Vorwürfe tat die westdeutsche Öffentlichkeit als Propaganda der DDR ab, da schon in früheren Fällen von Seiten der DDR versucht worden war, führende Persönlichkeiten insbesondere im Bereich der Bundeswehr durch unwahre Vorwürfe und gefälschte Dokumente zu diskreditieren.
Das Bundesjustizministerium bat Fränkel daraufhin, über seine damalige Tätigkeit ausführlich zu berichten, um über geeignete Informationen zu verfügen, den Angriffen begegnen zu können. In seiner Antwort bestritt Fränkel jede Beteiligung an Todesurteilen, die aufgrund politischer oder rassistischer Motive verhängt wurden. Er habe nur an rechtsstaatlichen Verfahren mitgewirkt. Nach seiner Erinnerung sei er im Verfahren des außerordentlichen Einspruchs an zwei Fällen beteiligt gewesen, in denen ein Todesurteil verhängt worden sei. Im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde sei in keinem Fall die Todesstrafe durch ein Gericht ausgesprochen worden. Zudem verwies Fränkel darauf, dass er sich bei der Anzahl von 500 bis 600 Strafsachen jährlich nicht mit absoluter Sicherheit an jeden einzelnen Fall erinnern könne.
Im Juni 1962 gelangten anlässlich eines Artikels im Neuen Deutschland Beweise an die Öffentlichkeit, die eine Beteiligung Fränkels an über 30 fragwürdigen Todesurteilen während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft nahelegten. Diese Vorwürfe führten zu ersten Reaktionen. Während die einen den Kampagnencharakter der Vorwürfe kritisierten und Teile als eindeutig falsch widerlegten, nahmen die anderen die wahren Vorwürfe auf. So berichtete Der Spiegel[2] über ein Treffen zwischen Fränkel und dem Justizminister, in dem Stammberger Fränkel mit den Vorwürfen konfrontiert und dieser die Authentizität der Beweise eingeräumt habe. Am selben Tag befand Ernst Müller-Meiningen jr. in der SZ, dass Fränkels Karriere "eine Schande" sei.[3] Daraufhin wurde Fränkel am 2. Juli 1962 beurlaubt. Vor weiteren Schritten sollten zunächst die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundestagsabgeordneten Hans Wilhelmi (CDU), Gerhard Jahn (SPD) und Thomas Dehler (FDP) abgewartet werden. Diese kamen am 9. Juli 1962 zu dem Schluss, dass Fränkel während seiner Zeit bei der Reichsanwaltschaft keine Amts- oder Dienstpflichten verletzt habe. Allerdings nehme diese Tätigkeit Fränkel aus allgemein-politischen und justizpolitischen Gründen die Eignung, das Amt des Generalbundesanwalts zu bekleiden. Am 24. Juli 1962 wurde Wolfgang Fränkel nach § 36 I BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Einzelheiten [Bearbeiten]
Die Vorwürfe gegen Fränkel waren im Einzelnen umstritten. Es entsprach der Taktik der DDR, authentische Dokumente mit gefälschten zu verbinden. Vordergründig unrichtig war die Aussage in den Anschuldigungen, er sei Reichsanwalt gewesen und habe eng mit Roland Freisler zusammengearbeitet. Stattdessen war er nur Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft gewesen. Den Vorwurf, sich ideologisch mit dem Nationalsozialismus identifiziert zu haben, versuchte Fränkel trotz seiner Mitgliedschaft in der NSDAP durch die Vorlage seiner Tagebucheinträge zu widerlegen. Im privaten Bereich hatte er sich danach eine Distanz zum System des „Dritten Reichs“ bewahrt. Seine Beteiligung an Todesurteilen für geringe Delikte im Wege der Nichtigkeitsbeschwerde entspricht allerdings den Tatsachen. Seine schriftsätzlichen Ausführungen zeugten auch keineswegs von Zurückhaltung oder gar Distanz zum Unrechtsregime.
