Gutachter
Schmerzensgeld
"Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009:
Dr. Thomas Steiner (Jg. 1957) - Vorsitzender Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.12.1999, ..., 2009) - Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Oliver Dopheide (Jg. 1971) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab 01.07.2002, ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 01.07.2000 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf & Richter auf Probe im Oberlandesgerichtsbezirk München aufgeführt. IIm Handbuch der Justiz 2004 nicht eingetragen. Im Handbuch der Justiz 2006 aufgefürt. Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Wolfram Schütz (Jg. 1974) - Richter am Landgericht München I / 9. Zivilkammer (ab , ..., 2009) - im Handbuch der Justiz 2002 ab 20.10.2001 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Passau aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2004 ab 10.04.2003 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I aufgeführt. - Urteil des Landgerichts München - 9 O 20622/06 - vom 07.01.2009: "Kindesmisshandlung" - Schmerzensgeld wegen offenbar falscher Diagnose
Vorgeschichte:
Das Kind wurde auf Grund der angeblichen Kindesmisshandlung vom Jugendamt in Obhut genommen und am 14.02.2006 in ein Kinderheim verbracht. Das Amtsgericht München hat am 15.02.2006 im Wege der einstweiligen Verfügung das Sorgerrecht der Eltern eingeschränkt.
Gutachter ist "entsetzt über so viele Fehler"
Haunersche Kinderklinik diagnostizierte fälschlich Misshandlung eines Mädchens: Eltern klagen mit Erfolg
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Die Haunersche Kinderklinik wird dazu verurteilt, einer Münchner Familie Schmerzensgeld und Schadenersatz zu bezahlen. Daran hat das Landgericht München in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch keine Zweifel gelassen - formal soll der Richterspruch aber erst am heutigen Donnerstag verkündet werden. Grund der Verurteilung: Die Kinderschutzgruppe dieser Uni-Klinik glaubte sich irrtümlich einer Kindesmisshandlung auf der Spur und hatte offenbar überreagiert - eine intakte Familie wurde dadurch sehr schwer belastet.
In Februar 2006 war ein damals viereinhalb Jahre altes Mädchen mit dick geschwollenem blauem Auge und einer leichten Gehirnerschütterung ins Klinikum Dritter Orden gebracht worden. Die Kleine sei beim Spielen gegen eine offene Tür gestürzt, erklärten die Eltern den Ärzten. Nach einer ambulanten Behandlung brachte die Mutter ihre Tochter einige Tage danach wieder in den Kindergarten. Eine zufällig dort anwesende Sozialarbeiterin des Jugendamtes sah das lädierte Mädchen und veranlasste umgehend, dass die Kleine zur stationären Beobachtung in die Haunersche Kinderklinik gebracht wurde.
Dort war kurz zuvor eine Kinderschutzgruppe eingerichtet worden. Umgehend trat nun eine "Helferkonferenz" aus Ärzten, Sozialpädagogen und Psychologen zusammen. Sie kam zu dem Schluss, dass den Eltern kurzfristig das Sorgerecht entzogen und das Kind in ein Heim gebracht werden müsse. Denn der Kommission war bekannt geworden, dass diese Kleine rund fünf Monate zuvor aus einem Fenster im ersten Stock der Wohnung gefallen war, ohne aber bleibende Schäden zu erleiden.
Doch etwa einen Monat später stellte dieselbe Rechtsmedizinerin, die anfänglich der Kinderschutzgruppe versichert hatte, dass die Kleine durch Fausthiebe verletzt worden sein müsse, was sie auf Fotos erkannt haben wollte, nun das Gegenteil fest: In Zusammenarbeit mit ihrem Chef, Professor Wolfgang Eisenmenger, kam sie jetzt zu dem Ergebnis, dass es doch keinerlei Hinweise auf eine Misshandlung gebe. Die Strafermittlungen wurden daraufhin sofort eingestellt und das Kind der Familie zurückgegeben.
Für die von dem gesamten Geschehen völlig überraschten Eltern, ein wirtschaftlich wohlsituiertes türkisches Ehepaar mit insgesamt drei Kindern, war damals ihre bis dahin heile Welt zusammengebrochen - das Familiengefüge kam zeitweilig auf sehr dramatische Weise völlig durcheinander. Später erhoben die Eltern beim Landgericht München I Schmerzensgeldklage über 20 000 Euro gegen die Uni-Klinik. Die Richter der 9. Zivilkammer ließen den gesamten Vorgang durch einen Experten begutachten.
