Gewalttätige Mütter


 

 

 

"Die Heilige Jungfrau züchtigt das Jesuskind vor drei Zeugen: A.B., P.E. und dem Maler"

Max Ernst: , 1926 Öl, 195 x 130 cm. Sammlung Madame Krebs, Brüssel

 

 

 

 

Prozess

Geständnis: Mutter spritzte Sohn Fäkalien

Für den kleinen Carlos wurde die eigene Mutter zur tödlichen Gefahr: Heike S. hat ihrem Kleinkind Fäkalien gespritzt. Am Dienstag legte die 30-Jährige ein Geständnis ab. Doch ihre Motive bleiben weiterhin rätselhaft.

Von Kerstin Gehrke

15.7.2009 0:00 Uhr

Berlin - Als ihr Kleinkind im Krankenhaus lag, griff die 30-jährige Heike S. zu verunreinigten Spritzen. Nach fast dreimonatigem Prozess hat Heike S. am Dienstag überraschend ein Geständnis abgelegt. „Ich habe im Oktober und November 2007 meinem Sohn sehr geschadet“, ließ sie über eine ihrer Verteidigerinnen erklären. Sie habe ihrem Sohn ihre eigenen Exkremente gespritzt. „Zweimal habe ich es gemacht.“ Sie könne aber nicht sagen, „warum und wie ich auf die Idee gekommen bin“. Sie sei „insgesamt sehr angespannt“ gewesen.

Heike S., eine sehr blasse und zierliche Frau, muss sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass die Mutter unter dem „Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom“ litt. Um für sich selbst mehr Anteilnahme und Aufmerksamkeit zu erfahren, soll sie ihren 19 Monate alten Jungen grausam misshandelt haben. Der Staatsanwalt wirft ihr vor, mindestens 14 Mal ihre eigenen Fäkalien durch einen Venenkatheter ins Blut gespritzt zu haben. Mehrfach musste der Junge wegen lebensbedrohlicher Blutvergiftungen durch Darmbakterien auf der Intensivstation behandelt werden.

„Ich wollte mein Kind nicht töten“, hieß es nun in der Erklärung. Wenn es ihm schlecht ging, habe sie Hilfe geholt. Sie liebe ihren Sohn, er sei ein Wunschkind. „Ich quäle mich mit meinen Schuldgefühlen.“ Seit mehr als einem Jahr habe sie Carlos nicht mehr gesehen. „Das ist für mich die größte Strafe.“

Warum die Mutter ihr Kind so schwer misshandelt hat, bleibt rätselhaft. In ihrer Erklärung kam sie auch auf ihre Kindheit zu sprechen. „Ich bin missbraucht worden.“ Ein Onkel sei der Täter gewesen. Als sie ihm mit einer Anzeige drohte, habe er sich umgebracht. „Ich fühlte mich schuldig.“ Sie habe sich deshalb selbst verletzt. „Wenn ich mir selbst etwas antat, fühlte ich mich besser.“ Erst jetzt habe sie mit Hilfe einer Psychologin begriffen, „dass ich mit meinem Körper achtlos umgegangen bin“.

Carlos ist ihr einziges Kind. Die Frau aus Reinickendorf galt in ihrer Familie und bei Nachbarn als sehr liebevolle Mutter. Sie ließ ihr Baby nie aus den Augen. Auch nicht, als er im Herbst 2007 im Helios-Klinikum lag, weil er einen „chronisch kranken Eindruck“ machte, zu klein und zu schmächtig war. Sie betreute ihren Sohn, schlief mit ihm im selben Zimmer. Sollte er wegen eines Fieberschubes auf die Intensivstation verlegt werden, widersprach sie zunächst. Sie habe einen „Kontrollverlust“ verhindern wollen, hieß es in der Anklage.

Immer wieder kam es zu Fieberschüben. Die Ärzte standen zunächst vor einem Rätsel. „Die finden sowieso nicht raus, was Carlos hat“, soll Heike S. gegenüber einer Krankenschwester erklärt haben. Gefühlskalt und siegessicher habe die Mutter gewirkt, sagte die Zeugin. Als Carlos während einer lebensbedrohlichen Situation erneut auf die Intensivstation verlegt wurde und die geöffnete Tasche von Heike S. auf dem Boden stand, wurden schließlich Spritzen mit einer bräunlichen Flüssigkeit entdeckt. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 15.07.2009)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Prozess-Faekalien-Kleinkind;art126,2847754

 

 

 


 

 

 

Mönchengladbach

Prozess: Mutter droht im Jugendamt mit Messer

VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 07.07.2009

Mönchengladbach (RP) Den Tag wird die Mitarbeiterin (49) des Mönchengladbacher Jugendamtes wohl nie vergessen: Am 14. Januar stürmte eine junge Frau in ihr Büro, schrie und zog ein großes Fleischermesser aus der Tasche.

Eine Mutter steht vor Gericht. Foto: rpo

 

Während die Angreiferin immer wieder fragte, warum man ihr die Kinder genommen habe, drückte sie die Klinge an Hals und Bauch der Sozialpädagogin. Die körperlichen Verletzungen waren nicht groß, die seelischen Wunden umso mehr. Sieben Wochen war sie nach dem Vorfall krank geschrieben. "Ich war traumatisiert", sagte sie im Gerichtssaal.

Die Angreiferin, eine 26-jährige Mutter von neunjährigen Zwillingen, musste sich gestern wegen zahlreicher Körperverletzungen vor dem Landgericht verantworten. Unter anderem soll sie Polizeibeamte und ihre Eltern angegriffen haben. Zeugen berichteten, dass die junge Frau regelrecht ausgerastet sei. Zwölfmal wurde sie in die Landesklinik eingewiesen. Der Grund ihrer Wutanfälle: "Es hatte immer etwas mit ihren Kindern zu tun", berichtete ein Polizeibeamter, der die junge Mutter von zahlreichen Einsätzen her kannte.

Sie war 16 Jahre alt, als die Zwillinge geboren wurden. Über den damaligen Freund der Angeklagten, dem Vater der Kinder, war die Familie gar nicht glücklich. "Sie hat mit den falschen Leuten verkehrt, und er war der Anführer", sagte der Vater der 22-Jährigen aus. Zunächst sei die junge Mutter sehr liebevoll mit ihren Kindern umgegangen. Doch irgendwann habe sie sich überfordert gefühlt. Von sich aus ging sie zum Jugendamt. "Ich wollte für ein halbes Jahr Hilfe, aber dann haben sie mir die Kinder auch nach drei Jahren nicht wiedergegeben", berichtete sie.

