Kindergeld


 

 

 

Kindergeldberechtigter

Zum Kindergeldberechtigten ist der Elternteil zu bestimmen, der für den volljährigen Studenten die höhere wirtschaftliche Leistung erbringt.

Landgericht Berlin - Beschluss vom 08.04.2011 - 87 T 261/09

in: FamRZ 2172011, S. 1764

 

 


 

 

Sonntag, 27. Juli 2008

Unionsmodell für Kindergeld

Großfamilien profitieren

Die Union will das Kindergeld ab Januar 2009 für kinderreiche Familien erhöhen. Der familienpolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), legte in "Bild am Sonntag" erstmals konkrete Zahlen für eine gestaffelte Erhöhung vor.

"Für das erste und zweite Kind soll es je zehn Euro mehr geben, für das dritte Kind 20 Euro und ab dem vierten Kind 50 Euro." Die Kosten von 2,56 Milliarden Euro entsprächen in etwa den Einsparungen beim Kindergeld durch den Geburtenrückgang seit 2006. Derzeit gibt es für die ersten drei Kinder jeweils 154 Euro im Monat, ab dem vierten Kind 179 Euro.

Staat macht dennoch Plus

Der Staat hatte im vergangenen Jahr deutlich weniger für Kindergeld ausgeben müssen. Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Ausgaben um zwei Prozent auf 34,2 Milliarden Euro zurück. Als Gründe werden die sinkende Geburtenrate genannt sowie die Tatsache, dass die Leistung seit dem vergangenen Jahr nur noch bis zum 25. und nicht mehr bis zum 27. Lebensjahr gezahlt wird. Nach der geltenden Rechtslage würden Bund, Länder und Gemeinden beim Kindergeld bis 2012 noch einmal acht Prozent oder knapp drei Milliarden Euro pro Jahr sparen. Die jetzt von der Union geplante Kindergelderhöhung wird demnach lediglich aus den Einsparungen beim Kindergeld finanziert.

http://www.n-tv.de/Unionsmodell_fuer_Kindergeld_Grossfamilien_profitieren/270720080508/999852.html

 

 

 


 

 

 

 

Über 34 Milliarden Euro im vergangenen Jahr für Kindergeld ausgegeben

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung Kindergeld im Umfang von 34,5 Milliarden Euro steuerlich vergütet. Darüber hinaus seien rund 106 Millionen Euro an Kindergeld ausgezahlt worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/771) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/601) mit.

Für 2006 bis 2008 sei dafür ein Ansatz von jeweils 109 Millionen Euro im Haushalt eingeplant. Die durch die Kinderfreibeträge entstehenden Mindereinnahmen beziffert die Regierung auf rund 1,5 Milliarden Euro.

Steuermindereinnahmen und Zahlungen von Kindergeld zusammen werden sich danach in diesem Jahr auf rund 36,1 Milliarden Euro, im nächsten Jahr auf rund 36,2 Milliarden Euro und 2008 auf rund 36,3 Milliarden Euro summieren, so die Regierung.

Wie es weiter heißt, führt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 630 Millionen Euro, die Abziehbarkeit des Schulgeldes von etwa 30 Millionen Euro und die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzahlungen für die Unterbringung und Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder von rund 9 Millionen Euro jährlich.

Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen wirke sich steuerlich in Höhe von rund 960 Millionen Euro aus, wobei davon rund 120 Millionen Euro auf den Abzug des Unterhaltsfreibetrags zurückzuführen seien.

Die Ausgaben der öffentlichen Kassen für den Unterhaltsvorschuss werden mit rund 805 Millionen Euro angegeben. Der Ausbildungsfreibetrag schlägt nach Regierungsangaben mit rund 540 Millionen Euro zu Buche, während sich der Abzugsbetrag für eine Haushaltshilfe bei Krankheit oder schwerer Behinderung eines Kindes mit rund 300 Millionen Euro auswirkt.

Durch den Abzug von Behinderten-Pauschbeträgen entstünden Steuermindereinahmen von rund 900 Millionen Euro. Die Pflegepauschbeträge verringerten die Steuereinnahmen um rund 60 Millionen Euro. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten belaufe sich auf 131 Millionen Euro.

Für Kinderzulagen im Rahmen der geförderten Altersvorsorge („Riester-Rente“) hätten 2002 rund 73 Millionen Euro, 2003 rund 81 Millionen Euro und 2004 rund 141 Millionen Euro bereitgestellt werden müssen.

2002 und 2003 habe die Kinderzulage 46 Euro, 2004 und 2005 92 Euro jährlich betragen. In diesem und im nächsten Jahr belaufe sie sich auf 138 Euro und ab 2008 auf 185 Euro. Den Aufwand für die Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz sowie für das Baukindergeld gibt die Regierung für 2005 mit 3,38 Milliarden Euro und für 2006 mit rund 3,01 Milliarden Euro an.

In der gesetzlichen Krankenversicherung würden die Kosten für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Jugendlichen auf rund 12 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Für Krankengeld bei Betreuung eines Kindes hätten die Kassen 2004 92,9 Millionen Euro gezahlt.

Die Aufwendungen für Haushaltshilfen in diesem Zusammenhang hätten mit rund 73,4 Millionen Euro zu Buche geschlagen. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für das Mutterschaftsgeld beziffert die Regierung für 2004 mit 588,6 Millionen Euro.

