Im Namen des Volkes


 

 

 

Im Namen des Volkes, des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geist 

Im Namen des Volkes, eine besonders beim Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht beliebte Worthülse, die den dort getroffenen Urteilen eine höhere Weihe geben soll, um von der Verantwortung der urteilenden Richter abzulenken und im Falle eines "Fehlurteils", die Verantwortung auf das "Volk" abzuwälzen.

Victor Klemperer hat über den Missbrauch der Sprache geschrieben: LTI - Notizbuch eines Philologen

Wer es an den Bundesgerichten noch nicht gelesen hat, sollte das schleunigst tun oder sein Amt niederlegen, für das das Volk ihn oder sie nicht gewählt hat.

 

Es ist doch völlig klar, dass Urteile nicht im Namen des Volkes getroffen werden, weil 

a) der Verurteilte ja auch zum Volk gehört und sich wohl nicht selber aburteilen wird

b) Richter nicht durch das Volk gewählt werden, sondern von Dienstvorgesetzten eingestellt und gegebenenfalls auch von ihnen befördert werden.

c) "Das Volk" gar nichts davon weiß, was die Richter in ihrer unendlichen Entgrenztzeit grad urteilen, geschweige denn dass "das Volk" wüsste, was die Herren und Damen am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht grad gefrühstückt hatten, bevor sie ihr oft folgenschweres "Urteil" trafen.

 

 

 

 

 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1585/13 -

IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde


1.
der P… GmbH,


2.
des Herrn P…,


3.
des Herrn H…,


4.
der Frau S…,


5.
des Herrn G…,


6.
des Herrn O…,


7.
des Herrn H…,


8.
des Herrn S…,


9.
des Herrn F…,


10.
der Frau W…,


11.
des Herrn K…,


12.
der Frau T…,

- Bevollmächtigte:

Rechtsanwälte Schalast & Partner,
Mendelssohnstraße 75 - 77, 60325 Frankfurt -

gegen


a)


das Urteil des Bundesgerichtshofs


vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 -,


b)


das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts


vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 -,


c)


das Urteil des Bundesgerichtshofs


vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -,


d)


das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts


vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 -,


e)


das Urteil des Landgerichts Hamburg


vom 8. Oktober 2004 - 308 O 90/99 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -

unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Vizepräsident Kirchhof,

Gaier,

Eichberger,

Schluckebier,

Masing,

Paulus,

Baer,

Britz

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. November 2015 durch
Urteil

für Recht erkannt:

Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu 4) bis 12) wird verworfen.

Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 -, die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - und vom 7. Juni 2006 - 5 U 48/05 - sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 8. Oktober 2004 - 308 O 90/99 - verletzen die Beschwerdeführer zu 1) bis 3) in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1, 1. Alternative des Grundgesetzes. Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 2012 - I ZR 182/11 - und vom 20. November 2008 - I ZR 112/06 - sowie das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 17. August 2011 - 5 U 48/05 - werden aufgehoben. Die Sache wird an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.


Die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer zu 1) bis 3) haben jeweils zur Hälfte die Freie und Hansestadt Hamburg und der Bund zu erstatten.
....


http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rs20160531_1bvr158513.html








BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES


URTEIL


I ZR 82/11

Verkündet am: 13. Dezember 2012



2
-
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 13. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Prof. Dr. Schaffert und Dr. Koch
für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 5. Zivilsenat - vom 17.August 2011 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.


....


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=0e510bb5d39649e3dfcc2e8effbad2ba&nr=64004&pos=0&anz=1

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Seltsam, seltsam, wie der Arsch das Geld nahm, so der Volksmund.

Seltsam, wie das Bundesverfassungsgericht "Im Namen des Volkes" einen Beschluss gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs fassen kann, von dem der Bundesgerichtshof - I. Zivilsenat mit dem Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und den Richtern Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Prof. Dr. Schaffert und Dr. Koch - behauptet, er hätte es ebenfalls im Namen des Volkes getroffen. Logisch konsequent weitergedacht, würde das heißen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland leben zwei Völker.

Der Psychiater spricht bei solchem Denken, die Dinge doppelt wahrzunehmen, von Schizophrenie. Eine solche Diagnose wollen wir den beteiligten Bundesrichtern nicht anhängen, zumal wir nicht wissen, an welchem der beiden Gerichte ein möglicherweise vorhandenes Volk gesichtet wurde und an welchem Gericht nicht.

Und die Moral von der Geschicht, es wird höchste Zeit, dass man an den Bundesgerichten damit aufhört, "das Volk" für sich zu instrumentalisieren, sonst kommt es noch zum "Volksaufstand", man denke nur an den 17. Juni 1953 in der DDR, als den Machthabern wegen unsensiblen Umgang mit der Macht die Abwahl drohte.