Die Zwillinge kamen zu den Großeltern, weil die Mutter immer wieder mit psychischen Problemen zu tun hatte. Als ihr das Sorgerecht genommen wurde, "war ich so wütend, dass ich mir das Messer nahm. Wenn die Frau meine Kinder nimmt, dann wollte ich ihre Gedärme nehmen", schilderte die Angeklagte, die völlig ruhig wirkte. Gutachter bescheinigten der jungen Frau eine Psychose und eine Persönlichkeitsstörung. Sicher sei sie vermindert schuldfähig, wahrscheinlich sogar schuldunfähig.

So lautete das Urteil Freispruch. Allerdings ordneten die Richter eine Unterbringung in der Psychiatrie an. Seit Januar befindet sich die junge Frau in der Landesklinik Bedburg-Hau. Ihre Behandlung abzubrechen – da waren sich Staatsanwalt, Richter und Gutachter einig – wäre grob fahrlässig. Wie der Verteidiger erklärte, wolle auch seine Mandantin alles daran setzen, irgendwann wieder ein normales Leben zu führen, um für sich ihre Kinder sorgen zu können. Immerhin bescheinigten ihr die Psychologen, dass sie auf einem guten Weg sei.

http://www.rp-online.de/public/article/moenchengladbach/729017/Prozess-Mutter-droht-im-Jugendamt-mit-Messer.html

 

 

Kommentar Väternotruf:

Frauen in die Klapse, Männer in den Knast, diese alte Bauernregel bewahrheitet sich hier wieder einmal. Kein Wunder, wenn dann in der Kriminalitätsstatistik kaum gewalttätige Frauen auftauchen, denn diese werden in der Regel frei gesprochen. Irgend einen Gutachter findet man bei ausreichender Suche ja immer, der einer Frau bescheinigt schuldunfähig zu sein.

 

 


 

 

 

Schlagende Eltern zu Haftstrafen verurteilt

Freitag, 03. Juli 2009 15.41 Uhr

Kleve (dpa/lnw) - Ihre Kinder mussten Hunde- und Katzenfutter essen und jede Verfehlung aufschreiben. Immer wieder setzte es Schläge für die beiden elf und zwölf Jahre alten Jungen. Die Mutter und ihr Ehemann amüsierten sich sogar über das Leid der Brüder. Am Freitag verurteilte das Landgericht in Kleve das Paar wegen gemeinschaftlichen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Verletzung der Fürsorgepflicht zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren. «Es war eine einzige Quälerei, die sie den Jungs angetan haben», sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Gemeinsam mit sechs Kindern aus früheren Beziehungen lebten die 39-jährige Hauswirtschafterin und der 42-Jahre alte Arbeiter in einer Wohnung in Bedburg-Hau. Im Januar 2005 begann das Martyrium der Brüder. Immer wieder wurden die beiden Jungen von ihrer Mutter und ihrem Mann mit Schlägen auf den nackten Po bestraft. Fegten die Geschwister die Wohnung, wurde der Kehricht über das Essen der Jungen gekippt. Unter Androhung von Schlägen mussten die Kinder den Dreck mitessen. Redeten die Brüder zur falschen Zeit, klebte ihre Mutter ihnen die Münder mit Paketband zu.

Einer der beiden Jungen vertraute sich im Januar 2007 schließlich einer Familienhelferin an und machte der Qual ein Ende. Die Brüder wurden vom Jugendamt aus der Familie herausgenommen.

[Landgericht]: Schlossberg 1, Kleve

http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/DPA_03076/index.php

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Schlagende Eltern zu Haftstrafen verurteilt" ist die Pressemeldung überschrieben, dabei handelt es sich allem Anschein nach nur um einen Elternteil der geschlagen und misshandelt hat, nämlich die Mutter, während ihr Ehemann offenbar keine Kinder mit der Frau hat. Jedenfalls sind die beiden elf und zwölf Jahre alten Jungen nicht die Söhne des Mannes.

Gut möglich, dass der leibliche Vater der beiden Jungen schon Jahre zuvor durch Jugendamt und Familiengericht oder aber durch den väterdiskriminierenden §1626a BGB entsorgt wurden, auf dass die Mutter die Kinder ungehindert schlagen kann. Pfui Deibel Deutschland kann man da nur sagen.

 

 

 

 


 

 

Amtsgericht

„Es gibt kein Züchtigungsrecht für Eltern mehr“

18.03.2009 21:15 Uhr

Von Michael Seefelder

Neu-Ulm - Mehrmals hat eine 47-Jährige aus Senden ihren 12-jährigen Sohn ermahnt, er solle nicht mit Feuerzeug und Spraydose zündeln. Doch der Bub setzte sein gefährliches Spiel so lange fort, bis die irgendwann völlig entnervte Frau heftig mit einer Wäscheleine zuschlug.

Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.

„Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen“, beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Dr. Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal wäre ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.

Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.

Wie Richter Münzenberg erklärte, gibt es seit 1998 aber kein Züchtigungsrecht der Eltern mehr. „Der Staat ist angehalten, sehr genau hinzuschauen“, so der Vorsitzende. Die 47-Jährige habe mit ihrem Verhalten den Bogen schlichtweg überspannt. Ein Bericht der Jugendhilfe beim Prozess entlastete die 47-Jährige.

Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer fiele, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging nun von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. „Ich unterstelle der Angeklagten nicht, dass sie gewalttätig ist“, so Henle. Richter Münzenberg verurteilte die Beschuldigte zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung und ordnete ihr einen Bewährungshelfer bei, der sie künftig bei familiären Problemen unterstützen soll. Neben körperlichen würden bei dem Kind auch seelische Narben bleiben, gab Münzenberg jedoch zu bedenken.

Zum Schluss der Verhandlung gab der Jurist noch einen historischen Abriss zum Thema Züchtigung zum Besten. In den 1950er Jahren habe ein Gericht das brutale Schlagen eines Kindes mit einem Wasserschlauch für rechtens befunden und noch vor gut 20 Jahren sei Eltern die Erlaubnis für die selbstverständliche Tracht Prügel zugesprochen worden.

