Gentest
Väternotruf zur Debatte um sogenannte heimliche Vaterschaftstests.
Was manche Politiker/innern zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests" teilweise an verlauten lassen oder veröffentlichen ist teilweise unrichtig, tendenziös oder schlichtweg unsinnig. Es ist mutet schon abenteuerlich an, wenn ein Mann über einen privat in Auftrag gegebenen Abstammungstest Klarheit darüber erlangt, dass er nicht der Vater ist und ihm bei der derzeitigen Gesetzeslage durch höchstrichterliche Rechtssprechung seitens des Bundesgerichtshofes verweigert wird, die Vaterschaft vor Gericht anzufechten, wenn er außer der absolut sicheren Aussage des Testes keine weiteren Verdachtsmomente vorbringen kann.
In welchem Land leben wir eigentlich, in Absurdistan?
Der dpa Titel: "BGH schafft Klarheit: Heimliche Gentests sind rechtswidrig", klingt ja erst einmal super überzeugend, ist es aber in Wirklichkeit nicht. Der BGH hat lediglich seine Rechtsauffassung mitgeteilt. Die deckt sich jedoch nicht mit der Rechtsauffassung vieler Menschen in der Bundesrepublik. In so fern hat der BGH nur Klarheit darüber geschaffen, was die betreffenden Richter am BGH zum Thema "heimliche Vaterschaftstests" meinen, nicht jedoch die Bevölkerung, insbesondere die Mehrheit der Männer. Die Geschichte ist geduldig, in 10 Jahren wird sich wohl kaum noch ein Mensch erinnern, was der BGH mal im Jahr 2005 so zum Besten gegeben hat.
Der BGH hat ja schon einige Korken knallen lassen. An diese würde sich kaum noch jemand erinnern, wenn es nicht Menschen wie Peter Derleder gäbe, die im reichen Fundus des BGH suchen würden und dann juristische Kostbarkeiten wie den folgenden Knaller wieder veröffentlichen:
"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet."
Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967
veröffentlicht in: NJW 1967, 1078
entnommen aus "Das Jahrhundert des deutschen Familienrechtes"
Peter Derleder in: "Kritische Justiz", 1/2000, S. 2-21
13.01.2005
Mutter hat immer recht
Das Verbot heimlicher Vaterschaftstests unterhöhlt die Gleichberechtigung der Eltern
von Gerhard Amendt
Daß Männer nicht nur Väter sein wollen, sondern auch wissen wollen, ob sie die Väter sind, für die sie sich halten, sollte niemanden überraschen. Daß bei einer fetzigen Scheidung zurückliegende Zweifel an der Urheberschaft des Kindes neu erwachen oder ledige Väter als Zahlmeister zugelassen, aber zum Kind nicht vorgelassen werden, auch das macht Zweifel an ihrer Vaterschaft verständlich. Denn welche gute Mutter wird ihrem Kind schon den Vater vorenthalten, nur weil sie ihn als Ehemann nicht oder nicht mehr haben will?
Ausschließen sollte man auch nicht, daß mancher Vater im Scheidungsprozeß seine letzte Hoffnung auf eine DNA-Analyse setzt, um sich seinen Pflichten zu entziehen. Wahrscheinlicher aber ist, daß er vielleicht aus Enttäuschung, verlassen worden zu sein, seine Frau nachträglich in den Ruch einer "Schlampe" bringen möchte. Dazu taugt der DNA-Verdacht nun allemal, auch wenn er sich nicht bestätigt. Dann wäre die DNA-Analyse ein männliches Stilmittel im Rosenkrieg, vergleichbar dem weiblichen Stilmittel, Väter als "sexuelle Mißbraucher" zu benennen, um die Kinder ihnen entziehen zu können. Auch sie erreichen, was sie bewirken sollen: den Ruf des Vaters für immer zu schädigen.
