Kindesunterhalt
Warum wir den Kindesunterhalt abschaffen sollten
Markus Witt
24. November 2023
Beim Geld hört nicht nur die Freundschaft, sondern oftmals auch Elternschaft auf. Statt sich darauf zu konzentrieren, die Kinder gut durch die Trennung der Eltern zu bringen, wird oftmals erbittert um Kindesunterhalt gestritten. Wenn es darum nur Streit gibt, dann sollten wir den Kindesunterhalt abschaffen. Revolutionär? Verantwortungslos? Nein. Es ist problemlos möglich und würde Kinder besser als bisher versorgen. Was wir brauchen, ist mehr gemeinsam wahrgenommene Elternverantwortung. Zahlen müsste vor allem derjenige, der seine Elternverantwortung nicht wahrnimmt. So gäbe es weniger Motivation zum „Kampf ums Kind“.
Inhalt
Warum wir den Kindesunterhalt abschaffen sollten
Rückblick:
Familienrechtsreformen als Eskalations-Turbo?
Die aktuellen Reformvorschläge
zum Kindesunterhalt
Systemwandel
Finanzielle Autonomie
Finanzielle
Fehlanreize
Der Anspruch des Kindes
Perspektivwechsel – Ausgleich für
nicht geleistete elterliche Verantwortung
Betreuungsunterstützung
Berechnungsmaßstab
Beispiele
Änderung der Ausgleichszahlungen
Mangelfälle
Unterhaltsvorschuss
Staatliche Leistungen für das Kind
Sanktionsmöglichkeiten
Gesellschaftliche Wirkungen
Wie ist ihre Meinung?
...
https://hochstrittig.org/warum-wir-den-kindesunterhalt-abschaffen-sollten/
Was ist hochstrittig.org?
Markus Witt
Seit 2013 beschäftige ich mich intensiv mit Trennungs- und
Scheidungsfällen und bin mittlerweile auch zertifizierter Mediator. Meine
thematischen Schwerpunkte sind Eltern-Kind-Entfremdung, Wechselmodell /
Doppelresidenz und die Lösung und Deeskalation hochstrittiger Verfahren.
Im Ursprung aus eigenem Interesse durch Trennung und Scheidung wurde daraus bald
auch aktive ehrenamtliche Betreuung und Unterstützung für andere Väter und
Mütter.
...
https://hochstrittig.org/ueber-uns/
Beharren des Unterhaltsschuldners auf Erbringen seiner monatlichen Zahlungen in bar bei entgegenstehendem Wunsch der Mutter nach Überweisung
Der zum Unterhalt für das gemeinsame Kind verpflichtete Vater will die ihm aufgebürdete Unterhaltslast durch Barzahlung an die Mutter erfüllen, was diese nicht möchte.
DIJuF Rechtsgutachten 29.06.2016 - U 1.010 An
Fazit: Barzahlung ist eine gültige Bezahlform und kann daher grundsätzlich von Annehmenden nicht verweigert werden.
"Beharren des Unterhaltsschuldners auf Erbringung seiner monatlichen
Zahlungen in bar; entgegenstehender Wille der Mutter mit dem Verlangen nach
Überweisung"
in "Das Jugendamt" 09/2016, S. 437
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/2016/JAmt_IHV-09_2016.pdf
DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V.
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STELLUNGNAHME
vom 26. November 2012
der Ständigen Fachkonferenz 3 „Familienrecht und Beistandschaft, Amtsvormundschaft“ des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Umgang und Wechselmodell: Berücksichtigung der Kosten im Rahmen der Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen
Die Ständige Fachkonferenz (SFK) 3 des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) hat sich in ihrer 16. Sitzung am 16.01.2012 sowie ihrer 17. Sitzung am 17.09.2012 mit der Berücksichtigung von Umgangskosten und den Kosten in den Fällen eines erweiterten Umgangs sowie beim Wechselmodell im Rahmen der Kindesunterhaltsberechnung befasst und folgende Gesamtstellungnahme erarbeitet.
...
Grundsicherung für Kinder
Neues Bündnis will 500 Euro pro Kind
Sozialverbände und Wissenschaftler fordern eine Grundsicherung bis zum 27. Lebensjahr. Die Finanzierung soll durch Abschaffung des Kindergelds und des Ehegattensplittings erfolgen.
VON NICOLE JANZ
Die Grundsicherung ist eine Antwort auf die zunehmende Kinderarmut. Foto: ap
Angesichts steigender Kinderarmut hat ein Bündnis aus Sozialverbänden 500 Euro monatlich als Grundsicherung für jedes Kind in Deutschland gefordert. Im Gegenzug sollen alle bisherigen Familienleistungen abgeschafft werden. Ziel sei es, gegen die schockierenden Folgen von Armut zu kämpfen, sagte Christiane Reckmann vom Bündnis Kindergrundsicherung am Dienstag in Berlin.
