Hitlergruß


 

 

 

ERMITTLUNGEN EINGESTELLT

Gartenzwerg darf Hitlergruß zeigen

Ein Gartenzwerg steht in einem Schaufenster in Nürnberg und hebt fröhlich die Hand zum Hitlergruß. Gegen den Schöpfer der Figur wird ebenso wenig ermittelt werden wie gegen die Galerie, die ihn ausstellte.

Nürnberg - Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird weder gegen die Galerie noch gegen den Künstler Ottmar Hörl ermitteln. Zwar stelle der Hitlergruß ein Kennzeichen der ehemaligen NSDAP dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Allerdings werde die Darstellung nicht unter dem Straftatbestand erfasst, wenn der Inhalt in "eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt".

Die Vorermittlungen hätten ergeben, dass weder der Künstler noch der Galerist in der Vergangenheit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendeten.

Der Gartenzwerg war in einem Schaufenster einer Nürnberger Galerie ausgestellt. Die Figur streckt den rechten Arm zum Hitlergruß nach vorn. Zwischenzeitlich wurde der Zwerg aus dem Schaufenster entfernt.

Der Künstler hatte Medienberichten zufolge erläutert, dass der Zwerg Teil einer Kunstaktion gegen Rechtsextremismus in Belgien war. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass er sein Werk als Kunst verkaufe und damit den Nationalsozialismus der Lächerlichkeit preisgeben wolle. Der Galerist hatte angegeben, dass er davon ausging, ein Kunstwerk gegen Rechtsextremismus zu verkaufen. Er distanzierte sich in seiner Befragung von rechtem Gedankengut.

jjc/ddp

22.07.2009

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,637596,00.html

 

 


 

 

 

Sieg-Heil

"Der Präsident des Oberlandesgericht Nürnberg, Burghardt, brachte mit herzlichen und überzeugenden Worten auf die glückhafte Zukunft des neuen deutschen Reiches ein dreifaches Sieg-Heil aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte."

Scheppler, Deutsche Richterzeitung, DRiZ 1933, 19

 

zitiert nach: "Der Bayerische Richterverein im Jahre 1933", Dr. jur. utr.  Heinz Ponnath, Vorsitzender Richter am Landgericht Bayreuth in: "Deutsche Richterzeitung", Mai 2007, S. 150




 

 

 

Landgericht Braunschweig: 1937 - Tochter eines Bibelforschers verweigert Hitlergruß

In der Schule hatte sich die Tochter geweigert, mit dem "Hitlergruß" zu grüßen. Nach der Androhung von Züchtigungen seitens der Schule wendete sie ihn dann an.

Zum einen habe der Vater erklärt, daß er auf Grund der Vorschriften der Bibel im Kriegsfalle den Kriegsdienst verweigern werde, zum anderen erblicke er in der Erweisung des "Deutschen Grußes" die Vergötterung eines Menschen und lehne ihn deshalb ab.

Auch eine Gefährdung des Kindeswohles nahm das Gericht an. Das Kind werde durch die Erziehung des Vaters zwangsläufig in einen Gegensatz zu der überwiegenden Mehrheit der Volksgenossen kommen:

"Es besteht die Gefahr, daß es, wie sein Vater, einmal außerhalb der Volksgemeinschaft stehen werde."

 

 

 


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