Wer die heimliche DNA-Analyse unter Strafe stellen möchte, sollte nicht vergessen, den unbegründeten Mißbrauchsvorwurf genauso zu ahnden. Doch die Frauen, die vor Gericht dieser Lüge überführt werden, bleiben ungeschoren. Wäre nicht hier die naive Frage der Justizministerin modifiziert zu wiederholen: warum so viele Frauen ihren Männern nach der Scheidung auf einmal mißtrauen und nur noch Böses unterstellen?
Daß die Männer DNA-Tests klammheimlich machen, liegt nahe. Erstens bedarf es großen Mutes, offen zu tun, was rechtlich und umständlich möglich wäre, aber peinlich, wenn es als unbegründet sich erweist. Und alle Frauen werden sich dagegen wehren, wenn sie die Wahrheit fürchten - wenn es aber keinen Grund zur Furcht gibt, wollen sie begreiflicherweise der Demütigung sich entziehen. Das sind ausgewählte Aspekte sich bekämpfender Erwachsener, die ihre Liebe durch deren Negativ, den Haß, ersetzt haben.
An den Interessen der Kinder geht das alles vorbei. Sie wollen und müssen wissen, ob der Vater ihr Vater ist oder nicht. Ist er es nicht, so wollen sie den wirklichen finden - wie es Adoptivkinder auch tun. Das sichert ihnen bestehendes Recht. Was für eine Frau zur Peinlichkeit werden kann, ist für die Kinder eine existentielle Frage. Wer sich dem verschließt, erklärt die Kinder zu einem Körperteil der Mutter ohne psychische Eigenständigkeit und folglich eigene Rechtssubjektivität. Und weil noch immer gemunkelt wird, daß Mutter immer nur das Richtige tut, kann der Eingriff in deren Selbstbestimmungsrecht durch klammheimliche Analysen umstandslos als Verletzung kindlicher Interessen beschrieben werden. Obwohl im Kindschaftsrecht 1998 die gleichwertige Bedeutung von Vater und Mutter zur Kenntnis genommen und eine überragende Bedeutung der Mutter verworfen wird, zeigt sich, wie wenig im Justizministerium die Weiterungen der elterlichen Gleichwertigkeit bislang verstanden werden.
Auf diesem Unverständnis beruht der Ruf nach strenger Strafe: ein Jahr Gefängnis für die Suche nach gesicherter Vaterschaft! Denn, so eine Grüne: "Wer es ernst meint mit dem Gesetz, der muß auch ordentliche Strafen vorsehen." Wer als Mann existentiell Bedeutsames für sich und seine Kinder wissen will, weil er Zweifel an seinem und der Kinder Wissen hat und deshalb beider Identitätsentwürfe zur Herkunft und Zukunft gefährdet sieht, der soll dafür ins Gefängnis gehen. Das ist absurd und eine geschichtsvergessene Selbstgerechtigkeit.
Denn der Wunsch der Männer nach gesicherter Väterlichkeit ist psychologisch genauso hoch anzusetzen wie der Wunsch der Frauen, nicht in die Zwangsmutterschaft getrieben zu werden. Gesicherte Vaterschaft ist für die Beziehung zu den Kindern so wichtig wie die gewollte Schwangerschaft durch die Frau; eben die Gewißheit, Mutter werden zu wollen. Die Möglichkeit abzutreiben sichert Frauen diese Freiheit, sich nicht in erzwungene Mutterschaft begeben zu müssen. Es ist ihre eigene Entscheidung. Abtreibung ist nicht erlaubt; sie bleibt entgegen komplexer Überlegungen letztlich ein Verstoß gegen das Tötungsverbot. Aber sie wird hingenommen, weil die Gewißheit der Frau, aus intimen Gründen nicht Mutter werden zu wollen, so ernstgenommen wird, daß sie nicht zum Gebären gezwungen wird, weil es obendrein zum Nachteil der Kinder wäre. Die Quintessenz ist: Eine Frau darf nicht zur Mutterschaft gezwungen werden. Das ist der mit Einwänden befrachtete gegenwärtige Zustand. Denn unerwünscht geboren und aufwachsen zu müssen birgt für Kinder Risiken, die wir ihnen nicht zumuten wollen. Das ist erforscht, und darüber besteht Einvernehmen. Deshalb wurde die Abtreibung hingenommen, ohne ihre Unrechtmäßigkeit aufzuheben.
