Mein Kampf


 

  


Stadttheater Konstanz

Datum: 18.04.2018

Kurzbeschreibung: Aufführung „Mein Kampf“

In Zusammenhang mit der geplanten Aufführung des Theaterstücks „Mein Kampf“ von George Tabori sind bei der Staatsanwaltschaft Konstanz mehrere Anzeigen gegen die Verantwortlichen des Stadttheaters Konstanz eingegangen, die die Staatsanwaltschaft unter dem Aspekt einer möglichen Straftat gem. § 86 a Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (Herstellen oder Vorrätighalten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Zwecke der Verbreitung oder öffentlichen Verwendung) geprüft hat.

Die Inszenierung des Stadttheaters sieht vor, dass die Zuschauer während ihres Theaterbesuches die Möglichkeit haben, entweder für eine Freikarte ein Hakenkreuzemblem oder -bei regulärem Eintrittspreis- einen Davidstern oder auch keines der beiden Symbole anzulegen, und dadurch in die Inszenierung eingebunden werden.

Dieses spezifische Konzept ist von der in Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz verankerten Kunstfreiheit gedeckt und also gemäß § 86 a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch nicht strafbar.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Verantwortlichen des Stadttheaters abgesehen.

https://staatsanwaltschaft-konstanz.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/PRESSEMITTEILUNGEN/PM_03_18/?LISTPAGE=1228724

 

 

 


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