Juristentag


 

 

 

 

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Gesetzgebung

Auch die Nichtehe braucht Regeln

Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Der Juristentag in Erfurt widerspricht Bundesjustizministerin Zypries, die gerade erst neue Gesetze für nichteheliche Partner ablehnt hatte.

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. - Foto: dpa

Von Jost Müller-Neuhof

 

Erfurt/Berlin - Die Ansprüche unverheirateter Eltern sollen nach dem Willen des 67. Deutschen Juristentags gestärkt werden. Trennen sich die Partner, soll ein Ausgleich des „wirtschaftlichen Ungleichgewichts“ vorgenommen werden, wenn sich ein Partner aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses um die gemeinsamen Kinder gekümmert habe, beschloss die Abteilung Familienrecht des Juristentags am Donnerstag in Erfurt.

Das traditionsreiche Gremium mit über 2700 Rechtsexperten stellt sich damit gegen Justizministerin Brigitte Zypries. Diese lehnte neue Gesetze für nichteheliche Partner kürzlich erst wieder ab. Wer Sicherheit suche, solle heiraten oder vor einem Notar Verträge schließen. Zypries findet es wichtiger, Homosexuellen in Lebenspartnerschaft endlich die gleichen Rechte einzuräumen wie Eheleuten, einschließlich der Steuervorzüge, wie sie am Mittwoch kundgab.

Die Rechtsexperten des Juristentags begründen ihr Votum mit der Lebenswirklichkeit. Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Und was die Frage nach neuen Gesetzen dringend macht: Die Unehelichen gebären immer mehr Kinder, während es bei den Ehelichen immer weniger Nachwuchs gibt.

„Dass Partner nicht heiraten oder keine Verträge schließen, bedeutet nicht, dass sie jegliche Rechtsfolgen für den Fall der Auflösung ihrer Partnerschaften ablehnen“, konstatierte die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff in ihrem Gutachten für den Juristentag. Denn das „schutzwürdige Vertrauen“ entstehe spätestens dann , wenn die Partner sich Familien- und Erwerbsarbeit aufzuteilen begännen – und zwar so, dass einer wirtschaftlich das Nachsehen hat. Das entspricht zwar nicht dem Bild der Politik von einer modernen nichtehelichen Partnerschaft, ist aber gerade in Haushalten mit mehreren Kindern Realität. Bleibt die nichteheliche Mutter mit den Kindern zu Hause, gerät sie in ein prekäres Rechtsverhältnis. Nichtehelichen Partnern blieben viele Teilhaberechte verweigert, während sie etwa im Sozialrecht bei der Bedarfsgemeinschaft zunehmend in die Pflicht genommen würden, kritisierte die Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek. Viele „offene Baustellen“ offenbarten „erhebliche Gerechtigkeitslücken für die Betroffenen“, meinte die Juristin.

Der Mannheimer Richter und Rechtsprofessor Gerd Brudermüller, Vorsitzender des Familiengerichtstags, verlangte für langjährige Partner mindestens einen im Gesetz fixierten „zeitlich befristeten Ausgleichsanspruch, der zum Übergang in die Selbstständigkeit erforderlich ist“. Allerdings würde Brudermüller auch die Ansprüche nach der Ehe weiter schleifen. „Ethisch gerechtfertigt“ fände er es allein, wenn „ehebedingte Nachteile“ nach der Ehe ausgeglichen würden – also etwa, wenn ein Partner für Haushalt und Kinder auf den Beruf verzichtet hat.

Der Trend geht in diese Richtung, wie das seit Januar geltende Unterhaltsrecht zeigt. Nach der Ehe sollen die Partner schnell wieder für sich selbst sorgen müssen, so wie es getrennte Unverheiratete jetzt schon tun. So wird die wilde Ehe der bürgerlichen zwar noch nicht ähnlicher, dafür aber die bürgerliche der wilden.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 26.09.2008)

www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Gesetzgebung-Ehe;art122,2622731

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Wollten Sie schon immer mal in einer Nichtehe leben, dann heiraten Sie einfach nicht und schon bleiben Sie mit Erreichen der Volljährigkeit im Zustand der Nichtehe. In Nichtehe kann man allein leben, mit einem Partner oder Partnerin oder auch mit mehreren Partner/innen. Es ist auch völlig egal, ob es zum Geschlechtsverkehr, mit sich allein oder mit jemand anderem kommt, oder ob Sie Gruppensex pflegen. Gerne können Sie auch homosexuell sein oder auch heterosexuell, ist das nicht schö?

Damit das aber nicht länger schön ist, sinnieren regulierungswütige JuristInnen wie die Bonner Familienrechtlerin Nina Dethloff und die Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek darüber nach, wie man die verlotterten und in Nichtehe lebenden Menschen wieder an Zucht und Ordnung gewöhnen und an die Kandare nehmen kann, denn den Familienrechtsanwälten geht die Arbeit aus, da immer weniger Menschen Lust darauf haben, sich in der staatlich subventionierten bürgerlichen Ehe aufzuhalten. So wie in der DDR stimmen die Leute mit den Füßen ab. Ohne staatliches Ehezertifikat kann man gut leben. Doch so wie in der DDR die Fluchtwilligen aufgehalten wurden, so wollen auch viele Familienrechtler die Flucht der Menschen aus staatlicher Ehebürokratie aufhalten und da scheint jedes Zwangsmittel recht, wenn es sich nur schließlich in klingender Münze im Geldbeutel des Anwaltes auszahlt. Pfui Deibel, können wir da nur sagen.

 


 

 

47. Deutscher Juristentag 1968

 

Rudolf Pehle (geb. 11.05.1910) - Senatspräsident am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (ab , ..., 1958) - im Handbuch der Justiz 1958 ab 1935 als Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht München aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 1974 nicht aufgeführt. Über seine Tätigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus, Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Organisationen, eventuelle Beteiligungen an nationalsozialistischen Unrecht oder eine eventuelle Teilnahme an Justizverbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus liegen uns derzeit keine Informationen vor. War 1945 bei Kriegsende 34 Jahre alt. Über eine eventuelle Teilnahme an Kriegshandlungen in der Zeit des Nationalsozialismus informiert auf Anfrage die Deutsche Dienststelle. Rolf Lamprecht: "Fragwürdige Schweigepflicht. Plädoyer für ein Recht zur `Dissenting Opinion` bei den Obergerichten" in ZRP 4/2010, S. 117-119. Bezogen auf den 47. Deutscher Juristentag 1968 schreibt Lamprecht: "So kam es denn auch. Rudolf Pehle, Senatspräsident beim BGH, legte ein unfreiwilliges Geständnis ab. Ihm entschlüpfte, wovor er und die meisten seiner Kollegen Angst haben: Wenn in einem Dreierkollegium einer dissentiere, stelle er "zwangsläufig die beiden anderen Richter als Träger der Verantwortung heraus.". Denen drohe dann, dass sie womöglich "zur Rede gestellt werden". Pehle provozierte damit eine heiß diskutierte Folgefrage: Warum Richter davor bewahrt werden sollen, ihre Entscheidungen vor der Öffentlichkeit zu verantworten? Pehles Widerpart, sagte: "Dunkel ist, warum eigentlich gerade der Richter solchen Schutz benötigen soll, den in einer offenen Gesellschaft wie der unsrigen, über den allgemeinen Persönlichkeitsschutz hinaus, sonst niemand genießt oder auch nur genießen möchte.

 

 

 

 


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