Von Armut seien 2,4 Millionen Kinder in Deutschland betroffen, sagte Reckmann. "Das bisherige System hat versagt, es ist bürokratisch, intransparent und ungerecht." Dem neu gegründeten Bündnis gehören unter anderen der Deutsche Kinderschutzbund, die Erziehungsgewerkschaft GEW, die Arbeiterwohlfahrt und mehrere Sozialwissenschaftler an.
Das Bündnis geht in seiner Berechnung der 500 Euro, die jedes Kind benötige, vom Grundbedarf von 322 Euro aus, plus 180 Euro für Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Das Geld solle besteuert werden und bis zum Alter von 27 Jahren gezahlt werden, sagte Heinz Hilgers vom Deutschen Kinderschutzbund. Die Kosten von 100 Milliarden Euro, die dadurch entstünden, sollen durch eine Abschaffung von Kindergeld und -Freibetrag, Unterhaltsvorschuss und Sozialgeld ausgeglichen werden - das brächte 44,5 Milliarden Euro. Die Besteuerung der 500 Euro bringe weitere 30 Milliarden Euro. 18 Milliarden könnten durch die Streichung des Ehegattensplittings entstehen.
Den Rest müsse der Staat ohne Umverteilung aufwenden, so Hilgers. "Dieser Systemwechsel weg von vielen Einzelmaßnahmen braucht politischen Mut. Wir werden sehr geduldig und beharrlich sein." Er verwies auch auf die Einsparungen durch einen Bürokratieabbau, wenn nur eine Leistung für Kinder gezahlt werde.
Die Familienministerium reagierte zurückhaltend auf den Vorschlag. "Im Prinzip kann man darüber nachdenken, wie Leistungen für Kinder zusammengefasst werden können", teilte ein Ministeriumssprecher mit. Das sei ein Thema für die nächste Legislaturperiode. "Die bisher vorgelegten Modelle allerdings sind nicht fundiert genug und werden deshalb von uns nicht unterstützt", erklärte der Sprecher.
Auch die Vizefraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Christel Humme, hält das 500-Euro-Modell für wenig realistisch. "Wir möchten eine bedarfsorientierte Sicherung für Kinder, deshalb wollen wir die Hartz-IV-Regelsätze anpassen." Bei der jetzigen Finanzlage wolle man "lieber eine qualitativ hochwertige Infrastruktur für die Kinderbetreuung fördern."
Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Ekin Deligöz, hingegen unterstützt das Modell - die Grünen haben bereits ganz ähnliche Ideen vorgelegt: "Ich bin überzeugt, dass das jetzige Baukastensystem nicht mehr zieht." Es sei ungerecht, und das Geld komme an der falschen Stelle an. "Familien mit höheren Einkommen werden durch den Kinderfreibetrag mehr unterstützt", sagte Deligöz. Gerade bei Familien mit Kindern und Alleinerziehen bestünde in Deutschland jedoch ein höheres Armutsrisiko - hier müsse man präventiv handeln. Das Modell der Grünen enthält eine Grundsicherung für alle Kinder in Höhe von 330 Euro. "Für die Eltern braucht man ein unkompliziertes, einfaches System ohne viel Bürokratie."
15.04.2009
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/neues-buendnis-will-500-euro-pro-kind/
Kommentar Väternotruf:
Die Grundsicherung für Kinder, bis zum 18. Lebensjahr ist realistisch. Nicht nur mittels Abschaffung des Kindergelds und des Ehegattensplittings. Abgeschafft werden bei der Gelegenheit auch gleich noch der sogenannte Unterhaltsvorschuss und eine immens aufgeblähte staatliche Bürokratie, die sich den ganzen Tag um nichts anderes kümmert, als den sogenannten Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Elternteilen einzufordern und rabiat einzutreiben. Volkswirtschaftlich war das in den 60-er Jahren des vorigen Jahrhunderts noch tragbar, es gab relativ wenige getrennt lebende Eltern. Heute ist das anders. Man kann wohl davon ausgehen, dass 20 bis 30 Prozent aller Eltern nicht zusammenleben und dennoch in irgend einer Weise den Unterhalt ihres gemeinsamen Kindes sicherstellen sollen.
Der Staat hat über die Jahrzehnte das bürokratische System, das Unterhaltsleistungen für Kinder und Jugendliche sichern soll linear ausgebaut, so das heute Zehntausende von Staatsbedienstete mit nichts anderem beschäftigt sind. Tausende arbeiten in den Jugendämtern, Abteilung Beistandschaften und der Unterhaltsvorschusskasse, Tausende als Rechtsanwälte, Tausende als Gerichtsvollzieher, Schuldnerberater, Mitarbeiter sozialer Beratungsstellen. Tausende von Polizisten, Staatsanwälte und Richter, sowie sonstige Bedienstete der Justizbehörden sind mit jährlich 12.831 sogenannten "Tatverdächtigen" wegen sogenannter Unterhaltspflichtverletzung nach §170 Strafgesetzbuch damit beschäftigt Eltern zu kriminalisieren, eine Schande für den sogenannten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Das Kriminalisierungssystem, das hier über Jahre hinweg von der Bundesregierung (Bundesjustizministerium) und den im Dauerschlaf befindlichen Bundestagsabgeordneten aufgebaut wurde, kostet jedes Jahr nicht nur Hunderte von Millionen Euro, sondern ist auch aus der Perspektive der Menschenrechte und der Menschenwürde der kriminalisierten Eltern eine solch perverses Format, dass man sich wundert, dass es noch besteht.
