Herrschende Meinung


 

 

 

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie die sogenannte "herrschende Meinung" entsteht? Hier eine kleine Kostprobe:

 

 

 

Richterin am Bundesgerichtshof sabotiert das Rechtsberatungsgesetz - weiter so liebe Richterin!

Aus dem Protokoll des Hearing der SPD-Bundestagsfraktion zum Rechtsberatungsgesetz vom 5.6.2002:

"Richterin am OLG Köln Gabriele Caliebe (Verfasserin des Standardkommentars zum Rechtsberatungsgesetz, jetzt Richterin am BGH, Anmerkung Väternotruf) erörtert die rasante Entwicklung des RBerG, welche durchaus als negativ betrachtet werden kann. Sie selbst halte das Gesetz eindeutig nicht für zeitgemäß und vor allem im Hinblick auf die Ausführungsverordnungen nicht mehr für praktikabel. Diese Kritik könne sie jedoch nicht immer in der Kommentierung anbringen, was auch an den Vorgaben des Beck-Verlages liege (Hervorhebung durch die Redaktion "Betrifft Justiz".

Kritik habe sie im Bereich der unentgeltlichen Rechtsberatung. Sie selbst verstoße bei den Ratschlägen in der Nachbarschaft ständig gegen das Rechtsberatungsgesetz. Ihr bleibe dann nur die kleine Hintertür des Begriffs der `Geschäftsmäßigkeit, der durch Wiederholungsabsicht beschrieben werde. Also sagt sie sich jedes Mal, sie würde dies `nie wieder tun`, so dass die Wiederholungsabsicht fehle. Jede weitere Nachbarschaftshilfe sei dann ein neuer Fall. Das sei natürlich nicht witzig, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handele, obwohl Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft gewöhnlich im Sande verlaufen."

zitiert nach: "Betrifft Justiz", März 2004, S. 240

 

 


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