Ganz nebenbei bemerkt, wurde es Zeit, dem vom Bundesgerichtshof viele Jahre gepflegten "Urheberrechtswahn" eine Grenze aufzuzeigen. Nun steht die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag in der Pflicht, das letztlich von diesen beiden Institutionen zu verantwortende und völlig antiquierte und die Informationsfreiheit knebelnde Urheberrecht zu liberalisieren, damit Deutschland nicht zum geistigen Zuchthaus verkommt, in der das Zitieren eines Satzes oder einer Musiksequenz zur wirtschaftlichen Bedrohung der Bürgerinnen und Bürger wird.

01.06.2016

 

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Die Justiz und die Obrigkeit


13. Dezember 1968, 7:00 Uhr

Von Hans Gresmann

In Berlin ist ein ehemaliger deutscher Richter von der Anklage des Mordes freigesprochen worden. Und dies deswegen, weil seine Erklärung, er habe die ihm zur Last gelegten Taten für Rechtens gehalten, nicht zu widerlegen war.

Der ihn, den 66jährigen Berliner Kammergerichtsrat a. D. Hans-Joachim Rehse, nach einem Schwurgerichtsprozeß freisprach, war gleichfalls ein Berliner Kammergerichtsrat: der 42jährige Ernst-Jürgen Oske. Und es geschah an eben dem Orte, an dem Rehse vor fast drei Jahrzehnten seinen Aufstieg am Volksgerichtshof des Roland Freisler begann. An der Seite – und gegen Kriegsende als Nachfolger – dieses Mannes hat er, ein obrigkeitsergebener Rechtsbürokrat, an mindestens 231 Todesurteilen in politischen Strafsachen mitgewirkt. Die Urteile ergingen damals „im Namen des Volkes“. Jetzt wurde Rehse „im Namen des Volkes“ freigesprochen.

... 

http://www.zeit.de/1968/50/im-namen-des-volkes

 

 

 


 

 

 "Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und Nationalsozialismus"

Gerhard Fieberg (Jg. 1946) - Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Karlsruhe (ab 16.07.2001, ..., 2008) - vor 1983 als Richter am Landgericht Koblenz und den dortigen Amtsgerichten tätig. 1983 bis 2002 Tätigkeit im Bundesjustizministerium in Bonn. 1988/89 hauptverantwortlich für Konzeption und Inhalt der Ausstellung "Im Namen des deutschen Volkes - Justiz und NationalsozialismusIm Namen des Volkes?"

 

 

 

 


 

 

 

 

Amtsgericht

Hammelsgasse 1

60313 Frankfurt am Main

mit Fernablichtung

über 069-1367-2030

 

Ro 3-03-1

In Sachen

StA./.Plantiko

920 B – Cs 6100 Js 208833/02 – 1055

5/27 Qs 62/02

 

Gelsenkirchen 12.3.2003

 

Zu obigen Aktenzeichen erhielt ich ein Schreiben des Beschuldigten. Ich erfuhr, dass ein Richter behauptete er habe "Im Namen des Volkes" geurteilt.

Dem muß ich wiedersprechen. Niemals hat in Deutschland das Volk einen Richter gewählt. Somit fehlt jedem Richter die Volkslegitimation um "Im Namen des Volkes" zu urteilen. Für meine Person erkläre ich ausdrücklich, dass der Kreistagsabgeordnete und Richter, Manfred Gönsch (SPD), nicht legitimiert und daher auch nicht befugt ist, Urteile in meinem Namen zu erlassen. Der Richter / die Richterin hat daher bei zukünftigen Urteilen die Behauptung

"Im Namen des Volkes"

zu unterlassen, oder durch den Zusatz

"Jedoch nicht im Namen von Bernd Schreiber"

zu ergänzen.

Jede Mißachtung meines bzw. des Volkes Willen betrachte ich daher als absoluten Revisionsgrund.

 

Bernd Schreiber

1. Vorsitzender des Beamtendumm-Förderverein

Mitglied der Justiz-Opfer-Bürgerinitiative

ausgezeichnet durch 21 Siege gegen die Justizmafia.

letzter Sieg 11.3.2003

 

 

Anhang von RA Dr. Plantiko

Aus Zeit und Kostengründen konnte der Anhang nicht komplett gelesen werden. Die Übersendung hat daher nur Informationscharakter. Eine zur Eigenmachung kann daher nicht erfolgt sein.

Das entsprechende Urteil des LG Hamburg kann ich sowieso nicht nachvollziehen.

