Michael Coester


 

 

 

Professor Dr. Michael Coester

Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität München

 

 

 


 

 

 

 

 

"Nichteheliche Elternschaft und Sorgerecht"

Prof. Dr. Michael Coester, München

 

in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 14/2007, S. 1137-1145

 

 

Coester erörtert die derzeitige rechtliche und tatsächliche Lage nichtverheirateter Eltern und ihrer Kinder, insbesondere vor dem Hintergrund der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder.

Ceoster macht deutlich, dass eine Veränderung der derzeitigen Rechtspraxis ein Gebot der Zeit ist. Er bespricht verschiedene Veränderungsmodelle und favorisiert dabei eine Lösung, die eine tatsächliche Verringerung der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Vätern und ihren Kindern zum Ziel hat, wenn gleich er eine vollständige Beendigung der Diskriminierung nicht für anstrebenswert hält.

 

 

 

Dezent kritisiert Coster die Richter am Bundesverfassungsgericht, die mit ihrer Entscheidung vom 29.1.2003 und der sie entscheidungstragenden Vermutung "etwas ins Blaue" hinein aufgestellt worden ist.

Und an anderer Stelle:

"Auch die Rechtfertigungsstrategien des BVerfG v. 29.1.2003 stehen auf tönernen Füßen." (S. 1143)

 

 

Da ist Herr Coster noch richtig nett im Umgang mit den Hutträger/innen aus Karlsruhe. Wir dürfen da weniger rücksichtsvoll sein und behaupten, dass die betreffenden Richter am Bundesverfassungsgericht, so wie anno dazumal die Mitglieder des Politbüros der SED sich mit rosaroten Brillen ausgerüstet hatten, um die Wirklichkeit so zu sehen, wie man sie gerne sehen wollte.

Schade, dass nicht jedes Jahre eine Revolution ist wie im Jahr 1989, als die alte SED-Riege abgesetzt wurde. Gleiches wäre auch einigen Leuten in Karlsruhe zu wünschen.

 

 

Väternotruf 12.08.2007

 

 

 


 

 

 

 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigt auf Tagung der Friedrich-Ebertstiftung in Berlin (18. Februar 2006)

Reformen beim Sorgerecht für nichtverheiratete Väter und Mütter an.

 

Zur engeren Auswahl stehen wahrscheinlich zwei Modelle (siehe hierzu: "Das Jugendamt",. 2005, 490 ff und "Das Jugendamt", 2006, Heft 3, S. 126).

 

 

1. Reformmodell nach Eberhard Carl (Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main, abgeordnet an das Bundesjustizministerium), Dieter Bäumel, Direktor am am Amtsgericht Hainichen; Beate Holstein; Dr. Thomas Meysen und Cornelia Räder-Roitsch, Richterin am Amtsgericht. Hier werden die schlimmsten Diskriminierungen von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern beseitigt.

Verbleibende Einschränkung hinsichtlich der tatsächlichen Gleichberechtigung von Vätern und Müttern zuungunsten der Väter bewegen sich in einem tolerierbaren Rahmen.

 

 

2. Mogelpackungsmodell: Kosmetik- und Augenauswischerei nach Professor Ludwig Salgo (Mütterrechtler); Prof. Dr. Michael Coester, Prof. Dr. Ulrike Lehmkuhl; Dr. Dr. (Univ. Prag) Josef Salzgeber, Prof. Dr. Dr. h.c. Gisela Zenz. Geändert wird dort im Prinzip nichts. Es geht vornehmlich um Kosmetik und den Versuch, eine unaufhaltsame Entwicklung zur Beendigung der Diskriminierung nicht verheirateter Väter und ihrer Kinder durch millimeterweites Entgegenkommen zu blockieren. Es wird der Eindruck geweckt, dass etwas verändert würde. Ansonsten soll es aber bei der Ausgrenzung und Diskriminierung von nichtverheirateten Vätern und ihren Kindern bleiben. Im Mittelpunkt des professoralen Engagements bleibt weiterhin die Mutter.

 

Bleibt zu hoffen und zu kämpfen, dass man im Bundesjustizministerium nicht auf die anachronistisch und überflüssig gewordene Mutterrechtsriege setzt.

Väternotruf, 22.04.2006

 

 

 


 

 

 

Überfällige gesetzliche Veränderungen bezüglich der bisherigen sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter und ihrer Kinder steht an.

 

Wie sich dem Beitrag:

"Verfassungsrechtliche Vorgaben für die gesetzliche Ausgestaltung des Sorgerechtes nicht miteinander verheirateter Eltern"

von

Professor Dr. Michael Coester

Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität München

veröffentlicht in: "Familie, Partnerschaft, Recht", 3/2005, S. 60-65

 

entnehmen lässt, veranstaltete die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag am 26.01.2005 in Berlin eine Expertenanhörung zu diesem Thema auf der Professor Coester einen Vortrag hielt, der im hier genannten Aufsatz niedergelegt wurde.

 

Wer sich mit den politischen Gepflogenheiten auskennt, weiß, dass nach solchen Anhörungen in der Regel in absehbarer Zeit eine Gesetzesinitiative folgt. Wenn sich dann nicht bei den Grünen, der CDU, CSU und FDP noch erheblicher Widerstand regt, von den beiden PDS Frauen dürfte man bei der traditionell väterfeindlichen Haltung der PDS (Stichwort Ex-MdB Christina Schenk) nicht viel erwarten, aber auf deren zwei Stimmen kann man auch getrost verzichten, dürfte es in absehbarer Zeit deutliche Verbesserungen der derzeitigen katastrophalen diskriminierenden Rechtslage geben.

 

Dass die Reform nun in Sicht ist, kann nicht verwundern, denn die politisch Verantwortlichen müssen aufpassen, dass sie sich nicht durch weiteres jahrelanges untätiges Warten selbst ins politische Abseits stellen.

Coesters sprachlich intellektuell gute Argumentation zeigt Wege auf, wie zumindest die schlimmsten aktuellen Formen von sorgerechtlicher Diskriminierung rechtlich entschärft werden können.

Wer die Politik kennt, weiß, dass die Damen und Herren in der Regel nur so viel machen, wie sich gerade nicht vermeiden lässt. Fortschritte werden also auf alle Fälle zu verzeichnen sein und der traditionellen deutschen, nationalsozialistisch eingefärbten mythologischen mütterlichen Hybris wird mit Sicherheit eine stärkere Grenze gezeigt, als es bisher der Fall ist.

Der Kampf um rechtliche Gleichstellung wird auch nach der längst überfälligen und jetzt in Aussicht stehenden Reform weitergehen müssen, denn mit großer Sicherheit werden weiterhin diskriminierende rechtliche Bestimmungen erhalten bleiben.

Väternotruf 11.04.2005

 

 

 


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