Marmor, Stahl und Eisen bricht
Mauer zwischen nichtverheirateten Vätern und ihren Kinder bleibt noch 100 Jahre.
Darüber wachen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium und das Bundesverfassungsgericht mit der Härte des Beton.
Frei nach dem Motto: Marmor, Stahl und Eisen bricht, aber unsere Härte nicht.
48. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer
Am 13. August 1961 ließ die Ostberliner Regierung unter Walter Ulbricht die Berliner Mauer errichten, die zusammen mit den Grenzbefestigungsanlagen an der grünen Grenze zwischen der DDR und der BRD, die innerdeutsche Teilung nun auch im Bereich der unkontrollierten Bewegung von Menschen von Ost nach West und West nach Ost, zur Realität werden ließ. Mauer und Sperranlagen bestanden dann bis 1989.
Im Jahr 1949 wurden die beiden deutschen Staaten BRD und DDR gegründet. Im Jahr 2009 ist von den beiden Ländern nur noch eins übrig geblieben, erweitert um das Territorium der DDR und deren Bevölkerung. In den 60 Jahren seit 1949 wurden Millionen von Vätern und ihren Kindern durch die DDR und die BRD entrechtet und der Kontakt zwischen Vätern und ihren Kindern von Staats wegen unterbunden. Die Todeszahl staatlich ausgegrenzter Väter mit traumatischen Trennungserfahrungen dürften weit höher sein, als die Todeszahl der an der deutsch-deutschen Grenze ums Leben gekommenen Menschen.
Erst im Jahr 1998 erhielten nichtverheiratete Väter und ihre Kinder in der BRD ein gesetzliches Umgangsrecht. Bis zum 01.07.1998 konnten in der BRD Mütter nichtverheirateten Vätern mittels einer sogenannten Ehelicherklärung das eigene Kind wegadoptieren
Bis heute im Jahr 2009 hält die Bundesregierung und auch das Bundesverfassungsgericht an der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder fest. - Staatliche Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihrer Kinder nach §1626a BGB
Wenn angesichts dieser totalitären Praktiken die offizielle deutsche Politik des Jahres 2009 der Opfer der von der DDR erbauten Mauer gedenkt, ohne das eigene Versagen und die eigene Täterschaft in 60 Jahren staatlich betriebener Väterausgrenzung in Deutschland Ost und West einzugestehen und ohne den betroffenen Vätern und ihren Kindern Schadensersatz für das erlittene Unrecht zu leisten, so kann das nur als schamlose Heuchelei bezeichnet werden.
Die Berliner Mauer steht leider noch immer, heute findet man sie im Bürgerlichen Gesetzbuch im Männerdiskriminierungsparagraphen §1626a BGB, im Deutschen Bundestag, im Bundesjustizministerium und auch in Karlsruhe.
Bundesministerium der Justiz - www.bmj.bund.de
Deutscher Bundestag - www.bundestag.de
Bundesverfassungsgericht - www.bundesverfassungsgericht.de
Pfui Deibel Deutschland
13.08.2009
1949 bis 2009
60 Jahre Mauer zwischen Vätern und ihren Kindern in Deutschland
Die "Baumeister" der Schandmauer::
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Bundesjustizministerium, der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht.
01.07.1998 Kindschaftsrechtsreform
Bezüglich des Umgangsrecht wird die jahrzehntelange staatliche gesetzliche Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder beendet.
Bis zum 01.07.1998 galt in Deutschland der sexistische und verfassungswidrige Unrechtsparagraph § 1711 BGB. Das Bundesverfassungsgericht hatte es bis zum 01.07.1998 nicht für nötig gehalten, diesen Schandparagraphen außer Kraft zu setzt.
§ 1711 a.F. BGB (Persönlicher Umgang des Vaters mit dem Kinde; Auskunft)
(1) Derjenige, dem die Personensorge für das Kind zusteht, bestimmt den Umgang des Kindes mit dem Vater. § 1634 ABs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Wenn ein persönlicher Umgang mit dem Vater dem Wohl des Kindes dient, kann das Vormundschaftsgericht entscheiden, daß dem Vater die Befugnis zum persönlichen Umgang zusteht. §1634 BGB Abs. 2 gilt entsprechend. Das Vormundschaftsgericht kann seine Entscheidung jederzeit ändern.
