Hubertus Lauer


 

 

Professor Dr. Hubertus Lauer

 

Lehrstuhl für Familien- und Jugendrecht an der Universität Lüneburg

Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbund

(12/ 2007)

 

 


 

 

 

 

 

"Kinderrecht über Elternrecht"

 

titelt die Märkische Oderzeitung am 19.12.2007 (Seite 2) ein Interview mit Hubertus Lauer zum Thema Kinderschutz.

 

Der Herr Professor erklärt dort allen Ernstes:

"Die Behauptung, dass die Bestimmungen im Grundgesetz ausreichend sind, ist nicht wahr."

 

Damit hat der Herr Professor schon mal gezeigt, dass er die Idee des Grundgesetzes offenbar nicht verstanden hat, denn das Grundgesetz ist kein abschließender einklagbarer Rechtekatalog. Wenn das anders wäre, dann gäbe es den verfassungswidrigen §1626a BGB, zu dem sich unser werter Herr Professor unseres Wissen noch nie ablehnend positionier hat und der die sorgerechtliche Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern für rechtens erklärt, nicht mehr. Das Grundgesetz ist ein Wertekatalog und im übrigen ein Papier, auf das sich das Bundesverfassungsgericht immer so beruft, wie es ihm gerade günstig erscheint.

 

Der Professor erklärt uns dann:

"Die Kinder müssen an die erste Stelle gestellt werden."

Da kann der Herr Professor gleich mal als Vorbild anfangen und den von ihm besetzten Lehrstuhl für Familien- und Jugendrecht an der Universität Lüneburg zugunsten eines Kindes räumen. Das könnte die Universität Lüneburg sicher deutlich aufwerten.

 

Dann behauptet der Herr Professor pauschal:

"Wir müssen das kinderfeindliche Klima in Deutschland ändern."

Gut möglich, dass der Herr Professor sagen wollte "Wir müssen das kinderfeindliche Klima in Lüneburg ändern.", denn bekanntlich essen die Kinder in Lüneburg den Kitt aus den Fenstern, das kann man ja schon sehen, wenn man mit dem Flugzeug über die Stadt fliegt.

 

Zu guter letzt beglückt der Herr Professor die Menschheit dann noch mit dem revolutionierenden Spruch:

"Das Recht der Kinder muss über das Recht der Eltern gestellt werden, weil es einfach zu viele Eltern gibt, die ein Kind nicht mehr angemessen großziehen können."

Welches Recht der Herr Professor da meint, erklärt er uns leider nicht, so dürfen wir also rätseln. Ist es das Recht des Kindes, die Höhe seines Taschengeldes selbst zu bestimmen oder das Recht des Kindes seinen Eltern Hausverbot zu erteilen?

Oder soll von nun an ein Kind berechtigt sein, seine Eltern zu schlagen?

Und wieso müssen von nun an die Rechte aller Kinder über die aller Erwachsenen gestellt werden, nur weil eine Minderzahl von Eltern gibt, zu denen Herr Lauer hoffentlich nicht gehört, "die ein Kind nicht mehr angemessen großziehen können."

 

Ein Glück dass Herr Professor nicht Bundesjustizminister ist, da hätten wir nach der "Diktatur des Proletariats" in der spießigen DDR, dann wohl bald die "Diktatur des Kindes" im Grundgesetz verankert.

 

 

 


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