Mein Kampf
Stadttheater Konstanz
Datum: 18.04.2018
Kurzbeschreibung: Aufführung „Mein Kampf“
In Zusammenhang mit der geplanten Aufführung des Theaterstücks „Mein Kampf“ von
George Tabori sind bei der Staatsanwaltschaft Konstanz mehrere Anzeigen gegen
die Verantwortlichen des Stadttheaters Konstanz eingegangen, die die
Staatsanwaltschaft unter dem Aspekt einer möglichen Straftat gem. § 86 a Abs. 1
Nr. 2 Strafgesetzbuch (Herstellen oder Vorrätighalten von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen zum Zwecke der Verbreitung oder öffentlichen
Verwendung) geprüft hat.
Die Inszenierung des Stadttheaters sieht vor, dass die Zuschauer während ihres
Theaterbesuches die Möglichkeit haben, entweder für eine Freikarte ein
Hakenkreuzemblem oder -bei regulärem Eintrittspreis- einen Davidstern oder auch
keines der beiden Symbole anzulegen, und dadurch in die Inszenierung eingebunden
werden.
Dieses spezifische Konzept ist von der in Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz
verankerten Kunstfreiheit gedeckt und also gemäß § 86 a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs.
3 Strafgesetzbuch nicht strafbar.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat daher von der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen des Stadttheaters abgesehen.