Kinderwahlrecht


 

 

 

 

 

46 Bundestagsabgeordnete fordern fraktionsübergreifend Wahlrecht für Kinder

Auch Kinder sollen künftig das Wahlrecht bekommen. Dieses solle treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden, fordern 46 Bundestagsabgeordnete in einem interfraktionellen Antrag (16/9868). Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Zurzeit sind etwa 14 Millionen deutsche Staatsbürger vom Wahlrecht ausgeschlossen, und zwar allein aufgrund ihres Alters“, kritisieren die Abgeordneten. Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes schreibt vor, dass erst ab 18 Jahren gewählt werden darf. „Diese Norm ist weder zwingend noch unabänderlich“, schreiben die Abgeordneten. Der Verfassungsartikel sei schon in der Vergangenheit verändert worden. So wurde Anfang der 1970er Jahre das aktive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre gesenkt.

Sobald Kinder dazu in der Lage seien, sollten sie selbst das Wahlrecht ausüben, fordern die Abgeordneten. Bis dahin könnten die Eltern „im Rahmen ihres grundgesetzlich legitimierten Elternrechts“ das Wahlrecht wahrnehmen. Einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl oder den Grundsatz der geheimen Wahl sehen die Abgeordneten nicht. Viele Studien würden zeigen, dass Kinder und Jugendliche in hohem Maße an Politik interessiert seien und an ihr teilhaben wollten.

Die Abgeordneten schlagen vor, das Bundeswahlgesetz dahingehend zu ändern, dass junge Menschen, sobald sie sich selbst für beurteilungsfähig halten, sich in eine Wahlliste eintragen lassen können. Nach der Eintragung würde das Stellvertreterrecht der Eltern entfallen.

Quelle: heute im bundestag vom 8.7.2008

 

 

 

Kommentar Väternotruf::

Herr, lass es Verstand regnen auf die 46 Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wenn das nicht hilft, dann auch gerne einen Wirbelsturm, der die Herren und Damen ganz sanft auf eine einsame Insel im Pazifik trägt, wo sie von nun an miteinander ihre neuen Gesellschaftsmodelle ausprobieren können ohne dabei den Rest der Menschheit Schaden zuzufügen. Die ersten Schwangerschaft werden dann bei der Langeweile auf der Insel sicher nicht lange auf sich warten lassen und dann mögen die Eltern das Wahlrecht für diese Kinder ausüben.

Die 46 Damen und Herren können dann gleich mal ausprobieren, wie das funktionieren soll. Bekommt jeder Elternteil eine treuhänderische Stimme für sein Kind oder nur - wie in Deutschland immer noch Usus - nur die Mutter?

Wie ist das mit den nichtverheirateten Vätern? Bekommen die auch eine Stimme für ihre Kind oder sollen die - so wie im sexistischen Deutschland, das Bundesverfassungsgericht 2003 lässt grüßen,  mit einem Blick auf in den Pazifik  abgespeist werden oder mit einer Runde Wettschwimmen mit den ansässigen Haien?

Uns kann das eigentlich egal sein. Nach 20 Jahren senden wir eine Forschungsexpedition auf die Insel und schauen mal, wie sich das Wahlrecht für Kinder ausgewirkt hat. Wahrscheinlich haben sich die männlichen Bundestagsabgeordneten inzwischen tot gesoffen oder an den wenigen auf der Insel befindlichen Palmen Suizid verübt, währen die Mütter mit den halbwüchsigen Muttersöhne unter dem Palmendach sitzen und sich Händchen halten oder sich mit anderen intimen Handlungen beschäftigen.

 

 

 

 


 

 

Stimmabgabe

FDP fordert Wahlrecht für Kinder

In der Debatte um mehr Rechte für Familien setzt die FDP auf ein Wahlrecht für Kinder. Eltern sollen bis zur Volljährigkeit deren Stimmabgabe übernehmen. Themen wie Kinderbetreuung und Ausbildung bekämen so mehr Schlagkraft in der Politik.

