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Kinder im Krankenhaus: Nicht ohne meine Mama!

Wenn ein Kind ins Krankenhaus muss, ist die Trennung von den Eltern oft ein großes Problem. Um im Interesse der Kinder hier zu einer unbürokratischen und verlässlichen Lösung zu kommen, haben die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen Deutschlands (GKinD) und die Techniker Krankenkasse (TK) jetzt eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Sie regelt, unter welchen Bedingungen die Mutter oder eine andere Bezugsperson zusammen mit dem Kind automatisch in die Klinik mitaufgenommen werden kann. Als „patientenfreundliche und vorbildliche Regelung" begrüßt Jochen Scheel, Vorstandsvorsitzender von GKinD, das Engagement der TK. „Die medizinische Erfahrung zeigt, das Kinder und Jugendliche viel schneller gesund werden, wenn die Mutter oder eine andere Bezugsperson in der Nähe sein kann."

Die gemeinsame Erklärung definiert, dass bei allen Kindern bis acht Jahre (also bis zum 9. Geburtstag) die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson gegeben ist. „Das heißt: Mutter und Kind werden, wenn gewünscht, automatisch gemeinsam stationär aufgenommen", erläutert Günter van Aalst von der TK in NRW. „Wir verzichten hier auf sämtliche bürokratischen Hürden und Anträge." Bei älteren Kindern und Jugendlichen gilt das gleiche Verfahren, wenn sie beispielsweise lebensbedrohlich erkrankt sind, Behinderungen vorliegen oder als Notfall eingewiesen werden.

Basis der gemeinsamen Erklärung ist eine seit Jahresbeginn gültige Änderung der Krankenhausfinanzierung. Danach erhalten die Kliniken 45 Euro pro Tag für die zusätzliche Unterbringung einer Begleitperson. „Leider sind nicht alle Kassen so kinderfreundlich wie die TK", berichtet Scheel: „Wir wünschen uns, dass andere Krankenkassen nun dem beispielhaften Vorbild der TK folgen und sich – im Sinne kranker Kinder und Jugendlicher und ihrer Angehörigen – diese unbürokratische Lösung zueigen machen."

Hier die Erklärung im Wortlaut: GKinD und TK sind überzeugt, dass erkrankte Kinder maßgeblich davon profitieren, wenn eine vertraute Begleitperson während des gesamten Krankenhausaufenthalts an ihrer Seite ist. GKinD und TK stimmen darin überein, folgende gemeinsame Kriterien anzuwenden, wenn die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson durch einen Krankenhausarzt festgestellt worden ist. Eine medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson ist in der Regel bei nachfolgend genannten Kriterien anzunehmen: (1) bei Neugeborenen und Säuglingen, (2) bei Kindern im Vorschulalter, (3) bei Schulkindern bis acht Jahren.

Die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson besteht bei älteren Kindern in der Regel bei folgenden Indikationen (keine abschließende Aufzählung): (1) stationäre Aufnahme als Notfall, (2) schwere/lebensbedrohliche Erkrankungen, (3) körperliche oder geistige Behinderungen, (4) Angst/Trennungsangst, (5) Kinder mit Verständigungsproblemen, (6) als Sterbebegleitung, (7) pflegerische oder therapeutische Schulungsmaßnahmen für die Begleitperson.

Liegt eines der aufgeführten Kriterien vor, übernimmt die TK im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unbürokratisch die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson. Eine gesonderte Antragstellung der Klinik ist nicht notwendig. Die Zusage zur Kostenübernahme erfolgt kurzfristig.

Quelle: Presseinformation der Techniker Krankenkasse und der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD) vom 12.8.2005

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

IM Grundsatz nicht schlecht, Kindern im Krankenhaus eine vertraute Begleitperson an die Seite zu stellen. Doch das muss nicht immer die Mutter sein, wie der Titel der Presseinformation suggeriert.

Kein Wunder, wenn nach solchen einseitig betriebenen Öffentlichkeitskampagnen immer wieder das alte Bild, ein Kind gehört zu seiner Mutter hergestellt wird, wenn man es vorher öffentlichkeitswirksam als quasi naturgegeben hinstellt.

Warum nicht mal eine Kampagne

Kinder im Krankenhaus: Nicht ohne meinen Papa!

 

 

Nun, das ist politisch nicht gewollt. Papas sollen schließlich arbeiten um Kohle für Mutter und Kind ranzuschaffen. 

 

 

 

 


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