Kindschaftsrecht
Kindschaftsrecht
Bezeichnung für die Gesamtheit der gesetzlichen Bestimmungen, die in Bezug auf Kinder rechtliche Normen formulieren, insbesondere BGB, FGG, KJHG und ZPO.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Kindschaftsrecht
Das Referat I A 2 wird von Frau Dr. Goerdeler geleitet. Es ist zuständig für das Kindschaftsrecht.
http://www.bmjv.de/DE/Ministerium/BuergerlichesRecht/Kindschaftsrecht/_node.html
Das Kindschaftsrecht
Fragen und Antworten
zum Abstammungsrecht, zum Recht der elterlichen Sorge,
zum
Umgangsrecht, zum Namensrecht, zum Kindesunterhaltsrecht
und zum gerichtlichen Verfahren
Herausgeber:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat Öffentlichkeitsarbeit; Internet
11015 Berlin
Stand:
Januar 2014
Nicht mehr gültig:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3604.html