Gewaltschutzgesetz
Ehefrau auf der Straße erstochen
Haftbefehl wegen Mordes gegen 56-Jährigen erlassen
Katrin Bischoff
CASEKOW. Udo M. bedrohte seine Ehefrau schon einmal mit einem Messer. Er drohte auch, das Haus und die Scheune niederzubrennen. Das war Anfang Oktober im gemeinsamen Haus in Casekow (Uckermark). Die alarmierte Polizei verwies den 56-Jährigen damals aus dem Haus und verbot ihm, zurückzukehren. Wenig später erließ das Amtsgericht Schwedt gegen Udo M. eine richterliche Anordnung. Danach durfte sich der arbeitslose Mann seiner Ehefrau und dem Haus nicht mehr als einhundert Meter nähern und seine Frau auch nicht anrufen. Bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld drohten ihm bei Zuwiderhandlungen.
Das richterliche Verbot nutzte Ingelore M. nichts. Am Mittwoch wurde sie von ihrem betrunkenen Ehemann auf offener Straße niedergestochen. Die 52-Jährige starb kurz darauf in der Rettungsstelle eines Krankenhauses an ihren schweren Stichverletzungen.
Es war am frühen Abend gegen 18 Uhr, als Ingelore M. über den Notruf die Polizei anrief und berichtete, ihr betrunkener Ehemann stehe vor der Tür. Wenig später, so die Ermittlungen, verschaffte sich Udo M. gewaltsam Eintritt in das Haus, in dem Ingelore M. und der gemeinsame 28-jährige Sohn leben. "Daraufhin flüchteten die Frau und ihr Sohn aus dem Haus auf die Straße", sagte Michael Neff, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder), gestern.
Doch Udo M. lief seiner Ehefrau hinterher. Er stach auf der Straße mehrfach auf sie ein. Die alarmierte Funkstreifenbesatzung hatte keine Chance, rechtzeitig zur Stelle zu sein und die Tat zu verhindern. Das Tötungsverbrechen ereignete sich nach Angaben eines Polizeisprechers "in sehr kurzer Zeit" nach dem Anruf der Frau. Der Sohn konnte sich in Sicherheit bringen.
Udo M. floh nach dem Angriff zunächst, konnte aber wenig später von einer Polizeistreife festgenommen werden. Bei ihm wurde ein Blutalkoholgehalt von mehr als 1,5 Promille festgestellt. Wegen seiner Gewaltausbrüche soll er bereits in Behandlung gewesen sein. Gestern erließ ein Richter gegen den Mann Haftbefehl wegen Mordes. Die Ermittler werfen Udo M. vor, seine Ehefrau aus niederen Beweggründen umgebracht zu haben. Der Mann, der 32 Jahre mit Ingelore M. verheiratet war, kam in die Justizvollzugsanstalt Wulkow.
14. 11.2008
Kommentar Väternotruf:
Wegweisung für den Mann nach dem Gewaltschutzgesetz und das war es dann auch. Dass den weggewiesenen Männer und auch Frauen, also die sogenannten Täter und Täterinnen, wie auch den per Gerichtsbeschluss als Opfer definierten Frauen und Männern kein Konfliktlotse verbindlich an die Seite gestellt wird, dürfte ein gewichtiger Grund dafür sein, dass trotz des Gewaltschutzgesetzes von Weggewiesenen immer wieder Tötungen stattfinden.
In der Politik wie auch bei Gericht scheint sich für diese Frage niemand interessieren und so werden wir wohl bald wieder von einem tragischen Tötungsfall hören. Verantwortlich dafür ist dann von offizieller Seite wie immer niemand.
Ex-Richter wegen versuchten Totschlags angeklagt
Düsseldorf/Neuss (ddp-nrw). Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen versuchten Totschlags gegen einen ehemaligen Richter erhoben. Der Jurist soll im September versucht haben, seine Ex-Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Modegeschäft in der Neusser Innenstadt zu töten. Jetzt drohen dem 55-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft.
