Kinderunfall


 

 

 

 

Fahrradhelm wird zur tödlichen Gefahr

Beim Spiel auf dem Spielplatz hatte ein achtjähriges Mädchen in Oberhausen seinen Fahrradhelm nicht abgesetzt. Sie ist damit in den Maschen einer Hängebrücke hängen geblieben und hatte sich so stranguliert. Am 30. März ist sie ihren schweren Verletzungen erlegen.

„So ein tragischer Unfall kann vermieden werden, wenn Eltern und ältere Kinder darauf achten, dass beim Spiel auf dem Spielplatz immer der Helm abgenommen wird“, sagt Martina Abel von der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. am 31. März in Bonn. „So richtig und wichtig ein Helm beim Fahrradfahren ist, so gefährlich kann er werden, wenn er nicht zur rechten Zeit auf dem Spielplatz abgesetzt wird.“

Jährlich verletzen sich rund 492.000 Kinder unter 15 Jahren in Heim und Freizeit so schwer, dass sie ärztlich versorgt werden müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat im Jahr 2008 fast 40.000 Unfälle mit Spielplatzgeräten registriert – und dabei handelt es sich nur um die Spielplatzunfälle auf Schulhöfen und Außengeländen von Kindertageseinrichtungen während der Betreuungszeiten. Auf diese hohe Zahl kommt zusätzlich eine große Zahl von Spielplatzunfällen im öffentlichen und privaten Bereich (Quellen: BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V., DGUV).

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. vom 31.3.2010

 

 

 


 

 

Heimkind in der Badewanne ertrunken

29.03.2010 Bad Liebenzell Unterlengenhardt

Der Tod eines zwölfjährigen Mädchens im Juli 2009 wäre nach Auffassung des Calwer Amtsgerichts eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Die betreuende „Heilpädagogin“ wurde in der Verhandlung freigesprochen! ...

Der Vorsitzende Richter Hans-Georg Gawronski verwies auf das Fehlen einer Vorhersehbarkeit!

Staatsanwalt Mischa Lauer hatte den Prozess angestrebt, weil das Kind in einer Badewanne ertrunken ist. »Durch Fahrlässigkeit haben Sie den Tod des Mädchens verursacht«, sagt Mischa Lauer, den Kinder mit epileptischen Anfällen dürfen nicht alleine Baden sondern nur Duschen.

Sechs Jahre lang befand sich das Kind in dieser Einrichtung. Das Kind hatte im ersten Halbjahr 2009 mehrere epileptische Anfälle gehabt und trotzdem ist es alleine Baden gegangen!


Schwarzwälder Bote berichtet ...

https://gesundbleibenblog.wordpress.com/2016/12/20/heimkind-in-der-badewanne-ertrunken/

 

 

 


 

 

 

Abgetrennter Arm: Untersuchung kann Wochen dauern

30.10.2009 20:00 Uhr

Ulm (mru) - Bei den Ermittlungen zu dem schlimmen Waschmaschinen-Unfall in Ulm rechnet die Polizei nicht mit einem raschen Ergebnis. Die Maschine, die einem vierjährigen Buben den linken Arm abgerissen hat, wurde aus der Wohnung der Familie geholt und wird nun von einem Sachverständigen untersucht. „Das kann mehrere Wochen dauern“, sagte Polizeisprecher Wolfgang Jürgens.

Der Gutachter soll die Frage klären, wieso die defekte Waschmaschine anlaufen konnte, obwohl die Tür fehlt. Wie berichtet, hatte der Vierjährige beim Spielen in die Maschine hineingegriffen, worauf sie anging und der Bub schwer verletzt wurde. Er verlor dabei seinen linken Arm. Seine Mutter entdeckte den Schwerverletzten erst am nächsten Morgen in seinem Bett. Die Ärzte konnten seinen Arm nicht mehr retten, doch der Bub ist außer Lebensgefahr.

Die Ermittler werden in den nächsten Tagen weitere Gespräche mit der Mutter und den Geschwistern führen, um den genauen Unfallhergang aufzuklären. Wolfgang Jürgens betont jedoch: „Es gibt für uns keinen Grund, an dem Ablauf zu zweifeln, wie er geschildert wurde.“ Gerade bei den Kindern müssten die Beamten zudem sehr behutsam bei den Befragungen vorgehen. „Die ganze Familie steht unter Schock“, sagte Jürgens. „Wichtig ist, dass sie jetzt eine Ruhe findet.“

letzte Änderung: 30.10.2009

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Illertissen/Lokalnachrichten/Artikel,-Abgetrennter-Arm-Untersuchung-kann-Wochen-dauern-_arid,1961653_regid,8_puid,2_pageid,4498.html

 

 

Kommentar Väternotruf::

Etwas eigenartig mutet es schon an, wenn die Mutter ihren schwerverletzten vierjährigen Sohn erst am nächsten Morgen findet und dieser noch lebt, obwohl ihm die Waschmaschine am Tag vorher einen Arm abgerissen haben soll.

Wunder gibt es aber immer wieder und so dürfen wir uns also wundern.

 

 


 

 

Lebensgefährlich für Kinder: Elektrische Geräte im Badezimmer

Am 29. März 2009 ereignete sich in der Nähe von Ludwigshafen ein tödlicher Kinderunfall. Zwei Mädchen im Alter von vier und sechs Jahren starben bei dem Spiel mit einem elektrischen Haartrockner, der in die Badewanne der Kinder fiel und einen Stromschlag auslöste. „Elektrische Geräte, wie ein Fön, dürfen niemals in der Nähe einer Badewanne gelagert werden!", warnt Martina Abel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. in Bonn. „Eltern müssen auch ältere Kinder während des Badens immer beaufsichtigen." Aus diesem aktuellen Anlass gibt die BAG drei Tipps zum Umgang mit Elektrogeräten im Badezimmer:

Geräte brauchen ihren festen Platz: Elektrische Geräte, von denen eine Gefährdung der Kinder ausgeht, brauchen im Haushalt ihren festen Platz. Eltern müssen darauf achten, dass sie für die Kleinen nicht erreichbar sind. Ein Fön darf niemals in der Nähe von Wasser und für Kinder zugänglich gelagert werden. FI-Schutzschalter einbauen und Steckdosen sichern: Generell sollten aus Sicherheitsgründen FI-Schutzschalter eingebaut werden, die im Falle einer Störung, z. B. durch Wasserkontakt eines Elektrogerätes die elektrische Spannung sofort unterbrechen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein solcher Schalter vorhanden ist: Fragen Sie den Wohnungsvermieter oder den Elektroinstallateur.

Verantwortung nicht an Kinder abgeben: Nicht nur die Kleinen, auch die etwas größeren Kinder sind im Badezimmer gefährdet. Daher gilt: Kinder sollten, besonders während des Badens, niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Aufsichtspflicht von Kleinkindern sollte nicht an die älteren Geschwister übertragen werden.

Weitere Hinweise im Umgang mit Kindern im Bad unter www.kindersicherheit.de/html/bad.html

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. vom 30.3.2009

 

 


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