Soviel kostet Papa sein Kind
Der sogenannte Regelbetrag für 0-5 jährige (West)Kinder beträgt im Standardfall nach den Unterhaltsleitlinien vom 1.7.2003 monatlich 199 € , 241 € beim 6-11 Jahre alte Kind und 284 € beim 12-17 Jahre alten Kind.
Nach der Kindergeldabzugstabelle West (192, 241, 284) betragen die Unterhaltsleistungen für einen getrenntlebenden Vater in achtzehn Jahren daher
192 x 12 x 6 = 13.824 €
241 x 12 x 6 = 17.352 €
284 x 12 x 6 = 20.448 €
Gesamtkosten in achtzehn Jahren 51.624 €.
Von Kindesunterhalt an ein volljähriges Kind sehen wir hier mal ab.
Wer das große Glück hat, drei Kinder zu haben, kommt auf 154.872 €, die er für seine Sprößlinge aufwenden muss.
Und nun raten Sie mal, wie viel der Staat einem solchen Vater an Steuererleichterung ermöglicht. Richtig geraten, genau Null Euro. Und nicht nur dass, der Staat unterlässt nicht nur Steuererleichterungen, er zieht dem Vater vorher auch noch Steuern aus der Tasche, für das Einkommen, dass er seinen Kindern in Form von Kindesunterhalt zur Verfügung stellt. Da sage noch einer im Finanzministerium gäbe es nicht genügend Nullen und Schwarze Löcher in denen Materie spurlos verschwindet.
Vom Staat zusätzlich auf den Kindesunterhalt eingezogenen Steuern und die Kosten, die dem Vater entstehen, wenn er den Kontakt zu seinem Kind aufrechterhält.
Für Steuern auf Grund geleisteter Unterhaltszahlungen geschätzt monatlich 100 Euro
jährlich 1200 Euro
in 18 Jahren: 21.600 Euro
Hinzu kommen die Umgangskosten, wir nehmen mal einen geschätzten Wert von monatlich 100 Euro an (14 tätig "Umgang" und 4 Wochen gemeinsamen Urlaub im Jahr.
Macht 1200 Euro jährlich.
In 18 Jahren: 21.600 Euro
Gesamtkosten für ein Kind 91.728 Euro.
Für drei Kinder 275.184 Euro.
Klar, dass da viele Väter, die durch das Familiengericht oder Jugendamtsurkunde fiktiv auf Kindesunterhalt festgesetzt werden, hoch verschuldet sind. Klar auch, dass viele Männer vorsorglich darauf verzichten, Vater zu werden. Verständlich auch, dass viele Väter, von einem Staat, in dem es nur Einbahnstraßen in Richtung geldverbrauchender Verwaltungen und Beamter zu geben scheint, wenig Sympathie entgegenbringen.
Unterhalt
Jeder fünfte Vater bezahlt nicht
Wenn Väter nicht zahlen, wird ihnen oft der Besuch des Kindes verboten
Foto: dpa
Stuttgart - Jeder fünfte Trennungsvater in Stuttgart zahlt den gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt für seine Kinder nicht. Die Mütter sind damit auf Vorschüsse vom Jugendamt der Stadt angewiesen. Häufig kommt das Geld vom Vater erst, wenn ein Richter mit Gefängnis droht.
Nach einer Trennung oder Scheidung beginnt in vielen Familien der Streit ums Geld. Bei den Auseinandersetzungen werden Kinder manchmal als Faustpfand benutzt und rücksichtslos in Unterhaltsstreitigkeiten einbezogen, nach dem Motto: Erst wenn Geld fließt, bekommt der Papa das Kind wieder zu Gesicht. Oder es tritt der umgekehrte Fall ein: Wer die Trennung wollte, soll nun ruhig ohne das bisherige Familieneinkommen leben müssen.
"Das Wohl des Kindes steht längst nicht mehr an erster Stelle, der Kampf ums Geld wird mit allen Mitteln geführt", sagt die Stuttgarter Mediatorin und systemische Familientherapeutin Ingrid Pfeiffer. Heidi Riediger, Familienrechtlerin in der Anwaltskanzlei Bächle, Riediger und Kehrer in Stuttgart macht die Erfahrung: "Mehr Frauen verlassen ihren Partner, und das verträgt das männliche Ego nicht. Meist können Männer ihre ehemalige Partnerin ohnehin nur noch beim Thema Geld empfindlich treffen."