19.03.2009 -

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neu-Ulm/Lokalnachrichten/Artikel,-Es-gibt-kein-Zuechtigungsrecht-fuer-Eltern-mehr-_arid,1524656_regid,2_puid,2_pageid,4503.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Seltsam, seltsam. eine Mutter die ihrem Sohn mit einer Wäscheleine schlägt, so dass dieser blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen" davon trägt, erhält für diesen Gewaltexzess vier Monate Haft auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Ein des sexuellen Missbrauchs an einer erwachsenen Frau angeklagter Heilpraktiker, dagegen 17 Monaten Haft, obwohl es außer der von ihm als unwahr abgestrittenen Aussage der Frau kein Beweismittel gab.

Wie man sieht, Frauen die ihre Kinder schlagen, genießen ein erhebliches Maß an staatlicher Nachsicht. Da möchte man als Mann doch glatt sein Geschlecht umwandeln lassen.

 

 

 

Prügelnde Mutter ist “nicht gewalttätig”

von L. Woczelka • 30. März 2009

NEU-ULM (mick)

Mehrmals hat eine 47-jährige Frau aus Senden ihren 12-jährigen Sohn ermahnt, er solle nicht mit Feuerzeug und Spraydose zündeln. Doch der Bub setzte sein gefährliches Spiel solange fort, bis die irgendwann völlig entnervte Frau heftig mit einer Wäscheleine zuschlug.

Das Ergebnis dieses Vorfalls im vergangenen November waren blaue Flecke, Schwellungen im Gesicht und rote Striemen an den Füßen des Jungen. Gestern musste sich die geschiedene Mutter von fünf Kindern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.

“Es tut mit leid. Es wird nie wieder vorkommen”, beteuerte die Angeklagte mehrfach gegenüber Richter Bernt Münzenberg und Staatsanwalt Walter Henle. Es sei das erste Mal gewesen, dass sie eines ihrer Kinder geschlagen habe. Dreimal sei ihre siebenjährige Tochter am besagten Tag zu ihr gelaufen gekommen.

Das Mädchen habe erzählt, dass der 12-Jährige und sein Freund mit dem explosiven Spray herumhantieren. Alle Verbote der Mutter blieben wirkungslos, der Sohn verbarrikadierte sich schließlich in seinem Zimmer. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten öffnete die Beschuldigte dann gewaltsam die Tür. Der Junge habe ihr dann - laut ihrer früheren Aussage bei der Polizei - mit den Füßen in den Bauch getreten. Daraufhin verpasste ihm die Angeklagte sozusagen eine ordentliche Tracht Prügel.

Bis hierher ist der Vorgang nachvollziehbar, auch ich würde von einer Verzweiflungstat sprechen…

Doch jetzt kommt´s:

Die Frau sei eine äußerst liebevolle, aber überforderte Mutter, der es oft schwer falle, ihren Kindern die nötigen Grenzen zu setzen. Staatsanwalt Henle ging von einem minder schweren Fall aus und forderte vier Monate Haft auf Bewährung, sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. “Ich unterstelle der Angeklagte nicht, dass sie gewalttätig ist“, so Henle.

Ob ein Angeklagter wohl die gleiche Entlastung bekäme?

 

http://taeterinnen.de/944/pruegelnde-mutter-ist-nicht-gewalttaetig.html

 

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 29. April 2008 05:06

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Fragen Bitte um Infos

 

Guten Tag,

oft und wiederholt schlägt meine Frau meinen Sohn.

Heute waren es über 70 Schläge weil er eine ...tablette nicht schlucken wollte.

Sie sagt mir immer ich darf mich nicht einmischen, das würde die Erziehung untergraben und vor allem ihre Autorität...

Nach über 70 Schlägen bin ich dazwischengegangen um meinen Sohn (... Jahre alt) zu schützen und zu trösten.

Im anschließenden Streitgespräch zur Erziehung sagte sie sie wäre auch bis 200 oder mehr Schläge gegangen um den Sohn zu zwingen eine ...tablette zu schlucken.

Meine Frau ist Ärztin und hat immer recht......

Das Problem ist aber viel schwerer: es vergeht fast kein Tag an dem unser Sohn nicht von meiner Frau geschlagen wird.

Wenn er statt einer 1 nur eine 2 nach Hause bringt zum Beispiel.

Wenn er nicht schnell genug irgendwelche Anweisungen ausführt.

Wenn er das versalzene Essen nicht zu Ende essen will.

Wenn er eine eigene Meinung zu etwas hat.

Wenn er das essen auf seinem Teller in der "falschen" Reihenfolge ißt.

Die Liste kann schier endlos lang geführt werden

Meine Frau hat starke Bulimie, ist fernsehsüchtig, arbeitet nur einen halben Tag pro Woche aber begründet immer alles damit das sie als Ärztin ( Studium abgeschlossen, kein Facharzt) alles besser weiß für das Wohl des Kindes und es wird einfach immer schlimmer und extremer.

Sie droht mir oft das Kind wegzunehmen, tut im Alltag alles damit hoffentlich ich und nicht sie die ist die auszieht.

Seit bald 3 Monaten sind Tisch und Bett bei uns getrennt und wir leben in einem Haushalt.

Ab ... leben wir wieder in ... . Meine Frau will nicht das ich in der dortigen gemeinsamen Wohnung (im Haus ihrer Eltern) wohne, die Schwiegereltern wollen das aber sehr gerne.....

Sie bestimmt einfach allein über alles: die Aufenthaltsorte, Freizeit, teilt mir nur wenig Zeit pro Tag (mit spontanen Unterbrechungen ihrerseits ein) um mit meinem Sohn (unter ihrer Aufsicht) zusammen zu sein.

Mein Sohn muß täglich nach den Hausaufgaben extra Lernübungen machen um ja nur der Beste zu sein bzw noch besser zu werden. Danach muss er eine ... , dann . , ihr im Haushalt nach Belieben helfen.

Nun muss er seine Wäsche selbst waschen, soll allein kochen. Natürlich darf ich ihm nicht dabei helfen. Das alles um ihn zu einem selbständigen Sohn im Sinne des Kindeswohls zu erziehen.....

Ich bin verzweifelt über dieses einseitig bestimmende, grobe Verhalten.

Dabei werden dann immer die Bibelverse zitiert: Wer seinen Sohn nicht züchtigt der haßt ihn und mir wird vorgeworfen meinen Sohn nicht zu lieben weil ich ihn nicht durch Schläge sonder durch miteinander Reden und Überzeugung oder Sanktion (Medienkonsum entziehen oder einschränken) erziehen möchte.

Das alles geht schon lange Jahre und wiederholt.

