Herr Richter, was spricht er


 

 

 

 

Richter als Impfdrängler angeklagt – Vorwurf der Urkundenfälschung

Einem im Jahr 1965 geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Richter am Sozialgericht Halle am 26.01.2021 durch Vorlage einer von ihm selbst gefertigten Urkunde den Anschein erweckt zu haben, einer Personengruppe zuzugehören, die bevorzugt das Anrecht auf eine Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 habe. Dadurch habe er erreicht, dass er
geimpft worden sei, obwohl er darauf nach der Corona-Impfverordnung noch keinen Anspruch gehabt habe. In der damaligen Fassung der Verordnung sei er allenfalls in der Priorisierungsstufe der Gruppe 3 einzuordnen gewesen.

Am 06.01.2021 soll der Angeklagte online einen Termin zur Schutzimpfung im Impfzentrum Halle gebucht haben. Um einen Anspruch auf eine Impfung glaubhaft zu machen, habe er ein Schreiben aufgesetzt, das den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung habe erwecken sollen. Unter dem Briefkopf der von ihm geführten Kammer des Sozialgerichts habe er von sich in der dritten Person geschrieben und ein Dienstsiegel des Sozialgerichts sowie eine unleserliche Unterschrift gesetzt.

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03.02.2022

https://hallespektrum.de/nachrichten/soziales/richter-als-impfdraengler-angeklagt-vorwurf-der-urkundenfaelschung/414152/

 

 

 

Mutmaßlicher Impfdrängler akzeptiert Strafe wegen Urkundenfälschung

Kurz vor der geplanten Gerichtsverhandlung hat ein Richter seine Strafe wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit seiner Corona-Impfung doch noch akzeptiert. Der Mann habe seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl kurzfristig zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes in Halle.

Der am Sozialgericht tätige Richter hatte zunächst Einspruch gegen seine Geldstrafe von 7500 Euro eingelegt. Mit seinem Verzicht auf den Einspruch ging er einer Verhandlung vor Publikum und Medienvertretern aus dem Weg. Die Beweggründe für seinen Schritt sind unklar.

Der 1965 geborene Richter soll eine Bescheinigung gefälscht haben, mit der er erreichte, bereits kurz nach Beginn der Coronaimpfungen im Januar 2021 geimpft zu werden, obwohl er darauf eigentlich noch keinen Anspruch hatte. Wie es in einer Mitteilung des Amtsgerichts hieß, habe der Jurist eine womöglich selbst gefertigte Urkunde bei dem städtischen Impfzentrum vorgelegt, die seinen Anspruch auf eine frühzeitige Impfung bestätigen sollte.

Das Schreiben habe den Anschein einer Arbeitgeberbescheinigung erwecken sollen, der Richter sei aber nicht befugt gewesen, solche Bescheinigungen auszustellen. Außerdem hieß es in der vermeintlichen Urkunde, dass der Jurist Begutachtungen und Ortstermine in Pflegeheimen durchführe – solche Termine hatte der Mann in den zwei vorangegangenen Jahren aber nicht. Bei dem Strafverfahren ging es laut Amtsgericht ausschließlich um Urkundenfälschung, die Impfung selbst war nicht strafbar.

Bekannt wurde der Vorfall laut Amtsgericht bei einer Durchsuchung des Impfzentrums Halle, die wegen einer anderen Sache angeordnet worden war.

Ob dem Richter nun dienstrechtliche Konsequenzen drohen, sei noch nicht abzusehen, sagte eine Sprecherin des Sozialgerichts in Halle. Es sei jedoch ein Disziplinarverfahren am Sozialgericht gegen ihn offen. Das Verfahren bleibt allerdings bis zum Ende des strafrechtlichen Verfahrens ausgesetzt.