Dabei wollen Väter oftmals nicht realisieren, dass der Kindesunterhalt für die Erziehung des Kindes benötigt wird und die Frauen sich damit keinen schönen Lenz machen, so die Anwältin: "Mütter, die sich keinen Anwalt leisten können, werden in der Regel über den Tisch gezogen, denn selbst beim Unterhalt fürs Kind schummeln Väter, wo immer es geht." Private Lebensversicherungen beispielsweise werden vom Einkommen abgezogen, Mieteinnahmen und Nebeneinkünfte gar nicht erst angegeben. Diese Rechnung geht fast immer auf: "Das Gros der Frauen kennt nicht einmal das Gehalt ihres Ex-Mannes, und Verdienstbescheinigungen, die Mütter einfordern, werden per Se verweigert."
Der Verdienst ist Grundlage für die Höhe der Unterhaltszahlungen, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle oder die Süddeutschen Unterhaltsleitlinien geben Richtwerte vor. Wenn Frauen aber Kindererziehung und Berufstätigkeit unter einen Hut bringen müssen, fehlt ihnen oft die Kraft, einen langen Kampf ums Geld zu führen - sie gehen faule Kompromisse ein. Zu ihrem vollen Recht kommen die Kinder meist nur vor dem Richter: "Mancher säumige Vater greift erst dann in die Tasche, wenn ihm ein Richter mit Gefängnis droht", so Riediger.
"Zahlungsverweigerung und Schummelei bei der Berechnung sind längst kein Kavaliersdelikt mehr", sagt Helmut Baier, Dienststellenleiter beim Stuttgarter Jugendamt. In Stuttgart leben über 12.500 allein erziehende Mütter. Beim Jugendamt stapelten sich im Juni 2610 aktuelle Fälle, in denen die Väter entweder nicht zahlen konnten oder nicht zahlen wollten. Hinzu kommen 4706 Mütter, die beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt haben, bei der Mitarbeiter des Amtes die rechtlichen Interessen des Kindes übernehmen. "Viele Unterhaltspflichtige sind neue Beziehungen eingegangen, aus denen wiederum Kinder hervorgegangen sind", erklärt Baier die schlechte Zahlungsmoral. Für deren Unterhalt, für eine weitere Wohnung, für einen neuen Haushalt fallen Kosten an, die manche Väter an ihre finanzielle Leistungsgrenze führen.
Die auf Geld wartenden Frauen werden nicht allein gelassen. Sie erhalten vom Jugendamt Vorschüsse. Die Ausgaben der Stadt dafür beliefen sich auf 4,6 Millionen Euro im Jahr 2007. Die Stadt bemüht sich anschließend bei den Vätern um eine Rückzahlung, doch nur eine Million Euro war im vergangenen Jahr einzutreiben. "Teilweise wurden diese Zahlungen nicht einmal freiwillig geleistet, sondern durch Zwangsvollstreckungen eingetrieben", sagt Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch.
Die schlechte Zahlungsmoral dieser Väter belastet den städtischen Haushalt und geht auf Kosten der Kinder. Denn das Jugendamt bezahlt nicht so viel, wie unterhaltspflichtige Väter beisteuern müssten. Kinder unter sechs Jahren stehen 125 Euro pro Monat aus der Unterhalsvorschusskasse zu, der Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle liegt bei 279 Euro. Kinder zwischen sechs und elf Jahren bekommen 168 Euro von der Stadt, ein Vater müsste mindestens 322 Euro bezahlen. Vom zwölften Lebensjahr an entfällt der Unterhalsvorschuss komplett, während Väter noch mit 365 Euro in der Pflicht stehen.
Der Großteil der Männer nimmt finanzielle Pflichten hingegen ernst. "Ihnen sind die Kinder wichtig, das Vaterbild hat sich in vielen Familien stark gewandelt. Ehrliche Väter, die pünktlich Unterhalt zahlen, haben einen guten Kontakt zu ihren Kindern", so Helmut Baier, "säumige Väter müssen meist auf die Vaterfreuden verzichten."
Michaele Heske 05.08.2008
www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/1779482
Kommentar Väternotruf:
Da können einem ja glatt die Tränen kommen, angesichts von so viel Mutterleid und Kinderleid und dies alles nur wegen den bösen Vätern, die keinen Unterhalt zahlen wollen.
Warum gibt man die Kinder dann nicht einfach zu den Vätern und überlässt die Unterhaltszahlungen den Müttern, die sich mit Geld verdienen ja bestens auskennen.
Dann hätten die Kinder ihren Vater und die Mütter könnten endlich mal das tun, was sonst nur Männer tun, Geld verdienen und ansonsten in Saus und Braus leben.
"Das Vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger"
Diplom-Rechtspfleger Manfred Georg, Koblenz
in: "Rechtspfleger", 4/2004, S. 329-336
Die doppelte Unterhaltslast
Jochen Duderstadt
in: FamRZ, 2003, Heft 2, S. 70-73
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Problematik von Eltern, die die doppelte Last von Bar- und Naturalunterhalt zu tragen haben.
