Herr Richter, was spricht er
Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung
Einem im Jahr 1965 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Richter am
Sozialgericht Halle am 26.01.2021 durch Vorlage einer von ihm selbst gefertigten
Urkunde den Anschein erweckt zu haben, einer Personengruppe zuzugehören, die
bevorzugt das Anrecht auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2
habe. Dadurch habe er erreicht, dass er
geimpft worden sei, obwohl er darauf
nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe. In der
damaligen Fassung der Verordnung sei er allenfalls in der Priorisierungsstufe
der Gruppe 3 einzuordnen gewesen.
Am 06.01.2021 soll der Angeklagte online einen Termin zur Schutzimpfung im Impfzentrum Halle gebucht haben. Um einen Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen, habe er ein Schreiben aufgesetzt, das den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung habe erwecken sollen. Unter dem Briefkopf der von ihm geführten Kammer des Sozialgerichts habe er von sich in der dritten Person geschrieben und ein Dienstsiegel des Sozialgerichts sowie eine unleserliche Unterschrift gesetzt.
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03.02.2022
Mutmaßlicher Impfdrängler akzeptiert Strafe wegen Urkundenfälschung
Kurz vor der geplanten Gerichtsverhandlung hat ein Richter seine
Strafe wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung doch
noch akzeptiert. Der Mann habe seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl
kurzfristig zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes in Halle.
Der am Sozialgericht tätige Richter hatte zunächst Einspruch gegen seine
Geldstrafe von 7500 Euro eingelegt. Mit seinem Verzicht auf den Einspruch ging
er einer Verhandlung vor Publikum und Medienvertretern aus dem Weg. Die
Beweggründe für seinen Schritt sind unklar.
Der 1965 geborene Richter
soll eine Bescheinigung gefälscht haben, mit der er erreichte, bereits kurz nach
Beginn der Coronaimpfungen im Januar 2021 geimpft zu werden, obwohl er darauf
eigentlich noch keinen Anspruch hatte. Wie es in einer Mitteilung des
Amtsgerichts hieß, habe der Jurist eine womöglich selbst gefertigte Urkunde bei
dem städtischen Impfzentrum vorgelegt, die seinen Anspruch auf eine frühzeitige
Impfung bestätigen sollte.
Das Schreiben habe den Anschein einer
Arbeitgeberbescheinigung erwecken sollen, der Richter sei aber nicht befugt
gewesen, solche Bescheinigungen auszustellen. Außerdem hieß es in der
vermeintlichen Urkunde, dass der Jurist Begutachtungen und Ortstermine in
Pflegeheimen durchführe – solche Termine hatte der Mann in den zwei
vorangegangenen Jahren aber nicht. Bei dem Strafverfahren ging es laut
Amtsgericht ausschließlich um Urkundenfälschung, die Impfung selbst war nicht
strafbar.
Bekannt wurde der Vorfall laut Amtsgericht bei einer
Durchsuchung des Impfzentrums Halle, die wegen einer anderen Sache angeordnet
worden war.
Ob dem Richter nun dienstrechtliche Konsequenzen drohen, sei
noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Sozialgerichts in Halle. Es sei
jedoch ein Disziplinarverfahren am Sozialgericht gegen ihn offen. Das Verfahren
bleibt allerdings bis zum Ende des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.
07.02.2022
Kinderpornografie aus Strafakten geholt – Ex-Richter verurteilt
Nachdem bei ihm mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen gefunden
wurden, wurde ein ehemaliger Augsburger Richter verurteilt. Einen Teil der
Dateien hatte er sich aus Strafakten beschafft.
Ein ehemaliger Richter am
Augsburger Landgericht ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer
Geldstrafe verurteilt worden. Der 59-Jährige habe einen Teil der mehr als 4000
Dateien mit Missbrauchsabbildungen aus Strafakten beschafft, sagte
Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Montag.
Ein Strafbefehl des
Amtsgerichts Augsburg sei nun rechtskräftig, der Mann sei damit vorbestraft.
Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung und daraufhin mehrere Medien berichtet.
Auslöser der Ermittlungen gegen den Ex-Richter waren demnach Hinweise aus
dem Ausland, dass der Mann im Jahr 2019 auf einer Darknet-Plattform für
kinderpornografisches Material angemeldet war. Bei einer Durchsuchung im Juni
2020 stellten die Ermittler dann umfangreiches Beweismaterial sicher. Zum
Zeitpunkt der Verurteilung Anfang Juli war der 59-Jährige nicht mehr als Richter
tätig.
03.08.2021
Diese Strafe klingt nach Kumpel-Justiz
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Ein hochrangiger Richter am Münchener Oberlandesgericht war jahrelang damit
befasst, über Straftäter zu urteilen, die Bilder von Kindesmissbrauch gesammelt
und sie zur Befriedigung ihrer abwegigen Triebe benutzt hatten.
Der
Richter jedoch nutzte die Ermittlungsakten auch für seine eigenen Zwecke: Er
besorgte sich in mindestens vier Fällen Fotos missbrauchter Kinder aus
Strafakten, auf die er durch seine Stellung Zugriff hatte. Dies ergaben
Ermittlungen gegen den Richter, der mittlerweile seines Amtes enthoben wurde.
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Das Amtsgericht Augsburg stellte den Mann nicht vor Gericht, sondern verhängte gegen den ehemaligen Richter lediglich eine geringe Geldstrafe: 150 Tagessätze à 30 Euro.
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03.08.2021
Kommentar Väternotruf:
Mal heißt es, der Richter wäre vom Landgericht Augsburg, mal heißt es, er wäre vom Oberlandesgericht München. Irgend jemand muss da schlecht recherchiert haben.
Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht
Nicht faul, aber zu gründlich
von Christian Rath
05.12.2012
Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an.
Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche".
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