Ist es deshalb nicht geschichtsvergessen, wenn die Neugier der Männer an der Triftigkeit ihrer Vaterschaft bestraft werden soll, aber die Beendigung der Lebensentstehung im Interesse selbstbestimmter Mutterschaft straffrei endet? Man sollte Männer und Frauen annähernd gleich behandeln.
Gerhard Amendt ist Professor für Gender- und Generationsforschung an der Universität Bremen.
Artikel erschienen am Fr, 14. Januar 2005
www.welt.de/data/2005/01/14/387768.html?search=amendt&searchHILI=1
"Gentests. Heimlich ist unheimlich"
Warum ein Verbot "heimlicher Vaterschaftstests" unsinnig und verlogen ist.
Jost Müller-Neuhof schreibt im Berliner "Tagesspiegel" vom 5. Januar 2005 auf der Titelseite unter der Überschrift "Gentests. Heimlich ist unheimlich" zum Thema sogenannter "heimlicher Vaterschaftstests", zu deren Verbot sich die derzeit amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries offenbar als vermeintliche Speerspitze einer nicht näher definierten Bewegung für das angebliche Recht von Mutter und Kind auf informationelle Selbstbestimmung versteht.
Der Autor scheint, wie auch die Bundesjustizministerin einiges durcheinander zu bringen. Zum einen ist der Begriff "Gentest" irreführend, da es sich nicht um Verfahren zur Feststellung des genetischen Codes einer konkreten Person geht, sondern um einen Identitätsabgleich zwischen zwei dem Gesetz nach verwandte Personen, nämlich dem rechtlichen Vater und seinem rechtlichen Kind. Wenn der Mann aber rechtlicher Vater ist und ihm damit nach Grundgesetz Artikel 6 auch das unveräußerliche Recht und die Pflicht der elterlichen Sorge für sein Kind gegeben ist, warum sollte er dann nicht wie auch gleichfalls nach Artikel 6 Grundgesetz sorgeberechtigte und sorgeverpflichtete Mutter das Recht haben, auch seine biologische Vaterschaft zu überprüfen und damit gleichzeitig auch das Recht des Kindes auf Feststellung der Wahrheit über seine Herkunft zu unterstützen? So wie die Eltern auch in anderen das Kind betreffenden Fragen berechtigt sind, für ihr Kind zu entscheiden, so sind die auch berechtigt, einen Identitätsabgleich vorzunehmen.
Der Hinweis von Jost Müller-Neuhoff, Väter könnten ja auf dem Rechtsweg die Zustimmung auf eine offenen Vaterschaftstest klagen, zeugt schlichtweg von Unwissenheit. Für eine sogenannte Anfechtungsklage muss der Vater nach §1600b BGB dem Gericht begründete Zweifel vortragen, die gegen die Vaterschaft sprechen. Einfache Verdachtsmomente reichen dafür nicht aus. Zum anderen gilt derzeit für eine gerichtliche Anfechtung eine Zweijahresfrist. "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen." Überschreitete der rechtliche Vater diese Frist, so wird ihm der gerichtliche Weg zur Klärung absolut verwehrt.
Verlogen ist die Verbotsabsicht deshalb, weil die gleiche Ministerin, die hier die Trommeln rührt, bisher soweit bekannt nichts unternommen hat, um die eklatanten Rechtsbrüche in der bundesdeutschen Gesetzgebung gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern zu beenden. Tausendfach finden jährlich in Deutschland innerdeutsche Kindesentführungen statt. Die Entführer sind überwiegend Mütter. Während das Strafrecht für Entführungen ins Ausland Geldstrafen und Haft bis zu 5 Jahren, werden innerdeutsche Kindesentführungen nicht selten im Nachhinein durch deutsche Gerichte legalisiert.
