Haftstrafe


 

 

„Eltern unbelehrbar“

Kinder aus religiösen Gründen selbst unterrichtet

 

Die Entscheidung, dass ihre Kinder die Schule schwänzen sollen, stammte von den Eltern selbst

18. Juni 2008 Weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus Nordosthessen drei Monate hinter Gitter. Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten „Schulverweigerer von Herleshausen“ am Mittwoch zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Beide würden „dauernd und hartnäckig“ ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich.

Weil der 47-Jährige und seine fünf Jahre jüngere Frau noch in der Verhandlung angekündigt hatten, ihre Kinder auch weiter selbst zu unterrichten, sei eine Bewährungsstrafe ohne Sinn. Tatsächlich kündigte die Mutter unmittelbar nach dem Urteil an, ihre Kinder auch weiter von öffentlichen Schulen fernzuhalten. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen seit Jahren zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei.

 

Haft ohne Bewährung

Das christlich-fundamentalistisch geprägte Paar hat sieben Kinder, von denen fünf im Schulalter sind. Den Schulzwang halten sie für verfassungswidrig. Der Journalist und die private Musiklehrerin - beide mit Hochschulabschluss - unterrichten ihre Kinder selbst. Einen Beruf übt das Ehepaar nicht aus. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Der älteste Sohn, der nur das letzte halbe Jahr auf einer staatlichen Schule war, hat inzwischen erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

Das Gericht war mit seiner Strafe dem Antrag der Anklage gefolgt. Der Staatsanwalt hatte Haft ohne Bewährung gefordert, weil die Eltern unbelehrbar seien. Sie seien wie ein Lastwagenfahrer, der vor Gericht beteuere, auch in Zukunft immer wieder mit Alkohol hinter dem Steuer zu sitzen. Der Vater wies das als menschenverachtend zurück, beharrte aber auf seiner Position. Entsprechend verurteilte der Richter die „dauernden und hartnäckigen“ Schulverweigerer.

„Die Schule hat einen gesellschaftlichen Erziehungsauftrag. Dem darf sich niemand entziehen, auch aus religiösen Motiven nicht.“ Allerdings billigte der Vorsitzende den Eheleuten zu, die Strafe nacheinander absitzen zu können, damit die Kinder nicht ohne Pflege sind.

 

Text: FAZ.NET mit dpa/lhe

Bildmaterial: dpa

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Kommentar Väternotruf:

Da können die Kinder der beiden verurteilten Eltern gleich mal lernen, was Demokratie ist. Demokratie ist, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man nicht das macht, was man am Landgericht Kassel für richtig hält.

Nicht anders bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die aber gar nicht "allgemein" ist, da lediglich für Männer dieser Zwangsdienst staatlich angeordnet ist.

Leider findet sich in der Pressemeldung kein Hinweis darauf, nach welchem Gesetz die beiden Eltern zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Wegen Kindesmisshandlung oder wegen was? Wenn sie wegen Kindesmisshandlung verurteilt wurden, ist das ein gutes juristisches Einfallstor, zukünftig umgangsvereitelnde Mütter und Väter mit dem Mittel des Strafrechtes hinter Schloss und Riegel zu bringen. In der Zeit, in der diese Eltern im Knast sitzen, wird das Kind ganz einfach von dem bisher entfremdeten Elternteil betreut - schöne neue Welt, Alois Huxley lässt grüßen..

Die Rechtsanwältin und Bundesvorsitzende des sogenannten Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) wendet sich mit der mit der Bemerkung "Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, strikt gegen Inhaftierungen von Eltern.

Am Landgericht Kassel kennt man aber Frau Schwab wohl nicht, sonst hätte man den beiden zu Haftstrafen verurteilten Eltern wohl nahegelegt, einen freiwilligen Elternkurs beim VAMV zu belegen. Dies ist aber leider nicht geschehen und so werden schließlich die Steuerzahler/innen den teuren Hafturlaub der beiden Eltern bezahlen und die Kinder von Herleshausen für je drei Monate auf einen Elternteil verzichten müssen.

 

 

VAMV fordert: Belange der Kinder im Verfahrensrecht sensibel berücksichtigen

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung verabschiedete der Bundestag am 27. Juni das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen (FGGRG). Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) beteiligte sich intensiv an der Diskussion. Der VAMV begrüßt die Aufnahme der getrennten Anhörung bei von Gewalt bedrohten Frauen und Kindern, den Kindeswohlvorbehalt beim so genannten „Hinwirken auf Einvernehmen“ sowie eine Präzisierung beim Inhalt der Antragsschrift.

„Das Verfahrensrecht trägt das materielle Recht, deshalb ist es dem VAMV ein Anliegen, kindeswohlgerechte Lösungen zu finden. Die breite Debatte um das FGG zeigt, dass auch Entschleunigung manchmal Voraussetzung dafür ist, sinnvolle Ergebnisse zu erarbeiten“, so Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und VAMV-Bundesvorsitzende. „Die Ausgestaltung der Reform muss sich nun in der Praxis bewähren, denn die ist oft vielfältiger als sie ein Gesetz abdecken kann. Hier ist weiterhin der konsequente Einsatz der Fachjuristinnen und -juristen gefordert“, so die Vorsitzende weiter.

Kritik übt der VAMV an der Beibehaltung der Ordnungsmittel zur Durchsetzung von Umgangskontakten. „Immerhin wurde die Soll- in eine Kann-Bestimmung umgewandelt und ich appelliere hier an die Richterinnen und Richter, ihren Spielraum zugunsten der Kinder zu begrenzen. Kein Kind hat etwas davon, wenn die Eltern inhaftiert werden“, räsoniert Edith Schwab.

Der VAMV hat sich im Mai diesen Jahres auf seiner Bundesdelegiertenversammlung intensiv mit neuesten Ergebnissen der Bindungsforschung befasst: Der Verlust der Hauptbindungsperson, zum Beispiel durch Haft, kann zu irreparablen Traumatisierungen von Kindern führen. Daher ist bei diesen Maßnahmen höchste Vorsicht geboten.

Quelle: Pressemitteilung des VAMV e.V. vom 27.6.2008

 

 

 

 


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