BERLIN - "Kinder haben bisher keine Stimme in der Politik", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Löning der "Berliner Zeitung". "Diese Ungerechtigkeit muss geändert werden." Löning reagierte mit seinem Vorschlag auf Forderungen vor allem aus der SPD, den Schutz von Kindern als Grundrecht in der Verfassung zu verankern. Dies lehnte der Vorsitzende der Berliner FDP ab.

Stattdessen sollte nach Ansicht des FDP-Politikers in Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem bisher das Wahlrecht ab 18 Jahre verankert ist, das Wahlrecht für Kinder eingeführt werden. Bis zu deren Volljährigkeit sollten die Eltern treuhänderisch das Wahlrecht wahrnehmen. "Mit einem Kinderwahlrecht von Geburt an, bekämen Familien, und damit die Betroffenen, schlagartig mehr Gewicht in der Politik", argumentierte Löning.

Derzeit leben über 13 Millionen Kinder in Deutschland. "Ihre Wahlstimmen würden das gesamte politische Gefüge neu ordnen", sagte der FDP-Politiker. Er verwies auch auf den demografischen Wandel. Bis zum Jahr 2030 werde jeder dritte Deutsche 60 Jahre und älter sein. Deren Themen würden zwangsläufig die Politik dominieren. "Die Kinder brauchen deshalb Einfluss." 

02.01.2008

www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Wahlrecht-Familienpolitik;art122,2448556

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

In alle dem parteipolitischem Getöse um sogenannte Kinderrechte endlich mal eine vernünftig klingende Stimme, Kindern ein Wahlrecht, ausgeübt über ihre Eltern zuzuordnen.

Allerdings stellt sich die praktische Frage welcher der beiden Eltern für das Kind die Stimme abgeben soll. Nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichtes dürfte diese die Mutter sein, da Väter beim Bundesverfassungsgericht unter Generalverdacht stehen üble Burschen zu sein und im übrigen sich Kinder nun mal bei der Mutter am wohlsten fühlen, was ja schon der Kindermörder Adolf Hitler wusste.

Nun aber im Ernst. Jeder Elternteil müsste also, wenn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht bloß ein Fetzen nutzloses Papier sein soll, den Eindruck kann man ja gewinnen, wenn man sich die verfassungswidrige Rechtssprechung am Bundesverfassungsgericht ansieht (Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 -

Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder), eine halbe Stimme je Kind erhalten. Mit "jeder Elternteil" sind auch diejenigen Elternteile gemeint, die durch das Bundesverfassungsgericht aus der Elternverantwortung ausgegrenzt werden, also die nichtverheirateten Väter. Einzig und allein die Eltern, egal ob Väter oder Mütter, denen nach §1666 wegen Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen wurden, wären nicht abstimmungsberechtigt. Ob dann der Vormund beim Jugendamt, der für 100 Kinder die elterliche Sorge ausübt, 100 Stimmen bei der Wahl abgeben kann, erscheint allerdings fraglich. Vielleicht überragen wir das Stimmrecht für diese Kinder dann an den FDP-Bundestagsabgeordneten Markus Löning, zum Dank dafür, dass er an die Kinder gedacht hat.

 

 

 


 

 

 

 

 

Bundestag lehnt Initiative zur Einführung eines Kinderwahlrechts ab

Nachdem eine fraktionsübergreifende Initiative zur Einführung des Wahlrechts von Geburt an im Bundestag gescheitert ist, kündigt der sächsische FDP-Abgeordnete Klaus Haupt dennoch eine Fortsetzung des Projekts an. Der Co-Initiator des Vorstoßes sagte gegenüber der WELT, die Abstimmungsniederlage habe ihn „nicht erschüttert“. Vorbehalte gegenüber dem aktiven Wahlrecht für Kinder seien nur schwer auszuräumen. „Wir sind keine Traumtänzer, müssen da noch dicke Bretter bohren“ – so Haupt zu den künftigen Chancen einer Ausweitung des Wahlrechts auf alle unter 18jährigen. Ziel der Antragsteller, zu denen Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sowie seine Stellvertreter Antje Vollmer (SPD) und Hermann Otto Solms (FDP) zählen, ist die Stimmberechtigung aller Minderjährigen. Dass aber eigentlich die Eltern als „Treuhänder“ der dann pro forma wahlberechtigten Säuglinge und Vorschüler das Kreuz in der Wahlkabine machen, sei kein Argument gegen eine solch radikale Neuerung, so Haupt. 20 Proze