Und da stellt sich die Bundesjustizministerin allen Ernstes hin und will ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest durchsetzen und mit dem Strafrecht kriminalisieren. Dabei macht der Vater nichts anderes, als sich davon zu überzeugen, ob das Kind auch tatsächlich von ihm abstammt.
Väternotruf 5.1.05
Presseinformation
2. August 2004
- Justizministerin Zypries will Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aberkennen.
- Verbot anonymer Vaterschaftstests ist keine Lösung
Es hat beinahe den Anschein, die Bevölkerung, vor allem der männliche Teil, sollte es übersehen, so still wird das neue Gendiagnostik-Gesetz vorbereitet. Bei genauerem Hinsehen scheint es aber leider auch mit "heißer Nadel gestrickt" zu werden!
"Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen", sagt Wolfgang Wenger vom Väteraufbruch für Kinder e.V. und Gründer der "Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim"
( http://www.majuze.de). Seiner Ansicht nach geht es nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. "Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben."
Nach mehreren Verlautbarungen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll es demnach Männern ab 2006 verboten sein, durch einen anonymen Vaterschaftstest sich der eigenen Vaterschaft zu versichern. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!
"Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests.
Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden", unterstreicht Prof. Dr. H.G. Gassen, Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird sowohl in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!"
Weitere negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar von staatlicher Seite einkalkuliert. Nach Ansicht vieler Bürger und Organisationen soll es dazu nicht kommen und es formiert sich Widerstand - zunächst im Internet gestartet: Unter
http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
ist seit Mitte Juni eine
Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Es ist geplant, nach der Sommerpause alle im Bundestag vertretenen Abgeordneten anzuschreiben und zur Mithilfe gegen dieses Gesetz aufzufordern. Ende des Jahres soll die Unterschriftensammlung dann beendet sein und dem Petitionsausschuss vorgelegt werden.
Auf Mithilfe und Mitarbeit von Organisationen hofft das Portal " http://www.pro-test.net
- Das Netzwerk pro Vaterschaftstests".
Organisationen, Vereine, Väterbüros, Firmen, vor allemBiotechnologieunternehmen, Medien und alle, die der Ansicht sind, dass dieses Gesetz in dieser Ausformung nicht zustande kommen darf, sind aufgefordert sich zu melden, um ein gemeinsames Vorgehen zu ermöglichen.
Unter der genannten Internetadresse soll es auch Flyer und Broschüren zum download geben, dazu eine Musterpetition, die jeder einzelne Bürger beim Petitionsausschuss einreichen kann, ein Mustertext für ein Schreiben an den eigenen Abgeordneten und vieles mehr.
Mit der Bitte um Veröffentlichung
Wolfgang Wenger
Dipl. Soz-.päd. FH
und www.majuze.de
Fachressort "Vaterschaftstests" beim "Väteraufbruch für Kinder e.V."
humatrix AG
Reiner Merz
Carl-Benz-Str. 21 | 60386 Frankfurt am Main
TEL +49 (0)69 420886 -65 | FAX +49 (0)69 420886 -68
mailto:reiner.merz@humatrix.de
P R E S S E M I T T E I L U N G E N
mother’s baby, fathers maybe – Michaela Noll gegen Verbot heimlicher Vaterschaftstests
„Kinder haben das Recht zu wissen, woher sie stammen, Väter das Recht zu wissen, ob es tatsächlich ihr Kind ist.“ Damit wendet sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstest, wie es die Bundesjustizministerin Zypries vorschlägt. Das Recht und das Wissen über die eigene Herkunft seien für jeden Menschen elementar und für die persönliche Entwicklung von großer Bedeutung.