Laut Anklage war der Mann mit einem Stein in das Modegeschäft gestürmt und hatte seine Frau attackiert. Drei Passanten hatten den Angriff beobachtet und den Mann überwältigt. Neben dem Stein hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ein langes Küchenmesser in der Tasche. Der Polizei soll er später erklärt habe, das Tatwerkzeug sei «ein Stein der Liebe» gewesen. Er habe ihn gemeinsam mit seiner Ex-Frau aus einem Urlaub in Südfrankreich mitgebracht.
Der Angeklagte hatte nach seinem Jura-Studium lange Jahre als Amtsrichter in Duisburg gearbeitet, dann war er dort aus dem Dienst entlassen worden. Anschließend hatte er als Rechtsanwalt in Neuss gearbeitet. An die Tat will er sich nicht erinnern können. Bei der Polizei gab er an, am Tattag zwölf Flaschen Bier getrunken zu haben.
Die Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen. Der Prozess gegen den Ex-Richter soll spätestens im Februar beginnen.
23.12.2007 SR
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85596
Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
1. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 a GewSchG verlangt, dass ein Eindringen in die Wohnung stattgefunden hat.
2. Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Nr. 2 b GewSchG ist nicht erfüllt, wenn der Antragsgegner - ohne dass Wiederholungsgefahr dargelegt ist, innerhalb weniger Minuten zweimal Mails versandt hat, in denen er einmal seine Liebe zur getrennt lebenden Ehefrau zum Ausdruck bringt und einmal Fragen des Umgangs mit der gemeinsamen Tochter anspricht.
Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 21.1.2004 - 94 Fa 8/04 Gew.
mitgeteilt von Dr. Hans van Els, Solingen an
"Zentralblatt für Jugendrecht", 1/2005, S. 378
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Sonntag, 2. Mai 2004 10:22
An: info@vaeternotruf.de
Betreff: (Kein Thema)
guten morgen,es tut mir sehr klweid, das ich sie an einem somnntag stören muss,aber mein mann und ich haben ein sehr grosses problem.
mein mann hat von der polizei einen wohnungsverweis bekommen, über 10 tage.
alles war eigentlich nur ein missverständnis, aber wir können diesen beschluss nicht aufheben lassen. mein mann läuft seit 3 tagen ziellos durch bielefeld, auch telefonate mit der polizei können nichts ändern. wir haben uns schon längst wieder geeinigt.auch wenn wir gemeinsam zur polizei fahren würden,könnte man diesen beschluss nicht aufheben.
was sollen wir tun?
"Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt. Informationen zum Gewaltschutzgesetz"
"Vorwort
Opfer von Gewalt - seien es Männer, Frauen oder Kinder - brauchen Schutz. Wer ein Opfer häuslicher Gewalt wird, braucht besonderen Schutz. Denn wer in der Familie oder Partnerschaft geschlagen und gedemütigt wird, empfindet seine Situation oftmals aus ausweglos.
...
Wohnungsüberlassung: Der Täter/die Täterin geht, die Opfer können bleiben.
..."
Die neu überarbeitete Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand Dezember 2003 bemüht sich in weit stärkeren Maße als die Vorgängerbroschüre um eine Sprache, in der nicht automatisch nur Männer als Täter erscheinen, sondern auch Frauen als Täterinnen. Erwähnung findet auch eine Erhebung aus Berlin, bei der 13,6 Prozent der Tatverdächtigen Frauen waren.
Zu bestellen ist die Broschüre unter: broschuerenstelle@bmfsj.bund.de
Sehr geehrte Damen und Herren vom Väternotruf
Zunächst mal möchte ich allen Vätern, Scheidungs-/Trennungskindern und sonstigen Betroffenen, sowie dem Team von Väternotruf frohe Weihnachten und ein glücklicheres 2002 wünschen.
Kopf hoch auch wenns schwer fällt. Was Uns keiner nehmen kann ist unser Recht auf der Welt zu sein.
Ausserdem ist doch das gute an der Zukunft, daß immer nur ein Tag auf einmal kommt.
Ich möchte an dieser Stelle über einen aktuellen Fall zum Thema GEWALTSCHUTZGESETZ berichten.
In Baden-Württemberg lief der Pilot hierzu ja schon seit längerer Zeit.