Neben dem Schwebezustand der Trennung, Scheidung die immer als Druckmittel bei jeder auch noch so kleinen "Gehorsamsverweigerung" genommen wird kann ich es einfach nicht mehr aushalten und frage mich welche Rechte , rechtlichen Schritte ich tun muss um Erziehungshilfen, Erziehungsbeistand von staatlicher Stelle zu bekommen.

Meine größte Angst ist das wahr wird was meine Frau Ärztin immer als Drohmittel nimmt: Ich krieg allein das Sorgerecht usw. Ist das wirklich immer so?

Sie meint als Ärztin würde man halt ihr und nicht mir glauben.

Ich denke sie sollte wegen ihrem ... , ihrer Bulimie und hysterischen Anfällen und dem vielen Schlagen (von dem ich nicht ausgenommen bin....) in psychiatrische Behandlung eingewiesen werden. Aber wahrscheinlich glaubt mir eh niemand weil sie ja die Frau Dr. ist.....

Was kann sollte oder muss ich sogar rein gesetzlich nun tun

 

 

 

 


 

 

Hamburg

Messerattacke im Jugendamt: 39-Jährige muss in Psychiatrie

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag die dauerhafte Unterbringung einer 39-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Mutter von drei Kindern hatte Anfang April eine Sachbearbeiterin des Jugendamts Hamburg-Eimsbüttel mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Täterin leidet seit Jahren an einer Psychose und ist einem Gutachten zufolge eine Gefahr für die Allgemeinheit. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Sicherungsverwahrung, nachdem die Schuldunfähigkeit der Frau geklärt war.

Gefangen in Wahnvorstellungen

"Mir kommt es so vor, als ob ich ein Signal bekommen hätte und automatisch gehandelt habe", sagte die früher drogenabhängige 39-Jährige vor Gericht. Kurz nach dem Messerangriff hatte sie geäußert, die Tat tue ihr "schrecklich leid". Die psychiatrische Gutachterin nannte die Tat ein "Geschehen, das eine lebenslange Vorgeschichte hat". Die 39-Jährige fühlte sich gefangen in einem System von Wahnvorstellungen.

Mindestens zehn Mal zugestochen

Die Täterin hatte sich vom Jugendamt ungerecht behandelt gefühlt. Sie packte Anfang April zwei Messer und eine Schreckschusspistole in einen Rucksack und ging in Begleitung ihrer 19-jährigen Tochter zum Amt. Die 55-jährige Sachbearbeiterin, die laut NDR 90,3 als einfühlsam gilt, habe der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter seltener besuchen dürfe. Daraufhin stach die 39-Jährige offenbar mindestens zehn Mal mit einem 25 Zentimeter langen Messer auf die Sachbearbeiterin ein und traf sie an Armen, Beinen und am Oberkörper.

Stand: 01.08.2008 15:54

http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/messerattacke102.html

 

 


 

 

 

Hamburg

Messerattacke: Täterin offenbar psychisch krank

Polizeibeamte führen eine Frau ab, die im Jugendamt Eimsbüttel eine Mitarbeiterin lebensgefährlich verletzt hat. © dpa

 

Nach der Messerattacke im Jugendamt Hamburg-Eimsbüttel ist die mutmaßliche Täterin in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden. Der 39 Jahre alten Frau werde versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Hamburger Gerichtssprecherin Sabine Westphalen am Freitag mit. Offenbar wegen eines Sorgerechtsstreits hatte die vermutlich psychisch kranke Frau am Donnerstagnachmittag die Mitarbeiterin des Jugendamts mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Danach verschanzte sich die Frau mit ihrer 19-jährigen Tochter in einem Büro, bevor sie nach anderthalb Stunden aufgab.

Die verletzte Sozialarbeiterin schwebte am Freitag nicht mehr in Lebensgefahr. Die 55-Jährige müsse aber weiterhin intensivmedizinisch betreut werden, teilte die Polizei mit. Nach Informationen von NDR 90,3 kann sie wahrscheinlich erst kommende Woche zu der Tat befragt werden.

 

Gewerkschaften fordern besseren Schutz der Mitarbeiter

Unterdessen wurden Rufe nach einem besseren Schutz von Behörden-Mitarbeitern laut. Die Gewerkschaft ver.di forderte NDR 90,3 zufolge, dass an so emotionalen Gesprächen wie über das Sorgerecht für Kinder zwei Mitarbeiter teilnehmen müssten. Ver.di sehe in der gesunkenen Zahl von Sozialamts-Mitarbeitern eine große Gefahr, da einige Kunden wegen der schlechteren Betreuung höchst aggressiv reagierten. Ver.di und der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Andreas Dressel forderten laut einem Bericht des "Hamburger Abendblatts", den Einsatz von Sicherheitsschleusen in Behörden zu prüfen. Der ddb-Beamtenbund forderte eine Sicherheitsanalyse für alle Arbeitsplätze in Behörden, um adäquat und schnell reagieren zu können.

Kollege reagierte geistesgegenwärtig

 

Polizisten nach der Messerattacke im Bezirksamt Eimsbüttel © dpa Fotograf: Marcus Brandt

 

Zwischen der mutmaßlichen Täterin und der 55 Jahre alten Mitarbeiterin des Bezirksamts hatte sich am Donnerstagnachmittag in der Behörde in einem der Grindelhochhäuser ein Streit entwickelt. Die Sozialarbeiterin, die laut NDR 90,3 als einfühlsam gilt, habe der 39-Jährigen mitgeteilt, dass sie ihre drei Jahre alte Tochter seltener besuchen dürfe. Daraufhin stach die 39-Jährige offenbar mindestens zehn Mal mit einem 25 Zentimeter langen Messer auf die 55-Jährige ein und traf sie an Armen, Beinen und am Oberkörper. Der Verletzten sei mithilfe eines Kollegen die Flucht gelungen, sagte ein Polizeisprecher. Dieser habe Schreie gehört und sei noch Zeuge der Tat geworden. Er konnte das Opfer aus dem Büro ziehen und die mutmaßliche Täterin und ihre Tochter in dem Raum einschließen.

 

Frau ist der Polizei bereits bekannt

Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften und Psychologen vor Ort, das Bezirksamt wurde weiträumig abgeriegelt. Eine Polizeipsychologin nahm durch die geschlossene Tür mit ihr Kontakt. Sie und ihre Tochter befolgten danach die Anweisungen der Einsatzkräfte und legten sich auf den Boden. NDR 90,3 zufolge war die Bluttat womöglich geplant, denn die Frau, die wegen Körperverletzung und Beleidigung polizeibekannt sei, habe neben einem Fahrtenmesser ein weiteres Messer und einen Gasrevolver dabei gehabt.