„Vermutlich hat jedes zehnte Kind, das in Deutschland geboren wird, mehr als einen Vater“, erläuterte die Familienpolitikerin, „einmal den biologischen Vater, der es gezeugt hat und dann den ‚Versorger-Vater’, der offiziell als der richtige Vater gilt.“ Die Feststellung einer Vaterschaft über den offiziellen Rechtsweg sei aber oft langwierig und belaste sowohl die Vater-Kind-Beziehung als auch die Beziehung zwischen Vater und Mutter erheblich.
http://www.michaela-noll.de/presse.php#
(08.01.2005 )
Union und Grüne gegen Verbot von Vaterschaftstests
Berlin - Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Maria Böhmer, lehnt den Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ab, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Böhmer sagte dem Tagesspiegel: „Ich glaube, es bedarf einer zügigen Regelung im Zusammenhang mit allen Fragen der Gendiagnostik. Aber der Weg, den Frau Zypries einschlägt, ist kein gangbarer Weg.“ Ein Verbot wie die Strafandrohung für heimliche Vaterschaftstests würde in den betroffenen Familien zu zusätzlichen Belastungen führen. Eine gesetzliche Regelung müsse dem Kindeswohl hohe Priorität einräumen. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, wandte sich gegen ein solches Verbot. tib
07.01.2005 20:04
Streit um Vaterschaftstests: Zypries macht Rückzieher
Berlin (dpa) - Nach heftigen Protesten gegen ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihren Gesetzentwurf überarbeiten. «Wir denken darüber nach, das offizielle Verfahren zu vereinfachen, mit denen Väter ihre Vaterschaft feststellen lassen können.»
Das sagte die Ministerin der «Saarbrücker Zeitung». Genetisches Material dürfe aber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden. Die rot-grüne Koalition will ihren Streit mit Hilfe einer Arbeitsgruppe intern beilegen.
Die CSU und auch die FDP sind gegen Zypries' Pläne, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden. Auch die Grünen und Teile der SPD wehren sich dagegen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.
Zypries kündigte an, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Man müsse einfach Sicherungen einziehen, weil bereits jetzt bestimmte Krankheiten genetisch nachweisbar seien, sagte sie der Zeitung. In diesem Grundsatz sei sie sich auch mit den Grünen einig.
Eine Sprecherin Zypries' sagte, derartige Tests seien «ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht». Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Es soll sich dabei um ein Antragsdelikt handeln, bei dem die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus tätig wird. Laut Regierungssprecher Béla Anda kann der Bundeskanzler Zypries Argumente nachvollziehen. Er sei aber für eine offene Diskussion.
Die Grünen lehnen eine Bestrafung ab, weil sie damit eine Beschädigung ohne Not von Partnerschaften befürchten - vor allem wenn sich der Verdacht auf ein «Kuckuckskind» nicht bestätigt, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, der «Süddeutschen Zeitung».
Auch in der SPD-Fraktion gibt es Bedenken. «Ein gesetzliches Verbot muss auch im Hinblick auf die Stabilität der Familie klare Vorteile bringen», sagte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Seiner Auffassung nach stellt das Entfernen von Haaren aus einer Bürste zu Testzwecken «keinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes» dar.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann sagte der «Bild»- Zeitung: «Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd.» Für den FDP-Familienexperten Klaus Haupt kann ein heimlicher Test den Klageweg vermeiden und damit dem Familienfrieden dienen.
Eine Zypries-Sprecherin betonte, das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften. Der Umgang mit diesen Daten soll in dem neuen Gendiagnostik-Gesetz geregelt werden. Bislang gilt jedes Kind als ehelich, das in einer Ehe geboren wird - unabhängig davon, ob der biologische Vater der Ehemann ist oder nicht. Nach Schätzungen sind in Deutschland bis zu zehn Prozent der Kinder nicht vom angenommenen Vater.
Tagesschau
Verbot heimlicher Vaterschaftstests
Wachsender Widerstand gegen Zypries-Vorstoß
Mit ihren Vorstoß, heimliche Vaterschaftstests künftig mit bis zu einem Jahr Haft zu ahnden, ist Bundesjustizministerin Zypries auf großen Widerstand gestoßen - auch beim Koalitionspartner, den Grünen. Die Koalition will den Streit über die Bestrafung heimlicher Vaterschaftstests jetzt intern beilegen. Dazu sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, teilten Vertreter der Regierung in Berlin mit. Bundeskanzler Gerhard Schröder ist in der Frage offensichtlich noch nicht festgelegt.