nt des Staatsvolkes könne man nicht weiter ausschließen. Das Anliegen, welches eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 38 erfordern würde, sei wichtig auch angesichts der demographischen Entwicklung.

Obwohl eine Mehrheit der Parlamentarier gegen den Antrag votierte, ist Haupt überzeugt, dass es auch in der kommenden Legislaturperiode nach einer vorgezogenen Bundestagswahl erneut um das Kinderwahlrecht gehen wird.

Gegen das Vorhaben ist Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen: „Dieses Kinderwahlrecht ist ein Scheinrecht, eigentlich ein Recht für Eltern." Man setze lieber auf gute Familien- und Sozialpolitik, erklärte Schewe-Gerigk der WELT. Außerdem kündigte sie an, dass sich ihre Partei für ein Wahlrecht ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen einsetzen wolle.

Ein ganz anderes Modell gefällt dem wissenschaftlichen Leiter der „Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen“, Frank Tremmel: Wer sich für eine Wahl interessiert und sich für reif genug hält, fordert einfach selbständig die Wahlunterlagen an – und sei es im Alter von nur zehn oder elf Jahren. „Jede feste Altersgrenze ist ungerecht“, sagt Tremmel. Er will das Problem jetzt Wissenschaftlern vorlegen: Gelungenen Aufsätzen zur Umsetzung des Kinderwahlrechts winkt ein von seiner Stiftung ausgelobter „Generationengerechtigkeitspreis“.

Quelle: DIE WELT vom 6.6.2005

 

 


 

 

Klaus Haupt: Kinderwahlrecht hat wichtiges Zwischenziel erreicht

Der fraktionsübergreifende Gruppenantrag zum 'Wahlrecht ab der Geburt' ist am 5.6.2005 zwar im Bundestag abgelehnt worden. Dennoch war der Antrag ein Erfolg. Dazu erklärt der Mitinitiator des Antrages, der Kinderbeauftragte der FDP-Bundestagsfraktion Klaus Haupt:.

Im Frühjahr 2003 wurde mit der Vorstellung der überfraktionellen Antragsinitiative „Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an“ eine breite Diskussion in Verbänden und Vereinen, die sich Sorgen um die Zukunft unserer Gesellschaft machen, in den Bundestag gebracht und damit auf die politische Ebene, auf die es gehört. Der Deutsche Familienverband startete eine große Unterschriftenaktion.

Auch wenn in der zu Ende gehenden 15. Legislaturperiode des Bundestages noch kein dahingehender Beschluss erzielt werden konnte, so ist es überhaupt ein großer Erfolg, diese Grundsatzfrage im Deutschen Bundestag insgesamt so fundiert und auch über alle Parteigrenzen hinweg debattiert zu haben. Angesichts der Tatsache, dass der Bundestag sich allzuoft in tagespolitischen Detailfragen und Kämpfen entlang der Fraktionsgrenzen verzettelt, war dies allein schon bemerkenswert. Die gestrige abschließende Debatte war allerdings von Inhalt und Klima der schwächste Teil der Antragsberatungen. Hatte die erste Lesung im Frühjahr 2004 den überparteilichen Charakter der Initiative noch berücksichtigt, wurde diesmal nach starren Fraktionskontingenten die Redezeit aufgeteilt. Die CDU/CSU hat sogar gar keinen Befürworter des Antrages zu Wort kommen lassen. Auch inhaltlich war das Niveau weniger eindrucksvoll als bei den vorangegangenen Beratungen. Beatrix Philipp von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion v

