Meldestelle

Meldegesetz - Einwohnermeldeamt


 

 

Stellen Sie sich mal vor, Sie sind getrennt lebender Vater, und eines Tages ist die Mutter samt der Kinder weg. Wenn Sie clever sind, gehen Sie natürlich zur Meldestelle und fragen wo ihre Kinder sind. Die Meldestelle gibt ihnen gegen eine kleine Gebühr auch Auskunft - oder auch nicht, nämlich dann, wenn die Mutter eine Auskunftssperre hat einrichten lassen. Dann stehen Sie schön dumm da.

Etwas später beginnen Sie sich zu wundern, sie haben doch das gemeinsame Sorgerecht, wie kann denn da die Mutter ohne ihre Zustimmung mit den Kindern einfach wegziehen? Sie haben völlig recht mit ihrer Vermutung, das ist ein Fall von inländischer Kindesentführung - nur interessiert das in der Regel niemanden, es sei den Sie als Vater haben ihre Kinder entführt.

Die Mutter hat derweil die Kinder am neuen Wohnsitz angemeldet und gleich eine Auskunftssperre einrichten lassen. Dass darf sie zwar alles nicht, wenn sie nicht alleinsorgeberechtigt ist, doch wen interessiert das schon in Deutschland. Nicht mal Bundeskanzler Schröder mit seiner Scheidungserfahrung mit Hillu.

Sie sollten natürlich nicht so naiv sein, dass Sie als Vater das genauso machen können wie die Mutter, da seien die einschlägigen Beamten in den Meldestellen davor, denn merke: Wenn zwei das gleiche tun, ist es in Deutschland noch lange nicht das selbe.

 

 


 

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Freitag, 27. August 2004 11:24

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Ummeldung des Wohnsitzes durch die Mutter

 

Hallo, liebe Mitarbeiter(innen) von Vaeternotruf.de

ich bin seit ...Jahren geschieden und betreue meinen ...-jährigen Sohn ... seit ... Jahren im sog. Wechselmodell im wöchentlichen Wechsel im selben Ortsteil ... .

... ist mit 1. Wohnsitz bei seiner Mutter und mit 2. Wohnsitz bei mir gemeldet.

Anders war es vor ... Jahren nicht möglich.

Jetzt zieht meine Ex-Ehefrau innerhalb ... in einen anderen Ortsteil, wo ... keine Freunde hat und mit der S-Bahn 2 Haltestellen weiter fahren muß.

Von dem Amtsleiter des zuständigen Bezirksamtes musste ich mir anhören, daß meine Ex ... ohne meine Zustimmung ummelden kann.

... Hauptwohnsitz wäre eben bei seiner Mutter.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um eine Ummeldung zu verhindern ?

Ich ziehe zeitgleich in die Wohnung ein, in der die beiden zur Zeit wohnen.

Vielen Dank

...

 

 

 

 

Hallo ... ,

 

 

die Ummeldung wird in der Meldestelle vorgenommen. Streng genommen dürfte dafür die Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern notwendig sein.

Teilen sie der Meldestelle vorsorglich mit, dass Sie davon ausgehen, dass eine einseitig vorgenommene Ummeldung rechtlich unwirksam ist und Sie gegebenenfalls Schritte der Dienstaufsicht oder des Rechtsweges dagegen vornehmen werden.

 

 

Gruß Anton

Väternotruf

 

 

 


 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: 

Gesendet: Samstag, 8. Mai 2004 19:19

An: info@vaeternotruf.de

Betreff: Anfrage

 

Hallo,

vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Ich besitze ein Haus in dem meine Lebensgefährtin und unser Sohn ...  wohnten.

Nach ... Jahren hat Sie sich von mir getrennt(neue Liebe) und wohnt vorübergehend bei einer gemeinsamen Freundin. Gemeldet sind sie noch bei mir. Unser Sohn lebt abwechselnd 2 Tage bei ihr und dann 2 Tage bei mir(... ). Jetzt will sie in eine ... km entfernte Stadt ziehen(neuer Job+neue Liebe), was mir nicht gefällt, da dann wahrscheinlich darum gekämft wird wo das Kind in den Kindergarten(später Schule) gehen soll.

Beide Eltern haben das Sorgerecht(Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Als wir noch zusammenwohnten habe ich das Kind zu 75% gehabt, jetzt sind es noch 50% und dann...

Was kann ich alles dagegen unternehmen ?

Ich habe gehört, daß ich beim Einwohnermeldeamt erwirken soll, daß sie nicht einfach das Kind ummeldet. Geht das ?

Beim Jugendamt war ich schon. Die haben nur mit den Schultern gezuckt.

Soll ich gerichtlich vorgehen. Das gibt dann aber nur böses Blut.

 

Vielen Dank und liebe Grüße

...

 

 

 

Hallo Herr ...

Die Mutter darf ohne ihre Zustimmung nicht die Adresse ummelden, wenn sie es doch macht, ist das rechtswidrig.  

Teilen Sie das der Mutter per Einschreiben mit Rückschein mit.

 

Im Fall einer Ummeldung durch die Meldestelle am neuen Wohnort der Mutter können Sie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Mitarbeiter der Meldestelle machen und Antrag auf Annullierung der Ummeldung beim zuständigen Behördenleiter stellen. Kommt dieser ihrem Antrag nicht nach können Sie gegen die Behörde beim zuständigen Gericht klagen. 

Die Meldestelle am bisherigen Wohnort hat nichts damit zu tun, weil die Anmeldung am neuen Wohnort läuft und die bisherige Meldestelle von dort auch nur informiert wird.

 

 

Gruß Anton

www.vaeternotruf.de

 

 


 

 

 

Datenschutz Berlin verdient am Adressenhandel

Ein einfacher Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten genügt nicht. - Foto: dpa

Das Land nimmt jährlich 3,3 Millionen Euro durch den Verkauf von Meldedaten ein. Datenschützer kritisieren, dass Bürger bisher wenig dagegen tun können.

...

 

Von Fatina Keilani

07.10.2010 14:42 Uhr

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-verdient-am-adressenhandel/1950764.html

 

 

 

 

Kommentar Väternotruf:

Die schlimmsten Schnüffler sitzen nicht außerhalb, sondern innerhalb der Staatbürokratie. Der Bürgerruf nach noch mehr staatlicher Kontrolle führt in den Überwachungsstaat. Da hilft uns auch kein "Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit", im Gegenteil, der ist bereits Teil des staatlichen Überwachungssystems.

 

 

 

 

 


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