Hunderttausende nichtverheiratete Väter und ihre Kinder haben auf Grund dieses Paragraphen und seiner rigiden Anwendung durch die deutsche Richterschaft den Kontakt zu ihren Kindern verloren. Eine offizielle Entschuldigung und Wiedergutmachung bei den betroffenen Vätern und ihren Kindern für das jahrzehntelange staatliche Unrecht ist bis zum Jahr 2009 nicht erfolgt..
Die deutsche Apartheidpolitik gegenüber nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern im Sorgerecht bleibt erhalten, nunmehr vom Bundesregierung und Bundestag wegen verpackt in den sexistischen und verfassungswidrigen §1626a BGB.
§ 1626a BGB (Gemeinsame elterliche Sorge durch Sorgeerklärungen)
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
2. einander heiraten, dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird.
(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
In der Folgezeit erklären der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, die Apartheidpolitik der Bundesregierung - sprich §1626a BGB - wäre mit der Verfassung vereinbar. Beide Gerichte zeigen damit eine eigenartige Auffassung vom Grundgesetz und von der Berechtigung zur Diskriminierung großer Bevölkerungsgruppen, nämlich nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.
Wenn man den Blick in die Geschichte der Diskriminierung nichtehelicher Kinder und ihrer Väter nimmt, kommt man nicht an der Tatsache vorbei, dass die rechtliche Ausgrenzung dieser im Laufe der Zeit nach Millionen zählenden Personengruppen in fataler Weise an bestimmte Formen nationalsozialistischen Unrechts erinnert. Nun war der Nichtehelichenstatus kein Grund zur Euthanasie oder anderen nationalsozialistischen Gräueltaten - Glück gehabt, möchte man da den nichtehelichen Kindern und ihren Vätern zurufen, es hätte auch schlimmer sein können.
Jüdische Rechtsanwälte wurden ab 1936 auf Grund des damals eingeführten nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetzes, was eigenartiger Weise bis auf ein paar gestrichene Passagen noch heute in Kraft ist, aus ihren Kanzleien gedrängt. Ihre deutschen Frauen wurden genötigt, sich von ihnen scheiden zu lassen.
Nun hätte man erwarten können, dass Rechtsanwälte jüdischer Abstammung wenigstens im Nachkriegsdeutschland sensibel für Diskriminierungen geworden sind. Doch bei Gregor Gysi, einstiger Vorzeigestar und Entertainer der PDS, musste man leider auch dies vermissen, als es darum ging die Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern im Sorgerecht zu beseitigen.
Es gab nicht nur eine von der DDR gebaute reale Mauer zwischen Ost und West, die nahestehende Menschen trennte, sondern in beiden deutschen Staaten auch unsichtbare Mauern aus Paragrafen und behördlicher Gewalt, die Väter und ihre Kinder, häufig auch entgültig, voneinander trennten. Heute gelten diese Gesetze zum großen Teil nicht mehr. Kann man sie rückblickend als Unrechtsgesetze bezeichnen und damit ihre Autoren und Verfechter als Vertreter und Vertreterinnen von Unrecht? Darf man in der Bundesrepublik im Jahr 2003 zwar von SED-Unrecht sprechen, nicht aber von Familienrecht-Unrecht in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Darf man eine Entschuldigung oder Worte des Bedauerns von denjenigen erwarten, die sich nach 1945 an diesem Familienrecht-Unrecht in aktiver Weise und in verantwortlicher Position beteiligt haben. Wir meinen ja. Doch dies setzt voraus, dass diejenigen, die Unrecht begangen haben überhaupt die menschliche Größe besitzen, die nötig ist, um eigenes Fehlverhalten zu erkennen und sich eingestehen zu können. Ob dies bei vielen der damals Verantwortlichen der Fall ist, wir glauben es nicht.