Hermann Scheuerer-Englisch


 

 

 

 

Die Regensburger Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle der KJF auf einen Blick

Die Beratungsstelle versorgt im Rahmen der Jugendhilfe jährlich an die 700 Familien mit Kindern und Jugendlichen aller Altersstufen sowie junge Erwachsene von 18 bis 27 Jahren. Ein multidisziplinäres Team aus drei Psycholog/-innen, zwei Sozialpädagog/-innen, einer Heilpädagogin, einer Körpertherapeutin und einem Beratungslehrer befassen sich mit Entwicklungsproblemen, Auffälligkeiten der Kinder im Sozial-, Gefühls- und Beziehungsbereich, begleiten Familien bei Trennungskonflikten, stehen Pflegefamilien zur Seite, beraten und begleiten bei Fremdunterbringung. Neben seiner Leitungsfunktion nimmt Dr. Hermann Scheuerer-Englisch einen Lehrauftrag an der Universität Regensburg wahr, gibt Fortbildungsseminare für Kolleg/-innen sowie Schulungen und Seminartage für Pflegeeltern.

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Dr. Hermann Scheuerer-Englisch

 

 

Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle

Weißenburgstr. 17 - 93055 Regensburg

Telefon: 0941 / 7 99 82 - 0 - Fax: 0941 / 7 99 82 - 22

E-Mail: info@eb-regensburg.de

Internet: www.eb-regensburg.de

 

 

 


 

 

Bundesfachtagung Begleiteter Umgang

Vom 24.-25.11.2000 fand in Berlin die 2.Bundesfachtagung Begleiteter Umgang statt. 

Den Eingangsvortrag "Sicherheit schafft Vertrauen - Begleiteter Umgang aus bindungstheoretischer und entwicklungspsychologischer Sicht" hielt Dr. Hermann Scheuerer-Englisch, Dipl. Psych., Regensburg. Im Vortrag  betonte er die Schutzwürdigkeit gewachsener Bindungen des Kindes. Positiv seine Feststellung: "Kindeswohl ist ein Gestaltungsauftrag." Dies vermisst man leider nicht selten in den Niederungen der Praxis von Jugendamt und Familiengericht.

In der anschließenden Diskussion fragte ich ihn, ob er aus diesem Grund nicht Anlaß zu veränderten gesetzlichen Bestimmungen sieht, die auch nichtverheirateten Vätern ein originäres Sorgerecht zuspricht, um so zu verhindern, dass bestehende Bindungen durch den Wegzug der alleinsorgeberechtigten Mutter im Konfliktfall erheblich beeinträchtigt werden. Er meinte dazu lapidar: "Mit dem Recht könne man keine Konflikte lösen." Die gleiche Argumentation die von Gegner/innen des gemeinsamen Sorgerechtes vor der Reform des Kindschaftsrechtes benutzt wurde. Im übrigen hatte ich mit meiner Frage gar nicht gemeint, das Recht solle Konflikte lösen, sondern nur einen Rahmen schaffen, dass Konflikte nicht dadurch "beendet" werden, dass Kontakte zwischen Kind und Vater einseitig durch die Mutter beendet, bzw. erheblich beschränkt werden können.

 

 

Kommentar Väternotruf: 

Engagiert und qualifiziert. Mit kleiner Fixierung auf die Ehe und Nichtanerkennung nichtverheirateter Eltern und ihrer Kinder und deren gleiches Menschenrecht auf Erhalt wichtiger Bindungen.

 

 


 

 

 

"Bindung und Anpassung von der frühen Kindheit bis zum Jugendalter: Ergebnisse der Bielefelder und Regensburger Längsschnittstudie"

 

Peter Zimmermann, Gerhard J. Suess, Hermann Scheuerer-Englisch und Klaus E. Grossmann

in: "Kindheit und Entwicklung", 8 (1), 36-48, 1999

 

 

 


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