D
Diskriminierung von "Ostvätern" mit "Westkindern"
Der Kindesunterhalt bemisst sich normalerweise nach der Lebensstellung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Das Kind eines gutverdienenden unterhaltspflichtigen Vaters, der als Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft tätig ist, erhält bedeutend mehr, als das Kind eines barunterhaltspflichtigen Vaters, der als Pförtner im Bundesministerium für Wirtschaft arbeitet. Dies leuchtet erst einmal ein, auch wenn man sich fragen darf, was ein Kind dafür kann, das es einen nicht so gut verdienenden Papa hat.
Dieser Grundsatz wird in anderen Fällen einfach ausgehebelt. Beispiel:
Zwei Väter mit dem selben Einkommen von 1750 DM leben in Ostberlin. Beide sind Nachbarn im selben Haus mit der selben Miete. Der fünfjährige Sohn des einen wohnt bei der Mutter ebenfalls in Ostberlin, er hat nach Düsseldorfer Tabelle einen Anspruch auf 324 DM. Die Mutter des anderen, ebenfalls fünfjährigen Sohnes ist mit diesem ohne Zustimmung des Vaters nach Westberlin gezogen. Der Sohn hat einen Anspruch auf 355 DM.
In diesem Fall sind es "nur" 31 DM, die dem "Ostvater" mit "Westkind" zusätzlich aus der Tasche gezogen werden. Bei einem Vater mit drei Kinder in einer höheren Lebensalterstufe sind es schnell über 100 DM monatlich.
Das offizielle Argument für diese Ungleichbehandlung dürfte sein: "Für das Kind im Westen muss man doch den dort höheren Lebensstandard zugrunde legen.". Genau dies tut der Staat aber nicht bei zwei Kindern, die beide im Westen leben, deren Väter aber unterschiedliche Einkommen haben. Sie unser Staatssekretär-Pförtnerbeispiel oben.
Als aufmerksamer Beobachter der Szene fragt man sich manchmal, ob Gesetze weniger nach Gerechtigkeitskriterien, sondern eher danach verfasst werden, von wo der geringste Widerstand zu erwarten ist, bzw. wo die Lobby am stärksten entwickelt ist oder wo die Herren und Damen im Bundestag ihre eigenen Interessen am besten verwirklicht sehen.
Dass hier noch niemand vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt hat, darf verwundern.
21.04.2001
Mogelpackung
Angeblich sind Barunterhalt und Betreuungsunterhalt gleichwertig, behaupten jedenfalls die einschlägigen Rechtskommentatoren. Dass dem nicht so ist, zeigt die Bundesregierung. Sogenannte "Alleinerziehende" (meist Mütter) erhalten die Steuerklasse II, während die barunterhaltsleistenden Elternteile (meist Väter) seit 1.1.2001 neben der schon immer obligatorischen Einstufung in die Steuerklasse I nun auch noch größtenteils die bisherige Anrechnung des Kindergeldes auf den zu leistenden Kindesunterhalt gestrichen wurde.
Kampfplatz Kindesunterhalt
Der Kampfplatz Kindesunterhalt ist eines der wenigen noch erhaltenen Bereiche, wo der Kalte Krieg noch immer ungehindert tobt. Es gibt "Die Guten", dass sind die sogenannten "alleinerziehenden Mütter", unterstützt durch den staatlichen "Helfer- und Retterkomplex", (die oft genug auch über den offenbar notwendigen psychologischen Helfer- und Retterkomplex verfügen). Auf der anderen Seite "Die Bösen", skrupelose und monsterhafte Väter, man wagt sie kaum noch Menschen zu nennen, die sich nicht um ihre Kinder kümmern, aber massenweise Geld horten, einen Mercedes zwei Seitenstraßen weiter geparkt haben und in Saus und Braus leben.
Finanzielle Fragen wie der Unterhalt für die eigenen Kinder sind in einem sehr sensiblen Bereich zwischenmenschlichen Lebens angesiedelt. Rechtsanwälte haben bekanntermaßen im allgemeinen wenig Kompetenzen was die zwischenmenschlichen Bereiche betrifft. Oder haben Sie schon mal einen Rechtsanwalt erlebt, der Paarberatung anbietet? Eigenartigerweise meint der Staat, dass Rechtsanwälte zwar nicht für Paarberatung zuständig sein sollten, aber die finanziellen Kämpfe zwischen Mutter, Vater und dem dazwischenstehenden Kind ausfechten dürfen. Dafür gibt der Staat jährlich Millionensummen von Steuergeldern aus, Geld, das der Staat vorher den Menschen aus der Tasche gezogen hat. Im Ergebnis der Einschaltung von Rechtsanwälten, bricht die ohnehin schon gestörte Kommunikation zwischen Vater und Mutter nun entgültig ab.
