Kidnapping


 

 

 

20. Januar 2008, 17:41 Uhr

Von Manfred Quiring

 

Russland

Millionär nimmt die eigenen Kinder als Geiseln

Ein Entführungsfall wirft ein grelles Schlaglicht auf das russische Rechtssystem: Ein Millionär trennt sich von seiner Gattin. Um Forderungen aus dem Weg zu gehen, entführt er die Kinder und lässt die Mutter in die Psychiatrie stecken. Die Frau kommt frei. Ihre Kinder bekommt sie nicht mehr zu sehen – bis Präsident Putin eingreift.

 

Russland mit seiner gelenkten Justiz mag kein Rechtsstaat im herkömmlichen Sinne sein, aber sein Recht bekommt man – in diesem Falle Frau – unter bestimmten Bedingungen schon. Nur der Weg dorthin kann recht verschlungen sein, und ohne den Präsidenten läuft gar nichts, musste Marianna Saweljewa erfahren.

 

Die Mutter von drei Kindern war zehn Jahre lang mit Wladimir Saweljew, einem der zahlreichen neuen russischen Millionäre, verheiratet. Eines schönen Tages beschloss der untreue Wladimir, sich von seiner Gattin zu trennen. Er verließ die Familie und wollte sich scheiden lassen. Das aber kann auch in Russland teuer werden für den Ehemann, der sich deshalb etwas ganz Besonderes einfallen ließ. Er nahm seine eigenen Kinder als Geiseln, um eventuelle Forderungen seiner Gattin abzublocken.

Bei Nacht und Nebel überfielen seine Handlanger das Haus, in dem seine Frau mit den Kindern Mischa (2), Anja (7) und Mascha (8) sowie deren Großeltern lebte. Die Bande fesselte den Vater Mariannas und warf ihn in den Keller. Die beiden nur mit ihrem Nachthemd bekleideten Frauen zerrten sie unter dem Geschrei der Kinder ins wartende Auto und brachten sie in eine psychiatrische Anstalt. Saweljew verfolgte die Aktion in unmittelbarer Nähe aus seinem amerikanischen Hummer. Er lud die Kinder in sein Auto und verschwand.

Als Marianna nach einigen Mühen die Psychiatrie verlassen konnte, waren die Kinder und ihr Gatte, der zuvor noch sein Unternehmen und die Immobilien verkauft hatte, nicht mehr auffindbar. Für die Mutter begann eine achtmonatige Leidenszeit auf der Suche nach ihren Kindern. „Ich war in Dutzenden Büros“, erzählte sie später der Zeitung Komsomolskaja Prawda. Sie suchte Hilfe bei den verschiedensten Milizverwaltungen, bei der Kriminalmiliz, bei der Generalstaatsanwaltschaft, bei Gerichten. Auch Briefe an Innenminister Nurgalijew und den Chef des gerade erst neu gegründeten Untersuchungskomitees bei der Generalstaatsanwaltschaft führten zu keinem Ergebnis. Ihr ehemaliger Mann und auch die Kinder wurden zwar zur Fahndung ausgeschrieben, doch es fruchtete nichts. Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft erklärten ihr, warum: „Sie sind doch keine dumme Frau, Sie müssen doch begreifen, dass Ihr Mann alle gekauft hat.“ Eine Auseinandersetzung mit einem reichen Mann sei sinnlos, wurde ihr bedeutet.

Nur noch Putin kann helfen

Als letzter Ausweg blieb nun nur noch eine Instanz: der Präsident. Allerdings war es mit einem einfachen Brief an dessen Administration nicht getan, der würde in den Vorzimmern hängen bleiben und nie den Adressaten erreichen. Irgendjemandem musste es gelingen, den Brief persönlich an Wladimir Putin zu übergeben. Die Filmkunst kam der verzweifelten Mutter zur Hilfe. Als sie den Film „Die 12“ des bekannten Regisseurs Nikita Michalkow gesehen hatte, erkannte sie dessen Erfolgspotenzial und die Chance, dass der Regisseur persönlich von Putin eingeladen werden würde. Marianna Saweljewa schrieb an Michalkow, fand Leute, die das Schreiben übergaben und weinte vor Glück, als der Film in Venedig einen Preis erhielt. Ein Zusammentreffen Michalkows mit Putin war gesichert. Schlagworte