Stand: 04.04.2008 16:48

http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/polizeieinsatz16.html

 

 


 

 

Frau (39) sticht auf Angestellte ein

Messer-Attacke im Bezirksamt Eimsbüttel!

Es ist 16 Uhr, als aus einem Raum im 6. Stock des Bezirksamtes Eimsbüttel am Grindelberg Schreie dringen...

Kurz darauf schleppt sich eine Angestellte (55) heraus. Sie blutet, hat in beiden Oberschenkeln und am Oberarm Stichverletzungen. Es besteht Lebensgefahr. Die Mitarbeiterin des Jugendamtes kommt sofort ins Krankenhaus.

 

Messer-Attacke im Bezirksamt Eimsbüttel! Was war genau passiert?

Die Täterin, eine 39-jährige Frau, hat einen Termin beim Jugendamt. Mit dabei: ihre 18-jährige Tochter. Es geht aber um das Sorgerecht für ihre zweite Tochter (4 Jahre), die nicht vor Ort ist. Es kommt zum Streit, in dessen Verlauf die Mitarbeiterin des Jugendamtes mit einem Messer attackiert wird. Die Klinge ist 20 Zentimeter lang.

Trotz der Verletzungen gelingt der Angestellten die Flucht, die Täterin verschanzt sich mit ihrer Tochter in einem Nebenraum.

Inzwischen ist auch die Polizei vor Ort, sperrt den Gebäudekomplex ab. Eine Psychologin wird gerufen, die Feuerwehr baut ein Sprungtuch auf.

 

 

Die 39-Jährige wählt den Notruf 110, will sich stellen. Polizisten fordern sie auf, sich auf den Boden zu legen. Um 17.29 Uhr greift das MEK ein, nimmt die Täterin fest. Auch ihre 18-jährige Tochter wird in Gewahrsam genommen.

 

03.04.2008

http://www.bild.de/BILD/hamburg/aktuell/2008/04/03/geiselnahme-eimsbuettel/messerattacke-im-bezirksamt,geo=4178298.html

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Ja, ja, so kann es Mitarbeiter/innen des Jugendamtes gehen, wenn sie sich mal nicht an die Vorgaben von Müttern halten. Das eher wenige Mütter mit dem Messer oder anderen Gerätschaften auf Jugendamtsmitarbeiter/innen einstechen, ist im wesentlichen der in den meisten deutschen Jugendämtern herrschenden mütterparteilichen Arbeitsweise  der Jugendamtsmitarbeiter/innen geschuldet. Mit wahrer Engelsgeduld wird von Waldshut-Tiengen in Baden-Württemberg bis hoch nach Flensburg an der Ostsee Müttern fast jeder Wunsch an den Augen abgelesen, noch ehe ihn die Mutter auch nur gedacht hat. Stiefellecken bei Müttern ist eine Spezialität vieler Jugendamtsmitarbeiter/innen, abgesegnet von ganz oben, vom Bundesverfassungsgericht

Präsident Prof. Dr. Papier

BVR'in Jaeger

BVR'in Prof. Dr. Haas

BVR Dr. Hömig

BVR Prof. Dr. Steiner

BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt

BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem

BVR Prof. Dr. Bryde

 

Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01

Kein Wunder, wenn eine Mutter sofort ausrastet, wenn ihr mal im Jugendamt nicht schnell genug die Stiefel geleckt werden und sich eine Jugendamtsmitarbeiterin erdreistet, die gewohnte mütterliche Anspruchshaltung nicht sofort zu bedienen. 

Damit muss jetzt Schluss sein. Väternotruf fordert daher die Aufstellung von Stiefelleckautomaten für Mütter in jedem deutschen Jugendamt. Damit sich kein/e Jugendamtsmitarbeiter/in mehr die Zunge dreckig machen muss. Denn schließlich brauchen wir all diese wichtigen Jugendamtsmitarbeiter/innen ganz dringend, um die aufmüpfigen deutschen Väter im Zaum zu halten, die ganz frech gleiche Rechte für ihre Kinder fordern und noch nicht einmal davor zurückschrecken, sich über deutsche Jugendamtsmitarbeiter/innen lustig zu machen. 

 

 


 

 

20. März 2008

 

PFLEGEMUTTER UNTER VERDACHT

Fünfjährige stirbt nach schweren Misshandlungen

Familiendrama in Wuppertal: Ein fünfjähriges Mädchen ist offenbar von seiner Pflegemutter zu Tode misshandelt worden. Die 38-Jährige wurde unter dringendem Tatverdacht von der Polizei festgenommen.

Wuppertal - Die Frau soll am Freitag dem Haftrichter vorgeführt werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Der Wuppertaler Dezernent für Soziales und Jugend, Stefan Kühn, reagierte betroffen auf die Nachricht. "Wir sind geschockt über die menschliche Tragödie, die sich in unserer Stadt abgespielt hat", sagte er.

Das Kind war am Dienstag von Notarzt und Feuerwehr in die Kinderklinik im Stadtteil Barmen eingeliefert worden. Auf dem Weg dorthin hatten die Rettungskräfte Reanimationsmaßnahmen vorgenommen. Dennoch sei die Fünfjährige wenig später in der Klinik gestorben. Eine Obduktion ergab, dass das Mädchen auf gewaltsame Weise zu Tode kam.

Über die Art der Verletzungen wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen bislang nicht äußern. Er machte auch keine Angaben darüber, wie lange das Kind schon bei der Pflegemutter lebte.

Auch der Sozialdezernent erklärte, man könne wegen des laufenden Verfahrens nichts Näheres sagen. Er betonte jedoch, es gebe in Wuppertal ein strikt geregeltes Verfahren für die Auswahl von Pflegeeltern. "Wir haben da einen klaren Kriterienkatalog", sagte Kühn.

jdl/AP

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Da ist das misshandelte Mädchen offenbar aus dem Regen in die Traufe gekommen, als das Jugendamt für die Vermittlung des Kindes an die von der Polizei festgenommene Pflegemutter sorgte. Ob im Jugendamt Wuppertal möglicherweise die eine oder andere Fachkraft fachliche und politische Verantwortung für den Tod des Mädchens trägt, wird hoffentlich eine genaue Untersuchungen der Staatsanwaltschaft zeigen.