Manchmal kann man(n) als barunterhaltspflichtiger Vater fast den Eindruck bekommen, dass die Prozesskostenhilfe nur erfunden wurde, um Tausenden von Anwälten und Anwältinnen und Jugendamtsmitarbeiter/innen eine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu sichern. Übersichten über die Millionensummen, die der Staat in Unterhaltsstreitigkeiten jährlich unnütz in Prozesskostenhilfe (PKH), sowohl auf der Seite der Unterhaltsfordernden als auch der Unterhaltspflichtigen pumpt, sind nicht bekannt. Hinzu kommen Millionenkosten für die Mitarbeiter/innen in Jugendämtern und Familiengerichten, Gerichtsvollzieher und Staatsanwälte, die sich der Eintreibung von Unterhaltsschulden verschrieben haben. Hinzu kommen weiter Ausgaben in Milliardenhöhe an Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss, die der Staat zahlt, weil der/die Unterhaltspflichtige ohnehin nicht in der Lage ist, den geforderten Unterhalt zu leisten. Gleichzeitig zeigt die staatliche Praxis bizarre Auswüchse. Da werden Väter von Jugendamtsmitarbeitern genötigt, ihre Arbeit als Selbstständiger aufzugeben, von der sie immerhin leben konnten, und sich eine Arbeit als Lohnabhängiger zu suchen. Bei der derzeitigen Arbeitslosigkeit oft genug ein Unterfangen, dass für den solcherart genötigten Vater in der Sozialhilfe endet. Der Staat, schießt sich somit ins eigene Bein, der Vater verliert seine wirtschaftliche Existenz und fällt von nun an als Sozialhilfeempfänger auch noch den Steuerzahlern zur Last. Doch dem Staat, vertreten durch seine nach BAT bezahlten Staatsdiener geht es um das Prinzip - koste es was es wolle.
Wie in dem alten Witz über Walter Ulbricht. Der sagt, 1945 standen wir ein Schritt vor dem Abgrund, heute sind wir schon zwei Schritte weiter.
Von der Politik ist zu fordern, dass Unterhaltsklagen nicht ohne ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren zwischen Mutter und Vater zugelassen werden dürfen. Im Schlichtungsverfahren, dass durch erfahrene Familienberater mit einer zusätzlichen Qualifizierung im Bereich des Kindesunterhaltes geleistet wird, werden beide Elternteile als gleichwertig behandelt, also nicht so wie in der heutigen Jugendamtspraxis, wo die barunterhaltspflichtigen Elternteile (Väter) weitestgehend draußen gehalten werden, nach dem Motto: "Wir vertreten hier nur die Mütter").
Erst nach einem solchen zu protokollierenden Schlichtungsverfahren, wird der Weg zu einer Unterhaltsklage freigegeben.
Im Ergebnis einer solchen veränderten Praxis, wird zum einen die Motivation zur Unterhaltszahlung durch den pflichtigen Elternteil wesentlich höher sein als bisher, und zum anderen die Staatsausgaben für den bisher vorgehaltenen Repressionsapparat wesentlich sinken. So ganz nebenbei sinken noch die Ausgaben der Sozialversicherungsträger da Krankheiten und Frühverrentung auf Grund des Rückganges von erbitterten Kämpfen ebenfalls zurückgehen werden.
Unterhaltspflichtige Mütter
Leben die Kinder beim Vater, ist die Mutter barunterhaltspflichtig. Unterhaltspflichtige Mütter, ca. 15 Prozent aller unterhaltspflichtigen Elternteile, sind in der Regel noch schlechtere Zahlerinnen von Kindesunterhalt als die Väter. Doch darüber zu sprechen verbietet die political correctness. Und wenn die Kinder mit 16 Jahren entnervt von ihrer "alleinerziehenden" Mutter zum Vater ziehen, ist die Mutter häufig nicht zahlungsfähig, weil sie es in all den Jahren "aufopfernder" Berufsmutterschaft unterlassen hat, sich um solche irdischen Dinge wie Erwerbstätigkeit zu kümmern. Der Vater muss dann auch noch die Kosten für die bei ihm lebenden Kinder übernehmen und der Staat finanziert der Mutter weiterhin Sozialhilfe
Strafbedürfnisse und Kindesunterhalt
Speziell die Arbeit im Bereich Kindesunterhalt scheint einige Anziehungskraft für Menschen zu besitzen, die Strafbedürfnisse haben. Die Tätigkeit in einem Jugendamt, Bereich Kindesunterhalt/Beistandschaft ist neben der Tätigkeit von Polizisten und Staatsanwälten einer der wenigen beruflichen Bereiche, in der mann oder frau seine/ihre persönlichen Strafbedürfnisse gegenüber anderen Menschen (meist Väter) mit einer gesellschaftlich anerkannten Tätigkeit verbinden kann. Das heißt natürlich nicht umgekehrt, dass jeder der dort tätigen Frauen und Männer solche Strafbedürfnisse hat. Und natürlich ist es korrekt, wenn die dort tätigen Mitarbeiter/innen ihre Arbeit auch ordentlich ausüben.