Die Mutterschaftsgeldzahlungen für nicht selbst gesetzlich sowie für privat Versicherte beliefen sich auf rund 3,6 Millionen Euro. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der Pflegeversicherung gibt die Regierung mit annähernd rund 900 Millionen Euro jährlich an.

Schließlich teilt die Regierung mit, dass sich die vom Bund gezahlten Beiträge für Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung im vergangenen Jahr auf rund 11,7 Milliarden Euro summiert haben.

Im laufenden Jahr werde mit rund 11,4 Milliarden Euro gerechnet. Für das Erziehungsgeld seien 2005 etwa 2,9 Milliarden Euro aufgewendet worden, in diesem Jahr erwarte man 2,83 Milliarden Euro.

Quelle: Heute im Bundestag vom 2.3.2006

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Man könnte meinen, der Staat - wer ist das eigentlich - hätte den Menschen im Jahr 2005 über 34 Milliarden Euro geschenkt. Das ist natürlich völliger Unsinn, der Staat hat lediglich darauf verzichteten Menschen mit Kinder 34 Milliarden Euro aus der Tasche zu ziehen. Das ist nur recht und billig und keine freundliche Geste des Staates, denn Wegelagerei ist ja in Deutschland verboten.

Im übrigen zieht der Staat mit seiner dennoch im großen Stil betriebenen Wegelagerei  den einen das Geld aus der Tasche, um dann, nach Alimentierung seines Bürokratischen Staatsapparats, den verbliebenden Rest den anderen in die Tasche zu stopfen. 

 

 

 


 

 

 

Kindergeld 2001

Im Jahr 2001 gab es 8,937 Millionen Empfänger von Kindergeld, darunter 956.000 Ausländer.

Kinder insgesamt 14,940 Millionen, davon ausländisch 1,791 Millionen

Die Ausgaben betrugen 51,152 Milliarden DM (einschließlich Verwaltungskosten)

 

Quelle: Statistisches Taschenbuch 2002

ehemaliges Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

 

 

 

 


 

Sehr geehrter Herr Herrmann,

auf ihre Internet-Adresse und die Informationen bin ich im Internet gestoßen.

Wie viele andere Männer auch bin seit einiger Zeit geschieden. Ich zahle den Kindesunterhalt seit mehreren Jahren. Aus der Klage an das Düsseldorfer Finanzgericht ist zu entnehmen, dass die Unterhaltszahlungen und die Realisierung der Umgangspflicht steuerlich geltend gemacht werden kann.

Da die Nachahmer erwünscht sind, so bitte ich um folgende Informationen:

- Soll beim Finanzamt ein formloser Antrag gestellt werden?

- Sollen die Beträge unter "Außergewöhnliche Belastung" angegeben werden?

- Können die Kosten abgesetzt werden, die länger als zwei Jahren zurückliegen?

- Was soll generell beachtet werden?

Für Ihre Hilfe vielen Dank im voraus.

G. K.  

 

 

 

Lieber G. K.,

in dem Verfahren vor dem FG Düsseldorf geht es darum, daß Kindergeld nur an die Mutter ausgezahlt wird. die Klage zielt auf die Verfassungswidrigkeit des § 64 EStG, der festlegt, das nur ein Elternteil bezugsberechtigt ist.

Kindergeld ist aber eine negative Steuer bzw. ein Steuerfreibetrag (vgl. Verknüpfung mit § 32 EStG: Kinderfreibetrag). Bzgl. des Kinderfreibetrages gilt aber der Halbteilungsgrundsatz (vgl. § 32 VI EStG), d.h.: jeder Elternteil - unabhängig davon ob verheiratet, getrennt, geschieden oder unverheiratet - hat Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag und bekommt ihn auf der Steuerkarte eingetragen. Eine Übertragung ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH) nur mit Zustimmung desjenigen, der seinen Anteil abgibt, oder bei grober Verletzung der Unterhaltspflicht möglich. Diese Grundsätze müssen auch beim Kindergeld gelten. Denn es ist ein Äquivalent zum Kinderfreibetrag.

Bzgl. des Kindergeldes muß man nun bei der Familienkasse einen Anträge auf Kindergeld stellen. Wenn dieser Antrag mit Hinweis auf die alleinige Bezugsberechtigung der Mutter abgewiesen wird, muß man Widerspruch einlegen, und bei erneuter Ablehnung vor dem Finanzgericht klagen.

Ich werde über den Fortgang des Verfahrens berichten und würde mich freuen, wenn viele meinem Beispiel folgen, und dieses auch über die mailingliste kundtun. wir können uns gegenseitig unterstützen, in dem wir die Klageschriften etc. sowie die Beschlüsse austauschen.

Viele Grüße

Manfred Herrmann

vafk mittleres Ruhrgebiet

m.herrmann.essen@t-online.de

 

Sent: Tuesday, September 24, 2002 

 


 

Kindergeldberechtigt ist im Außenverhältnis der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt (§64 II S. 1 Einkommenssteuergesetz). Haben beide Elternteile diese Qualifikation, sollen sie sich intern einigen (§64 II S. EStG). Tun sie es nicht, bestimmt nicht die Kindergeldkasse, sondern auf Antrag das Vormundschaftsgericht den Empfänger (§64 II S. 3 EStG). Ist das Kind ausgezogen, bekommt derjenige das Kindergeld, der mehr Unterhalt zahlt (§ 64 III EStG). Zahlen beide gleich viel, gilt wieder der Einigungsappell mit dem Vormundschaftsgericht als Reserve-Streitschlichter.

 

 


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