Zypries sagte der "Saarbrücker Zeitung", im Gegenzug zu der strafrechtlichen Verfolgung werde darüber nachgedacht, das offizielle Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft zu vereinfachen. Die Ministerin betonte allerdings, in der Grundfrage hart bleiben zu wollen. Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden.
Auch Zypries' Sprecherin Christiane Wirtz verteidigte die grundsätzlichen Pläne der Ministerin. Die Tests seien "ein schwerwiegender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht". Deshalb müsse es auch eine Strafe geben. Sie betonte aber: "Das Gesetz richtet sich nicht speziell gegen Männer." Das Interesse des Mannes sei legitim, seine Vaterschaft feststellen zu lassen. Es gehe aber darum, dass genetische Daten - etwa aus Haaren - nur im Einvernehmen mit den Betroffenen erhoben werden dürften.
Grüne: Recht auf Klarheit über Vaterschaft
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie werde der vorgeschlagenen Regelung nicht zustimmen. Durch eine offene Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht - die einzige Alternative zu heimlichen Tests - würde Familien oft mehr geschadet. Falls sich der "Kuckuckskind"-Verdacht als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt, argumentierte die Grünen-Politikerin. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden, sondern müssten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie der leibliche Vater sind.
Zuvor hatte bereits der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, erklärt, seine Partei halte vor allem die vorgesehenen Strafen für "verfehlt". Der Entwurf des Gendiagnostik-Gesetzes sei "noch nicht überzeugend".
Auch Opposition für Beibehaltung heimlicher Tests
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann griff in der "Bild"-Zeitung Zypries an. "Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist. Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd", sagte Zeitlmann, der Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages ist. Auch die FDP verteidigte die heimlichen Vaterschaftstests. Familien-Experte Klaus Haupt sagte im selben Blatt, es liege nicht im Kindeswohl, wenn ein Vater ständig zweifele oder gar klagen müsse. "Ein heimlicher Test kann den Klageweg vermeiden und dient damit dem Familienfrieden."
"Lügen der Mütter unter staatlichem Schutz"Der mit 3000 Mitgliedern bundesweit tätige Verein "Väteraufbruch e. V." kritisierte die Pläne ebenfalls scharf. Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel sagte: "Das Verbot stellt die Lügen der Mütter unter staatlichen Schutz."
Die Justizministerin hatte angekündigt, mit dem Gesetz noch in diesem Jahr alle heimlichen Vaterschaftstests verbieten zu lassen. Sowohl Väter als auch Laborbetreiber, die heimliche Tests durchführen oder in Auftrag geben, sollen demnach mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
Stand: 07.01.2005 23:26 Uhr
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3949790,00.html
Schröder stützt Schily
Bundeskanzler für stärkere Nutzung von DNA-Analysen. Stoiber bietet Regierung "konstruktive Gespräche" an
BERLIN
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat sich grundsätzlich für eine stärkere Nutzung von DNA-Analysen zur Verbrechensaufklärung ausgesprochen. Es müsse aber eine Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und dem Verlangen nach Aufklärung geben, sagte Regierungssprecher Béla Anda gestern. Schröder stellte sich damit ausdrücklich hinter die Position von Innenminister Otto Schily, der eine Ausweitung der Gentests befürwortet.
Mit den DNA-Analysen stehe ein neues Fahndungsinstrument zur Verfügung, das wie im Fall Moshammer Erfolge erziele, sagte Schröder. Dieses sehr sinnvolle Mittel dürfe aber nicht bei jedem Ladendieb angewendet werden. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) bot der Bundesregierung "konstruktive Gespräche" zu dem Thema an.
taz Nr. 7569 vom 20.1.2005, Seite 2, 29 Zeilen (Agentur)
http://www.taz.de/pt/2005/01/20/a0106.nf/text