 

 

 


 

 

Therapiegruppe für Gewalttäter in Familien: Noch Plätze frei

Angebot der Kooperationsrunde – Bis zu acht Teilnehmer – 25 Sitzungen

Kreis Soest (kso.2008.02.07.045.-rn). Die schon länger geplante Therapiegruppe für Gewalttäter in der Familie kann jetzt am 18. Februar starten, da mittlerweile die erforderliche Mindestanzahl von vier Teilnehmern erreicht worden ist. Dr. Bettina Linnhoff, Ärztin für Neurologie und Psychiatrie beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung, weist aber darauf hin, dass sich noch weitere Interessenten kurzfristig melden könnten, da das Projekt für bis zu acht Teilnehmer konzipiert sei.

Es handelt sich um ein Angebot, das von der Kooperationsrunde gegen häusliche Gewalt des Kreises Soest und des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie Lippstadt entwickelt wurde. Dr. Linnhoff: „Ziel ist, weiteren Gewalttaten vorzubeugen, indem Veränderungen beim Täter erreicht werden.“

Das verhaltenstherapeutisch orientierte Gruppenangebot ist für sechs bis acht Teilnehmer und umfasst ungefähr 25 Sitzungen. Die Therapiegruppe wird geleitet von Wolfgang Brodd und Andreas Kretschmer, zwei Psychologische Psychotherapeuten des Lippstädter LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie, die über langjährige Erfahrung im Umgang mit zur Gewalttätigkeit neigenden Menschen verfügen.

Teilnehmen können Männer, die mindestens einmal in der Familie durch Gewalttätigkeit aufgefallen sind oder gerichtliche Auflagen erhalten haben. Auch Männer, die Gewalt in der Familie angewandt haben, bisher jedoch nicht strafrechtlich belangt worden sind, aber Veränderungsbedarf bei sich sehen, können sich melden. Dr. Bettina Linnhoff: „Mit Gewalt ist körperliche und sexuelle, aber auch psychische Gewalt gemeint. Die Teilnehmer sollten Bereitschaft mitbringen, sich mit ihrem eigenen Verhalten auseinander zu setzen, es zu analysieren und sich auch in die Situation des Opfers hineinzuversetzen. Das Angebot ist grundsätzlich freiwillig, außer bei gerichtlichen Auflagen.“

Eine verbindliche Anmeldung erfolgt in einem informativen Vorgespräch, das telefonisch vereinbart werden kann. Ort und Zeit der Therapie werden den endgültigen Teilnehmern mitgeteilt. Interessenten können sich an das Gesundheitsamt, Dr. Bettina Linnhoff, Telefon 02921/302147, Fax 02921/302633, E-Mail bettina.linnhoff@kreis-soest.de, wenden.

 

 

Meldung vom 07.02.2008

 

Pressekontakt: Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200

 

 

Kreis Soest

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Pressereferent

Wilhelm Müschenborn (V.i.S.d.P.)

Hoher Weg 1-3

D-59494 Soest

Telefon +49 (02921) 303200

Fax +49 (02921) 302603

 

E-Mail Pressestelle@Kreis-Soest

http://www.presse-service.de/data.cfm/static/687022.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Schon wieder eine nicht hinnehmbare Benachteiligung von Frauen. Da richtet der Landkreis Soest ein Angebot ausschließlich für männliche Gewalttäter in Familien ein und die weiblichte Gewalttäterinnen müssen wieder einmal außen vor bleiben und zugucken, wie Männer bevorzugt werden.

Unsere Forderung kann daher nur lauten: Sofortige Beendigung der Benachteiligung von gewalttätigen Frauen im Landkreis Soest. Mindestens die Hälfte aller Plätze in Gruppen für GewalttäterInnen ab sofort für Frauen reservieren.

 

 

 


 

 

Jugendgewalt

Berliner Senat will den Eltern helfen

Nach Einschätzung des Berliner Senats ist Kinder- und Jugendkriminalität kein ethnisches Problem. Entscheidend seien vielmehr soziale und familiäre Umstände. Bis Ende Juli soll ein neues Präventionskonzept vorgelegt werden.

 

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

BERLIN - Im Streit um die Frage, wie sich Jugendgewalt besser eindämmen lässt, setzt sich allmählich auch in der Politik die Erkenntnis durch, dass Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder – trotz Kita, Schule und öffentlicher Fürsorge – eine unersetzbare Rolle spielen. Der Senat will deshalb bei der staatlich geförderten Gewaltprävention neue Akzente setzen. Mit dem Ziel, vor allem die Eltern in den sozialen Unterschichten stärker einzubeziehen.

„Wir müssen zu einer Art Eltern-Coaching kommen“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern. Gemeinsam mit Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) soll er bis Ende Juli 2008 ein neues Konzept „für die Bekämpfung der Kinder- und Jugenddelinquenz“ vorlegen, beschloss der Senat. Und zwar auf Grundlage eines Berichts der Landeskommission gegen Gewalt, die zum Ergebnis kam, dass „junge männliche Personen mit Migrationshindergrund überproportional häufig im Zusammenhang mit Gewaltdelikten registriert werden“ und auch den größten Teil der registrierten Intensivtäter stellen.

Nach Einschätzung des Senats ist Kinder- und Jugendkriminalität aber kein ethnisches Problem. Die Ursachen seien vielmehr in sozialen, familiären und geschlechtsspezifischen Faktoren zu suchen. „Kriminalität ist männlich“, sagte Körting. Und elterliche Erziehung, die Gewaltbereitschaft fördere, sei ein Schichtenproblem, unterstützt durch kulturelle Faktoren. „Die Erziehungsmentalität in Migrantenfamilien ist oft noch so wie früher bei uns in Deutschland, als die Kinder von Eltern oder Lehrern noch mit dem Rohrstock gehauen wurden.“

Deshalb müsse staatliche Gewaltprävention die Eltern nicht erst einbeziehen, wenn die Kinder zur Schule gingen, sondern schon in der Kita. Nicht nur mit Elternversammlungen, sondern auch mit Förder- und Fortbildungsmaßnahmen, auch unter Einbeziehung von Dolmetschern, um Sprachbarrieren zu beseitigen. Dabei geht Körting davon aus, „dass Eltern, die solche Hilfen nicht annehmen wollen, die Ausnahme sind“. Wenn allerdings Eltern die Kriminalität ihrer Kinder „wohlwollend begleiten“, müsse der Staats notfalls das Sorgerecht entziehen. Körting betonte, dass nicht etwa nur Väter Unterstützung bei der Erziehung brauchen. „Häusliche Schläge gegen Kinder kommt auch von den Müttern; vor allen von Frauen, die in ihrer Jugend selbst körperlich gezüchtigt wurden.“