Das Verfahren hier sieht wohl vor, dass der Gewalttätige Ehepartner (nachf Täter genannt) durch Strafanzeige des Opfers den sogenannten "Platzverweis" durch die Polizei ausgesprochen bzw. verfügt bekommt. Diese Verfügung ist zunächst bis zum nächstfolgenden Werktag gültig und muss dann durch das zuständige Ordnungsamt bestätigt werden.
Im vorliegenden Falle reichte eine Strafanzeige wegen einer verjährten Ohrfeige (Jan.2001) und ansonsten wegen Beleidigung (angeblich: "Blöde Kuh", "Du hast ja keine Ahnung", etc.) und gesteigertem Alkoholkonsum aus.
Diese Vorwürfe sind übrigens zum einen total aus dem jeweiligen Zusammenhang gerissen und wurden vom Täter nie in dieser Art gemacht. Die Verfügung wurde für insgesamt 5 Wochen aufrechterhalten
Dem Täter wurde zu keiner Zeit die Möglichkeit gegeben, die Vorwürfe zu entkräften. Auch die zuständigen Behörden ermittelten in keinster Weise um die Schuld oder Unschuld des Täters festzustellen. Es lag somit nachweislich nur die Aussage des Opfers vor. Keine akute Korperverletzung, o.ä., lediglich die überspitzt dargestellten Beleidigungen eines aus meiner Sicht normalen Ehestreits reichten - den ach - so hilfreichen Behörden aus. (Der Täter könne ja beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch einlegen, dieser hat allerdings keinerlei Auswirkung auf die aktuell ausgesprochene Verfügung).
Was das "Opfer" zu diesem Schritt veranlasst hat ist rätselhaft, zumal die Trennung bereits im Raum stand.
Die Verfügung hatte zusätzlich zur Folge, daß dem Täter ohne weitere Probleme der Zugang zu seinen persönlichen Gegenständen unmöglich gemacht wurde. So war es dann auch ein leichtes für das "Opfer" alle wichtigen Unterlagen, strittigen Gegenstände, etc. erstmal beiseite zu schaffen. Das alles wäre ja an und für sich noch garnicht so tragisch, wenn da nicht noch der zum Zeitpunkt dieses Vorfalles erst 6 Wochen alte eheliche Sohn wäre, der hierdurch mal eben für längere Zeit auf seinen Vater verzichten muss. Jegliche Versuche seitens des Täters, sein Kind sehen zu dürfen wurden erst mal im Keim erstickt, weil das "Opfer" ja in ständiger Angst lebt".
Nun da daß "Opfer" durch die Behörden eine Sozialwohnung zugewiesen bekam, musste die Verfügung nicht länger aufrecht erhalten werden und der Täter durfte nach dem Auszug des Opfers und seines Kindes wieder in die eheliche Wohnung. - Super - .
Die zusätzlich entstandenen Kosten der 5 Wochen in Hotels, bei Freunden und einer kurzfristig zusätzlich angemieteten Wohnung trägt der Täter natürlich selbst. Auch die laufenden Kosten der ehelichen Wohnung mussten vom Täter getragen werden. Daß dieser Umstand jetzt bei der Unterhaltsberechnung keine Rolle spielt brauche ich wohl nicht zu erwähnen.
Wie dieser Fall nun weitergeht, weiß wohl niemand so genau. Es bleibt nunmehr nur zu hoffen, daß nachdem Unterhalt, Umgang, Scheidung und was sonst noch alles kommen mag erledigt ist, dem Täter überhaupt noch ein Leben bleibt.
Wen dieser Fall noch genauer interessiert - E-mail: lyldlyd@gmx.de
Euer "Täter"
PS: Eine Umbenennung des Gesetzes in KeineLustmehraufEhewillkürgesetz oder Trennung-für-Frauen-leicht-gemacht-Gesetz oder Heuteschmeißenwirpapparaus-Gesetz wäre m.E. angebracht.
Nee, ehrlich so unsinnig ist das Gesetz dann auch nicht, wenn es zum richtigen Zeitpunkt (nachgewiesene Gewalt o.ä.) eingesetzt werden würde und die Umsetzung in jedem Fall die Aussage beider Parteien mit einbeziehen würde.
Posteingang 18.12.01
"Mehr Schutz bei Gewalt in der Familie - Das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung."
Sivlia Schumacher, in: "FamRZ", 2002, Heft 10