Als Beispiel (Nachweis unten):
* Das Landgericht Mährisch-Schönberg hatte den 18jährigen tschechischen Landarbeiter Vl. wegen Notzucht zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Es hatte berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft, teilweise geständig und erst 18 Jahre alt war. In der Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, mit welcher Fränkel eine Strafverschärfung anstrebte, schrieb er: „Das Landgericht hat offensichtlich nicht die ungeheuerliche Unverfrorenheit berücksichtigt, die darin liegt, dass ein Tscheche ein deutsches Mädchen genotzüchtigt hat. Das ist ein Rechtsfehler.“
* Der nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppte Pole Stanislaw D. hatte gegenüber einem Landsmann geäußert, dass Hitler nie ganz Europa erobern werde, die Engländer hätten keine Angst vor ihm. Die Deutschen seien schwach. „Uns“ Polen sei es in Russland besser gegangen als jetzt in Deutschland. Das Sondergericht Kiel hatte den Angeklagten wegen „deutschfeindlicher Gesinnung“ nach § 1 Abs. 3 der sogenannten Polenstrafrechtsverordnung, wonach Polen und Juden zwingend mit dem Tode bestraft wurden, nur in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe, wenn sie durch gehässige oder hetzerische Betätigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekundet, insbesondere deutschfeindliche Äußerungen gemacht hatten, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Es liege ein minder schwerer Fall vor, weshalb keine Todesstrafe zu verhängen sei. Fränkel formulierte als Sachbearbeiter für den zuständigen Oberreichsanwalt eine Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Ziel der Todesstrafe, weil der Staat „solchen Zersetzungsbestrebungen mit unerbittlicher Härte entgegentreten“ müsse.
* Der Pole Josef F. war wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses (Exhibitionismus) vom Sondergericht Kiel zu 6 Jahren „verschärftem Straflager“, also Konzentrationslager mit ohnehin für ihn als Polen fast sicherem tödlichem Ausgang verurteilt worden. Fränkel war hiermit nicht zufrieden. Der Angeklagte habe hemmungslos gehandelt. Die Taten seien geeignet, Unruhe in der Bevölkerung hervorzurufen und das Gefühl der Sicherheit vor derartigen Angriffen Fremdstämmiger (Hervorhebung durch den Verfasser) zu beeinträchtigen. Ziel war auch hier die Todesstrafe.
* Im Falle eines nach seiner Auffassung zu Unrecht nicht zum Tode verurteilten Diebes von drei Paar Schuhen, einer Aktentasche und anderen eher geringwertigen Gegenständen formulierte Fränkel, es handele sich um einen für die Volksgemeinschaft gefährlichen und wertlosen (Hervorhebung durch den Verfasser) Menschen.
* Im Falle eines wegen Diebstahls eines Mantels „nur“ zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung Verurteilten führte Fränkel mit dem Ziel der Verhängung der Todesstrafe aus, „seine geistige und seelische Minderwertigkeit - die das Sondergericht strafmildernd gewertet habe - hätte den Täter im übrigen veranlassen müssen, seine gemeinschaftsgefährlichen Anlagen durch besondere Anstrengungen auszugleichen“. Dies rechtfertige es nicht, von der Todesstrafe abzusehen. Das Reichsgericht erkannte auf Todesstrafe.
Strafrechtliche Aufarbeitung [Bearbeiten]
Die bekannt gewordenen Einzelfälle der Mitwirkung Fränkels bei Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, führten zu einem Ermittlungsverfahren, das im September 1964 durch Beschluss des OLG Karlsruhe mit der Begründung eingestellt wurde, Fränkel sei nicht nachzuweisen, dass er „während des Krieges … die Gültigkeit der genannten Bestimmungen auch nur bezweifelt, geschweige denn ihre Ungültigkeit erkannt“ habe. Eine derartige Argumentation entsprach der damals herrschenden Auffassung zum Delikt der Rechtsbeugung. Auch der Bundesgerichtshof hat in dem berühmtem Fall Hans-Joachim Rehse ähnlich argumentiert.
Literatur [Bearbeiten]
* Justiz und Nationalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz 1989, S.373-381
* Ausschuß für die Deutsche Einheit und Vereinigung demokratischer Juristen Deutschlands, Von der Reichsanwaltschaft zur Bundesanwaltschaft, Berlin (Ost), 1962 (zur Echtheit der Dokumente s. oben im Text)
* Zwischen Recht und Unrecht - Lebensläufe deutscher Juristen, Justizministerium NRW 2004, S. 113 - 117
* Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971, S. 317.
Weblinks [Bearbeiten]
* Literatur von und über Wolfgang Fränkel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Quellen [Bearbeiten]
1. ↑ Der Zeitenwandel und die deutsche Justiz
2. ↑ a b Generalbundesanwalt - Vorführung empfiehlt sich in Der Spiegel 28/1962
3. ↑ zit. nach Manfred Kittel: Nach Nürnberg und Tokio: ""Vergangenheitsbewältigung" in Japan und Westdeutschland 1945 bis 1968", München 2004, S. 145.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Fr%C3%A4nkel