07.02.2022

https://www.welt.de/politik/deutschland/article236719139/Lauterbach-kritisiert-Soeder-Gefaehrdet-Glaubwuerdigkeit-von-Politik.html

 

 

 


 

 

 

Kinderpornografie aus Strafakten geholt – Ex-Richter verurteilt

Nachdem bei ihm mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen gefunden wurden, wurde ein ehemaliger Augsburger Richter verurteilt. Einen Teil der Dateien hatte er sich aus Strafakten beschafft.

Ein ehemaliger Richter am Augsburger Landgericht ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 59-Jährige habe einen Teil der mehr als 4000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen aus Strafakten beschafft, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Montag.

Ein Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg sei nun rechtskräftig, der Mann sei damit vorbestraft. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung und daraufhin mehrere Medien berichtet.

Auslöser der Ermittlungen gegen den Ex-Richter waren demnach Hinweise aus dem Ausland, dass der Mann im Jahr 2019 auf einer Darknet-Plattform für kinderpornografisches Material angemeldet war. Bei einer Durchsuchung im Juni 2020 stellten die Ermittler dann umfangreiches Beweismaterial sicher. Zum Zeitpunkt der Verurteilung Anfang Juli war der 59-Jährige nicht mehr als Richter tätig.

03.08.2021

https://www.welt.de/vermischtes/article232899831/Augsburg-Kinderpornografie-aus-Strafakten-geholt-Ex-Richter-verurteilt.html

 

 

 

Diese Strafe klingt nach Kumpel-Justiz

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Ein hochrangiger Richter am Münchener Oberlandesgericht war jahrelang damit befasst, über Straftäter zu urteilen, die Bilder von Kindesmissbrauch gesammelt und sie zur Befriedigung ihrer abwegigen Triebe benutzt hatten.

Der Richter jedoch nutzte die Ermittlungsakten auch für seine eigenen Zwecke: Er besorgte sich in mindestens vier Fällen Fotos missbrauchter Kinder aus Strafakten, auf die er durch seine Stellung Zugriff hatte. Dies ergaben Ermittlungen gegen den Richter, der mittlerweile seines Amtes enthoben wurde.

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Das Amtsgericht Augsburg stellte den Mann nicht vor Gericht, sondern verhängte gegen den ehemaligen Richter lediglich eine geringe Geldstrafe: 150 Tagessätze à 30 Euro.

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03.08.2021

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article232908139/Richter-sammelt-Kinderpornos-Diese-Strafe-klingt-nach-Kumpel-Justiz.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mal heißt es, der Richter wäre vom Landgericht Augsburg, mal heißt es, er wäre vom Oberlandesgericht München. Irgend jemand muss da schlecht recherchiert haben.

 

 

 

 


 

 

 

 

Freiburger Richter verliert vor Dienstgericht

Nicht faul, aber zu gründlich

von Christian Rath

05.12.2012

Wenn ein Richter schlampig arbeitet, werden seine Urteile in höheren Instanzen aufgehoben. Was aber passiert, wenn er zu gründlich ist? Dann darf die Dienstaufsicht einschreiten, entschied das baden-württembergische Richterdienstgericht am Dienstag in einem seiner seltenen Urteile. Zu der mündlichen Verhandlung reisten ein paar Kollegen extra an. 

Der Fall spielt am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe und hat grundsätzlich Bedeutung. Thomas Schulte-Kellinghaus ist dort seit 2002 Richter. Seine Erledigungszahlen sind seit Jahren geringer als die anderer OLG-Richter. Darauf reagierte die Präsidentin des Gerichts Christine Hügel im Februar mit einem Vorhalt und einer Ermahnung gemäß § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz. Er unterschreite das Durchschnittspensum "ganz erheblich", hieß es darin. In manchen Jahren erledige er weniger Fälle als ein Halbtagsrichter. Das sei "jenseits aller großzügig zu bemessenden Toleranzbereiche".

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http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/richterdienstgericht-urteil-rdg-6-12-richter-karlsruhe-faul-unabhaengigkeit/

 

 

 


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