An anderer Stelle wird pädophil veranlagten Menschen nachgesagt, dass sie sich vor allem um solche Tätigkeiten bemühen, wo sie sich in der Nähe von Kindern aufhalten können (Pfarrer, Pfadfinder, Kindergärtnerin). Hier wie auch an anderer Stelle bei der Arbeit im Bereich Kindesunterhalt wird natürlich bei einer Einstellung nicht psychodiagnostisch abgecheckt, ob der/die Betreffende entsprechende Neigungen hat. Man kann es aber vermutlich bei einiger Aufmerksamkeit im Kollegenkreis bemerken, ob das "Engagement" eines Einzelnen / einer Einzelnen doch übermäßig gesteigert schein.
Es darf vermutet werden, dass ein unterhaltspflichtige Elternteil sich keine Mühe um höheres Einkommen machen wird, wenn er infolge der rigiden Unterhaltspraxis ohnehin gleich den gesamten zusätzlich eingenommene Betrag als Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt und Ehegattenunterhalt an die Mutter abführen muss und er für die geleisteten Unterhaltszahlungen auch noch Steuern an den Staat zahlen muss.
Eine einfache Modellrechnung: Bei 1 Millionen unterhaltspflichtigen Vätern, die infolge nicht vorliegender Motivation auf 100 DM monatlicher Einnahmen verzichten, macht das 12 Milliarden Mark, die jährlich nicht der Einkommenssteuer und der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das sind bei angenommen anteilig 40 Prozent, die ansonsten an das Finanzamt und die SV-Kassen abgeführt würde 4,8 Milliarden Mark jährlich, auf die die Staats- und Sozialversicherungskassen verzichten müssen. Der Staat, vertreten durch seine Institutionen, macht das ohne mit der Wimper zu zucken, denn es geht im ums "Prinzip". Systemisches Denken ist den massgeblichen Männern und Frauen in den Entscheidungsgremien wahrscheinlich weitestgehend fremd.
Eine volkswirtschaftliche Gewinn- und Verlustrechnung, die jeder halbwegs vernünftig arbeitende Geschäftsbetrieb durchführt, kennt der bundesdeutsche Staat nicht. In welchem Verhältnis die Ausgaben für die staatlich finanzierte Maschinerie zu dem erzielten Einnahmen und den Folgeverlusten stehen, weiß kein Mensch.
Unbekannt ist auch, wie viele Väter jährlich auch durch rigide, staatlich finanzierte Unterhaltsbeitreibungsmaßnahmen in den psychischen und materiellen Ruin getrieben werden. Bestenfalls Schuldnerberatungsstellen und Krisennotdienste können eine Ahnung davon vermitteln. Bekannt sind dagegen die Tagessatzkosten für einen Platz in einer psychiatrischen Einrichtung, die sich in Berlin auf ca. 400 DM belaufen, also jährlich immerhin 146.000 DM. Besser wäre es, einmal nachzuprüfen, ob diese immensen Steuergelder nicht statt als gigantische Arbeitsbeschaffungsmassnahme für Anwälte, Richter/innen, etc. zu verwenden, besser direkt in die Erhöhung des staatlichen Kindergeldes bis zu einer existenzsichernden Höhe zu stecken, wie dies übrigens seit geraumer Zeit Familienverbände und auch Frauenverbände fordern (siehe z.B. www.frauenrat.de ) Doch dies setzt auch eine Abkehr vom Feindbild "Vater" voraus, woran im Moment der politische Wille zu fehlen scheint.
"Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland"
forsa Studie im Auftrag des Bundesfamilienministerium Juli 2001 bis Juni 2002.
Überblick von Henning Lohmann in:
"Das Jugendamt", 4/2003, S. 168-174
Telefonisch befragt wurden 2.000 Unterhaltsberechtigte und 1.303 Unterhaltspflichtige.
In welcher Form die Befragten ausgesucht wurden geht aus der Veröffentlichung nicht hervor.
Da eine nicht unerhebliche Anzahl von Vätern nach Trennung und Scheidung auf Grund psychischen und finanziellen Kollaps telefonisch gar nicht zu erreichen ist, muss angenommen werden, dass der Studie ein nicht unbeträchtlicher Fehlerwert innewohnt. Auch dass man mittlerweise bei cirka 5 Prozent aller Trennungseltern davon ausgehen muss, dass der Vater im Ausland wohnt und daher für eine Befragung wie der von forsa gar nicht erreicht worden ist, dürfte zu einer verstärkten Unzuverlässigkeit der Untersuchung beitragen.
Diese Vermutung erhärtet sich durch abweichende Beantwortungen von Fragen auf den beiden Seiten. So berichten 25 Prozent der Unterhaltsberechtigten, dass zwischen Kind und Unterhaltsverpflichteten kein Kontakt besteht. Aber umgekehrt berichten nur 12 Prozent der Unterhaltspflichtigen, dass kein Kontakt bestünde.