Und auch der kam nun zu der Feststellung, dass trotz des zweifellos guten Willens durch das Klinik-Team "so viele Fehler gemacht" worden seien, dass er darüber "entsetzt" sei. "Ich bin Vater von neun Kindern", sagte der Gutachter. "Wenn bei all ihren alterstypischen Verletzungen solche Maßstäbe angelegt worden wären, hätte man auch mir das Sorgerecht entziehen müssen", erklärte er sehr plastisch seine Einschätzung. Der Anwalt der Klinik versicherte, dass es allen damals Beteiligen sehr leid tue, was der Familie geschehen sei- aus damaliger Sicht habe man jedoch geglaubt, das Richtige zu tun.
Das Gericht erklärte, dass man der Klage der Familie stattgeben werde, auch in der geforderten Höhe. Ob die Klinik dagegen Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen. (Kommentar)
08.01.2009
http://www.sueddeutsche.de/159386/904/2704265/Gutachter-ist-entsetzt-ueber-so-viele-Fehler.html
150 000 Euro Schmerzensgeld für unschuldig Verurteilten
03.10.2007 | 09:53 Uhr
Für eine zu Unrecht verbüßte Haftstrafe erhält ein Hausmeister aus Franken ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 000 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte einen Sachverständigen am Dienstag zu der Zahlung, weil er den heute 50-Jährigen mit seinem Gutachten zu Unrecht schwer belastet hatte. Donald S. hatte wegen eines Banküberfalls in Nürnberg acht Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen.
Frankfurt/Main (ddp-bay). Für eine zu Unrecht verbüßte Haftstrafe erhält ein Hausmeister aus Franken ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 000 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte einen Sachverständigen am Dienstag zu der Zahlung, weil er den heute 50-Jährigen mit seinem Gutachten zu Unrecht schwer belastet hatte. Donald S. hatte wegen eines Banküberfalls in Nürnberg acht Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen. Bei dem Überfall im März 1991 hatte eine Überwachungskamera den Täter erfasst. Vor dem Landgericht Nürnberg identifizierte ein Anthropologe S. dann als den Täter und führte aus, dass «keinerlei Zweifel» bestünden. Erst nach Verbüßung der langjährigen Haftstrafe klärte sich der Irrtum auf. S. hatte daraufhin von dem Gutachter ein Schmerzensgeld in Höhe von gut 311 000 Euro gefordert. In erster Instanz hatte das Landgericht Hanau dem 50-Jährigen daraufhin 57 000 Euro zugesprochen. Beide Seiten legten jedoch Berufung ein. Das OLG hielt ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro für die zu Unrecht erlittene Haft für angemessen. Das Gutachten des Sachverständigen sei «grob fahrlässig fehlerhaft» gewesen, da der Fachmann in seiner Einschätzung vor Gericht «jegliche Zurückhaltung» aufgegeben habe. Ein Gutachter müsse aber mögliche Zweifel und die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich machen. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OLG nicht zu. (Az:19 U8/2007) ddp/ote/iha
Url zum Artikel: http://www.ad-hoc-news.de/drucken--/de/Wirtschaft-Boerse/Marktberichte/13543558?tfindex=LUS-Tec
Siehe auch:
Vorsicht, Justizirrtum!
Interview bei Maischberger:
SENDUNG VOM DIENSTAG, 17. MAI 2005, 23.00 UHR
Vorsicht, Justizirrtum!
* Sendung vom 17.05.2005:
Rolf Bossi (Bild: WDR/Thomas Ernst)
Rolf Bossi (81)
"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtümer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler".
In seinem aktuellen Bestseller "Halbgötter in Schwarz" geißelt der 81-Jährige, der sich in den Mordprozessen gegen Jürgen Bartsch oder Ingrid van Bergen einen Namen machte, die Willkür deutscher Richter. Er räumt zwar ein, dass 95 Prozent der Vorsitzenden saubere Arbeit ablieferten – die restlichen fünf Prozent stellten allerdings ein Problem dar.
In "Menschen bei Maischberger" spricht Bossi über mögliche Verbesserungen des deutschen Rechtssystems und seine persönlichen Erfahrungen mit Fehlurteilen.
http://www.daserste.de/maischberger/sendung_dyn~uid,m0tyle1asjq95xc4eppgk4vq~cm.asp