Mit seinen Vorstellungen zur Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen will sich der Berliner Senat deutlich von den Konzepten konservativ regierter Bundesländer absetzen. „Das ist ein schwierigerer Weg als nur nach dem Strafrecht zu rufen“, sagte Senatssprecher Richard Meng. Und der Innensenator wies darauf hin, „dass wir uns in Berlin nicht erst seit dem hessischen Wahlkampf mit dem Thema befassen“. Mit dem Einsatz von Psychologen und Sozialarbeitern an den Schulen, dem Netzwerk Kinderschutz, der mobilen Jugendarbeit und dem Präventionskonzept der Polizei, aber auch mit der Intensivtäterabteilung bei der Staatsanwaltschaft und dem neuen Schwellentäterkonzept sei Berlin schon ein Stück vorangekommen.

Bericht der Landeskommission gegen Gewalt: www.berlin.de/lb/lkbgg/bfg/nummer28.html

 

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 06.02.2008)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Jugendgewalt;art270,2470899

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

„Häusliche Schläge gegen Kinder kommt auch von den Müttern; vor allen von Frauen, die in ihrer Jugend selbst körperlich gezüchtigt wurden.“

sagt Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Recht hat er, der gute Mann und unterschlägt dabei, dass auch prügelnde Väter in ihrer Jugend oft körperlich gezüchtigt wurden, oft auch von ihren eigenen Müttern.

 

Selbst in einer solchen Meldung, wo weibliche Gewalt endlich mal beim Namen genannt wird, wird - quasi entschuldigend - hinzugefügt, dass die prügelnden Mütter ja früher selbst Gewalt erfahren hätten.

 

In einschlägigen Werbespots des senatsfinanzierten Kindernotdienst tauchen immer nur prügelnde Väter auf. Kein Wunder, wenn damit immer wieder der Glaube von der guten Mutter in die Öffentlichkeit transportiert wird, bis schließlich die Mitarbeiter/innen des Kindernotdienstes an die Meldung glauben, die sie selbst in die Welt gesetzt haben.

 

 

 


 

 

 

28.12.2007 | 14:42 Uhr

POL-GE: 29-Jähriger mit scharfer Pistole bedroht.

Gelsenkirchen - Hassel (ots) - Heute um 03.00 Uhr kam es in einer Wohnung am Eppmannsweg im Ortsteil Hassel zu einer Bedrohung mit einer scharfen Schusswaffe. Der 29-jährige Wohnungsinhaber lebt seit geraumer Zeit von seiner Ehefrau (26 J.) getrennt. Zur Tatzeit befanden sich die gemeinsamen Kinder ( 1 ½ u. 4 J.), für die beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht haben, in seiner Wohnung. Die Ehefrau kam in Begleitung ihres neuen Freundes (33 J.) und einem weiteren Bekannten (28 J.) in die Wohnung und forderte die Übergabe des 1 ½-jährigen Kindes.

Als ihr Ehemann dies ablehnte, bedrohte der 33-Jährige diesen massiv mit einer scharfen Pistole. Die Ehefrau nahm nun das Kleinkind an sich und verließ mit ihren Begleitern die Wohnung. Der Bedrohte rief die Polizei. Auf der Anfahrt zum Einsatzort trafen die Beamten auf den Pkw, mit dem sich die Personen gerade von der Wohnung entfernten. Sie hielten ihn an und nahmen die beiden Männer fest. Das Kleinkind gaben die Beamten wieder in die Obhut des Vaters.

Die Frau begab sich in ein Hotel. Im Pkw fanden die Polizisten das Magazin und Patronen einer scharfen Pistole. Die Pistole fehlte. Eindringliche Vernehmungen am heutigen Morgen durch die Fachdienststelle ergaben, dass die Festgenommenen sie auf der Flucht weggeworfen hatten. Die Beamten fanden die Pistole und stellten sie sicher. Anschließend wurden die beiden Männer nach weiteren polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Ermittlungen dauern an. (K. Kordts)

 

Polizei Gelsenkirchen

Pressestelle

Konrad Kordts

Telefon: 0209-365-2010

Fax: 0209-365-2019

E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

"Gewaltig groß werden - kein Sorge- und Umgangsrecht für gewalttätige Männer" heißt das Motto einer Tagung der Autonomen Frauenhäuser, die vom 18.-19.01.2008 stattfinden soll.

Ob sich die edlen Damen und Amazonen auch dafür einsetzen, gewalttätigen Müttern wie hier in Gelsenkirchen das Umgangs- und Sorgerecht zu entziehen, erschient zweifelhaft, denn so die üblcihe frauenhausbewegte Logik, nur ein toter Mann ist ein guter Mann, da kann man schon mal mit der Pistole herumfuchteln und so eine Herausgabe des Kindes erzwingen. Wenn bei der Gelegenheit der bedrohte Mann über den Jordan geht, um so besser, es werden ja bedauerlicherweise immer wieder männliche Babys geboren, da ist die Lücke schnell aufgefüllt.

Im Bundesjustizministerium soll man inzwischen auch schon darüber nachdenken weiblichen Gewalttäterinnen die Männer töten, für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen. Denn um so weniger Männer, um so menschlicher wird die Welt, wie es die SPD jüngst in ihrem sexistischen Grundsatzprogramm in die Welt posaunte.

 

 

 


 

 

10. Dezember 2007

Neuer Fall von Kindesmisshandlung: Mutter traktiert Säugling mit Faustschlägen

Rund drei Wochen nach dem Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie erschüttert ein neuer Fall von Kindesmisshandlung Mecklenburg-Vorpommern: Eine aus Papenburg in Niedersachsen stammende 20-jährige Mutter, die zu Besuch bei ihrer Mutter in Greifswald weilte, soll ihren dreieinhalb Monate alten Sohn durch Schläge mit der Faust schwer verletzt haben, wie die Polizeidirektion Anklam am Sonntag mitteilte. Der Junge habe einen Schädeldachbruch erlitten, zudem seien Hämatome an Armen und Gesäß festgestellt worden.