 

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Ich fordere sie auf, sobald sie für das Berufungsverfahren eingeteilt sind, oder am besten jedoch gleich alle LG-Richter, zur Befreiung von ihrer Mitschuld an Amtsanmaßung, Rechtsbeugung und Verfassungshochverrat im Amt beim Justizminister ihre Volkslegitimation mit folgendem Schreiben (Formulierungsvorschlag) einzuleiten:

Name, Vorname, Amtsbezeichnung Ort, Datum

Herrn Justizminister auf dem Dienstweg

Sehr verehrter Herr Minister,

hiermit beantrage ich die sofortige Ausschreibung meines Dienstpostens zur Richterwahl auf Zeit durchs Volk und bewerbe mich zugleich um ihn. Das derzeitige Richterbestellungsverfahren durch Sie und andere Nichtinhaber rechtsprechender Gewalt in Legislative und Exekutive führt denknotwendig zur GG-widrigen Abhängigkeit der Richter von ihren verfassungswidrigen Bestellern, von denen sie im GG-Rechtsstaat unabhängig sein müßten. Der Deutsche Richterbund e.V. erhob schon vor einem Jahr, s. Allgäuer Zeitung v. 31.1.2002, diese Gewaltentrennungsforderung und beschrieb die derzeitigen Zustände zutreffend mit „Justiz im Würgegriff der Politik“.

Ich möchte mich von der Mitschuld an diesem Verfassungsbruch befreien und nicht weiter am offenkundigen Verfall der deutschen Rechtskultur mitwirken. Es ist mir unzumutbar, der berechtigten allgemeinen Verachtung des Volkes, in dessen Namen ich Recht sprechen soll, länger anheimzufallen, da es eine, noch dazu die einzig GG-gemäße Alternative gibt, nämlich die Richterwahl auf Zeit durchs Volk, die den Richtern wie in der Schweiz und den USA die ihnen und ihrem Amt gebührende hohe Anerkennung verschafft.

Wenn Sie Ihren Neffen oder Parteikumpel, ein anderer kommt sowieso nicht in Frage, zum Blockwart bestellen, wird er doch dadurch nicht unabhängig, sondern im Gegenteil noch abhängiger als zuvor schon, und das ist ja auch der Sinn seiner Bestellung: Verfestigung bestehender Abhängigkeiten zwecks tendenziell immer totalitärerer Machtausübung. Nur ein machtmüder, und d.h. lebensmüder geisteskranker Masochist bestellt sich unabhängige Verrichtungsgehilfen, damit sie ihm wegen ihrer Unabhängigkeit schaden können und werden. So wie jeder Körper in Ruhe oder gleichförmiger Bewegung verharrt, bis eine äußere Kraft auf ihn einwirkt (Trägheitssatz), verharrt auch jede Tyrannis im Unrecht oder seiner gleichschaltenden Vermehrung, bis eine äußere Kraft auf sie einwirkt.

Dieses Naturgesetz gilt auch für lebende Körper und Mehrheiten derselben, sobald sie sich zu einer handlungsfähigen Körperschaft, z. B. Wolfsrudel, Ameisen-, Termiten-, Bienen-, Wespen- oder Menschenvolk organisieren. Es ist unmittelbar einsichtig, daß staatenbildende Lebewesen bei einwirkungsresistenter Trägheit überlebensunfähig sind, weil ihre Anpassung an die sich ständig ändernden Umweltbedingungen unterbleibt, so daß sie nach kurzer Zeit nur noch nischenlos fossilartig wie der Quastenflosser für die Fitteren zum Fraße herumstehen. Das beschreibt mit den durchaus angemessenen Kategorien der Naturwissenschaft den Zustand Deutschlands und insbesondere seiner Rechtspflege, die wegen der Gleichschaltung mit Legislative und Exekutive mangels Gewaltentrennung zur Trägheitsüberwindung des Gesamtsystems nichts beitragen kann.

Daß die Mehrheit eines sonst begabten Volkes sich das offenkundig natur- und tatsachenwidrige Gerede von Rechtsstaat, Demokratie und unabhängigen Richtern jahrzehntelang schweigend anhört, kann man noch mit Desinteresse, Verdrossenheit und Ekel am gesamten Politbereich, zu dem z. Z. leider auch die Richter gehören, erklären, auch noch, daß sich in jedem Volk einige 10% bereitstellen, um für Geld, Macht, Ansehen und Wohlstand als Agitpropfunktionär ihrer eigenen, im Bedarfsfall täglich wechselnden Lebenslüge hemmungslos alles zu sagen, zu schreiben und zu machen, was den Erhalt ihrer vier genannten einzigen Werte sichert, aber daß die Mehrheit des Volkes diese kakistokratische Gewalteneinheitstyrannis (Montesquieu) auch dann noch duldet, wenn es ihre ausbeuterische Rechtlosigkeit erkennt, ist unvorstellbar.

M.E. ist die Zeit reif für eine entweder Demokratisierung oder Umwälzung der zunehmend als menschenrechts- und verfassungswidrig empfundenen deutschen Machtstrukturen. Ich bitte deshalb, auch zur Meidung organisatorischer Selbstvornahme, um wohlwollende Prüfung und Umsetzung meines Antrags und verbleibe mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Ihr Ihnen stets sehr ergebener und gehorsamster Diener

 

............................................................ (Unterschrift)

 

 

 

 

Posteingang bei vaeternotruf.de am 13.3.2003 

von Bernd Schreiber

Mail: Beamtendumm@web.de

 

 

 

 


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