Russland Rechtssystem Millionäre Wladimir Putin Marianna Saweljewa Und so geschah es. Michalkow zeigte seinen Film im Kreml und übergab Mariannas Brief an den Präsidenten. Drei Tage später lag das Schreiben mit einer entsprechenden Anweisung auf dem Tisch des Innenministers. Nach weiteren zwei Wochen konnte Marianna ihre Kinder in die Arme schließen. Auf deren Frage, wie es ihrer Mutter gelungen sei, sie zu finden, antwortete Marianne wahrheitsgetreu: „Nicht ich, der Präsident hat euch gefunden.“ Die russischen Rechtsschutzbehörden verstünden durchaus etwas von ihrem Job, kommentierte die Moskauer Zeitung die haarsträubende Geschichte. „Hauptsache, sie bekommen eine Anweisung von oben.“ Möglichst von ganz oben.

 

 

 

 

http://www.welt.de/politik/article1574333/Millionaer_nimmt_die_eigenen_Kinder_als_Geiseln.html

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Mal dahin gestellt, ob diese Meldung so stimmt, der Vater der drei Kinder wurde hierzu sicherlich nicht befragt. Was uns hier aus Russland als üble kriminelle Machenschaft eines Vaters kolportiert wird, ist in Deutschland tagtägliche Realität, nur dass hier nicht Väter ihre Kinder oft über viele hundert Kilometer kidnappen, sondern Mütter (siehe hierzu das untenstehende skandalöse Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz zur Legalisierung einer Kindesentführung).

Schließlich werden von der deutschen Unrechtsjustiz in Deutschland die entführenden Mütter auch oft noch damit belohnt werden, dass das Familiengericht dem Vater nach der Entführung der Kinder durch die Mutter auch noch das Sorgerecht entzieht.

Dass sich hier in Deutschland mal der deutsche Bundespräsident zugunsten eines betroffenen Vaters eingeschaltet hätte, ist uns nicht bekannt geworden. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, in dem jeder die ihm staatlich zugedachte Rolle wahrnimmt, die Mutter fürs Kind, der Richter für die Mutter und der Vater als Idiot und deutscher Michel die Zahlung von Unterhalt für Mutter und Kind.

 

 


 

 

 

 

OLG-Koblenz: Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung

Koblenz - Eine geschiedene Mutter, die mit ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Dies gelte auch dann, wenn beiden Elternteilen das Sorgerecht gemeinsam zustehe. Voraussetzung sei allerdings, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe (Beschluss vom 9.8.2007 - 9 UF 450/07).

Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Betzdorf auf. Das Gericht hatte zuvor auf Antrag des Vaters festgestellt, dass seine Ex-Frau widerrechtlich die beiden gemeinsamen Kinder nach England entführt habe. Die Frau war gemeinsam mit den Kindern zu ihrem neuen Ehemann gezogen. Der Vater meinte, sie hätte dies nicht ohne seine Zustimmung tun dürfen.

Das OLG sah das anders. Innerhalb der Europäischen Union genieße der Vater Freizügigkeit. Er könne seine Kinder also in England besuchen. Rechtlich sei der Umzug daher nicht anders zu bewerten, als wenn die Frau beispielsweise von Nord- nach Süddeutschland umgezogen wäre. Da sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe, könne von einer Entführung im Sinne der einschlägigen Rechtsbestimmungen keine Rede sein. (dpa)

 

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1195795021687.shtml

 

Beschluss des OLG Koblenz veröffentlicht in "NJW", 4/2008

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

 

Wo laufen sie denn, wo laufen sie denn - am Oberlandesgericht Koblenz? Ach ist der Rasen schön grün, am Oberlandesgericht Koblenz.

Vielleicht verlegt man das ganze Gerichtsgebäude samt seiner Familiensenate einfach nach England. Da sind schließlich die Mieten billiger und die Rechtssuchenden aus dem OLG-Bezirk Koblenz können ja auch zum Termin nach London fahren, jetzt wo es so einen schönen Tunnel unter dem Kanal gibt

 

 

 

 


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