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Landtag Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinischer Landtag


 

 

Landtag Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

 

 

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Eingabe eines Vaters an den Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtag

Heute habe ich eine Eingabe an den Schleswig-Holsteinischen Landtag geschrieben. Da werd ich zwar wohl bei der Richterin wieder als Querulant verschrieen, aber mittlerweile denke ich, es ist sowieso fast egal, wie ich mich verhalte. Die Richterin will vielleicht einfach nur ihre Ruhe haben und die Akte vom Tisch, wenn nötig, mit Umgangsausschluss für den Vater bis zum Sankt-Nimmerleinstag:

 

Schleswig-Holsteinischer Landtag

Eingabenausschuß

Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

 

Betrifft: Antrag auf Umgangsregelung, Gesch. Nr. ..., Amtsgericht Flensburg, Richterin E-Z

17.12.2000

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit mache ich folgende Eingabe:

In dem von mir 1995 beantragten und bis heute nicht entschiedenen Verfahren auf Umgangsregelung mit meinen Töchtern A. und L., hat die zuständige Richterin Frau E-Z am 15.9.00 einen Gutachter mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragt (Beschluss in Kopie beiliegend). Nur durch eigenes Nachfragen habe ich im Oktober vom eingesetzten Gutachter erfahren, dass dieser erst im Januar mit der Begutachtung anfangen kann. Durch das Familiengericht wurde ich darüber nicht informiert.

Das Verfahren schleppt sich seit über fünf Jahren dahin. Das einzige zwischenzeitlich eingetretene Ergebnis scheint eine fortschreitende Entfremdung zwischen mir und meinen Töchtern zu sein.

Ich bitte den Eingabenausschuss zu überprüfen, ob eine Spanne von 4 Monaten von der Gutachterbeauftragung bis zu dessem Tätigwerden angemessen und üblich ist. Wenn nicht, bitte ich Sie mir mitzuteilen, welche Zeit fachlich angemessen erscheint und welche Massnahmen zukünftig ergriffen werden, um die Zeiten für die beginnende Arbeit eines Gutachters nach vorheriger Beauftragung auf ein Minimum zu begrenzen.

 

Vielen Dank

 

Paul Fels

 

 


 

 

20.2.2001

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat ein Antwortschreiben auf meine Petition  vom 17.12.00 geschickt. Immerhin hat es diesmal nur drei Monate bis zur Beantwortung gedauert. Darin wird mir mitgeteilt:

 "Das Ministerium (für Justiz, Frauen, Jugend und Familie) hat den Eingabenausschuss davon unterrichtet, dass die vom Petenten beanstandete Spanne von vier Monaten zwischen Gutachterbeauftragung und Beginn der Tätigkeit des Sachverständigen für die Betroffenen zwar unerfreulich sein mag, bei Sachverständigen leider nicht ungewöhnlich ist."

 

Kein Wort im Brief davon, wie denn Ministerium und Eingabenausschuss denn nun gerade mit dem skandalösen Umstand umgehen, dass es in der Gerichtspraxis vier Monate dauert, bis ein Gutachter überhaupt anfängt zu arbeiten.

Wozu brauchen wir dann überhaupt noch ein Ministerium, wenn es sich nicht mal in der Lage sieht, offensichtliche Missstände auch als solche anzuerkennen und nach Wegen zu suchen, diese abzustellen.

 

Wenn Sie mehr über diesen eigenartigen Fall wissen wollen: www.vaeternotruf.de/vaetervertreibung.htm

 

 


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