Säugling erleidet Schädelbruch

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stralsund und Beschluss des Amtsgerichtes Greifswald wurde die Mutter Sonntag in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zur Ursache der Verletzungen hatte die Mutter laut Mitteilung der Polizei der behandelnden Ärztin zunächst gesagt, dass sie mit dem Kind in den Armen in der Wohnung gestürzt sei. Da sich die festgestellten Verletzungen so jedoch nicht hätten erklären lassen, habe die Klinik einen Rechtsmediziner eingeschaltet, der den Verdacht der Kindesmisshandlung bestätigt habe. Bei der daraufhin durchgeführten polizeilichen Vernehmung räumte die Mutter ein, dass sie das Kind wegen lauten Schreiens geschlagen habe. Sie gab zudem an, mit der Pflege und Erziehung überfordert zu sein und Wutattacken zu bekomme, wie es weiter hieß.

Mutter nicht zum ersten Mal auffällig

Gegen die Mutter waren den Angaben zufolge schon vor einiger Zeit in ihrem Heimatort Papenburg Ermittlungen aufgenommen worden, weil der damals fünf Wochen alte Säugling Spuren von Misshandlungen aufwies. Das Jugendamt Papenburg habe die Frau mit dem Kind vorerst in einem Mutter-Kind-Heim untergebracht. Zudem wurde Kontakt mit der in Greifswald lebenden Großmutter des Babys und dem Greifswalder Jugendamt gehalten. Art und Weise der Tat sowie die Erklärungen der Beschuldigten lassen nach Polizeiangaben den Schluss verminderter Schuldfähigkeit bei der Mutter zu.

(N24.de, Netzeitung)

http://www.sat1.de/news/index.php?action=showarticle&article_id=174295&sourceurl=/news_stories/

 

 


 

 

 

Sohn zeigte seine Mutter an

14. November 2007 in Amtsgericht 

von (be) |

Meschede. »Ich habe keine Freunde und niemandem, dem ich vertrauen kann außer meinem Sohn«, sagte die 32-jährige Angeklagte vor Gericht. Deshalb sei sie so wütend gewesen, als der 15-jährige Sohn seine kleinen Geschwister unbeaufsichtigt gelassen hatte, um Freunde zu treffen. Die Folge: Eine Anklage wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

Mit einem Gürtel und der flachen Hand hat sie den Jungen geschlagen, als er um 10 Uhr abends wieder nach Hause kam. Der 15-Jährige packte seine Sachen, erzählte den Vorfall beim Jugendamt und weigerte sich, zu seiner Mutter zurück zu kehren.

Einer Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte der Junge erzählt, die Mutter habe ihn mit einer Gürtelschnalle und der Hand geschlagen. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener musste sich seine Mutter deswegen vor Gericht verantworten.

Darauf stehen 6 Monate bis 10 Jahre Haft. »Quälen« und rohe Misshandlung sind Kennzeichen dieses Tatbestands. Doch das wollten weder Staatsanwalt noch Gericht erkennen, allenfalls Körperverletzung. Weil eine Gürtelschnalle zum Einsatz gekommen sein sollte, wäre es eine gefährliche Körperverletzung. Auch dafür sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, die Hälfte, wenn man auf einen minder schweren Fall erkennen könnte. Immer noch zu viel für eine alleinerziehende Mutter, die ihre Kinder mit einem Mini-Job durchbringt.

Der als Zeuge geladene Sohn erschien verspätet vor Gericht. Nein, sie habe ihn nicht mit der Gürtelschnalle, sondern mit dem weichen Ende geschlagen, sagte er. Damit war die gefährliche Körperverletzung vom Tisch und der Weg frei für eine Geldstrafe: 30 Tagessätze zu 10 Euro.

»Ich möchte nicht, dass meine Mutter 300 Euro Strafe bezahlen muss«, sagte der vermeintlich Misshandelte noch. »Wir haben wenig Geld.« Zu spät. Weiter ließ sich die Strafe nicht reduzieren.

http://sauerlandthemen.de/2007/11/14/sohn-zeigte-seine-mutter-an/

 

 

 

 


 

 

 

Vierlinge haben ein neues Zuhause

 

 

Zwei Pflegestellen - ein Kindergarten

Von Petra Lowe Gera. Die Geraer Vierlinge Xenia, Elias, Lee und Leon haben ein neues Zuhause. Die Kinder wurden in zwei Pflegestellen untergebracht und entwickeln sich gut, sagte Geras Sozialdezernentin Christiane Neudert (PDS).

Obwohl die Kinder paarweise getrennt werden mussten, besuchen sie gemeinsam den gleichen Kindergarten in Gera-Lusan. So sei der geschwisterliche Kontakt weiter gesichert. "Vielleicht schaffen wir es auch, dass die vier Kleinen dann gemeinsam in eine Schule gehen können", so die Sozialdezernentin weiter. Anhand eines Hilfeplanes werde die Entwicklung der Kinder regelmäßig überprüft. Wenn die gedeihliche Entwicklung in den Pflegefamilien weiter voranschreite, könnten die jetzt Vierjährigen bis zur Volljährigkeit bei ihren Pflegeeltern bleiben, so Neudert.

Ein Gutachten des Familiengerichtes hatte allerdings empfohlen, die Vierlinge zu trennen, um jedem der Kinder eine feste Vertrauens- und Bezugsperson zu ermöglichen. Das Jugendamt hatte dann nach langer Suche nach geeigneten Pflegefamilien eine paarweise Trennung ins Auge gefasst. Dies hatten auch die unterschiedlichen Entwicklungsdefizite der Kinder begründet.

Theoretisch dürften die Vierlingseltern ihre Kinder jederzeit tagsüber besuchen, so wie dies das Familiengericht auch festgelegt habe, erläuterte die Sozialdezernentin. Dies sei aber schon in der Vergangenheit Zug um Zug loser gehandhabt worden, als die zwei Jungen und zwei Mädchen noch im Kinderheim Ernsee wohnten.

Xenia, Elias, Lee und Leon waren am 2. September 2003 zur Welt gekommen. Daraufhin hatte die Geraer Bevölkerung die junge Familie mit zahlreichen Spenden und den damals arbeitslosen Vater mit Jobangebot und Führerscheinfinanzierung unterstützt, letzteres ohne Erfolg. September 2005 waren die Vierlinge nach einem nächtlichen Streit der Eltern in die Obhut des Jugendamtes geholt worden. Die Vierlingsmutter hatte ihren Mann mit einem Messer bedroht und verletzt.

28.09.2007

http://www.otz.de/otz/otz.gera.volltext.php?kennung=on2otzLOKStaGera39351&zulieferer=otz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Gera&auftritt=OTZ&dbserver=1

 

 

 


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