erstieg sich zu der Behauptung, Verfassungsrechtler hätten den Antrag 'auseinandergenommen'. Das ist offenkundiger Unsinn. Im Gegenteil wird das Anliegen von Verfassungsrechtlern wie Roman Herzog oder Paul Kirchof unterstützt. Auch im Protokoll der Expertenanhörung des Innenausschusses ist nachzulesen, dass selbst die von den Gegnern des Antrages benannten Experten keine ernsthaften Verfassungsbedenken geltend machen. Einer von ihnen, Matthias Pechstein, nannte dort eine solche Argumentation eine auf 'schwankendem Boden'. Wer anderes behauptet, hat offenbar nicht zugehört. Das Wahlrecht ist ein in einer Demokratie unverzichtbares Grundrecht. Wer es Kindern und Jugendlichen grundsätzlich weiter vorenthält, stellt die prinzipielle Gleichheit der Staatsbürger in Frage und leistet der katastrophalen Politik Vorschub, die zu einer immer bedrückenderen Verlagerung von Lasten auf die nächste Generation führt.

Unser Rechtssystem sieht, wenn Rechts- und Geschäftsfähigkeit auseinanderfallen, die Stellvertretung vor und weist diese bei Kindern den Eltern zu. So wollen wir das auch im Wahlrecht. Selbstverständlich wird man, wie das der Kinderschutzbund fordert, diskutieren müssen, ab wann junge Menschen das Wahlrecht auch selbst ausüben dürfen. Eine einfache Wahlalterabsenkung lindert das Problem nur quantitativ. Wir wollen es qualitativ lösen. Jetzt sind der Mut und die Beharrlichkeit der Reformer gefragt, der auf allen Politikfeldern in Deutschland so dringend nötig ist.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Bundestagsfraktion vom 6.6.2005

 

 

 

 

 


 

 

 

Wahlrecht von Geburt an: interfraktioneller Antrag soll in den Bundestag eingebracht werden

Unter dem Titel „Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an“ will eine interfraktionell zusammengesetzte Gruppe von Abgeordneten nach der parlamentarischen Sommerpause einen Antrag in den Bundestag einbringen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Wahlrechtes ab Geburt durch Änderung des Artikel 38 Grundgesetz und erforderlicher weiterer gesetzlicher Änderungen vorzulegen. Zu den prominentesten Unterzeichnern des Antrages gehören Bundestagspräsident Wolfgang Thierse sowie die Vizepräsidenten Dr. Hermann Otto Solms und Dr. Antje Vollmer.

Nachfolgend der Wortlaut des Antrages:

Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die demografische Entwicklung in Deutschland gefährdet die Zukunft unserer Gesellschaft. Die Probleme der deutschen Gesellschaft der Zukunft sind nur zu bewältigen, wenn im Generationen-Vertrag auch die junge Generation berücksichtigt und Kindern und den sie großziehenden Eltern ein ihrer Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft angemessener Stellenwert eingeräumt wird. Die Gesellschaft insgesamt muss kinderfreundlicher werden, die Bereitschaft junger Erwachsener, Eltern zu werden, muss gestärkt, und die zahlreichen Probleme und Nachteile für Familien mit Kindern müssen abgebaut werden.

Der in Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegte Ausschluss der Kinder und Jugendlichen vom Wahlrecht vereitelt jedoch eine angemessene Berücksichtigung der jungen Generation im politischen Willensbildungsprozess unserer Gesellschaft und passt weder in die Gesamtsystematik unserer demokratischen Ordnung, noch überzeugt er inhaltlich. Das Wahlrecht ist ein in einer Demokratie unverzichtbares Grundrecht. Wer Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht grundsätzlich weiter vorenthält, stellt einerseits die prinzipielle Gleichheit der Staatsbürger in Frage und leistet andererseits einer Politik Vorschub, die zu einer Verlagerung von Lasten auf die nächste Generation tendiert.

Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volk aus und wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Das Volk gemäß Artikel 20 GG ist das Staatsvolk und umfasst alle Deutschen. Dieses Bekenntnis zur Demokratie in Artikel 20 GG beschränkt das Volk als primären Träger aller Staatsgewalt dem Wortlaut nach also nicht auf die volljährigen Deutschen. Durch die sog. Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Absatz 3 Grundgesetz gehört dieser Artikel 20 zu den einer Änderung nicht zugänglichen Vorschriften unserer Verfassung. In Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes wird allerdings das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag an die Vollendung des achtzehnten Lebensjahres gebunden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren – und damit 20 Prozent des Volkes – ist so generell ein Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt versagt. Dies zu ändern, ist eine politische Entscheidung, deren Umsetzung eine Änderung von Artikel 38 des Grundgesetzes und weiterer einfacher Gesetze bedarf. Dabei sind unterschiedliche Realisierungsvarianten im Detail denkbar.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Wahlrechtes ab Geburt durch Änderung des Artikel 38 Grundgesetz und erforderlicher weiterer gesetzlicher Änderungen vorzulegen. Dabei ist ein Wahlrecht ab Geburt dergestalt vorzusehen, dass die Kinder zwar Inhaber des Wahlrechtes werden, dieses aber treuhänderisch von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten als den gesetzlichen Vertretern ausgeübt wird. Für den Fall, dass sich die Eltern nicht in der Ausübung des Kinderwahlrechts einigen können, sollte eine einfache und beide Elternteile möglichst gleich berechtigende Regelung vorgesehen sein.

Berlin, den 17. Juli 2003

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 15/, 15. Wahlperiode

 

 

 

Kommentar Väternotruf: Es klingt fast wie Hohn. In einer Zeit, in der Zehntausenden nichtverheirateten Vätern staatlicherweise die originäre Wahrnehmung der elterlichen Sorge verweigert wird, will man jetzt ein Kinderwahlrecht schaffen. Fragt sich nur, der da wahlberechtigt ist. Die alleinsorgeberechtigte Mutter erhält wahrscheinlich zwei Stimmen und wählt dann die väterfeindlichste Partei. Die Parteien schon jetzt alles andere als väterfreundlich werden sich dann um diese mütterlichen Doppelstimmen rangeln, was zu einer Verfestigung der staatlichen deutschen Elternapartheid führt.

15.08.03

 


 

 

 

Verein Allgemeines Wahlrecht e.V. mit eigener Website

Der Verein Allgemeines Wahlrecht e.V. hat eine eigene Website eingerichtet: www.allgemeines-wahlrecht.de. Der Verein Allgemeines Wahlrecht e.V. beschäftigt sich mit dem Problem der Generationengerechtigkeit. Zur Herstellung einer gerechten politischen Vertretung der Kinder und der Familien fordert er das aktive Wahlrecht für alle Menschen, wobei die Eltern ihre Kinder bei der Ausübung der Stimmen vertreten.

 

 

 

 


 

Streitschrift „Wahlrecht für Kinder“

Ihre Stimme zählt. Nur wenn Sie eine haben!

Mike Weimann begründet einen konsequenten Vorschlag zur Änderung des Wahlrechts für Menschen unter 18 Jahren. Ein beeindruckendes Plädoyer mit überraschenden Argumenten und renommiertem Unterstützerkreis. Eine Einladung zum Streit für Gerechtigkeit im Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen. „Unabhängig davon, ob Sie Weimanns Position teilen oder (noch) nicht, halten Sie ein Buch in den Händen, das in der kinderpolitischen Diskussion hinreichend für Sprengstoff sorgt.“ Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks und Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung.

Weitere Informationen zum Buch finden sich unter:

http://www.kinderwahlrecht.de

„Wahlrecht für Kinder“ Mike Weimann BELTZ Verlag kann bestellt werden unter www.kleinundgross.de

 

 


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