Somit ist auch der durch die Befragung ermittelte Wert von 60 Prozent, der Unterhaltspflichtigen, die ein monatliches Nettoeinkommen von über 1250 Euro beziehen, mit großer Skepsis zu betrachten.
"Zur Notwendigkeit einer Überprüfung der unterhaltsrechtlichen Praxis in Deutschland"
Hans Joachim Helmke
in: "Das Jugendamt", 4/2003, S. 174-177
Hans Joachim Helmke, Leiter des Referats Kindergeld und Unterhaltsvorschuss im Bundesfamilienministerium zeigt dann noch im selben Heft, dass er Schwierigkeiten mit dem Rechnen hat (vielleicht hat er als Junge im Matheunterricht nicht aufgepasst). Er legt einen sozialhilferechtlichen Anspruch eines Kindes bis 7 Jahren von 330 Euro zugrunde, und schließt dann messerscharf auf einen Betrag von 253, die der Unterhaltspflichtige nach Abzug des halben Kindergeldes zahlen müsste. Dumm nur, dass 253 + 154 (volles Kindergeld) = 407 Euro sind, die nach Helmkes Milchmädchenrechnung nun dem Kind zur Verfügung stehen. Na Hauptsache, Referatsleiter Herr Helmke wird auch gut dafür bezahlt, wenn er schon nicht rechnen kann.
Wenn Helmke außer der Verbesserung seiner Rechenfertigkeiten mal was innovatives in Angriff nehmen will, könnte er mal durchrechnen, ob das System der Unterhaltsvorschuss heutzutage überhaupt noch sinnvoll ist. Unser Vorschlag, den Unterhaltsvorschuss komplett abschaffen, das freiwerdende Geld komplett für eine Erhöhung des Kindergeldes nutzen, das somit allen Eltern und nicht nur den getrennt lebenden zur Verfügung gestellt würde. Das wäre eine echte Kinderförderung und nicht der Unterhaltsvorschuss als versteckte Subventionierung von getrenntlebenden Eltern. So ganz nebenbei werden einige Tausend Mitarbeiter/innen in den Unterhaltsvorschusskassen und Sozialämtern von überflüssiger, teilweise auch doppelter Arbeit befreit und können den chronischen Personalmangel in anderen Abteilungen beheben helfen.
Forsastudie zu Unterhaltszahlungen
Über zwei Drittel der Eltern eines Kindes, das von einem getrennt lebenden Elternteil Barunterhalt bezieht, haben keine Probleme mit den Unterhaltszahlungen. Die Probleme nehmen allerdings mit der Dauer der Trennung zu. Liegt die Trennung der Eltern weniger als 1,5 Jahre zurück, verläuft bei 80 Prozent die Unterhaltszahlung problemlos, bei einer Trennung von über acht Jahren gibt es bei nur 66 Prozent keine Probleme. Es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Besuchshäufigkeit und Unterhalt: Bei häufigen Besuchen sind 85 Prozent der Unterhaltsfälle problemlos, ohne Besuche jedoch nur 40 Prozent.
Dieses geht aus der repräsentativen Untersuchung "Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland" hervor, die die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.
Posteingang bei vaeternotruf: 6.2.03
"Jim Carrey , 41, kanadischer Schauspieler,
soll mehr zahlen. Seine Ex-Frau Melissa findet, dass die im Scheidungsvertrag vor acht Jahren vereinbarten 10000 Dollar monatlicher Unterhalt für die gemeinsame Tochter nicht genügten, um der 15-Jährigen einen angemessenen Lebensstil zu ermöglichen. (...) Sie und ihre Tochter müssten in einem ‚bescheidenen' Haus in Hollywood leben, das weder ein eigenes Schwimmbad, noch Tennisplätze oder einen Fitnessraum habe. Das Geld reiche nicht, der Tochter wenigstens ein Musikstudio und einen Gymnastikraum einzurichten, auch nicht fürs Auto zum 16. Geburtstag."
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel44.php
Tragisch, sowas! 5000 Jahre schwerster Unterdrückung kulminieren hier im Elend eines jungen Mädchens. Dagegen erlauben selbst Fotos erschossener oder verstümmelter Kinder aus dem Irak nur eine Ahnung des Leidens dieser 16jährigen.
Alexander Bark, 8.4.03
ZU UNRECHT INHAFTIERTER SOLL STAAT UNTERHALT ZURÜCKZAHLEN
Matthew Gregory saß achteinhalb Jahre für eine Vergewaltigung im Knast, die er nicht begangen hatte. In dieser Zeit zahlte der Staat Unterhalt für Gregorys Sohn. Jetzt ist Gregory frei - und erhält nicht nur keinerlei Entschädigung für seine Haftzeit; der Staat verklagt ihn auch noch auf Rückerstattung des Unterhalts. Gregory allerdings musste nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis auf der Straße übernachten.
Der komplette Bericht unter
http://dailynews.yahoo.com/h/abc/20010625/pl/compensation010625_1.html
Posteingang 30.6.01